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für Berlin außer den Post⸗ 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25
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No. 306.
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Ber
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die Königliche Expedition den Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerg Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Najestät der König haben geruht:
Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen von Griechenland, Herzog von Sparta, den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen. “ 1
8
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Se. Majestät der König haben Allergnä dem evangelischen Oberpfarrer Lindner zu Hettstedt im Mansfelder Gebirgskreise, dem Gerichtskassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Scholz zu Glatz, und dem Eisenbahn⸗ Telegraphen⸗Inspektor Weber zu Magdeburg den Rothen⸗ Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Korvetten⸗Kapitän a. D. von Ehrenkxrook, bisher in der Admiralität, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem katholischen Ersten Lehrer und Organisten Schultz zu Langenau im Kreise Danziger Höhe den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; sowie dem herrschaftlichen Hegemeister Strogan zu Babben im Kreise Luckau und dem Gutsmeier IScchnh Büst zu Demker im Kreise Stendal das Allgemeine hrenzeichen zu verleihen.
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu e ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großhe sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamke vom weißen Falken: dem Rechtsanwalt und Notar Max Kempner zu Berlin; des “ des Großherrlich türkischen smanié⸗Ordens: dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Friedrich Alfred
rzoglich it oder
Bekanntmachung, betreffend die Sitze derjenigen Schiedsge 1 der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft, deren Bezirke über die Grenzen g Bundesstaates hinaus⸗ gehen.
Vom 28. Dezember 1887.
Auf Grund des §. 46 Absatz 3 des Unfallversicherungs⸗ Fsegfs vom 6. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 69) in gerbindung mit §. 36 Absatz 3 des Bauunfallversicherungs⸗ seühhs⸗ vom 11. Juli 1887 (Neichs⸗Gesetzblatt Seite 287) bestimmt das Reichs⸗Versicherungsamt im Einvernehmen mit den betheiligten Centralbehörden die Sitze derjenigen Schieds⸗ gerichte der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft, deren Bezirke über die Grenzen eines Bundesstaates hinausgehen, wie plgt⸗
richte
Lsde Sitz Nr. Bezirk des Schiedsgerichts. 1 des 8 (Sccchiedsgerichts. 64) Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft.*)
1 III. Pommern, Brandenburg mit Berlin, Berlin. Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklen⸗ burg⸗Strelitz. 1
2. IV. Königreich Sachsen, ProvinzSachsen, Dresden. Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗Mei⸗
ningen, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗ Coburg und Gotha, Anhalt, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie.
V. Schleswig⸗Holstein, Hannover, Oldenburg ohne Birkenfeld, Braun⸗ schweig, Pyrmont, Lippe, Schaum⸗ burg⸗Lippe, Luüͤbeck, Bremen und Hamburg.
VI. Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz mit
Hamburg.
werie.
Köln.
4.
8 Krupp zu Essen; der zweiten Stufe der dritten Klasse des Kaiserlich chinesischen doppelten Drachen⸗Ordens:
dem Direktor der Berliner Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft (vormals L. Schwartzkopff), Kommerzien⸗Rath Kaselo wsky zu Berlin; des Ritterkreuzes des K Kar dem Fabrikbesitzer Bolongaro⸗Crevenna zu Frank⸗ furt a. M.; des Ritterkreuzes des Königlich spanischen Ordens Isabella's der Katholischen: den Bankiers Rudolf Andreae und Eduard Schmidt⸗ Polex, Beide zu Frankfurt a. M.; sowie des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens: dem Kaufmann L. Heymann zu Wyk auf Föhr.
öniglich spanischen Ordens 1's III.:
Deutsches Reich.
Bekanntmachung. “ Am 1. Januar 1888 werden “ 1— im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Bromberg die Bahnstrecke Wreschen —Stralkowo, 18,5 km. lang, mit den Stationen Gutowo, Otoschno, Wulka uund Stralkowo, von welchen Gutowo und Wulka nur
dem Wagenladungs⸗Verkehr dienen,
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Köln (linksrheinische) an der Bahnstrecke Remagen —Altenahr der Haltepunkt Heimersheim (unter Ausschluß des Wagenladungs⸗Verkehrs)
net werden.
Berlin, den 29. Dezember 1887.
In Vertretung des Präsidenten des R.
eröff
eichs⸗Eisenbahnamts .
8
Bekanntmachung.
Am 1. Januar k. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Frankfurt a. M. der neue Güter⸗
bahnhof „Frankfurt a. M. — Staatsbahnhof“ auch
für den Frachtstückgut⸗Verkehr eröffnet und werden leichzeitig die Bahnhöfe Frankfurt a. M. — Taunus⸗
bahs und ankfurf a. M. — Main⸗Weserbahn für
elben Verkehr geschlossen. 8 Berlin, bech 29 Dezember 1887.
In Vertretung des Hatifih en des Reichs⸗Eisenbahnamts:
ulz.
in gleicher Eigenschaft für eine
Birkenfeld, Westfalen und Waldeck ohne Pyrmont.
VIII. Württemberg, Baden, Hessen, die Pfalz, die Hobenzollelnschen Lande und Elsaß⸗Lothringen.
Karlsruhe.
*) Sektionsbildung nicht vorgesehen. Auf Grund det §. 46 Absaß 2 des Unfallversicherungsgesetzes in Verbindung mit §. 36 Absatz 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes sind 8 Schiedsgerichts⸗ bezirke durch den Bundesrath gebildet worden, und zwar außer den obengenannten: I. Ost⸗ und Westpreußen, II. Schlesien und Posen, VII. Bayern, ausgenommen die Pfalz.
Berlin, den 28. Dezember 1887. E1“ Das Reichs⸗Versicherungaamt. 65He
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rittergutsbesitzer, Landschafts⸗RNath Hasso von Flemming auf Benz im Kreise Kammin zum Erb⸗Land⸗ marschall im Herzogthum Hinterpommern und Fürstenthum Kammin zu ernennen.
Se. Ma je stät der König haben Allergnädigst geruht: dem Legations⸗Sekretär bei der Gesandtschaft in München,
Grafen zu Eulenburg, den Charakter als Legations⸗Rath
zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts⸗Rath Dr. jur. Freiherrn von Ther⸗
1882.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige kommissarische Kreis⸗Schulinspektor, Land⸗ wirthschaftslehrer Dr. Adam Grosse⸗Bohle in Warburg ist zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.
Den Oberlehrern Dr. Hugo Endemann am Real⸗ gymnasium zu Celle, Dr. Johannes Seebeck am Gymnasium ebendaselbst, Dr. Philipp Kohlmann am Gymnasium zu Emden, Dr. Georg Heinrich Polich am Gymnasium zu Klausthal und dem Rektor an dem Real⸗Progymnasium nebst Progymnasium zu Münden, Dr. Heinrich Au gust Bahrdt ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Finanz⸗Ministerium. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung,
betreffend die 33. Verloosung der Staats⸗ Prämienanleihe vom Jahre 1855.
Die Hrehung der Prämien von denjenigen 4300 Stück Schuldverschreibungen der Staats⸗Prämienanleihe vom Jahre 1855, welche zu den nach unserer Bekanntmachung vom 15. September d. J. gezogenen 43 Serien gehören, wird am 16. Januar k. und an den folgenden Tagen, von 10 Uhr Vormittags ab, Oranienstraße Nr. 92/94,
1 1 rechts, in Gegenwart eines Notars öffentlich statt⸗ inden. Die Nummern der gezogenen Schuldverschreibungen und die Prämien werden demnächst durch den „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger“, die Amtsblätter und mehrere Zeitungen bekannt
gemacht werden. eaber 1887.
Berlin, den 29. De Sauptverwaltung der Staatsschulden. “ Sydow.
Lopoeraphische Spezialkarte (Reymann) Europa im Maßstabe 1: 200 000
Im Anschluß an die diesseitige Anzei
wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach 359. Siegen,
396. Hohenelbe,
519. Trentschin,
1 von Mittel⸗
ge vom 16. September d. J. stehend genannte Sektionen: 529. le Mans und
I “ 548. Leopoldsstadtl. 3 1 durch die . artographische Abtheilung in einer neuen öffentlicht worden sind. Der Vertrieb der Karte erf R. Eisenschmidt hierselb jeden Sektion beträgt 1 Berlin, den 28. Dezember 1887. Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische von Usedom, Oberst⸗Lieutenant.
Bearbeitung ver⸗
olgt durch die Verl⸗
agsbuchhandlun st. Kurfürstenftraße Nr. 12. 9 1
her Preis einer
Abtheilung.
Bekanntmachun gen, die Unfallversicherung betreffend.
Verordnung des Herzoglichen Gesammt⸗Ministeriums, die Ausfüͤhrung des Reichsgesetzes über die Un⸗ fallversicherung der bei Bauten beschäftigten
Personen vom 11. Juli 1887 betreffend, 8
vom 28. Dezember 1887.
Zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall⸗ versicherung „der bei Bauten beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 287) wird Folgendes
mann in Koblenz zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Hamm, den Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Grisebach in Hamm zum Landgerichts⸗Direktor in Osnabrück, und die Gerichts⸗Assessoren Dr. Fitzler, Schulte, Ehmke, Alich, Poschmann, Paul Keil, Eitron, Wintzek und Waetke zu Amtsrichtern zu ernennen; sowie dem Kammergerichts⸗Rath Pohlandt hierselbst den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath,
dem Direktor des Kupferstich⸗Kabinets bei den Museen in Berlin, Dr. Friedrich Lippmann, den Charakter als Ge⸗ heimer Regierungs⸗Rath,
den Rechtsanwälten und Notaren Kreis in Halberstadt, Dr. Herrmann in Magdeburg und Aßmann in Naum⸗ burg a. S., den Rechtsanwälten Raderma cher in Aachen, Humbroich in Bonn, Franz Wilhelm Kyll in Köln und Bloem in Düsseldorf den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen; ferner den bisherigen besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürger⸗ meister) der Stadt Kottbus, Matz dorf, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß,
fernerweite zwölfjährige Amts⸗
dauer zu bestätigen.
u“
den Städten der Stadtrath, in meindevorstand.
behörde ist gemeinden das Landrathsamt.
Absatz 1 und 2 des Reichsgesetzes ist das Landrathsanit zu verstehen.
Absatz 2 des Reichsgesetzes ist das Landrathsamt, im Uebrigen das Ministerium, Abtheilung des Innern.
§. 8 Absatz 1 und 2 des Reichsgesetzes kommt das durch das Gesetz über den unbestimmt summarischen 1823 unter Berücksichtigung der durch die 14. Oktober 1852 gegebenen Abänderung
ordnete Verfahren analog den Vorschrife ordnung, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Samml. 1871 S. 73),
bestimmt: 1) Gemeindebehörde im Sinne des Gesetzes ist in
den Landgemeinden der Ge⸗
Untere Verwaltungsbehörde sowie Orts⸗Polizei⸗ in den Städten der Stadtrath, in den Land⸗
Unter der Aufsichtsbehörde im Sinne des §. 8
öhere Verwaltungsbehörde im Falle des §. 25
2) Als Verwaltungsstreitverfahren im Sinne des
Prozeß vom 7. April Prozeßnovelle vom een dieses Gesetzes ge⸗ ten in §. 9 der Ver⸗ Unterstützungswohnsitz vom 3. Juni
1871 (Gesetz⸗ zur Anwendung.