3) Zur Besorgung der in §. 22 Absatz 1, 2 und 3 des Reichsgesetzes vorgesehenen Obliegenheiten wird die Gemeinde⸗ behörde im Sinne gegenwärtiger Verordnung bestimmt.
4) Geldstrafen, welche auf Grund von 8 11, §. 15 und §. 44 des Reichsgesetzes vom 11. Juli 1887 in Verbindung mit §. 11 Absatz 3, §. 25 Absatz 2 und §. 82 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 eingezogen werden, fließen der Kasse derjenigen unteren Verwaltungs⸗ behörde zu, welche die Strafe verfügt hat, während auf Grund von §. 44 des Reichsgesetzes vom 11. Juli 1887 in Verbindung mit §. 85 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 verfügte Strafen der Kasse derjenigen unteren Verwaltungsbehörde zufließen, in deren Bezirk der Bestrafte wohnt.
Altenburg, am 28. Dezember 1887.
Herzoglich sächsisches Gesammt⸗Ministerium. von Leipziger.
Bekanntmachun eeen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichs esetzes gegen die gemeinfährlichen Bestrebungen der Seeichagesetes. 8 21. Oktober 1878 wird das von der Socialistic Publishing Society herausgegebene „Gedenkblatt an den 11. No⸗ vember 87“ mit der Ueberschrift: „Die Opfer des neuen Freiheitskrieges“ — eine Extrabeilage zum „Vorboten“ — hiermit landespolizeilich verboten. Hildesheim, den 28. Dezember 1887. “ Der Regierungs⸗Präsident
Dr. H. S ltz. H. Schultz
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 52 der Zeichenregister Bekanntmachungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. Dezember. er Kaiser und König erledigten Regierungsgeschäste und empfingen ei findliche höhere Militärs.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ertheilte heute dem Königlich württembergischen Gesandten, Grafen Zeppelin, dem Kaiserlich chinesischen Gesandten Hung⸗ Chün, dem Kaiserlich japanischen Gesandten Marquis Saronzi und dem Gesandten des Königreichs Siam, Phya Damrong
aja Bolakhanth, die nachgesuchten, durch die Umstände bisher verzögerten Antritts⸗Audienzen. ““
Se. Majestät am heutigen Vormittage nige hier auf Urlaub be⸗
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. M. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von Perponcher abzugeben.
— Für diejenigen Personen, welche Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm anläßlich des Jahreswechsels ihre Glückwünsche darzudringen beabsichtigen, werden am Neujahrstage in Berlin im Königlichen Schlosse, Wartesalon Portal IV, und in Potsdam im Königlichen Stadtschlosse von 8 Uhr Morgens ab Meldebogen ausliegen.
8 ö“ — Se. Majestät der Kaiser und König werden am Neujahrstage, Mittags 12 ⅛ Uhr, im hiesigen Palais diesmal militärischersei s nur die Gratulation der aktiven Generäle sowie der Obersten in Generalsstellungen und der Comman⸗ deure der Leib⸗Regimenter entgegennehmen.
— Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 19. d. M. folgende Ausführungs⸗Bestimmungen zu dem Ge⸗ set, betreffend die Abänderung des Zolltarifs, vom 21. d. M. beschlossen:
A. zum §. 1 des Gesetzes:
Abgesehen von der Einstellung der neuen Zollsätze in die Spalte
„Zollsatz für 100. kg“ des amtlichen Waarenverzeichni ses zum Zoll⸗ .“ Ugende e “
1¹) Im Artikel „Getreide“ (Seite 12: 8 verzeichnisses und Seite 52/53 AsSen —
1 8 153 der vorläufigen Aenderung desselben) ist der vierte Ab atz wi 8 8 “ Rbf t wie folgt zu ändern: 2) Der Artikel „Malz⸗ (Seite 223 verzeichnisses und Seite 90/91 Nr. 255 de erhält folgende Fassung: Malz:
des amtlichen Waaren⸗ r vorläufigen Aenderung
a. gemalzte Gerste und gemalzter Hafer . .. Nr. 9 f b b. anderes Malz wie das betreffende ungemalzte ‚etreibr. —, gebranntes aller Art, auch dergleich 3
en 8. 2 3) Im Artikel „Reis“ (Seite 287) ist der m 1. 40 ℳ
kel Reis“ (C 1 zweite Absatz —, dergleichen zur Stärkefabrikation unter Kontrole Nr. 25 s Anmerk br. 3 ℳ“ zu streichen.
B. zum §. 2 Absatz 2 bis 5 des Gesetzes:
1) Wer auf Grund der Bestimmungen im §. 2 Absatz 2 bis 5 des Gesetzes die Eingangsabfertigung von Waaren, deren Zollsatz durch das Gesetz erhöht worden ist, nach den niedrigeren in dem Zoll⸗ tarif vom 24. Mai 1885 vorgeschriebenen Zollsätzen in Anspruch nimmt, hat den Nachweis zu führen, daß durch einen vor dem 8 November d. J. abgeschlossenen Vertrag die Lieferung dieser
aare nach dem Zoll⸗Inlande bedungen worden ist 1 88 Waaren, wesche über Häfen des Zollauslandes eingeführt werden, finden die gedachten Bestimmungen dann Anwendung, wenn 26 Fosderz Nachweis erbracht wird, daß aus der Zeit vor dem daß de Wüer d. FeThatsachen vorliegen, aus welchen hervorgeht, sannt schen damals zur Einfuhr in das Zollinland be⸗ die Waaren bei der Umladung i ändi ecem g in dem ausländischen Hafen üde eine Lagerung noch eine unkontrolirte Umpackung erfahren
2) Die Prüfung der F b im ei vnter 18 Ahsatz 2 bezeicnage b zim einzelnen Fall Thatsachen der Landes⸗Finanzbehörden bhechetgch drs vorliegen, bleiht den vöbersten
Im Uebrigen unterliegen Anträge auf Eingangsabfertigung von Waaren nach den in dem Zolltarif vom 24. Mai 1885 vorgeschriebenen Zollsätzen der Prüfung und Entscheidung der Zolddirektivbehörden
3) Die etwa erforderlichen weiteren Ausführungsvorschriften werden den obersten Landes⸗Finanzbehörden überlassen.
— In Bezug auf die Bestimmung des §. 41 des preußi⸗ schen Grundeigenthumsgesetzes vom 5. Mai 1872: „Hat der Erwerber eines Grundstücks die auf demselben haftende Hypo⸗ thek in Anrechnung auf das Kaufgeld übernommen, so erlangt der Gläubiger gegen den Erwerber die per⸗ sönliche Klage, auch wenn er dem Uebernahmevertrag nicht beigetreten ist“ — hat das Reichsgericht, V. Civilsenat, durch Urtheil vom 19. Oktober d. F. ausgesprochen, daß die Uebernahme der Hypotheken auf den Kaufpreis nicht ausdrücklich erklärt zu werden braucht; viel⸗ mehr ist diese Uebernahme auch dann anzunehmen, wenn ohne jede darauf bezügliche Erklärung aus der Art der Belegung des Kaufgeldes hervorgeht, daß Käufer die haftenden Hypo⸗ thekenbeträge von dem Kaufgeld ohne Weiteres in Abz
8 und soweit in Anrechnung auf den Kaufpreis über⸗ nimmt.
— Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 7), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, nebst Titel und Inhaltsverzeichniß 1887 beigefügt.
Breslau, 29. Dezember. (W. T. B.) Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung haben Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen ihre Glückwünsche zum neuen Jahre in einem Telegramm ausgesprochen, in welchem der Freude darüber, daß die Gesundheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit von keiner ernsten Gefahr bedroht sei, wie der tiefsten Ehrerbietung und unzerstörbaren Liebe zu dem Königlichen Hause wärmster Ausdruck gegeben wird.
Bayern. München, 29. Dezember. (Allg. Ztg.) Die nächste Plenarsitzung des Landtages ist auf Mittwoch, den
11. Januar 1888 anberaumt: auf der Tagesordnung stehen: 1 3 g
die Rechnungsnachweifungen und der Elat der Forst⸗, Jagd⸗ und Triftverwaltung in Verbindung mit der Denkschrift über den Vollzug der Reorganisation der bayerischen Staatsforst⸗ verwaltung.
Nürnberg, 30. Dezember. T. B.) Der Magistrat faßte den einstimmigen Beschluß, eine Neujahrs⸗Glück⸗ wunsch⸗Adresse an Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kron⸗ prinzessin zur Unterzeichnung öffentlich aufzulegen.
Würzburg, 29. Dezember. (W. T. 89 Zu dem heute anberaumten 11. Landtagswahlgange für Würz⸗
blurg⸗Stadt erschienen die liberalen Wahlmänner nicht, und kam daher mangels Anwesenheit von zwei Drittheilen der vorhandenen 90 Wahlmänner eine Wahl nicht zu Stande. Die Wahl ist nunmehr auf unbestimmte Zeit vertagt.
Baden. (St.⸗A. f. W.) Das Budget für die Jahre 1888 und 1889 veranschlagt die Einnahmen auf 94041 314 ℳ, die Ausgaben auf 91 624418 ℳ e“ Für die laufende Etatsperiode 1886/87 sind die Einnahmen zu 85 850 966 ℳ, die Ausgaben zu 84 095 098 ℳ angenommen. Danach ist der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben pro 1888/89 um 661 028 ℳ höher angenommen als pro 1886/87. Für den außer⸗ ordentlichen Etat werden 4 319 547 ℳ gegen 4 584 378 ℳ des letzten Etats, also 264 831 ℳ weniger gefordert. Endlich ist der zu neuen Ausgaben verfügbare Ueberschuß des umlaufen⸗ den Betriebsfonds jetzt um 617 877 ℳ größer als vor zwei Jahren. Aus diesen drei Faktoren ergiebt sich, daß dieses Mal die Bilanz um 1 543 733 ℳ günstiger abschließt als nach dem Finanzgesetz für die laufende Etatsperiode. — Die ordentlichen Aus⸗ aaben der allgemeinen Staatsverwaltung sind für jedes der beiden Jahre veranschlagt zu 45 812 209 ℳ (+ 3 637 725 ℳ). Bei dieser Mehrforderung sind sämmtliche Etats betheiligt. Darunter sind fol⸗ gende Posten hervorzuheben: Für Matrikularbeiträge +. 1 471 170 ℳ; zur Erhöhung der Dotationen der drei Hochschulen + 81 695 ℳ; zur Errichtung eines Landes⸗Versicherungsamts zum ersten Mal 8000 ℳ; für die demnächst zur Eröffnung kommende Heil⸗ und Pflegeanstalt Emmendingen 194 417 ℳ; bei Titel Zoll⸗ verwaltung + 143 121 ℳ (Kosten der Branntweinsteuer); endlich Erhöhung des Staatszuschusses zur Eisenbahn⸗Schuldentilgungs⸗ kasse um 1 000 000 ℳ — Die ordentlichen Einnahmen werden angeschlagen zu je 47 020 657 ℳ (+ 4 068 828 Auch bei der Mehreinnahme sind sämmtliche Etats betheiligt. Erstmals erscheint der Antheil an der seit 1. Oktober eingeführten Branntwein⸗ Verbrauchsabgabe; derselbe ist zu 3 600 000 ℳ angenommen. Dem steht bei dem Ertrag der Reichs⸗Stempelabgaben eine Mindereinnahme von 100 720 ℳ gegenüber, so daß restlich eine Mehreinnahme von 3 500 060 ℳ verbleibt. Aus den Vergütungen der Reichskasse für Verwaltung der Zuckersteuer werden 48 490 ℳ, für Verwaltung der Branntweinsteuer 385 000 ℳ erwartet. Zurückgegangen sind die Budgets der Salinen⸗ und der Steuerverwaltung. Bei dem ersteren ist wiederum, als Folge des gesteigerten Mitbewerbs der Nachbar⸗ länder, auf einen Ausfall zu rechnen, und zwar in Höhe von 139 944 ℳ Das Steuerbudget schließt im Ganzen mit einer Minder⸗ einnahme von 341 318 ℳ ab. Dabel ist aber zu berücksichtigen, daß erstmals der frühere Budgetsatz für die Landesbranntweinsteuer mit 682 985 ℳ wegfällt. Zieht man dies in Betracht, so verbleibt eine Verbesserung des Steuerbudgets um 426 717 ℳ, durch Steigerung des Ertrags der direkten Steuern um 386 100 ℳ, der indirekten Ab⸗ gaben um 25 425 ℳ — Im außerordentlichen Etat sind zu erwähnen ein Posten mit 545 064 ℳ für die Hochschulen und 179 770 ℳ für die Mittel⸗ und Volksschulen; ferner für Einrichtung einer geologischen Landesanstalt 30 000 ℳ — Von den „Ausgeschiedenen Verwaltungs⸗ zweigen“ schließt das Budget der Badeanstaltenverwaltung mit jährlich 274 625 ℳ Einnahmen und 261 101 ℳ Ausgaben ab. Außerordentlich werden gefordert 316 400 ℳ für den Neubau des Armenbades und des Frauenbades. Die Eisenbahnverwaltung weist im Vergleich zu dem Voranschlag für 1886/87 eine Mehreinnahme von 2 581 961 ℳ nach, welcher eine Mehrausgabe von 1 446 444 ℳ gegenüber steht. Der Etat schließt mit einer Reineinnahme von d 088 348 ℳ (+. 1 134 517 ℳ). Die Erhöhung des Voranschlags deß Einnahmen beruht zum Theil auf der Erweiterung des Staats⸗ ahnnetzes durch neu eröffnete Bahnen, in der Hauptsache aber auf V. Foraussetzung, daß das in den letzten Jahren eingetretene stete Wachsen der Erträgnisse des Personen⸗ und Güterverkehrs auch in der nächsten Periode einen Rückschlag nicht erleiden werde. Die Ausgabe sieht u. a. Mittel vor zur Einführung des Instituts eer Bahnärzte und zur Leistung von Zuschüssen zu einer zu gründenden Pensionskasse der ständigen Eisenba narbeiter, Einrichtungen, welche neben der reichsgesetzlichen Unfall⸗ und Krankenversicherung dazu dienen sollen, die soziale Lage des niederen Eisenbahnpersonals zu verbessern. Das Budget der Bodensee⸗Dampfschi
— ffahrt schli Reineinnahme von 25510 ℳ Im Ei senbahnbau⸗ Pleht, rnügtt ger die Summe der Neuanforderungen 33 026 600 ℳ, welcher eine
Einnahme von 22 851 000 ℳ gegenübersteht. so daß zu Last n d
Eisenbahn⸗Schuldentilgungskasse noch 10 175 600 53 — Dabei ist der antheilige Beitrag des Reichs zu den Kosten der im Interesse der Landesvertheidigung herzustellenden Grenzbahnen mit
22 800 000 ℳ in Ausgabe und Einnahme als durchlaufender Posten
aufgefüßrt 1F gen
(W. T. B.) Laut einem
an den Kosten der strategischen Bahnen 1 200 000 ℳ; für Ankauf der vorderen Wiesenthalbahn und der Elzthalbahn 3 100 000 ℳ; für ver⸗ schiedene Aenderungen und Erweiterungen an dem bestehenden Bahn⸗ netz 3 039 900 ℳ; für Vermehrung des Transportmaterials 2 616 700 ℳ und für Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen 170 000 ℳ — Die Eisenbahn⸗Schuldentilgungskasse erfordert an Zins ab⸗ züglich der Aktivzinsen 27 287 073 ℳ, für die planmäßige Schulden⸗ tilgung 8 611 398 ℳ Dem Gesammtbedarf mit 36 038 279 ℳ stehen an Eisenbahn⸗ und Postgefällen nur 30 489 177 ℳ gegenüber, so daß eine Unzulänglichkeit der Deckungsmittel in Höhe von 5 549 102 ℳ vorliegt, zu deren Ausgleichung auch der Zuschuß aus dem allgemeinen Staatshaushalt mit je 2 750 000 ℳ oder 5 500 000 ℳ nicht voll⸗ ständig hinreicht. Es ist vorgesehen, daß zur Bestreitung des (ein⸗ schließlich der Restkredite) auf 14 875 600 ℳ veranschlagten Bau⸗ aufwandes und zur theilweisen Zurückzahlung der bei der Amortisations⸗ kasse erhobenen Vorschüsse eine neue Schuldaufnahme im Betrage von 18 000000 ℳ erfolgen soll.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 29. Dezember. (Madb. Ztg.) Die verwittwete Herzogin, Mutter des regierenden Herzogs, ist schwer erkrankt. Die Tochter der Herzogin, die Prinzessin Moritz von Sachsen⸗Altenburg, ist bereits hier eingetroffen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 28. S ghndb. Ztg.) Der Landtag erledigte in seiner heutigen Sitzung in Uebereinstimmung mit den Kom⸗ missionsvorschlägen den die Theilung und Zusammenlegung von Grundstücken und die Vertheilung der öffentlichen Lasten⸗ bei Grundstückstheilungen betreffenden Gesetzentwurf, die Ent⸗ würfe eines Gerichtskosten⸗ und eines Verwaltungskosten⸗ gesetzes, die mit der Notariatsordnung verbundenen Kosten⸗ bestimmungen, eendlich die Einführung dieser Ko tengesetze und die Abänderung der Grundbuchordnung.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Dezember. Die „Wiener Ztg.“ veröffentlicht eine Verordnung des Gescnmte Ministeriums, betreffend die provisorische Aktivirung - Handelsvertrags mit Italien. — Das Sahg. gesetz wurde den Handelskammern zur Begutachtung ü⸗ ver⸗ wiesen; dasselbe beschränkt den Hausirhandel auf das un⸗ zweifelhaft vorhandene Bedürfniß. *
Pest, 28. Dezember. Das „Amtsblatt“ publizirt das Tabackgefällsgesetz.
Großbritannien und Irland. London, 28. Dezember. Die „Allgemeine Correspondenz“ schreibt: „Der von Dover hat es sich nicht nehmen lassen, Gladstone vor dessen Abreise nach Italien noch ein Stück seiner Rohheit zu zeigen. Schon als der liberale Führer auf dem Bahnhof anlangte, wurde er mit wildem Gebrüll und Zischen empfangen. Beim Besteigen des Wagens, welcher ihn nach dem Stadthause bringen sollte, ging der Pöbel sogar zu Thätlichkeiten über und bombardirte den Ex⸗Premier⸗ Bünüster mit einem Hagel von Schneebällen, wovon einer Gladstone an der Schulter traf. Die Kundgebungen wurden vor dem Stadthause fortgesetzt, wo eine Musikkapelle höhnende Weisen spielte. Ein englischer Politiker ist jedoch an der⸗ gleichen Ausschreitungen gewöhnt und kümmert sich nicht viel darum.
Frankreich. Paris, 29. Dezember. (W. T. B.) Der neuernannte englische Botschafter, Lord Lytton, über⸗ reichte dem Präsidenten Carnot heute sein Beglaubigungs⸗ schreiben. G 3
Der Ministerrath beschäftigte sich heute abermals mit der Errichtung des Postens eines Unter⸗Staats⸗ sekretärs für die Kolonien. Der Marine⸗Minister Mahy sprach sich auch heute dagegen aus, was seinen Rück⸗ tritt zur Folge haben könnte. .
— (Fr. C.) Bevor die Kammer vertagt worden ist, hat die Budgetkommission an dem de Freyeinet'schen Bautenplan eine erhebliche Ersparniß gemacht. Von dem Gesammtbetrage von 4797 Millionen Francs, welcher nach jenem Plane noch zu verbauen ist, hat die Kommission 2390 Millionen gestrichen und somit die bessernde Hand an einer Stelle angelegt, von welcher die finanziellen Ver⸗ legenheiten Frankreichs, wie sie sich im Laufe der letzten Jahre bemerkbar machten, ausgegangen sind. Es bleiben für öffentliche Bauten — Eisenbahnen, Kanäle, Straßen ꝛc. — immerhin noch 2400 Millionen bestimmt. Davon werden dem Staat von den Bähngesellschaften 1450 Mil⸗ lionen vorgeschossen, und 950 Millionen werden vom Staat unmittelbar investirt, was den Staat während einer Periode von zehn Jahren mit je einer Annuität von 95 Millionen belastet, die ohne Anlehen in das ordentliche Budget aufgenommen werden. Behufs weiterer Ersparnisse wird man die Linien des dritten Schienennetzes soviel als thunlich, vorzüglich so oft sie keine strategische Linie zu ergänzen haben, schmalspurig herstellen.
Rußland und Polen. St. Pet ersburg, 30. Dezember. 1 em heute veröffentlichten Tages⸗ befehl des Kriegs⸗Ministers ist der erforderliche Kredit für die am 20. Februar angeordnete Umwandlung der Lokal⸗Bataillone in Archangel, Petrosadowsk, Perm, Ufa, Orenburg und Astrachan in Reserve⸗Cadre⸗ Bataillone zu 5 Compagnien Allerhöchsten Orts genehmigt worden. Das betreffende Bataillon in Archangel soll in Kriegszeiten ein Regiment zu zwei Bataillonen bilden.
Italien. Nom, 29. Dezember. (W. T. B.) e⸗ Papst empfing heute die Kardinäle. Der Doyen 1— selben sprach dem Papst deren Glückwünsche zu sege Jubelfeier aus und überreichte Sr. Heiligkeit mehrei Exemplare der Medaille, welche die Kardinäle aus Mapft der päpstlichen Jubelfeier haben prägen lassen. Der bütte gab seiner Dankbarkeitnund Freude Ausdruck und geir si die Kardinäle darauf nach seiner Privatbibliothek, wo e längere Zeit huldvoll mit ihnen unterhielt. se v
Der „Moniteur de Rome“ verbffentlicht 22 die 22. d. M. datirte päpstliche Encyklika Weise die Pserien Bischöfe, welche in sehr bestimmter er Aus⸗
ragen betreffs der Seminarien, sowie betreffs der gend ildung des Klerus und der Erziehung derZläubigen behandelt. Der Papst ermahnt die Bäüchöfe, 97 den Katho⸗ von geheimen Gesellschaften abzuwenden, empfiehlt r Rechte liken Einigkeit und energische Verfechtung Vortheile der der Kirche und des Glaubens, weist auf die und erinnert Einigkeit zwischen der Kirche und dem Staat hin Stuhle abge⸗ an das zwischen Bayern und dem päpstlichen Stuhle abge⸗
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