1888 / 100 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

besser zu fördern und nicht weil er ein Feind, sondern ein Freund der Vorlage sei. Er glaube, daß, wenn man einen Tag Zeit gewinne, die Vorlage in um so kürzerer Zeit im des Landes und des Hauses zu Ende geführt werden önne.

Abg. Dr. Windthorst: Er möchte den Antrag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch unterstützen, um der Kom⸗ mission für die Nothstandsvorlage Zeit zu lassen. Der Gedanke der Verwendung der Summe aus dem Volksschullastengesetz zur Hebung der Ueberschwemmungsnoth sei noch neu und könne morgen noch in den Parteien erörtert werden.

chluß 2 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.

Die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten bei Berathung der Nothstandsvorlage von hg Finanz⸗Minister, Dr. von Scholz, gehaltene Rede autete:

Die von dem Herrn Vorredner angeregte Frage verdient ja die ernsteste Erwägung; ich würde allerdings glauben, daß nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn es sich um einen Fall, wie denjenigen, den der Herr Vorredner erwähnt hat, um die Erhaltung des Nahrungsstandes handelt, auch solchen mittelbar Geschädigten wohl

eholfen werden könnte; ich gebe aber zu, daß diese Frage bei den allgemeinen Grandshen, die die Kommissionen bisher befolgt haben, immer noch in Zweifel gezogen werden tann, und daß es deshalb nicht überflüssig wäre, darüber sich hier in näherer Weise auszusprechen. Jedenfalls freue ich mich, daß der Herr Abgeordnete auch für diesen Fal⸗ nur eine ausnahmsweise Berücksichtigung wünscht, und ich abe ihn wahrscheinlich richtig verstanden, daß diese Ausnahme nur Plat greifen soll, wenn es sich eben um die Erhaltung im Nahrungs⸗ aande handelt. 1 Im Uebrigen, meine Herren, möchte ich gegenüber dem, was von einigen Rednern schon ausgeführt ist, sagen: derartige nähere Mit⸗ theilungen über das, was im Lande vorgekommen ist, wie sie der Hr. Abg. Döhring eben unter allgemeiner Theilnahme hier vorgetragen hat, könnte ja die Regierung noch mannigfach aus allen andern Ueberschwemmungsgebieten Ihnen machen; ich glaube aber nicht, daß dieses Material, wie traurig interessant es ist, in dem Sinne für die Kommission als werthvolles Material aufgefaßt werden könnte, daß daraus etwa besondere Gesichtspunkte für Bemessung des Kredits zu entnehmen wären. Es sind das doch alles mehr allgemeine Dar⸗ stellungen, die die Theilnahme in mehr oder minder hohem Grade zu erwecken im Stande sind, nicht aber rechnungsmäßige Unter⸗ lagen für den Kredit gewähren. Mir scheint deshalb, weil die Staatsregierung Ihnen solche ““ Unterlagen in der Kommission weiter vorzulegen nicht in der Lage sein wird, daß es eigentlich einer kommissarischen Berathung der Vorlage kaum be⸗ dürfen wird. Im Uebrigen nehme ich noch auf die besondere Veranlassung, die der Hr. Abg. Rickert mir gegeben hat, die Gelegenheit wahr, zu erklären, daß der Auffassung der Regierung nach die Verwendbarkeit des Kredits räumlich völlig unbeschränkt ist, so daß wenn, was Gott verhüten möge, noch neue Fälle von Ueberschwemmungen eintreten, auf die also auch noch nicht hat Rücksicht genommen werden können, ddie Verwendbarkeit des Kredits auch dort keinem Bedenken unterliegt. Die allgemeine Fassung in §. 1 ist dafür allein das Entscheidende, ees heißt da: „Aus Anlaß der in den verschiedenen Stromgebieten des

Statistische Nachrichten.

1 Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der ge vom 1. bis 7. April cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben geemeldet: in Berlin 19 8, in Breslau 28,5, in Königsberg 24,6, in Köln 26,3, in Frankfurt a. M. 21,0, in Wiesbaden 17,0, in Hannover 17,9, ꝛKassel 20,9, in Magdeburg 21,6, in Stettin 20,6, in Altona 25,6, in Straßburg 31,4, in Metz 27,6, in München 30,8, in Nürnberg 31,3, in Augsburg 28,2, in Dresden 25,9, in Leipzig 19,8, in Stuttgart 21,6, in Karlsruhe 26,3, in Braunschweig 25,9, in Hamburg 26,7, in Wien 31,8, in Pest 37,0, in Prag 38,5, in Triest —, in Krakau —, Amsterdam 19,7 in Brüssel 20,4, in Paris 27,3, in Basel —, n London 19,4, in Glasgow 24,4, in Liverpool 19,3, in Dublin 27,8, in Edinburg 22,0, in Kopenhagen 26,9, in Stockholm 25,9, in Christiania 24,7, in St. Petersburg 39,0, in Warschau 24,0, in Odessa 19,6, in Rom 29,7, in Turin —, in Venedig 24,2, in Alexandria 33,1. Ferner in der Zeit vom 11. März bis 17. März d. J.: in New⸗York 28,0, in Philadelphia 19,6, in Baltimore in Kalkutta 26,3, in Bombay 24,1, in Madras 36,2. In der Berichtswoche haben sich die Sterblichkeitsverhältnisse in den meisten Großstädten Europas wieder günstiger gestaltet und wurden aus einem großen Theil derselben kleinere Sterblichkeitsziffern gemeldet. Sehr gering (noch nicht 15,0 pro Mille und Jahr be⸗ rechnet) war die Sterblichkeit in Rostock; günstig (bis zu 20,0 pro Mille und Jahr) war sie in Münster, M.⸗Gladbach, Berlin, Wies⸗ baden, Hannover, Barmen, Düsseldorf, Elberfeld, Leipzig, Bremen, Mainz, Darmstadt, Amsterdam, Liverpool, Odessa u. a. Auch in Frankfurt a. M., Stuttgart, Stettin, Magdeburg, Kassel, Brüssel u. a. blieb die Sterblichkeit eine mäßig hohe (etwas über 0,0 pro Mille und Jahr). Eine hohe Sterblichkeit (über 35,0 pro Mille und Jahr) wird aus deutschen Städten nur aus Chemnitz ge⸗ meldet. Noch immer führten akute Entzündungen der Athmungsorgane zahlreiche Todesfälle herbei. Auch Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder wurden noch vielfach, wie in Berlin, München, Königsberg, London, Wien, St. Petersburg u. a. O. Todes⸗ Neder. obwohl ihre Zahl im Vergleich zur Vorwoche meist wesent⸗ lich vermindert war. Die Theilnahme des Säuglingsalters war im

7

Staats eingetretenen Hochwasser“. Es ist also weder die Weichsel ausgeschlossen, noch die Umgebung von Posen, noch irgend ein von der Ueberschwemmung heimgesuchter Landestheil.

auch in Wien und Stockholm waren Erkrankungen an Keuchhusten häufig. Aus Berlin wird 1 Todesfall an Trichinosis gemeldet. Einzelne Sterbefälle an Pocken kamen aus Hannover, Wien und seinen Vororten, ferner aus Graz und Lyon, mehrfache (2) aus St. Petersburg, 5 aus Warschau. 6 aus Paris, 9 aus Rom, 18 aus Prag zur Anzeige; Erkrankungen aus dem Regierungsbezirk Königsberg 1, aus St. Petersburg 2, aus Pest 3, aus Wien 6. 1 8

Die sanitären Verhältnisse in Berlin waren auch in dieser Berichtswoche günstige, die Sterblichkeit eine gegen die vorhergegangene Woche verminderte. Insbesondere zeigten Erkrankungen und Sterbe⸗ fälle an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen der Kinder eine wesent⸗ liche Verminderung, so daß die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit eine erheblich geringere als in der Vorwoche war. Akute Entzündungen der Athmungsorgane kamen wohl noch häufiger als sonst um diese Jahreszeit zum Vorschein, doch kamen auch sie viel seltener zur Behandlung als in den vorhergegangenen Wochen. Von den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an typhösen Fiebern und an Scharlach in beschränkter Zahl und zeigten sich in keinem Stadttheile in nennenswerther Höhe. Erkran⸗ kungen an Masern (im Stralauer Viertel am häufigsten) kamen etwas mehr, an Diphtherie und Croup etwas weniger als in der Vorwoche zur Anzeige. Auch Erkrankungen und Sterbefälle an Keuchhusten haben abgenommen, Erkrankungen im Wochenbett kamen sowie rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut nur wenige zur ärztlichen Behandlung. Das Vorkommen von rheumatischen Be⸗ aller Art blieb das ähnliche wie in der vorhergegangenen Woche.

Gewerbe und Handel.

Das mit dem 1. Mai d. J. in Kraft tretende neue schweize⸗ rische Zolltarifgesetz, welches auch den Vertragsstaaten gegen⸗ über zur Anwendung kommt, hat nach dem schweizerischen Handels⸗ Amtsblatt vom 10. d. M. folgenden Wortlaut:

Abgeänderte Positionen des schweizerischen Zolltarifs. Nachdem die Einspruchsfrist für das Bundesgesetz vom 17. De⸗ zember 1887, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 26. Juni 1884, mit dem 23. März 1888 abgelaufen, hat der Bundes⸗ rath in seiner Sitzung vom 3. April 1888 dasselbe gemäß Art. 89 der Bundesverfassung in Kraft und vom 1. Mai 1888 an als voll⸗ ziehbar erklärt, soweit es solche Tarifpositionen betrifft, bezüglich welcher die Schweiz durch keine Konventionaltarife gebunden ist. Demnach werden mit 1. Mai folgende Aenderungen *) eintreten:

Tarif 8 b Zollansatz Nr. Einfuhr. bisher neu Fr. Ct. Fr. Ct. II. Chemikalien. per q. per q.

16 Holzessig, Essigsäure, rohe, mit brenzlichem eruch: wird gestrichen und unter

Tarif⸗ Nr. 17 verset—

17 Von der Tarifnummer 16 hierher versetzt: Holzessig, Essigsäure, rohe, mit brenz⸗

lichem Geruch . . .. Bleiweiß und Zinkweiß: 35a abhs reben) 3.— 5.— 36 Chromgelb; Chromgrün; Mineralblau; Pariserblau; Smalte; Ultramarin 3.50 7.—

IV. Holz.

Bau⸗ und Nutzholz, gemeines: 8

roh oder blos mit der Axt beschlagen; Flechtweiden, roh, nicht geschält; Fass-

holz. rohes9591“

Reifholz; Rebstecken 1“

in der Längenrichtung gesägt oder ge-

spalten(Schnittwaaren, Schindeln etc.):

spaltenen Ruthen; Besen von Reisig Korbflechterwaaren, grobe von geschälten, gespaltenen Ruthen, von Rohr oder Holzspänen, gebeizt oder ungebeizt; Siebmacherwaaren, grobe . . . . . Korbflechter⸗ und Siebmacherwaaren, feine: roh, gebeizt, gefirnisst, lackirt, gefärbt, polirt etc.: c. Korbflechterwaaren, mit Textilstoffen

7

—₰—

80

100.—

ausgeschlagen, gefüttert oder ge- polstert ¹) Bürstenbinderwaaren: grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, nicht lackirt, nicht polirt VI. Leder. Reiseartikel (Koffer, Taschen etc.), ganz oder theilweise ausTextilstoffen (Wachs- tuech, Segeltuch, Zwillich u. dgl.) ver- -

30.— 89— 100.—

73

Allgemeinen eine geringere als in der Vorwoche, in eine größere. Von je 10000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet in Berlin 66,9, in München 123 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten wurden Sterbefälle an Masern, Scharlach und Keuchhusten weniger, an Diphtherie, typhösen Fiebern und Pocken etwas häufiger zur Meldung gebracht. So waren Todesfälle an Masern in Hamburg, Wien, Paris, Lyon und St. Petersburg vermindert, dagegen in Berlin, Straßburg, Pest und Prag vermehrt. Erkrankungen wurden aus den meisten Orten, aus denen Mittheilungen vorliegen, etwas zahlreicher, nur aus Pest, Edinburg und St. Petersburg seltener berichtet. 6 8

Das Scharlachfieber hat in Leipzig, Wien, aris, St. Petersburg ein wenig mehr, in Prag, London weniger Todesfälle veranlaßt. Neue Erkrankungen kamen in Berlin, Wien und St. Petersburg etwas häufiger zur Anzeige. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin, Breslau, Hamburg, Köln, München, Leipzig, Magdeburg, Nürnberg, Düsseldorf, Elberfeld, Prag eine gesteigerte; dagegen in 3 WE’ a. M., Wien, Pest, Paris, London, Kopenhagen, St. Peters⸗

zurg eine verminderte. Neue Erkrankungen wurden jedoch meist in

ünchen jedoch

trtigt e) 99. Schuhwaaren: 1 sns zugeschnittenen Geweben, mit Leder⸗ ohle: 87 aus Halbseide, Seide oder Sammet . 80.— 150.— 88 aus andern Geweben . . ... 35.— 50.— 89 Vorgearbeitete Bestandtheile von Schuh⸗ waaren aller Art, solche aus Leder aus⸗ genommen . . . . .. .30.— 40.—

IX. Metalle. B. Eisen. 5 Eisen, geschmiedet, gewalzt, gezogen: Zusatz zur Position 122: Dekapirte Bleche mit abgescheerten Ecken von 10 cm Sehnittlänge

X. Mineralische Stoffe.

122

geringerer, nur aus Christiania und St. Petersburg in gesteigerter Zahl mitgetheilt. Typhöse Fieber forderten in Hrmeinee

künchen, London, Paris, St. Petersburg mehr Opfer, in Chemni

; 7 nn 8 mni.

b Zahl der Todesfälle auf 16 in der 8eheelh e Auch g er gemeldeten neuen Erkrankungen war in den meisten DVerichie vorliegen, eine größere. An Fleck⸗

St. Petersburg 3 Wien, Krakau, Warschau je 1, ickstarre hat in Prag rag 4 Todesfälle berichtet. Epidemische

. 1 und K in eine weitere Erkrankung 1““ Füad Se Fe geens hagen nicht sehes .ee dch der Haut waren in Wien, Kopen⸗

. 28 2 8 uU 4 mehr, in Berlin, Paris, London de v 2

Kalk, Gyps, Cement: 3 167 fetter Kalk und Gyps, gebrannt oder gemahlen 1 —2 168 hydraulischer Kalt. 92 . 169 Romancemen 5˙50 —. 40 170 Portlandcement, Schlacken- und Puzzolan-

cemente .. . 2272727200 —. 80 185 Asphaltfils, Asphaltröhren, Holzcement —.60 1.—

XI. Nahrungs⸗ und Genußmittel.

187 Schweineschmalz 150 3.— 188 Butter, frisch, gesotten, gesalzen . 8 8.— 111166“ 2—

*) Diejenigen Tarifpositionen, welche zur Zeit noch gebunden sind, figuriren in diesem Verzeichniß nicht; ebenso wurde von der Repro⸗ duktion von blos redaktionellen Abänderungen Umgang genommen. Tuss e zu den bisherigen Tarifpositionen, sowie neu hinzugekommene

aarifpositionen sind antiqua gedruckt.

2 Neue Position.

Bis 1. März 1888 (Ablauf des Handelzvertraßs mit Italien).

³) Vom 1. März 1888 f Sberi Generalzolliartf. 98 18 bis Ende April 1888 (bisheriger

282 auf Spulen, in Knäueln oder kleinen

310 a 311 Oelleinwand, zur Verpackung.

351 Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk

355 Grobe

weizen, für welche der bisherige Ansatz von Fr. 1.25 beibehalten wird.

mit Italien) (bisheriger Generalzolltarif). 8

selben die Aüsöge. des Generaltarifs in Kraft.

bisher bei der Position 281.

216 in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen

00

220 223

224

239

240 247

251 Weintrauben, frische, zur Weinbereitung 252a Kunstweinb in b nbereitung

253a Kunstweins in Flaschen oqer Krügen G 256 Wermuth: in Fässern, Flaschen oder Krügen

266 Faserstoffe zur Papierfabrikation. 268 Glas⸗, 269 Glas-, Rost- und Schmirgelpapier (bis⸗ 271 Papierwäsche wird von dieser Position aus⸗

271 bis Papierwäsche 276 Spielkarten.

Leinen oder Hanfgewebe. ¹) Seilerarbeiten:

Flboretseide, mit andern Spinnstoffen gemischt,

8 fabrikaten, welche Frage sich zur Zeit noch

Blundesrath weitere Schlußnahmen vor. 346 Vorgearbeitete 3 347a Filztücher ¹).

mit Italien); vom 1. März bis Ende April 1888 r. 1.25, bisheriger Generalzolltarif.

Zollansatz

Tarif Einfuhr. bisher Nen

Nr. Fr. Ct. Fr. Ct. per q. per q.

198 Fleisch, frisch geschlachtetes. 81. 1

200 Geflügel, lebendes . . . . . 6-—

201 Geflügel, getödtetes; Wildpret 8 15

201a Wurstwaaren (Charcuterie) ¹1) . . . . 8.— 29

204 Tafeltranben, frische 6 4—

üdfrüchte: 208a Rosinen (Korinthen) 1) . . . . 3.

XI. Nahrungs⸗ und Genußmittel. Getreide, Mais, Reis, Hülsenfrüchte: Körnern, Graupe, Gries, Grütze; Mehl von Getreide, Mais, Reis oder Hülsen⸗ Teigwaaren: Zwieback und feine Bäcker⸗ waaren ohne Z Honiiig11“ Kaffeesurrogate aller Art: in trockener Focmc 1“ Cicherienwurzeln, getrocknete; Feigen, ge⸗ röstete, unter Nachweis ihrer Verwendung Fabrikation von Kaffeesurrogaten Taback:

fabrizirter Taback: Rauch⸗, Schnupf⸗ und

—.60

Kautaback. 16 Cigarren und Cigarretten Bier und Malzextrakt: in Fässern

. 50.— —. 100.— 3.50 2.50

75. 150.— 5— 4.— 6.— 20.— 3.506 16.— XIII. Papier. [—.607

18603]

Versetzung von: Rost⸗

und Schmirgelpapier Tarifnr. 269. F

zu

her bei Nr. 268) . .

geschieden als besondere Tarifnummer:

IV. Spinnstoffe.

NB. Gemischte Garne, Gewebe, Bänder, Posamentier⸗ und Strumpfwaaren unter⸗ liegen der Verzollung als reine Garne, Gewebe ꝛc. ꝛc. aus demjenigen Stoffe, welcher mit dem höheren Zollansatze belegt ist. (Im bisherigen Zolltarif hieß es: „aus demjenigen Stoff, welcher in denselben dem Gewicht nach vorherrscht“.)

A. Baumwolle. Garne:

chen (für den Detailverkauf hergerichtet),

sowie drei- und mehrfach gezwirnte, 11.—2

gefärbte Garne in Strängen . . 20.— 35. Gewebe:

glatte, geköperte:

d b 286 gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt. 25.— 35.— 338 1““ 16“ sammtartige; brochirter Tüll. 30.— 50.— 55a Flechtweiden, geschält). 05 2.— Decken: 61 Grobes Verpackungsmaterial (Packkisten, 8 ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit: Packfässer u. dgl.) für trockene Gegen⸗ 288a gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt¹) 30.— 35.— ständes 5 1.50 289 mit Näharbeit oder Posamentierarbeit 30.— 50.— Holzwaaren: P 1 289a Filztücher ¹). 4“ 40.— 62 voorrgearbeitete, gehobelte, nicht zusammen⸗ 39— Strumpfwaaren.. . . 25.— 50.— gesetzte; Holzdraht zur Zündhölzchen⸗ 292 Stickereien und Spitzen. 8 60.— 100.— fabrikation; Riemen oder unverleimte B. Flachs, Hanf, Jute ꝛc. 4 Bagenchens u NB. Leinen⸗ oder Hanfgewebe, gemischte, 70 Korbflechterwaaren von ungeschälten, unge⸗ bei welchen das Gewicht des Flachses oder

Hanfes vorherrscht, sind verzollbar wie reine

ungezwirnte rohe Bindfäden und Schnüre Schlanche Säceee“ Matten und Bodendecken aus Manillahanf, Cocos und anderen ähnlichen Faserstoffen, Jute ¹¹) ausgenommen: gefärbt, bedruckt etc. ¹).

C. Seide. NB. Gewebe und Bänder von Seide oder

sind verzollbar wie Gewebe und Bänder von reiner Seide oder Floretseide, sofern die Seide oder Floretseide im Gewichte vor⸗ herrscht. 1⁰) 1 Stickereien

D. Wolle. Wolle: gewaschen (früher unter Nr. 325) . . Bezüglich der Verzollung von Halbwoll⸗

in Untersuchung befindet, behält sich der Hutfilze, gefärbt

XIV. Spinnstoffe. E. Kautschuk und Guttapercha.

in Verbindung mit Baumwolle, Wolle,

F. Stroh, Rohr, Bast ꝛch 2 Waaren: Matten, Bodendecken, Flaschenumhüllungen ꝛc., aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen

¹) Neue Position. ²) Reis, in geschälten Körnern: bis 1. März 1888 (Ablauf des

³) Ausgenommen von der Zollerhöhung sind Griese aus Hart-

4) Teigwaaren: bis 1. März 1888 (Ablauf des Handelsvertrages 8 Fr. 5.50, vom 1. März bis Ende April 1888 Fr. 10

5) Da Kunstweine vertraglich nicht gebunden sind, treten für die⸗

6) Bis 1. März 1888 Italien gegenüber zu Fr. 3.50 gebunden. 7) In nassem Zustande. 6

8) Trocken. 2 2

5) Drei⸗ und mehrfach gezwirnte, gefärbte Garne in Strängen,

10) Gemäß dem Handelsvertrage mit Frankreich. 8 Gegenüber Frankreich zu Fr. 7 gebunden.