erst neueren Datums; denn er äußerte sich in einer Abend⸗ gesellschaft, welche vor etwa zehn Jahren in Barmen stattfand, und in welcher, als das Gespräch auf den Fürsten Bismarck kam, dessen Verdienste allgemein anerkannt wurden, in höchst erregter Weise, daß sich demselben kein einziger edler Charakterzug, kein Zug von Freundlichkeit oder Barmherzigkeit nachweisen ließe. 3 Nach der Correspondenz stellt der Angeschuldigte sich zu⸗ gleich als eine im höchsten Grade von sich eingenommene, ehrgeizige Persönlichkeit dar, die sich befähigt und berufen laubte, eine große politische Rolle zu spielen und über die E111““ seiner vermeintlichen Verdienste und über getäuschte Hoffnungen mißvergnügt war. Nach dem Tode des Kaaisers Friedrich glaubte er in der Veröffentlichung des Tagebuchauszuges eine Handhabe gefunden zu haben, die Verdienste des Reichskanzlers um das Zustandekommen des Reichs zu verkleinern und zugleich dessen Politik zu ver⸗ dächtigen. Es fällt im Hinblick auf den von ihm auf etwa 750 Seiten angegebenen großen Umfang des erxcerpirten Tagebuchs auf, daß bei der Veröffentlichung die zur Diskreditirung der Politik des Reichskanzlers dem Aus⸗ lande gegenüber geeigneten Stellen — es gehören hierher die oben unter Nr. II bis V besprochenen Nachrichten, — einer⸗ seeits und die Lobsprüche auf den Freiherrn von Noggenbach andererseits, cfr. z. B. Seite 16 der „Rundschau“ unter: „Roggenbach ist und bleibt der einzig vernünftige und zu⸗ verlässige unter den anwesenden Staatsmännern,“ eine unver⸗ hältnißmäßige Berücksichtigung gefunden haben. 1t 8 8 Hand in Hand mit diesem Versuch der öffentlichen Diskreditirung der Reichspolitik, welcher mit dem Antritt der 1 Er. Majestät des regierenden Kaisers nach Süd⸗ deutschland zusammenfiel, ging das Unternehmen des schuldigten, im Geheimen die Politik des Reichskanzlers bei Sr. Majestät in Mißkredit zu bringen. Ueber dieses Unternehmen geben die bei dem Angeschuldigten in Beschlag genommenen Briefe des Freiherrn von Roggenbach vom 24. August und 6. Sep⸗ tember 1888, welche der Anklage als Anlage beigefügt sind, nähere Auskunft. Die Anregung zu der Denkschrift hat der Letztere gegeben, jedoch will er später bei genauerer Prüfung derselben sie als ungeeignet zur Unterbreitung an Se. Majestät
gefunden, sich dabei auch des Gefühls nicht haben erwehren können, daß die Ueberreichung der Miß⸗ deutung einer beabsichtigten utrigue ausgesetzt sein
89 des Angeschuldigten vor Zedermann geheim gehalten, und, als er von dessen Ver⸗ aftung gehört, den nicht aus seinen Händen gekommenen Denkschriftsentwurf an dessen Vertheidiger mit dem späteren rsuchen um Abgabe an den Untersuchungsrichter gesandt. Die sich jetzt bei den Akten befindende, sehr umfangreiche Schrift mit der Aufschrift: „Ausblicke auf die Regierung Kaiser Wilhelm's II. Eine Denkschrift“ hat folgenden Inhalt: 1. Auswärtige Politik. Bundesverhältniß und Reichstag. Aenderung des ETE“ Abschaffung des geheimen Stimmrechts. Die Ste
Selbstverwaltung. Nothwendigkeit einer Land für die östlichen Provinzen. Die offiziöse Schädlichkeit.
.Er habe deshalb den Wu
gemeinde⸗Orduung
ung des Reichskanzlers. Preußische
Presse und ihre
demnã die beiden Kundgebungen entworfen und sie ihm 8 Schreibens vom 2. August 1885 übersandt, worauf er sie nach Vornahme einiger Abänderungen noch im Laufe desselben Monats dem Kronprinzen auf der Mainau. persönlich übergeben habe. Die Entgegennahme scheint nach dem Briefe des vom 8 August 1885 Anfangs auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein. 8 Der Freiherr 1 Rögaenbech und der General von Stosch sich übrigens bei ihrer Vernehmung zu Gunsten des ngeschuldigten dahin ausgesprochen, daß nach ihrer Kenntniß seiner Persönlichkeit und Gesinnung er sich nicht bewußt gewesen, daß die Veröffentlichung das Wohl des Deutschen Reichs zu gefährden geeignet sei. Darüber, ob sie selbst in den veröffentlichten Nachrichten eine Gefährdung dieses Wohls erblicken würden, haben sich Beide nicht geäußert. 1 Der in der Geffcken⸗ von Roggenbach'schen Correspondenz wiederholt genannte beiderseitige Bekannte und Vertraute Morier ist der früher der englischen Botschaft zu Berlin als Sekretär attachirt gewesene jetzige englische Botschafter Sir R. Morier zu St. Petersburg. 1 Demnach wird der Angeschuldigte angeklagt: im September 1888 im Inlande durch die „zu Berlin erscheinende Zeitschrift „Deutsche Rundschau“ Heft 1, Oktober 1888 in dem Artikel mit der Ueberschrift „Aus Kaiser Ftiecnh Tagebuch 1870/71“ vorsätzlich die oben unter Nr. — VI bezeichneten Nachrichten, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung den ebendort bezeichneten Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen Reichs erforderlich war, öffentlich bekannt gemacht zu haben, Verbrechen, strafbar nach §. 92 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs und §. 20 des Reichs⸗Preßgesetzes vom 7. Mai 1874. 1
Beweismittel:
A. Die in der Anklageschrift in Bezug genommenen Schriftstücke. Zeugen: 1 3 1) der Hausinspektor des Reichstages, Wilhelm Krug zu Berlin, Leipzigerstraße 4; 2) die Wittwe des Haushofmeisters Krug, Anna, geb. Andres, zu Berlin, Linienstraße 130 prt.; 3) der Schriftsteller Dr. Julius Rodenberg zu Berlin, Margarethenstraße 1; 4) der Verlagsbuchhänder Elwin Paetel zu Berlin, Karlsbad 16; 1 5) der Student der Philosophie Heinrich Geffcken zu Berlin, Mittelstraße 461V; 1 6) ser Professor der Theologie Ernst Achelis zu Mar⸗ urg; 7) der Schriftsteller, Geheime Rath Dr. Gustav Freytag zu Wiesbaden; 8) der badische Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Roggenbach auf Ehnerfahrnau bei Schopfheim 8 im Grgsherzog zuh Baden; 9) der Staats⸗Minister a. D., General der Infanterie z. D. von Stosch zu Oestrich am Rhein. C. Sachverständige:
II. Soziale Politik. Das Sozialistengesetz; seine Erfolg⸗ losigkeit. Rückkehr zum gemeinen Recht. Positive Maßregeln der Sozialreform. Mängel der sozialen Gesetzgebung und Nothwendigkeit ihrer Reform. Mängel der Alters⸗ und In⸗ validenversicherung in der vorgeschlagenen Form.
III. Kirchenpolitik. 1 Bezüglich der Stellung des Re⸗
teichskanzlers wird hervor⸗ gehoben, daß, mit Ausnahme der mil
itärischen Angelegenheiten
1) der gerichtliche Stadlphysikus, Geheime Medizinal⸗ Räath Dr. Wolff zu Berlin;
2) die noch zu benennenden Beamten de Amts. Leipzig, den 16. Dezember 1888. Der Ober⸗Reichsanwalt.
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Auswärtigen
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alle Fäden der Reichsregierung in seiner Hand zusammen⸗ laufen, daß noch nie ein Unterthan eine so allgewaltige Amts⸗ stellung im Staat innegehabt habe, daß nur eine so gewaltige Kraft, wie die des Fürsten Bismarck den gestellten Aufgaben zu genügen vermocht habe und daß bei einem Wechsel der Persönlichkeit, wie er im Gange der Dinge unausbleiblich, die Wiederholung der Concentrirung einer Machtfülle vermieden werden müsse, welche auf die Länge der Autorität der Krone
gewesen sei, und spricht sich ferner gegen sowie für volle Unabhängigkeit der e Staat aus als das einzig wirksame Gegengewicht gegen die Unabhängigkeit der katholischen Kirche.
Der Angeschuldigte ist bei seiner Behauptung, daß ihm die Absicht, der Politik des Deutschen Reichs Schwierigkeiten
den Summepiskopat vangelischen Kirche vom
ereinstimmen, hat sich die Sa folgendermaßen zugetragen: Als der Hochse im Juni 1885 in Ems einen tie habe und ein plötzliches Hinscheide ihm ein vom Kronprinzen früher geäußerter Wunsch, auf einen solchen Fall vorbereitet und namentlich gerüstetzu sein, die bei seinem Negierungsantritterforderlichenöffentlichengundgebungen unverzüglich erlassen zu können, ins Eedächtniß gekommen und sei bei einer in jene Zeit fallenden Zusammenkunft mit dem Angeschuldigten auf dem Gute des Generals von Stosch zu Oestrich a. Rh. der Entwurf der erforderlichen Prokla⸗ mationen besprochen worden. Dabei habe er betont, daß nach den Intentionen des Hochseligen Kaisers, damaligen Kron⸗ prinzen, in allen Kundgebungen Dessen Bestreben, Sich die Dienste des Reichskanzlers zu erhalten, den Ausgangspunkt bilden müsse. Dieser Instruktion gemäß habe der Angeschuldigte
che lige Kaiser Wilhelm fen Ohnmachtsanfall gehabt n zu befürchten gewesen, sei
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zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Oberst⸗L holz, Direktor des Feuerwerks⸗Laboratorium Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der S
Orden vierter Klasse; Chef lichen Kronen⸗Orden zweiter Klass⸗ Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommi Geheimen Regierungs⸗Rath,
den Königlichen Kronen⸗Orde
gnädigst geruht:
der ihnen verliehen
Rath im Reichs⸗Justizamt, des Ritterkreuzes erster Kla
Ostermeyer zu Straßburg i. E.;
Dessendorff. Medizinal⸗Angelegenheiten. 1“ Bekanntmachung. In der im Monat November 1888 zu Berlin abgehaltenen Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Turnlehrerinnen⸗Prüfung haben das Zeugniß der Be⸗ dem General⸗Lieutenant Sallbach, Präses der Artillerie⸗ fähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an Mädchen⸗ Prüfungs⸗Kommission, den Stern zum othen Adler⸗Orden schulen erlangt:
ieutenant Casten⸗ s zu Spandau, den chleife; dem Haupt⸗
1 8 v — 3z mann Böhmer, Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, 3) Bragard, Ottilie, daselbst, 8
Tö11ö414“ dem föderativen dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Stein zu Berlin, bisher im Magde⸗ 4) Buchholtz, Elisabeth, Zeichen⸗ und Handarbeits⸗ Anlangend die Kirchenpolitik, so hebt die Denkschrift burgischen Fuß Artillerie⸗tegiment Nr. 4, dem Major a. D. lehrerin daselbst, vrer 11.1“X“
hervor, daß auch jetzt kein dauernder Friede zwischen Staat von Wrochem zu Czerwentzütz im Kreise Ratibor, bisher 5) gehn. Lenriette, Lehrerin daselbst,
und Kirche gesichert sei, daß eine gesetzlich Abgrenzung der im Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment, dem Geheimen Regierung⸗ 6) Eigler, Elfriede, desgl. daselbst, 8
Rechte des Staats und Roms geboten sei, daß die Mai⸗ Rath Hoffmann zu Berlin, bisher ständiges Mitglied des 8 “
gesete durch Uebergriffe in die inneren Angelegenheiten Reichs⸗Versicherungsamts, dem Kreis⸗Physikus, Medizinal⸗ 8) Gahlandig Emilie, Handarbeitslehrerin daselbst,
der Kirche über das Ziel hinausgeschossen hätten, Rath Dr. Janert zu Insterburg, dem emeritirten 9) Göhrke, Elise, desgl. zu Görlitz,
daß Kanzler und Kultus⸗Minister im späteren Nach⸗ Pastor Starcke tües Koiskau im Kreise Liegnitz, dem 10) Hermenau, Elisabeth, zu Königsberg i. Pr,
eben ganz inkonsequent und das Hineinziehen des Regierungs⸗Baumeister Kleinau zu Verlin und dem Kreis 13) Hollweg, Ottilie, Lehrerin zu Verlin,
Kapstes in den Kanpf um das Septennat unklug Setretär a. D. Eberhart zu Trier den Rothen Adler⸗ 12) Käuffer, Antonie, desgl. daselbst,
dem Obersten Sie
1 e gert, Abtheilungs⸗ in der Artillerie⸗Prüfungs
Kommission, den König⸗ e; dem Major Reuscher, ssion, und dem Professor Otzen zu Berlin, i dritter Klasse; dem Bau⸗
zu bereiten, überall fern gelegen habe, verblieb d rath Engel zu Berlin, dem Raths⸗Zimmermeister Hol⸗ 9) Polski, Helene, Handarbeitslehrerin zu Graudenz, sat wiederholt h.n gg; 6 dar den Neschska alnd land ebendaselbst, dem Zimmermeister Weiße ebenda⸗ 19) Reinert, Antonie, Lehrerin zu Königsberg i. Pr 8 stets als den unentbehrlichen Rathgeber der Krone selbst und dem Maurermeister Wichmann ebendaselbst 20) Schmidt, Olga, zu Götlingen, . 8 erachtet habe. Wenn er sich in letzterer Beziehung darauf be⸗ den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem 21) Schnabel, Gertrud, Handarbeitslehrer in zu ruft, daß der nach der Thronbesteigung des Hochseligen Kaisers städtischen Lehrer Brosche zu Berlin und dem emeri⸗ Königsberg i. Pr., “
und Königs Friedrich am 12. März 1888 durch den „Reichs⸗ tirten Hauptlehrer und Kantor Werner zu Siegersdorf im 22) Schultz, Anna, desgl. zu Krotoschin,
und Staats⸗Anzeiger“ veröffentlichte Allerhöchste Erlaß an den Kreise Bunzlau, bisher zu Ottendorf im Kreise Bunzlau, den 23) Supplitt, Helene, zu Königsberg i. Pr, Reichskanzler nehst dem gleichzeitig veröffentlichten Allerhöchsten Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ 24) Westphal, Anna, Handarbeitslehrerin zu Königs Aufruf „An Mein Volk“ von ihm verfaßt worden sei zollern; sowie dem pensionirten Vollziehungsbeamten Otto berg i. Pr., und 6 —
so ist diese Thalsache richtg. Die Konzepte sind bei zu Dortmund und dem Hausdiener Andreas Wipper zu 25) Wolff, Luise, Lehrerin zu Berlin.
ihm und Abschriften davon bei dem Freiherrn Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Berlin, den 5. Januar 1889.
von Roggenbach in Beschlag genommen worden. Nach Der Minister .
der Aussage des Letzteren, mit der die des Angeschuldigten der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. und die des Staats-Ministers a. D, Generals z. D. von Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- Im Auftrage:
Stosch im Wesentlichen üb
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung nen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes erster Klasse des Königli sächsischen Albrechts⸗Ordens:
Liebenzig bei Neusalz a. O
Berlin,
izierkreuzes des Königlich belgischen des Offizi Seooldee
dem Ober⸗ und Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Greiff zu Straßburg i. E.; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Regierungs⸗Rath von Michels zu Straßburg.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 7) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich der Marineverwaltung den Contre⸗Admiral Paschen zu beauf⸗ tragen geruht. 8
“ 2 Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Landrichtern Dr. Weber, Liebler, Schiber und Walther in Colmar, Grafen von Leublfing und Dr. Lossen in Straßburg, von Oertzen in Zabern, Weber in Saargemünd, Dr. Hock und Freudenthal in Metz sowie in Mülhausen den Charakter als Landgerichts⸗Rath, erner
den Amtsrichtern Lanzberg in Vic, Dr. Warmuth in Lauterburg, Prinz und Speckner in Colmar, Kahler in orbach, Gruber in Bischweiler, Syffert in Diedenhofen, ubois in Straßburg, Vaillant in Metz sowie Paff⸗ rath in Barr den Charakter als Amtsgerichts⸗Rath zu verleihen. 1
Der Konsular⸗Agent Daralexi in Pyr land) ist gestorben.
(Griechen⸗
Die vom Gr. Bezirksamt Offenburg unterm 9. d. M. vor⸗ läufig erlassene Beschlagnahme der Flüp schrifs „Wähler! Mitbürger!“ beginnend mit en Worten: „Vor die Entscheidung gestellt“ und endigend mit den Worten: „Das Arbeiter⸗Wahlcomité“ wird hiermit bestätigt, und es wird demgemäß dieses Flugblatt auf Grund der 8 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Meiburg, den 12. Januar 1889. Der Großherzogliche Landeskommissär für die Kreise Lörrach, Freiburg und Offenburg:
Siegel.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor Dr. Hugo Lörsch zu Bonn
den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen; sowie in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Mülheim a. Rhein getroffenen Wahl den Rentner und Stadt⸗ verordneten Joseph Boersch daselbst als unbesoldeten Bei⸗ ö der Stadt Mülheim a. Rhein für die gesetzliche mtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Mi
isterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
1) Bartsch, Elise, Handarbeitslehrerin zu Dominium
2
2) Beyer, Elise, Lehrerin zu Berlin,
19 Klöbbe, Amalie, des 14) Kobligk, Mathilde, 15) Koster, Margareth
gl. daselbst, zu Babken, Kreis Goldap, e, Handarbeitslehrerin zu
16) Lenz, Hulda, desgl.
u Königsberg i. Pr., 7) Medenwald, H 1
elene, Lehrerin zu Berlin,
de la Croix.
dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragenden Dr. Hagens;
1 sse des Gro badischen Ordens vom Zä den Eisenbahn⸗Betriebs⸗Direktor
G ßherzoglich hringer Löwen: 1
en Kecker zu Metz und
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Stations⸗Vorsteher Schiers zu Straßburg i. E.;
8
Redacteur: J. V.: Siemenroth.
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin 88 Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin:
Sechs Beilagen 8 leinschließlich Börsen⸗Beilage) 4 ’- und eine Extra⸗Beilage. und