1889 / 14 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

chs⸗An

Erste Beilage

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1 889.

Königreich Preußen.

1ö66““ Privilegium

wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe⸗

scheine der Stadt Stettin, Regierungsbezirk Stettin, zum Betrage von 6000 000 Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. MNachdem die städtischen Behörden zu Stettin beschlossen haben, die zur Durchführung der Kanalisation, zum Bau eines öffentlichen Schlachthauses, zur Erweiterung der Hafenanlagen, zur Herstellung des Dunzig⸗Parnitz⸗Kanals, zur Erweiterung des Siechenhauses ꝛc. erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des dortigen Magistrats, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene und Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von sechs Millionen Mark ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 der Stadt Stettin zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage von 6 Millionen Reichsmark —, welche nach dem anliegenden Muster in Abschnitten zu 2000, 1000, 500 und 200 Reichtwährung aus⸗ zufertigen, mit dreieinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen, in 6 Abtheilungen zu je 1 Million Mart zu emittiren und anhebend mit dem Jahre der Ausgabe jeder Abtheilung nach dem festgestellten Tilgungsplane durch freihändigen Ankauf oder Ausloosung mit mindestens einem rozent der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die allmähliche Pihnent der letzteren herbeigeführten Zinsenersparnisse spätestens in 44 Jahren zu tilgen sind —, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht

übernommen. ““ 8 8 Urkundlich unter Unserer öchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. * Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1888. 1 von Scholz. Herrfurth. 8 8 5 twappen.) Nleiheschein der Stadt Stettin, 84 Blichstabe N üAbetkt Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin vom

und

dr

. ..b te Ausgabe,

. Stück.) Wir Magistrat der Stadt Stettin beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieses Anleihescheins . . . . Mark Reichs⸗

währung, deren Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadt⸗ gemeinde als ein Darlehn unter den umstehend abgedruckten Bedin⸗ gungen zu fordern hat. ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

die Stadtgemeinde Stettin mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 18

Stettin, den .. (8 Der Magistrat. 1 (Eigenhändige Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats⸗ mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)

Diese .Reichsmark bilden einen Theil des auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom aufgenommenen Darlehns von 6 000 000 Reichswährung.

Die Rückzahlung dieses Gesammt⸗Darlehns von 6 000 000 geschieht binnen spätestens 44 Jahren, vom Jahre der Ausgabe jeder einzelnen der 6 je 1 000 000 betragenden Serien ab gerechnet, nach Maßgabe des festgestellten Tilgungsplans dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfenen Tilgungsraten in den Haueshaltungsplan auf⸗ genommen und daraus die Anleihescheine mittelst freihändigen An⸗ kaufs oder Ausloosung eingelöst werden

Tilgungsplan zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende An⸗ leihescheine auf einmal zu kündigen.

6 Den Inhabern der Anleihescheine steht dagegen kein Kündigungs⸗ recht zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie 8. Setnnneeg, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich ekannt gem. .

Diese Bekanntmachung erfolgt vor dem Zahlungstage in dem „Heleschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin und in Liner der in Stettin erscheinenden Zeitungen. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an Stelle des⸗ selben ein anderes mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten zu Stettin bestimmt werden.

Die Aufloofungyder zu tilgenden Anleihescheine erfolgt im Monat Angust durch den Nagistrat und die Auszahlung der ausgeloosten Anieihescheine vom 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden ehe ec dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurück⸗

hlen ist, wird dasselbe in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar zuzahlen; sj mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst. und Bie Abezahlung der Zinsen und des Kapitals geschieht gegen b Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Plohe scheins bei der Kämmereikasse zu Stettin und bei den bekannt

nleiher Berlin in der nach dem Eintritt des

emachten Zahlungsstellen Ei 1 itstermi lgenden Zeit. Auch werden die fälligen Zins⸗ 2 Jelnmngen an die hiesige Stadtkasse in Zahlung

genommen. 8 Kapitals präsentirten Anleihe⸗ 9 pfangnahme des Kapitals präsentirten Anleihe öö Urpae gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗

keltetemine urüchuieferginsscheine wird der Betrag vom Kapital

abgezogen. ckündigten Kapitalbeträ - eziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, ZCääö1525. nach dem Rückzahlungstermine nicht

die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des

erhoben werden, sowie fällig geworden sind, nicht erhobenen

Kalenderjahres, in welchem sie

8 AFgns der Stadtgemeinde Stettin. Sinfen 8 8n 88* 5 deee. Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ E““ gt nach Vorschrift der 8§. 838 und ff. der

nichteter Anleihescheine erfolg 7 degfaen aslahehs füͤr das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877

8.⸗G.⸗Bl. S. 83). 8 8 3 GGe1,. weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll füͤr den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verläbrungestist bring Müagisdar 22 Staüthn angemeldet und der stattgehabte Besitz 1 veher Faes 8 Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjahrungsfrist der Betrag der angemeldeten

eine gegen Quittung aus⸗

Die Stadtgemeinde Stettin behält sich das Recht vor, den

sechs, drei, zwei und einen Monat

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

Mit diesem Anleihescheine sind 20 halbjährige insscheine aus⸗ Preben; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige eerioden ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Zinsscheinreihe erfolgt bei der seeneretrcs⸗ zu Stettin gegen Ablieferung der der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschieht, und

es wird, daß dies geschehen, auf dem Anleiheschein vermerkt.

ö“

L des Scheins) (Laufende Nr. des Scheins) 8. dem Stettiner Stadt⸗Anleiheschein 8 Buchstabe N. Nr... . über Reichsmark .. Pfennige.

Inhe i insscheins empfängt gegen dessen Rückgabe neha Zinesch n en halbjährlichen Zinsen aus der

omm n

Kämmereikasse zu Stettin oder bei den bekannt zu machenden

Zahlungsstellen 8 Berlin . . . Mark .. Pfennige Reichswährung. Stettin, den . ten .. . .....

Der Magistrat.

Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht

innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird.

Anweisung 8 zu dem Anleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe ..Nr.. . über

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe bei der Kämmereikasse zu Stettin zu dem obigen Anleiheschein die. . . Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 18. . bis 1 . sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Aus⸗ reichung bei dem unterzeichneten Magistrat rechtzeitig protestirt wor⸗ den ist.

Stettin, den. 8— .

8 Der Magistrat. 1 2

Anmerkung. Bei den Zinsscheinen und Anweisungen können die Namensunterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und des Magistrats⸗ Mitgliedes mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein und jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

1. .. ter Zinsschein. . .. ter Zinsschein.

sen

Anweisung.

Vorlesungen an der Forst⸗Akademie Münden während des Sommer⸗Semesters 1889.

Borggreve: Einleitung in die Forstwissenschaft und Forst⸗ literatur, Jagdkunde.

Uth: Forstverwaltungskunde. 1

Michaelis: Forstliches Repetitorium. 6

Baule: Arithmetik, Geodätische Uebungen, Forstvermessungs⸗ Instruktion. 1

Cou 8 8—8 5 1

Hornberger: Physik und Meteorologie. 8 Es,ngErn Hücsgr Botanik und Botanisches Praktikum. Metzger: Zoologie (Wirbelthiere), Fischereiwesen. Ziebarth: Civilrecht I. König, Volkswirthschaftslehre I. 1 5 Außerdem an sämmtlichen Nachmittagen und einem Vormittag der Woche Exkursionen und Uebungen in der Forstabschätzung, im Feldmessen und Nivelliren, Planzeichnen, Wege⸗ und Brückenbau, in der Jagd, Fischerei und Fischzucht unter Leitung obiger Dozenten und des Forst⸗Assessors Schumacher. 1

Das Sommer⸗Semester beginnt am Montag, den 29. April. Erforderlich für die preußische Staatsforstlaufbahn Maturitas von deutschem Gymnasium oder preußischer Realschule I. Ordnung und einjährige Vorpraxis. Sonstige Studirende finden auch auf Grund anderweiten Nachweises genügender Vorbildung Aufnahme. 3

Anmeldungen sind baldmöglichst an den Unterzeichneten zu richten. Der Direktor der Forst⸗Akademie. 2weaer

Borggreve.

8

Personalveränderungen.

Königlich Preußzische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. Januar. v. Boehn, Gen. der Inf. und kommandirender General des VI. Armee⸗Corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disposition und gleichzeitig auch à la suite des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2 gestellt. v. Lewinski I., Gen. Lieut, und Inspecteur der 2. Insp., mit der Führung des VI. Armee⸗Corps beauftragt. Jacobi, Gen. Lieut. und Inspecteur der 4. Feld⸗Art. Insp., in gleicher Eigenschaft zur 2. Feld⸗Art. Insp. versetzt. Waen ker von

Dankenschweil, Hauptmann à la suite des General⸗ stabes, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst⸗ leistung bei dem Kriegs ⸗Ministerium und unter Ueberwei⸗

sung zum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee wiedereinrangirt. Sixt v. Arnim, Hauptm. vom Generalstabe der 22. Div., unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium kommandirt. v. Bredow, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 9, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der Kav. Div. der XV. Armee⸗ Corps, dem Regt. aggregirt. v. Keller, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 6, als Adjutant zur Kav. Div. des XV. Armee⸗ Corps kommandirt. v. Tepper⸗Laski, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3, auf 6 Monate zur Gestüt⸗Verwaltung kommandirt.

Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 31. Dezember. Raila, Oberst a. D., unter Einreihung in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offiziere, zum Commandeur des Landw. Bats. Bezirks I. München, Bischy, Major à la suite des 3. Inf. Regts. und kommandirt zur Dienst⸗ leistung dortselbst, zum Bats. Commandeur im 10. Inf. Regt, er⸗

nannt Landmann Najor des Generalstabes beim General⸗Kom⸗

stabes von der Centralstelle, kommandirt zum Königl. preuß. General⸗ stabe, zu Oberst⸗Lts. befördert. Pündter, Major z. D., Landwehr⸗ Referent beim General⸗Kommando II. Armee⸗Corps, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.

8. Januar. Sandner, Major, bisher à la suite des 4. Chev. Regts. und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, zum etatsmäß. Stabsoffizier in diesem Regt. ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. De⸗ zember. Wenninger, Oberst z. D., Commandeur des Landw. Bats. Bezirks I. München, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Schweren Reiter⸗Regts., Grohe, Major und Bats. Commandenr im 10. Inf. Regt., unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt.

3. Januar. berhauser, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts., unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied ewillig

4. Januar. Richter, Pr. Lt. des 1. Fuß⸗Art. Regts., unter Verleihung des Charakters als Hauptm., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

7. Januar. Fromme, Sec. Lt. des 1. Jäger⸗Bats,, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. 8. Januar. v. Madroux, Major und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier im 4. Chev. Regt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. 8 Kaiserliche Marine. Berlin, 10. Januar. Paschen, Contre⸗Admiral, Vorstand des Hydrographischen Amts der Admiralität, einstweilen die Ver⸗ tretung des erkrankten kommandirenden Admirals übertragen.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König erledigten am Morgen des gestrigen Tages Regierungs⸗Angelegenheiten und arbeiteten hierauf bis gegen 12 Uhr Mittags mit dem Chef des Militärkabinets.

Vor dem Frühstück, zu welchem Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold, Höchstdessen Hofstaat und der Ge⸗ sandte von Holleben geladen waren, empfingen Se. Majestät noch den Botschafter Prinzen Reuß.

Um 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags erfolgte die Abreise Sr. Majestät nach Bückeburg, wo die Ankunft bald nach 6 Uhr erfolgte.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Schaum⸗ burg⸗Lippe, umgeben von den Durchlauchtigen Söhnen, empfing Se. Majestät auf dem Bahnhof und geleitete Allerhöchstdieselben durch die festlich dekorirten Straßen nach dem 2— geschmückten Schlosse. Kriegervereine und Gewerke bildeten Spalier. Der Empfang war ein überaus herzlicher.

Nachdem Se. Majestät im Schlosse die Fürstlichen Damen begrüßt hatten, zogen Allerhöchstdieselben Sich in Ihre Gemächer zurück.

Um 7 ½ Uhr Abends fand ein Galadiner statt, zu welchem die Spitzen der Behörden geladen waren.

Nach aufgehobener Tafel brachten die Bürger der Stadt Sr. Majestät einen Fackelzug dar, bei welchem der Ober⸗ Bürgermeister ein Hoch auf den Kaiser ausbrachte.

Erst gegen 12 Uhr zogen Sich Se. Majestät zurück.

Heute fuhren Se. Majestät der Kaiser, begleitet von Sr. Durchlaucht dem Fürsten und unter Voranritt von Bauern in ihrer Landestracht, um 9 ¼ Uhr zur Jagd nach dem Baumer Revier.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag das zur Gratulation bei Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Luise zu Schleswig⸗Holstein er⸗ schienene Offizier⸗Corps des Regiments der Gardes du Corps, sowie die Commandeure des 1. Garde⸗Regiments z. F. und des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments, und ertheilte am Nach⸗ eae Ihn 8 5

m 5 ½ Uhr statteten Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Erbgroßherzogin von Sehe Ihrer Majestät einen Besuch ab.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing gestern den Landgrafen Alexis von Hessen, sowie den Fürsten Isenburg⸗Birstein und erthellte dem Feld⸗ propst D. Aßmann eine Audienz. 3

8*

Aus Bückeburg, vom 15. Januar, wird uns weiter gemeldet: Der Herzlichkeit und Innigkeit des Empfanges, welcher Sr. Majestät dem Kaiser heute hier bereitet wurde, entsprachen die Reden, welche Se. Majestät und Se. Durchlaucht der Fürst bei dem Galadiner im Fürst⸗ lichen Schlosse wechselten. Der Fürst sagte:

Ew. Majestät wollen Mir Allergnädigst erlauben, mit wenigen Worten aussprechen zu dürfen, wie hocherfreut und beglückt wir über Ew. Majestät Allergnädigsten Besuch sind, und wie wir mit dank⸗ erfülltem Herzen auf Ew. Majestät Erhabenes Wohl unsere Gläser erheben. Gottes Gnade möge zu Deutschlands Heil Ew. Majestät allezeit beschirmen. Unser allverehrter und geliebter Kaiser, dem unsere Herzen freudig entgegenschlagen, Er lebe Hoch! und abermals Hoch!! und immerdar Hoch!!!

Der Kaiser erwiderte:

Gestatten Ew. Durchlaucht, daß Ich Meinen wärmsten Dank Ihnen zu Füßen legen darf für die gnädigen Worte, ve Sie an Mich gerichtet, und für den freundlichen Empfang, welchen Mir Ibre Stadt ex;. 8. 1 Ich freue Mich außerordentlich, die Mglichteit gefun 2 zu haben, Meinen Besuch bei Iie r 2*

szuführen, da Ich von Jugend auf Emw. e b Freund und treuen Bundesgenossen Meines Großvaters habe

vagypfe baran die Bitte, diese