1889 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 15. Februar

.“

1889.

1

Nichtamtliches.

Berlin, 15. Februar. In der gestrigen

des Hauses der Abgeordneten entgegnete

der des Etats des Justiz⸗ usgaben

Justiz⸗Minister Dr. von

Uen Wünschen, welche der Herr Vorredner geäußert hat. die Berechtigung durchaus absprechen; möchte lich schon A hat. saae sehr geklagt wind. en,

wird nun vielleicht schwer redners und meinen indessen an meiner B.

1 er mir aber eigent⸗ weitere Vermehrung erfahre. den Wünschen ing herbe eich zu finden, wird es en. Die Tit. 4 und 5 wurden gemäß den Anträgen der

ahl Abg. Dr.

on hewilligt.

Schmelzer der Regi⸗ · dne Lenh egierung eine gr erüͤcksi.

Gefangenausseher hinsichtlich ihres Avancements,

schädigung für Dienstkleidung und der Freigabe

Ober⸗Justiz⸗Rat le Wünsche woh

Sattler: Auch er sei mit seinem Fraktions⸗ rancke für Sparsamkeit, aber ordnung hier keine Anwendung finden bnne. Weit könne man in der Selbstbeschränkung ni⸗e gehen, zumal bei diesem Titel gehälter von 800 umgehen sein, bei ches Element in ihre Gehalts ches nach den Theuerungsverhält richte. In kleinen Städten möge wohl auskommen, i Abg. Francke: und durch Anschl Nebenverdienst. Es sei in großen Städten sich gar nicht um Es sei ihm nicht eingefallen, den §. diese Anregungen hier anzuwenden. man durch die Aufnahme des §. es als mißlich habe bezeichnen wollen, wenn aus der ehrausgaben beantragt würden. nur darauf hingewiesen. die Gehaltsverhältnisse dieser sern. Wenn er g daß die genem Antriebe vorg aterlassen haben. aatsverwaltung durch musika verdienen. Außerdem gehöre t, und man müsse eigentlich als sikalisch gebildete Leute anstellen. gte hinzu, daß auch ößeren in kleine Städte mit so een, daß nur selten Der Staat gewähre

in Aufsehen erregender Weise; selbst durch würden oft die Gefangenen in Ketten 159 und erregten durch diesen Anblick die Aufmerksamkeit a

es nun geschehe, daß diese Personen freigesprochen würden, so bleide noch steis ein gewisser Makel auf ihnen sitzen. Eine Aenderung des Transports sei also äußerst wünschenswerth.

Der Regierungs⸗Kommissar, Starke erwiderte, die Verwaltung wollend prüsen.

8,. er glaube, daß der .27 der Geschäfts burg betonte nicht, in welchem Mindest⸗ Es werde nicht länger zu der Besoldung der Unterbeamten ein neues verhältnisse einzuführen, ssen der Wohnorte sich d der Beamte mit 800 i großen könne er es nicht. Diese Beamten hätten den Nachmittag frei kalische Kapellen einen bedeutenden doch auffallend, daß die Unterbeamten eine Versetzung bemühten. 27 der Geschäftsordnung Er habe nur gesagt, in die Geschäfts⸗

sich befänden.

als dringlich bezei‚ würde man mindeste

der bisherigen Frequenz

Mitte des Hauses M. Abg. Dr. Sattler: daß es nothwendig sein könne, Beamten zu verhef Regierung im nächsten Jahre aus eig wolle, würde er seine Anregung g. Uege nicht im Interesse der St Umerbeamten ger deschäftigung sich gewisses Talent, u

che Neben⸗

Unterbeamte nur mue 1 Abg. Dr. Enneccerus für setzungen der Beamten aus gr

großen Unzuträglichkeiten verbunden sei davon Gebrauch gemacht werden könne. den Unterbeamten keinen Lohn, sondern ein Gehalt. Beamten wählten das Amt als ihren Lebensberuf und dürften erechterweise eine auskömmliche Besoldung

Windthorst: Er habe auch eine größere Berück⸗ r Unterbeamten, insbesondere der Eisenbahn⸗ Erst solle man diese, dann Gehalt aufbessern. iud man müsse bemüht sein,

beamten, in diesem Etat erwartet. die oberen Beamten in ihrem ler seien schon belastet genug u s zu erleichtern.

Limburg⸗Stirum erwiderte, daß die Regierung Beamten sicherlich sorgfättig prüfen werde, fmerksam, daß die Unterbeamten ver⸗ aber gesicherten Einkommens immer besser daran seien als viele kleine Bauern.

lei⸗Hülfsarbeiter) befürwortete Abg. der etatsmäßigen Anstellung komme vor, daß

Die Steuer⸗

diesen Druck etwa G Abg. Graf zu die Lage dieser kleinen; er mache aber darauf au öge ihres zwar kleinen

Die Absicht zu einem sol Ausführung aber sei bisher an i scheitert.

Der Titel wurde be Bei Titel 17 (Kanz Dürre ein schnelleres Tempo in der Kanzleidiätare r1. ein Schreiber nach 30 jäö der Behörde noch ein E als das der Tagelöhner. Der Regierungskommissar, idt wies darauf hin, daß J. das Einkomme er verbessert worden sei. Au Dienstzeit eine der Kanzlisten⸗ wohlwollende Erwägung ziehen.

se Hülfsarbeiter, wünschte Abg. Stellvertretungsgebühren für die durch die Bemerkungen een, eine Besserung der sie füͤr nothwendig en einseitig fiskalischen nicht in Geltung ge⸗

esp. Lohnschreiber. Es jähriger Dienstzeit beim Militär und bei inkommen habe, welches geringer sei,

Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath durch Ministerialerlaß vom 4. Februar d. n der Lohnschreiber ganz ihnen nach einer gewissen Eine Vermehrung

ausges lossen, daß sion bewilligt werde. Uen werde die Regierung in Der Titel wurde bewilli Bei Titel 20, nichtstär Olzem eine Erhöhung

Stadt, aber ein so großer

könne sich au ancke nicht abhalten la⸗ Beamtenverhältnisse zu be Der Abg. Francke ukt vertreten, der

Gerichts⸗Assessoren.

hier früher

Nach einer neuerlichen Berechnu Gerichts⸗Assessor heu

nun für ihn in Nebentisch gedeckt.

auf die Stell⸗ Es komme aber nicht Abfällen für die eei in einer schlefischen ankt, so daß er mehr⸗ müssen. Er sollte nun d

or vertreten werden. Der O aber die Zustimmung verweigert;

Adg Zelle: ee- vetrmungskosten

Beispielsweise E.

vt gehdar 8n pan Richter schwer

ein anderer Richter müsse den Kranken vertreten und das Pensum dieses anderen Richters müsse von mehreren unbesol⸗ deten Assessoren erledigt werden, damit diese in die wohl⸗ thätige Lage kämen, ein nennenswerthes Arbeitspensum be⸗ wältigen zu können. Der Richter habe die Stellvertretung nicht uüͤbernehmen können und in der Ministerial⸗Instanz sei die Vertretung des erkrankten Ri durch einen Assessor

i Stellvertretungskosten angeordnet worden. Das Unglück

e bene ahr gewollt, daß dieser alte Assessor nach sechs

angestellt worden sei. Der Ober⸗Landesgerichts⸗

Präsident nun wiederum seine Zustimmung dazu verwei

t, daß ein anderer Assessor den erkrankten

ger Richter vertrete. Er (Redner) hoffe, daß auch ihm die ministerielle Instanz zu Hülfe kommen werde. Er aube, es müsse auch an dieser Stelle ausgesprochen werden: ir wollen an öffentlichen Geldern sparen, so weit wir sparen können; aber an dem Leibe der preußischen Gerichts⸗ Assessoren etwas absparen, das wollen wir nicht!

Beim Kapitel 78 (Transportkosten) bemerkte der Abg.

Nadbyl: Der Transport der Gesangenen vom Untersuchungs⸗ efängniß nach den Räumen des Untersuchungsrichters, wo

iese nicht unter demselben Dache sich 2 geschehe oft belebte Stadttheile

ssanten. Wenn

Das Kapitel wurde bewilligt.

Es solgen die einmaligen Ausgaben. Bei der zweiten Rate zum Neubau eines Amtsgerichtsgefängnisses in Marien⸗ der Abg. Hobrecht die dringende Nothwendigkeit eines neuen Amtsgerichtsgebäudes in Preußisch⸗Stargard.

Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Starke: Das Bedürfniß werde von der Re⸗ sondern es habe der Finanz⸗Minister a das Projekt sei bereits ausgearbeitet. Wolle man aber alle chneten Mehrbedürfnisse befriedigen, dann ins das Dreifache der verfügbaren Summe

in den diesjährigen Etat haben einstellen müssen. Der Titel wurde bewilligt.

Zur Erbauung eines Centralgefängnisses für den Ober⸗ Landesgerichtsbezirk Posen in Wronke werden 400 000 als erste Rate verlangt. 1

Abg. Graf Kanitz bat, bei den Gefängnißanstalten in Zukunst nicht so bedeutende Aufwendungen zu machen. Nach des Centralgefängnisses betrügen die Kosten für den vö. Gefangenen weit mehr, als eine Arbeiterfamilie in O 1 1 Bezug auf die Verpflegung würde eine größere Sparsamkeit am Platze sein.

sipreußen für sich gebrauche. Auch in

Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Starke:

Bei einer Wohnung für eine ländliche iterfamilie kämen doch keineswegs auch die RNäume für Aufsichtsbeamte, Werk⸗ stätten, Schulen und Kirche in Betracht, wie das bei einem

iI Gefängniß der Fall sein müsse. Es sei stets das Be⸗ en der Regierung, hier so sparsam wie lich zu sein;

dieselbe würde auch für jeden deutlichen Wink zu weiterer Sparsamkeit sehr dankbar sein. Der Gef solle aber heute im Gefängniß auch arbeiten lernen und brauche er eine einigermaßen wohnliche Einrichtung; vor Allem auch Licht und Sonne. Die Räume für die Gefangenen müßten auch so eingerichtet werden, daß nicht ein Gefangener den anderen durch seinen Umgang korrumpirte. Auch in Bezug auf Sparsamkeit in der Verpflegung ges das Möglichste, da die Verpflegungskosten des Einzelnen!

25 pro Tag betrügen. e Graf Kanitz fand gleichwohl die aufgewendete Summe zu

Bewilligt wurden ohne Debatte weitere Raten füͤr die Amtsgerichte in Neurode, Ratibor und Kattowitz, und für das Gefängniß in Grottkau und erste Raten

gefängnisse in Beuthen und Liebau. Bei der

ber⸗Landesgericht in Kiel an.

Der Titel wurde bewilligt.

Bei der Forderung von 51 000 Erweiterung der amtsgerichtlichen Geschäftslokalien in desheim berichtete Referent Bödiker, daß in Petitionen Magistrats, der aandelskammer und Gewerbekammer von ee. an

tadt gelegenen Amtsgerichtsgebäudes ein Neubau in der Stadt und besonders

telle der Erweiterung des ganz am Ende der in der Nähe des Landgerichts empfohlen werde.

Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Starke: Das jetzige Amtsgericht liege allerdings nicht im Centrum der eebelstand sei die Entfernung des⸗

selben vom Landgericht nicht, da diese nur etwa 7 Minuten betrage. Ein Neubau würde nicht 51 000, sondern vielleicht

150 000 kosten.

Abg. Lubrecht l die Petitionen aus Hildesheim der

Berücksichtigung des Hauses. Das jetzige Amtsgerichtsgehbäude liege ganz am Ende der Stadt, vom Bahnhof ½ Stunde entfernt, außerhalb jedes Verkehrs. Die Entfernung vom Landgericht betrage wenigstens 12 Minuten. Ein Terrain für ein neues Gehäude besitze der Fiskus selbst in der Nähe des Post⸗ und des Regi sebäudes. Wenn der Abg. Francke zur Sparsamkeit erma habe, so sei hier Gelegenheit, sie zu üͤben, ein neues Gebäude müsse doch bald errichtet werden, also könnten diese 51 000 erspart werden, und er bitte deshalb um Streichung der Forderung.

Der Titel wurde bewilligt. Ohne Debatte wurden die Forderungen zur Einrichtu

anderweitiger amtsgerichtlicher Geschäftslokalien in Hoya ur für ein ö für den Amtsrichter in Polle sowie der Rest des Justiz⸗Etats bewillitt.

gierung nicht nur anerkannt, uch schon zugestimmt;

stellenweise nur

für die Gerichts⸗

Forderung zum Grundstücksankauf für das Amts⸗ gericht in Schleswi E der Abg. Reimers den Neubau eines Gebäudes für das Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Starke: chen Neubau liege bereits vor, die ineren Schwierigkeiten ge⸗

Es folgte der Etat des Ministeriums des Innern. Bei dem „Gehalt des Ministers“ bemerkte der Abg. von Strombeck: Die in Heiligenstadt erscheinende Zeitung „Eichs⸗ feldia“ werde von den Behörden nicht als Organ für amt⸗ liche Bekanntmachungen benutzt, und drucke deshalb dieselben aus dem „Worbiser Kreisblatt“ nach. Dieser Umstand habe die Redaktion des „Worbiser Kreisblatts“ veranlaßt, dasselbe in zwei Exemplaren herzustellen, und in dem einen, das nach Heiligenstadt gesandt worden sei, die amtlichen Be⸗ kanntmachungen zu entstellen. So sei in der Nummer vom 6. März 1888 in einer Bekanntmachung, welche Holzversteigerungen betroffen habe, aus Donnerstag und Freitag Sonnabend und Montag gemacht worden. In einer Bekanntmachung betreffs der Frühjahrs⸗Kontrol⸗ versammlung seien in der Nummer vom 13. März die Termine gefälscht bezw. zwei Tage zugesetzt worden. Die Nummer vom 11. Mai habe eine Bekanntmachung des Kreis⸗ ausschusses über den Zinssuß von Darlehen aus der Kreis⸗ sparkasse enthalten, welche in dem für Heiligenstadt bestimmten lar einen um 1 Proz. niedrigeren Zins ß angegeben habe. Aus Anlaß dieser entstellt abgedruckten Bekannt⸗ machungen habe der Landrath in Worbis den Redakteur der „Eichsfeldia“ bei der Staatsanwaltschaft denunzirt, und es sei eine strafrechtliche Untersuchung wegen groben Unfugs, verübt durch wissentlich falsch abgedruckte amtliche Bekannt⸗ machungen, eingeleitet worden. Das Verfahren habe aber eingestellt werden müssen, als die entstellten Exemplare des „Worbiser Kreisblatts“ vorgelegt worden seien. Nun sei ein Verfahren gegen den Redacteur des „Worbiser Kreisblatts“ wegen groben Unsugs eingeleitet worden. Der Angeklagte habe in der Verhandlung die Entstellungen zu⸗ gegeben, aber behauptet, nur die beiden für Heiligenstadt be⸗ stimmten Exemplare gefälscht zu haben, um konstatiren zu können, ob die „Eichsfeldia“ aus dem „Worbiser Kreisblatt“ die Bekanntmachungen abdrucke. Das Schöffengericht habe ihn hierauf freigesprochen; in der Berufungsinstanz aber sei der grobe Unsug angenommen und der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurtheilt worden. Es sei klar, daß nicht bloß die Redaktion der „Eichsfeldia“, sondern sehr weite Kreise des Publikums recht schwer durch das Verfahren des „Worbiser Kreisblatts“ geschädigt worden seien. Man habe sich gleichwohl nicht veranlaßt gesehen, ein anderes Publikationsorgan in Worbis zu wählen. Der betreffende Redacteur zeichne zwar nicht mehr, das besorge ein Schreiber aus dem Landrathsamt, er sei aber nach wie vor Drucker und Verleger. Was damals vorgekommen sei, könne deshalb wieder vorkommen und der Wechsel des Redacteurs biete keine Gewähr dafür, daß in Zukunft die amtlichen Bekannt⸗ machungen in allen Exemplaren korrekt abgedruckt werden Minister des Innern, Herrfurth: Ich habe dem Hrn. Abg von Strombeck dafür zu danken, 2 er die Güte tt hat, mir s 3 hier 3 715 it zur Sprache bringen, so rechtzeitig m jen, daß i der Lage gewesen 33 die b geführten Ich kann nun aus diesen Akten zwar nicht die gesammten führungen des Herrn Abgeordneten, aber das Wesentliche derselben leider nur als vollf⸗ richtig bestätigen. Es hat namentlich diese ich will nicht gerade sagen Fälschung aber diese abff chtliche Mittheilung unrichtiger Eremplare an die „Eichsfeldia“ bezüglich der Bekanntmachung vom 11. Mai über die Ausleihung von Kapitalien aus der Sparkasse Meine Herren, ich trete auch im Wesentlichen den ingen des Hrn. ü” von Strombeck bezuͤglich der Beurthei⸗ lung und 2— sles Verfahrens meinerseits F. bei. Es ist ein sanntes und nicht immer verwerfliches ittel. Uum Preßviraten, die vom Nachdruck nähren, dadurch für Zeit das d iu legen, daß man ihnen ein geflissentlich mit Druckfehlern entstelltes Erxemplar in die Hand spielt, um sie von .2 Nachdruck zu überführen. Aber, meine „wenn es in der se geschieht, wie in dem vorliegenden daß dadurch Inter⸗ essen von Privaten, Interessen öͤffentlicher zute verletzt werden, 4 ist das meines Erachtens ein grober U. und ich muß sagen,

in Worbis erster Instanz ist me Erachtens zu milde

gemwesen, als es den Redarteur deshalb kreigesprochen hat. Für be⸗ gründet erachte ich das Urtheil zweiter Instanz, welches den groben Unfug für nachgewiesen hält und den Redacteur deswegen zu einer eeren”; von 30 441 5 hat.

iese ganze eit kam zuf einen der Hrhe nene Nalhe die mir Bureau 22 werden. habe e 5 L. A. als richtig beri wurde daß jede Verbindung mit diesem B. 1,Sn f werden solle, sofern nicht ein Wechsel in der Redaktion 8 verantwortlich erachte ich nicht den Mann,

latt gedruckt wird, sondern den vera ichen

Folge dessen hat die hegierung dem betreffenden Besit —— 9 r. . Cha⸗ werden, sofern nicht eine Aenderung ist eingetreten; es L ein F. nächst, glaube ich, ein zucke als Redacteur Folge dieser Aend demnächst dem Blatt das worden, als Organ dienen, und zwar, m

ich es das Blatt ist idyllischen und primitiven rhältnissen 1 Wenn ni es Blatt hätte beibehalten werden sollen, so würde man

Es ist auch auswärts ein anderes greigketes Blatt zu finden. ög X* L“ zu hc verren, wenn „Worbiser —1 nen Fehltritt hat zu kommen 1 so muß ich doch sagen: mit der Unschuld der „Sichsfeldia“ ist es auch nicht sehr weit her; die ist auch nicht so „rein und zweifelsohne“. Als No⸗ vissimum ist mir heute E unter den Ausschnitten des heutigen Tages aus dem literarischen Bureau ein Auss aus der „Kölnt⸗ schen Volkszeitung“ vorgelegt worden. der beilt, der Redacteur der „Eichsfeldia’n er wird kurz und bündig t als ein „vorbestrafter früherer Redacteur der ia 8 Tagen wiederum verurtheilt worden, und