dieser Stelle eine Aentetung herbeigeführt, bever ich gestattet habe, daß dem Worbiser Kreisblatt serner noch die kreisamtlichen Bekannt⸗ machangen zugewendet werden.
Ich wünde hienn aber nickt das Wert ergriffen haben, wenn mich nicht die Ausführnnz des Hren. Abg. Dr. Windthoerst in Betreff des Bürgermeisters Contad nöthigten, voch ein paar Worte hinzuzu⸗
Meinm Hemg, der He. Abg. Dr Windthorst hat erklärt: es stebe das Kölner Laudgerichtserkengtniß entgegen dem ebrengerichtlichen Erkenntaß. und er für seine Person wolle sich an das Kölner Er⸗ kenntniß halten. Nun möchte ich doch kurz daran erinnern: Das Kölner Gekenntniß ist ergangen auf einen Strafantrag der Regierung u Keblenz als Kommunal⸗Aufsichtsbehörde des Bürgermeisters 8- nachdem — abgesehen von der Vernehmung des Coarad — lediglich die von dem angeklagten Blatt bezeichneten Entlastungs⸗ Fühen gebört worden waren. ohne daß dem ꝛc Conrad die Mözlich⸗
gegeben war, das Material für den Gegenbeweis zu beschaffen.
i Koblenz ist demnächst die eidliche Vernehmung sämmt⸗
lich er Betheiligten. sämmlicher Mitglieder des Gemeinderaths erfolgt auch der in Köln vernommenen Mitglieder, und es hat sich aus diesen Vernehmungen herausgestellt, daß das
Kölner Gericht — selbstverständlich bona fide, aber — auf einer thatsächlich unrichtigen Grundlage sein Erkenntniß gefällt hat. Das Erkenntniß des Ehrengerichts ist gefällt auf Grund der demselben vorgelegten vollständigen Verhandlungen: des Kölner Erkenntnisses, der Koblenzer Zeugenaussagen und des übrigen überhaupt in der Sache verbandelten Materials. Nun gebe ich ja zu, in dem ehrengericht⸗ lichen Erkenntniß stebt nicht: die Thatsachen sind falsch, die die Zei⸗ tungen behauptet haben, sondern es steht drim: ger Bürgermeister Conrad hat sich gegenüber jenen schweren Beschuldigungen nichts zu Schulden kommen lassen, was als eine Verletzung oder Ge⸗ fährdung der Standesehre als Offtzier L-S,S2 sei. Aber, meine Herren, das, glaube ich, bedarf kaum einer weiteren Begründung, daß, wenn das Ehrengericht angenommen hätte, es sei auch nur im Entferntesten ein Theil davon wahr, was dort behauptet worden ist, — daß dann das Ehrengericht den Conrad als Offizier niemals hätte freisprechen können. Ich habe einen unrichtigen Ausdruck gebraucht, wenn ich gesagt habe, eine Quasirevision des Kölner Erkenntnisses habe stattgefunden; es hat eine nochmalige gründ⸗
seinem vorgesetzten Ober⸗Staatsanwalt rektisizirt worden sei Wie wüͤrde es dem Hrn. Conrad 1 wenn 8 Verhandlungen in Koblenz nicht stangesunden hätten! Er hätte unsehtbar sowohl als Bürgermeister wie als Rittmeister kassirt werden müssen. Der Abg. Dr. Windthorst habe sodann gemeint, immer in der Absicht, das Koblenzer Resultat verschwinden zu lassen, der Minister sei in⸗ kompetent, die Kölner Verhandlungen zu kritisiren. Daß das Haus aber nach dem vorgelegten Material ein kom⸗ petenter Richter sei, werde der Abg. Dr. Windthorst zugeben müssen, und auf Grund des ehrengerichtlichen Erkenntnisses spreche dasselbe den Bürgermeister Conrad frei. Nach der Darstellung des Abg. Bachem hätte das Haus die Zustände in Hönningen für unerhörte und die Aufsichtsbehörde für unqualifizirbar saul und nachsichtig halten müssen. Ein offi⸗ zielles Aktenstück, das ihm gestern zugegangen sei, werde dem Hause ein anderes Bild von den Zuständen geben. In dem⸗ selben heiße es, daß der Pastor des Orts, der ganz katholisch sei, an einem Sonntag, bald nach der Rede des Abg. Bachem, die Angriffe gegen den Bürgermeister als unwahr und böswillig, als gottlose Bosheit, so verflucht und verrottet, daß sie der Teufel in der Hölle nicht schlimmer hätte ausdenken können, gebrandmarkt habe. Die Gemeinde sei verpflichtet, diesen Ausführungen entgegenzutreten, umsomehr, als die beiden Anstifter den Gottesdienst nie oder nur selten besuchten, ihre angebliche Centrumsangehörigkeit sei nur ein Deckmantel ihrer Bosheit. Dieses Schriftstück sei unterzeichnet „der römisch⸗katholische Kirchenvorstand“. So urtheile der römisch katholische Geistliche und die Gemeinde in Hönningen über die Leute, welche sich während eines Lustrums den Bürgermeister Conrad zum Gegenstand ihrer Verfolgung aus⸗ lewählt hätten. Seit langen Jahren — er sitze 24 Jahre im
sequent hier vertheidigt worden. Abg. Dr. Windeh
zuse — sei eine so schlechte Sache wie diese nicht so kon⸗
Frauenklinik, Zuschuß zur Errschtung einer Inspek⸗ tions⸗ Assistentenstelle mit 1800 ℳ Gehalt und 540 ℳ Wohnungsgeldzuschuß 540 ℳ Für die chirurgische Klinik, Zuschuß zur Errichtung einer Anatomiedienerstelle mit 1080 ℳ Gehalt und 240 ℳ Wohnungsgeldzuschuß 120 ℳ Für die Klmiken für Syphilis und Hautkrankheiten zur Remu⸗ nerirung eines zweiten Assistenten 1350 ℳ Für das zweite anatomische Institut: zur Remunerirung eines Assistenten 1350 ℳ, zur Anstellung eines Präparators, Gehalt und Wohnungsgelezuschuß 1640 ℳ, zur Remunerirung eines Hülfsdieners 1080 ℳ, zu sächlichen Ausgaben 3000 ℳ Für das Institut für theoretische Physik: zur Remunerirung eines Assistenten 1350 ℳ, zur Remunerirung eines Hülfsdieners 1080 ℳ, zu sächlichen Ausgaben 570 ℳ Fuür das Museum für Naturkunde und das zoologische Institut: Geologisch⸗paläontologische Sammlung nebst Institut. Zur Anstellung eines Präparators, Gehalt und Wohnungs⸗ geldzuschuß 1640 ℳ. Mineralogisch⸗petrographische Samm⸗
lung nebst Institut. Zur Remunerirung eines zweiten Assistenten 1350 ℳ, zur Verstärkung der sächlichen Ausgabe⸗
fonds 1750 ℳ Zoologische Sammlung. Zur Anstellung eines Kustos, Gehalt und Wobnungsgeldzuschuß 4440 ℳ, zur Ge⸗ währung persönlicher Gehaltszulagen von je 900 ℳ an zwei Kustoden (künftig wegfallend), zur Anstellung eines Präparators, Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß 1640 ℳ, zur Remunerirung von Hülfskräften 3000 ℳ, Hoolrgüsches Institut. Zur Anstellung eines Kustos mit 3000 ℳ Gehalt und 540 ℳ Wohnungsgeldzuschuß unter Mitverwendung eines Betrages von 1000 ℳ aus dem Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß des vorhandenen Präparators 2540 ℳ, zur Remunerirung eines Hülfsdieners 1080 ℳ, zur Verstärkung der sächlichen Ausgabefonds 1000 ℳ Den künftig wegfallenden Beträgen treten hinzu 324 ℳ, Entschädigung eines Anatomie⸗Aufwärters aus der Kasse des Friedrich⸗Wilhelms⸗ Instituts. Die Summe der Mehrausgabe beträgt also 61 360 ℳ
porst: Er kenne die Thatsachen nicht, er urtheile bloß formell. Es ständen sich zwei Erkenntnisse gegenüber. Er wiederhole, daß er in keiner Weise irgend etwas gegen beide Erkenntnisse habe sagen können oder wollen. Er zweifle nicht, daß beide Gerichte in vollster Ueberzeugungs⸗ und Pflichttreue gehandelt hätten. Der Minister habe ihn aufgefordert, mit Namennennung in die Zeitungen zu schreiben,
c. Zuschuß für die Universität in Greifswald 230 380 ℳ (+ 13 995 ℳ). Zur Errichtung einer außerordentlichen Professur für innere Medizin und zur Umwandlung einer ebensolchen für Geschichte und geschichtliche Hülfswissenschaften in eine ordentliche und ferner für bauliche Veränderungen sind 21 000 ℳ mehr ausgeworfen. d. Zuschuß für die Universität in Breslau 812 591 ℳ (+ 11 090 ℳ). Bei dieser Universität
liche Erörterung sämmtlicher in dieser Angelegenheit gepflogenen Ver⸗ handlungen stattgefunden und auf Grund dieser Verhandlungen hat das Ehrengericht erkannt: der Mann ist schuldlos, er ist freizusprechen. dieses Erkenntniß ist von Sr. Majestät dem Kaiser bestätigt orden. Meine Herren, es ist von dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst gesagt worden, es sei mit einer gewissen Animosität über den Hrn. Abg.
Bachem, der heute hier nicht anwesend sei, gesprochen worden, es sei wenn er (Redner) die Sache weiter verfolgen wolle. Er entsteht eine Mehrausgabe von 20 810 ℳ durch Errichtung e rhüne 8 ihn 558 1 Ich glaube, ich habe schreibe nicht in die Zeitungen, ihm stehe kein literarisches einer außerordentlichen Professur in der juristischen so vin 18 seben Ausdrock. 88 er Ret 8 bin e-1n. Bureau zur Disposition. Er brauche auch gar nichts zu Fakultät, durch Gründung einer außerordentlichen Ersatz⸗ werden könnle, ausdrücklich zurücnehmen. Ich babe bbricras am schreiben, denn er habe nicht Thatsachen, sondern Argu⸗ professur in der medizinischen und einer außerordentlichen
mente angeführt. Er erkläre nicht einmal, daß er irgend einen der Sätze, die gegen den Mann vorgetragen seien, als richtig anerkenne. Er sage nur, das Kölner Gericht habe so erkannt, daraus folge für ihn nicht, daß es absolut wahr sei. Er wisse sehr wohl, daß die Gerichte auch von falschen Thatsachen ausgehen könnten. Er beschuldige auch Hrn.
Professur für Ohren⸗, Nasen⸗ und Halskrankheiten. e. Zu⸗ schuß für die Universität Halle 616 107 ℳ (+ 19 842 ℳ). Zur Gewährung einer Miethsentschädigung an den Univer⸗ sitäts⸗Kurator, für mechanische Hülfsleistungen in dem Ver⸗ waltungsgebäude, zur Errichtung einer ordentlichen Professur für Hygiene, zur Errichtung einer ordentlichen Professur für
Schluß meiner Rede gesagt, ich hätte das Vertrauen zu dem Ge⸗ rechtigkeitssinn des Hrn. Abg. Bachem, daß er sich mit mir über diesen Ausgang der Sache freuen würde. Meine Herren, ich möchte wirklich nochmals darauf zurückkommen: die Sache ist jetzt zu Ende; sie kann nach ihrem ganzen Verlauf nicht wieder künstlich belebt werden; sie hat eigen so hochdramattschen Charakter gehabt, daß sie jetzt zu Ende
sein muß. Es ist wirklich ein Schauspiel in 5 Atten ganz genau
nach dem Rezept, wie Sie es in jedem Lehrbuch der Poetik finden.
Erster Akt: Einleitung und Entwicklang: Glockengelänte der Rheindrohler Kirchenglocken und das pflichtmäßige Eingreifen des Bürgermeisters.
Zweiter Akt: Verwickelung: Erhebung von 33 Anklagen, von / Kardorff und Dr.
denen 31 sich alsbald verflüchtigen, 2 aber zweifelbaft bleiben. Dritter Akt: Höhepunkt der Verwickelung: Das Kölner Erkenntniß, welches den Beweis der Wahrheit für erführt erachtet. ipetie. Vierter Akt: In Koblenz die Vernehmung vereideter Zeugen, welche die volle Unschuld des Bürgermeisters Conrad nach⸗ weisen, — nun aber kommt das retardirende Moment — Unmöglrch⸗ keit der gerichtlichen Feststellung wegen Eintritts der Fünfter Akt: Lösung: militär⸗ehrengerichtliche Untersu sämmtlicher logener ndlungen des gesammten Materials; vollständige isprechung; erhöchste Bestätigung derselben. G
Meeine Herren. ich glaube, das Stück ist aus; der Vorhang fällt; die Zuschauer können ruhig nach Hause gehen. Will der Hr Abg. Dr. Windthorst oder der Hr. Abg. Bachem oder irgend ein anderer — ich möchte den genannten Herren empfehlen, diese Rolle lieber dem zuzuschieben, der bis jetzt auch als der Ankläger des Conrad vorgegangen ist — will, sage ich, einer dieser Herren diesem S spiel noch ein Satyrspiel folgen lassen, dann möchte ich anheimstellen, daß der Betreffende nicht hier im Hause, wo seine Aeußerungen nicht zur Verantworzung gezogen werden können, sondern in der Presse unter Unterzeichnung seines Namens nochmals wörtlich die Anklagen erhebe, die von dem Kölner Gericht für festgestellt erachtet worden sind.
Meine Herren, ich verspreche Ihnen, ich werde dafür Sorge tragen, daß mit größter Beschleunigung sofort gegen den Betreffenden die Anklage wegen verleumderischer Beleidigung erhoben wird; dann wird ja der Hr. Abg. Dr. Windthorst auch noch ein Erkenntniß der ordentlichen Gerichte, welches er dem ehrengerichtlichen Erkennt⸗ niß vorziehen zu müssen glaubt, erhalten, und ich glaube, das Resultat wird dasselbe sein: eklatanteste, vollständigste Genugthuung für den viel angegriffenen Bürgermeister Conrad.
Abg. Berger (Witten): Er bedauere, daß der Abg. Bachem nicht anwesend sei, der ja selbst diese H. n bei dem Ministergehalt vorgebracht Um ihm Gelegenheit zu geben, der weiteren Ver ung beiwohnen zu können, habe er vorhin den Antrag auf Vertagung gestellt, der aber leider nicht angenommen worden sei. Er werde sich aller Angriffe auf den abwesenden Abgeordneten enthalten, aber er müsse doch auf einige Ausführungen des Abg. Dr. Windthorst, der den Abg. Bachem übrigens in ausgezeichneter Weise vertreten habe, erwidern. Der Abg. Bachem habe sich seiner Zeit nicht darauf beschränkt, nur einzelne Theile gegen Conrad ergangenen Kölner Erkenntnisses vorzubringen, sondern habe den Bürger⸗ meister Conrad in einer Weise charakterisirt, die weit über das zulässige Maß hinausgegangen sei. Er habe ihn einen nichtsnutzigen Bürgermeister genannt, der mit einer Dreistig⸗ keit und einem Uebermuth auftrete, als ob er nicht der be⸗ scholtene Mann wäre, der er nach dem Kölner Gericht sei; er
nochmalige genaue Durchsicht
sei ein Mann, der mit dem Aermel bereits das Gefängniß gestreist u. s. w. Wenn derartige Aeußerungen gegenüber einem im Kommunaldienst ste u Beamten sielen, dann nicht nur der Minister des Innern, son⸗ dern Mitglied des ses, das vom Gegen⸗ cheil ü gt sei, Recht und Pflicht, für den Beam⸗ ten einzutreten. Wenn die Mitglieder des Hauses auf Ged i Unverantwortlichkeit das Recht in Anspruch e über Beamte, die ihre Schuldigkeit nicht thaten,
auszusprechen, dann hätten sie die Pflicht, für Terngen einzutreten, die zu Unrecht angegriffen würden. a ders als in dem Bericht des Abg. Rintelen von
1en sich nach den Materialien des Ministers die Sache
uns Fonrad sei danach vollständig unschuldig und eklatant
von dem Ehrengericht, dem das gesammte
atettat orgelegen. Der Dr. Windthorst halte
8 titz an. das verurtheilende Erkenntniß und — s komme, daß in Koblenz Verjährung —2 JSie sei durch die Schuld des Staatsanwalts in
für seine schwere Versäumniß von
A Gehalt und deecnun egefdus wo 6
Conrad, oder wie er sonst heiße, keineswegs. Im Uebrigen überlasse er es den Geschmacksurtheilen, ob man eine so ernsthafte Angelegenheit so theatralisch behandeln e. kach einigen önlichen Bemerkungen der indthorst vertagte sich das Haus. Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.
— Der Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten für 1889/90 hat an Einnahmen 1 34) 2611 353 ℳ 8 55 284 ℳ), nämlich: Evangel⸗ Kultus 41 070 ℳ
₰ 948 ℳ 35 Z), katholischer Kultus 6922 ℳ 93 ₰ 7. 15 ℳ) und öffentlicher Unterricht 2 339 297 ℳ 86 ₰ + 16 419 ℳ 82 ₰). Das „Kunstgewerbe⸗Museum“ in Berlin ist mit dem „öfsentlichen Unterricht“ vereinigt worden. Es wird beabsichtigt, die Erhe von Eintrittsgeld bei dem Kunstgewerbe⸗Museum in all zu bringen. Die Einnahmen dieses Instituts werden alsdann im Wesent⸗ lichen nur noch in Unterrichtshonorar bestehen. Kultus und Unterricht gemeinsam ergeben eine Einnahme von 32 726 ℳ 55 1514 ℳ), das Medizinalwesen 130 378 ℳ 75 ₰ ( 15 260 ℳ). -n vermischten Einnahmen betragen 60 956 ℳ 71 ₰ (+ 24 184 ℳ 83 ₰). Die Gesammtsumme der dauernden Ausgaben (Kapitel 109 — 126) ist angesetzt mit 91 651 841 ℳ (+ 21 466 849 ℳ), und zwar: 1) Ministerium 1024 630 ℳ (+ 12 620 8 9 Evangelischer Ober⸗Kirchenrath 145 547 ℳ (unverändert). 3) Evangelische Konsistorien 1 127 343 ℳ 24 3 (+. 42 559 ℳ). 4) Evangelische Geistliche und Kirchen 1 456 124 ℳ 87 ₰ (+ 12 979 ℳ 65 ₰). 5) Bisthümer und die zu denselben gehörenden Institute 1 255 417 ℳ 60 ₰. (+ 50 ℳ 94 ₰). 6) Katholische Geistliche und Kirchen 1 247 314 ℳ 58 ₰ (+ 4007 ℳ 71 Z). 7) Bedürfnißzuschüsse und einmalige Unterstützungen, insbesondere für einen Bischof 48 000 ℳ (unverändert). 8) Provinzial⸗ lkollegien 551 428 ℳ (+ 6314 ℳℳ). Für den Vize⸗Präsidenten des Provinzial⸗ Schulkollegiums zu Berlin ist das Gehalt der vortragenden Räthe in den Ministerien, also 7500 ℳ bis 9900 ℳ, im Durchschnitt 8700 ℳ, ausgebracht, um die Möglichkeit zu ge⸗ währen, demselben statt des bisherigen Gehalts von 8700 ℳ, ein solches bis zum Betrage von 9900 ℳ bewilligen zu
von
Miethsentschädigung, zur Errichtung neuer Stellen und zu anderen Zwecke
schuß + 18874 49). In Marburg wird eine außerordentl
alte Geschichte und einer außerordentlichen Ersatzprofessur in der philosophischen Fakultät ꝛc. sind 24 064 ℳ mehr zur Disposition gestellt. f. Zuschuß für die Universität in Kiel 557 206 (+ 13 492 ℳ). Für die Gründung einer ordentlichen Ersatzprofessur in der theo⸗ logischen ltät und einer außerordentlichen Professur für englische Philologie, sowie für das pharmakologische
i für die Universitats⸗Bibliothek ꝛc. 15 652 ℳ sen. g. Zuschuß für die Universität in ℳ ( 2 428 ℳ). Zur Gewährung einer
82
ausgew⸗
26 380 ℳ mehr verausgabt. h. Zu⸗ Universität in Marburg 555 037 ℳ
1 ken werden für die
rosessur für Staats⸗Arzneikunde in eine ordentliche Hygiene und Staats⸗ de verwandelt und eine außerordentliche Professur für innere Medizin einge⸗ stellt, sodaß dadurch und zu anderen Neuerungen eine Summe von 21 904 ℳ . erforderlich ist. i. Zuschuß für die Universität in Bonn 866 004 ℳ (+ 23 546 ℳ). Zur Gründung einer ordentlichen Ersatz⸗ professur in der evangelisch⸗theologischen Fakultät und einer ebensolchen in der juristischen und philosophischen Fakultät ꝛc. werden 24 406 ℳ ausgeworfen. k. Zuschuß für die Akademie in Münster 149 129 ℳ (+ 10 050 ℳ). Zur Erhöhung der Durchschnittsbesoldungen der Professuren, zur Erhöhung der Besoldung der Bibliotheksvorsteherstelle und der Kustoden an der Paulinischen Bibliothek sind 10 050 ℳ mehr in An⸗ schlag gebracht worden. 1. Zuschuß für das Lyceum Hosianum in Braunsberg 16 028 ℳ (+£ 300 ℳ). Di eö außerordentlichen sächlichen Ausgaben für die Universitäten, . 8 Seehes üe das L L. n g 30000 ℳ (unverändert) Zur serung soldungen der Lehrer an sämmtlichen Universitäten, an der Akademie in Münster und an dem Lyceum in Braunsberg sowie zur Heranziehung ausgezeichneter en 175 000 ℳ (unver⸗ ändert). Zu Stipendien für Privatdozenten und andere jüngere Gelehrte 60 000 ℳ (unverändert). Dispositions
zur Berufung von Nachfolgern für unerwartet außer
eeit tretende, zur Beschaffung von Vertr
können. Behufs hereitstelung der letzteren Summe war ein Mehrbetrag von 1200 ℳ in Ansatz zu bringen. 9) Prüfungskommissionen 96 302 ℳ (+ 670 ℳ). 10) Uni⸗ versitäten 7569 286 ℳ 38 ₰ (+ 308 218 ℳ). a. Zu⸗ schuß x- die Universität in Königsberg 777 908 ℳ (— 300 ℳ). Zur Errichtung einer außerordentlichen Professur für syste⸗
nz 3000 ℳ, welcher einstweilen aus dem Ge⸗ hestellt wird. e 900 ℳ dem erwähnten Gehalt wieder zu.
Für den botanischen Garten zur eines Direktord, Fuür die
urlaubte oder aus sonstigen an der Aus
amtlichen Obliegenheiten le UMniversitätslehrer 20000 ℳ (unverändert). suͤr die an Universitäten bestehenden und een Ver⸗
sorgungsanstalten, ittwen⸗ und Waisengelder
terbliebenen von Professoren sowie deee für
interbliebene von Lehrern an den Universitäten,
matische Theologie, Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß sind Münster und dem Lyceum Braunsberg 160 000 ℳ 3210 ℳ, zur Errichtung einer außerordentlichen Pr für (◻☚. 160 000 ₰ Es bea „die staatliche Fürsorge Geschichte, Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß (künstig weg⸗ r die Hinterbliehenen von Lehrern an den Universitäten, fallend) werden 3210 ℳ und für das physiologische Labora⸗ der Akabemie zu Münster und dem Lyceum zu Braunsberg torium des landwirthschaftlichen Instituts zur Verstärkung der unter BVerücksichtigung der besonderen Verhältnisse dieser fächlichen Ausgabefonds sind 500 ℳ angesetzt, folglich enisteht Beamtenkatego ie auf nachstehender Grund zu ordnen: eine Mehrausgabe von 6920 ℳ d. Zuschuß für die Univer⸗ Wittwen⸗ und Waisengelder erhalten nur die Hinterbl
fität Berlin 1 981 810 ℳ (+ 14 901 ℳ). In Folge einer migen Fhiceis⸗ welche eine mit Besoldung aus der deren Universitätskasse und Verbindung der Quästur mit der⸗ se der Universität ꝛc. verbundene Stelle bekleidet haben. selben find Te 24 8 825 sind an — Das Wirtwengeld beträgt für — - Lee I vorhanden 19 160 ℳ; in es der Fluͤssigmachung sers ührlich 1400 ℳ und fuͤr de heeee eines Betrages von 5800 ℳ Zur g 2 ordent⸗ dler üsesch. fährlich 1000 ℳ Das Waisengeld beträgt für eine lichen Ersatzprofeffur in der philosophischen Fakultät, Gehalt Ganzwaise lährlich 600 ℳ und fuür jede weitere Ganzwaise nd wehnung oedescuß (encna negagens) 200 76 Fügc anes ar eens he Feseachenr en Besen Zur Umwandlung der außerordentl Professur für mathe⸗ re Halbwaise jährlich 250 ℳ Die Wittwen⸗ nn itb 8 8* matische Astronomie in rine ordentliche Professur, Besoldungs⸗ Versorgungsanstatten an den neun Universitäten bleiden mi
der Maßgabe 22 daß in Zukunst nur noch die unter 8 zeichneten erselben n
8 8*. b’ fortfallen, daß die Einkünfte aus
dem vorhandenen Vermögen zur
rofessoren Mitglieder derselben werden,
Gewährung des ee* d Waisengelder in erster Linie heranzuziehen sind und daß, soweit diese nicht ausreichen, die erforderlichen Zuschüͤsse aus