1889 / 259 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Oct 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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Literatur.

„Deutsche Rechtsgeschichte. Ein Lehrbuch von Dr. Hein⸗ rich Sfer , K. K. Hofkath und Professor an der Wiener vo Hen. Zweite durchgearbeitete Auflage. Berlin, 1889. Verlag von Franz Vahlen, Mohrenstraße 13/14. Wer Heinrich Siegel's 8 schienene Schriften kennt: „Das deutsche Erbrecht nach 88 echts⸗ quellen des Mittelalters“, „Die germanische Verwandtschafts mit besonderer Beziehung auf die Erbfolge“, „Geschichte des Filschen Gerichtsverfahrens“, „Die Erholung und Wandelung im gexich 8 ü Verfahren“, „Die Gefahr vor Gericht und im Rectegachecn eber den ordo judiciarius des Eilbert von Bremen mi Ftcüng der Ecclesiastica Therorh hbbee rund. istische zudie“ u. a. m., ¹

d ca. Ein⸗ erhan Voreingenommenheit willkommen heißen.

f kes erste Auflage dann mit dieser maligen Erscheinen einer so durchgreifenden Revision unterzogen

neue Blatt Spuren davon aufweist. Des Verdene dag fass f 28 Streben „zum Ganzen“ erscheint bethätigt in neuen, zum Theil durch inzwischen veröffentlichte Forschungen hervorgerufenen Ausführungen, welche die Einschaltung des neuen §. 81 und de Sonderung der früheren §§. 92, 151 und 162 in je zwei nöthig machten, wie ebenso sein ernstes Bemühen, volle Klarheit und Rachtgauffassung zu wahren, thatsächlich sich bekundet in mehr als fünfzig Berichtigungen, Zusätzen oder näheren Darlegungen. Der Ursprung des Werkes als „Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte“ weist ein Vierteljahrtausend zurück auf jenes Werk, in welchem der Begründer der deutschen Rechtsgeschichte, Polyhistor Hermann Conring unter dem Titel „Liber unus de origine juris Germanici“ diesen Gegenstand zum ersten Male quellenmäßig hehandelte in Anlaß einer Frage, welche die Herrschaft römischen Rechts betraf, und legt damit der Wissenschaft der deutschen Rechtsgeschichte die eigenthümliche Bedeutung für das Rechtsleben der Gegenwart und Zukunft bei: das Verhängniß, von welchem das deutsche Volk durch das in der Reihe der Weltbegeben⸗ heiten einzig dastehende Ereigniß, die sogenannte Reception fremden Rechts, betroffen worden war, so zu lichten und endlich abzuwenden, daß sie Fähigkeit und Bedürfniß wahre und mehre, heimischem Recht und seinem Schicksal nachzuspüren, und in Rechtsanwendung und Gesetzgebung so lange wirksam und wehrhaft zu erhalten, bis die Folgen einer irrthümlich begangenen Gewalt ganz überwunden sein werden. Aus solchem Geist heraus ist vorliegendes Werk geboren. Seine Form, sein Inhalt und die Gliederung desselben wurden durch

Zweite Beilage

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober

umfassend und gründlich seinen Gegenstand behandelt. Die beste Verwirklichung dieser Absicht läßt schon der großartige und doch lichte Stoffplan durchblicken: die Gliederung des massenhaften Stoffes ist nämlich in der Weise durchgeführt, daß die sogenannte „Aeußere Rechtsgeschichte“ der Gang der Rechtsbildung im 2 sammenhang mit der Art der Rechtspflege selbständig im 1. Theil und hiervon abgesondert die sogenannte „Innere Rechtsgeschichte die Entwickelung des Rechts in seinem Inhalte zur Anschauung gebracht wird. So erscheint das Erstgebotene (Theil I) rund und einheitlich, das Zweitdargelegte (Theil 11) vierfach geschieden, und zwar so, daß der erste Abschnitt die Verfassungsgeschichte, der zweite die Geschichte des bürgerlichen Rechts, dey dritte die Geschichte des Kriminalrechts und der vierte die Geschichte des Rechtsver⸗ fahrens behandelt. Soviel auch gegen diese Scheidung eingewendet werden könnte: nach dem Urtheil des Verfassers hat sie nach Ergeb⸗ niß einer langen Lehrthätigkeitserfahrung die Probe der Zweckmäßig⸗ keit bestanden. Im Ueberblick über das ganze Werk und in Nach⸗ wirkung des geistigen Gewinnes, den uns dasselbe eingetragen, halten wir dafür, daß es nicht blos ein Quellwerk für den Rechtsgelehrten, sondern nicht minder auch ein Licht⸗ Zund Richtwerk für den Laien sein dürfte. Mag immerhin für die Methode der Forschung der Gesichtspunkt maßgebend kleiben, daß die Rechtsgeschichte wie die Geschichte überhaupt um ihrer selbst willen zuvörderst für die Fachbetheiligten zu behandeln ist: zu einer Zeit, da nach glücklich errungener politischer Einheit der deutsche Volksgeist an der Verwirklichung der deutschen Rechts⸗ einheit arbeitet, dürfte es nicht serflceh erscheinen, daß auch dem schlichten Reichsbürger die Bedeutung, welche für unser Rechtsleben das geschichtliche Wissen hat, die Kenntniß seiner Rechtsentwickelung, aufginge. Und das kann ein Werk wie das vorliegende so nebenher erbringen. So hochinteressante Stücke, wie „Die ursprünglichen Rechts⸗ genossen’, „Die Gebiete der Stammrechte“, „Die Ent⸗ stehung des Stadtrechtes’, „Von den großen Stadtbüchern“, „Der Sachsen⸗, und der Deutschenspiegel“, „Die Lehre des Naturrechts“, „Die Anfänge einer nationalen Gesetz⸗ gebung“ u. a. (Theil I.), sowie „Das rechtliche Verhältniß der ger⸗ manischen Völkerschaften untereinander und die Verfassung der ein⸗ zelnen Gemeinwesen“, „Die Kaiserkrone im Karlingischen Geschlecht“, „Der Königshof und die Reichsverwaltung“, „Der Heerschild und seine Stufen“, „Die Entstehung des Bürgerstandes“, „Der Reichstag“, „Die Gemeinschaft zwischen Reich und Kirche im Mittelalter, ins⸗ besondere der Feche der Glaubensfreiheit“, „Das Recht“, „Das Sondereigenthum“, „Brautkauf, Verlobung und Bewidmung“, „Die Morgengabe“, „Das Recht der Rache und Sühne“ u. a. m. (Theil II.)

die Absicht bestimmt, in demselben ein Lehrbuch zu liefern, welches

dürfen als Wissensschätze „für Alle“ bezeichnet werden. Ein gutes

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vervollständigt die Vortrefflichkeit und Ersprießlichkeit dieses Merer. ⸗, des Hischofs Otto l Geschichte de ischo o IJ. von Bamberg, des Pommern⸗Apostels. (1102 1139.) Ein Zeit⸗ und Keutne⸗ bild aus der Epoche des Investiturkampfes und des beginnenden Streites der Staufen und Welfen. Nach Quellen bearbeitet von Dr. Georg Juritsch. Gotha. Friedrich Andreas Perthes. 1889. (Preis 9 ℳ) Der Investiturkampf unter der Regierung der Kaiser Heinrich IV. und Heinrich V. gehört zu den interessantesten Kapiteln der deutschen Geschichte, und allbekannt ist die Scene von Canossa. In diese Episode fällt das Wirken des Bischofs Otto I. von Bam berg, des ehemaligen Hofkaplans des gebannten Kaisers Heinrich IV. Der Verfasser entwirft auf Grund eingehender Quellenstudien ein Bild des verdienstvollen Bischofs, das gleichzeitig die Kultur der damaligen Zeit zur Anschauung bringt. Der Leser wird an der Hand des Bamberger Bischofs ebenso gut in die verwickelten Verhältnisse des Hoflebens, die Strömungen an der römischen Kurie und die Bestrebungen der deutschen Reichsfürsten eingeführt, wie ihm erhellende Einblicke in das deutsche und slavische Volksleben und das Wirken der Mönche hinter den stillen Klostermauern gewährt werden. Die mehrmaligen Romfahrten Otto's bilden einen seltsamen Kontrast zu den zwei Missionsreisen nach dem damals noch heidnischen Pommern, wohin man sich den Weg durch schauerliche Wälder und Sümpfe bahnen mußte. Von Rom bis nach Schweden und von dem Hoflager der Arpaden, zwischen Donau und Theiß, bis zur französischen Grenze erstreckte sich die Thätigkeit Otto's, der gleichzeitig den ersten kaufmännischen Ver⸗ kehr zwischen Sachsen und Pommern eröffnete. Nicht minder groß⸗ artig sind seine zahlreichen Klostergründungen. Mehrfach ist Otto verflochten in den Bruderkampf im Hause der Premysliden, und zu wiederholten Malen wird der Leser von Bamberg nach Prag geführt und lernt dort den Beginn des nationalen Haders kennen. Wichtiger noch sind Otto's Bestrebungen für Verbreitung wahrer Bildung. Nur jene Kleriker scheinen ihm der Achtung werth zu sein, die auf der 8ig. des Wissens stehen. In Bamberg erblüht eine der berühmtesten chulen des Deutschen Reichs, und der gelehrte Ekkehard zählt zu den erwählten Freunden des bischöflichen Palastes. Aber auch die Kunst wird nicht vernachlässigt: Bauten, welche als Wunderwerke der damaligen Zeit angestaunt werden, entstehen wie durch Zauberhand. Obwohl durch Kaiserliche Gunst zum Hofkaplan und endlich auf den Bischofssitz Bambergs erhoben, folgte Otto immer seiner eigenen Ueberzeugung und hielt sich frei von jedem extremen Parteistandpunkt. Gleichwohl mußte er es erleben, daß er von seinem Erzbischofe sus⸗ pendirt und seine Diözese mit dem Interdikt belegt wurde. Vor⸗ 1 Buch wird auf jeden Leser anregend und unterrichtend wirken.

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1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

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Oeffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗ 6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 9. Verschiedene Bekanntmachungen.

Gesell

lohnag Zwangsversteigerung.

rermeisters

der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

140750]% Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 10 Nr. 346 auf den Namen der Ehefrau des Maurer⸗ meisters Baethge, Marie, geb. Wolff, hier eingetragene, deledene Brahdlach ans 1 rlebemseri889, bee⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an erichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof,

ügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. 8 Grundstück ist mit einer Fläche von 5 a 77 qam weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗

laubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige bschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda lägel P. Fin⸗ waneiseahe 7 8 89 igten verden Ale Realiöfechngf”n den Crstcher, üher, chenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her⸗ vorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, wideigenfalls dieselben bei Feststelung dis geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden. 8 bei Hüig⸗ theilung des Kaufgeldes gegen⸗ EE Ansprüche im Range zurücktreten.

gen, welche das Seefths ö Eunnstücha, Ver.

1 en aufgefordert, henceate gergtenm &3 Begahghe

erbeizuführen, 89 nspruch 8S 8 n Stelle des Grundstücks tritt. Sen 1eh. die Ertheilung des Zuschlags wird uhr, an oben⸗ ber 1889, Nachmittags 12½ uhr, bezechneter Gerichsele verbene

erlin, den 25. 2 ve. 2. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung⸗

das Kaufgeld in

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

d Grundbuche von den Invalidenhaus⸗ Band r. 347 auf den Fhem der Ehefrau des S Baethge, Maria, geb. Wolff, chier artz⸗ an der Straße III. angeblich jeßt Schwartz. opfstraße, belegene Grundstück am 20. Dezem ber 1889, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 5 a 57 am weder zur Grund⸗ steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. 9 rundbuch⸗

blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ ftüch betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ kdingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, ügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. e ealberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche

etragene,

deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Dezember 1889, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle verkündet werden.

Berlin, den 23. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

[40755] In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Erbpächter J. Fokuhl gehörig gewesenen Erb⸗ pachthufe Nr. 2 zu Radegast wird hierdurch zur Abnahme der des Konkursverwalters, zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vor⸗ nahme der Vertheilung ein Termin bestimmt auf den 15. November 1889, Vormittags 11 Uhr. Der Theilungsplan und die Rechnung des Konkurs⸗ verwalters werden vom 4. k. M. ab auf der Gerichts⸗ schreiberei zur Einsicht der Betheiligten bereit liegen. Die dem Konkursverwalter für die Verwaltung des Grundstücks zu d Vergütung ist auf 250 festgesetzt worden. ndtachs den 26. Oktober 1889. Großherzogliches Amtsgericht. Schroeder.

61 Aufgebot. . 1e8. 8 den Inhaber lautende, von der ständischen Kommission für den Chausseebau im Wanzleben'er Kreise, bestehend aus den Mitgliedern von Lavidre, Lücke, Seipke, R. Schaeper, Bergling und Th. Coqui, am 1. Januar 1871 ausgefertigte und bei der Kreiskommunalkasse zu Wanzleben zahlbare Obli⸗ gation des Wanzleben'er Kreises Litt. L. Nr. 131 III. Emission über 200 Thlr. Preußisch Courant, verzinslich zu 4 %, welche zum 1. Juli 1889 aus⸗

elsost und deren letzter zahlbarer Zinscoupon an diesem Tage fällig war, ist angeblich verloren ge⸗

ngen und soll auf den Antrag des letzten bekannten 8 abers, des Gutsbesitzers Alfred Schultze zu Altenweddingen, aufgeboten werden. Es wird deshalb der Inhaber der genannten Obligation aufgefordert, Feine Ansprüche und Rechte spätestens in dem qm⸗ November 1890, Mittags 12 Uhr, an

88 in bei Gericht bei dem unterzeichneten Ge sehendeneund die ausgebotene Obligation vorzu⸗

legen, widrigenfalls auf Antrag die Kraftloserklärung

derseiben ejolgen wincz Otpober 1889

Wanlelcgzigliches Amtsgericht. II.

ebot. e des Handelsmanns Roh⸗

751 1gich Urtrag der

kohl, Friederike, geb. Wagner, zu Hendeber, der

Ehefrau des Landwirths Draesel, Louise, geb. Wagner, hier und der minorennen Kinder des Tischlermeisters Friedrich Jahns, vertreten durch ihren Pfleger, den Landwirth Wilhelm Draesel hier, als Erben der Wittwe des Gärtners Gottfried Voigtländer, Caroline, geb. Bollmann, wird hiermit der Schuldschein des Bankhauses G. Vogler zu Quedlinburg vom 3. Januar 1874 über ein von der Wittwe Voigtländer empfangenes Darlehn von 300 aufgeboten.

Der Inhaber dieses Schuldscheins wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf

den 19. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 16, an⸗ beraumten Termine seine Rechte anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung des letzteren erfolgen wird.

Quedlinburg, den 24. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht. B

[33084 Aufgebot. 1u““ Die Wittwe Wilhelmine Gohlicke zu Kietz hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Spar⸗ kassenbuchs Nr. 2312 der hiesigen Stadtsparkasse über 498,19 beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. April 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ 140748] Auf termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde Der Halbhöfner Wilhe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der wedel hat das Aufgehot wiee tember 1889 g. Feüremher B52 Ebe Driesen, den 20. September 2 r. Burgwedel Band I. Blatt 5 Abtheilung? Königliches Amtsgericht. zu Gunsten des verstorbenen S bags 2 r.,2 stellers Karl Heinrich Konrad Grote in Riga einge⸗ 23923] Aufgebot. tragene Abfindungs⸗Forderung von 1000 Thaler ver⸗ Die Sparkassenbücher: 8 zinslich mit 4 % jährlich beantragt. Der Inhaber a. Nr. 1395 über 175,99 ℳ, noch lautend auf der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf die aufgelöste Sternberger Sparkasse, ausge⸗ Sonnabend, den 21. Juni 1890, u“ fertigt für die Dienstmagd Wilhelmine Kupke 10 iit,a vhrebatsn 1“ e⸗ i j 2 eegener raumten Aufgebotstermine se⸗ echte anzumelden in See L und die Lene hehalege;, die ü 3 b wir 2316 über 35,87 der Sparkasse des Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen West⸗Sternberg zu Drossen, ausge⸗ Burgwedel, Sänrühes Nessseh. fertigt für Juliane Ramisch in Drossen, Königliches Amtsg 3 sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den 111“ Antrag der benannten Eigenthümer derselben zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es werden daher die etwaigen Inhaber der Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 6. Februar 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird. 8 n Drossen, den 6. Juli 18809. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. Dienstmädchen Friederike Kölzow zu Kirch⸗ Rosin, Domanial⸗Amt Güstrow, hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 5721 des hiesigen Vorschuß⸗ vereins e. G., welches derselben am 20. August 1879 ausgestellt ist und am 1. Januar 1889 wein Giihe kapital nebst Zinsen von 635 8 C funfundoreigh aes ach Bfgnihdnabngerhe ,da ihr dasselbe, 2 vrrinsah glaubhaft gemacht hat, während in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 1889 in dem Armenkaten zu Kirch⸗Rosin, in dem sie ihre hatte, stattgehabten Feuers abhanden gekommen un⸗

Der Inhaber der Urkunde wird denzufolge auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ eebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ zunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft der Urkunde erfolgen wird. Güstrow, 23. Oktober 1889. Großherzogliches Amtsgericht

1107S Aufgebot. 8

Auf Antrag der Dienstmagd Marie Degwart aus Wenig⸗Walditz wird das angeblich verloren gegangene auf den Namen Marie Degwart zu Ke⸗ elsdorf lautende Sparkassenbuch Nr. 9019 der Löwenberg'er Sparkasse über 144 41 aufgeboten, und ergeht an alle Diejenigen, welche auf das gedachte Buch Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, die Auf⸗ forderung, solche spätestens in dem am 20. Mai

90, Vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer Nr. 10, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls auf Antrag die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird.

Löwenberg, den 23. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.

ebot.

Im Grote zu Gr. Burg⸗ der Hypothekenurkunde vom ser eine im Grundbuche von

40752 Je2lgefrau des Gastwirths Heinrich Hellmund, Dorothee, geb. Lüttig, zu Neinstedt hat die Todes⸗ erklärung ihres Vaterbruders, des Bäckermeisters Hermann Friedrich Christian Lüttig aus Quedlin⸗ burg, geboren am März 1823 als Sohn des

24.2 Sot Leinewebers Johann Christian Andreas Lüttig und dessen Ehefrau Marie Dorothee Elisabeth

Eleonore geb. Fricke, angeblich 18. länger als 30 Jahren na⸗ ausgewandert, beantragt. Lüektig sowie dessen unbekannte Erben und Erbnehmer, namentlich auch dessen Tochter Lüttig, welche Anfangs April 1864 mit n alberstadt am 27. Oktober 1880 verstorbenen Hecberh Friederike Lüttig, geb. Luther, von Quedlin⸗ burg nach Halberstadt verzogen ist, werden aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 15. Sep⸗ tember 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 16, anberaumten

Iden. 8 Tecgn ae dies seitens des ꝛc. Lüttig nicht, so wird

ür todt erklärt werden. 8 Fedakaes. den 24. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.

feit der Brandnacht nie wieder gesehen worden sei.