1890 / 83 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

74624] 8 Oeffentliche Bekanntmachung.

Das Köntgliche Amtsgericht Nabburg hat am 24. d. M. folgendes

Anfgebot erlassen: 18

Das Sparbuch der Distriktssparkasse Nabburg Nr. 1295 über eine unterm 12. August 1878 für die Kuratel über den Gütlerssohn Georg Lang von Triesching gemachte Einlage, die sich einschließlich der Zinsen bis 1. Januar 1889 auf 355 01 entziffert, ist zu Verlust gegangen und wurde von Georg Lang, Gütlerssohn von Triesching, dermalen Soldat in Sulzbach, die Einleitung des Auf⸗ gebotsverfahrens beantragt. Es wird deshalb Auf⸗ gebotstermin auf Mittwoch, den 15. Oktober lI. Js., Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Der etwaige In

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem K. Amtsgericht Nabburg anzumelden und dieses Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls das⸗ selbe für kraftlos erklärt wird Nabburg, den 26. März 1890. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amisgerichts. Der Königl. Sekretär: (L. S) Schlag.

[57291] Aufgebot.

Die Firma Gebr. Rhodius zu Linz a./Rh., ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Matoni zu Neuwied, hat das Aufgebot eines von der Firma E. Büttner & Cie zu Berlin am 26. März 1889 auf W. Köntg in Kreuznach gezogenen am 15. Juli 1889 zahl⸗ baren von der Firma Gustav Najock in Leipzig auf die Firma Gebr. Rhodius in Linz indossirten Wechsels über 138,95 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 14. Juli 1890, Vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Victoriastraße Nr. 13, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Kreuznach, den 6. Januar 1890. 8

Königliches Amtsgericht. gez. v. Broich. 8

Beglaubigt: Kreuznach, den 7. Januar 1890.

Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts. Abth. II. Schulz, Assistent.

[56001] Aufgebot. 1A“ Die Firma Heinrich Knoch & Co. in Hirschberg a. S. und Berlin hat das Aufgebot behufs Kraft⸗ loserklärung des über 372 10 unter dem 12. August 1889 von der Neuen Berliner Verlags⸗ anstalt zu Berlin auf Richard Schnabel in Leipzig gezogene und von diesem acceptirten, am 15. No⸗ vember 1889 zahlbar gestellten Primawechsels, wel⸗ cher zuletzt mit Giro der Firma Steinhäuser & Petri zu Offenbach a. M. an die Ordre der Firma Hein⸗ rich Knoch & Co. zu Berlin und Hirschberg a. S übertragen worden war, vom Hirschberger Haupt⸗ geschäft der Letzteren am 30, Okrober 1889 an ihr Berliner Zweiggeschäft durch die Post in einem Couvert mit einem andern Briefe zusammen über⸗ sendet, jedenfalls in Berlin aus Versehen in dem Couvert stecken geblieben und mit diesem vernichtet worden ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 119, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Leipzig, den 23. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht. Abth. Steinberger.

vI

[61903. Aufgebot. ie Schweizerische Volksbank in B vertreten

durch Rechtsanwalt Dr. Jourdan in Mainz, hat das Aufgebot eines am 5. Oktober 1888 von der Firma Alphonse Weill zu Chaux de fonds an eigene Ordre auf L. Friedmann, Uhrenhandlung zu Mainz, ge⸗ zogenen, an die Firma Hartmann Geneux u. Cie. in St. Imier und von dieser an die Antragstellerin girirten, am 15. März 1889 fälligen Wechsels über 286.— beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 19. September 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Saal Nr. 22 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mainz, den 11. Januar 1890. 8 . Großherzogliches Amtsgericht. Für richtige Ausfertiunngt:, Melior, H.⸗Gerichtsschreiber. [60092] Anufgebot.

Der Erbpächter, Schulze Johann Lorenz zu Tützen hat das Aufgebot desjenigen Hypothekenscheins, nach welchem Fol. 7 des Grund⸗ und Hypothekenbuches des ihm gehörigen Erbpachtgehöfts Nr. 4 zu Tützen am 24. Juni 1885 auf seinen Namen 1500 eingetragen sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ tember 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Stavenhagen, den 14. Januar 1890. 9* Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[61581] Aufgebot.

Im Hypothekenbuche für Großeibstadt Band III. „Seite 584 steht auf dem Wohnhause und den Gärten der Johann und Margaretha Seufert Eheleute von dort mit der Hausnummer 102 und mit den Plan⸗ nummern 177 a, 177a b, c seit dem 7. Juni 1838: a. 85 71 (ursprünglich 50 Fl.) dem Franz Then bei Standesveränderung oder binnen 6 Jahren herauszuzahlende Summe, b. 2 Fl. = 3 43 Anschlag des freien Ein⸗ und Ausgangs desselben bis zur Standes⸗ veränderung laut Vertrages vom 1. März

88

1838, als erste Hypothek eingetragen und hat Besitzer Seufert die Amortisation dieser Hypothekeneinträge beantragt.

haber des vorbezeichneten Sparbuches wird anmit

An genannten Franz Then, welcher nach Nord⸗ Amerika übergesiedelt ist und seit mehr als 30 Jahren nichts mehr von sich hat hören lassen, sowie an Diejenigen, welche auf die Forderung ein Recht zu haben glauben, ergeht gemäß § 824 der Civil⸗ Prozeß⸗Ordnung und gemäß Art. 123 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Reichs⸗Civilprozeß⸗ und Konkursordnung die Aufforderung, innerhalb sechs Monaten und spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 29. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Amtsgerichte dahier bestimmten Aufgebotstermine ihre Rechte und An⸗ sprüche anzumelden, widrigenfalls die Forderung und das Ein⸗ und Ausgangsrecht für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht wird. Königshofen (Bayern), den 24. Januar 1890. Königliches Amtsgericht. 1“ 8 Meißner. Zur Beglaubigung: (TL. ßler, Königl. Sekretär.

0 1 g 1119] Aufgebot.

Die hiesige Stadtgemeinde hat im Wege der Zwangsenteignung die auf dem Lageplane mit den Buchstaben K N 0 P K umschriebene 46 qm hal⸗ tende Parzelle von dem Nr. 127 Blatt III. des Feldrisses Altewiek an der kleinen Bertramstraße hieselbst belegenen, dem Strohutfabrikanten Heinrich Bruns und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Möhle, allhier eigenthümlich gehörigen Grundstücke erworben.

Auf Antrag des hiesigen Stadtmagistrats ist Termin zur Anmeldung von Eigenthums⸗ oder son⸗ stigen Realrechten an obiger Fläche bezw. den auf 987 50 festzesetzten Entschädigungsgeldern und zur Auszahlung der letzteren auf Montag, den 2. Juni 1890, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte Zimmer 39, anberaumt, zu welchem alle, welchen Eigenthums⸗ oder sonstige Realrechte an der vorgedachten Fläche zustehen, zur Anmeldung ihrer Rechte bezw. Empfangnahme der zu zahlenden Gelder bei Vermeidung des Nachtheils vorgeladen werden, daß die Nichterschienenen mit ihren Ansprüchen der hiesigen Stadtgemeinde gegen⸗ über ausgeschlossen werden.

Braunschweig, 21. März 1890.

Herzogliches Amtsgericht. VII. Wehmann.

1”9 Ladung. Zur Verhandlung der Beschwerde gegen den Spruch des Königlich preußischen Seeamts in Stettin vom 31. Oktober 1889, betreffend den Zu⸗ sammenstoß der Bark Hongkong von Stettin mit der Brigg Carl Johann von Stettin, wird der Steuermann Friedrich Robert Neitzel, gebürtig aus Kolberg, da sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch geladen, am Donnerstag, den . Irgn 1890, Vormittags r, vor dem Kaiserlichen Ober⸗Seeamt in dessen Ge⸗ schäftszimmer hierselbst, Wilhelmstraße 74, zu er⸗ scheinen. Derselbe kann sich bei der Verhandlung eines rechts⸗ oder sachkundigen Beistandes bedienen. Berlin, den 25. März 1890. Der Vorsitzende des Kaiserlichen Ober⸗Seeamts. von Wendt.

9 Bei

07] E 8 Verschollenheitsverfahren.

8071. Das Großh. Amtsgericht Freiburg hat heute verfügt: Johann Georg Mutschler von Men⸗ gen, geboren am 19. Dezember 1823, welcher sich seit dem Jahre 1878 von Mengen entfernt hat, ohne Zurücklassung einer Vollmacht, und ohne seither

eine Nachricht von sich gegeben zu haben, wird, nach⸗ dem dessen Ehefrau Antrag auf Verschollenheits⸗

zu bescheinigen, widrigenfalls dieselben des Erbrechts verlustig erklärt werden. Coburg, den 28. November 1889. Herzogl. S. Amtsgericht, V. Abth. (L. 8.) Moritz.

11191 BAufgebbt.

Am 15. Januar 1890 starb zu Roniken Kreis Guhrau die Wittwe Rosina Grundmann, geb. Gramsch, welche am 30. April 1820 als außerehe⸗ liches Kind der unverehelichten Anna Helene Gramsch zu Sandeborske Kreis Guhrau geboren ist, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung oder be⸗ kannter Intestat⸗Erben.

Auf Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Freistellenbesitzers Andreas Schwarz von Roniken, werden alle diejenigen, welche auf den Nachlaß der Wittwe Rosina Grundmann von Roniken ein Erb⸗ recht zu haben glauben, aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 29. Januar 1891, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, wisrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimtrenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbe⸗ sitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen.

Guhrau, den 24. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[113] Aufgebot. Nachdem die nächsten gesetzlichen Erben des seit 1868 von Hause mit unbekanntem Aufenthalte ab⸗ wesenden Peter Heibel 3. von Staudt, geb. 8. Juli 1832, nämlich: 8 1) Maria Magdalena Heibel, Wittwe des Peter Berkessel zu Niederelbert, 2) Christian Heibel zu Siershahn, 3) Joseph Heibel in Amerika, 4) Johann Adam Heibel III. zu Staudt, 5) Christian Schmidt 3. und 6) Peter Schmidt, beide von Bladernheim und Kinder der verstorbenen Eheleute Christ. Schmidt und der Elisabetha, geb. Heibel, den Antrag auf nutznießliche Ueberlassung dessen Vermögens gegen Kaution gestellt haben, werden in Gemäßheit des Edikts vom 21. Mai 1781 dieser selbst und dessen unbekannte gesetzliche oder Testamentserben hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an dem Nachlaß binnen drei Monaten, spätestens in dem Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte Donnerstag, den 10. Juli l. Js., Vor⸗ mittags 10 Uhr, geltend zu machen, widrigenfalls nach Antrag der im Termine erschienenen oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vertretenen Erben und nach den Bestimmungen des §. 823 Civil⸗ Prozeß Ordnung Ausschluß⸗Urtheil erlassen und denselben nicht nur das gegenwärtige Vermögen des Peter Heibel III., sondern auch die ihm jetzt anerfallene Erbschaft aus dem Nachlasse des Peter Metternich von Staudt und auch alle ihm künftig noch anfallende Erbschaften und zwar dermalen gegen Kaution und nach Verlauf von 15 Jahren als voll⸗ ständiges Eigenthum überlassen werden soll. Montabaur, den 12. März 1890. Königliches Amtsgericht. Geisel.

[108] Aufgebot.

Die unbekannten Erben des am 6. Dezember 1889 zu Tilsit verstorbenen Fräuleins Wilhelmine Packow alias Bitt werden hiermit auf Antrag des Nachlaß⸗ pflegers, Agenten Frischkorn hier, aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 30. Dezember 1890, V.⸗M. 11 Uhr, hier anberaumten Aufgebots⸗

erklärung gestellt hat, aufgefordert, binnen Jahres⸗ frist Kunde anher gelangen zu lassen, widrigenfalls sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung zugewiesen würde. Alle diejeni⸗ gen Personen, welche Auskunft über das Leben oder den Tod des Vermißten zu ertheilen vermögen, werden aufgefordert, binnen Jahresfrist dem Amtsgericht Anzeige zu erstatten.

Freiburg, den 27. März 1890. Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts:

80182l Aufgebot. Am 18. September 1889 ist in Ketschendorf der

Privatier Johann Schunk, der längere Zeit in

Amerika gewesen ist, mit Hinterlassung eines Baar⸗ vermögens von ca. 6000 gestorben. 8 Erbansprüche sind bis jetzt von den Geschwistern

und Geschwisterkindern des Verstorbenen, nämlich:

1) der Wittwe Elisabetha Schubert, gebsrene Schunk, zu Ketschendorf, . b 2) dem Oswald Schunk in Amerika, vertreten

durch Justiz⸗Rath Deyssing hier, als Abwesenheits⸗

vormund,

3) der Wittwe Elisabetha Stöcklein zu Brünn bei Ebern, als einziges Kind des verstorbenen Joh. Nicol Schunk weil. in Lützelbuch,

4) den 3 Kindern des verstorbenen Schunk in Oberlauter *

a. Bernhardt Schunk hier,

b. Moritz Schunk in Sonneberg,

c. Emil Schunk in Nürnberg,

5) den 2 Kindern der verstorbenen Catharina Barbara Resch, geb Schunk weil in Roth a. W.

a. Weber Joh. Nicol Resch hier, 1

b. Elisabetha Gleichmann, geb. Resch,

Oberrod,

6) den 4 Kindern des in Großheirath verstorbenen

Johann Benjamin Schunk a. Andreas Schunk in Buchenrod,

b. Friedrich Schunk in Käßlitz,

c. Eva Barbara Hümmer, geb. Schunk, in Neuses a. E. und

àd. Anna Elflein, geb. Schunk, in Schafhof erhoben worden.

Da gegründete Vermuthungen über das Dasein von gleich nahen gesetzlichen Erben vorliegen, an diese aber, da sie ihrem Namen und Aufenthaltsort nach unbekannt sind, eine besondere Aufforderung nicht erlassen werden kann, ergeht an dieselben auf den Antrag der oben ersichtlich angemeldeten Erben

Georg Nicol

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zu

termine sich zu melden und ihr Erbrecht nachzu⸗ weisen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß der Wilhelmine Packow alias Bitt ausgeschlossen werden, und dieser Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben in Ermange⸗ lung dessen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird. Tilsit, den 23. März 1890. Königliches Amtsgericht. III.

(116] Bekanntmachung. Die Wittwe Rebecka Cohn, geb. Stargardt, hat in ihrem am 7. Februar 1890 publizirten Testamente vom 10. Oktober 1889 ihren Sohn Max Cohn bedacht. Berlin, den 26. März 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

1109] Bekanntmachung. Der Rentier Johann Ernst Gottlob Ehring und dessen Ehefrau Johanna Henriette Luise, geb. Fröh⸗ lich, haben in ihrem am 14. September 1889 publi⸗ zirten Testamente vom 6. Januar 1888 den Friedrich Gustav Ernst Matthes bedacht.

Berlin, den 22. März 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

Im Namen des Königs!

Publizirt den 5. März 1890.

Kiesler. 4

In Sachen, betreffend die Todeserklärung nach⸗

stehender verschollenen Personen:

a. des Bauersohnes Karl Pieper aus Baum⸗ garten, 2

b. der Geschwister Schwanz aus Zülshagen und

zwar 1) des Christian Friedrich Wilhelm, geboren den 22. Dezember 1834, 2) der Henriette Wilhelmine Albertine, geboren den 20. Februar 1837, 3) des Karl Friedrich Albert, geboren den 5. Fe⸗ bruar 1842, 8 hat das Königliche Amtsgericht zu Dramburg durch den Amtsgerichtsrath Kiesler: für Recht erkannt: 1) der Bauersohn Karl Pieper aus Baumgarten, 2) die Geschwister Schwanz aus Zülshagen, a. Christian Friedrich Wilhelm, .“ b. Henriette Wilhelmine Albertine, 8 c. Carl Friedrich Albert, werden für todt erklärt,

die Anweisung, ihre Erbrechte spätestens bis zu dem auf Donnerstag, den 19. Juni 1890, Vor⸗

bei

dem unterfertigten Amtsgericht anzumelden vnd

mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin

Nachlaßmasse zu nehmen. Dramburg, den 5. März 1890.

und sind die Kosten des Verfahrens aus deren

[169] Bekanntmachung. Nr. 3682. Hermann Strittmatter von Bergalingen wird, nachdem er der diesseitigen Aufforderung vom 7. Januar 1889 Nr. 61 seither keine Folge geleistet hat, für verschollen erklärt. Säckingen, den 22. März 1890. Gr. Amtsgericht. . 1 (gz.) Dr. Hummel. Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet der Gerichtsschreiber Frey. 8

119 Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 20. März 1890 ist der am 21. Oktober 1854 geborene Stefahrer Hermann Wilhelm Theodor Haase, Sohn des Eigenthümers Friedrich Haase und dessen Ehefrau Charlotte, ge⸗ borene Groth, aus Neu⸗Paalow, für todt erklärt. Schlawe, den 20. März 1890 8 Königliches Amtsgericht. 1“

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. März 1890. Wertheim, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Oberförsters a. D. Johannes Fehr zu Kassel hat das Königliche Amtsgericht zu Kassel durch den Gerichtsassessor Grebe in der Sitzung vom 19. März 1890 für Recht erkannt: Die Obligation der Landescreditkasse

[176]

zu

Kassel Abth. VIII. C. Serie XII. Litt. C. Nr. 969 über 600 ausgestellt am 21. Mai

Sop⸗ Sep

1879 mit Talon und Coupons vom 1. tember 1884 bis 1. September 1891 wird für kraftlos erklärt. 1 (gez.) Grebe. Wird veröffentlicht. . Der Gerichtsschreiber: Jahrmaerker.

[74914]

Brandenburg. Bekauntmachung.

Verkündet am 25. März 1890. Pinczakowski, Gerichtsschreiber. 8 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Stellmachermeisters Friedrich Frenzel senior zu Brandenburg erkennt das Königl. Amtsgericht zu Brandenburg durch den Amts⸗ gerichtsrath Rabert für Recht: Die über die auf dem Grundstück Band 5 Blatt Nr. 218 von Neustadt⸗Brandenburg in der 3. Ab⸗ theilung unter Nr. 27 d für den Tuchmachermeister August Krause zu Brandenburg eingetragene Post von 900 Rthlr. =— 2700 gebildete Hypotheken⸗ urkunde, welche aus: 1) einer mit der Ingrossationsnote vom 30. April 1872 versehenen beglaubigten Abschrift der mit der Ingrossationsnote vom 16. August 1866 versehenen Ausfertigung der Kaufgelderbelegungs⸗Verhandlung vom 2. Juni 1866, des Adjudikationsbescheides vom 16. Mai 1866 und des sich daran schließenden Ver⸗ merks über die Richtigkeit dieser Abschrift und die Bildung dieser Urkunde als selbstständige Zweig⸗ urkunde für die dem Tuchmachermeister Friedrich Wilhelm August Krause in der Verhandlung vom 10. April 1872 abgetretenen 900 Rthlr, 2) einem abgekürzten Hypothekenbuchsauszuge vom 30. April 1872 über die Eintragung der Cession, 3) einer Ausfertigung der Verhandlung vom 10. April 1872, 8 kraftlos

besteht, wird zum Zwecke der Löschung für

erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragstelle zu tragen. Rabert.

Im Namen des Königs! Verkündet am 17. März 1890. Bodendorf, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Grundbesitzers Gottlieb Stopka zu Groß⸗Weißuhnen, vertreten durch den Rechtsanwalt Skrodzki zu Johannisburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amtsrichter Wollschlaeger für Recht: 1 I. Die Rechtsnachfolger der Auguste, verehelichten Palussek, und der Karoline, verehelichten Wirth Rattay, Geschwister Kroll, für welche in dem Grund⸗ buche von Groß⸗Weißuhnen Nr. 8 in Abtheilung III. unter Nr. 13 und Nr. 14 ein Elternerbtheil von je 133 Thalern 10 Silbergroschen auf Grund des Erb⸗ rezesses vom 10. Januar 1848 ex decreto vom 25. März ej. a. bezw. vom 3. August 1870 einge⸗ tragen stehen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.

II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Grundbesitzer Gottlieb Stopka zu Groß⸗Weißuhnen

auferlegt. Wollschlaeger.

90 2* 8128] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau des Schlachters Justus Lorenz Küster, Elise, geb. Kreutziger in Bremen, Klägerin, gegen ihren Ehemann, unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, wird der Be⸗ klagte hierdurch geladen, zu dem auf Mittwoch, den 4. Inni 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Landgerichte, Civilkammer II., zu Bremen anbe⸗ raumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, um die Ableistung des der Klägerin durch Urtheil des Landgerichts vom 19. März 1890 auferlegten Eides zu gewärtigen und weiter zu verhandeln. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Lan⸗ gerichts, den 29. März 1890. 8 Dr. Lampe. 8

8

[179]

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[144] Oeffentliche Zustellung. Der Erste Staatsanwalt bei dem Königlichen Landgericht zu Thorn, klagt

1) gegen den Arbeiter Bona aus Osnowo, z. Z. im Justizgefängniß zu Graudenz,

2) gegen die Arbeiterfrau Marianna Bona, geb. Kremanowska, zu Osnowo, jetzt in Amerika, unbekannten Aufenthalts,

wegen Nichtigkeit ihrer Ehe mit dem Antrage, die Ehe der Beklagten für nichtig zu erklären, und ladet die Beklagte zu 2 zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den S. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zutellung wird dieser Auszug der Klage

Königliches Amtsgericht.

hekannt gemacht. 1 3 8 Wernicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.