1890 / 281 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilag

nzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Freitag, den 21. November

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velche in der Zeit vom 1. bis 15. November 1890 innerhalb des

90 Prcz. Polarisation. sogenannte Crystals ꝛc.

712:

Deutsches Reich.

Zuckermengen,

abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind. [710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens

7TIl: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

Krystalle Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.] —õ—˖⏑—QOn˖—O—˖:Oℳ˖—’-’—’’’’—’—’—V—U—U——--:-— ————— , :—-

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deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung

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fach zu einer Ueberlastung des geringeren und mittleren Einkommens führt und zu einer Schonung und unberechtigten Bevorzugung der größeren Einkommen (sehr richtig!); noch mehr, meine Herren, daß sie einen Unterschied thatsächlich macht zwischen den sichtbaren Quellen und den unsichtbaren Quellen (sehr wahr!), und daß namentlich in Folge dessen das Kapital, was nicht gesehen wird, auch am Geringsten verhältnißmäßig zur Steuer herangezogen wird. (Sehr wahr!) b Meine Herren! Was die Gewerbesteuer betrifft, so werden die weiteren Verhandlungen Ihnen zeigen, daß hier thatsächlich eine um⸗ gekehrte Progression stattgefunden hat, daß der Prohentsatz der Steue vielfach um so höher war, je geringer das Erträgniß aus den Be⸗ trieben. (Sehr richtig!) Hier Abhülfe zu schaffen, scheint von allen Seiten als nothwendig anerkannt worden zu sein. Meine Herren wir können diesen Klagen Abhülfe gewähren das werden die weiteren Berathungen des Landtages beweisen. Können wir aber eine Abhülfe gewähren, so ist es nicht bloß die Pflicht der Staats⸗ regierung, sondern auch Ihre eigene Aufgabe, als der Vertretung des Landes, entschlossen hier mitzuwirken. Wir können diesen Klagen Abhülfe gewähren, ohne unser Steuersystem auf ganz neue und unbewährte Grundlagen zu stellen; im Gegen⸗ theil, wir haben überall nur an die historische Entwicke⸗ lung unseres Steuerwesens uns anzuschließen, die vorhandenen Keime zum Wachsthum und zur Reife zu bringen, und wir werden so im Anschluß an das Bestehende einen Abschluß finden, der auch geeignet ist, den Beschwerden abzuhelfen.

Sehen Sie sich einen Augenblick die Entwickelung unseres preußischen Steuerwesens an, welche im Wesentlichen, für uns wenigstens, praktisch beginnt mit dem Jahre 1820.

Unsere Klassensteuer war damals, ich möchte sagen eine Berufs⸗ und Standessteuer, hatte noch nicht den Charakter der Einkommen⸗ steuer, aber die späteren Novellen der Jabre 1851 und 1873 haben diesen Charakter der Klassensteuer bereits beseitigt. Die Klassensteuer ist thatsächlich und in Wahrheit eine Einkommensteuer geworden. Sie unterscheidet sich im Wesen von der Einkommensteuer nur durch die Art der Veranlagung. Während hier die Staatsbehörden die Festsetzung und schließliche Entscheidung haben, ist bei der Einkommensteuer die Einwirkung der Staatsregierung eine sehr geringe und ist alles den Kommissionen aus der Mitte der Steuerpflichtigen selber überlassen. Hierin liegt sogar ein gewisser wenn ich den Ausdruck gebrauchen darf ver⸗ hältnißmäßiger Nachtheil für die Klassensteuerpflichtigen. Diese Ent⸗ wicklung führt von selbst zur Unifikation der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer. Betrachten Sie sich nun unsere Gewerkesteuer. Ursprünglich sollte diese Steuer die besonders lohnenden Gewerbe treffen. Damals waren das die verschiedenen Klassen des Hand⸗

Berlin, im November 1890.

Mit dem Anspru 8 Lve Aus öffentlichen Niederlagen 1 .9 FFPgheehe g-. tlichem Mitverschluß wurden t . aften 9 ee; in 9-. öffent⸗ 1e. Ersiattung 888 Vergü⸗ ezw. 8 iche Niederlage oder eine tung in den inländischen Verkehr bürt 8.B mur unmittelbaren Ausfuhr Privatniederlage unter amt⸗ 29 8g 8 ungs⸗Bez lichem Mitverschluß qV888— kg kg kg kg kg kg kg kg kg I tein preußen 1““ 300 000

Petpreußen 1 260 282 234 996 2 481113 034 364 279 988 1 361 209 19 8 Hamdenburg. 85 450 200 000 8 kommern. 6 807 710 818 447 15 127] 5 285 386 50 751 Fan esen .. 950 901 1 071] 3 455 1g v*“ 90 000 679 507 15 075 1 409 572 1 208 292 89 470 1g Sachsen, einschl. der schwarzb.

Unterherrschaften . . . . 2 044 440 5 755 318. 421 358° 6 967 084 910000 Schleswig⸗Holstein. 607 782 153 844 54 035 75 634 39 951 984 g Hannover. . 1 399 8700° 968 475 60 000 699 863 Westfalen. 800 9 297 Sn 38 Rheinland. 720 000 204 525 11 352 2 349 935. ESa. Preußen. 13 230 084 8 901 362 579 428/30 972 739 1 589 850 93 909,1 671 808 1195 Bavern. 1 193 214 173 2 348 261 199 740 e. r h 12 387 Württemberg. 2 481 gin aden I1 38 606 Sr Mecklenburg.. 798 550% 700 005 g Braunschweig. 201 207] 1 342 267 18 814 6s dh Anhalt. 3 344 400 987 845 3 366 100 000 hes r n - Bremen. 929 675/ 249 995 v. ürera 18 624 461 1 747 012⁄ 2778] 174 882 mchaupt im deutschen Zollgebiet. 37 132 001/13 493 6477 604 386/⁄34 295 887] 1 589 350 93 909 1 870 949 1 195 Hann der Zeit vom 1. August bis DOktober 1800 767 685 684 31 185 060 1 263 369744 975 126 3 714 938. 196 589/12 457 121 447 589 245 013 8 Zusammen 104 817 735, 44 678 707 1 867 755179 271 013 5 304 288 290 498114 328 070 448 784 245 013 8 demselben Zeitraum des Vorjahres“*)] 51 909 251 31 904 830] 3 629 047⁄97 844 500, 3 754 207] 170 883 4 263 988 378 398 304 900 *) Die Abweichungen von der vorjährigen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen.

Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: v. Scheel.

Haus der Abgeordneten. 3. Sitzung vom 20. November 1890.

Der Sitzung wohnen bei: der Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Reichskanzler von Caprivi, der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Minister der vfüchen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler, der Minister des Innern Herrfurth, der Finanz⸗Minister und der Minister für Landwirthschaft ꝛc. von

Die Sitzung wird von dem Präsidenten von Köller um 11 ¼ Uhr mit dem Bemerken eröffnet, er habe neulich vorgeschlagen, die Entwürfe des Einkommensteuer⸗ und des Lcb caaseem ses emeinsam auf die Tagesordnung zu bringen, damit die Möglichkeit bliebe, die Diskussion über beide zu vereinigen. Inzwischen habe er aber die Vorlagen durchgesehen und die Ueberzeugung gewonnen, daß eine getrennte Berathung der Entwürfe sehr wohl möglich sei, wenn schon ein gewisser Zusammenhang zwischen ihnen bestehe. Ueberdies sei ihm der Wunsch nach getrennter Be⸗ rathung geäußert worden. .

Abg. Rickert spricht gegen eine solche Theilung, da das allgemeinen und insonderheit finanziellen

zweite Gesetz nach

Gesichtspunkten herathen werden müsse.

Abg. Freiherr . Zedlitz tritt dem bei, da beide Ge⸗

1 seze inhaltlich zusammenhingen. 8

1 Abg. Dr. Reichensperger bestreitet diesen Zusammen⸗

3 das eine Gesetz handele vom Einkommen, das andere

2 Erdgange, ihre gemeinsame Berathung könne nur

. .

Nachdem noch die Abgg. Dr. Enneccerus gegen, von

2 Fauchhaupt für Treecung der Berathung eingetreten ind, bemerkt der Abg. Dr. Windthorst, daß eine Tren⸗

nung im Interesse des Einkommen euergesetzes liege; denn p a glaube nicht, - beide Vorlagen dasselbe Schicksal theilen

Das Haus tritt dem Vorschlage des Präfidenten bei, und & erfolgt also zunächst die Berathung des Einkommen⸗ euergesetzes. Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 8 2 Durch den Inhalt der Allerhöchsten Thron⸗ nde, ducch die Ausführungen des Herrn Minister⸗Präsidenten, durch die drei Gesetzentwürfe, die berests in Ißren Händen sind, und deren egründung find dem hohen Hause die Grundlinien des Steuer⸗ reformplancs der Staatsregierung bereits im Allgemeinen bekannt. Ich halte es aber doch im Interesse der Sache für wönschenswerth, und ich glanbe auch, dadurch dem hohen Hause die Generaldiskussion zun erleichtern, wenn sch auch in mündlicher Rede noch einige weitere ausführungen und Erläuterungen zu diesem Gesammtplan gebe. IZch gestatte mir dabei, mit einer persönlichen Bemerkung zu be⸗ ginnen. Wenn es gelungen ist, in der kurzen Zeit meiner Amtsthätig⸗

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keit, innerhalb vier Monaten, diesen Steuerreformplan auf⸗ zustellen und die einzelnen Gesetzentwürfe bis zur Vorlegung an den Landtag zu bringen, so habe ich dies vor Allem den vortrefflichen Vorarbeiten, namentlich in Betreff der Ein⸗ kommensteuer, zu verdanken, welche ich im Finanz⸗Ministerium vor⸗ fand ein Verdienst meines Herrn Amtsvorgängers —, weiter zu verdanken der hingebenden Mitwirkung aller Räthe des Ministeriums, vor Allem aber dem bewährten Rath und der Unterstützung des auf dem Gebiete des Steuerwesens so hocherfahrenen und sachkundigen Hrn. General⸗Steuer⸗Direktors Burghardt. Ich habe das Bedürfniß gehabt, dies hier offen vor dem Lande auszusprechen.

Meine Herren! Ich gloube weder innerhalb des Hauses noch außerhalb desselben einem Widerspruch zu begegnen, wenn ich meine. daß die Reformbedürftigkeit unserer direkten Steuern im Lande all⸗ gemein anerkannt ist. (Sehr richtig!)

Die Staatsregierung glaubt sich in Uebereinstimmung mit der öffentlichen Meinung des Landes zu besinden, wenn sie entschlossen und energisch die Hand anlegt, unser dircktes Steuersystem von Grund

aus zu bessern. (Sehr richtig!) 8 1

Wir legen Ihnen drei Gesetzentwürfe vor, welche die Gesammt⸗ heit des Systrms der direkten Steuern betreffen; sie stehen innerlich im Zusammenhang, ergänzen sich gegenseitig, fuͤllen Lücken aus, die das eine Gesetz nothwendig lassen muß, und zeigen mit einem Ueber⸗ blick Wege, Mittel, Ziel und hoffentlich endliches Ergebniß.

Die Königliche Staatsregierung war der Meinung, daß ein solches Verfahren Ihnen die Beschlußfassung und dem Lande die Be⸗ urtheilung des Ganzen und folglich auch des Einzelnen wesentlich er⸗

werks und die Kapital gebrauchenden Gewerbe, sowie der Kauf⸗ mannsstand. Durch die verschiedenen Novellen sind die ursprünglich

sehr eng gezogenen Klasseneintheilungen bereits theilweise beseitigt, größere Gruppen gemacht, neue Klassen, entsprechend der Entwickelung der gewerblichen Verhältnisse, hinzugefügt In den neuen Klassen ist das System der Bemessung der Steuer nach dem Umfange der Betriebe bereits in Wirksamkeit getreten und thatsächlich innerharlb der einzelnen Steuergesellschaften die Umlage schon wesentlich ein⸗ getreten nach dem Betriebsertrage. Wenn wir heute also hieraus die Konsequenzen ziehen, die nicht mehr haltbaren Eintheilungen, die den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen, nach Betriebsarten und örtlicher Belegenheit beseitigen und die Gewerbesteuer auf die direkte Erfassung des Betriebsertrages stellen, so thun wir nichts ganz Neues; wir bleiben innerhalb der biftorischen Entwickelung, wir werden von selber dahin geführt.

Tas die Erbschaftssteuer betrifft, so steckte sie früher unter den Stempelabgaben; im Jahre 1873 wurde sie zu einer selbständigen Steuer erhoben, die freilich die Erbfälle in auf⸗ und absteigender Linie und unter Ehegatten freiließ. Heute betrachten wir die Erbschafts⸗ steuer nicht allein für sich, sondern als nothwendige Ergänzung der Einkommensteuer. Wir thun einen Schritt mehr im Jahre 1873, im Prinzip nichts Neues, wir bleiben auch hier innerhalb der historischen Entwicklung.

Meine Herren, man klagt aber nicht bloß und mit Recht über die ungleiche Vertheilung der Steuerlast nach Personen ohne Rück⸗ sicht auf die volle Leistungsfähigkeit der einzelnen, sondern es kommt ein zweites wichtiges Moment daneben in Betracht. Unser deutsches Steuersystem, welches sich von periodischen Hergaben, Beden, zu be⸗ stimmten Zwecken allmählich zur ständigen Kopfsteuer, dann weiter entwickelte auf der Basis der Objektssteuern, nimmt mehr und mehr durch die Nothwendigkeis, die in den Dingen liegt, soviel es die Staatssteuer betrifft, den vorherrschenden Charakter der Personal⸗ steuer an, umgelegt nach dem Steuereinkommen ohne Rücksicht auf die Quellen. Je weiter aber die Personalsteuer sich entwickelt, je schärftr das Gesammteinkommen des Einzelnen getroffen wird, um so mehr kommt das Personalsteuersystem in einen ganz natürlichen Kon⸗ flitt mit der Besteuerung nach Objekten. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, wir haben in unseren deutschen Staaten zwei Systeme. Nach dem einen System, beispielsweise in Bayern, be⸗ ruht das Staatssteuerwesen wesentlich auf der Objektssteuer, und die Einkommensteuer, die dort eingeführt werden sollte, aber noch nicht eingeführt ist, wurde doch im Wesentlichen nur gedacht als eine Er⸗

gänzungsstener. Bei uns hat sich die Sache thatsächlich anders geregelt. Unsere Einkommensteuer und unsere Personalsteuer haben schon eine solche Bedeutung gewonnen, sind so sehr schon in den Vordergrund getreten den Objektssteuern gegenüber, daß nach der Auffassung der Staatsregierung ein Rückgreifen auf ein System der weiteren Ausbildung der Objektsteuern ausgeschlossen sein follte. Im Gegentheil, Alles drängt bei uns dahin, und wir sind eben in

leichtern wird. Wenn die früheren Verhandlungen nicht zu einem wirklichen Abschluß geführt haben, so hat es vielleicht theilweise daran gelegen, daß das Werk stückweise in die Hand genommen wurde. Aber die früheren Verhandlungen sind keineswegs ergebnißlos und nutzlos gewesen; im Gegentheil, sie haben die Anschauungen im Hause und im Lande geklärt und sie haben der Staatsregierung die Wege gewiesen, auf welchen sie glauben konnte in Uebereinstimmung mit dem Landtag das Werk zum Abschluß zu bringen.

Große Reformen knüpfen sich immer an begründete Klagen und Beschwerden. Die Schwierigkeiten, die an jede große, viele An⸗ schauungen, Gewohnheiten und Interessen verletzende Reform sich knüpfen, können das lehrt die Erfahrung aller Zeiten nur über⸗ wunden werden unter der Anerkenntniß der Begründetheit solcher Klagen und Beschwerden.

Die allgemein im Lande verbreiteten Beschwerden über unser direktes Steuersystem beziehen sich vor allem auf die Ungleichheit in Vertheilung der Staatslasten Lese richtig!), viel weniger, meine hoch⸗ geehrten auf die Höhe der Lasten. (Sehr richtig!) Die Ungleichbeit ist viel peinlicher als die absolute Höbe, wenn man nur das Gefühl hat, in gleicher Weise zur Tragung der Staatslasten herangezogen zu werden, wie andere ungleich kraͤftigere und leüanngefabigere Schultern. (Sehr wahr!) Wir können nicht bestreiten, daß die allgemeine Einkommensteuer nicht das Vertrauen genießt im ganzen Lande, daß sie überall gleichmäßig wirkt, gleichmaͤßig in Beziehung auf die Klassensteuer, gleichmäßig unter den einzelnen Provinzen und Kreisen, gleichmäßig unter den

Steuerpflichtigen desselben Veranlagungsbezirks; im Gehentheil wir che Ungleichheit der müssen die Thatsache vniencn. de6, e 88 . B 4 eer

Veranlagung vorhanden ist, ja no

der Berathung eines Gesetzentwurfs, welcher wesentlich diesen Zweck verfolgt, die allgemeine Einkommensteuer zum Hauptträger, zum Eck⸗ stein unseres ganzen Staatssteuersystems zu machen. Was muß nun daraus folgen? Dies, daß die Frage brennend wird: wie wird die weitere Gestaltung der Objektssteuern sein? Sollen die Objektssteuern völlig beseitigt werden? Sollen die Unzu⸗ träglichkeiten, die aus dem Nebeneinanderbestehen der Obiektssteuer und Personalsteuer hervorgehen, mindestens vermindert werden? Können wir den ersten Schritt hierzu mit Erfolg thun? Können wir dadurch die lebhaften Klagen über Doppelbesteuerung oder Ueberlastung einzelner Objekte vermindern? Diese Fragen müssen gegen⸗ wärtig zur Lösung geführt werden. Meine Herren, eigentlich sind sie, im Bewußtsein des Landtages wenigstens und auch der Staatsregierung, schon entschieden; denn seit langen Jahren ist Uebereinstimmung zwischen der Staatsregierung und dem Landtage dahin gewesen, daß die Grund⸗ und Gebäudesteuer zum Theil wenigstens, soweit die Finanzlage es gestattet, aus dem S stem der Staatssteuern loszulösen und zu einer Kommunalsteuer zu machen seien. (Sehr gut!) x 1 2 1 Diese Thatsache steht fest und sie ist innerlich, wie ich gezeigt habe, berechtigt. Meine Herren, ob wir jemals dabin gelangen werden, als Staatssteuer ausschließlich eine einheitliche Einkommen⸗ steuer zu haben, mit der Frage brauchen wir uns heute nicht zu be⸗ schäftigen, es ist eine rein theoretische Frage, die Zukunft wird barüder entscheiden. Denn wir sind zweifellos nicht in der Lage, wo wir beschäftigt sind, praktisch erreichbare Ziele zu verfolgen und die Gesetzgebung kann gar keine anderen Ziele verfolgen uns mit dieser Frage ernstlich zu beschäftigen. Die Finanzlage schon