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Nur die Beamten würden bis zum letzten Groschen eingeschätzt. er habe schon vor 10 Jahren ausgesprochen, daß der Lee vörtige 8 das Einkommen des einzelnen Censiten lästig einzugreifen, peffessionelle Lügner erziehe. Man habe gerade in der gegen⸗ närtigen Einschätzung die Erfahrung gemacht, daß Jeder abwalte, bis er von der Einschätzungskommission ge⸗ soßen werde, sein Einkommen anzugeben. Freiwillig hu er es nicht. Diesem Zustande gegenüber schaffe de Deklaration allerdings Luft. Nun gebe er zu, daß die Detlaration allein nicht zur richtigen Einschätzung führe. Es dumbedingt nothwendig, daß in der ersten eit die Hülfe der Einschätzungskommission zur Seite stehe. Im Königreich
ntäen seit Jahren, und die Bevölkerung habe sich jetzt daran
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ite Beilage nzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Freitag, d
Anzeiger.
en 21. November
chen Staats⸗
ℳ 281.
Haus der Abgeordneten. (Schluß aus der Ersten Beilage.)
Grundsatz der Steuergesetzgebung, welcher verbiete, in
und im Herzogthum Anhalt bestehe die Selbstdekla⸗
auch in Preußen werde man schließlich uͤber die
lichkeiten hinwegkommen. Die Selbsteinschätzung aekrpeee sei leichter, als man glaube. Wenn es aber in den alggemeinen Grundsätzen heiße, daß von dem Einkommen i Mzug —— seien die von den Steuerpflichtigen zu nahenden znuldenzinsen und Renten, so sei ihm das bedenk⸗ a. nan werde sich in der Kommission ver⸗ eeihet. müssen, wie das gemeint sein solle. Es ae n weit gehen, wenn der Censfit am Schluß
vr Einctmeberechnung plötzlich seine gesammten Schulden
solle. Es solle hier nur der Grundbesitzer utt werden, der sage: „so und so viel habe ich Schulden
un s und so viel Einnahmen, es bleibt das und das“. Er si damit einverstanden, daß man die Einschätzung durch Orts⸗, Kris und Bezirkskommissionen vornehmen lasse, er sei auch zumit einverstanden, daß die Organe der Ortsbehörden das Muterial zusammentrügen und die Listen bei dem Vorsitzenden der Kreiskommission eingereicht würden. Hier fingen aber seine bedenken an. Wenn man die Steuerfestsetzung in der Kreis⸗
instanz dem Leee der Kreis⸗ und der Veranlagungs⸗
sommission überlasse, laufe man Gefahr, in 500 verschiedene Kreisgrundsätze bei der “ hineinzugerathen. Der
Finanz⸗Minister halte es
r ein genügendes Kor⸗
rektiv, daß die von ihm ernannten Mitglieder auch außerhalb des Bezirks wohnen dürften. Die heutigen Er⸗ klärungen des Finanz⸗Ministers hätten ihn (Redner) Klehrt, daß die ernannten Mitglieder ganz wildfremde Per⸗ smen sein könnten. Das vermindere bei ihm den Werth dieser
Bestimmung. Er wolle die Hände der Kommission uchen von der Wahl ihrer Gemeinden und verhindern,
zaz Frjenige, welcher seine Schuldigkeit bei der Einschätzung ze, bei der nächsten Einschätzung nicht wieder gewählt werde,
und daß Gevatterschaft und Bruderschaft in der Kommission
sthe. Aber er habe nicht geglaubt, daß die Staatsregierung uns wildfremden Distrikten die Hälfte der Mitglieder als so⸗ genannte Stempelsiskale in die Kommission setzen verde. Was die Betheiligung des Landraths an
Steuereinschäßung, betreffe, so spreche man von dem volitischen Einfluß, den der Landrath durch dieses Gesetz detommen solle. Das Odium, welches ihm daraus erwachsen verde, sei viel gröger. (Zustimmung rechts.) Der Landrath müsse aber dieses Odium auf sich nehmen im Interesse einer nichtigen Steuereinschätzung, das sei er dem Staate schuldig. Aus seinen (des Redners) Erfahrungen heraus sage er, man müsse die Vorhereitung der Einschätzung neben dem Landrath mehr in die Hände von wirklichen Steuerfiskals legen, als es jett der Fall sei. Es handele sich um die Arbeit eines ganzen Fahres. Fange man damit erst in den letzten vier Wochen
cuch der Landrath mit der Einschätzung befa sonst habe er nicht den nothwendigen Einblick in die Steuer⸗ fähigkeit seines Kreises. Aber was sollten da in den Kom⸗ missionen einzelne Finanzräthe, die von irgend woher kämen, ohne Keuntniß der lokalen Verhältnisse der betreffenden Zensiten? Er warne dringend davor, diesen Weg zu gehen; man erreiche nichts damit, iel mehr aber
an, so komme man nicht vorwärts. sefe müsse aber t werden, denn
mit der Ernennung von Mitgliedern aus dem betreffen⸗ den Einschätzungsdezirk. Was den Steuergerichtshof anbetreffe, der in oberster Instanz zur Ausgleichung der Einschätzung ein⸗ gesetzt werden solle, so frage er: Glauben Sie, daß der Gerichtshof für die materielle Einschätzung Bedeutung haben kann? Dann würden Sie ihn ja zu einer materiellen dritten
Instanz machen, und das könmen Sie nicht wollen. Was sei denn überdies bestehendes Recht in Bezug auf die Steuer⸗
sür nicht in Ordnun
einschätzung? Jede falsche Einschätzung würde als Verletzung ds bestehenden Rechts b- cfochten werden. Was er ferner
8* halte, sei, daß der betreffende Be⸗ swadeführer gleich beim ersten Bescheid auch Kosten bezahlen Der Gerichtsvorsitzende müsse wie der Finanz⸗Minister uhegündete Beschwerden zurückweisen können, ohne daß dem enden Kosten erwüchsen. Alles in Allem müsse er aber merkennen, daß der Entwurf egen den von 1883 wesentliche Ver⸗ esserungen enthalte, und 849 Schwierigkeiten, über welche man 1 188 84 in der Kommission vergeblich die Köpfe zerbrvchen habe, glänzend gelöst worden seien. Ein wahrer Segen sei die vorgeschlagene Form der Besteuerung der Ausländer, eine sehr bilige Ausgleichung die Freilassung der 3 Proz. bei den Attiengesellschaften, jedenfalls der beste Ausweg, den man aus diesem schwierigen Gebiete der Besteuerung finden könne. Mit Freuden begrüße er auch den Vorschlag, daß für jedes Kind umer 14 Jahren von Einkommen unter 3000 ℳ 50 ℳ in Aczug gedracht werden sollten. Ein, glücklicher Gedanke sei auch die Fixirung der Durchschnittsziffer von. 2,40 ℳ für die Ausgleichung des Wahlrechts der untersten Stufen. Dagegen
habe er mehrfache Bedenken gegen Einzelbestimmungen. Er
bie. Vorlage als den ersten Theil eines umfassen Planes bringe und das Haus damit vor die Frage stelle, ob Staatsregierung geeignet seien, zu bestärken und dieses Sichheim
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freue sich, daß die Regierung mit so dankenswerther ,2. een
es diesem Plan beitreten wolle oder nicht. Ebenso offen omme er mit seinen Bedenken. Es könne ihm nicht gefallen, Das Bedürf
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Grundsatz fixirt werden solle; der Sinn der Vorschrift, die ja ein Motiv fuͤr die Einschätzung sein könne, werde in dieser
deshalb ein Halbes, wenn sie nicht in Zusan cht werde mit den indirek 1 Der gegenwärtige Zustand sei gera Finanzen des Reichs und. der müßten in Unordnung gerathen, eer geführt werde. de Ueberweisungen an die E
Ferner habe er erhebliche Bedenken Der Finanz-Minister lege eine Skala vor, und 3 Proz. degressiv werde, über 10 000 ℳ aber bei 3 Proz. verbleibe. Die Kommission von 1883,/84 sei allerdings denselben Weg gegangen. Thatsächlich chen 10 000 und 3000 eingeschobenen 1 eine Erhöhung der Sätze erfahren. gerechtfertigt, in einer Steuervorlage,
9000 bis 3600 ℳ höher zu
Fixirung ein ande gegen die Skala. von 10 000 ℳ
tten Steuern im dezu unerträglich. Die zelstaaten würden und wenn die bisherige Finanz⸗ Aus dem Reich habe man inzelstaaten und an die Kommunalverhände, und eich und Staat namentlich mit ten, eine Reform aus einem
Wenn man davon spreche, Entlastung der am meisten belasteten gegenüber auf die Thatsache ch jetzt 400 Millionen mehr erhoben Jahren, und daß es ande ine solche Entlastung herbeizuführen, Bevölkerung —
wirthschaft weit große schwanken aus den Einzelstaaten wieder eine Verbindung zwischen R den Organen, die es möglich mach Guß herbeizuführen, daß es sich hier um eine Schultern handele, hinzuweisen, d würden, als vor zehn
hätten aber die zwis Stufen überall ei die die mittleren und die Einkommen als bisher? Ueber 8 8 1 existire nicht. Konservativen hinwegkommen, wenigstens die große Mehrzahl seiner P sion höher hinaufschiebe und von 5 Proz. anfange. Einkommen von 4000 ℳ steige die Steuer um 9, bei einem solchen von 40 000 ℳ um 90 ℳ; wie man sie wollen müsse? Er sei nicht für eine Einkommensteuer, das lehne er weit von sich ab; aber etwas denn das sei doch Aller Mei⸗; welches über den reichlichen 1 zu neuer Kapitalbildung a Prozentsatz herangezogen werden schts.) Ohne also in den sehr be⸗ siven Steuer zu verfallen, müsse sein werde, eine Skala öheren Punkt beginne. ch die Leistungsfähig⸗ 1883 habe bei Ein⸗ edürfnißfall die gänzliche Befreiung von der Steuer, und bei Einkommen bis 10 000 ℳ die Be⸗ freiung bis zur Hälfte der Steuer wärtige Entwurf wolle die Berücksi ähigkeit nur bei Einkommen unter immer nur um zwei Stufen. für die durch Krankheit, durch größere Bedrängten haben. kommen mehr herangezogen werden; Weg handeln, wie das beim fundirten Kapital Betriebskapital.
wenn man — das wünsche artei — die Depres⸗ so sei dem
5 2 rerseits kaum sei das eine Progression,
Entlastung übrig lfinanzen, sei nicht der Rede welche unter der Devise Entlastung könne keinen Eindruck machen, Reich mit einer Er⸗ Eine Gegen⸗
bleibe in Bezug auf die werth. Jede Steuerreform, der ärmeren Klassen auftrete, wenn man nicht zu gleicher Zeit im mäßigung der Lebensmittelzölle leistung für die groß durch die Zölle sei nirgen Schulgeldes liege allerdings in die ärmeren Klassen sei auch sche hoben worden. letzten Jahre 47 ½ man ein Pauschquantum von theilung an Gutsbesi das Parlament eine liegenden drei Gesetzentwürfe wü kraft gehabt haben, wenn zugl
höher könne man da greifen, nung, daß dasjenige Einkommen, Unterhalt hinaus liefere, zu einem höherer müsse. (Sehr richtig! re hhler der progres man versuchen, ob es nicht mög ich zu konstruiren, die mit 5 Proz. bei einem h Die Vorlage berücksichtige nicht hinlänglige keit des Einzelnen. kommen bis 1800 ℳ im B.
Ernst mache. ng der unteren Bevölkerung ds zu erblicken. Die Aufhebung des ser Richtung, aber von de hher das Schulgeld nicht er Huene seien den Kreisen im Millionen überwiesen worden, n 10 Millionen zur einfachen Ver⸗ hingeben, ohne daß
Der Entwurf von Nach der lex
ter und Gemeinden Nachweisung darüber erhalte. rden eine ganz andere Zug eine Ermäßigung der Lebens⸗
zugelassen. Der gegen⸗ chtigung der Leistungs⸗ 6000 ℳ, und auch da müsse ein weiteres Herz Kinderzahl u. dergl. das fundirte Ein⸗ es könne sich nur um den Man unterscheide
hre gesprochen werde, hab ben ihr eine Lebens⸗ sie kein zivilisirtes Land habe leren Kreisen der Bevölkerung r aufgenommen sein, wenn ihrer Arbeiterkreise gegen
k, über die nun schon Ja keinen richtigen Hintergrun mittelvertheuerung bestehe, wie (Widerspruch.) Auch würden die Vorlagen besse Betriebs⸗ oder Mehrleistung eine wir licht ab. Man
Andererseits müsse b „ wenn ne
zu geschehen habe.
Grund⸗, Renten⸗, Gewerbe⸗ Gewerbesteuerentwurf wiederum einen Unterschied nach dem Ertrags⸗, Anlagekapital, ziehe aber
kliche Entlastung der Minderung der Lebensmittelzölle immer dürfe man am Wenigsten hier Steuer ie Ersatz bieten könnten. Der Ueberschuß s sei erst heute vom Finanz⸗Minister in Zukunst aber möchie er (Redner) se nicht so lange die Ueberschüsse seit 1886/87, si langsam gewachsen seien, sei do cht geeignet, die Steuer⸗ Die Motive des Gesetz⸗ Ünschenswerthen Erleichterung Allerdings sei dieser durch das Invaliditäts⸗ eine schlimme scher großer Gutsbesitzer habe achsenden Mehrausgaben Um solche Ausgaben auf der müßten schon starke Getreide⸗ die Regierung habe andere Die Staatsregierung be⸗ eeuern durch das vor⸗
die Schuldenzinsen n Gewerbesteuerentwurf gehe, Einkommensteuergesetzes abwarten. Wenn ein bender durch besondere Intelligenz bei geringem Einkommen von 6—8000 nach dem vorgelegten Gewerb besteuert. Man besteuere hi
steuer habe sich aber,
nothwendiger werde, quellen verstopfen, d des vergangenen Jahre kundgegeben worden;
bitten, daß die Zahlen solcher Ue⸗
gaushalts⸗Etat
ℳ erziele, so werde er esteuerentwurf einfach doppelt die eigene Arbeitskraft. Diese wie der Finanz⸗Minister Wenn man das fundirte Vermögen wo bleibe die Rentenkapitalsteuer? der ein einfaches Renten⸗ de mit 4 —5 Proz. Grund⸗ aübende mit der neuen Gewerbesteuer der Rentenbesitzer frei ng der Steuerlast. ob mit Grund der Gewerbetre dbesitz belastet werden dürfe ber den Rentenbesitzer nicht bei ihrer Gerin ür die Kapitalrentensteuer daß die Erbschaftssteuer das fundirte Ver⸗ Sie treffe doch auch die, die schon Grund⸗ Bei dem Gewerbesteuerentwurf uszuschälen, daß nicht bloß e Rücksicht auf das Resultat e auch der Gewerbesteue Er halte es auch für bedenklich, daß Einkommensteuer zunächst zu einem Fonds Besonders bedenklich sei der Zusatz, darüber Verfügung trifft. daß er ein gerechtes Talent dazu und preche nochmals die i Alles aufbieten werde, um in Gesetz. Od das ee, darüber müsse (Lebhafter Beifall rechts.) 3 ¼ Uhr gegen
dem Staatsh nur 16 Millionen betrugen, die gegenwärtige Zeit durchaus nit kräfte noch weiter anzuspannen. entwurfs sprächen ü des Grundbesitzes. ü und Altersversicherungsgese
rker hecanziehen wolle, Wer sei leistungsfähiger als der, kapital habe? Der G. steuer, der Gewerbetre getroffen, während
rundbesitzer wer von einer w
kommen. Ein westpreußi ihm aus diesem Gesetz erw 2000 ℳ jährlich veranschlagt. anderen Seite wieder zu decken, zölle erhoben Mittel, dem haupte, daß eine liegende Einkommen Gesetz sei aber es nicht die absolute Garan Finanzpolitiker sch müsse im ganzen solche Summe in den S Maßgabe eines Es sei ihm ganz unerkl
schon zweifelhaft sein, weniger als der G falls dürfe man aber Die Erbschaftssteuer doch keinen Ersatz f Motiven heiße es,
mögen treffen solle. und Gebäudesteuer zahlten. werde er sich bemühen, soviel hera der Ertrag getroffen werde. der Einkommensteuer kö nicht festgestellt wer die Ueberschüsse der angesammelt soweit nicht Seine Partei vertraue Steuergesetz gebe werde es zur Aus
ügigkeit könne - Grundbesitz zu helfen. Vermehrung der St steuergesetz nicht beabsichtigt werde. unannehmbar, Hervorragende f 20 — 25 Millionen. Es ihmen, wenn man eine taatsschatz legen und dann nach drei dann erst zu machenden Gesetzes ärlich, wie die Re⸗ danken komme, neue Steuern zu verlangen asten zu legen. Das werde der Tod sein, und alle ihre schönen Reden Erbschaftssteuer solle eine Kontrole weshalb beginne sie dann da doch die Deklarationspflicht ie Erbschaftssteuer könnte d sie werde aber wohl
tie dafür biete. ätzten das Plus au Lande Wunder ne
Jahren nach verwenden wolle. gierung auf den Ge und den Betrag in den K ihrer ganzen Finanzreform werden nicht helfen. Deklarationspflicht mit 1000 ℳ, erst mit 3000 ℳ
zufolge erst mit 10 in der Kommission sich als ein Was die De wohl durchfüh Grundbesitzer es jetzt noch nicht könnten. Weg der Steuer liche Schule für genau zu berech 40 Jahren gebe auch erst ei und sei daher ein wichtiges einer Forderung ab Steuergesetz, wenn
nöthig erhoben werde.
der Staatshaushalt d dem Minister, Er habe das führung bringen daß seine Parte g zu machen, glich sein werd weifel hegen. f Vertagung wird um t abgelehnt.
Die Reform Preußen sehr dringlich und wiederholt verlangt worden.
noch dringlicher und von de nister von Eulenburg 1869
für die Linke damals die Vo sie die Kreisordnung zum Schulgesetz von Dringlichk die Verfassung gesagt. derartig weitgehende Vo schster Stelle zu verwalten wie der Kultus⸗Minister; das können, daß ein Schulgesetz, welches die sich darauf beschranken werde, dieses Be⸗
das Ganze serti nicht aber e
in diesem Jahre mö dings die größten Z
Ein Antrag au eine große Minderhei
— 20 000 ℳ beginnen, begraben werden. Anhänger der Selbsteinschätz klarationspflicht betreffe, so werde ren lassen auch beim Brundbesitz, würden lernen, sich selbst einzuschätzen, wer Die Selbsteinschätzung sei der beste eine wirthschaft⸗ sein Einkommen
nen unbedingten der direkten Steuer sei in dem Abgeordnetenhause Die Landgemei deordnung sei r Staatsregierung durch den Mi⸗ auch versprochen raussetzung da schluß gebracht habe. eeit sei, habe schon vor Kein einziger Minister habe eine ngelegenheiten, die und über solche freilich habe seine
und die Herren
ng. Sie sei auch den Censiten, den sie zwinge, Eine richtig veranlagte Einkommensteuer nen Einblick in di. Verhältnisse eines Landes Hülfsmittel der Gesetzgebung. ine Partei festhalten: kein dadurch auch nur ein Pfennig mehr als Damit hänge die Quotisirung zu⸗ immer noch snahme der rechtskonser⸗ Er hoffe, daß der Finanz⸗Minister kte noch entgegenkommen werde.
so glaube er vor allen Dingen, twurfe die mittleren Stufen daß hier noch müßten namen ür die Abstufung is auf hundert
ihr Erlaß sei ür gewesen, daß
llmacht über die A her müsse se Pauschquanta, Partei nicht denken Regierung vorlege, und diese weit sanktioniren. Einen anderen Sin nicht. Seine Partei we setzen nicht versagen.
inister⸗Präsidenten unbedingt z Gesetzgebung sei, die Liebe zum
zu bewirken, daß Jeder sich im V mit Herz und Kopf daran theilnehme, zu sördern. Seine Partei werde nicht entziehen können, zu prüfen,
werde, wiewohl alle Parteien vativen dasselbe forderten.
dem Hause in diesem Pun Was Einzelheiten anbetreffe, ß in dem Einkommensteueren zu scharf herangezogen würden,
eine Aenderung eintrete höheren Einkommen genommen werden, w Mark das Einkommen
öchste Zeit, daß ehoben werde, jeden das Wahlrecht nich Was die Steuerfreiheit der Partei allerdin Cosum abgeschafft werde.
habe die Vorlage für ihn arbeit an den drei Reform⸗ Auch sie stimme dem Programm des u, daß es die Aufgabe der Vaterlande zu fördern und aterlande heimisch fühle und die Zwecke des Staats aber der Verpflichtung inwieweit die Vorlagen der diese Liebe zum Vaterlande len herbeizuführen. vorzugsweise Man fühle die genüber der Reich. Jede
ößere Zwische eil es da kaum möglich sei, bis In Bezug auf
Abg. Reichensp
lendeste aller falls aber müsse dafür gesorgt t noch mehr verkümmert werde. itelbaren anbetreffe, so ntschiedenste, daß dieses Die Art der vorge⸗
b niß nach der Steuerreform daß der sogenannte Aufwandsparagraph als gesetzgeberischer die Vorgänge im Reich
Belastung der
verlange seine gs auf das E
jeren Schultern privilegium od