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Verlags⸗ 32.
zum 282.
CECErste Beilage
Anzeiger und Königlich Preußischen Stag
Berlin, Sonnabend, den 22. November
H.g.
Haus der Abgeordneten. IFsrn.. 4. Sitzung vom 21. November 18900.
er Sitzung wohnen der Minister des Innern Herr⸗ batnd 8. Fmnanz⸗Minister Dr. Miquel bei. H
Fortsetzung der Berathung des Einkommensteuer⸗ 0
gesegng. Freiherr von Zedlitz bemerkt zunächst gegen den Rickert daß die agrarischen Zölle als Steuern auf⸗ Albg. en, Niemand eingefallen sei, sondern nur als Schutz⸗ güfase für die Landwirthschaft, die dem einseitigen Interesse vü. sumtion nicht ohne Weiteres geopfert werden dürften; das dees beiderzu vermitteln, sei Aufgabe der Gesetzgebung. Einen 868. shal 8 im Füechehe⸗ Vorlage selbst sei keineswegs die Erfüllung aus⸗ Fefsüg liberaler Ferberuagen; Kn- “ 8 Füeaten K. en diese Reform mehr ablehnend als fördernd ütan sch ge gegensat zu der Partei des Redners. Aller⸗ Saäe müßte eine gründliche Reform auch die Kommunalsteuer bnsgsa aber die gleichzeitige Lösung dieser Doppelaufgabe 38. geitunmöglich, die 88 2n n direkten müsse iinr hevorangehen, um die Grenze zwischen dem Steuer⸗ g ae. dem der Kommunen mit fester Hand Recen und eine sichere Unterlage für die Kommunalsteuern schaffen ie ünnen. Neben der Einkommensteuer seien alle anderen nur gicbensteuern, dazu bestimmt, die besondere Steuerfähigkeit zu fassen, wozu in verschiedenen Staaten verschiedene Wege ein⸗ Uölagen würden. In Italien z. B. werde das Einkommen us Arbeitsverdienst, Grund⸗ und Aktienbesitz verschieden be⸗ seuen, das aus Leihkapital am höchsten, sodaß das Einkommen aus Ladwirthschaft doppelt besteuert werde, einmal die Rente aus einen “ und vee 8 ühr “ dene Fleiß und die aufgewandte Intelligenz. ie ö-- sei 89 Nebensteuer, welche der Abg. von Rauchhaupt gestern intwickelt habe, die sich nicht an das Einkommen, son⸗ vem an das Vermögen anlehne. Bei tabula rasa könne man diesee Weg unbedingt gehen. Die höhere Steuerfähigkeit des Censiten liege lediglich in seinem Vermögensumfange. Dieser Grundgedanke liege auch der Erbschaftssteuer zu Grunde. 88 Prinzih, 8 ch rtge 8 schaftssteuer un er Rauchhaupt'schen Nebensteuer kein slegs die erstere werde nur seltener erhoben. Indessen verde 8 die Phbensteufs für jest 88 in “ ünnen. Man müsse also, anknüpfend an die Entwickelung ds Steuersystems, neben der Einkommensteuer das Augenmerk auf Ertragssteuern richten, welche zwar mit einer gewissen Ungenauigkeit, aber immerhin als Sondersteuern das fundirte Einkommen träfen. Man werde sich einer Reform der Gewerbe⸗ sieuer auf der Basis einer Objektsteuer nicht entziehen können. 3 bö— würde 6 8.2 agn mhe die 8 ewerbesteaer mit ihrer Ueberlastung der mittleren un seinen und der mangelhaften Belastung der großen Gewerbe ach nur eine Stunde länger bestehen zu lassen, als es un⸗ bedingt nothwendig sei. (Eebhafte Zustimmung rechts.) Die Ertragssteuer müsse so normirt werden, daß sie nicht wie jetzt der Einkommensteuer gegenüber den überwiegenden Theil bilde, es ecerscchat “ Tn6 heheneg ttrage, n üsse so ausgeglichen werden, daß wenigstens an⸗ nähernd eine gleichmäßige Heranziehung der verschiedenen 22* für Sta8 necüee “ Entlastung des Grundbesitzes würde die erste Forderung ausgleichender Gerechtigkeit 85 Ehe nicht die halbe Grund⸗ Gebäudesteuer von Staats wegen beseitigt sei, sei an eine Fnaacnags der Gewerbesteuer über den “ nicht zu denken. Mit der einfachen Ueberweisung der 2 Grund⸗ und Gebäudesteuer 8 die Kommunen sei die nicht gethan. Es werde vielmehr bei der Neuordnung der ommunalsteuern das, was als Grund⸗ und Gebäudesteuer und vielleicht als Gewerbesteuer den Kommunen überwiesen
werde, den refp. Besteuerten auch als Leistung für kommunale Zwecke voll angerechnet werden müssen. Landwirthschaft und
Industrie seien durch die sozi Fer. Ne⸗ belastet - ziale Gesetzgebung so belaste
Fehen daß ihre Erleichterung nothwendig sei. Haupt⸗ und v. des ganzen Steuersystems könne die Einkommen⸗ Uehur nur sein, wenn sie wirklich eine gleichmäßige Heran⸗ — aller, auch der verborgenen Quellen des Ein⸗ ihr de zu den Staatssteuern ermögliche, wenn ferner Ste rtrag eine solche Bedeutung gewinne, daß das direkte Feaneriystem im Wesentlichen auf sie basirt werden könne. 8 halb dürfe dieser nicht unter das jetzige Verhältniß
der Gesammteinnahme unseres Etats sinken, d. h. sch unter ein Zehntel derselben gegenüber neun Zehntel an mankenden Einnahmen. Schließlich müsse die Einkommen⸗ Miae über das Maß des jetzigen Aufkommens hinaus die ittel liefern, die Ertragssteuern so zu ermäßigen bezw. den
“ zu überweisen, daß sie die Rolle von Nebensteuern la en der Einkommensteuer einnehmen könnten. Die Veran⸗ ses ung der Vorlage sei im Ganzen zutreffend. Die Deklaration Mi das nothwendige und einzige, eines Bürgers würdige eine sichere Besteuerung aller Einkommen zu erhalten. vee Verechtigung der Behörden zur Prüfung der Steuer⸗ rhältnisse gehe nicht über das nothwendige Maß hinaus.
dn den Kommissionen werde man der Mitwirkung eines steuer⸗ chnischen Elementes nicht entrathen können. Dem Landrath
89 die Mitwirkung nicht entzogen werden, er müsse nach wie nic n Vorsit führen. Es würde aber ein schwerer Fehlers ein, ihmd 5 ganze Vorbereitung der Einschätzung zu übertragen. Dadurch eine Stellung erniedrigt und ein Odium auf ihn Redner) dem ersten Beamten des Kreises er⸗
Der L die Oberleitung der Ver⸗ Steuerbeamter sie vor⸗
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bereiten 8 basleis g Rolle gals Fiskal übernehmen. Da⸗ urch würde eine einheitliche Veranlagung gesichert und Schutz
gegen Ueberla ührt werden. Eine weitere Degression teuerftaltung sence mittleren Steuerstufen nothwendig. ehr richtig! rechts.) Zwar müsse man mit der Ermäßigung ehr vorsichtig sein wegen ihrer finanziellen Folgen. Aber man könne dann die hohen Einkommen mit 4 Proz. statt 3 esteuern. Eine Verminderung des Gesammtaufkommens sei
aber nicht angängig mit Rücksicht auf die Kommunalisirung eines Theils der Ertragssteuer, vielmehr sei es seine möglichste Er⸗ höhung zu wünschen. Die Regierung wolle die ganze Mehr⸗ einnahme an Einkommensteuer unverkürzt zur Erleichterung der Einkommensteuern verwenden. Ein Gesetz über die Ueber⸗ weisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer sei mit der Reform der Einkommensteuer jetzt nicht zu verbinden; aber in der Zwischenzeit dürfe nicht mehr in die Staatskasse fließen, als die Regierung selbst wolle, und die Ueberschüsse seien zu den Zwecken zu verwenden, für die das Haus sich entscheide. Da frage es sich, ob es sich nicht empfehle, sie wie die Ueber⸗ schüsse aus den Getreidezöllen nach der lex Huene zu ver⸗ theilen und zwar direkt an die Gemeinden. Es könne auch nur derjenige Betrag des veranlagten Aufkommens erhoben werden, der als Einnahme in den Staatshaushalt eingesetzt sei, und das Plus würde prozentual den Steuerpflichtigen bei der nächsten Zahlung zurückerstattet, flösse also in ihre Taschen zurück. Fortentwickelung der Steuern. Ein anderer Modus des Aus⸗ gleichs würde sein, wenn die Regierung berechtigt würde, in Höhe der Mehrerträge an Einkommensteuer Monatsraten zu erlassen. Diese beschränkte Quotisirung würde alle konstitutio⸗ nellen Bedenken beruhigen. Die Möglichkeit weitgehender Steuererlasse aus dem sogenannten Portemonnaiegesetz sei nicht vorhanden, man sei sogar auf Grund desselben bei einem Minus von 3 ½ Millionen angelangt. Er sei der Ein⸗ schaltung eines beweglichen Faktors nach oben und unten in dem Einkommensteuersystem nicht abgeneigt bei den schwanken⸗ den Erträgen der Betriebsverwaltungen, warne aber davor, den Einfluß eines solchen beweglichen Faktors auf die Sparsamkeit zu überschätzen. Andere Staaten, die ihn hätten, wirthschafteten nicht sparsamer, als wir in Preußen; auch im Reich sei der bewegliche Faktor der Matri⸗ kularbeiträge kein Antrieb zur Sparsamkeit gewesen; ebenso wenig in den Kommunen. Für eine Quotisirung aber in dem Sinne, daß auch einmal eine Steuerverweigerung daraus ent⸗ stehen könnte, werde seine Partei niemals zu haben sein. Sie widerspreche der historischen Entwickelung des Landes und den Erfahrungen der 602er Jahre. Eine Erweiterung der Volks⸗ rechte gegenüber der Krone sei auch am wenigsten jetzt an der Zeit, wo alle Kräfte zusammengehalten werden müßten, um die Mächte der Umwälzung niederzuhalten. Seine Partei sei bereit, auf dem Boden der Dreiklassenwahl Maßregeln zu treffen, um der Minderung des Wahlrechts einzelner Klassen entgegenzuwirken. Justitia fundamentum regnorum! Seine Partei werde die Regierung bei dieser Vorlage mit aller Kraft unterstützen. (Beifall rechts.)
General⸗Direktor der direkten Steuern, Wirklicher Geheimer Rath Burghart: Die etwas düstere Aussicht auf das Schicksal der beiden Vorlagen, die er aus den Reden der Abgg. Reichensperger und Rickert entnommen habe, scheine sich nach der letzten Rede etwas zu lichten. Man hörte gestern schon aus dem Munde des Abg. Rickert das stille Trauergeläute zu einer feierlichen Beisetzung des Erbschaftssteuergesetzes. Aber nach der heute gehörten Rede scheine das Gesetz doch noch nicht todt zu sein. Der Abg. Freiherr von Zedlitz habe von zwei Bedingungen seine Zustimmung zu dem Erbschaftssteuer⸗ gesetz abhängig gemacht. Die eine sei gewesen, daß der ge⸗ ringe Mehrertrag aus der Erbschaftssteuer den Grund⸗ und Gebäudebesitzern zu Gute kommen müsse. Damit stimme die Vorlage genau. Habe er (Redner) nicht selbst ausgeführt, daß die Spitze des ganzen Reformplans darauf hinausgehe, die Grund⸗ und Gebäudesteuer in erster Linie zu erleichtern? Sei nicht gerade in dieser Rücksicht die Klausel für die Verwendung der etwaigen Ueberschüsse aus der Einkommensteuer geschaffen? Finanzielle Motive hätten bei dem Vorschlage der Thesaurirung keine Rolle gespielt, und für eine brillante Finanzmaßregel werde sie von dem Finanz⸗Minister nicht gehalten. Sie solle nur der Verdächtigung, als wolle die Regierung Mehrerträge erzielen und Plusmacherei treiben, einen festen Damm ent⸗ gegensetzen. Und daß der Damm fest sei, sei doch nicht be⸗ stritten. Oder habe Jemand behauptet, daß die Regierung über den Damm hinweg aus dem neu gefüllten Teiche doch schöpfen könne? Es walte entschieden darüber Unklarheit,
worauf sich die eventuell für das Jahr 1895 ff. in mosficht genommene Herabsetzung der Steuersätze beziehen solle. Man habe die Bestimmung nur auf die ersten
brei Jahre bezogen. Nichts sei falscher. Es solle vielmehr — 8— einteken, was der Abg. Freiherr von Zedlitz als einen seiner Auswege vorgeschlagen habe. Die Absicht jener Gesetzesbestimmung sei die, für den ganz unwahrscheinlichen Fall, daß bis zum 1. Januar 1895 in einer so lange venti⸗ kirten Frage keine Entscheidung getroffen werden sollte, um dem Einwand zu begegnen, daß es mit der Thesaurirung doch nicht so immer fortgehen könne, noch eine letzte Garantie hinzuzufügen, wonach alle Jahre der Ueberschuß, der in Folge des neuen Gesetzes entstehe, durch Ermäßigung der Steuersätze den Steuerpflichtigen wieder zugeführt werden müsse. Lassen
Diese Kontingentirung hindere freilich die i
Bezirk, sondern aus anderen Distrikten kämen, gar nicht Bescheid wüßten und keine Autorität haben würden. Es sei ja aber in keiner Weise gesagt, daß die Mitglieder aus anderen Bezirken berufen werden sollten. Es solle nur mög⸗ lich sein, und die Regierung denke dabei in erster Linie an die großen Gutsbezirke und kleinen Landgemeinden. Wolle das Haus die Möglichkeit abschneiden, einer Kommission für diese Distrikte einen tüchtigen, unparteiischen, sachkundigen, mit den Lokalverhältnissen vertrauten Mann zuzuordnen, bloß,
weil er eine Viertelstunde weiter wohne? Der Minister werde ihn doch auch nicht berufen, ohne zuvor den Landrath zu hören. Natürlich denke Niemand daran, für die weitergehenden Kommissionen Mit⸗
glieder aus anderen Bezirken zu wählen. Was die ein⸗ zelnen Steuerpflichtigen betreffe, so verweise er darauf, daß aus den hier in Frage stehenden Einkommen bis 6000 ℳ nach der jetzigen Veranlagung etwa 22 Millionen aufgebracht würden. Die Beträge dieser Stufen seien also für den Ge⸗ sammtumfang der Steuer außerordentlich einflußreich. Jede Minderung dieser Stufen müsse sich sehr fühlbar machen.
Daß die Stufen der Einkommensteuer zu weit seien, werde der Regierung am meisten vorgeworfen. Als aber die Regie⸗ rung in ihrer früheren Vorlage den andern Weg eingeschlagen habe, da hätten die Herren ebenfalls Bedenken geltend gemacht. Bei Beurtheilung des Tarifs ließen sich Rechnungen nicht ver
meiden, ohne solche nützten selbst die schönsten Reden nicht. Ein solcher Tarif habe auch Gesetze in sich selbst, und lege dem, der ihn mache, die Nothwendigkeit auf, große Sprünge zu ver⸗ meiden, eine gewisse allmähliche Steigerung von Stufe zu Stufe eintreten zu lassen. Die Regierung wolle auch aus dieser Steuer keine Mehreinnahmen erzielen, sondern nur einen ersten 8
großen Schritt zu einer Steuerreform machen. Sie werde sich mit dem Hause aber auch über den Tarif verständigen, nur in einem Punkte glaube er nicht. Der Abg. von Rauchhaupt habe Tags zuvor einen fundamentalen Umsturz des Tarifs vor⸗ geschlagen und habe gesagt, für die Progression sei er nicht, wohl aber dafür, daß die Einkommensteuer degressiv eina⸗
gerichtet würde, und zwar bis zu 5 Proz. Es sei das ein sehr hoher Satz. Die Unterschiede progressiv und degressiv seien überhaupt sehr flüssig und nicht immer von Bedeutung
Die Einen fingen eine Treppe von unten zu bauen an, die Anderen von oben; für die Regierung sei das Wesent⸗
liche, daß sie lang genug sei. (Heiterkeit.) Er wisse kein 8 Beispiel, wo man auf eine Steigerung der Einkommensteuer bis zu 5 Proz. den Ausdruck Degression anwende; es sei das eine entschiedene Neuerung und Bereicherung der Sprache. Eine solche 5 proz. Steuer, dazu 200 bis 300 Proz. Kommunal⸗
steuer würden das Einkommen sehr erheblich schmälern und eine Last bedeuten, die die Regierung unbedingt erst bei den sehr hohen Einkommen eintreten lassen könne. Der Vorschlag des Abg. Frhrn. von Zedlitz, eine Degression von 4 Proz. ein⸗ treten zu lassen, entferne sich wenigstens nicht allzusehr von dem anderswo Ueblichen, wo 3 bis 3 ½ Proz. sich allerdings schon fänden. Aber eine Degression von 5 Proz. sei un⸗ möglich. Vor einem Jahre sei einmal an anderer Stelle ein solcher Antrag gestellt worden. geschlagen, 3 Proz. von 5400 bis 20 000 ℳ Einkommen festzusetzen, 3 ½ Proz. von 20 bis 60 000 ℳ, 4 Pro von 60 bis 200 000 ℳ, und über 200 000 ℳ 5 Proz. Diese schon an sich nicht rationelle Stufenfolge habe dann der An tragsteller progressiv genannt. Es sei das in Sachsen geschehen, und der Antrag sei von Bebel und seinen sozialdemokratischen Genossen gestellt worden. (Heiterkeit.) Er sei natürlich weit entfernt, damit eine Uebereinstimmung der Ansichten aus⸗ drücken zu wollen. Für den §. 84, der der Regierung nur — eine kräftige Steuerreform ermöglichen solle, danke der Abg. von Rauchhaupt und seine Freunde; jedenfalls wollten sie keinen Werth darauf legen. Das Haus möge doch die Re⸗ gierung darüber belehren, was es mit den Mehrerträgen machen wolle; das müsse die Regierung doch wissen, deren Zweck darauf hinauslaufe, Ueberweisungen aus der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände, und so eine Neuregelung des Kom⸗ munalsteuerwesens zu ermöglichen und eine Erleichterung für den Grund⸗ und Gebäudebesitz zu schaffen. Vor 17 Jahren habe die Gebäudesteuer noch 24 Millionen hinter dem Ertrage der Grundsteuer zurückgestanden, jetzt komme sie ihr schon bis 6 Millionen nahe und bald werde die Gebäudesteuer ein wichtigerer Faktor als die Grundsteuer werden. Wenn mtaum sich Ansichten hingeben wolle, die ganz besonders auf die 2 Grundsteuer gingen, werde man sich in Zukunft immer fragen müssen, ist das wegen der Gebäudesteuer praktisch ausführbar. Die Ueberweisung von bedeutenden Quoten der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände sei der von der Regierung klar vorgezeichnete Weg. Wolle das Haus nun einen ganz anderen Weg einschlagen, so möge es doch denselben .
sagen, denn sonst sei trotz alles Entgegenkommens der vin Regierung, trotz aller Geneigtheit der Fraktionen, sich *
zu verständigen, kein gedeihliches Resultat zu erlangen;
Sie uns über diesen Paragraphen gar nicht so lange streiten. Habe der Abg. Freiherr von Zedlitz oder ein anderer der Herren
das Haus müsse offen und ehrlich sagen, wie es zu den
einzelnen Fragen, besonders zu der Grund⸗ und Gebäudesteuer
einen besseren Vorschlag, so werde die Regierung ihm absolut
kein Hinderniß in den Weg legen. Sei das Haus einverstan⸗
den, so sei die Staatsregierung vergnügt. (Heiterkeit.) Die zweite
Bevingung, von der der Abg. Freiherr von Zedlitz sein Eingehen
auf die Erbschaftssteuer abhängig gemacht habe, sei die gewesen:
er sei geneigt, der Erbschaftssteuer beizutreten, wenn⸗ sich für die Durchführung der Einkommensteuer keine bessere Gewähr als die Erbschaftssteuer finden ließe. Die Re⸗ gierung werde seine Vorschläge auch in dieser Beziehung mit Vergnügen entgegennehmen, sich aber vorbehalten, sie zu prüfen. Nach allen bisherigen Erfahrungen aber werde es kaum ge⸗ lingen, das kräftige, wirklich ziehende Mittel der Erbschafts⸗ steuer zu ersetzen. Der Abg. Freiherr von Zedlitz habe sodann Ausstellungen bezüglich der Stellung des Landraths in der Schätzungskommission gemacht. Die Vorlage nehme dier Bei⸗ gebung von Hülfsbeamten an den Landrath in Aussicht; aber schon heute jedem Landrath das Anrecht auf einen Hülfsbe⸗ amten zu geben, sei weder Bedürfniß noch ausführbar. Eine andere Ausstellung betreffe den Punkt, daß die Minderheit der zu be⸗
rufenden Mitglieder der Kommissionen nicht aus demselben
stehe. Doch da glücklicherweise drei Generaldiskussionen in Aussicht genommen seien, werde die Regierung es wohl Noch erfahren. Was die Gewerbesteuer betreffe, so habe der 2 bg.
die Kommissionsberathung ver⸗ Mal, daß das Haus versuchen den die Staatsregierung nach
von Rauchhaupt gleichfalls auf wiesen. Es sei nicht das erste wolle, aus einem Gesetzentwurf, — ihren bescheidenen Kräften ausgearbeitet habe, so zu sagen, einen Kern herauszuschälen. Es sei manchmal so gegangen, als wenn man mit einem stumpfen Messer eine Birne schäle, es bleibe nur das Kerngehäuse übrig, das dann der Regierung überreicht werde mit dem Wunsche: guten Appetit. Es sei durchaus irrig, die vorgeschlagene Gewerbesteuer als eine neue Ertrags⸗ steuer zu bezeichnen. Sie sei der Versuch, eine bestehende Ertrags⸗ steuer, die nicht aufgehoben werden könne, die in höchstem Maße veraltet und ungerecht sei, und zwar ungerecht in der aller⸗ empfindlichsten Form, daß sie die Kleinen drücke 89b 8 Großen vorziehe, auf einer Basis zu Bestaltege s ü9) 2* schreiendsten Ungerechtigkeit abzuhelfen vermöge. (Betlatug, Fenat hoffe, das Haus werde
bei der Ausschälung des 4 8 diesem Gesetzentwurf daran denken, daß die Regierung ih