Schuldigkeit gethan, um dieser seit 40 Jahren ihre Gedanken veschäftigenden Kalamität ein Ende zu machen. (Beifall.)
Abg. Freiherr von Huene: Der Herr General⸗Steuer⸗ Direktor habe von der Gewerbesteuer nicht ohne eine gewisse Ironie gesprochen (sehr richtig! rechts): das Haus werde sich wahrscheinlich damit beschäftigen, den Kern herauszuschälen und der Staatsregierung als werthlos zu präsentiren. Er (Redner) glaube, daß kein Mitglied dieses Hauses der Staats⸗ regierung Veranlassung gegeben habe, sich in dieser Art auszudrücken. (Lebhafte Zustimmung.) Er könne das umsomehr sagen, als er persönlich gar nicht davon be⸗ troffen werde, er stehe in Bezug auf die Gewerbesteuer ganz auf dem Standpunkt des Herrn General⸗Steuer⸗Direktors. Er könne nun nach dem Abg. Freiherrn von Zedlitz eigentlich aufs Wort verzichten. Dieser habe wider seine Gewohnheit ganz objektiv gesprochen, und er würde sich den Dank des Centrums verdienen, wenn er bei dem Volksschulgesetz ebenso objektiv spräche. Er könne aber nicht verzichten, weil die große Mehrheit seiner politischen Freunde in ihrer Stellung zu dem Einkommensteuergesetz eine Vertretung in diesem Hause bis jetzt noch nicht gefunden habe. Der Abg. Dr. Reichensperger habe, wie er selbst hervorgehoben, nur seine eigene Ansicht ver⸗ treten. Was zunächst die Doppelbesteuerung der Aktien⸗ und Kommanditgesellschaften betreffe, so sei seine Partei damit einver⸗ standen, daß die Doppelbesteuerung auf das Maß reduzirt werde, das man ihnen füglich zum then könne. Nur möchte er im Gegensatz zu dem Finanz⸗Minister glauben, daß aus der Besteuerung der Kommunen für den Staat noch kein un⸗ mittelbares Recht diesen Gesellschaften gegenüber erwachse. Die Kommunen müßten solche Gesellschaften heranziehen können, weil sie durch die großen Etablissements sehr belastet würden. In Bezug auf die Rechte der Reichsunmittelbaren habe seine Partei eine andere Vorstellung als der Finanz⸗ Minister. Der betreffende Paragraph decke aber auch gar nicht den Gedanken des Ministers. Man habe gar keine Garantie dafür, daß nicht genommen werde, ohne zu entschädigen. Präzis ausgedrückt, müßte es heißen, die Zeit der Aufhebung des Privilegs fällt mit der Entschädigung zusammen. (Zustimmung.) Was die Normirung des Tarifs betreffe, so halte er 5 Proz. vom Einkommen für zu hoch, 4 Proz. für möglich. Er bemerke, daß er in diesem Punkte wie in anderen seine Ansicht nicht festlegen wolle. Im Uebrigen sei seine Partei entschlossen, auf dem Boden dieser Vorlage das Gesetz zu machen und sich mit den Parteien und der Regierung zu verständigen. (Beifalll. Was die Steuerermäßigung betreffe, so habe die Vorlage gegenüber den früheren Kommissionsvorschlägen den großen Vortheil, daß dabei keine diskretionäre Prüfung eintrete, sondern einfach gesagt werde, wenn ein Kind unter 14 Jahren vorhanden sei, so trete die Steuererleichterung ein. In Bezug auf andere Momente, welche eine Prüfung erforderlich machten, treffe §. 19 die nöthige Vorsorge. Die überwiegende Mehrheit semer politischen Freunde acceptire, da ihr von keiner Seite ein anderes besseres Mittel geboten werde, das Prinzip der Deklaration. Ueber die Frage des Vorsitzenden und die
wiesen werden können, ohne zu warten, bis die ganze Sache auf Heller und Pfennig ausgerechnet sei. Die Grund⸗ und Gebäudesteuer müsse möglichst bald überwiesen werden. Sie sei neben den kommunalen Zuschlägen die allerungerechteste Steuer, die überhaupt bezahlt werde. (Sehr richtig!) Werde das kommunale Zuschlagswesen nicht gleichfalls reformirt, so habe die Ueberweisung eigentlich keinen Werth. (Sehr richtig!) Er freue sich, daß der Herr General⸗Direktor derselben Ansicht sei. Die Erbschaftssteuer solle als Kontrole für die übrigen Steuern dienen. Wozu aber diese Kontrole, wenn man das Einkommensteuergesetz mit allen mög⸗ lichen Garantien umkleide? Die Erbschaftssteuer bedeute ein Hineingreifen in die intimsten Familienverhältnisse. Man habe allen Grund, den Familiensinn, die enge Zusammen⸗ gehörigkeit der Familien in jeder Richtung zu stärken gegenüber den zersetzenden Elementen, die uns drohten. Nun wolle man aber das Vermögen belasten in dem Augenblick, wo es am schwächsten sei, und erschwere so, wenigstens unbewußt, die Erhaltung des Familienbesitzes. Uebrigens liege hier auf Seiten der Regierung eine Meinungsverschiedenheit vor: der Minister⸗Präsident habe gesagt, im Wesentlichen sei die Erbschaftssteuer eine Kontrole, in den Motiven aber sei die Kontrole als Nebensache hingestellt und der Ersatz für eine Kapital⸗Rentensteuer als Hauptsache. Er glaube, die Erbschaftssteuer vermöge in keiner Weise die Kapital⸗ Rentensteuer zu ersetzen. (Sehr richtig.) Wo Todes⸗ fälle rasch auf einander folgten, würden die Ver⸗ mögen schwer herangezogen, wo langsam, weniger. Was die Gewerbesteuer betreffe, so habe das Haus die Verpflichtung, so bald wie möglich das schwere Unrecht gegenüber dem kleinen Handwerk und Gewerbe gut zu machen. Was die Getreide⸗ zölle betreffe, so handele es sich bei ihnen gar nicht um Lebens⸗ mittelzölle, sondern um Zölle auf Rohprodukte, aus denen Lebensmittel produzirt würden. (Lachen links.) Der importirte Roggen müsse doch erst gemahlen und das Mehl gebacken werden, ehe man Brot habe. Man könne gar keine Garantie dafür bieten, daß, wenn heute die Zölle vollständig aufgehoben würden, das Brot auch nur um ½¼⁄0 ₰ billiger werde. (Lachen links. Sehr richtig! rechts.) Das seien Folgen des Schwankens des Markipreises. (Abg. Richter: Gehen Sie doch über die Grenze!) Gewiß sei es außerhalb der Grenze billiger, mache man aber heute die Grenze auf, so werde es drüben auch theurer. (Lachen links.) Das Ausland könne für sein Getreide nicht mehr bekommen, als der Importeur bezahlen könne. Er wolle eine gerechte Ver⸗ theilung der Lasten, und es würde nicht gerecht sein, durch Aufhebung der Zölle die Landwirthe zu schädigen zu Gunsten der großen Masse der Konsumenten. Man könne nur dann zu einer wirklich vernünftigen Wirthschaft kommen, wenn man nicht aus dem Auge verlöre, daß vor Allem auch die vater⸗ ländische Industrie zu schützen sei (lebhafter Beifall rechts) und damit das Interesse des Arbeiters und der großen Masse der Konsumenten. (Lebhafter Beifall rechts und im Centrum.)
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Neine Herren! Ich ergreife heute nur das Wort, weil ich ge⸗ funden habe, daß man von verschiedenen Seiten die §§. 84 und 85
Zusammensetzung der Veranlagungskommission seien im Kreise einer politischen Freunde wesentliche Bedenken geltend gemacht worden. Man habe es für unzweckmäßig gefunden, den Landrath als politischen Beamten mit dem Vorsitz zu be⸗ trauen, man solle ihm einen derartigen Einfluß auf die Privatverhältnisse des Einzelnen nicht einräumen. Anderer⸗ seits sei gesagt worden, der Landrath sei zur Zeit immer noch die geeignete Person als Vorsitzender. Dagegen halte er es nicht für richtig, ihm in der Person eines steuertechnischen Beamten einen zweiten Vorsitzenden zur Seite zu stellen, während er nur gewissermaßen die Ge⸗ schäfte zu führen habe. Was die eidesstattliche Versicherung betreffe, so vermisse er in der Vorlage eine Bestimmung dar⸗ über, daß durch dieselbe die steuerliche Festsetzung endgültig festgestellt sei. Die Kommission könne trotz dieser Versicherung den Mann eine Stufe höher einschätzen. (Hört! hört!) Das sei ein Widerspruch in sich. Die eidesstattliche Versicherung als letztes Mittel müsse auch maßgebend sein. Die Einführung eines Steuergerichtshofes würde er im Interesse einer einheit⸗ lichen und unparteiischen Steuerveranlagung willkommen heißen. Von besonderer Wichtigkeit sei die Frage der Wahlen. Er glaube, es werde kaum möglich sein, im Rahmen dieses Gesetzes in so weitgehender Weise, wie es der Abg. Reichensperger angedeutet habe, eine Reform des Wahlgesetzes vorzunehmen. Man werde sich mit einem gewissen Provisorium begnügen müssen. Auch die Regierung deute, glaube er, so etwas an. Nur müsse man den Satz von 2,40 ℳ darauf prüfen, ob er hoch genug gegriffen sei, um wirklich das Wahlrecht der untersten Stufen aufrecht zu erhalten und eventuell die Ziffer erhöhen. Die §§. 84 und 85 der Vorlage gefielen ihm nicht: §. 84 bestimme, daß die Ueberschüsse der Einkommensteuer, „soweit“ darüber nicht zur Bedeckung von Staatsausgaben durch den Staatshaushalt verfügt werde, bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung zu einem besonderen vom Finanz⸗Minister zu ver⸗ waltenden Fonds abzuführen seien, welcher ein⸗ Ftsßlich der davon aufkommenden Zinsen bei der
Keform der direkten Steuern Behufs Erleichterung een und mittleren Einkommen, insbesondere auch bei
ung von Grund⸗ und Gebäudesteuer an kommunale
Erbände bestimmt bleib g gesetzus eibe. Der §. 85 besage, daß, Falls di c hs zam 1. April ö“
—,
des Gesetzes doch nicht ganz in dem Sinne interpretirt, oder ver⸗ steht, wie die Staatsregierung diese Bestimmungen auffaßt. Meine Herren, es ist mir sehr erfreulich, wenn mir hier Seitens des Hrn. Abg. von Rauchhaupt ein so weitgehendes persönliches Vertrauen ent⸗ gegengetragen wird, daß er sogar auf die Annahme dieser §§. 84 und 85 verzichtet. Aber Hr. von Huene hat doch sehr Recht darin: auf das persönliche Vertrauen zu einem einzelnen Finanz⸗Minister, von dem er mit vollem Recht sagt, daß er in doppelter Weise sterblich sei (Heiterkeit), kann doch eine so wichtige Frage nicht aufgebaut werden.
Meine Herren, das Wesen der Sache ist das, daß wir hier durch die Aufnahme dieser beiden Paragraphen ein mögliches Hinderniß, welches der objektiven Behandlung der Steuerreform entgegengestellt werden konnte, hinwegräumen wollten. Meine Herren, wir wollten, wenn ich das ganz bestimmt sagen darf, jede konstitutionelle Frage, die sich an eine Steuerreform, welche Mehreinnahmen dem Staate bringen kann, durch diese Bestimmung gewissermaßen neutralisiren. Wir wußten, daß, selbst wenn die Staatsregierung ihrerseits auf einem anderen Standpunkt gestanden hätte, in diesem Hause eine Mehrheit für eine Quotisirung der Steuern überhaupt nicht gefunden werden konnte. Die Staatsregierung war daher von vornherein darauf bedaͤcht, diese Differenz aus dem Wege zu räumen. Auf welche Weise hat nun die Staatsregierung diesen Versuch gemacht? Daß sie eine Zweckbestimmung in den §. 84 auf⸗ nimmt: Die Mehrerträge sollen entsprechend dem Grund⸗ gedanken der ganzen Steuerreform zur Verminderung der Objektsteuer und zwar derjenigen, die dazu am ersten aus den Gründen, welche ich früher schon angeführt habe, berufen ist, der Grund⸗ und Gebäudesteuer, dienen. Um nun aber noch mehr Garantie zu geben, haben wir den §. 85 aufgenommen. Wir haben uns gesagt, es wäre denkbar, daß aus irgend einem Grunde diese Ueberweisung nicht zu Stande kommt; dann wollen wir auch Denen, die diese Ueberweisung im Gesetz gar nicht wollen, durch §. 85 die Garantie geben, daß das Mehr, was aus den neuen Gesetzen aufkommt, alle Jahre in den Etat eingestellt werden muß und der Landtag darüber frei verfügen kann. Das ist in Beziehung auf das Mehr gegenüber den heutigen Gesetzen eine volle Verfügungsfreiheit des Landtages. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Weiter könnten wir, glaube ich, nicht gehen, selbst wenn die Staatsregierung weiter hätte gehen wollen, was aber keineswegs der Fall ist, schon aus dem Grunde, weil nach meiner eei in diesem Hause und im anderen Hause nur auf dieser Basis eine Uebereinstimmung zu erzielen ist, und weil dadurch ein mögliches Hinderniß der ganzen Steuer⸗ reform hinweggeräaumt werden kann. Wenn man sich die praktische Seite der Sache ansieht, so bin ich fest überzeugt, daß der §. 85 niemals ins Leben treten wird, denn ich kann mir gar
der 8 S 2 . Nun Steuererlassen verwendet die Maatsregierung, aber alle Mhens vnbedingtes Vertrauen wuͤnsche dem Minister üde ich. (Heiterkeit. d auseln wenig an 12 §. 84 gelesen habe „soweit darüber üngen wissen. Als er im nervös geworden. (Heiterkeit.) Wenn dfe e wirde, ses er ganz den festen Willen habe, das Geld zu de Regzerung wirklich Zwecken zu verwenden, so möge sie es auch gleich angeführten Es werde dann nicht der Fall vorkommen, daß aussprechen.
Staatshaushalts⸗Etat so unterbringe. Durch
Zeit verschoben; denn der Finanz⸗Minister könne dem Hause Aiichtdurchführung d
man es im
nicht denken, meine Herren, daß die preußische Landesvertretung, die mit uns auf der Basis dieses Reformplans in Uebereinstimmung das Heses abschließt, jemals auf den Gedanken kommen könnte, nachdem der eedes zurückgelegt ist, nachdem die Einkommensteuer inseben getreten, erhebliche Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer erzielt s Füsblich umzukehren und die Objektsteuer in voller Höhe 8 — assen und die Einkommensteuer, die ja nach unserer Aller e ee der Hauptträger des ganzen Steuersystems werden soll, 8e s EEööuu solche Möglichkeit kann ich mir kaum diesem Grunde 82 “ so entfernt liegt, daß vielleicht aus zu können glaubt. . Huene auf diesen § 85 verzichten
was ich wuüͤnsche eana⸗ er aber nicht; im Gegentheil, das,
m 0 — .85 . Reformplans ei Fer Antrieb zur Durchführung d 1; Urberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer 8n una ts . Narriebenschlielich der V 5 g des ganzen
F eerminderung der Objektsteuer, — eine enthält der 5. Gerade wenn die Folgen Sen
8 ’ M GSe“ des Planes, eine 5 ; 8 nicht garantiren, daß er bis 1895 auch die Mittel haen und Gebäudesteuer in der irrationener Nichtüberweisung der Grund⸗
werde, um aus der Einkommensteuer die Ueberweisungen zu Antrieb,
mächen. Er hoffe, der Minister werde mit sich reden lassen
Sieser meine zwar, die Ueberweisungen ließen sich nicht Der Herr General⸗S ö- des Staats ohne Ersatz durch „Er glaube aber, daß schon nach zwei
machen aus festen Mitteln amdere feste Mittel den Gertrerblers laicheitiger Zuhülsenahme der Summen aus 2 0 1 Die Gr 2 Sab5 st9 8; ibg.
eꝗ Grund- und Gchäudesteuer werde über—
8 tionellen und planwidrigen Vermi zwidrigen Verm nun auch eles Wenden. gerade dann ist der Antederung und Gebäudesteue Ernst mit der Ueberweisu 1 ddesteuer zu machen, umn so stebser ung der Grund⸗ Sie under⸗ 2’-Steuer⸗Direktor hat s
SSe eshn Formen finden, vm das e en gesagt: o wir die Staatsregierung, da sie ja selber davon hs zu stellen, daß der ganze Plan mit einer Frage steht und fülchörungen üst. dagegen haben und diese Vorschläge, die Sie in : Har nichts
machen könnten, durchaus entgegenkommend prüfen. dieser Besteh e.
der Einkommensteu
wenn
8
Ich glaube, danach brauchen wir uns wirklich §8. veiter eben, daß selbst, wenn sie nicht im Gesetze ständen muß zu⸗ boch sehr eigenthümlich und merkwürdig sein “ Stdann regierung, wenn der Landtag dem Plane treu bleibt, schließl aatz. Mehrerträge zur Ueberweisung der Grund⸗ und Gebändestedic die verwenden wollte, daß die Staatsregierung nach allen läner nicht klärungen, ob die jetzigen Minister noch da sind oder nicht xr- Er⸗ diesen Erklärungen, auf Grund deren der Landtag votirt har nach solches Programm ohne die äußersten Nothfälle jemals wieder verl ein könnte. (Sehr wahr!) Das ist nach meiner Meinung 2898
denckac. . fei dere Verf r nicht omme dann auf eine andere Verfassungsfra ämli die Frage des Wahlrechts. Die Ermafegein e. ste⸗ nämlich auf
dem Standpunkt, daß sie diese Steuergesetzgebung in
dazu benutzen will, verfassungsmäßige Rechte zu verri
aber auch gar keinen Grund sieht, die Frage des Ien, 809 se Begründetheit des Dreiklassenwahlsystems gegenüber dem allgemem er Stimmrecht, bei Gelegenheit dieser Steuerreform zu behandefn haben auch diese Frage einfach neutralisiren wollen (sehr richti ir wir wollen die bestehenden Rechte erhalten. Diese wiched konstitutionelle Frage bei dieser Gelegenheit hervorholen und 5821 zu wollen, dazu ist nicht die geringste Veranlassung. Würden * dagegen uns überzeugen können, daß, wenn wir hier den Satz ie 2,40 ℳ als Durchschnittssatz bei der Bemessung des Wahlreches von nehmen, dies nicht zutreffend ist, so würde die Staatsregierung, * das schon in den Motiven gesagt ist, in dieser Beziehung 8S 2 durchaus entgegenkommen. Ich glaube aber nicht, daß dieser Beweis wird geführt werden können, und ich glaube, Hr. von Huene wird sich aus der Statistik, die wir in der Kommission noch näher vorlege werden, überzeugen, daß der Satz von 2,40 ℳ sogar reichlich gegriffemäf und daß Sie eine Verschiebung des Wahlrechts herbeiführen würden, wenn Sie diesen Satz von 2,40 ℳ wesentlich erhöhen wärden: — aber wir werden in der Kommission über diesen Gegenstand uns weiter unterhalten.
Meine Herren, dann möchte ich noch einen Irrthum auftlä Hr. von Huene hat sich gestoßen daran, daß die Böeecla egeeei sion die eidesstattliche Erklärung oder Bekräftigung des Einkommensteuer⸗ pflichtigen verlangen kann. Meine Herren, soweit soll die Befugniß der Ver⸗ anlagungekommission nicht gehen, sondern nur in der Berufungsinstanz soll die Kommission berechtigt sein, von dem Berufenden die eides⸗ stattliche Bekräftigung seiner eigenen Behauptungen zu fordern. Man hat sich gesagt, wenn die Sache so liegt, daß man nicht klar in der Sache werden kann, und der Mann stellt nun selbst solche Behauptungen auf, die er aber nicht durch andere Beweismittel klar stellen kann, dann soll er, — das ist ja au sein Vortheil, — diese seine eigenen Behauptungen eidesstattlich be⸗ kräftigen. Da liegt doch die Sache anders. Allerdings ist ja voll⸗ kommen zutreffend, daß die Kommission nicht unbedingt daran gebunden ist, wenn sie Grund hätte, zu glauben und wesentliche Momente dafür vorliegen, daß trotz der eidesstattlichen Erklärung dieselbe falsch ist; aber es wird doch eine Kommission eine solche eidesstattliche Erklärung nur dann verständigerweise fordern können wenn sie sich sagt: Wenn sie abgegeben wird, so werden sie respektiren; — darüber kann, glaube ich, gar kein Zweifel ein.
Meine Herren, wenn ich den bisherigen Gang der Verhandlungen und die Aeußerungen der verschiedenen Redner der Parteien zusammenfasse, so wächst doch in erheblichem Maße meine Hoffnung, daß wir dies Werk zum Abschluß bringen, und ich glaube, ich kann auch wohl im Namen des Herrn General⸗Steuer⸗ Direktors sagen, wenn er in verzeihlicher Erinnerung an die langen und schweren Verhandlungen in der früheren Berathung und in den Kommissionen und des resultatlosen schließlichen Verlaufs derselben — daß sie nicht ganz resultatlos gewesen ist, habe ich ja schon in vollem Maße anerkannt; sie haben wesentlich zur Klärun der Sache beigetragen — das Bild gebraucht hat vom Herunterschälen
der Birne bis zum Kerne, daß er dann damit nicht hat aus⸗ führen wollen, daß Hr. von Rauchhaupt beabsichtige, diesem Werke
erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten. Im Gegentheil, ich wenigstens bin davon überzeugt und muß in dieser Beziehung der bestimmten Erklärung des Hrn. von Rauchhaupt Glauben schenken, daß die Herren gewillt sind, auf dem Boden der Einkommensteuer. gesetzgebung uns zu unterstützen (sehr wahr! rechts), und ich hoffe, daß die Bedenken gegen eine bißhene Form der Gewerbesteuer bei nãhere
Betrachtung auch dortseits aufgegeben werden. Meine Herren, die
Reform der Gewerbesteuer halte ich für die dringendste (sehr richtig!).
ziehen, sondern die in bedrängter Lage befindlichen Klassen von einer Ueberlastung zu befreien. (Sehr richtig!)
Nun möchte ich aber Hrn. von Rauchhaupt fragen, wenn er sich bezüglich der demnächstigen Verwendung der Mehrerträgnisse der Einkommensteuer und der Form, in der diese Verwendung stattfinden soll, eigene besondere Gedanken gemacht hat, ob es rathsam ist, 2 einer solchen Lage gegenüber einem solchen Bedürfniß, die Reform zu vertagen unter dem Risiko, daß sie überhaupt nicht zu Stande kommt. Auf der anderen Seite, wenn Hr. von Rauchhaupt mit uns geht, die Gewerbesteuer jetzt reformirt, wird denn dadurch der Gedanke, den er angedeutet hat, diese Gewerbesteuer und die Grund⸗ und Gebände⸗ steuer demnächst als eine besondere Besteuerung des fundirten r- kommens als Zuschlag zur Einkommensteuer zu erheben, erschwert oder gar verhindert? Nein; wenn Sie einmal die Gewerbesteuer aus ihren bisherigen Winkeln und Ecken herausgebracht haben, wenn Sies lbe festes klares System in die Sache gebracht haben, wenn Sie g. 88 basirt haben auf der Basis des gewerblichen Ertrags, dann wie uch⸗ ja viel leichter werden, wenn es möglich wäre; aber Hr. 8 e haupt wird sich nächstens überzeugen, daß es nicht möglich is efor⸗ Frage des Schuldabzuges zu lösen auf der Basis eben 8 95 alle mirten Steuer. Diejenigen Herren, die sich in der Zukunft Uchlossen Wege vorbehalten wollen und in dieser Beziehung noch nicht en säc den sind, vergeben sich nicht das Geringste, erschweren und verlegenst Ver⸗ Weg in keiner Weise. Liegt die Sache aber so, so mird hrejendet pflichtung auch dieser Herren doppelt stark, ein solchee kann es Unrecht, wie es in der heutigen Gewerbesteuer liegt, — nähs nlen. kaum anders bezeichnen — zu heilen und eine gleichmäßig anlagung auch in den Gewerbebetrieben herzustellen. Fätsanig de⸗
Ich hoffe also, daß wir schließlich auch die Urereeg t⸗ Hrn. von Rauchhaupt und seiner Freunde in dieser Sra Er wenn wir steuer haben werden, und wisg nur schließlich wenn im ersten Jahre die neue Einkommensteuer veran agt nsse sich aus wir danach bestimmt übersehen können, welche Grhe die bis⸗ der Reform ergeben, wenn wir damit in Verbindung 888 landwirth⸗ herigen Ueberweisungen an die Kreise auf Grund er penannten schaftlichen Zölle, daß wir donn, wenn wir Gerankenmest Zahlen rechnen, und alle diese Dinge aus der bloßen bei der prak⸗ herauskommen, uns viel sicherer verständigen werden Gebäudesteuer tischen Einführung der Ueberweisung der Grund⸗ und man sich je selber. (Sehr richtig!) Alle die Schwierigkeiten, die nan seg wird konstruiren kann, werden sich außerordentlich verringern sst: sich zeigen, daß das alte Schiller'sche Wort nicht imm im Raume
8 „Leicht bei einander wohnen die Gedanken, doch har
oßen sich die Sachen.“ 8 löͤsen MNiein, meine Herren, viel leichter sind oft solche Fenganan Welt in der wirklichen Welt der Thatsachen als in der geda der Ideen. (Bravo!) 38 besteuer
Abg. Dr. Enneccerus: Bezüglich der Gewerhe
und des Wahlrechts schließe er sich den Ausführungen in⸗ Ministers Wer 8— Febkreht in diese debatg, Lücber sehe, beweise, daß er die Reform hindern wolle. behne er, wielfach in der Presse geäußerten Wünschen ültzge und
Die Vor⸗
daß es sich bei di V ine en 5, ieser Vorlage nicht um eine e vollständige Regelung des Steuersystems handele.
§. 84 und 85 kaum weiter zu beschäftigen. 3 dt diesen
weil es sich da nicht bloß handelt, die bisher Begünstigten heranm.
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