vG1“ 1 8 Konferenz anzuberaumen, damit das Revisionswerk noch Laufe dieses Jahres zur Durchführung gelangen kann. Ich lege auf dieselbe großen Werth und würde es dankbar erkennen, wenn Euere Excellenz der Erledigung der Sache Ihr persönliches Interesse zuwenden wollten. Von dem Tage der Konferenz bitte ich mir Anfang Sep⸗ ber Mittheilung zu machen, da ich mir vorbehalte, Kom⸗ issare zu derselben zu entsenden.
(Zusatz für den Ober⸗Präsidenten von Hannover.)
Ich bemerke noch, daß die Erörterungen unabhängig von dem Besetz vom 2. August 1856 über die Höchstbeträge der Lehrergehälter zu erfolgen haben, daß ich indeß Euere Excellenz ersuche, auch die Frage in den Kreis der Berathungen zu ziehen, ob eine Aufhebung jenes Gesetzes nothwendig und auf dem durch die Verordnung vom 13. Mai 1867 (Ges.⸗Samml. S. 667) gewiesenen Wege zulässig erscheint.
Berlin, den 26. Juni 1891.
Der Minister rrichts⸗ und Medizinal⸗Angeleg⸗ eite In Vertretung: von Weyrauch.
An sömmtliche Königliche Ober⸗Präfidenten.
Dr. Adolf Menzel⸗Stiftung.
Anläßlich des 70. Geburtstages des Malers Professor Dr. Adolf Menzel, Kanzlers des Ordens pour le mérite, ist eine Stiftung errichtet worden, deren Zweck ist: jungen be⸗ fähigten Künstlern deutscher Abkunft, ohne Unterschied der Konfession, welche die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste oder die Meister⸗Ateliers der König⸗ lichen Akademie der Künste in Berlin besuchen, eine Unter⸗ üeene für ihre Studienzeit für ein oder mehrere Jahre zu gewähren.
8 Das Stipendium soll vorwiegend Malern und zwar solchen aus den höheren Klassen und Abtheilungen der Hoch⸗ schule, resp. aus den Meister⸗Ateliers, zu Gute kommen, doch sollen hervorragend begabte junge Bildhauer nicht durchaus ausgeschlossen sein (§. 1 des Statuts der Stiftung).
Das Stipendium wird zunächst nur auf ein Jahr be⸗ willigt, darf jedoch auch zwei oder drei Jahre an denselben Bewerber hintereinander oder in Zwischenräumen bewilligt werden und soll in vierteljährlichen Raten pränumerando zur Auszahlung kommen (§. 4 des Statuts).
„Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu richten sind, sind folgende Schriftstücke einzureichen:
1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf;
2) amtliche Zeugnisse über den Besuch der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste oder der akademischen Meister⸗Ateliers und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerbers;
3) Studienarbeiten und besonders Kompositionen, welche über die Befähigung des Bewerbers Aufschluß geben (§. 6 des Statuts).
Die Stipendiaten sind verpflichtet, im Fall sie das Sti⸗ pendium nicht für ihr Studium auf der Akademischen Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu Berlin oder in den Meister⸗ Ateliers verwerthen, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit dem Direktor der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste quartaliter Bericht zu erstatten. Mit Ablauf des zweiten Quar⸗ tals haben die Stipendiaten eine Studienarbeit oder eine Kopie nach einem hervorragenden Werke der älteren Kunst oder eine Komposition, über deren Würdigkeit der Vorsitzende des Kuratoriums entscheidet, an die Königliche akademische Hoch⸗ schule für die bildenden Künste als deren Eigenthum ein⸗ zuliefern (§. 9 des Statuts).
Bei mangelhaftem Fleiß oder müles Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Kuratorium entzogen werden (§. 10 des Statuts).
Das Stipendium beträgt circa 800 ℳ Die Verleihung desselben geschieht am 8. Dezember; die Netenzahlungen er⸗ folgen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober gegen Quittungen, welche vorher dem Unterzeichneten zur Bescheinigung vorzulegen find. — 8
Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit stehendem geforderten Attesten und Arbeiten 15. Oktober d. J., an den unterzeichneten Vorsitze Kuratoriums einzureichen.
Berlin, den 1. Juli 1891.
Der Vorsitzende
in. Vor⸗ zum des
im
des Kuratoriums der Dr. Adolf Menzel⸗Stiftung. 8 A. von Werner,
Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei Gelegenheit des vor dem Königlichen Landgericht in Essen anhängig gewesenen Strafverfahrens gegen den Re⸗ dacteur Fusangel ist Seitens der Vertheidigung gegen den Bochumer Verein die Anschuldigung erhoben worden, sich bei der Lieferung von Schienen und anderem Eisenbahnmaterial grober und für den Eisenbahn⸗ betrieb “ i ehlerhafte, sogenan „geflickte
66 Stempel fälschlich 2. probe⸗ mäßig gekennzeichnet und unter das von der Eisen ahnver⸗ waltung abgenommene Material geschafft zu haben. Fenh⸗ ei diese Anschuldigungen begründet sind, wird die gerichtliche Untersuchung ergeben. Dagegen erscheint es gegen⸗ über der Beunruhigung, welche anläßlich der in jenem Straf⸗ Feüeheen sattgehabten gerichtlichen Verhandlungen weite dahndedeseevökkerung in Bezug auf die Sicherheit des Eisen⸗ von deutschen Agriffen hat, sowie Angesichts der Versuche, das Achsen Rädern een gelieferte Eisenbahnmaterial an Schienen, u“ verdächtigen vibhobe dem In⸗ und Auslande gegenüber ehenden amtlichen Zabiene esf Grund des zur Verfügung welche Erfahrungen bezü b schon jetzt klar zu stellen, der preußischen Staats⸗Eisenbahivichhenh öö d gelieferten Schienen gemacht sind. mit den
Nach den vorliegenden statistischen Aufzeichnungen sind gegenüber der Zahl Unfälle bei einer Gesammt⸗ der überhaupt vor⸗ eingetreten, im zahl der verlegten gekommenen Un⸗ bei denen Jahre: Schienen fälle, Entgleisungen Schienenbrüche von rund: und Zusammenstöße stattgefunden von: haben: 1885/86 10 Mill. 400 000 400 5 1886/87 10 Mill. 600 000 409 1887/88 11 Millionen 435 1888/89 11 Mill. 200 000 421 1889,90 11 Mill. 650 000 435 1890/91 etwa 12 Millionen 568
Die Zahl der Unfälle, bei welchen Schienenbrüche statt⸗
gefunden haben, ist hiernach im Verhältniß zu der Zahl der
verlegt gewesenen
Schienen eine außerordentlich
geringe.
Dabei hat durch die stattgehabten behördlichen Untersuchungen keineswegs mit Sicherheit festgestellt werden können, daß die Schienenbrüche in allen Fällen die Ursache der betreffen⸗
den Unfälle gewesen selben eingetreten sind. ausschließlich noch
auch nur
und nicht etwa erst in Folge der⸗ Außerdem sind es bekanntlich weder vorzugsweise Fehler der
Walztechnik, welche durch das sogenannte Flicken der Schienen unsichtbar gemacht werden sollen, sondern sonstige Ursachen
mannigfachster Art, au brüche zurückzuführen si
Die Abnahme der von den
f welche die vorkommenden Schienen⸗
nd. Werken liefernden
u Schienen erfolgt bei der preußischen Staats Eifenbahnverwal
tung in
technisch
der Reg vorgebildete
el durch besonders
ausgewählte, höhere Beamte.
Die dabei
zur Kennzeichnung des probemäßig befundenen Materials
gebrauchten
stählerne lich
n Stempel werden ausschließ⸗
in den eigenen Werkstätten der Verwaltung oder durch
besonders damit beauftragte Graveure angefertigt und den betreffenden Beamten bei jeder Entsendung zum Zwecke der
Abnahme ausgehändigt.
Allerdings haben bei den ver⸗
waltungsseitig angestellten Erhebungen einzelne Fälle — bis jetzt drei — festgestellt werden können, in denen die mit der Abnahme
von Schienen betrauten
Beamten, zum Theil schon vor Jahren,
ohne Wissen der Verwaltungsbehörden bei der Benutzung un⸗
brauchbar gewordene S
tempel auf den Werken eigenmächtig
selbst haben neu anfertigen oder ausbessern lassen. In einem
solchen an und für sich diese Beamten vielleicht gefunden haben, weil
nicht zu billigenden Verfahren dürften um deshalb etwas Unzulässiges nicht andere Eisenbahnverwaltungen, von
einer anderen Auffassung ausgehend, kein Bedenken getragen haben, die für ihre Zwecke erforderlichen Stempel regel⸗
mäßig auf den Werke
in herstellen zu lassen. Einzelne aus⸗
ländische Verwaltungen haben sogar den Werken zugleich mit der Lieferung des Materials auch die Anfertigung der zu dessen Abnahme erforderlichen Stempel vertragsmäßig über⸗
tragen.
Scsogenannte „geflickte“ Schienen werden von der preußi⸗ schen Staats⸗Eisenbahnverwaltung, wenn sie als solche erkannt
sind, überhaupt Schienen ungeachtet bemerkt nahme gelangen und in welchem Umfan
niemals
bleiben und können,
abgenommen. Daß derartige aller Vorsicht gelegentlich un⸗ auf solche Weise mit zur Ab⸗ ist immerhin möglich. Ob ge dies bei dem Bochumer Gußstahl⸗
werk etwa der Fall gewesen ist, dürfte die schwebende gericht⸗ liche Untersuchung ergeben. Dagegen ist es völlig ausgeschlossen,
daß
unentdeckt bleiben,
etwaige Flickarbeiten bei Achsen und Radreifen
da diese letzteren vor ihrer
Verwendung stets erst noch einer besonderen Zurichtung in
den Werkstätten
bedürfen.
Inwieweit das Verfahren
bei der Abnahme von Schienen und anderem Eisenbahn⸗ material etwa künftig zur möglichsten Wahrung der Interessen der Eisenbahnverwaltung anderweitig geregelt werden kann,
unterliegt gegenwärtig der näheren E ägung. Königliches Ober⸗Ver gsgericht. Der bisherige Regierungs⸗Se. Jagow ist zum
expedirenden Sekretär und Registrato.
i dem Königlichen
Ober⸗Verwaltungsgericht ernannt worden.
herigen
Ober⸗
Bei der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer sind di ülfs⸗Revisoren, Eisenbahn⸗Sekretäre Becker und
Rechnungskammer.
2 e bis⸗
Langenfeld aus Berlin, Regierungs⸗Sekretär Spieth aus Potsdam, Provinzial⸗Steuer⸗Sekretär Peters aus Königs⸗
berg i. Pr. und Regi aus Potsdam zu Gehei
eerungs⸗Civil⸗Supernumerar Werwach
us P 8 men revidirenden Kalkulatoren und der bisherige Geheime Kanzlei⸗Diätar Tramm Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden.
zum Geheimen
Ministeg Brefelun nach Karlsb
ereist: Seine Excellenz der Ministerial⸗Direktor im um der öffentlicheg Arbeiten, Wirkliche Geheime Rath
ad.
De
Majestäten des K. weiteren Meldungen v Ihre Majestäten
dem Vorhafen und w
Admiral die Fahrt zur Werft Panzerschiffes „D
Der Stapellauf verlie
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. Juli. Aus dem „W. T. B.“
Admiral der Goltz und röder empfangen. 1 8 Hrthars wo alsklvurde mittels Boots
taufte dasselbe auf den Namen „Kurfüft
₰
stsches Reich.
kter
segen über die Reise J a vad der Kaiserin aletr trafen gestern
f rfsllachmittag um 2 ½ U an Bord des Schnelldampfers „Fürst . g 2 Uhr in Wilbelmshaven ein. Die Salutbaztamarch auf der dbebe Schulschiff „Mars“ gaben den Kaiserseh 1 riillerie⸗ begaben Sich alsbald an Bord der Statio⸗
di Ihre Majestäten urden daselbst vo. d acht, Farewell“ nach
em kommandirenden Hi erauem Stationschef Vize⸗ der Stapellauf des ajestät der Kaiser f aufs Glänzende. Friedrich Wilhelm“.
stattfand. Seine
Nachmittags 5 Uhr traten Ihre Majestäten der Kaiser
und die Kaiserin an Bord S. M. Nacht „Hohenzollern“ die Reise nach Holland an. Die Kreuzer⸗Korvette „Prinzeß Wilhelm“ folgte der Nacht.
8
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für 8 Seewesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Aus⸗ schüsse für Zoll und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für
Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen. .
Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe Graf z Eulenburg hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungirt der Legations⸗Sekretär Graf von Pückler als Geschäfts⸗ träger.
Der hiesige chinesische Gesandte Hsü⸗Ching⸗Cheng hat Berlin verlassen, um sich auf kurze Zeit nach St. Petersburg zu begeben, woselbst er gleichfalls beglaubigt ist.
Etwaige diesseitige Noten und Schreiben sind nach wie vor an den Gesandten zu richten und auf der hiesigen chinesischen Gesandtschaft abzugeben.
Das Kreuzer⸗Geschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig“ (Flaggschiff), „Alexandrine“ und „Sophie“, Geschwader⸗Chef Contre⸗Admiral Valois, ist am 29. Juni c. in Callao eingetroffen und setzt am 1. Jul die Reise nach der chilenischen Küste fort
*
Wilhelmshaven, 30. Juni. Ihre Königlichen H
heiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich haben sich, wie „W. T. B.“ meldet, mit Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Oldenburg nach Oldenburg begeben, wo Höchstdieselben bis Freitag zu verweilen gedenken.
Bayern.
München, 1. Juli. Der König und die Königi von Dänemark, welche gestern Abend von Gmunden hier eingetroffen waren und in dem Hotel zu den vier Pehres 8 zeiten übernachtet hatten, sind laut Meldung des „W. T. B.“ heute früh nach Frankfurt a. M. weitergereist.
Bezüglich der Einfuhr von Nutz⸗ und Zucht
vieh aus Oesterreich in die bayerischen Grenz⸗ bezirke sind der „Allg. Ztg.“ zufolge in neuerer eit wiederholt Verhandlungen zwischen der bayerischen
Regierung und dem Reichsamt worden. Dieselben haben, wie das genannte Blatt hört, zu dem Ergebniß geführt, daß die Zahl der Thiere welche von einem bayerischen Wirthschaftsbesitzer inner⸗ halb eines Kalenderjahres eingeführt werden darf, von 18 auf 24 Stück erhöht werden wird, und daß ferner eine Herabsetzung der Konfinirungszeit in den Gebieten südlich der Donau von 60 auf 30 Tage zugestanden werden kann. In den Grenzbezirken nördlich der Donau ist jedoch zur Zeit, wegen des Standes der Lungenseuche in dem benachbarten Böhmen, eine Herabsetzung der Konfinirungszeit nicht zu⸗ gestanden. Dem Vernehmen nach stehen die bezüglichen Ver⸗ öffentlichungen unmittelbar bevor.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 30. Juni. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog hat nach der „Th. C.“ in 8eb Handschreiben 8 den Staats⸗Minister Dr. Freiherrn von Groß diesen beauf⸗ fragt; den Dank Seiner Königlichen Hoheit für die ihm an⸗ läßlich seines Geburtstages von Staats⸗ und Gemeindebehörden, Gesellschaften und Vereinen sowie Privatpersonen zugegangenen zahlreichen Beweise von Liebe und Theilnahme zum öffent⸗ lichen Ausdruck zu bringen.
F Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind heute Abend von Dornburg nach Bel⸗ vedere zurückgekehrt, woselbst sie noch einige Tage verweilen werden. Im Laufe des Juli wird das Hoflager nach Wilhelms⸗ thal bei Eisenach verlegt.
des Innern gepflogen
Anhalt. Dessau, 30. Juni. Seine Hoheit der Erbprin Ihre Großherzogliche Hoheit die Erbprinzes sin sind; 8nn
der „A. St.⸗A.“ meldet, gestern Abend ü⸗ 8 Ena bgeraist geste über Brüssel Iiach.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 1. Juli. Seine Majestät der Kaiser hat sich heute zum Besuch des Erzherzogs Franz Salvator 87 sch Erzherzogin Marie Valerie nach Lichtenegg begeben und wird morgen in Gastein eintreffen, woselbst Allerhöchstderselbe, wie die „Presse meldet, bis Mitte Juli Aufenthalt nehmen wird. Ihre Majestät die Kaiserin reist heute nach Gastein.
In einem Flottenbefehl, datirt Pola, den 28. v. M., erkennt der Kaiser, wie „W. T. B.“ berichtet, mit besonderer Befriedigung an, daß er die bei den Uebungen verwendeten Schiffe und Torpedoboote bezüglich ihrer Haltung und der Leistungsfähigkeit ihrer Stäbe und Mannschaften in vorzüg⸗ licher Verfassung gefunden habe. Die korrekte Durchführung sowie die lehrreiche Leitung aller Manöver ließen den Kaiser an dem einst im Kampfe glänzend bewährten Ver⸗ trauen in die Kriegsmarine zuversichtlich festhalten. Schließ⸗
lich spricht der Kaiser der gesammten Kriegsmarine für ihre
hingebungsvolle Berusstreue seinen vollsten Dank und seine
besondere Anerkennung aus. 1
In der gestrigen Vormittagssitzung des Abgeordneten⸗ hauses wies bei der weiteren Berathung des Budgets des
Unterrichts⸗Ministeriums der Unterrichts⸗Minister
auf den durch fremde Agitation in die akademische
Jugend von Krakau getragenen Geist gefähelicher Un⸗
botmäßigkeit hin und bezeichnete die energische Ver⸗
folgung der Verführer der Jugend als eine unbedingte
Nothwendigkeit, da der Versuch gemacht worden sei, die Be⸗
wegung auch auf die Mittelschulen auszudehnen. Gegenüber
den zahlreichen Vorschlägen wegen einer Schulreform warnte der Minister unter lebhaftem Veifall, die Zukunft der Jugend