1891 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Dienstag, den 30. Juni,

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ewvge.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Mitgliede des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Ober⸗ Konsistorial⸗Rath D. Kundler zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Hofgarten⸗Direktor Jühlke zu Sanssouci den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Oberst⸗Lieutenant z. D. von Heister, bisher Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Osnabrück, dem Oberst⸗Lieutenant z. D. von Szymborski, bisher Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Weißenfels, und dem Rendanten der Regierungs⸗Hauptkasse zu Hannover, Land⸗Rentmeister Lohmann den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; dem im Königlichen Schlosse zu Berlin angestellten Frotteur Heberer das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold; dem Appreturmeister Josef Vossebrecher zu Wipperfürth und dem Sandformer Bernhard Friedhoff u Sterkrade im Kreise Ruhrort das Allgemeine Ehrenzeichen; dem geprüften Lokomotivheizer der Altona⸗Kaltenkirchener Eisenbahn Schrader zu Kaltenkirchen im Kreise Segeberg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. v1““

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung * ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen:

dem Theater⸗Direktor, Kommissions⸗Rath Frey zu Hanau;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich

braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Direktor des Deutschen Theaters in Berlin Adolf

L'Arronge;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich

sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

dem Majeor a. D. von Scharfenort zu Berlin, zuletzt Commandeur des 1. Bataillons 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 96; der Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht's des Bären: dem Rittergutsbesitzer Dr. jur. Max Bauer zu Berlin;

des Fürstlich waldeckschen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse:

dem Major a. D. von Bergmann zu Kassel, zuletzt

Infanterie⸗Regiment von

Compagnie⸗Chef im (3. Hessisches) Nr. 83;

des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse:

dem Rittmeister a. D. von Tschirschky zu Wiesbaden, züles im Kürassier⸗Regiment Graf Geßler (Rheinisches)

Wittich

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des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse:

deem Regierungs⸗Referendar Dr. jur. von Alvensleben

zu Potsdam; sowie

der Commandeur⸗Insignien des Kaiserlich japanischen Spiegel⸗Ordens:

dem aus Cleve gebürtigen früheren Beamten am Meteo⸗

rologischen Institut zu Tokio Knipping.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Vorsteher der EI1I des Komtors

der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere, Rechnungs⸗Rath Guthjahr den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und dem bisherigen Geheimen Registrator der Reichs⸗Haupt⸗ Länf Scheffner den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu ver⸗

JBezirks⸗Kommando zu Frankfurt a. dem Staats⸗Archiv in Marburg

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Postsekretär Weilandt in Landsberg (Warthe)

bei seinem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rech⸗ nungs⸗Rath zu verleihen.

Bekanntmachung.

Am 15. d. M. ist die 6,2 km lange Theilstrecke der Ronsdorf⸗Müngstener Eisenbahn von Ronsdorf bis Klaren⸗ bach mit den Stationen Ronsdorf Bahnhof, Kratzkopf, Erb⸗ schloestraße, Ascheweg, Ronsdorf Stadt, Graben, Halbach und Klarenbach dem öffentlichen Verkehr übergeben,

am 20. d. M. auf den Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen der zwischen den Stationen Zabern und Lützelburg gelegene Haltepunkt Stambach, am gleichen Tage im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin der zwischen den Stationen Ribnitz und Gelbensande gelegene Haltepunkt Alteheide und am 22. d. M. auf den Königlich württem⸗ bergischen Staatseisenbahnen der zwischen den Stationen Maulbronn und Bretten gelegene Haltepunkt Oelbronn für den Personenverkehr eröffnet worden.

Am 1. Juli d. J. werden die zum Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen (linksreinische) zu Köln a./Rh. bezw. Breslau gehörigen Personen⸗Haltestellen Rüdesheim und Niedobschütz auch für den Güterverkehr, letztere jedoch mit Ausschluß von Wagenladungen, eingerichtet, an demselben Tage im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (rechts⸗ rheinische) zu Köln a. Rh. der neue Hauptbahnhof in Düsseldorf für den Personen⸗ und Gepäckverkehr, insoweit derselbe bisher auf dem Köln⸗Mindener Bahnhofe daselbst zur Abfertigung gelangte, eröffnet und zugleich der letztgenannte Bahnhof für den öffentlichen Verkehr geschlossen, auch die Bahnstrecke Rath (Berg.⸗Märk.) Grafenberg —Düssel⸗ dorf (Berg.⸗Märk.) mit den Stationen Rath B. M. und Grafenberg für den Personen⸗ und Gepäckverkehr außer Be⸗ trieb gesetzt werden.

Berlin, den 28. Juni 1891. 8 Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.

B . isenbahnamt ist der Eisenbahn⸗Betriebs⸗ Sekretär Deicke als Geheimer Sekretariats⸗Assistent angestellt

worden.

In Apenrade wird am 17. Juli d. J. Seesteuermannsprüfung begonnen werden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem vortragenden Rath bei der Ober⸗Rechnungskammer Geheimen Ober⸗Rechnungs⸗Rath Hertel aus Anlaß seines Dienstaustritts den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath mit dem Range eines Raths erster Klasse zu verleihen; den bisherigen Regierungs⸗Raͤth von Knebel⸗ Döberitz und den bisherigen Landrath des Kreises Geeste⸗ münde Dr. Brandt zu Geheimen Regierungs⸗Räthen und vortragenden Räthen im Ministerium des Innern, die Bergräthe Mehner zu Dürrenberg, Koch zu Kottbus, Mentzel zu Schönebeck a. E, Kaestner zu Halle a. S. und zu Staßfurt zu Ober⸗Bergräthen zu ernennen; dem Regierungs⸗Sekretär Classen zu Koblen bei seinem Nehgrteün in den Ruhestand den Eharkter als ath, un dem Kreis⸗Sekretär Heuß in Vollendung einer 50jährigen Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

in Linden aus Anlaß der Dienstzeit den Charakter als

7 8 * Der bisherige Ober⸗Feuerwerker August Wagener

vom Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment ist als i⸗ Sekretär beim Geheimen Stbats⸗Archid in

der bisherige Bezirks⸗Feldwebel Geo rg Kniese vom M. als Kanzlei⸗Sekretär angestellt worden. 1

Finanz⸗Ministerium.

Euer Hochwohlgeboren übersende ich hierneben eine heute von mir erlassene Bekanntmachung, betreffend die Versteuerung von Schenkungsurkunden, mit dem Auftrage, die Veröffent⸗ lichung der Bekanntmachung durch die Amtsblätter zu ver⸗ anlassen.

ser Steuerstellen haben in der von Euer Hochwohlgeboren näher festzusetzenden Weise die erforderlichen Anordnungen⸗ wegen späterer Verwendung des Stempels zu den ihnen vor⸗ gelegten Urkunden zu treffen und sich hierfür, soweit dies nach Lage der Umstände angemessen erscheint, Sicherheit be⸗ stellen zu lassen.

Berlin, den 22. Juni 1891. *

Der Finanz⸗Minister. Miquel.

An sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren sowie an den General⸗Direktor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins, Königlichen Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Herrn Grolig Hoch⸗ wohlgeboren zu Erfurt.

Bekanntmachung,

betreffend die Versteuerung von Schenkungs⸗ urkunden.

Auf Grund des §. 4, dritter Absatz des Gesetzes, betreffend die Erbschaftssteuer, in der diesem Gesetz durch das Gesetz vom 19. Mai d. J. (Gesetz⸗Samml. S. 72) gegebenen und durch meine Bekanntmachung vom 24. desselben Monats veröffentlichten Fassung (Gesetz⸗Samml. S. 78) be⸗ stimme ich für den Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der Insel Helgoland, des Kreises Herzogthum Lauenburg und der Hohenzollernschen Lande, daß in denjenigen Fällen, in welchen die Versteuerung einer Schenkung über die für die Verwendung des Urkundenstempels sonst vorgeschriebene Frist hinaus ausgesetzt bleibt, die Urkunde vor Ablauf dieser Frist derjenigen Behörde der Verwaltung der indirekten Steuern (Haupt⸗Zoll⸗ oder Haupt⸗Steueramt, Neben⸗Zollamt, Steuer⸗ amt) vorzulegen ist, in deren Verwaltungsbezirk der Schenk⸗ geber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, oder, Falls er keinen Wohnsitz in dem Geltungsbereich dieser Bekanntmachung haben sollte, in welchem der geschenkte Gegenstand oder ein Theil davon sich befindet, oder, Falls auch dies im Geltungs⸗ bereich dieser Bekanntmachung nicht der Fall ist, in welchem der Beschenkte seinen ordentlichen Wohnsitz hat, oder, Falls dieser auch keinen Wohnsitz in dem Geltungsbereich dieser Bekanntmachung haben sollte, bei irgend einem von den Be⸗ theiligten selbst auszuwählenden Zoll⸗ oder Steuer⸗Amt.

Berlin, den 22. Juni 1891.

Der Finanz⸗Minister.

Miquel.

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kinisterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Beförderung der Er⸗ richtung von Rentengütern, welcher von beiden Häusern des Landtages angenommen ist und demnächst in der Gesetz⸗ Sammlung veröffentlicht werden wird, enthält im §. 13 die Bestimmung, daß das Gesetz, betreffend die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbanken zur Ablösung von Real⸗ lasten vom 17. Januar 1881 (Gesetz⸗Samml. S. 5), von Neuem mit der Maßgabe in Kraft gesetzt wird, daß die in den §§. 4 und 6 bestimmte Frist fortfällt, und daß dasselbe auch auf diejenigen Ablösungen Anwendung findet, welche nach dem 31. Dezember 1883 bei der zuständigen Aus⸗ einandersetzungsbehörde anhängig geworden sind.

Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 29. Januar 1881 ersuche ich die Königliche General⸗Kommission, für die weitere Bekanntmachung dieser Bestimmung innerhalb Ihres Bezirks durch die öffentlichen Blätter und in sonst zweckdienlicher Art Sorge zu tragen, sobald das Gesetz veröffentlicht ist.

Wegen des übrigen Inhalts des Gesetzes wird eine be⸗ sondere Ausführungsverfügung ergehen.

Berlin, den 21. Juni 1891.

Der Minister für aceag ssche. Domänen und Forsten.

3 1 voon Heyden.

An sämmtliche Königliche General⸗Kommissionen. 8

Angekommen: Seine Excellenz der Staats⸗Mi

und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗

und Medizinal⸗

n. gaseenh iten Graf Zedlitz⸗Trützschler, von Frankfurt

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