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und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers
88 emxEe
Berlin, Freitag, den 29. Januar, Abends.
Noh25.
Seine Majestät der König haben Alergnädigst geruht: dem Gymnasial⸗Director Dr. phil. Broicher zu Bochum,
; 52s sor - phil. Darpe dem Gymnasial⸗Oberlehrer, Professor Dr. bull Ank ebendaselbst, dem emeritirten Pfarrer Sander 18 i
im Kreise Eckartsberga, 3 bisher zu Leubingen im Kreise Feaig h Karkhaus bei
physikus, Stabsarzt a. D. Dr. med. Vanh demn Rehierungs⸗Baumeister May es Kanzlei⸗Rath Alisch zu Strausberg, dem Polizei⸗Districts⸗
issari iebi J in im Kreise Ra⸗ Commissarius a. D. Viebig zu Jutroschin im 3 vinenisent Kreissecretär Stumpf zu Bitterfeld, 8 Schichtmeister Falch 8 Ensdorf ” b 11“ Polizei⸗C issarius Rode zu Magdeburg 1 Erst
Bon Louis Müller zu Wesel den Rothen 1“ Lübbecke im Eisenbah n⸗Regiment Nr. 1, dem Gräflichen Berginspector a. D. Draese sů Tar⸗ nowitz⸗ dem Gruben⸗Rechnungsführer a. D. Karhause n zu Bardenberg im Landkreise Aachen, dem ordentlichen Lehrer a. D. Karge zu Krossen a. O., bisher am Real⸗Progymnasium afell Rector der städtischen höheren
daselbst, dem pensionirten Re⸗ 8 ädchenschule zu Hirschberg i. Schl. Waeldner daselbst “ Revierförster a. D. Grandke zu
Rathenow den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, owie
dem Fahrsteiger a. D. 1 Colonie Friedrichsgrube bei Tarnowitz zeichen in Gold zu verleihen.
Friedrich Schneider zu das Allgemeine Ehren⸗
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Königlich bayerischen Theresien⸗Ordens:
der Gemahlin des Ceremonienmeisters und Kammerherrn von Kotze, Elisabeth, gebornen von Treskow, zu Berlin; . Co urkreuzes des Königlich “ MünsuhrVerdienst⸗Ordens:
dem Obersten Haberling, Abtheilungs⸗
bayerischen
Ministerium; 8
ferner: 8 8 des Commandeurkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“:
dem Oberst⸗Lieutenant von Strantz, Commandeur des 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Nr. 9, und. Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Major von H ülsen; ddes Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Rittmeister Grafen von à la suite des Regiments der Gardes du Corps und Adjutanten des Kriegs⸗ Ministers;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
Hellwig vom 1. Hannoverschen commandirt zur Dienstleistung beim
dem Dragoner⸗Regiment Nr. 9, Großen Generalstabe, . dem Armee⸗Musik⸗Inspicienten Roßberg und dem Zahlmeister Ringel vom 1. Hannoverschen Dragoner⸗ Regiment Nr. 9; Commandeurkreuzes des Ordens der des Commiglich rumänischen Krone: Major Kieckebusch, etatsmäßigem Stabsoffizier des 1. 6“ chen Dragoner⸗Regiments Nr. 9; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Second⸗Lieutenant Wolff von demselben Regiment; zniglich rumänischen goldenen Medaille König i laffe für reue Verdiense. dem Wachtmeister Meyer und d rompeter Bielefeld, 8 h; demfelben Regiment; sowie Königlich rumänischen silbernen Medaille 8 Köneicalosfe für treue Verdienste: dem Vice Wachtmeister Grunwald und dem Sergeanten Uding, 1 Regiment.
der
8
Beide von demselben
Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Eisenbahn⸗Secretären Ferdinand Aurin und
Philipp Großmann zu Straßburg i. E. den Charakter als Kanlereäne bezw. Nechnungs⸗Rath zu verleihen.
Der Kaiserliche Konsuxl Sesselberg in Parä (Brasilien) ist gestorben.
Dem Verweser des Kaiserlichen Vice⸗Konsulats in Tschifu, Dolmetscher Schrameier ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Vice⸗ Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtig ung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Raicha ngehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle dieser Personen zu
beurkunden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Bekanntmachung des König⸗ lich preußischen Ministers für Handel und 1“ über die Zusammensetzung der in Preußen errichteten Schieds⸗ gerichte fuüͤr eine Anzahl von Berufsgenossenschaften auf Grund des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes veröffentlicht.
16 Königreich Preußen. ““ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am Königlich württembergischen Hofe, bis⸗ herigen Geheimen Legations⸗Rath Freiherrn von Saurma⸗ Jeltsch zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädicat „Excellenz“ zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu genehmigen, daß der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Dr. Jaeckel in Posen als Kammergerichts⸗Rath an das Kammer⸗ “ versetzt werde; ferner en Landgerichts⸗Rath von Wolf hierselbst zum Kammer⸗ gerichts⸗Rath, den Staatsanwalt Supper in Hamm und den Land⸗ gerichts⸗Rath Fabricius in Stettin zu Ober⸗Landesgerichts⸗ Räthen in Königsberg i. 8 — 8 den Gerichts⸗Assessor Schochow hierselbst zum Amtsrichter in Alt⸗Landsberg, 3 1 Gerichts⸗Assessor Nadler hierselbst zum Amtsrichter auen, . den Gerichts⸗Assessor Witte in Oschersleben zum Amts⸗ richter in Heilsberg,
in
den Gerichts⸗Assessor Martinot in Kiel zum Amts⸗ richter in Heiligenhafen, 8 den Gerichts⸗Assessor Lautz in Plettenberg zum Amts⸗
richter in Dinslaken, den Gerichts⸗Assessor anwalt in Krefeld und den Gerichts⸗Assessor Paxmann Staatsanwalt in Essen zu ernennen.
Reincke in Cassel zum Staats⸗
in Duisburg zum
8—
Justiz⸗Ministerium. 58
Der Gerichts⸗Assessor Krüll in M⸗Gladbach ist zum Notar für den Bezirt des Ober-Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Manderscheid, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Lehrerinnen⸗Seminar zu Trier ist der Lehrer Schornstein aus Barmen⸗Rittershausen als Hilfslehrer angestellt worden. C11“
88 8
Seine Excellenz der General der Cavallerie Graf von Waldersee, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und commandirender General des IX. Armee⸗ Corps, von Altona.
8 Deutsches Reich. 1.“
Preußen. Berlin, 29. Januar.
Der Bundesrath genehmigte in der gestern unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ secretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenar⸗ sitzung mehrere Ausführungsbestimmungen zu den neuen
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. 5 1
Handels⸗ und Zollverträgen, insbesondere die durch dieselben erforderlich gewordene Abänderung des amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses, und ertheilte den Gesetzentwürfen für Elsaß⸗ Lothringen über die Rechtsverhältnisse der Lehrer, über das Notariat, sowie wegen Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung die Zustimmung. Der Entwurf einer Verordnung über die Klasseneintheilung einzelner Orte wurde dem Ausschuß für Rechnungswesen und dem Ausschuß für das Landheer und die Festungen, die Resolution des Reichstags wegen Herbeiführung einer statistischen Aufnahme über die Lage der arbeitenden Klassen dem Reichskanzler überwiesen. Endlich wurde über die Wiederbesetzung einer Mitgliedstelle bei dem Bundesamt für das Heimathwesen Beschluß gefaßt.
Für die Zeit vom 1. April 1891 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1891 sind im Deutschen Reich von Ein⸗ nahmen einschließlich der creditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie von anderen Einnahmen zur rschsh gelangt:
Zölle 301 234 256 ℳ (+ 5 790 998 ℳ gegen denselben Zeit⸗ raum des Vorjahres), Tabacksteuer 7875 807 ℳ (+ 150 643 ℳ), Zuckermaterialsteuer — 7 230 325 ℳ (— 572 150 ℳ), Ver⸗ brauchsabgabe von Zucker 42 673 914 ℳ (+ 2 274 810 ℳ), Salzsteuer 33 273 88) ℳ (+ 732 786 ℳ%), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 8 865 760 ℳ (+ 2 993 036 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu der⸗ selben 91 288 727 ℳ (— 3406 935 ℳ), Brausteuer 18 795 707 ℳ (— 95 596 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 2529 038 ℳ (+ 51 751); Summe 499 306 773 ℳ (+ 8973 643 ℳ). Spielkartenstempel 935 367 ℳ (+ 19385 ℳ), Wechselstempelsteuer 6157508 ℳ (+ 295775 ℳ], Stempelsteuer für a. Werthpapiere 3409373 % (—784809 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 8 535 443 ℳ 8 1 766 645 ℳ), c. Loose zu Privatlotterien 1 311 538 ℳ
+ 929 794 ℳ), Staatslotterien 4 765 806 ℳ (*. 160 114 ℳ). Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 176 347 562 ℳ (+ 7 476 050 ℳ), Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung 43 778 000 ℳ (+ 1 738 000 ℳ). P.
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be⸗ traͤgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Dezember 1891: Zölle 264 740 828 ℳ (— 2 516 791 ℳ), Tabacksteuer 9 458 434 ℳ (+ 342 662 ℳ), Zuckermaterialsteuer 120 222 51 8 ℳ t 6 124 838 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker 41 779 148 ℳ
1 720 819 ℳ), Salzsteuer 29 799 731 ℳ (+ 824 146 ℳ), Ralschbottich⸗ 175 “ 12 129 863 ℳ (+ 1 217 755 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und
uschlag zu derselben 78 465 928 ℳ (- 121 104 ℳ), Brau⸗ hg und Uebergangsabgabe von Bier 18 120 436 ℳ. (s— 34 602 ℳ); Summe 467 116 886 ℳ (+ 7557 723 ℳ). — Spielkartenstempel 872 938 ℳ (+ 38 920 ℳ).
1“
Mit der spanischen Regierung ist deutscherseits schon vor einigen Tagen ein Abkommen über den provisorischen Fortbestand derjenigen Bestimmungen des Handels⸗ vertrags getroffen worden, welche sich nicht auf die Hühe. der beiderseitigen Eingangszölle beziehen, und durch welche einzelne Materien von Wichtigkeit, wie die Rechte der beider⸗ seitigen Staatsangehörigen in Bezug auf Handel, Schiffahrt und Gewerbebetrieb, der gegenseitige Muster⸗, Marken⸗ und Patentschutz, die Schiffahrt u. s. w. geregelt sind. Nach dem Abkommen soll der betreffende Theil des Vertrags bis zum 30. Juni fortdauern. 1 Wie wir erfahren, hat inzwischen eine weitere Verständi⸗ gung zwischen beiden Regierungen auch bezüglich der Ein⸗ gangszölle und zwar über einen modus vivendi statt⸗ befunder, wonach beide Theile sich bis zum 30. Juni meist⸗ egünstigt behandeln werden, allerdings mit der Maßgabe, daß der Alkohol in Spanien und der Wein in Deutsch⸗ land den autonomen Zollsätzen unterworfen werden. Es wird h, mit diesen beiden Ausnahmen im wesentlichen die deutsche Einfuhr in Spanien bis zu dem gedachten Ter⸗ min die bisherigen spanischen Eingangszölle, soweit sie auf den bisherigen spanischen Tarifverträͤgen beruhen, fortgenießen, die spanische Einfuhr in Deutschland dagegen an den hierselbst vom 1. e. ab bestehenden vertragsmäßigen Zollbefreiungen und Zollermäßigungen theilnehmen. . 8 —ͥᷓ́ᷓ́ᷓaea— v1““ v1“ Nach dem vom Reichstag bei der dritten Lesung angenom⸗ menen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Getreide, Holz und Wein, sollen über die Regierungsvorlage hinaus, welche die Vergünstigung auf das nach amtlicher Feststellung am
1. Jebruar 1892 in den deutschen Freilägern (Freibe irken), öffent⸗ lie 8n Zollniederlagen, “ unter amtlichem Mitverschluß,