1892 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

gemischten Privattransitlägern ohne amtlichen Mitverschluß und Zollausschlüssen vorhandene Getreide beschränkte, auch das am 1. Februar in derartigen Lägern bezw. in den Zoll⸗ ausschlüssen vorhandene Bau⸗ und Nutzholz der Tarif⸗ nummern 13 2 und 13c 3 sowie der an ebendiesem Tage in den deutschen Freilägern (Freibezirken), öffent⸗ lichen Zollniederlagen, Theilungslägern und Zollaus⸗ schlüssen vorhandene Wein der Tarifnummer 25e 1 ohne Nachweis der Abstammung aus Vertragsstaaten oder meistbegünstigten Ländern zur Entrichtung der am 1. Februar 1892 in Kraft tretenden ermäßigten Zollsätze zugelassen wer⸗ den. Ferner sollen auf das bis zum 31. Januar d. J. in den Zollcontos für zu verarbeitendes ausländisches Getreide ange⸗ schriebene und nach amtlicher Feststellung am 1e bruar d. J. im unverarbeiteten Zustande in den der Zollbehörde angemeldeten Räumen oder in Form von ver⸗ gütungsfähigen Mühlenfabrikaten in den zur Aufbewahrung derselben dienenden Räumen vorhandene Getreide, soweit bei den Abrechnungen für das II., III. und IV. Quartal 1891/92 mangels einer entsprechenden Ausfuhr von Mühlenfabrikaten eine Verzollung von Getreide stattzufinden hat, die ermäßigten Zollsätze Anwendung finden. 8 8

Ob diese Beschlüsse vom Reichstag auch bei der Schluß⸗ abstimmung angenommen werden und ob der Bundesrath einem solchen Gesetzentwurf seine Zustimmung ertheilen wird, steht noch nicht fest. Indessen werden die Interessenten, welchen bei der vorgerückten Zeit eine amtliche Benachrichtigung nicht mehr wird zugehen können, gut daran thun, die erfor⸗ derlichen Declarationen schleunigst bei der zuständigen Behorde

““ 8 8 b

Die Commission für die zweite Lesung d

es Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs erledigte in den Sitzungen vom 25. und 26. Januar RIFfch den Rest der Vorschriften über den Inhalt der Schuldverhältnisse aus Verträgen. Der § 369 Abs. 2, soweit er den im § 243 bezeichneten Fall betrifft, wurde mit den aus Beschlüssen zu § 369 Abs. 1 sich ergebenden Modificationen angenommen. Anlangend dagegen den Fall des Verzuges des Schu ldners, so entschied sich die Commission dafür, das Recht des Gläubigers, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrage zurückzutreten, nicht mit dem Entwurfe von dem Nachweise des Gläubigers abhängig zu machen, daß die Leistung infolge des Verzuges kein Interesse für ihn habe, sondern im Anschluß an die Art. 354, 356 des H.G.⸗B. dann zu ge⸗ währen, wenn die Leistung innerhalb einer dem Schuldner von dem Gläubiger bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt. Der Bestimmung einer Frist soll es jedoch nicht bedürfen, wenn die Leistung infolge des Verzuges für den Gläubiger kein Interesse hat. Ist die Leistung innerhalb der Frist nur theil⸗ weise bewirkt, so soll das Recht des Gläubigers, Schadens⸗ ersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit zu ver⸗ langen oder von dem Vertrage zurückzutreten, nach Maßgabe des § 247 Abs. 2 und des § 369 Abs. 1 Satz 2 ebenfalls von dem Nachweise des mangelnden Interesses des Gläubigers abhängig bleiben. Ein Antrag, dem Gläubiger nach Ablauf einer von ihm dem Schuldner zur Be⸗ wirkung der Leistung bestimmten angemessenen Frist ohne Rücksicht darauf, ob der Schuldner im Verzuge ist oder nicht, ob denselben also ein Verschulden trifft oder nicht, die gleichen Rechte beizule gen, wie sie ihm nach § 361 für den Fall des Firgeschäfts vhustehen, fand zwar warme Befürwor⸗ tung, erlangte aber nicht die Zustimmung der Mehrheit. Abge⸗ lehnt wurde ferner der Antrag, im Anschluß an den Art. 356 des H.G.⸗B. dem Gläubiger, wenn er infolge des Verzuges statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder von dem Vertrage zurücktreten will, eine Anzeigepflicht aufzuerlegen. Dagegen erachtete man es für geboten, dem Schuldner das Recht einzuräumen, dem Gläubiger eine an⸗ gemessene Frist zur Erklärung, ob er von den bezeichneten Rechten Gebrauch machen wolle, zu bestimmen, und zwar unter dem Präjudize, daß der Gläubiger, wenn er sich nicht erkläre, diese Rechte verliere. Anlangend den § 369 Abs. 3 und den noch rückständigen § 361 Abs. 2, gelangte der Entwurf mit der Modification zur An⸗ nahme, daß der Schuldner, wenn der Rücktritt infolge eines von ihm nicht zu vertretenden Umstandes erfolgt, wegen der empfangenen Gegenleistung nur nach den Grundsätzen über den Ersatz einer ungerechtfertigten 11 haften soll.

Vorbehalten blieb, bei der Berathung der Vorschriften über den Kauf auf die Frage zurückzukommen, ob und inwieweit im Falle des Verzuges des Käufers das Recht, von dem Ver⸗ trage zurückzutreten, dann auszuschließen sei, wenn der Ver⸗ seinerseits bereits erfüllt habe (vgl. Art. 354 des H.⸗G.⸗B.).

Die Commission wandte sich sodann dem von der Gewä hr⸗ leistung des veräußerten Rechts handelnden Unter⸗ abschnitte (§§ 370 bis 380) zu. Man verständigte sich zu⸗ nächst dahin, die zu beschließenden Vorschriften unter ent⸗ sprechender Fassungsänderung in den Titel über den Kauf einzustellen und dort eine Vorschrift aufzunehmen, welche

ie über die Gewährleistung beim Kauf geltenden Vorschriften auf andere entgeltliche Verträge, welche auf Veräußerung Prichtet sind, für entsprechend an⸗ wendbar erklärt. Mit Rücksicht auf diese Stellungs⸗

änderung und den Inhalt des § 459 Abs. 1, welcher die Verpflichtungen des Verkäufers im Anschluß an den § 370 bestimmt, wurde dieser als entbehrlich gestrichen. Dagegen gelangte der § 371 seinem achlichen Inhalte nach zur Annahme, jedoch mit dem Zusatze, daß der Verkäufer eines Werthpapieres auch dafür haftet, daß dasselbe zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten oder wegen desselben ein Zahlungsverbot nach Maßgabe des § 693 Abs. 3 erlassen ist. Genehmigt wurde ferner der § 372. Ein Antrag, die Haftung des Verkäufers für solche nicht ein⸗ getragene Dienstbarkeiten auszuschließen, welche nach den Um⸗ süͤndan als unerheblich anzusehen seien, fand keinen Anklang. Auch der § 373 wurde nach dem Entwurf angenommen unter Ablehnung eines Antrags, welcher die Haftung des Verkäufers für einen Mangel in Recht auch dann auszuschließen bezweckte, wenn bei dem Kauf eines Grundstücks der Käufer den Mangel aus dem Grundbuch ersehen konnte. Anlangend die §§ 374 bis 377, welche zwar auf dem Boden des Rechts⸗ verschaffungaprineip⸗ stehen, dasselbe aber insofern abschwächen, als dem Käufer, falls es sich nicht um den Verkauf eines Grundstücks handelt 378), wegen eines Mangels, welcher erst nach der im übrigen seitens des Verkäufers erfolgten Erfüllung hervortritt, das Recht, deshalb Schadenser atz wegen Nichterfüllun

zu verlangen oder von dem Vertrage zurückzutreten, erst na

erfolgter Entwehrung zustehen soll, entschied die Commission

sich dahin, den Evictionsstandpunkt des Entwurfs auch in der aus dem § 374 Satz 3 und den §8§ 375 bis 377 sich ergebenden Beschränkung aufzugeben und das Verschaffungsprincip nach Maßgabe der allgemeinen für die Erfüllung aus gegenseitigen Verträgen geltenden Vorschriften auch im Falle des § 374

Satz 3 durchzuführen. Nur bei dem Verkauf einer Sache oder des Rechts an einer Sache, welches zur Innehabung der Sache berechtigt, soll der Käufer,

wenn der Verkäufer, abgesehen von dem Mangel in seinem Rechte, im übrigen erfüllt hat, wegen des in Ansehung des Kaufgegenstandes einem Dritten zustehenden Rechts Schadens⸗ ersatz wegen Nichterfüllung nur dann zu fordern berechtigt sein, wenn die Sache dem Dritten mit Rücksicht auf dessen Recht herausgegeben ist oder wenn der Käufer sie dem Ver⸗ käufer zurückgewährt. Der Herausgabe der Sache an den Dritten soll es gleichstehen, wenn einer der im § 376 be⸗ zeichneten Fälle vorliegt.

Bei der Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers und Königs in der bweeire a ftlichon Hochschule nahm, wie uns nachträglich berichtet wird, nach der Festrede des Professors Sering über die Colonisationen in den Provinzen der Minister für Landwirthschaft, Domänen 5 um dem Vortragenden

Forsten von Heyden das Wort, n 8 interessanten Vortrag

und

den Dank der Anwesenden für seinen 6 1 auszusprechen und diesen dahin zu ergänzen, daß nicht nur bei der General⸗Commission Frankfurt, sondern auch bei denen

in Bromberg und Breslau zahlreiche Anträge auf

Bildung von Rentengütern vorlägen; der Vermehrung der Zahl der ländlichen Grundbesitzer seien jetzt die Wege

Durchführung dieser bedeutsamen Fehlen eines ausreichenden Land⸗

Viele der Anwesenden würden Werk practist ch mitzuarbeiten; Schrift zu fördern.

geebnet; der raschen

Anregung stehe indeß das messer⸗Personals entgegen. noch berufen sein, an dem großen inzwischen sei es durch Wort und

Das in Carl Heymann's Verlag in Berlin erschienene Handbuch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1892 entspricht in seiner Anordnung ganz demjenigen des Vorjahrs. Außer den Mitgliedern des Bundesraths, des Reichstags und sämmtlicher Reichsbehörden werden auch die Kaiserlichen Wirklichen Geheimen Räthe aufgeführt und bei dem Reichs⸗ Marine⸗Amt eine Liste S. M. Schiffe und Fahrzeuge gebracht. Dem am Schlusse beigegebenen alphabetischen Namensverzeich⸗ nisse schließen sich ein alphabetisches Verzeichniß der deutschen Konsulate und Schutzgebiete, ein alphabetisches Verzeichniß der der Reichs⸗Postverwaltung angehörigen Verkehrs⸗Anstalten und ein solches der Reichsbank⸗Anstalten an.

Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck und

Pyrmont ist heute Mittag von hier abgereist.

Nachdem der bisherige Kaiserliche Gesandte in Japan von Holleben Tokio verlassen hat, um sich auf seinen neuen Posten nach Washington zu begeben, hat der Legations⸗ Secretär von Waldthausen die interimistische Leitung der gesandtschaftlichen Geschäfte in Tokio übernommen.

Der bisherige Gesandte der Republik Columbien am

iesigen Allerhöchsten Hofe, General Don Lazaro Maria Perez ist von hier abberufen. 8 8

S. M. Kreuzer „Schwalbe“, Commandant Corvetten⸗ Capitän Oelrichs, ist am 27. Januar in Dar⸗es⸗Salam eingetroffen.

resden, 28. Januar. Seine Majestät der König, Seine Königliche Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich August sind gestern Abend von Berlin hier wieder eingetroffen.

Ihre Majestät die Königin ist, wie ein heute aus⸗ gegebenes Bulletin besagt, an Influenza erkrankt und deshalb genöthigt, das Bett zu hüten. Entzündliche Erscheinungen ind nicht vorhanden. Das Fieber ist mäßig, der Schlaf durch Kopf⸗ und Gliederschmerzen gestört.

Die Erste Kammer bewilligte, wie das Dr. J. meldet, in ihrer heutigen Sitzung, dem Berichte der zweiten Deputation entsprechend, Kap. 69 und 70 des Nachtrags zu dem ordentlichen Staatshaushalts⸗Etat und zu dem Finanz⸗ gesetz, nachdem zu Kap. 70 Dr. Birch⸗Hirschfeld verschiedenen Wünschen betreffs der Erleichterung der Landes⸗Irrenanstalten Ausdruck gegeben und der Geheime Rath Jäppelt eine Er⸗ klärung über das von der Regierung in dieser Beziehung beobachtete Verfahren gegeben hatte.

Die Zweite Kammer erledigte den ersten Bericht der Rechenschafts⸗Deputation über den Rechenschaftsbericht auf die Finanzperiode 1888/89, und zwar über Kap. 1 bis 21, Etat der Ueberschüsse, und beschloß, dem Antrage der Deputation entsprechend der Staatsregierung wegen der Verwaltung der Staatsfinanzen, soweit sich diese auf die in den Kap. 1— 21 gedachten Verwaltungszweige erstreckt, Ent⸗ lastung zu ertheilen. Eine Debatte knüpfte sich nur an Kap. 12, agdh⸗ Erzbergwerke bei Freiberg, zu welchem der Abg. Nay auf möglichst baldige instellung des verlustbringenden Erzbergbaues drang, welchem Verlangen von den Abgg. Vice⸗ Präsident Georgi, von Oehlschlägel, Kellner und Philipp widersprochen wurde. Hierauf wurden auf Antrag der Finanz⸗Deputation B die unter Titel 6, 8, 12, 13 und 34 des außerordentlichen Staatshaushalts⸗Etats für Erweiterung der Station Wilkau, des Gemeinschafts⸗Bahnhofs Eger, der Stationen Zwickau und Plauen oberer Bahnhof, sowie für Wasserversorgung des Bahnhofs Reichenbach i. V. geforderten Summen von 780 000, 550 000, 335 000, 326 000 und 162 000 unverkürzt bewilligt.

Elsaß⸗Lothringen. Der Landesausschuß für Elsaß⸗Lothringen ist gestern Nachmittag eröffnet worden. Die Mitglieder waren, wie „W. T. B.“ berichtet, vollzählig versammelt, am Regie⸗

Leiden erlegen ist. Mann die Kraft gefunden, die Ausa⸗

Generalität; auch die d- besetzt. Der Statthalter Für Session mit einer Rede, in der

in der Loge des Statthalters wohnte dessen Familie der Eröffnung bei, auf der reservirten Tribüne allgemeine st Hohenlohe eröffnete er hervorhob, das letzte Etats⸗ ahr habe mit einem bedeutenden Ueberschusse abgeschlossen,

die gesammte war dicht die

Tribüne

as laufende werde ebenfalls namhafte Ueberschüsse ergeben.

Unter diesen Umständen seien aus für gemeinnützige Unternehmung Schuldentilgung. An

Gesetzentwürfen

reichende Mittel

vorhanden en bei

Fortgang der würden vorgelegt

werden: Trennung der Gebäudesteuer von der Grundsteuer

und der Entwurf einer Kreisordnu

ng und Gemeindeordnung.

Diese Entwürfe seien bestimmt, den Gemeinden und Kreisen

größere Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit

Die Regierung erwarte, daß Vorlagen billigen werde. Der dem Vertrauen Ausdruck, daß

sicht des Landesausschusses im Verein zu bewältigen. Hoch auf Seine Majestät Versammlung begeistert ein⸗

gelingen werde, die Arbeiten schloß mit einem dreimaligen den Kaiser, in welches die stimmte. Das gesammte berger, Jaunez gewählt. Der Präsident Dr. Vorsitz mit folgender Ansprache: „In freudiger und gehobener das Kaisers festlich begangen: erbietung und Treue gesellt sich Dankes für die hochherzige durch welche das Land von dem Dre wurde. Ich weiß, daß Sie alle d und schlage Ihnen deshalb vor, Kaiser unsern tiefgefühlten

Dank in einer Adresse darzub Der Vorschlag wurde mit lautem Beifall einstimmig Präsidium mit der Ausführung des

angenommen und das Beschlusses betraut.

Deutsche Colonien. Telegramm aus Sansibar, welches über den Tod

Das des Paters Schynse berichtet, Volksztg.“ vollständig: „Schynse Néra. Schynse gestorben,

zur Küste führt. Es ist dieselbe auf seiner Rückreise angegriffen

wie die „Köln. Volksztg.“ weiter m Carawane betroffen, die von den dortigen Missionen die nothw

waaren, Medicamente, Bücher u. s. w. zu bringen. Nach dieser Angabe Msgr. daß der Tod P. Schynse'’s mit dem

schreibt das Blatt: muß man annehmen,

Präsidium, bestehend aus und Baron von Schauenburg, wurde wieder⸗ Schlumberger übernahm den

ganze Land den Geburtstag Seiner Majestät

Allerhöchste

Carawane in Nera geplündert’“. Nera liegt südlich vom Victoria⸗See an der Carawanenstraße, die Landschaft, in welcher Stanley wurde. eingetroffenen Briefe Msgr. Livinhac's

zu gewä

der Landesaussg * Statthalter gab sodann es der bewährten Um⸗ mit der Regierune Die Rede

Dr. Schlum⸗

Stimmung hat gestern des

zu den Empfindungen der Ehr⸗

das Gefühl aufrichtigen Entschließung, uck des Paßzwanges befreit iese Empfindungen theilen, Seiner Majestät dem allerunterthänigsten ringen.“

lautet nach der „Köln. décédé, caravane pillée

Nach einem soeben hat die Plünderung, ittheilt, wahrscheinlich eine

der Küste zum Victoria⸗See zog, um 0 0

Dinge: Tausch⸗ Weiter

Livinhac's

endigsten

Ueberfall der neuen Missions⸗Carawane nicht in Verbindung

steht. P. Schynse war nach sei

24. Oktober krank in Bukumbi.

die Südwestseite des Sees, 29. Januar bis 9. März 1891, war er sehr erschöpft und an Rheumatismus f leidend zurückgekehrt. Er erholte sich nur langsam,

und so ist es wahrscheinlich, daß er

über seine letzte Reise von Bukum

Gegenden um die Südwestecke des eine höchst willkommene Er⸗ Positionsbestimmungen gezeichneten Mittheilungen veröffentlicht hat. wie aus seinem Briefe vom 24. einen unglücklichen Zufall, bei zerschnitten wurde,

Erst in drei bis vier Wochen we

Von seiner letzten Reise um

Trotz seiner Schwäche hat der energische

ginnen, von welchem der erste kleinere Theil vorliegt Dieser behandelt mit gewohnter Anschaulichkeit und Genauigkeit die bis jetzt fast gänzlich unbekannten

änzung zu der nach eigenen

Canonicus Hespers im Septemberhefte von Leider wurde P. Schynse, Oktober hervorgeht, durch welchem die Daumensehne sehr am Schreiben gehindert, sodaß er G vielleicht seine Aufzeichnungen nicht hat vollenden können.

hierüber wie über seinen Tod vorliegen.

nem letzten Briefe vom

in seiner Station seinem

eines Tagebuchs

rbeitun bi dea Uganda zu be⸗

Victoria⸗Sees und giebt

Karte P.

Schynses, die setermann's

rden genauere Nachrichten . b

von der Geburt einer Tochter der

mit dreimaligen Hochrufen

In der letzten unter dem Vorsi Fürsten Lobkowitz in Prag abge Abgeordneten des Großgrun czechen erklärte, wie Wiener die Gruppe Schwarzenberg, sie date niederzulegen, falls die Da den Deutschen ausgeliefert würde die Mandate s der Situation eingetreten sei. Die Tageblatt“ gebrachte Mittheilung Thun sei der Ansicht, daß es,

mitsammt zu verschieben“, petenter Seite erfährt, formationen.

Gestern sind in Ungarn Reichstag vorgenommen worden. mittag bekannten 307 61 Unabhängige, 49 Nationale, 7 1 kannt ist, gewählt. 3 Stichwahlen In Preßburg, wo als gestellt war, wurde der Justiz⸗M ungefähr 95 Stimmen Majorität Präsident Graf Szapary Freiherr von Fejervary in

Der Prinz und die Prinzes

rungstische befanden sich sãmmtliche Regierungscommissare:

1“

Oesterreich⸗Ungarn.

In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses

wurde nach einer mienhung des „W. ht

. n aufgenommen. der Erzherzogin Marie Valerie und der neugeborenen Prinzessin ist den Umständen nach gut.

die Altczechen jedoch hierdurch der Landtag den

o lange zu behalten, bis eine Klärung

Niederlegung des Landtagsmandats seitens eines Theils des conservativen Adels, das Beste wäre, „die Ausgleichsaction der Abgrenzung der Bezirke auf einige Jahre wie das „Fremdenblatt“ von com⸗ 6 auf vollständig unrichtigen In⸗

Wahlergebnissen Angehörige und 2 Abgeordnete, deren Parteistellung nicht be⸗ Gegencandidat Graf Apponyi auf⸗

wurde in Temesvar, der Minister Ofen gewählt.

Großbritannien und Irland.

T

T. B.“ die Mittheilung Erzherzogin Marie Valerie Das Befinden

des Oberst⸗Landmarschalls haltenen Eee khenh. dbesitzes und der Alt⸗ Blättern gemeldet wird, sei bereit, ihre Man⸗ dasselbe thäten. Jungczechen und , einigte man sich dahin,

von dem „Neuen Wiener der Statthalter Graf gegenüber einer drohenden

341 Neuwahlen zum Nach den bis heute Vor⸗ sind 180 Liberale, Igronisten, 5 keiner Partei

sind bis jetzt Se.

inister von Szilä⸗

hi mit gewählt. Der Mi

inister⸗

sin von Wales werden diesen Tagen nach Os⸗