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Zer Arzngsprris beträgt vierteljährlich 4 % 50 ₰. füͤr Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition Einzelne Aummern kosten 25 ₰.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Rechtsanwalt und Notar, Geheimen Justiz⸗ Rath Rintelen zu Münster den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Intendantur⸗Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Seidler zu Koblenz, bisher bei der Intendantur des VIII. Armee⸗Korps, dem Stabsarzt Dr. Lindemann im 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, kommandiert als Hilfs⸗ Referent bei der Medizinal⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums, und dem Kommerzien⸗Rath Paul Wegener zu Wittstock im Kreise Ostprignitz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, . dem Depot⸗Vize⸗Feldwebel a. D. Buchholz zu Swine⸗ münde, bisher beim Artillerie⸗Depot daselbst, und dem Guts⸗ und Kunstgärtner Josef Majewski zu Balschewo im Kreise Inowrazlaw das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Kanonier August Neubauer im Thüringischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 19 und dem Arbeiter August
Guthke zu Köpenick im Kreise Teltow die Rettungs⸗Medaille
am Bande zu verleihen. 68
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren ꝛc. nig hlauhnih zur An⸗ egung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem General⸗Lieutenant von Bülow, Kommandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division; 8 des Offizierkreuzes desselben Ordens:
dem Major Freiherrn von Manteuffel im General⸗ stab derselben Division; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: “ dem “ von Lochow im 1. Großherzoglich SHessischen Infanterie⸗ (Leib⸗Garde⸗) Regiment Nr. 115,
dem Ritimeister von Steinau⸗Steinrück im 1. Groß⸗ Ferzczic Hessischen Dragoner⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Re⸗ giment) Nr. 23, und 8 8
dem Hauptmann von Wolff im Großherzoglich Hessi⸗
8 Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 25 (Großherzogliches rtillerie⸗Korps);
dem Premier⸗Lieutenant von Brauchitsch, dem Second⸗Lieutenant von Köckritz und 8 dem Second⸗Lieutenant Lotheißen,
(Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115,
dem Premier⸗Lieutenant von Gustorf und
dem Premier⸗Lieutenant Wilms, beide im 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 23;
des Königlich sächsischen Albrechts⸗Kreuzes: dem Feldwebel Grill im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115 und dem Wachtmeister Haaß im 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 23; des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehren⸗ zeichens:
Kompagnie; des Großkreuzes des ö württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Premier⸗Lieutenant à la suite des Garde⸗Jäger⸗ Bataillons Emich Erbprinzen zu Leiningen; der silbernen Verdienst⸗Medaille desselben Ordens: dem Feldwebel Dörr im 1. Großherzoglich Hessischen In⸗ anterie⸗ (Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115 und . dem Wachtmeister Rothermel im 2. Großherzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment (Leib⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 24;
des Verdienstkreuzes des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Mihktär⸗Musik⸗Dirigenten Rothe vom Hannoverschen Jäger⸗Bataillon Nr. 10;
des Sterns zum Komthurkreuz des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder den vom weißen Falken: 8 em General⸗Major v Schmeling, Kommandeur der 24. Infanterie Brigade: 81“” 8 des Komthurkreuzes erster Klasse des Herzog lich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem General⸗Major Stoetzer, Kommandeur der 31. In⸗ fanterie⸗Brigade; v6“”“
Im
ddees Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens erster Klasse: dem General⸗Lieutenant von Bülow, Kommandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division;
desselben Ordens dritter Klasse: dem Major Maaß im Feld⸗Artillerie⸗Regiment General⸗ Felde ngnaiihg (2. Brandenburgisches) Nr. 18, kommandiert als Adjutant bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division, und dem Rittmeister von Grolman im 1. Großherzoglich Hsighen Dragoner⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment) 128
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse:
dem Hauptmann von Strzemieczuy im 1. Groß⸗ herzoglich Hessischen Infanterie⸗(Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115;
desselben Ordens dritter Klasse:
dem Premier⸗Lieutenant von Gordon und den Second⸗Lieutenants von Köckritz, von Sanden und Freiherrn Schenck zu Schweinsberg III., sämmtlich im 1. Großherzoglich Zesischen Infanterie⸗ (Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115, dem LJSI“ de Neufville und den Second⸗Lieutenants Godeffroy⸗Faerber und Frei⸗ herrn von Gemmingen⸗Ha genschieß, sämmtlich im 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner⸗
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
sämmtlich im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗
dem Vize⸗Feldwebel Maywald in der Schloßgarde
Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 23, und dem Second⸗Lieutenant von Bellersheim im 2. Groß⸗ herzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment (Leib⸗Dragoner⸗Regi⸗ ment) Nr. 24;
des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Lind, Adjutanten des 2. Rheinischen Husaren⸗Regiments Nr. 9; des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens vierter Klasse: „ddeem Premier⸗Lieutenant von Langenn im Garde⸗Jäger⸗ Bataillon; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Or dens vierter Klasse:
dem Second⸗Lieutenant Freiherrn von der Goltz im Königin Elisabeth Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 3;
des Ritterkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Second⸗Lieutenant Freiherrn Geyr von Schwep⸗ penburg im Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1; sowie
der von Seiner Hoheit dem Sultan von Sansibar verliehenen zweiten Stufe der zweiten Klasse des Ordens der „Strahlende Stern“: dem Major von Wrochem im 2. Hannoverschen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 77.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu genehmigen, daß der Landgerichts⸗Direktor neke in Beuthen O.⸗S. in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Breslau versetzt werde; ferner 1 8
den Gerichts⸗Assessor Weizsäcker in Berlin zum Amts⸗ richter in Oranienburg,
den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Munk in Woldenberg zum Amtsrichter in Forst i. L.,
den Gerichts⸗Assessor Baier in Görlitz zum Amtsrichter in Greiffenberg i. Fehee
den Gerichts⸗Affe sor Strothmann in Cassel zum Amts⸗ richter in Sontra,
den Gerichts⸗Assessor van de Loo in Kempen a. Rh. zum Amtsrichter in Bitburg,
den Gerichts⸗Assessor Seibert in St. Wendel zum Amts⸗ richter in Völklingen, und .
den Gerichts⸗Assessor Draf in Barmen zum Amtsrichter in Hillesheim zu ernennen; sowie b dem Gerichtskassen⸗Rendanten Knothe in Brieg den Charakter als I“ und
dem Gerichtsschreiber, Sekretär Tietz bei dem Amtsgericht in Koschmin, dem Fentehissch eaner ericht in Hannover, un e (Fannascheslter, Sekretär Senge in Duderstadt den
Sekretär Baxmann bei dem Amts⸗
Charakter als Feitslsf gfth Zt verleihen.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Paul Horn in Wehlau ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Königsberg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wehlau, und
der Rechtsanwalt Dr. Für. Nindel in Burgdorf zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Celle, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Burgdorf, ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Kanzlei⸗Diätarius Ernst Otto zum Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Anschluß an den Erlaß vom 5. Juli d. J M. 6779 —, betreffend die Einführung der Personalkonzession für Apothekengerechtigkeiten, weise ich zur Beseitigung von Zweifeln, welche inzwischen in der Hchfe, laut geworden sind, ganz ergebenst darauf hin, daß auch die von dem bisherigen Inhaber an den Staat zuruckgegebenen Gerechtigkeiten (Erlaß vom 17. November 1893 — M. 10 103 — Ziffer 2 und 4) und solche Konzessionen, welche während der zehnjährigen Un⸗ verkäuflichkeit (Erlaß vom 21. Juli 1886. Min.⸗Bl. für die innere Fefsttetn S. 900) an den Staat zurückfallen, in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 30. Juni d. J. und des Eingangs bezeichneten Erlasses zu 1 sind.
Solche Apothekengerechtigkeiten sind daher jederzeit in der bei Apothekenneuanlagen üblichen Weise auszuschreiben und zu verleihen; dem neuen Konzessionar darf in Anwendung der Allerhöchsten Ordre vom 8. März 1842 (Gesetz⸗Samml. S. 111) und des dazu ergangenen Erlasses vom 13. August 1842 (Eulenberg Med.⸗Wesen S. 475) nur die Verpflichtung auferlegt werden, die Apothekeneinrichtung und die bei der Geschäftsübernahme vorhandenen Waarenbestände gegen einen dem wahren zeitigen Werth entsprechenden Preis zu übernehmen,
welcher eventuell durch Sachverständige festzusetzen ist. Die Phsgatanskosben tragen Käufer und Verkäufer zu gleichen eilen.
Zur Uebernahme des Apothekengrundstücks ist der Geschäfts⸗ nachfolger nicht verpflichtet; will er dasselbe jedoch erwerben, so ist behufs Vermeidung der Entstehung neuer Idealwerth darauf zu halten, daß es nicht zu einem höheren Preise, als sein zeitiger “ beträgt, in Rechnung gestellt werde.
Bei der Verlegung von Apotheken ser vom 24. bruar 18902 — M. 264 —) ist nach Maßgabe meines Ein⸗ gangs angezogenen Erlasses zu verfahren, wenn durch die Verlegung dem Inhaber der Gerechtigkeit finanzielle Vortheile erwachsen oder wenn durch die Verlegung die Errichtung einer neuen Apotheke verhindert oder verzögert wird. 1
Eure Excellenz ersuche ich ganz ergebenst, die Herren Regterange. rräsidenten in entsprechender Weise gefälligst zu
verständigen. Berlin, den 5. September 1894. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: von Bartsch. An sämmtliche Königliche Ober⸗Präsidenten.
Angekommen: 8
Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, aus Schlesien.
Abgereist:
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Marine⸗ amts, Vize⸗Admiral Hollmann.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. September.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Ane Ma 8 Uhr in Swinemünde auf S. M. Nacht „Hohenzollern“ eingeschifft und verließen den Hafen um 9 ½ Uhr zur Besichtigung der auf der Swinemünder Rhede u Anker liegenden Herbstübungs⸗Flotte. Nach beendeter Revue Heeablen Seine Majestät den Abmarsch der Flotte nach Prorer Wiek an der Ostküste Rügens, woselbst Nachmittags gegen 4 Uhr geankert wurde.
eute früöh 8 Uhr begaben Seine Majestät Sich zur Anwohnung feunh her Uebungen zunächst an Bord S. M. S.
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