Abg. Hanssen (Däne) bemerkt, daß in Nordschleswig ähnliche Schulbciae dlaagehe wie sie die Polen in Bezug auf Hesen und Westpreußen geschildert hätten. Man habe dänischen Lehrern die Konzession versagt, weil sie dänischen Vereinen angehörten. Dabei gehöre der dänische Lese⸗ und Schreibunterricht garnicht zu den Unterrichtsgegenständen der preußischen Schulen. Der Minister möge in dieser Frage eine feste Stellung einnehmen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ja, meine Herren, auf diese bestimmte Frage des Herrn Ab⸗ geordneten bin ich ihm, glaube ich, eine Antwort schuldig. Wir sind im allgemeinen mit dem Gang, den die Bekämpfung der dänischen Agitation in Nordschleswig genommen hat, sehr zufrieden. Das Votum der schleswig⸗holsteinischen Synode ist für uns ein erfreuliches Zeichen, daß in den weitesten Kreisen, auch in solchen, die früher zweifelhaft gewesen sind, mehr und mehr das Vertrauen ge⸗ wachsen ist, daß die Sprachenpolitik der Regierung in Nordschleswig richtig ist.
Es ist wahr, daß wir den dänischen Privatunterricht dort in Nordschleswig im Ganzen und Großen bekämpfen. Das thun wir deshalb, weil dieser Privatunterricht in der dänischen Sprache noch
weesentlich das Gepräge trägt einer Maßnahme der dortigen politischen, deutschfeindlichen dänischen Agitation. (Sehr richtig! rechts.)
Ich kann daher die Frage des Herrn Abgeordneten nicht generell dahin beantworten, daß wir jeden dänischen Sprachunterricht verbieten werden, auch nicht, daß wir den dänischen Sprachunterricht in Zukunft zulassen werden, sondern ich kann nur sagen, wir werden in jedem einzelnen Falle es davon abhängig machen, ob wir die Ueberzeugung gewinnen, daß es sich hier um eine Maßnahme dänischer und deutsch⸗ feindlicher Agitation handelt. Wo das der Fall ist, werden wir den dänischen Sprachunterricht nicht zulassen, weil er in der That ein Ge⸗ biet berührt, das auch in die Aufgabe unserer Volksschule gehört.
Abg. Hansen⸗Oldenburg (fr. kons) schließt sich diesen Aus⸗ führungen an. Es müsse endlich Friede in Nordschleswig einziehen,
und die Dänen müßten einsehen, daß sie mit ihren Agitationen ihren eigenen Landsleuten schaden. Wenn die Herren Johannsen und Ge⸗ nossen von Landsleuten sprächen, so hätten sie wohl die Nationaldänen
im Auge, deren Beifall sie fänden und für die sie sprächen, obwohl sie hier im Abgeordnetenhause säßen und den Eid auf die preußische
Verfassung geleistet hätten. Die Regierung müsse auf die dortige
Verhetzung ein wachsames Auge richten.
Abg. Fuchs (Zentr.): Der Abg. von Eynern hat die beweislose Behauptung aufgestellt, daß ich sozialdemokratische Reden gehalten habe.
at er je eine Rede von mir in einer Volksversammlung gehört? 8 itiert hat er sie nicht. Ich fordere ihn auf, seine ehrenrührige Be⸗ haäauptung zu belegen oder künftig solche Anzapfungen zu unterlassen. Wir sind für die Rechte und Pflichten der Arbeiter so gut wie für die der Arbeitgeber eingetreten, und das werden wir auch ferner thun. Herr von Eynern haͤlt die Redemptoristen für gefährlich, und doch hat er nie einen gesehen. Ueber die Thätigkeit der Jesuiten haben sich Landräthe sehr günstig ausgesprochen; sie hätten die Staatsautorität gestärkt und für die Mäßigkeit gewirkt. Eine exceptionelle Behandlung verlangen wir nicht, sondern nur die Gleichberechtigung, wie sie uns durch ein Königswort verbürgt ist. Tausende von Ordensbrüdern essen noch das Brot der Verbannung; sie sind dazu verurtheilt ohne Recht und Richterspruch. Wer behauptet denn noch, daß der Erzbischof von Köln Stroh geflochten habe? Behauptet wurde nur, daß er in den
Listen als Strohflechter aufgeführt worden ist. Wahr ist aber, daß der Erzbischof in Gesellschaft von Verbrechern spasteren gegangen ist, daß ein Mörder ihm bei der heiligen Messe gedient hat. Für die be⸗
sonnene Art des Abg. von Plettenberg, mit der er die konfessionelle Frage erörtert hat, bin ich ihm dankbar. Möge dieser Ton im Evangelischen Bunde die Regel werden!
Abg. von Eynern (nl.): Der Abg. Fuchs hat die Richtigkeit
meiner Behauptungen über den sozialdemokratischen Charakter seiner Reden heute selbst bestätigt. Aber ich nehme meine Parallele zurück. Kein Sozialdemokrat würde sich so ausdrücken, wie es heute Herr Fuchs gethan hat. Er hat die Sozialdemokraten übertrumpft.
Abg. Dr. Porsch: Ich will es der General⸗Synode nicht ver⸗ argen, daß sie gegen die Encyklika des Papstes Widerspruch erhoben hat. Die Protestanten nehmen bei der geschichtlichen Darstellung katholischer Dinge doch auch kein Blatt vor den Mund, ohne daß der
Kultus⸗Minister dagegen eingeschritten ist. Die Existenz des Evange⸗
lischen Bundes wird mit den Katholikentagen und einer Begrüßungs⸗
rede in Mainz begründet. Von Glaubensunterschieden war dort nicht die Rede; es fiel nur der nicht ganz korrekte Ausdruck: Katholisch ist Trumpf. Dagegen spricht man im Evangelischen Bunde von
Papismus und Jesuitismus im Zusammenhang mit der katholischen
Kirche. Ich erinnere nur an die Aeußerungen in Krefeld. Herr von
Plettenberg möge seinen Einfluß anwenden, damit künftighin solche
Aeußerungen unterbleiben. Was den Erzbischof Melchers betrifft, so hat ein Mitglied unserer Partei irrthümlich im Reichstage ge⸗ sagt, der Erzbischof sei mit Strohflechten beschäftigt worden, das hat hier der Justiz⸗Minister dahin richtig gestellt, daß er als Strohflechter in den Listen geführt worden sei. Ich habe aber in unserer Presse nicht gefunden, daß jene falsche Behauptung wiederholt worden ist. Einzelne Behauptungen des Ministers sind allerdings bestritten oder richtig gestellt worden. Darin läge
nur eine Agitation, wenn man in unrichtiger Weise die Massen aufreizte. Eine Kritik der ministeriellen Aeußerungen darf doch nie⸗ mand verwehrt werden. Für die Imparität gegen die Evangelischen erwarte ich den Beweis. Ob in der Akademie in Münster das katholische Element bevorzugt werde, weiß ich nicht; diese Akademie hat aber stiftungsmäßig einen katholischen Charakter, und darum kann sie nicht zum Vergleich herangezogen werden. Man muß uns doch auch Zahlen vorführen. Die Meinung der Kandidaten, daß ihnen katholische Bewerber vorgezogen werden, beweist garnichts. Wir ver⸗ langen nur, daß die katheli scche Kirche in Preußen in ihrer Eigenart bestehen bleibt, wie es bis 1870 gewesen ist, ohne daß es dem Staat zum Schaden gereicht hat. 8
Abg. Johannsen bestreitet, daß nur die dänischen Agitatoren an der Unzufriedenheit mit den Schulverhältnissen in Nordschleswig Schuld seien. Wenn das der Fall wäre, brauchte der Minister ja nur den Grund der Unzufriedenheit zu beseitigen, um die Agitation
lahm zu legen. Er, Redner, sei sich einer solchen Macht über die Bevölkerung nicht bewußt, um sie durch Agitation aufregen zu können. Die Bevölkerung selbst sei mit den Verhältnissen unzufrieden. Seine Landsleute seien die Nordschleswiger, aber im staatsrechtlichen Sinn sei er preußischer Staatsbürger, als solcher sitze er hier im
8 eele Er stehe noch auf dem Boden des Artikels V des Prager
Friedens. (Rufe bei den Nationalliberalen: Ist ja aufgehoben!)
1“ Diese Aufhebung können wir nicht anerkennen. Weder er, noch sein Freund Hanssen habe jemals den Eid auf die preußische Verfassung
verletzt. Wenn ihm außerhalb des Hauses diese Beleidigung gesagt
würde, würde er sie ganz anders zurückweisen. Der Kultus⸗Minister
müsse rhältniss r nie ie Beri ger⸗ TT“ aber nicht auf die Berichte der ger Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. B osse: Meine Herren! Nur zwei Worte. Widerlegt hat uns der Herr Vorredner nicht. Ich bin auch garnicht willens, seine diplomatischen und völkerrechtlichen Deduktionen über aufgehobene Artikel zu wider⸗ legen (Heiterkeit); ich glaube nicht, daß es dessen bedarf. Ich habe nur das Bedürfniß, einen Ausspruch von ihm hier richtig zu stellen. Er hat bestritten, daß die Agitation in Nordschleswig auf der Seite läge, die ich vorhin bezeichnet habe. Meine Herren, daß es mit dieser Agitation nicht so ganz leicht zu nehmen ist, das können Sie daraus ersehen, daß der nordschleswigsche Schulverein
recht eigentlich ein Verein der Agitation ist, wie der Herr Abgeordnete wohl zugeben wird, da er in seinem Aufrufe von 1893 als die Auf⸗ gabe in Nordschleswig bezeichnet, alles zu thun, um die Mutter⸗ sprache und den dänischen Geist bei den Kindern und der Jugend zu schützen und zu pflegen, damit sie einst als ein wohlaufgeklärtes und kräftig dänisches Geschlecht (hört! hört!) das gegenwärtige er⸗ setzen sollen“.
Nun, meine Herren, das genügt, um die Agitation zu kennzeichnen.
Wenn nun der Herr Abgeordnete gesagt hat, ich solle mich nicht auf die Berichte der Germanisatoren verlassen, die alle Dinge in Nordschleswig durch die Brille des Fanatismus sehen, so muß ich diese Aeußerung und diese Warnung ablehnen. Denn, meine Herren, diese Germanisatoren sind nichts Anderes als treue deutsche und preußische Beamte, die dort auf vorgeschobenen Posten stehen (Bravol), in einer gefährdeten Gegend, und denen es wahrhaftig nicht leicht wird, gegenüber diesen dänischen Agitationen ihre Pflicht zu thun. Daß sie ihre Pflicht thun, daß sie die Augen aufmachen, daß sie uns aufklären über die Gefahren, die dort dem Deutschthum drohen, dafür sind wir ihnen Dank schuldig, und dafür wird ihnen das Vaterland noch einmal danken. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Friedberg: Im Reichstage hat der Abg. Lieber, der größte Diplomat des Zentrums, selbst das Märchen von dem stroh⸗ flechtenden Erzbischof Melchers erzählt. Es ist auch schon die Be⸗ hauptung richtig gestellt, daß der Erzbischof mit Verbrechern habe zu⸗ sammen spazieren gehen müssen. Die Kirche muß sich dem Staat unterordnen. t dem Zentrum werden wir uns allerdings darüber nicht verständigen können. 8
Abg. Dr. Porsch: Herr Lieber hat von jener Angelegenheit ge⸗ sprochen, bevor der Justiz⸗Minister sie aufklärte. Die .ee die jetzt berichten, daß der Erzbischof allein spazieren geführt worden sei, sind doch vor 20 Jahren wohl noch nicht dort gewesen, und es sind eben Gegenbehauptungen darüber aufgetaucht. Die katholische Kirche in ihrer Eigenart muß vom Staat respektiert werden, natürlich lebt sie innerhalb des Staats, aber die Staatsgesetze müssen ihre Eigenart respektieren. Der Staat darf von der Kirche niemals etwas verlangen, wovon er sich sagen muß, daß die Kirche es nicht gewähren kann.
Abg. Hansen⸗Oldenburg weist darauf hin, daß die dänische Bevölkerung Nordschleswigs sich immer noch auf den Artikel V des Prager Friedens berufe und damit agitiere, obwohl dieser Artikel durch einen besonderen Staatsvertrag zwischen Preußen und Oester⸗ reich aufgehoben worden ser
Abg. Jür gensen (nl.) behauptet, daß Herr Johannsen die Un⸗ wahrheit gesagt habe, indem er die dänische Agitation bestritten. (Präsident von Kröcher macht den Redner darauf aufmerksam, daß der Vorwurf der Unwahrheit unparlamentarisch sei.) Redner weist an einzelnen Beispielen nach, daß eine nationaldänische Agitation be⸗ stehe, an der sich die Herren Johannsen und Hanssen betheiligten und 88 sanf Losreißung Nordschleswigs vom preußischen Staat ge⸗ richtet sei.
Abg. Johannsen bestreitet die Richtigkeit der einzelnen Be⸗ richte, auf welche sich Herr Jürgensen berufen hat.
„Abg. Stöcker (b. k. P.) erwidert dem Abg. Porsch, daß das Urtheil des Papstes über die Reformation nicht dadurch besser werde, daß es sich auf frühere Zeiten beziehe. Der Papst sei eine von 200 Millionen Katholiken anerkannte Autorität, und seine Worte würden gläubig hingenommen. Das Wort des Papstes könne man nicht mit einer Aeußerung eines beliebigen Geistlichen vergleichen, da müßte man schon Worte eines evangelischen Königs zum Vergleich heranziehen, und ein solcher habe sich niemals ähnlich über die katho⸗ lische Kirche geäußert. Bei solchen Angriffen sei ein konfessioneller Friede nicht möglich.
Damit schließt die Diskussion. 1
Das Gehalt des Ministers und das Kapitel „Ministerium“ werden bewilligt.
Gegen 3 ¾ Uhr wird die weitere Berathung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.
Handel und Gewerbe.
Heute Vormittag 11 Uhr fand im Reichsbankgebäude die ordentliche Generalversammlung der Reichsbank⸗ antheilseigner statt. Es waren nach Maßgabe des Statuts (§ 17) 2103 Stimmen vertreten. Den Vorsitz führte in Behinderung des Reichskanzlers der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch. Dieser gab eine kurze Uebersicht der Entwickelung des letzten Geschäftsjahrs im Anschluß an den gedruckten Bericht, erklärte die Dividende, gedachte mit ehrenden Worten der verstorbenen Mitglieder bezw. Stellvertreter von Mitgliedern des Zentral⸗Ausschusses und schritt sodann zur Vornahme der Ergänzungswahlen. Zu Mitgliedern des Zentral⸗Ausschusses wurden die Herren Ge⸗ heimen Kommerzien⸗Räthe von Hansemann und von Men⸗ delssohn⸗Bartholdy, Stadtrath Kaempf und Kaufmann Ad. Woermann (Hamburg) wiedergewählt und an Stelle des verstorbenen Herrn Geheimen Kommerzien⸗Raths, General⸗Konsuls Schwabach Herr Kommerzien⸗Rath Engelbert Hardt neugewählt, zu Stellvertretern an Stelle der verstor⸗ benen Herren Rieß und General⸗Konsul William Schönlank die Herren Dr. Paul Schwabach und Kommerzien⸗Rath Fritz Friedländer, sowie an Stelle des Herrn Kommerzien⸗Raths E. Hardt der Banquier Herr James Hardy neugewählt.
Dem Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1897 sind folgende Mittheilungen entnommen: Der Gesammtumsatz der Reichsbank betrugsim Jahre 1897 142 110 610 900 ℳ. d. i. gegen das Vorjahr mit 131 499 193 300 ℳ mehr 10 611 417 600 ℳ Der Bank⸗ zinsfuß berechnet sich im Durchschnitt des Jahres 1897 auf 3,806 % für Wechsel und auf 4,556 bezw. 4,806 % für Lombard⸗Darlehen. Die Zinsfuß⸗ ermäßigung bei der Beleihung von Schuldverschreibungen des Reichs und der Bundesstaaten ist vom 1. Juli ab in Wegfall gekommen. An Banknoten sind durchschnittlich 1 085 704 000 ℳ im Umlauf und mit 80,27 % durch Metall gedeckt gewesen. Im Giroverkehr hat der Umfatz einschließlich der Ein⸗ und Auszahlungen für Rechnung des Reichs und der Bundesstaaten rund 119 057 Millionen betragen. Am Jahresschluß beliefen sich die Guthaben der Giro⸗Kunden auf rund 332 105 000 ℳ. An Zahlungsanweisungen wurden 6799 Stück über 122 631 361,16 ℳ ertheilt. Wechsel wurden gekauft oder zur Einziehung übernommen 4 268 291 Stück über 7 681 135 706,02 ℳ Darunter befanden sich 358 890 Platzwechsel über 926 126 389,18 ℳ, welche für Rechnung der Giro⸗Kunden kostenfrei eingezogen worden sind. Von den angekauften Wechseln betrugen 385 478 Stück je 100 ℳ und weniger. Von den Ende Dezember 1897 im Bestande verbliebenen inländischen Wechseln wurden fällig: binnen 15 Tagen 32 ¼ 106 200 ℳ, binnen 16 bis 30 Tagen 134 574 900 ℳ, binnen 31 bis 60 Tagen 194 089 400 ℳ und binnen 61 bis 90 Tagen 116 669 800 ℳ, zusammen 766 440 300 ℳ An Lombard⸗ Darlehen wurden ertheilt 1 552 955 720 ℳ und blieben am Schluß des Jahres 1897 ausgeliehen 172 669 070 ℳ Die Wechsel⸗ und Lombard⸗Anlage hat durchschnittlich 753 087 000 ℳ betragen. Die Grundstücke hatten am Ende des Jahres 1897 einen Buchwerth von 33 452 700 ℳ Offene Depots waren Ende 1897 265 618 Stück im Nennwerth von 2 768 641 753 ℳ in 3778 ver⸗
schiedenen Effektengattungen niedergelegt. Von den verwahrten Werthpapieren wurden im Laufe des Jahres 106 906 510,80 ℳ
1e. 8
insen und Gewinn⸗Antheile für die Deponenten eingezogen und ver⸗ Fele Der Gesammtgewinn hat für das Jahr 1897 be⸗ tragen 32 699 101,94 ℳ Davon gehen ab: 1) die Verwaltungs⸗ kosten mit 10 258 519,15 ℳ, 2) die Ausgabe für Anfertigung von Banknoten von 410 105 ℳ, 3) die vertragsmäßige Zahlung an den preußischen Staat von 1 865 730 ℳ, 4) für zu zahlende Notensteuer nach § 9, 10 des Bankgesetzes 767 915,89 ℳ, zusammen 13 302 270,04 ℳ Es bleibt daher ein Reingewinn von 19 396 831,90 ℳ Davon erhalten: die Antheilseigner 3 ½8 % von 120 000 000 ℳ, 4 200 000 ℳ, und von dem Ueberreste von 15 196 831,90 ℳ die Reichskasse 9 897 623,93 ℳ, die Antheilseigner 5 299 207,97 ℳ, zu⸗ fammen wie oben 15 196 831,’90 ℳ Dem Gewinn der Antheilseiganer von 5 299 207,97 ℳ treten hinzu die am Schlusse des Jahres 1896 unvertheilt gebliebenen 6562,91 ℳ, das sind zusammen 5 305 770,88 ℳ, wovon auf jeden Antheilschein der Reichsbank als Rest⸗Dividende 132,60 ℳ, mithin auf sämmtliche 40 000 Antheile 5 304 000 ℳ entfallen und der Rest von 1770,88 der späteren Berechnung vorbehalten bleibt. Hiernach erhalten die An⸗ theilseigner für das Jahr 1897 auf jeden Antheil von 3000 ℳ zu der bereits empfangenen Dividende von 105 ℳ noch 132,60 ℳ Rest Dividende, zusammen mithin 237,60 ℳ, was einen Ertrag von 7,92 % darstellt.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks V an der 8 und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 13 541, nicht recht⸗
zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen. 8 Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu Steglitz, an der Potsdamerstraße belegen, der Frau Maurermeister Agnes Scheidler, geb. Draffke, zu Berlin gehörig; Fläche 46 a; für das Meistgebot von 40 050 ℳ wurde der Kaufmann Wilhelm Gumpertz zu Charlottenburg, Augsburgerstraße 60, Ersteher. — Grundstück zu Friedenau, eingetragen zu Deutsch⸗Wilmersdorf, an der Niedstraße belegen, dem Zimmermeister Carl Stefan und dem Bauunternehmer Paul Golnik gehörig; Fläche 9,35 aà; für das Meist⸗ gebot von 116 300 ℳ wurde der Tischlermeister Wilhelm Richter zu Berlin, Schönleinstraße 18, Ersteher. — Grundstück zu Schöneberg, Sedanstraße 46, dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath c. D. Hugo Nivolay zu Berlin gehörig; Fläche 5,84 a; Nutzungswerth 72950 ℳ; für das Meistgebot von 105 900 ℳ wurde der Rentier Carl Türpe zu Schöneberg, Goltzstraße 48, zur Zeit in Berlin, Gneisenaustraße 45, Ersteher. — Grundstück zu Groß ⸗Lichterfelde, Dürerstraße 47, dem Drechslermeister Karl Finkendey, ebendaselbst wohnhaft, gehörig; Fläche 17,75 a; Nutzungswerth 3420 ℳ; für das Meistgebot von 45 050 ℳ wurde Frau Johanna Baniecki zu Steglitz, Lindenstraße 32, Ersteherin. — Grundstück zu Groß⸗Lichterfelde, Margarethenstraße 8, dem Zimmermeister Johannes Schmidt zu Berlin gehörig; Fläche 8,31 a; Nutzungswerth 2100 ℳ; für das Meistgebot von 5000 ℳ wurde Fräulein Auguste Caro zu Berlin, Genthinerstraße 13, Villa K., Ersteherin. — Grundstück zu Lichten⸗ berg, Parzelle 60 belegen, dem Schlächtermeister Wilhelm Preuß zu Friedrichsberg gehörig; Fläche 4,80 a; Nutzungswerth 1345 ℳ; für das Meistgebot von 500 ℳ wurde der Guts⸗ besitzer Wilhelm Lehne zu Lichtenberg, Dorfstraße 34, Ersteher. — Grundstück zu Lichtenberg, an der Mainzerstraße belegen, dem
Maurermeister Hermann Hoffmann zu Berlin, Weiden⸗ weg 42, gehörig; Fläche 3,44 a; für das Meistgebot von 57 850 ℳ wurde der Kaufmann Johann Koch zu
Berlin, Liebigstraße 22, Ersteher. — Grundstück zu Lichten⸗ berg, an der Mainzerstraße belegen, dem Maurermeister H. Hsff⸗ mann gehörig; Flaͤche 3,25 a; für das Meistgebot von 57 900 ℳ wurde der Kaufmann Johann Koch zu Berlin, Liebigstraße 22, Ersteher. — Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsver⸗ steigerung der nachbezeichneten Grundstücke: zu Schildow, Dorf⸗ straße 9a belegen, dem Milchpächter August Ehrhardt zu Schildow gehörig. — Grundstück zu Schöneberg, Kyffhäuserstraße 18, dem Kaufmann Otto Tiedeke gehörig. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung der zu Rosenthal, an der Schönhauser Grenze, bezw. Ahorn⸗Allee be⸗ legenen, dem Gärtner Friedrich Louis Max Engel zu Nordend⸗ Rosenthal gehörigen Grundstücke.
— In der letzten Versammlung des Deutschen Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigenthums hielt Herr Dr. Richard Wirth aus Frankfurt a. M. einen Vortrag über die Handhabung der Vorprüfung der zum Patent angemeldeten Er⸗ findungen durch das Patentamt und seine Wirkungen. Wegen vor⸗ gerückter Stunde wurde beschlossen, die Diskussion über dieses Thema bei der nächsten Zusammenkunft fortzusetzen, die morgen, Donnerstag, den 10. März, Abends 8 Uhr, im Saale des Kaiserlichen Patentamts stattfinden wird. Gäste sind willkommen. .
— Der Aufsichtsrath der Chemischen Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering) hat in seiner gestrigen Sitzung die Divi⸗ dende für das letzte Geschäftsjahr auf 7 ½ % festgesetzt; für 1896 wurde ein Gewinn von 11 % vertheilt. Die Generalversammlung findet am 26. März statt. .
— In der gestrigen Hesfeaaihessg magnng. der Vereinigten Bautzner Papierfabriken fanden die vom Aufsichtsrath und dem Vorstande gemachten Vorschläge, laut welchen die Dividende für das Betriebsjahr 1897 mit 10 % bemessen wurde, Genehmigung. Die Dividende kann vom 10. März d. J. ab erhoben werden.
— Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisen⸗ bahn betrugen im Monat Februar 1898 nach vorläufiger Fest⸗ stellung 138 000 ℳ gegen 151 000 ℳ nach vorläufiger Feststellung im Februar 1897, mithin weniger 13 000 ℳ
— Der Aufsichtsrath der Halleschen Maschinenfabrik und Eisengießerei hat beschlossen, der Generalversammlung, die, auf den 26. April einberufen wird, die Vertheilung einer Dividende von 35 % vorzuschlagen; für das Vorjahr betrug der Gewinn 35 %. 1 8 1
— Die diesjährigen Wollmärkte im Königreich Sachsen fa füet in Kamenz am 16. Juni, in Leipzig am 17. und
. Juni.
— Dem Geschäftsbericht der Oldenburger Versicherungs⸗ Gesellschaft für das Jahr 1897 sind folgende Mittheilungen ent⸗ nommen: Die Versicherungssumme ist in der Feuerversicherung von 643 810 089 ℳ auf 663 801 230 ℳ gestiegen, während die Prämien⸗ einnahme 915 411 ℳ gegen 919 167 ℳ im Vorjahr bettug. In der Glasversicherung sind infolge von Aufhebung ungünstiger Ver⸗ sicherungen die Versicherungssumme von 3 619 601 ℳ auf 3 392 663 ℳ und die Prämieneinnahme von 77 192 ℳ auf 65 480 ℳ zurück⸗ gegangen. Für Rückversicherung sind von der Prämieneinnahme 253 235 ℳ (1896 262 627 ℳ) abgegeben. Die Ueberträge aus den Prämien für eigene Rechnung haben sich von 908 961 ℳ auf 911 830 ℳ erhöht. An Zinsen wurden 3561 ℳ mehr vereinnahmt als im Vorjahr. Die Feuer⸗ und Glas⸗ schäden haben für eigene Rechnung 350 646 ℳ (1896 301 267 ℳ) gekostet, die Geschäftsunkssten haben 248 452 ℳ (1896 243 819 ℳ) betragen. Von dem Reingewinn von 237 145 ℳ erhalten nach dem Gesellschaftsvertrag die Ruücklage für das Grundvermögen (Kapital⸗ Reservefonds) 20 %, der Direttor 5 %, der stellvertretende Direktot 1 ¼ %, die Beamten⸗Unterstützungskasse 1 ¼ %, in Summa 65 215 ℳ Der Generalversammluns wird vorgeschlagen: a. als Gewinnantheil der Aktionäre 144 000 ℳ zu bestimmen, das sind 24 % des baar ein⸗ gezahlten Grundvermögens oder 72 ℳ für jede Aktie; b. der Rücklage für Fecarhergesshenehän 27 930 ℳ zu überweisen. Nach Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch die Generalversammlung werden sich die Reserven der Gesellschaft wie folgt stellen: Kapital⸗Reserve 660 819 ℳ, Reserve für unvorhergesehene Fälle 453 725 ℳ, Prär Reserve 911 830 ℳ
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
vertheilte