1898 / 60 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

eingehende Aufklärung der Frage des Bedürfnisses eine tief in wichtige Interessen des Volkslebens ein⸗ greifende Neuerung gesetzgeberisch zu formulieren. Die 1 Has mir so wichtig, daß ich sie damals vor das L“ 1eis Ministerium brachte, und ich habe demnächst im Namen des Staa 8⸗ Ministeriums in der Kommissionssitzung vom 27. März 1895 die Erklärung abgegeben, daß die Staatsregierung beabsichtige, die von dem Herrn Abg. Dr. Bachem angeregte Regelung des Begräbnißwesens für die Landestheile, für welche ein Bedürfniß besteht, mit aller nur thunlichen Beschleunigung in die Hand zu nehmen und sobald als möglich das Ergebniß der angestellten Ermittelungen, und zwar womöglich in der Form eines ausgearbeiteten Gesetzentwurfs

Lokalbehörden und ohne eine

vorzulegen. 3 CG versteht sich ganz von selbst, daß ich trotz dieses Vorbehalts

mich verpflichtet fühlte, alles zu thun, um diese in Aussicht gestellte Vorlage zur Existenz zu bringen. Dieser Aufgabe hat sich nun die Staatsregierung alsbald mit dem größten Eifer zu ent⸗ ledigen gesucht. Wir haben die vorgesehenen Ermittelungen in der That angestellt; wir haben den Versuch gemacht, im Sinne des Bachem'schen Vorschlages eine Regelung des Begräbniß⸗ wesens in den Landestheilen, in denen jetzt Zivilkirchhöfe gesetzlich vor⸗ gesehen sind, herbeizuführen. Wir haben von den Provinzial⸗ und Lokalbehörden Berichte eingefordert. Mit 2 vereinzelten Ausnahmen, bei denen aber nicht einmal warmes Eintreten für die Sache vorliegt, haben die Provinzialbehörden sich dahin ausgesprochen, daß jede Aenderung des bestehenden Zustandes eine schwere Gefahr für den konfessionellen Frieden bedeute. Es ist infolge dessen der Staats⸗ regierung im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Glieder beider Konfessionen, also auch im Staatsinteresse selbst, nicht möglich gewesen, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Ich muß hierbei auf einige Einzelheiten noch näher eingehen. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Vorschlag, wie ihn der Herr

Abg. Bachem gemacht hatte, von dem landrechtlichen Rechts⸗ zustand, der ja konfessionelle Kirchhöfe zuläßt, erheblich abweicht. Das Allgemeine Landrecht giebt zwar den Kirchengemeinden die Möglichkeit der Anlegung konfessioneller Friedhöfe,

aber unter Einräumung des Rechts für Andersgläubige auf ein Be⸗ gräbniß auf diesen konfessionellen Kirchhöfen, in Westfalen und Schlesien sogar unter ausdrücklicher Konzession der Zuziehung eines Geistlichen und Vornahme aller liturgischen Verrichtungen. Meine Herren, wenn wir das am Rhein einführen wollten, so würden un⸗ zweifelhaft die Organe der katholischen Kirche damit nicht zufrieden sein. Die Pflicht zur Aufnahme der Leichen der incertae personae, der exkommunizierten, der zensurierten Personen und dergleichen, würden nach dem Bachem'schen Antrage ausschließlich die Zivilgemeinden be⸗ halten und infolge dessen müßte der Zivilfriedhof als ein Friedhof geringerer Ordnung angesehen werden; der Zwiespalt der Konfessionen würde über den Tod hinaus fortdauern.

Es kommt hinzu und das wird von den Provinzialbehörden besonders hervorgehoben —, daß sich seit einem Jahrhundert in der Rheinprovinz, Nassau u. s. w. die jetzige Sitte eingebürgert hat, und daß Klagen außerordentlich selten vorgekommen sind. Einstimmig be⸗ zeugen die beiden Ober⸗Präsidenten, sämmtliche Regierungs⸗Präsidenten, beinahe alle Landräthe und Ober⸗Bürgermeister der größeren Städte, daß ein Verlangen in der Bevölkerung, konfessionelle Friedhöfe zu bekommen, nicht vorhanden ist, sondern nur in kleinen Kreisen zu Tage tritt. Sie rathen alle dringend, doch an dem Grundsatz fest⸗ zuhalten: quieta non movere; sie bezeugen, daß die katholische Bevölkerung überwiegend zufrieden sei, sowohl in den Städten wie auf dem Lande.

Allerdings hat ja Herr Freiherr von Eynatten soeben gesagt, es könnte uns in der Auffassung, die ich vertrete, wohl der Umstand irre machen, daß soviel kirchen⸗ und religionsfeindliche Elemente sich gerade gegen diese Forderung der konfessionellen Friedhöfe aus⸗ sprechen. Ich will das nicht bestreiten, aber es sind doch nicht bloß solche Kreise; ich erinnere an einen Artikel des „Reichsboten“, der doch gewiß, von unserem Standpunkt aus angesehen, auf absolut positivem, christlichem Boden steht. Auch dieses Blatt hat seine schweren Be⸗ denken, und diese selben Bedenken sind auch an uns von evangelischer Seite in der Rheinprovinz herangetreten, namentlich von den kleinen Gemeinden in der Diaspora, ich komme auf diesen Punkt später noch zurück.

Ein einziger Einwand, den der Herr Abg. von Eynatten nicht so scharf erhoben hat, wie erz uns beschäftigt hat, würde dahin führen können, selbst gegen das Votum der Provinzialbehörden die Sache in die Hand zu nehmen; ich bin lange zweifelhaft gewesen, ob er nicht begründet sei. Wenn die kirchlich katholischen Vorschriften es für das Gewissen eines Katholiken unmöglich machen, daß er sich auf einem

kommunalen Friedhof begraben läßt, oder wenn es für die Geistlichen unmöglich wäre, dort den durch die Gebote der Kirche vorgeschriebenen Zeremonien und Pflichten zu ge⸗ nügen, wenn mit einem Worte die Beibehaltung des

Zwanges der Zivilkirchhöfe ein wirklicher Gewissenszwang für die Katholiken wäre, so würde ich das in unserem Vaterlande allerdings nicht für zuläfsig halten und würde sagen: es muß ein Weg gefunden werden, um diesem Zustande ein Ende zu machen. So liegt die Sache aber nicht; so kann sie nicht liegen. Wir haben in der Rhein⸗ provinz beinahe 100 Jahre die Zivilfriedhöfe gehabt, und die katho⸗ lischen Geistlichen haben auf ihnen ihres Amtes im Einverständnisse und mit Billigung der Bischöfe gewaltet; in Frankreich haben wir die Zivilkirchhöfe ebenfalls, und zwar ganz anstandslos.

Ich muß zugeben: ein Uebelstand ist mit diesem Zustande ver⸗ bunden. Die katholische Geistlichkeit ist nämlich genöthigt, nicht den Friedhof als Ganzes zu weihen das kann sie nicht, wenn er ein gemischter, auch für andere Konfessionen bestimmter Friedhof ist; das darf sie nach den kirchlichen Vorschriften nicht —, sondern sie muß jedes einzelne Grab weihen. Das ist allerdings eine gewisse Umständ⸗ lichkeit, aber sie ist zu überwinden und ist hundert Jahre lang über⸗ wunden worden.

Ich habe noch vor kurzer Zeit mit einem hockgestellten katho⸗ lischen Manne der außerhalb meines Ministeriums steht gesprochen, der vollkeommen den Standpunkt des Zentrums vertritt und der, nachdem wir die Sache erörtert hatten, mir sagte: Sie können ruhig die beabsichtigte Erklärung abgeben, ich stehe auf Ihrem Standpunkt, es heißt den Bogen überspannen, wenn man den Bachem'schen Antrag in der Rheinprovinz mit Gewalt durch⸗ führen will; ich bin in der Rheinprovinz sehr bekannt, es ist richtig, daß ein allgemeines Verlangen auch der katholischen

Bevölkerung auf Abschaffung der Zivilfriedhöfe und Zulassung konfessioneller Friedhöfe in der Rheinprovinz nicht besteht Die Persönlichkeit, von der ich spreche, wird auch von Ihnen als ein voll⸗ kommen korrekter Katholik betrachtet. Bei der Einführung kon⸗ fessioneller Friedhöfe müßten die Zivilgemeinden auch auf ihre finan⸗ ziellen Interessen sehen und Sicherungen verlangen; denn wenn sie das nicht thäten, würden sie in Anbetracht der großen Auslagen für ihre Begräbnißstellen bedeutenden vermögensrechtlichen Schaden cerleiden. Dieses finanzielle Interesse mag auch mit auf die Stimmung in den Städten gegen die Einführung konfessioneller Kirchhöfe einwirken. Aber auch wenn man hiervon absieht, so müßte auf dem konfessionellen Friedhof jedenfalls ein besonderer, nicht geweihter Theil für Anders⸗ gläubige hergestellt werden. Was heißt das aber anders, als den Zwiespalt der Konfessionen über den Tod hinaus fortsetzen? Das muß für die konfessionelle Minderheit etwas Verletzendes haben. Nun kann man ja einwenden: die konfessionelle Minderheit kann sich ja auch einen konfessionellen Kirchhof schaffen; meine Herren, der Einwand greift nicht überall durch. Das können die Kirchen⸗ gemeinden in großen Städten sehr wohl durchführen —, aber die kleinen konfesstonellen Minderheiten, die zum theil in der Diaspora liegen, wo eine einzige Kirchengemeinde über den ganzen Kreis, ja noch über die Grenze eines Kreises hinaus⸗ reicht, haben weder die Mittel, noch sind sie in der Lage, sich einen konfessionellen Friedhof in der Mitte ihres Gemeinde⸗

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wollte sie nicht in den oberen Klassen zulassen, wir wollen aber

Unterricht nicht ausschließlich den Männern überlassen. Der Uüniher will nun eine neue Prüfungsordnung erlassen in dem Sinne, daß die Lehrerinnen sich auch an dem Unterricht in den oberen Klassen be⸗ theiligen können, ohne daß die Anforderungen an sie überspannt werden.

Um 4 ½ Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag

11 Uhr vertagt. (Vorher dritte Lesungen der Not 8 Plage und des ö 8 L

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gefundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. (Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 10 vom 9. März) 88— (Cöholerg. Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. Vom 23. bis 29. Januar sind 9 Personen an Cholera, 3 an Pocken und 98 an Fiebern

gestorben.

Gelbfieber. In Para wurden den „Public health repoörts“ zufolge, vom 9. bis 15. Jannar 11 Todesfälle angezeigt, in Rio de Janeiro vom 12. Dezember bis 8. Januar 4, in Santos vom 2. bis 8. Januar 1, ferner auf Cuha vom 28. Januar bis 3. Februar in Havanna 1,

vom 23 bis 29. Januar in Sagua la Grande mehrere und in Santjago 2.

cken.

bezirks gründen zu können. Die Folge ist, daß die wohlhabenden umliegenden großen katholischen Gemeinden sich ihre konfessionellen Friedhöfe anlegen, und daß die kleinen Diasporägemeinden nunmehr auf den Zivilkirchhof ausschließlich angewiesen sind, und daß sie dort nun in der Gemeinschaft derjenigen, die die katholische Kirche auf ihrem konfessionellen Friedhof nicht begraben will, der Zensurierten, der Exkommunizierten, der Selbstmörder ꝛc. ihre Grabstätte finden müssen; das muß zu einer konfessionellen Verstimmung führen.

Ich will dies garnicht weiter ausführen. Ich habe mich nur darauf beschränken wollen, Ihnen zu zeigen, daß wir die Gründe, die für und wider den Vorschlag sprechen, eingehend erwogen haben. Ich habe, entsprechend der von mir abgegebenen Erklärung, diese Gründe im Staats⸗Ministerium in Gemeinschaft mit dem Herrn Minister des Innern zur Sprache gebracht, und das Staats⸗Ministerium hat uns einstimmig ermächtigt, zu erklären, daß dasselbe unter den gegebenen Verhältnissen es für besser halte, diese Sache jetzt nicht in die Hand zu nehmen; das Staats⸗Ministerium sieht darin die Gefahr, daß das friedliche Zusammenleben der Konfessionen in den betreffenden Pro⸗ vinzen gefährdet wird. Dieses Staatsinteresse muß für uns im Vordergrund stehen. (Bravo!)

Akg. Pleß (Zentr.): Der Regierungskommissar sagte neulich: Die Juden haben die Pflicht, konfessionelle Friedhöfe anzulegen, die Anderen nur ein Recht dazu. Das ist eine bureaukratische Auffassung,

wie sie nicht schlimmer sein kann. Wenn die Juden einfach sagen: wir müssen und wollen das haben, so genügt das für die preußische Regierung, es zu gestatten. Manche Gemeinden in der Rheinprovinz S hen konfessionelle Friedhöfe, ohne daß der Friede dadurch ge⸗ rt wird. Abg. Freiherr von Eynatten ist durch die Erklärung des Ministers nicht befriedigt, zumal dieser nicht einmal eine Untersuchung und Entscheidung von Fall zu Fall in Aussicht gestellt habe. Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Wir halten die Aufrechterhaltung des konfessionellen Friedens auch für nöthig, aber diese wird schließlich zu einer spanischen Wand, welche vor allen unseren Forderungen auf⸗ gepflantt wird. Wie durch die Anlegung konfessioneller Kirchhöfe der onfessionelle Friede gestört werden kann, ist mir gänzlich unverständlich. Man kann doch hier nicht gleich vom Standpunkt des Gewissens⸗ zwanges ausgehen, sondern jede Religionsgemeinschaft muß einfach das Recht haben, nach ihren Glaubensvorschriften leben zu können. Der Kirchhof ist doch eine Dependenz der Kirche. Der Minister sollte nochmals Erwägungen veranlassen. Abg. Knebel (nl.) bemerkt, daß nur in einem ganz kleinen ultraorthodoxen Theil der protestantischen Bevölkerung im Rheinland eine Aenderung des jetzigen Zustandes gewünscht werde, daß im übrigen aber die Protestanten mit demselben zufrieden seien. Er bitte den ö dringend, auf die Wünsche des Zentrums nicht ein⸗ zugehen.

Abg. Wellstein (Zentr.) bemerkt, daß nur die lokale Bureaukratie es sei, welche sich den Wünschen des Zentrums entgegenstelle. Bis zu den achtziger Jahren habe die Verwaltungspraxis nichts gegen die Einrichtung der konfessionell getrennten Kirchhöfe einzuwenden gehabt.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.) meint, daß es sich hier nicht um eine prinzipielle Angelegenheit handele, sondern um eine solche, in der man den Wünschen des Zentrums entgegenkommen könne.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Renvers weist dem Abg. Wellstein gegenüber nach, daß die Verwaltungspraxis in dieser Frage stets dieselbe gewesen sei. 1

Abg. Schaffner (nl.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Knebel an.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich will nur mit zwei Worten dem Herrn Vorredner erwidern. An Muth würde es mir nicht fehlen, das Gesetz zu machen. Wenn uns aber sämmtliche Instanzen in dem Bezirk, in der Provinz und im Kreis, und zwar nicht bloß die protestantischen, sondern auch die katholischen sagen: es ist nicht der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, daß an den be⸗ stehenden Zuständen geändert wird, wir rathen auf das dringendste ab, laßt es bei dem jetzigen Zustande, der sich bewährt und in den sich die Bevölkerung eingelebt hat, dann allerdings, glaube ich, hat die Staatsrezierung allen Grund, es sich sehr zu überlegen, ehe sie etwas Neues auf diesem Gebiet einführt. (Bravo!)

Abg. Freiherr von Plettenberg (kons.): Wir stehen prinziviell auf dem Standpunkt, daß jede Kirche ihren konfessionellen Kirchhof haben foll. Im preußischen Landrecht ist aber auch für den Fall ge⸗ sorgt, daß einer, der zu keiner Konfession gehörte, weder auf dem einen, noch auf dem anderen konfesfionellen Kirchhof ein Begräbniß findet. Für das Gebiet des rheinischen Rechts besteht in dieser Hinsicht eine Lücke im Code Napoléon, die erst ausgefüllt werden müßte.

Das Kapitel der Bisthümer wird bewilligt, ebenso die Ausgaben für katholische Geistliche und Kirchen.

Bei dem Titel „Prüfungskommissionen“ kritisiert

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) die an die Oberlehrerinnen ge⸗ stellten Anforderungen. Diese gelehrte Vorbildung entspreche nicht dem praktischen Bedürfniß. Es sei zu erwarten, daß das Prüfungs⸗ reglement in Preußen entsprechend abgefaßt werde; denn sonst ser zu befürchten, daß wir nicht genug Schulvorsteherinnen haben würden, von denen verlangt werde, daß sie ein solches Oberlehrerinnen⸗Examen bestanden haben. Am besten wäre es, über eine solche Prüfung ein⸗ fach zur Tagesordnung überzugehen und ahnlichen Bestrebungen, die die jungen Damen geistig und köꝛrperlich ruinierten, ein quos ego zuzurbegen, 3 8 Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath D. Dr. i —: Zu weit gehende Forberungen enen üehe atne Die.sürdeesecher Sfsehng ist nicht Gelehrsamkeit, sondern Bildung. Der Forderung der

erlehrerinnen⸗Prüfung haben wir lange genug widerskanden. Das

Po Egypten. In Alexandrien herrscht zur Zeit eine befti Blatternepidemie. Die Seuche wurde 1 1e Dorsenr aus eingeschleppt, deren aus Beduinen bestehende Bevölkerung nicht regelmäßig geimpft zu werden pfl gt. In der Stadt wurden nament⸗ lich die Europäer und unter diesen vorzugsweise die Griechen ergriffen unter denen viele nicht geimpft sind; dagegen trat die Krankheit unter der gut durchgeimpften einheimischen Bevölkerung seltener auf. Von 180 seit dem Jahresbeginn bis zum 24. Februar festgestellten Er⸗ krankungen (68 Todesfällen) betrafen 46 (17) Griechen, 20 (5) Ita⸗ liener, 21 (9) sonstig⸗ Europäer, 25 (5) Syrier und Armenier, 47 (20) Fellachen und Araber, 2 (2) Sudanesen, 16 (10) nomadi⸗ sierende Beduinen. Deutsche sind bisher nicht erkrankt. Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Odessa, St. Petersburg je 2, Warschau 5 Todesfälle; Paris 8, St. Petersburg 30 Erkrankungen; Flecktyphus: Moskau 2 Todesfälle; St. Petersburg 9 Erkrankungen; Rückfall. fieber: 2 Todesfälle; Genickstarre: Reg⸗Bez. Minden und New⸗York je 4 Todesfälle; Reg⸗Bezirke Minden 6, Schleswig 2, Kopenhagen 3 Erkrankungen; Keuchhusten: London 52 Todesfälle; Influenza: Berlin 7, Elberfeld und Erfurt je 2, Amsterdam 5, London 81, New⸗York 5. Paris 22, St. Petersburg und Rom je 3 Todesfälle; Nürnberg 17, Stockholm 40 Erkrankungen; Tollwuth: St. Petersburg 1 Todesfall; Milzbrand: Wien 1 Erkrankung; epidemische Ohrspeicheldrüsen⸗Entzündung: Wien 104 Er⸗

krankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: 1,15 %): in Bielefeld und Mainz Erkrankungen kamen vor in

Berlin 53, Breslau 165, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 99, Düsseldorf 155, Königsberg 444, Marienwerder 408, Posen 170, Schleswig 115. Wiesbaden 201, in München 99, Hamburg 77, Budapest 49, St. Petersburg 85, Prag 50, Wien 282 an Scharlach (1886/95: 9,91 %): in Krakau Erkrankungen wurden ge⸗ meldet in Kopenhagen 39, London (Krankenhäuser) 199, Paris 52, St. Petersburg 65, Stockholm 27, Wien 57 an Diphtherie und Croup (1886/95: 4,27 %): in Koblenz Erkrankungen sind angezeigt in Berlin 100, Reg.⸗Bez. Düsseldorf 103, München 69, Kopenhagen 41, London (Krankenhäuser) 125, Paris 60, St. Peters⸗ burg 141, Stockholm 44, Wien 78 desgl. an Unterleibs⸗ typhus in St. Petersburg 267. 1 8

Sterbefälle im Monat Januar 1898. Im Monat Januar (für die deutschen Orte) sind nachstehende Todesfälle gemeldet worden: Pocken: Charlottenburg 1, Bukarest, Belgrad je 2, Kairo 3, Alexandeien, Bombay je 2, Mexiko 5, Buenos Aires 4, Rio de Janeiro 5; Cholera, Pest und Gelb⸗ fieber: (pgl. die fortlaufenden Mittheil.); Flecktyphus: Mexilo 46; Rückfallfieber seinschl. biliösen Typhoids): Alexandrien 2; Genick⸗ starre: Brooklyn 1, Cincinnati, St. Louis je 2; Tollwuth: Bu⸗ karest 1; Influenza: Berlin 19, Altona 4, Barmen 8, Elberfeld 5, Erfurt 2, Frankfurt a. M. 6, Halle 2, Köln 5, Magdeburg 3, Leipzig 4, Braunschweig 2, Hamburg 5, Cincinnati 2, Buenos Aires 7, 12 deutsche Orte je 1; Lepra: Bombay 5. 1 Im übrigen war in nachstehenden Orten die Sterblichkeit an einzelnen Krankheiten im Vergleich zur Gesammtsterblichkeit eine besonders große, nämlich höher als ein Zehntel: an Masern (1886/95 erlagen 1,15 von je 100 in fämmtlichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Mühlhausen i. Th., Schwelm, Witten⸗ berg, Zerbst, Linz; an Scharlach (1886/95: 0,91 % in allen deutschen Orten): in Giebichenstein, Lipine, Wattenscheid; an Diphtherie und Croup (1886/95: 4,27 % in allen deutschen Orten): in Alten⸗ dorf, Eisleben, Hörde, Kolberg, Gmünd. Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen ist ferner nachstehenden Krankheiten erlegen: der Lungenschwindsucht (1886/95: 12,38 % in allen deutschen Orten): in Bocholt, Buer, Göttingen, Goslar, Kottbus, Malstatt⸗Burbach, Neunkirchen, Rem⸗ scheid, Sorau, Wald, Kaiserslautern, Nürnberg, Löbtau, Ludwigsburg, Baden⸗Baden, Freiburg, Pforzheim, Bremerhaven, Oldenburg, Bel⸗ grad; akuten Erkrankungen der Athmungsorgane (1886/95: 11,98 % in allen deutschen Orten): in 80 deutschen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel: in Beeck, Weißensee, Bielefeld, Borbeck, Eschweiler, Gelsenkirchen, Hildesheim, Oberhausen, Schalke, Ansbach, Erlangen, Bernburg, Zerbst, ferner in Pilsen; akuten Darm⸗ rankheiten (1886/95: 11,72 % in allen deutschen Orten): in „Burg (mehr sogar als ein Drittel), Linden, Döbeln (mehr sogar als ein Drittel), Glauchau, Gera, Haag, Le Havre (mehr sogar als ein Drittel), Marseille, Nancy, Alexandrien, Kairo. 3 1 Von den 272 deutschen Orten hatte im Berichtsmonat nicht einer eine verhältnißmäßig hohe Sterblichkeit (über 35,0 auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet); am höchsten war dieselbe mit 32,9 % in Buer. Im Vormonat betrug das Sterblichkeits⸗ maximum 33,7 %0. 3 Die Säuglingssterblichkeit war in 2 Orten eine betrͤcht⸗ liche, d. h. höher als ein Drittel der Lebendgeborenen: Ansbach und Werdau je 361 (Gesammtsterblichkeit 18,7 und 24,8 8*

Die Gesammtsterblichkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr be⸗ rechnet) in 35 Orten. Unter 12,0 %0 blieb dieselbe in Frankenthal 11,9, Wismar 11,8 (1886/95: 20,3), Schöneberg 11,7 (1891/95: 29,2), Hagenau 10,7, Geestemünde 9,7 (19,9), Steglitz 9,0 (1886/95: 18,2, Wilhelmshaven 7,8 (1891/95: 15,1). . *

Die Säuglingssterblichkeit blieb in 29 Orten unter einem Zehntel der Lebendgeborenen. Weniger als ein Siebentel derselben starb in 76, weniger als ein Fünftel in 94 Orten. 2

Im Ganzen scheint sich der Gesundheitszustand gegenüber dem Vormonat wenig geändert zu haben. Eine höhere Sterblichkeit als 35,0 % fand sich, wie im Vormonat, in keinem Orte, eine geringere als 15,0 %0 in 35 gegen 33. Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 1000 Lebendgeborene starben in 2 Orten gegen 4, weniger als 200,0 in 199 gegen 192 im Vormonat.

bisherige Examen gab den Lehrerinnen nicht das nöthige Ansehen, man