1902 / 35 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

zum

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1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote,

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloo

ung ꝛc. von Werthpapieren.

erlust⸗ und Fundsachen, 1.“ u. dergl.

Berlin, Montag,

Vierte Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staat

V Oeffentlicher Anzeiger.

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den 10. Februar

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ Eeä

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

s⸗Anzeiger. 1902.

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2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.

[89723] Aufgebot.

Nr. 1723. Der ledige v Heinrich Wilhelm Fleischmann von heidelberg, z. Zt. in Beilstein, Oberamt Marbach (Württemberg) hat beantragt, seinen seit Dezember 1884 verschollenen Vater Jakob Fleischmann, Hausdiener, geboren am 15. Oktober 1848, zuletzt wohnhaft in Heidel⸗ berg, für todt zu erklären. Der bezeichnete Ver schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 16. September 1902, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, 1. Stock, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gerichte Anzeige zu machen.

Heidelberg, den 1. Februar 1902. 8

Großherzogliches Amtsgericht. (gez.) Schott. Dies veröffentlicht: Fabian, Gr. Amtsgerichts⸗Sekretär. [90180] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt, Justizrath Morsbach in Bonn hat als Bevollmächtigter folgender Personen:

1) Wilhelm Schwippert, Winzer in Rhöndorf, 3) Gertrud Schwippert, Haushälterin in Bonn, 3) Anna Maria Schwippert, ohne Geschäft in Rhöndorf,

beantragt, den verschollenen und durch Urtheil des Kal. Landgerichts in Bonn vom 21. Januar 1897 für abwesend erklärten Johann Koch, geboren im Jahre 1840 in Rhöndorf als Sohn der Eheleute Winzer Peter Koch und Catharina, geborene Rech⸗ mann, in Rhöndorf, für todt zu erklären. Der vor⸗ bezeichnete Johann Koch wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. September 1902, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An

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[90172] Aufgebot.

Der Abwesenheitspfleger, Prozeßagent Johann Retzlaff zu Nörenberg, hat beantragt, den am 14. Januar 1850 zu Butow geborenen, im Herbst 1867 angeblich von Schilde bei Dramburg nach Amerika ausgewanderten und seitdem verschollenen Wirthschaftseleven Karl Felix Dolgner für todt zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens im Aufgebotstermin vor dem unterzeichneten Amtsgerichte am 18. September 1902, Mittags 12 Uhr, zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu ertheilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 9

Nörenberg, den 23. Januar 1902.

Königliches Amtsgericht.

[89731] Alufgebot.

Auf Antrag ihres unehelichen Sohnes und ver⸗ muthlichen Erben, des Händlers Lorenz Wilhelm Lausen in Flensburg wird die am 16. Mai 1841 in Tolck geborene Catharina Magdalena Pfeiffer, geb. Lausen, welche verschollen ist, aufgefordert, sich

Vorm. 9 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird, Zugleich werden Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der genannten Verschollenen zu ertheilen vermögen, auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Rendsburg, den 5. Februar 1902. Königl. Amtsgericht. Abth. 3.

[89340] Aufgebot. 3

Auf Antrag des Rechtsanwalts Fuhge in Königsber’ i. Pr. als Abwesenheitspflegers des Johann Christop Friedrich Reisch aus Tilsit, genehmigt durch Be⸗ schluß des Königlichen Amtsgerichts in Tilsit, Abth. 4, vom 9. September 1901 wird der frühere Kommis oder Bogenschreiber Johann Christoph Friedrich Reisch, geb. am 2. Oktober 1855 zu Königsberg i. Pr. als Sohn des Rentiers Johann Friedrich

spätestens in dem auf den 10. November 1902,

15. April 1902 bei dem unterzeichneten Nachlaß⸗ gerichte anzumelden. ““ Werden, den 4. Februar 1902. Königliches Amtsgericht. [89822] Aufgebot.

Das Aufgebotsverfahren zum Se der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern ist beantragt worden:

1) von dem Rechtsanwalt Leyserson zu Berlin W., Leipzigerstr. 42, als Nachlaßverwalter des Nachlasses des am 4. Januar 1901 zu Berlin verstorbenen Lampenfabrikanten Friedrich Ernst Schuster;

2) von dem minderjährigen Rudolf Franz Theodor Schattner, vertreten durch seinen gerichtlich bestellten Pfleger Justizrath Grabower in Berlin, Friedrichstr 158, an dem Nachlaß seiner am 21. März 1901 in Berlin verstorbenen Mutter, der unverehelichten Minna Schattner;

3) von dem Rechtsanwalt Dr. Edelstein zu Berlin, Markgrafenstraße 61, als Nachlaßpfleger des Nach⸗ lasses des am 23. März 1901 zu Charlottenburg verstorbenen Kochs Lothar Joseph Emerich Schelz;

4) von dem Rechtsanwalt Dr. Edelstein zu Berlin, Markgrafenstraße 61, als Pfleger des Nachlasses der am 3. Oktober 1901 zu Berlin, Birkenstr. 75, bei Kreuz verstorbenen Näherin Marie Schulz;

5) von der Wittwe Marie Schulz, geb. Schroeder, und deren Tochter Elsbeth sowie deren Sohn Alfred Schulz, sämmtlich zu Berlin, an dem Nachlaß des am 25. Juli 1901 zu Berlin verstorbenen Kaufmanns Emil Ernst Otto Schulz;

6) von den Erben des am 11. August 1901 zu. Berlin verstorbenen Buchhändlers Paul Friedrich Carl Schinke:

1) der Wittwe Helene Johanne Schinke, geb. Prott, zu Stettin,

2) dem Gärtner Richard Julius Schinke zu Bielefeld, 1

3) der verehelichten Gutsbesitzer Betty Marie Elisabeth Stegemann, geb. Schinke, zu Gut Essen bei Hoya a. d. Weser,

4) der verwittweten Leutnant Hedwig Elisabeth Kanzler, geb. Schinke, zu Stettin,

sämmtlich vertreten durch Rechtsanwalt Julius Lippmann, Stettin, Friedrich⸗Carlstr. 2.

Reisch und seiner Ehefrau Auguste, geb. Mikoleit,

alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu ertheilen vermögen, geht die Auf⸗ Ferbefatt spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht nzeige zu machen. 8 Königswinter, den 6. Februar 1902. Kgl. Amtsgericht. II.

8 [89345] Aufgebot. 8 Der Johann Crusius, Ackerer zu Hüöffelsheim, hat als per i bestellter Pfleger beantragt, den ver⸗ schollenen Nicolaus Partenheimer, zuletzt wohnhaft zu Hüffelsheim für todt zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. September 1902, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ stas im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Kreuznach, den 29. Januar 1902. Königliches Amtsgericht. Abth. I.

[89775] K. Amtsgericht Mergentheim. 8 Aufgebot. g

egen 1) den am 19. Juni 1838 in Messelhausen, bad. Bezirksamts Tauberbischofsheim, geborenen, zuletzt hier wohnhaften verheiratheten Kürschner Ernst Ludwig Wagner, im Jahre 1867 nach Brooklyn in Nord⸗Amerika ausgewandert und längst verschollen,

2) den am 2. Februar 1830 in Igersheim, O.⸗Amts Mergentheim, geborenen und zuletzt daselbst wohnhaften Kaspar Michel, im Jahre 1853 nach Amerika gereist und längst verschollen,

ist das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗ erklärung beantragt worden. Die Anträge werden für zulässig erachtet, gemäß § 959 Z.⸗P.⸗O. ver⸗ bunden, und es wird Aufgebotstermin auf Donners⸗

tag, den 18. September d. J., Vormittags 11 Uhr, bestimmt. Es ergeht hiermit die Auf⸗

forderung: 8

a. an die genannten Verschollenen, bei dem dies⸗ seitigen Gericht sich spätestens in dem vorbezeichneten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls ihre Todes⸗ erklärung erfolgen würde;

b. an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu geben vermögen, hierüber dem Gericht spätestens im Aufgebotstermin Aufschluß zu

geben. Den 1. Februar 1902. Landgerichtsrath Schmieg. Veröffentlicht durch: Gerichtsschreiber Nagel.

89342] Sehr⸗ Amtsgericht. Mosbach, 28. Januar 1902. Nr. 3072. Von Gr. Amtsgerichte hier wurde

heute folgendes Aufgebot erlassen: Seitens des Polizeidieners Heinrich Wolf hier, als Abwesenheits⸗ pflegers für Emil Ludwig Strohauer von Mosbach, wurde mit vormundschaftsgerichtlicher Ermächtigung der Antrag gestellt, seinen Pfleglin Emil Ludwig Strohauer, geboren am 22. Dezember 1870 dahier, für todt zu erklären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, der auf Dienstag, den 18. November 1902, Vor⸗ mittags 10 Uhr, festgesetzt ist, zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle die⸗ jenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, werden auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richte Anzeige zu machen. Der Gerichtsschreiber: Heber, Gr. Amtsgerichts⸗Sekretäar.

zuletzt in Tilsit, welcher im Jahre 1883 oder 1884 zwecks Auswanderung nach Australien sich nach Königsberg i. Pr. begeben hat und seitdem nicht, mehr von sich hat hören lassen, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 16. September 1902, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Zugleich werden alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem Gerichte davon Anzeige zu machen. Tilsit, den 29. Januar 1902. Königliches Amtsgericht. Abth. 3.

[90182] Bekanntmachung.

Ueber den Nachlaß der am 26. August 1901 zu Berlin verstorbenen unverehelichten Aufwärterin Ottilie Clementine Rosalie Rummel ist die Nachlaß⸗ verwaltung angeordnet. Nachlaßverwalter ist der Rechtsanwalt Alwin Elsbach zu Berlin, Französische⸗ straße Nr. 24.

Berlin, den 4. Februar 1902.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 111. 111. VII. 26. 02.

[89711] Oeffentliche Aufforderung. Nachdem der geistesschwache Johann Biller aus Lehe am 16. April 1880 verstorben ist und die beiden Brüder desselben, Namens Heinrich Wilhelm Bern⸗ hard und Gerd Friedrich Biller, welche den genannten Johann Biller laut Erbbescheinigung vom 27. Juni 1896 beerbt haben, durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Lehe vom 4. Februar 1896 für todt erklärt worden sind, so werden gemäß §§ 1965, 1966 B. G.⸗B. alle diejenigen, welche an derjenigen Hälfte des Johann Biller'schen Nachlasses, welche dem ver⸗ storbenen Borchert Brünjes aus Schiffdorf zugefallen ist, Erbrechte zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Erbrechte spätestens in dem auf Montag, den 21. April 1902, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin anzu⸗ melden, widrigenfalls nach § 1936 B. G.⸗B. der Sei als Erbe des obenbezeichneten Nachlasses zu

etrachten ist. Lehe, den 30. Januar 1902. Königliches Amtsgericht.

[89730] Oeffentliche Brafsordenag. Am 5. Januar 1901 verstarb zu Wegscheid der ledige, 70 Jahre alte 11“ Paul Wagner von dort ohne letztwillige Verfügung mit Hinter⸗ lassung eines Vermögens von circa 550 Erb⸗ berechtigt sind die Abkömmlinge der Großeltern des Erblassers, nämlich zur einen Hälfte die Abkömm⸗ linge der Bauerseheleute Mathias und Theres Gottinger, letztere geborene Heindl von Kasberg, und zur andern Hälfte die Abkömmlinge der Eheleute ranz und Magdalena Wagner, letztere geborene chwarz von Freidorf (Freundorf), Pfarrei Ulrichs⸗ berg, Oberösterreich. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß außer den zahlreichen Personen, die bereits Erb⸗ rechte geltend gemacht haben, noch weitere vorhanden sind, die Erbansprüche erheben können, so werden diese hiemit aufgefordert, binnen 10 Wochen von heute an ihre Erbrechte bei dem unterfertigten Amts⸗ gerichte anzumelden. Wegscheid, den 28. Januar 1902. 6

[89335] Bekanntmachung. ¹ Am 4. April 1901 ist der gewerblose Karl Wierschke hierselbst, ohne Hinterlassung bekannter Erben gestorben. Die unbekannten Erben werden hierdurch aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum

Die Nachlaßgläubiger der obengenannten hhe. werden aufgefordert, ihre Forderungen gegen die be⸗ zeichneten Nachlässe spätestens in dem auf den 25. März 1902, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Klosterstraße 77/78, Zimmer Nr. 6/7, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gerichte anzumelden.

Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes

gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Mutzenbecher

Sonnabend, den 10. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr, beraumten Aufgebotstermine bei anzumelden.

vom 23. Januar 1902 si von Hadersleben 1) Erich, geboren am 5. 1855, 2) Jakob Hansen, geboren am 4. Mai 1858, für todt erklärt. Als Todestag gilt der 1. Januar 1900.

und des Grundes der Forderung zu enthalten. Ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Ab⸗

rift beizufügen. Die N äubiger, wel richts vom 23. Januar 1902 ist der Arbeiter Matthias schrift beizufügen. Die Nachlagaläubiger, we 9— Jordan Andersen Petersen Juhl aus Jernhytt boren am 25. März 1865, für todt erklärt. 8

nicht melden, können, unbeschadet des eechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichttheilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und berücksichtigt zu werden, von dem bezw. den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlo senen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergiebt. Auch haftet ihnen beim Vorhandensein mehrerer Erben jeder Erbe nach der Theilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbtheil entsprechenden Theil der Verbindlichkeit. Im Falle, daß nur ein Erbe vorhanden ist, werden die Gläubiger aus Pstichttheilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen, sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, durch das Aufgebot nicht be⸗ troffen. Im Falle, daß mehrere Erben vorhanden sind, tritt für die Gläubiger aus Pflichttheilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachtheil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Theilung des Nachlasses nur für den seinem Erbtheil entsprechenden Theil der Verbindlichkeit haftet. Berlin, den 26. Januar 1902. G Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[89735]

Auf Antrag der Erben des hieselbst im Jahre 1895 verstorbenen Gastwirths Bernhard Wildegans werden die ven ecatsch ges hiedurch aufgefordert, ihre Rechte und An 8 welche sie an dem Nachlaß des Verstorbenen zu haben vermeinen, beim unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden,⸗und zwar spätestens in dem auf den 4. April d. Is., Vormittags 11 ½⅞ Uhr, angesetzten Aufgebotstermin. Diejenigen Gläubiger, welche sich nicht melden, können von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergiebt, unbeschadet aber des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichttheils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden. Ferner haftet den sich nicht meldenden Gläubigern nach der Theilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbtheil entsprechenden Theil der Verbindlichkeit. Ausgenommen von dieser Anmeldepflicht sind die dinglichen Gläubiger, soweit es sich um Befriedigung aus den ihnen haftenden Gegenständen handelt.

Friedland, den 3. Februar 1902. Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung II. [89732] Aufgebot. b

1) Wittwe Thora Hertz, geb. Mutzenbecher, in Hamburg,

52”8e Melita Schlüter, geb. Mutzenbecher, ebenda,

3) Kaufmann Carl Riemann in Berlin,

85 sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dres.

H. Donnenberg, H. Jaques, A. Strack, H. Bagge und Wetschky in Hamburg, haben als Erben des am 6. August 1901 in Hamburg verstorbenen, zuletzt in Schiffbek wohnhaft gewesenen Pilcaswanae Johann Carl Mutzenbecher das Au gebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗

[89737]

pätestens in dem auf

vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ diesem Gericht Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, un chadet d Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ theilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ süht t zu werden, von dem Erben nur insoweit efriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergiebt. Die Gläubiger aus Pflichttheilsrechten, ermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden dur das Aufgebot nicht betroffen. Jeder Erbe nach der Theilung des Na⸗ lasses nur für den seinem Erbtheil entsprechenden Theil der Verbindlichkeit. Reinbek, den 5. Februar 1902. Königliches Amtsgericht.

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[89349] 8 Durch am 3. Februar 1902 verkündetes Ausschluß⸗ urtheil ist der am 9. Juni 1838 geborene verschollene Seemann Johann Joachim Heünrich Beese, im Inlande zuletzt in Elmenhorst wohnhaft, für todt erklärt und als Zeitpunkt seines Todes der 31. De⸗ zember 1879 festgestellt. Doberan, den 4. Februar 1902. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[89352] Bekanntmachung.

Durch ö des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist für Recht erkannt:

Der verschollene Kaufmann Adalbert Hellmuth Bohnstengel wird für todt erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Januar 1900, Mittags 12 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last.

Greifenberg i. Pomm., den 30. Januar 1902.

Königliches Amtsgericht.

[89739 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts sind die Gebrüder Sönberg Dezember

Hadersleben, den 25. Januar 1902.

Königliches Amtsgericht. Abth. 1. Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge

ge⸗

Hadersleben, den 29. Januar 1902. Königliches Amtsgericht. Abth. 1. [89738 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 1. Februar 1902 ist der am 4. Januar 1852 zu Hadersleben geborene Seemann Hans Christian Hansen für todt erklärt. Hadersleben, den 3. Februar 1902. 8 Königliches Amtsgericht. Abth. 1. 8 [89354] Bekanntmachung. Die verschollene Marie Magdalene Breideband, geboren am 7. Januar 1827 in Niederrodenbach, ist durch Ausschlußurtheil von heute für todt erklärt worden. 9 Hanau, den 30. Januar 1902. Königliches Amtsgericht. 5. [89741] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des K. Amtsgerichts Reut⸗ lingen vom 28. Januar 1902 wurde der am 27. Ja⸗ nuar 1848 in Betzingen geborene Schmied Martin⸗ Braun für todt erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wurde der 1. Januar 1900 festgestellt. Reutlingen, den 6. Februar 1902. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Reutlingen. Ref. Haid.

[89353]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 9 Januar 1902 sind folgende Personen:

a. der verschollene Leichtmatrose Friedrich Ferdinand Gottfried Nachbar aus Katzow,

b. der verschollene Carl Christian Albert Kieck⸗

höfen aus Wolgast, für todt erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist festgestellt bei:

a. der 31. Dezember 1862,

b. der 31. Dezember 1879.

Wolgast, den 3. Februar 1902.

Königliches Amtsgericht. 8

[89742 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts

vom heutigen Tage ist die Schuldverschreibung der 3 ½ prozentigen, vormals 4 prozentigen konsolidierten

.“ Staatsanleihe von 1881 Litt. A. r. 66 854 über 5000 für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 28. Januar 1902. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82. [89736] W Die 3 ½ % Westpreußischen (Ritterschaftlichen) Pfandbriese

Nr. 9131 über 300 1. Serie Emission B.

Litt. E., Nr. 1744 über 200 II. Serie Litt. ÄF. werden für kraftlos erklärt. Marienwerder, den 4. Februar 1902. Königliches Amtsgericht.

[89740] Der Depotschein Nr. 1151, ausgestellt von der Mecklenburgischen Bank in Schwerin i. M. am

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antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗

18. Juli 1896 über