1902 / 54 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

stehen. Nun kann ich mir sehr wohl denken, daß die Niederungs⸗ distrikte unter allen möglichen Einflüssen, namentlich unter dem Ein⸗ fluß des Drängewassers und Grundwassers, das vielfach bei der Grund⸗ steuerveranlagung nicht genügend berücksichtigt worden ist, jetzt iedrigere Erträge haben, als bei der Veranlagung angenommen ist, und daß umgekehrt die Höhendistrikte infolge steigender Kultur und steigender Bearbeitung jetzt besser rentieren als damals. Also solche Verschiebungen mögen vorgekommen sein. Nun giebt es für die Land⸗ 1 wirthschaftskammer nur die Möglichkeit, ½ % und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 1 % des Grundsteuerreinertrags seitens der Landwirthschaftskammer auszuschreiben, und es würde zu erwägen sein, ob die Landwirthschaftskammern nicht das Recht zu bekommen hätten, anstatt dieses spezifischen Ausschreibungsmaßstabs auch noch andere Maßstäbe für die Ausschreibung zu wählen.

Meine Herren, nun darf ich mich zu den Ausführungen des Herrn Freiherrn von Zedlitz wenden, mit denen ich mich ja schon bei der ersten Diskussion des Etats habe beschäftigen dürfen. Herr Frei⸗ herr von Zedlitz hat den Wunsch ausgesprochen, daß der § 18 des Einkommensteuergesetzes, der eine gewisse Ermäßigung vorsieht für eine Anzahl von Kindern, ausgestaltet werden möchte. Ich habe meinerseits mich diesen Gedanken prinzipiell durchaus nicht abgeneigt gezeigt, was ich hier heute von neuem erkläre. Es ist von gewissem Interesse, zu sehen, wie der § 18 des Einkommensteuergesetzes und der § 19, der noch darüber hinausgeht, in der Praxis gewirkt hat. Ich werde mir erlauben, einige Daten aus der Uebersicht über die Ergebnisse der Einkommensteuerveranlagung für 1901 mitzutheilen. Nach § 18 muß die Kinderzahl berücksichtigt werden bei Zensiten mit nicht mehr als 3000 Einkommen. Solcher Zensiten waren 301 000 mit 3 210 000 Einkommensteuer vorhanden, und davon sind 269 000 vollkommen von der Einkommensteuer freigestellt worden, und 835 000 haben eine Ermäßigung in ihren Stufen erfahren. Also 1 110 000 Zensiten, also mehr als ein Drittel der gesammten Zensiten, haben auf Grund des § 18 eine Ermäßigung in ihren Steuerleistungen erfahren. Auf Grund des § 19, der bei Ein⸗ kommen bis 9500 eine Berücksichtigung bei besonderen, die Leistungs⸗ fähigkeit beeinträchtigenden Umständen zuläßt, sind bei 3 566 000 Zen⸗ siten 139 000 berücksichtigt worden. Der Ausfall an Steuern durch diese beiden Paragraphen beträgt insgesammt 6 531 000 Wenn Sie nun berücksichtigen, daß es sich hier um kleine Zensiten mit ge⸗ ringen Steuerbeträgen handelt, so wollen Sie daraus ersehen, daß der Erlaß an Steuern von mehr als 6 Millionen Mark in der That eine wesentliche Wohlthat für diese Klassen der Bevölkerung darstellt.

Herr von Zedlitz ist nun davon ausgegangen, daß es gewisser⸗ maßen ein nobile officium sein müsse, wegen der Vermehrung der Belastung durch die Getreidezölle eine weitere Erleichterung der hier in Frage stehenden Kategorien auf dem Gebiete der direkten Steuern einzuführen. Ich habe schon bei der Etatsrede gesagt, daß ich eine Vermehrung der Belastung der Bevölkerung durch die Ge⸗ treidezölle nicht anerkennen könne (hört! hört! links), daß die bisherigen Ergebnisse unzweifelhaft dargethan haben, daß auch unter dem 5 Mark⸗Zoll die Getreidepreise nicht gestiegen, sondern gefallen sind. (Zuruf links: Das beweist nichts!) Die Sache steht also so, daß durch die Getreidezölle eine Vermehrung der Belastung nicht zu erwarten ist. Aber man kann allerdings mit Herrn von Zedlitz annehmen, daß, wenn die Getreidezölle nicht er⸗ höht würden, der Getreidepreis und vielleicht auch der Brotpreis weiter sinken würde. Es handelt sich also nicht um eine Mehr⸗ belastung, sondern möglicherweise um den Ausschluß eines Vortheils, wenn ich so sagen soll, den sonst die Bevölkerung haben würde. Liegt. also eine Mehrbelastung nicht vor, so ist ein zwingender Grund, die hier in Rede stehenden Vorschriften weiter auszubauen, nicht gegeben, zumal im Reiche noch mit der Absicht umgegangen wird, die Mehr⸗ erträge aus den Getreidezöllen anderweitig für die Versorgung der Wittwen und Waisen der minder bemittelten Klassen zu verwenden. Ich sehe also von dieser Fra

Ich erkenne mit Herrn von Zedlitz, wie ich das bei der Etats⸗ berathung gethan habe, es als durchaus wünschenswerth an, daß man in Betreff der steuerlichen Gesetzgebung an der Fortführung der großen Prinzipien festhält, die Steuergesetzgebung nach dem Gesichtspunkte der ausgleichenden Gerechtigkeit auszubauen in der Weise, daß die minder bemittelten Klassen entlastet und die höher bemittelten stärker herangezogen werden. Ich weiche von Herrn von Zedlitz nur darin ab, ob es in der That geboten ist, den gegenwärtigen Moment zu benutzen, an eine Aenderung des Gesetzes von 1891 zu gehen. Der Ausfall, der sich aus einem Ausbau der §§ 18 und 19 ergeben würde, würde sicherlich mit 4 bis 5 Millionen Mark nicht zu hoch berechnet sein, und ich zweifle nicht, daß dann noch eine ganze Anzahl anderer Wünsche sich melden würde, die wir auch zum Theil werden berücksichtigen müssen. Ich erkenne z. B. durchaus an, daß der Wunsch, die Amortisationsbeträge für die Landschaften 1. s. w. abzuziehen, ein gerechtfertigter ist. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben alle Veranlassung, die hochverzinslichen und kündbaren Privathypotheken namentlich des bäuerlichen Besitzes immer mehr in niedrig verzins⸗ liche, amortisable, unkündbare Landschaftshypotheken umzuwandeln. Wir haben also vom allgemeinen staatlichen Standpunkt aus alle Veranlassung, diese Operation nicht durch steuerliche Heranziehung zu erschweren. Erkennt man das an, meine Herren, so ergiebt sich schon aus der Summierung dieser Wünsche wahrscheinlich ein erheblicher Ausfall an Steuern, den zu decken ich außer stande sein würde; denn ich wüßte nicht, woher ich die Deckungsmittel dafür nehmen sollte.

Herr von Zedlitz schlägt vor, den Ausgleich dadurch zu schaffen, daß wir die höheren Einkommen nicht nur mit 4, sondern mit 5 % ein Gedanke, dem ich als Finanz⸗Minister naturgemäß auch meid. 8555 bin. (eiterkeit.) Und man wird auch erwägen können, etwas eher 8 man nicht die vierprozentige Steuergrenze bereits

h gen läßt. Wir haben eine große A aahl von thürin⸗ gischen St 1 große Anz on die Sne beispielsweise, die schon bei 30 000 und darunter

lo einsetze b doch zu bezweifeln, ven lassen. Aber,

wo die Landwirthschaft in be⸗

. b irthsc enzvo aber auch ganz allgemein ei pression in unseren wirthschaftlichen Verhältnissen ——

da eine Erhöhung des Steuersatzes von 4 auf 50 8 8 Vo und setzung der Grenze, bei welcher der vierprozentige Steuerf 1 soll, vorzuschlagen, halte ich in der That doch für einen bedenklichen Schritt. (Sehr richtig!) Die Sache würde wahrscheinlich so laufen

ge der Wirkung der Getreidezölle ganz ab.

daß wir die Steuer zwar auf der einen Seite ermäßigten, auf der anderen Seite aber kein Entgelt bekämen; dann säßen wir mit

einem Ausfall von zehn Millionen da und wüßten nicht, wo wir den decken sollten.

Also ich bin mit dem Herrn Abg. von Zedlitz in seinem Grund⸗ gedanken durchaus einverstanden, aber trage einstweilen Bedenken, mit ihm den gegenwärtigen Moment für geeignet zu halten, an eine Revision des Gesetzes von 1891 zu gehen.

Es ist hier in diesem Hause und mit Recht so oft über den allzu schnellen Gang der Gesetzgebungsmaschine geklagt worden, daß man, meine ich, an so grundlegende Gesetze wie das von 1891 nur mit Reformvorschlägen herantreten sollte, wenn eine ausreichende Frist verstrichen ist und die Reformbedürftigkeit nach allen Richtungen hin genügend klargestellt ist. Ich lehne nicht grundsätzlich ab, dem Gedanken näher zu treten, aber ich habe mich für verpflichtet gehalten, meine momentanen Bedenken gegen die Vorschläge des Herrn Abg. von Zedlitz zu äußern. Im übrigen bin ich mit seinen Gedanken durchaus einverstanden, daß wir die gesunden Bahnen der preußischen Finanzpolitik innehalten wollen, ausgleichende Gerechtigkeit nach allen Seiten zu üben, die Minderbemittelten zu entlasten und die Lasten von denen tragen zu lassen, die dazu im stande sind und die Pflicht haben nach unseren öffentlichen Verhältnissen. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Kirsch t erörtert die Besteuerung der Grundstücke nach dem gemeinen Werth und die Schwierigkeiten „der Schätzung. In einem Fall, führt er aus, wurde für ein rundstück bei der Ver⸗ anlagung zur Grundsteuer ein Werth von 5500 ℳ, bei der eenlagung zur Ergänzungssteuer ein solcher von 65 000 und bei der Erhebung der Erbschaftssteuer ein Werth von 80000 angenommen. In den kleineren Gemeinden mögen die Personalsteuern wieder stärker herangezogen werden, aber in den großen Städten, deren Steuerbedarf bFene stark ge⸗ stiegen ist, werden auch die Realsteuern entsprechend herangezogen. Das Thema des Abg. von Zedlitz zu behandeln, ist verfrüht, man weiß ja noch nicht, wie beim Zolltarif der Hase läuft, und wie die Handels⸗ verträge aussehen werden. Die 2 zu einer Revision der Steuer⸗ esetze ist noch nicht da. Die Gebäudelasten, Gewerbelasten und Berg⸗ müßten bei der Einkommensteuer abzugsfähig sein; § 9 des Einkommensteuergesetzes müßte dahin geändert werden, auch noch vor einer allgemeinen Revision der Steuergesetze.

Abg. von Eynern (nl.): Abg. von Zedlitz hat die Zollfrage vor dieses Haus gebracht. Es scheint System darin zu liegen, durch die Einzellandtage einen Druck auszuüben, um die Regierungen zu einer Aenderung der 1“ zu veranlassen. Herr von Zedlitz möchte die Besteuerung der Höchstbesteuerten von 4 auf 6 % erhöhen. Dann sollte man doch lieber dem Hund den Schwanz auf einmal ab⸗ hauen und bestimmen: wer mehr als 20 000 Einkommen hat, hat alles darüber hinaus dem Staat zu geben, dann wäre der sozialistische Staat nach diesem Geheimrathsrezept fertig. Eine wesentliche Er⸗ leichterung der Kommunallasten würde in der Biersteuer liegen. Die füddeutschen Städte haben kolossale Einnahmen daraus, ohne daß das Bier theurer wäre als bei uns. Die Zunahme der kommunalen Lasten ist geradezu Herefffigen und giebt zu den größten Bedenken Anlaß. Der Staat selbst hat das aber mit veranlaßt. Die paar Rathhäuser machen den Kohl nicht mager, aber die Ansprüche

für Volksschulbauten, Kanalisationsanlagen u. s. w. sind kolossal ge⸗ wachsen. Mit der Beschränk

t d 2 zung der Gemeindeausgaben ist weni ge⸗ holfen, es müssen die Gemeindeeinnahmen erhöht werden durch die teuern. Die Miquel'sche S

5 hie M Steuerreform hat den Fehler, zu viel Ge⸗ wicht auf die direkten Steuern gelegt und die indirekte2 esteuerung vernachlässigt zu haben. Die Beanstandungen der Steuerdeklarationen sind nach wie vor sehr Ahrreich unser Land leidet geradezu unter einem Beanstandungsbacillus. sicht der Handwerker, nicht der Kauf⸗

mann, nicht der Künstler, nicht der Gelehrte, nicht der Beamte elbst nicht der hohe Justizbeamte s 8

leibt davon verschont, und es wird noch dahin kommen, daß Herrn von

Rheinbaben's Deklaration beanstandet wird. Der Redner führt Fälle von tief

1 rRed. eem Eindringen in die Ver⸗ mögensverhältnisse der Zensiten durch die Steuerkommission an. rr von Miquel habe dieses Verfahren immer verworfen, aber that äch⸗ lüchset das Eindringen in die Vermögensverhältnisse zwangsweise ein⸗ Efr rt worden. Er selbst, der Redner, sei von einem untergeordneten

ekretär über seine Vermögenslage in Gegenwart anderer Herren vernommen worden. Das Recht der T

w Vernehmung habe nur der Steuerkommissar. Es seien Leute vorgeladen worden, weil sie mehr

deklariert hätten als im Vorjahre; man habe wissen wollen, woher das Mehr komme. Es werde direkt gesetzwidrig verfahren. Bei einem Aufkommen an Einkommensteuer von 187 Millionen Mark seien ganze 9 Millionen dur diese vexatorischen Beanstandungen mehr herausgepreßt worden. Die Deklaration sei für ein ehrliches Volk eingeführt worden, es sei aber ein starkes Stück, daß die Mehr⸗ zahl der Zensiten alljährlich als Betrüger hingestellt werde. Herr von Miquel hätte seiner Zeit nichts dagegen gehabt, wenn die Be⸗ steuerung der Aktiengesellschaften ganz aus dem Creawereeeg fortgeblieben wäre, weil er habe zugeben müssen, daß in derselben trotz des Abzugs von 3 ½ % eine Doppelbesteuerung liege. Mindestens sollten aber die Abschreibungen möglichst erleichtert werden und nur das besteuert werden, was wirklich als Gewinn an die Aktionäre ver⸗ theilt werde. Eine disbeitliche echtsprechung des Oberverwaltungs⸗ erichts und des Reichsgerichts auf diesem Gebiete gebe es nicht. herr von Miquel habe das bedauert, es aber nicht ändern können.

So gebe es eine maßgebende Deklaration der preußischen Steuerges gebung nicht. 8

Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich darf mich mit einigen Ausführungen wohl zunächst zu der Rede des Herrn Abg. Kirsch wenden. Ich muß mich wohl mißverständlich ausgedrückt haben, wenn der Herr Abg. Kirsch gemeint hat, ich hätte eine Aenderung des Kommunalabgabengesetzes in Aussicht gestellt, und es solle den Kommunen zwangsweise die Ein⸗ führung besonderer Grundsteuern auferlegt werden. Weder das eine noch das andere ist der Fall. Ich habe nur gesagt, daß im Ministerium des Innern wie auch im Finanz⸗Ministerium besondere Entwürfe so⸗ wohl für Grundsteuern, wie auch für Gewerbesteuern ausgearbeitet seien und den Gemeinden theils bereits zugegangen seien, theils ihnen noch zugehen würden, in denen ihnen die Einführung dieser speziellen Regelung empfohlen ist; von einem Zwang ist natürlich gegenüber den Gemeinden nicht die Rede.

Was sodann die Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern be⸗ trifft, so ist er zunächst wieder darauf zurückgekommen, die Biersteuer in höherem Grade als bisher den Gemeinden zu erschließen. Ich halte einen solchen Versuch für aussichtslos. Bekanntlich beruht der jetzige Zustand auf dem Vereinsgesetz vom Jahre 1867, und nachdem man dann im Reichstage versucht hat, eine anderweitige Regelung herbei⸗ zuführen, ist man auf entschlossenen Widerstand gestoßen. Ich glaube kaum, daß bei der Stellungnahme der füddeutschen Staaten Aussicht ist, heute ein anderes Resultat zu erzielen.

Dagegen bin ich mit dem Gedanken, die indirekten Steuern auch für die Kommunen auszubilden, durchaus einverstanden und habe um so größere Bedenken gegen das Vorhaben, das im Reichstage sich geltend gemacht hat, die indirekten Steuern der Kommunen zu be⸗

schränken, ineem man den Gemeinden die Möglichkeit hierzu nimmt. Ich möchte an die Freunde des Herrn Abg. Schmitz die dringende Bitte richten, im Reichstage dafür ein⸗ zutreten, daß den Kommunen die Mahl⸗ und

8 *

Schlachtsteuer

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nicht genommen wird. Einmal ist die Annahme unrichtig, 889 diese kommunale Mahl⸗ und Schlachtsteugr das Mehl und Büclat vertheuert wird das hängt von anderen Faktoren, von 83 und Nachfrage ab —, und khatsächlich sind in Städten mit 89 die Preise dieselben wie in Städten ohne Oktroi. Vor allem g wenn wir die Mahl⸗ und Schlachtsteuer aufheben, so mird 8 scheinlich den Nutzen nicht der Konsument haben, sondern der ihw. und Schlächter steckt ihn in die Tasche; der Konsument hat n. 5 davon. Die weitere Folge wäre, daß die direkten Kommug abgaben noch erhöht werden müssen, und da diese b sehr angespannt sind, würden die Gemeinden sich gea sehen, auch gerade die kleinen Einkommen unter 900 herantes Man würde das nicht erreichen, was man erreichen will, den 82 6 Mann zu entlasten, im Gegentheil, man würde ihn wahrschein noch belasten, indem er zu den direkten Gemeindeabgaben herangen 2 wird. 8 Meine Herren, dann hat der Herr Abg von Eynern wieder üblicher Weise eine große Anzahl von Steuerbeschwerden vorg Er hat sich im Laufe der Jahre zum Spezialisten im Bouquetbin von Steuerblüthen entwickelt. Er hat uns auch in diesem wieder einen solchen Strauß überreicht. Ich glaube, wenn nauer nachsieht, so wird sich herausstellen, daß einige dieser Blüthe Strohblumen oder wenigstens stark gefärbt sind. Ich glaube, es 9 räthlicher gewesen, wenn der Herr Abg. von Eynern die Güte gehabt 88 mir die Fälle einige Wochen vorher mitzutheilen, dann würde ich in der 2 gewesen sein, den Sachverhalt zu prüfen und ihm Auskunft zu gehel Ich weiß nicht, welchem Zweck es dienen soll, wenn hier Angaben 8 macht werden, über die ich naturgemäß nachher keine Auskunft g. kann. Ich glaube, es wäre für das Haus und das Land räthliche wenn mir die Sachen so frühzeitig mitgetheilt würden, daß ich in Lage bin, eine Auskunft zu geben. Sind die Beschwerden richtig, können Sie gewiß sein, daß der Finanz⸗Minister in erster Linie ihre Abstellung dringen wird, während es andererseits im Interesse d Hauses liegt, daß die Klarstellung vorher herbeigeführt ist. Wo .

durch die Presse ein Fall bekannt wird, wo in ungebng licher Weise in die Verhältnisse der Steuerpflichtigen eingegris wird, ist Remedur geschaffen worden. Noch vor ein

Zeit ging uns durch die Presse die listen ein Bürgermeister in der von den Steuerpflichtigen gef

Nachricht zu, daß bei den Stes Rheinprovinz alle möglichen Detan

ordert hätte, die sie zu geben gar ne verpflichtet sind. Unter Androhung von Bestrafung wurde nicht ung

gefordert die Angabe der Anzahl der Personen, sondern auch die N. gabe der Konfession (hört! hört!), es wurden die Angabe der Viehkan und dergleichen Dinge verlangt. Ich habe sofort Veranlassung 9 nommen, an alle Veranlagungskommissare zu reskribieren, daß sie rf alle Listen aus ihrem Bezirke vorlegen lieen und Wandel schaffte wo derart gefehlt war. Ich würde also den Herrn Abg. von Ey

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bitten, mir künftig solche Fälle vorher mitzutheilen, und ich glaute es liegt im allseitigen Interesse, daß ich darüber erst alsdann 2 kunft gebe. n 2 Der Herr Abg. von Eynern hat von einem Beanstandung bacillus im Lande gesprochen. Meine Herren, ich möchte Gl⸗ nicht mit Gleichem vergelten; aber das muß ich doch ablehnen, de im Lande, bei unseren Veranlagungskommissionen ein Beanstandung bacillus besteht. Die Veranlagungskommissionen thun nut ihre Pflie daß sie dort, wo die Angaben nicht zweifelsfrei sind, nähere mittelungen fordern. Aber daß sie in dieser Beziehung verativ d gehen auch diesen Ausdruck hat der Herr Abg. von Evnern wieshe⸗ bolt gebraucht —, das muß ich in Abrede stellen und meine Beantte 3 in Schutz nehmen. Meine Herren, wodurch werden denn die Bershh lagungskommissionen vielfach genöthigt, Auskunft zu fordern? Daß

gerade durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts selle

hervorgerufen; sie sollen die Zensiten nicht schätzen, sondern nur d zur Schätzung

übergehen, wenn sie sich das thatsächlt Material über das wirkliche Einkommen der Leute c. haben. Infolgedessen sind sie genöthigt, vielfach dera⸗ Anfragen an die Zensiten zu richten G

ganz gegen ihren eigenen Wun nur um die Zensiten und sich selbst davor zu bewahren, daß die S von dem Oberverwaltungsgericht

. 2 weil nicht genügend vorberc wieder aufgehoben wird.

Der Herr Abg. von Evnern 25 % der Deklarationen bean

hat dann darauf hingewiesen, 8 6 standet oder in einem Verständigun verfahren abgeändert worden sind. Er hat dann gesagt, es würn

diese 25 % auf diese Weise als unehrlich oder unwahr Ausdruch ist mir nicht mehr ganz gegenwärtig (Zuruf), also beides hingestellt. Meine Herren, das ist doch eine Auffassung⸗

ich schlechterdings nicht als zutreffend anerkennen kann. In e Versuche der Berichtigung und selbst in der Beanstandung 8 noch keineswegs der Vorwurf der behaupteten Unehrlichkeit oder 0 wahrheit. Die Frage, was wirklich in besteuern iit, ist im eins

Fall so zweifelhaft, daß der Veranlagungskommissar, der dieses . 1 fahren einschlägt, noch nicht die geringsten Zweifel in die Ehrlich oder Glaubwürdigkeit des b

eekreffenden Zensiten setzt. Also d Borwurf der Unehrlichkeit ist, glaube ich, ungerechtsertit. Ctn ist es die Zweifelhaftigkeit der Materie, die naturgemäß eine Diffe zwischen den Angaben des

Zensiten und den Anschauungen der St 9 behörde hervorruft, dann aber beruht sie darauf bitte ich zu och

zum theil darauf, daß die kleinen Zensiten sich an ungerign⸗ Organe wenden, um sich einen Rath ertheilen zu lassen, an

advokaten u. dergl. Leute, die ihnen einen falschen Rath geben, von der Veranlagungskommission pflichtgemäß beanstandet muß. Ich habe noch in den letzten Tagen in dieser Beziehung wenig erfreuliches Belegstück hierfür erhalten. In den Ke Schleswig⸗Holsteins ist in den Gemeindehäuserm selgende 960, machung angeschlagen worden:

Landwirthschaftliche Rechnungskammer Am 3.

Februar 1902 findet in dem und dem Lokal eine h sammlung statt, in welcher ein Vortrag über den Werthe landwirthschaftlichen und gewerblichen Buchführung gehalten 2u Es wird dabei den Landwirthen, Gewerbetreibenden und 9* werkern angegeben werden, wie sie unter Berkcksichtlgung des kommensteuergesetzes von der Einkommensteuer mößs frei kommen und wie sie bei⸗ bereits stattgehabter zu hober schätzung erfolgreich reklamleren können; auf Grun

von den Landrathgämtern als maßgebend anerkannten erklärung.

Berlin⸗ 4

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Landwirthschaftliche Rechnungskammer .

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