1902 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jun 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Am 2. Juli d. J. wird in Sangerhausen eine von der

Reichsbankstelle in Nordhausen abhängige Reichsbank⸗ Nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giro⸗ verkehr eröffnet werden. E1“

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2877 die Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Bank für Süddeutschland in Darmstadt, vom 5. Juni 1902 und unter 8

Nr. 2878 die Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs, vom 5. Juni 1902. Berlin W., den 6. Juni 1902.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Sanitätsräthen Dr. Hermann Böttcher in Görlitz, Dr. Scholz in Sagan, Dr. Gruner, Badearzt in Pyrmont, Dr. Matthei in Münder, Dr. Rehn in Frankfurt a. Main und Dr. Willems in Cöln⸗Deutz den Charakter als Geheimer Sanitätsrath und 3 den Aerzten Dr. Angenete in Dissen, Dr. Julius Sachs in Hirschberg i. Schl., Dr. Trenkmann in Eils⸗ leben, Dr. Stisser in Bücken, Dr. Ramdohr in Düben, Dr. Posca in Schwarza, Dr. Lemmer und Dr. Luerig in Alfeld, Dr. Lücker in Pr.⸗Oldendorf, Dr. Staeps in Dortmund, Dr. Garms in Soest, Dr. Voß in Emsdetten, Dr. Alsberg in Cassel, Dr. Buesgen in Weilburg, Dr. Karl Stein in Ehringe⸗ hausen, Dr. Albrecht in Wieshaden, Dr. Thewalt in König⸗ stein, Dr. Eulenkamp in Cöln, Dr. Heinrich Klemens Pelzer in Mülheim a. Rh., Dr. Hermann Puetz in Gräf⸗ rath und Dr. Fahrenhorst in Hückeswagen den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen. 8

Gesetz, betreffend Aenderung der Vorschriften über die

Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden.

Vom 22. Mai 1902.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:

Artikel 1.

Die Verordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 573) wird dahin geändert:

1. Der § 4 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz:

as Gleiche gilt, wenn ein mit der Revision an⸗ fechtbares Urtheil des Gerichts ergangen ist. II. Der § 21 erhält folgenden Abs. 5:

Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn die Unzuständigkeit der Gerichte von dem Reichs⸗ gericht ausgesprochen ist.

Artikel 2. Hat in einer Sache der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte auf Grund des § 4 oder des § 21 der Verordnung vom 1. August 1879 den Rechtsweg für zulässig erklärt, so ist die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden oder der Verwaltungsgerichte ausgeschlossen.

Artikel 3.

Hat in einer Sache das Reichsgericht die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen, so können die Verwaltungs⸗ behörden oder Verwaltungsgerichte sich nicht deshalb für unzu⸗ ständig erklären, weil sie den zulässig erachten.

Hatten vor der Entscheidung des Reichsgerichts die Ver⸗ waltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte sich aus dem be⸗ zeichneten Grunde endgültig für unzuständig erklärt, so hat auf Antrag einer bei der Sache betheiligten Partei diejenige Instanz, von welcher die Unzuständigkeit endgültig ausgesprochen worden ist, die frühere Entscheidung aufzuheben und nach Maß⸗ gabe der Vorschrift des Abs. 1 anderweitige Entscheidung zu treffen; die Sache kann zur anderweitigen Entscheidung an eine Vorinstanz zurückverwiesen werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Veste Lothringen bei Metz, den 22. Mai 1902.

und

(L. S.) Wilhelm. Graf von Bülow. von Thielen. Schönstedt. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz.

Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller.

Justiz⸗Ministerium.

8 Versetzt sind: der Amtsgerichtsrath Metzig in Reichen⸗ bach i. Schl. nach Frankfurt a. M., der Amtsgerichtsrath von Forckenbeck in Frankfurt a. M. als Landgerichtsrath i das Landgericht daselbst, der Amtsrichter von Kienitz in Steinbach⸗Hallenberg nach e. der Amtsrichter Krog⸗ mann in Zeven nach Wennigsen und der Amtsrichter Bruckner in Jutroschin als Landrichter nach Lissa.

Dem Amtsgerichtsrath Baumbach vom Amtsgericht I ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Dem Notar Rost in Kulmsee ist der Amtssitz in Pr.⸗ Stargard angewiesen. 8 8u Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Knebel in Zehlendorf bei Berlin und Schulze in Elmshorn.

Der Rechtsanwalt Dr. Ludwig Hecht ist in der Liste bei dem Landgericht in Frankfurt a. M. gelöscht. b In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Ludwig Hecht vom Landgericht in Frank⸗ furt a. M. bei dem Oberlandesgericht daseibst, Rost aus zulmsee bei dem Amtsgericht in Pr.⸗Stargard, Dr. Bihleb aus Dannenberg bei dem Amtsgericht in Otterndorf, die Gerihtexlsioseren Jablonski bei dem Langeicht N.

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in Berlin, Dr. Reier bei dem Landgericht in Hirschberg, Dr. Hoengen bei dem ec und dem Landgericht in Aachen, Behrendt und Dr. Eberhard bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Magdeburg, Goebel bei dem Amts⸗ ericht in Kulmsee und der srühere Gerichts⸗Assessor Baruch ei dem Amtsgericht in Znin.

Der Landgerichts⸗Direktor Voigt vom Landgericht I in Berlin und die Amtsgerichtsräthe ööu in Allenstein und von Rohden in Eddelak sind gestorben.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der juristischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin Dr. Wilhelm von Seeler ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Dem praktischen Arzt Dr. Robert Kutner in Berlin und dem Arzt Dr. August Hoffmann in Düsseldorf ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der in die Oberprediger⸗ und Ephoralstelle in Stendal berufene bisherige Diakonus und Superintendent Brunabend in Gardelegen st zum Superintendenten der Diözese Stendal, Regierungsbezirk Magdeburg, ernannt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21. der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 353 das Gesetz, betreffend Aenderung der Vor⸗ schriften über die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 22. Mai 1902, unter

Nr. 10 354 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, be⸗ treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Camberg, Idstein, Rüdesheim, Usingen und Wiesbaden, vom 2. Juni 1902 und unter

Nr. 10 355 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Biedenkopf, vom 2. Juni 1902. 8

Berlin W., den 7. Juni 1902. 8

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗

Weberstedt.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 22. der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter Nr. 10 356 das Gesetz, betreffend die Aufhebung des kommunalständischen Verbandes der Kurmark, vom 22. Mai 1902. Berlin W., den 7. Juni 1902. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt. 8

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 23. Dezember 1901, betreffend die Genehmigung des Gesellschaftsvertrags der Frankfurter Bank, durch das Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frank⸗ furt a. M., Jahrgang 1902, Nr. 22 S. 279, ausgegeben am 24. Mai 1902; 8

2) der Allerhöchste Erlaß vom 7. April 1902, betreffend die Ver⸗ leihung des Geteigtgra eechte an die Verwaltung der Kaiserlichen Marine zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Aus⸗ führung von Kasernen⸗ und Lazarethbauten an der Wiker Bucht bei Kiel in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 19 S. 197, aus⸗ gegeben am 10. Mai 1902;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 7. April 1902, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbung des zur bebauungsplanmäßigen Herstellung der Straße 63 Abtheilung X 2 des Bebauungsplans der Umgebungen Berlins sowie der Winsstraße erforderlichen Flächen, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 20 S. 220, ausgegeben am 16. Mai 1902;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 21. April 1902, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Görsroth im Untertaunuskreise zur e ees und zur dauernden Beschränkung des für den Bau eines chaussierten Vizinalweges von Idstein bis zur Wiesbaden⸗Limburger Bezirksstraße in Anspruch zu nehmenden Grund⸗ eigenthums innerhalb der Gemarkungsgrenzen von Görsroth, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 20 S. 235, ausgegeben am 15. Mai 1902;

. 5) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Mai 1902, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an den Kreis Minden zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Minden nach Fickhorst in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 22 S. 214, ausgegeben am 31. Mai 1902.

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Angekommen:

„Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen, der geistliche Vize⸗Präsident derselben Behörde, Wirkliche Ober⸗Konsistorialrath D. Freiherr von der Goltz und der weltliche Stellvertreter des Präsidenten, Wirkliche Ober⸗Konsistorialrath D. Braun, aus Eisenach.

Preußen. Berlin, 7. Juni.

Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen 89 für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Handel und Verkehr hlellen heute Sitzung.

Der Kaiserliche Botschafter in Wien, Wirkliche Gehei vürf Geheim S Fürst zu Eulenburg und Hertefeld hat einen 188 erhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Ab⸗ wesenheit desselben wirkt der Erste Sekretär der Kaiserlichen Botschaft, Legationsrath Graf von Wedel als Geschäftsträger.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs“ gestern in Hongkong angekommen. .

S. M. S. „Iktis“ ist gestern von Taku zu einer Kreuz⸗ tour in See gegangen und trifft am 10. Juni in Tschifu ein. Der Abloͤsungstransport für die Schiffe des Kreuzer⸗Geschwaders, Transportführer: Kapitänleutnant Memminger, ist mit bem Dampfer „Main“ am 3. Funi in Singapore angekommen und hat am 4. Re nach Schanghai fortgesetzt. 8

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im der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der ech⸗ von deutschen Fruchtmärkten für den Monat Mai 1902 veröffentlicht.

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Sachsen. 88 Gestern Nachmittag 4 Uhr ist, wie „W. T. B.“ meldet, in Sibyllenort folgendes Bulletin ausgegeben worden: Seine Majestät der König haben den größten Theil des Tages ruhig geschlafen. Die beunruhigenden Erscheinungen von seiten des Herzens sind bis jetzt nicht wiedergekehrt. Der Puls ist beschleunigt und noch nicht ganz regelmäßig. Dr. Fiedler. Dr. Selle. Dr. Hoffmann. heute früh 7 Uhr ausgegebene Krankheitsbericht autet: 3 Die vergangene Nacht war bei Seiner Majestät dem König durch asthmatische Beschwerden vielfach gestört⸗ Die Herzthätigkeit ist verhältnißmäßig kräftig. Fieber ist nicht vorhanden. Das All⸗ gemeinbefinden und der Kräftezustand lassen trotz genügender Nahrungs⸗ aufnahme sehr viel zu wünschen übrig. Dr. Fiedler. Dr. Selle. Dr. Hoffmann. .

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8 ; 8 ; ; . ZEZE11'4“4““ Die österreichische Delegation setzte gestern die Be⸗ rathung des Heeresordinariums fort. Mehrere Delegirten betonten, dem „W. T. B.“ zufolge, die Kriegsverwaltung solle die steigenden Heeresforderungen durch Entgegenkommen gegen die Landwirthschaft, Herabsetzung der Dienstpflicht und Erleichterung für die Bauernsöhne minder empfindlich machen. Die Delegirten Dr. Byk und Barwinski erklärten sich für die Bewilligung der unabweisbaren Bedürfnisse, welche zur Erhaltung der Schlagfertigkeit des Heeres sowie der Selbständigkeit der Monarchie nach außen nothwendig seien. Der Delegirte Herold erklärte, die Jungezechen hielten den gegenwärtigen Augenblick angesichts der finanziellen Lage und der wirthschaftlichen Depression nicht geeignet für eine einschneidende Reform der Bewaffung. Die Jung⸗ czechen stimmten auch deshalb gegen das Budget, weil sie nicht die Ueberzeugung gewonnen hätten, daß die Armee jede Nationalität hochschätze und sich Jeder im Heer zu seiner Nationalität bekennen dürfe. Einige andere Redner sprachen sich gegen den Duellzwang im Heere aus.

Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus nahm gestern, wie „W. T. B.“ meldet, die zweite Lesung der Anleihebill an. Im Laufe der Debatte sagte Viscount Goschen, der Erfolg der Anleihe und ihr hoher Kurs nach einem erschöpfenden Kriege beleuchteten die außer⸗ ordentliche Finanztraft des Landes und zeigten, wie sich der Kredit des Landes und die Verwaltung seiner Finanzen ge⸗ hoben hätten. Der Premier⸗Minister Lord Salisbury be⸗ merkte darauf, es sei erfreulich, aus dem Munde einer so“ hervorragenden Autorität auf diesem Gebiete zu erfahren, daß die finanzielle Lage des Landes durch die Maßnahmen der Fähagee nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr ge⸗ lessert worden sei.

Der Erste Lord des Schatzamts Balfour erklärte gestern in einer Rede, welche er in der Conservative Association hielt, es würde ein verderblicher Irrthum gewesen sein, mit dem Präsidenten Krüger und dessen Rothgebern in Europa zu verhandeln, wie Lord Rosebery es vorgeschlagen habe. Er werde die Buren⸗Generale im Felde immer hochschätzen, könne aber nicht dosselbe von denen sagen, welche die Republiken im Stiche ge⸗ lassen hätten, und mit denen zu verhandeln unmöglich sei. Es würde reiner Wahnsinn sein, die repräsentative Regierung so⸗ gleich zu gewähren, wie Sir Henry Campbell Bannerman vorgeschlagen habe. Vor einem Jahre würde es unmöglich ge⸗ wesen sein, unter den jetzigen Bedingungen Frieden zu schließen. Er glaube, daß der Friede jedes Element der Sicherheit und der Stabilität in sich trage. Die Ereignisse am letzten Sonnabend hätten eine neue Aera für Süd⸗Afrika eröffnet, in, welcher die schließlich doch in Blut und Empfinden alliierten Rassen der Holländer und Engländer hinfort in ein zufriedenes Gemeinwesen aufgehen würden. Dieses werde, wie die anderen großen Kolonien mit Selbstverwaltung, nicht eine Quelle von Angst und Schwäche, sondern einen Zuwachs an Pcs ö bilden. f ergische

Die „Daily Mail“ erfä ierung treffe en Vorkehrungen, um die fähgr.

Einführun der Zivilverwaltung in den neuen ögli 8 u stellen. Gaec Kolonien möglic bald sicher zur se dic

der ersten Thaten der englischen Regierun

Revision der EE1““ für Cüd Nerita sein.

Für jetzt bleibe der bisher hei den Buren geltende Tarif in ransvaal in Gültigkeit.

Frankreich. 8

Das neue Kabinet hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, 1— Vormittag endgültig konstitulert, und zwar, wie folgt: orsitz, Inneres und Kultus Combes, Justiz Vallé, Aeußeres Delcassé, Krieg André, Marine Vellstan, inanzen Rouvier, Unterricht Handel rouillot, Arbeiten Maruéjouls, Ackerbau Mougeot, Kolonien Doumergue, Unter⸗Staatssekretär der

des Präsidiums

der endgültigen Wahl eee

ourgeois mit 326 von 503 Stimmen, bei 106 enthaltünger, Präsidenten, Etienne, 8

wart⸗ Trouillet und Guillain zu Vize⸗Präsidenten gewählt. .

Der Pariser Gemeinderath hat heerg eine Tages⸗ ordnung angenommen, in welcher gegen den Polizeipräfekten der Vorwurf erhoben wird, die Polizei habe sich am 25. Maii gelegentlich der Kundgebungen aus Anlaß des Jahrestages des

usammenbruchs der Kommune auf dem Kirchhofe

achaise Herausforderungen zu Schulden kommen lassen

Posten

der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer

Maurice