1902 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Oct 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Deutschen Keichs-Anzriger⸗

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Verlin, Sonnabend, den 4. Oktober, Abends.

9 Inhalt des amtlichen Theils: L11.“ Deutsches Reich. Ernennungen zc.

Bekanntmachung, betreffend die Zentral⸗Kranken⸗ und Be⸗

8 gräbnißkasse der Buchbinder und verwandten Geschäftszweige

in Leipzig.

Beemüchung, betreffend die Feuer⸗ und Lebensversicherungs⸗ Peelschaft „Niederlande“ im Haag.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber durch die Stadt Würzburg.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personal⸗Veränderungen.

Bekanntmachungen, betreffend den Wettbewerb um die großen Staatspreise auf dem Gebiete der Bildhauerei und Architektur und um das vorläufige Stipendium der Karl Blechen'schen Stiftung für das Jahr 1903.

Bekanntmachung, betreffend die Immatrikulation an der hiesigen Königlichen Universität.

Bekanntmachung, betreffend den kommunglabgabepflichtigen Reinertrag der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn.

Personal⸗Veränderungen in der Armee und Marine.

Deutsches Reich.

8 Der bisherige Königlich bayerische geprüfte Rechts⸗ praktikant Schwarz ist zum Marine⸗Intendantur⸗Assessor er⸗ nannt worden.

Auf Grund des § 75 a des Krankenversicherungsg in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reich Gesetzbl. S. 379) ist der Zentral⸗Kranken⸗ und Be⸗ räbnißkasse der Buchbinder und verwandten Ge⸗ zwelge (E. H.) zu Leipzig von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Kranken⸗ versicherungsgesetzes genügt.

Berrlin, den 1. Oktober 1902. Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Caspar.

8⸗

8. Bekan“ Der Herr Reichskanzler hat durch einen Erlaß vom 21. September 1902 die Aenderung des § 9 Abs. 2 und des 15 der allgemeinen Versicherungsbedingungen der „Nieder⸗ ande“, Feuer⸗ und Lebensversicherungsgesellschaft von 1845 im Haag, genehmigt.

Die genehmigten Aenderungen betreffen die Bestimmungen über die Ernennung der Sachverständigen und des Obmanns für das Abschätzungsverfahren sowie den Gerichtsstand.

Im Auftrage des Herrn Reichskanzlers wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin⸗Charlottenburg, den 2. Oktober 1902.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. Gruner.

Bekanntmachung,

Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber betreffend.

Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würz⸗ burg wurde die Genehmigung zur Ausgabe einer neuen Serie (XV.) 4 prozentiger Pfandbriefe auf den Inhaber im Betrage von 5 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu 2000, 1000, 500, 200 und 100 ℳ, welche bis zum Jahre 1909 un⸗ verloosbar und unkündbar sein sollen, unter der Bedingung ertheilt, daß zur Deckung der Pfandbriefe nur Hypotheken mit gleicher Unkündbarkeitsdauer dienen. .

München, den 3. Oktober 1902. Königlich bayerisches Staats⸗Ministerium des 1 Perishes en von Feilitzsch.

Innern. 8

8

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gymnasial⸗Oberlehrer, Professor Dr. Meyer in M.⸗Gladbach zum Gymnasial⸗Direktor zu ernennen, sowie dem Bergrath Dtto Wunghann in Berlin den Cha⸗ rakter als Geheimer Bergrath zu verleihen.

2 Justiz⸗Ministerium.

Dem 1ö“” Dr. Dickel vom Amtsgericht I in Berlin ist behufs Uebernahme einer Professur die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst ertheilt.

Versetzt sind: der Amtsrichter Schor in Frankenberg als Landrichter nach Nordhausen und der Amtsrichter Dr. von Holten in Itzehoe nach Zeitz.

Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Arthur Otto Stentzel und der Kaufmann Alfred Moeser in Breslau bei dem Landgericht daselbst, der Kaufmann Johann Julius Brandis Tresselt in Stettin bei dem Landgericht daselbst; wiederernannt: der Kaufmann August Belger und der Kaufmann Rudolf Eppenstein in Breslau bei dem Land⸗ gericht daselbst, der Kaufmann und Konsul Hermann Günther, der Kaufmann Paul Wilhelm Hempten⸗ macher und der Direktor des Pommerschen Industrie⸗Vereins auf Aktien Wilhelm Friedrich Emil Karl Jahn in Stettin bei dem Landgericht daselbst.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Heinrich Velten in Bochum bei dem Landgericht daselbst, der Konsul Martin August Theodor Lieckfeld und der Konsul Johannes Heinrich Ludwig Theune in Stettin bei dem Landgericht daselbst; wiederernannt: der

Fabrik⸗Direktor Viktor Zwiklitz in Breslau bei dem Land⸗ gericht daselbst, der General⸗Direktor Karl Hermann Käse⸗ macher, der Kaufmann Hermann Ferdinand Franz Müller und der Kaufmann Wilhelm Ludwig Emil Schröder in Stettin bei dem Landgericht daselbst.

Der Rechtsanwalt Haack ist in der Liste der Rechts⸗ anwälte bei dem Amtsgericht in Schlochau gelöscht.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Kühnemann in Duisburg bei dem Amtsgericht daselbst, die Gerichts⸗Assessoren Dr. Martin Isaac und b bei dem Landgericht I in Berlin, Schaefer bei dem Landgericht in Breslau, Schon bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, Breit bei dem Amtsgericht II in Berlin mit dem Wohnsitz in Lichtenberg, Jonas bei dem Amtsgericht in Eberswalde, Niels Schmidt bei dem Amts⸗ gericht in Toftlund und von Zaleski bei dem Amtsgericht in Soldau. 1

Der in den Ruhestand versetzte Amtsgerichtsrath Massalien in Samter und der Rechtsanwalt Chomse in Berlin sind gestorben.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei der seee asäoh für die Vorprüfung von Nahrungs⸗ mittel⸗Chemikern an der Universität zu Breslau ist an Stelle des Geheimen Regierungsraths, Professors Dr. Poleck der Füs esche Professor Dr. Gadamer zum Mitgliede ernannt worden.

Dem Gymnasial⸗Direktor, Professor Dr. Meyer ist die Direktion des Gymnasiums in Münstereifel übertragen worden.

An dem mit der Königlichen Augustaschule zu Berlin ver⸗ bundenen Lehrerinnen⸗Seminar ist der bisherige Realschul⸗ Oberlehrer Dr. Engwer zu Berlin als Seminar⸗Oberlehrer angestellt worden. 1

Königliche Akademie der Künste. Wettbewerb

Öum den Großen Staatspreis auf dem Gebiete der Bildhauerei

für das Jahr 1903.

Der Wettbewerb ist hinsichtlich der Wahl des Gegenstandes ein freier; indessen soll in den Werken das bewußte Streben erkennbar sein, größere und höhere Vüsteng5 entsprechend zu gestalten. Insbesondere wird Werth auf den nothwendig engen Zusammenhang der drei Schwesterkünste gelegt und demgemäß auf die vom Bewerber bewiesene Fähigkeit, in diesem Sinne zu arbeiten.

Einzureichen sind runde und Reliefs, erwünscht außerdem zeichnerische Entwürfe und, gegebenen Falls, Photo⸗ gramme nach ausgeführten Werken.

Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst sr Bewerbungsgesuche sind nach der Wahl der

ewerber bei dem unterzeichneten Senat, den Kunstakademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder dem Staedel'’'schen

Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 21. Februar 1903,

Nücheget 9⸗ 3 Uhr, einzuliefern.

Der Einsendung sind beizufügen:

1) eine Lebensbeschreibung des Bewerbers, aus welcher der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ge nebst den Zeugnissen über die letztere,

2) kugnise darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist und daß er zur Zeit der Einsendung das zweiund⸗ dreißigste Lebensjahr nicht überschritten hat,

3) die schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die

eeingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig

erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind.

8

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 Fufgefühtien Schriftstücke nicht beiliegen, werden nicht berück⸗ ichtigt. Die Kosten der Ein⸗ und Rücksendung nach und von dem Einlieferungsorte hat der Bewerber zu tragen. 8

Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 zu einer einjährigen, nach Maßgabe eines besonderen Reglements (s. u.) auszuführenden Studienreise nebst 300 Reisekosten⸗Entschädigung und ist zahlbar in zwei halbjährigen Raten, deren erste beim Antritt der Studienreise, die zweite beim Beginn der zweiten Jahreshälfte derselben, nach Erstattung des Reiseberichts und nach Erfüllung be⸗ stimmter Veraechtdetten gezahlt wird.

Die Studienreise ist spätestens innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Zuerkennung des Stipendiums anzutreten und ohne willkürliche Unterbrechung zu vollenden. fi Das Stipendium steht vom 1. April 1903 ab zur Ver⸗ ügung.

Der Stipendiat hat den größten Theil seiner Studien⸗ reise den Kunstwerken Italiens zu widmen. Er wird in Bezug auf den Antritt und die Vollendung der Studien reise, die Studienzwecke, besondere Studienarbeiten, die wich⸗ tigeren Studienorte u. s. w. unter thunlichster Berücksichtigung seiner etwaigen Wünsche auf ein festes Programm verpflichtet, von dem ohne vorherige Genehmigung des unter

zeichneten Senats nicht abgewichen werden darf. Vor Ab lauf von sechs Monaten nach Antritt der Studienreise hat der Stipendiat über den Fortgang seiner Studien dem Senat der Akademie der Künste schreftlichen Bericht zu erstatten und zum Zweck des Studiennachweises beizufügen: Skizzen oder Skizzenbücher, welche die empfangenen Eindrücke flüchtig wiedergeben, ferner plastische Skizzen nach alten Motiven: a. Relief, b. Vollfigur, endlich einen sorgfältig ausgeführten Studienkopf nach dem Leben, natürliche Größe, als Relief oder Vollfigur. Die Kosten für Ein⸗ und Rücksendung dieser Nach⸗ weise trägt die Akademie.

Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im Interesse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers miethsfrei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berücksichtigen sind.

Die weiteren Bestimmungen enthalten die von dem Bureau der Königlichen Akademie der Künste, Berlin NW., Uni⸗ versitätsstraße 6, zu erfragenden „Nachrichten für die Gewinner des Großen Staatspreises“.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt im März 1903. Nach getroffener Entscheidung findet eine öffentliche Ausstellung der Konkurrenzarbeiten statt.

Berlin, den 22. September 1902.

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste Sektion für die bildenden Künste. H. Ende.

Wettbewerb

Stgatspreis auf dem Gebiete der Architektur

für das Jahr 1903.

Der Wetthewerb ist hinsichtlich der Wahl des Gegen⸗ standes ein freier. Konkurrenzfähig sind:

a. alle Arten selbständig durchgeführter Entwürfe von ggrößeren Bauten, die ausgeführt oder für die Aus⸗ führung entworfen sind, aus denen ein sicherer Schluß

auf die künstlerische und praktische Befähigung des Bewerbers gezogen werden kann. Perspektiven sind obligatorisch. b. Photogramme des Innern und des Aeußern der⸗ artiger Gebäude, die durch Grundrisse und Schnitte erläutert sind, sind zulässig. Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuche sind nach Wahl der Be⸗ werber bei dem unterzeichneten Senat, den Kunstakademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder dem Staedel'schen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 21. Februar 1903, Nachmittags 3 Uhr, einzuliefern. 1 Der Einsendung sind beizufügen:

1) eine EE“ des Bewerbers, aus welcher der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist, nebst den Zeugnissen über die letztere,

2) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiund⸗ dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat,

3) die schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig

entworfen sind. Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 aufgeführten Schriftstücke nicht beiliegen, werden nicht beruͤck⸗

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