Deutscher Reichstag. 231. Sitzung vom 5. Dezember 1902. 10 Uhr Morgens.
Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes. Sg
Ueber den Anfang d .“ ; UAnfang er Sitzung wurde in der gestrigen
Der Antrag Spahn, über den Antrag auf Zurück⸗ verweisung der Positionen 316 — 344 an die Kommission zur ““ überzugehen, wird angenommen.
Abg. Gothein (fr. Vgg. zur Geschäftsordnung): Ich habe von vorn⸗ herein keinen Antrag gestellt, diese Positionen nicht Ihe Kommission zu verweisen, weil es ganz klar war, daß der Antrag Stockmann und der Antrag Spahn kommen würden. Aber das hindert uns nicht, den Referenten zu ersuchen, noch auf einige Fragen, die in der Kom⸗ heien behandelt worden sind, etwas näher einzugehen. Das Referat es g. Beumer war ein außerordentlich dürftiges. Ich meine 6 ich — Verhandlungen über die schädlichen Wirkungen des Z00 auf erliner Blau zund Ultramarin auf verschiedene Industrien, 3. B. 21 die Papierindustrie. (Ruf rechts: Zur Geschäftsordnung!)
Sie ha en auch früher schon nach berühmtem Muster zur Geschäfts⸗ e Zur Geschäftsordnung! Zur Geschäftsordnung! gerusen.
h mnen sich danach über die andere Seite nicht beschweren. (Vize⸗
Präsident Dr. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode: Ich bitte, den
er Mecht zu unterbrechen, und den Redner eersuche ich, zur Ge⸗
schäftsordnung zu sprechen.) In Bezug auf die Artikel Mennige und
Bleiweiß sind dem Referenten verschiedene Irrthümer unterlaufen.
Fegfd “ näher 8 Ss wird abermals vom Vize⸗
„ nur über die änz Redner erwidert darauf, Ergänzung 8 R 8
über Zinnober und die Farbholzextrakte gewesen.
11 bg. Stadthagen (Soz.) bedauert, daß der Berichterstatter nicht in der Lage zu sein scheine, die wichtigen Purkte noch nachträglich an⸗ zuführen, wie gewünscht sei. Der Berichterstatter habe z. B. nicht er⸗ wähnt, daß der Zoll für Berliner Blau in der Kommission nur mit 10 gegen 9 Stimmen angenommen sei, und daß die Herren von der Rechten sich vorbehalten hätten, wenn die Getreidezölle nicht erhöht würden, bei dieser Position für Zollfreiheit einzutreten. Der Zoll für Zinnober diene nur dem Interesse von fünf Fabriken, die ein Kartell hfen hätten. Redner bittet den Reserenten auch hierüber sein seferat ergänzen zu wollen. Bei dem Zoll von 20 ℳ für Bleiweiß hätten sich die Redner für Zollfreiheit in der Kommission gerade auf die Begründung der Regierungsvorlage berufen können; auch davon habe der Berichterstatter nichts gesagt. Ueber den Zoll für Zimmer⸗ mannsbleistifte von 25 ℳ habe eine sehr lange Diskussion statt⸗ gefunden, in welcher die Frage der Zollfreiheit im Interesse des Handwerkerstandes, des Mittelstandes erörtert wurde; das gleiche gelte von der Schneiderkreide. Sodann bitte er den Referenten, die Peti⸗ tionen von Handwerkerinnungen für Zollfreiheit für Oelfirnisse mög⸗ lichst im Wortlaut vorzulesen. Es sei in der Kommission nicht nur über die gefirnißten Droschkenkutscherhüte, wie der Referent es dar⸗ gestellt habe, sondern hauptsächlich über die Spielwaarenfabrikation Fürrachen worden, und in der Kommission sei anerkannt, daß gerade ierbei das Interesse des Mittelstandes maßgebend sei.
Berichterstatter Abg. Lurz (Zentr.) referiert über die Abschnitte „Aether, Alkohol, flüchtige ätherische Oele, künstliche Riechstoffe,
Kiech und Schönheitsmittel (Parfümerien und kosmetische Mittel); künstliche Düngemittel, Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaaren“ (Tarifstellen 345 — 367). Die Kommission hat für rohen Holzgeist (Methylalkohol) einen Zoll von 5 ℳ beschlossen (nach der Vorlage zollfrei), den Zoll für gereinigten Holzgeist⸗ gereinigtes Aceton und Formaldehyd in wässeriger Lösung von 15 auf 20 ℳ erhöht. Die Zölle auf Zündwagren sind durchweg etwas gegen die Vorlage herab⸗ gesetzt; für Schießbaumwolle und Kollodiumwolle ist der Satz von 20 auf 3 ℳ ermäßigt. 1
Abg. Dr. Stockmann (Rp.) beantragt, diese sämmtlichen Positionen an die Kommission zur nochmaligen Erörterung und schrift⸗ lichen Berichterstattung zurückzuverweisen, und begründet diesen Antrag in derselben Weise wie bisher.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.) beantragt und befürwortet den Uebergang zur einfachen Tagesordnung.
Das Haus beschließt mit 194 gegen 73 Stimmen den Hebe sag zur einfachen Tagesordnung.
Abg. Hoch (Soz.) äußert wiederum einige Wünsche auf Ver⸗ vollständigung des Referats und geht dabei auf die Verhandlungen in der Kommission ein, um die Nothwendigkeit der Vervollständigung des Referats zu erweisen. .
Vize⸗Präsident Büsing macht den Redner darauf aufmerksam, daß es Sache des Referenten selbst sei, sein Referat zu vervollständigen. Es komme lediglich darauf an, den Wünschen Ausdruck zu geben, die der Redner bezüglich der Vervollständigung des Referats habe. Da⸗ gegen dürfe er auf die Kommissionsverhandlungen selbst und auf den Petitionsinhalt nicht eingehen. 6
Abg. Hoch: Ich will mich gern an diese Anweisung halten, aber
ich muß doch dem Referenten klar machen, was ich meine. 88
Vize⸗Präsident Büsing: Das Urtheil darüber, was dazu nöthig
ist, muß ich mir vorbehalten. — 3 8 . . Abg. Hoch begründet im einzelnen seine Wünsche, bleibt arer bei der zunehmenden Unruhe des Hauses unversändlich. 1 Abg. Stadthagen bemängelt die Unvollständigkeit des Referats in Bezug auf künstliche Düngemittel und bittet den Referenten, noch ergänzend festzustellen, daß nicht aus landwirthschaftlichen Kreisen ein Zoll auf künstliche Düngemittel gefordert worden sei, daß vielmehr die Petition für einen salchen Zoll von dem Vorsitzenden der Ver⸗ einigung der Superphosphatfabrikanten ausgegangen sei. Der Referent hätte doch vorbringen sollen, was seine Freunde über die glänzende Lage der Superphosphatfabriken in der Kommission ausgeführt hätten. Die Herren vom Bunde der Landwirthe wären aus geschäftlichen Gründen für einen solchen Zoll eingetreten, so daß er beinahe an⸗ senommen worden wäre. Der Direktor des Bundes habe aber nicht e wollen, wie hoch der Gewinn des Bundes aus dem Verkauf von künstlichen Düngemitteln sei. - 1 e Hierauf berichtet der Abg. Antrick (Soz.) über die Positionen 368—388, chemische und pharmazeutische Erzeu nisse, anderweit nicht genannt (Glühstrümpfe, Eiweißstoffe, Kasein, Leim, Gelatine, Holz⸗ theerkreosot, verdichtete Gase, Alkaloide, Kollodium, Chloroform, Chloralhydrat, Saccharin, Zuckerin, Dulcin, Süßholzsaft, Balsame, Geheimmittel). Der Zoll für elastische Leime zur Herstellung von Buchdruckwalzen, Druckplatten für Hektographen und ähnliche Verviel⸗ ältigungsvorrichtungen ist von der Kommission von 20 auf 10 ℳ, für bloroform von 30 auf 20 ℳ herabgesetzt, dagegen für Gerbstoffertrakte (Verlage flüssige 2, feste 4 ℳ) auf 14 bezw. 28 ℳ erhöht; der Zoll von 8000 ℳ für den Doppelzentner Saccharin, Succose ꝛc. ist einst⸗ weilen gestrichen worden, desgleichen der Zoll von 12 ℳ für Süß⸗ volsaft, der nicht mit anderen Stoffen versetzt ist, beseitigt. Rener berichtet aufs Eingehendste über die Kommissionsverhandlungen z ster einzelnen der 21 Positionen. Besonders ausführlich verbreitet er sch über die Erhöhung der Leimzölle, die in der Kommission seitens der Minderheit auf starken Widerspruch gestoßen sei; in Verbindung mit der starken Erhöhung der Holzzölle war mit dieser Vertheuerung die Lage der Holzindustrie außerordentlich erschwert. Die Kommission aber diese Einwände nicht gelten lassen. 1 Abg. Bock (Soz., zur Geschäftsordnung) erkennt an, daß dieses Referat eines der ausführlichften und besten gewesen sei, erklärt, er könne aber doch nicht umhin, noch einige Fragen an den Referenten zu richten. Der Verzollung der Gerbstoffe ständen unüberwindliche tech⸗ nische Schwierigkeiten entgegen. Er frage den Referenten, ob diese zoll⸗ technischen Schwierigkeiten in den Kommissionsverhandlungen irgend⸗ wie beseitigt seien. Die Frage der Ledergerbung sei von der größten Bedeutung für die Militärverwaltung. Die Gerbung mit Eichenrinde würde im Mobilmachungsfalle sich als unzweckmäßig erweisen, weil
sie 6 bis 9 Monate in Anspruch nehme, während mit den über keischen Gerbemitteln sich in wenigen Wochen gerben lasse. Die beishhe Lederindustrie habe mit Hilfe der ausländischen Gerbstoffe einen großen Aufschwung genommen. .
Der Präsident Graf von Ballestrem theilt mit, daß die Abgg. von Kardorff (Rp.), Dr. Spahn (Zentr.) und Bassermann inl.) die Vertagung beantragt haben.
Das Haus stimmt diesem Antrage zu, und der Präsident schlägt vor, die nächste Stzung am Dienstag 1 Uhr abzu⸗ halten mit der Tagesordnung: Antrag Gröber wegen Ab⸗ änderung der Geschäftsordnung; Zolltarif.
Abg. Roesicke⸗Dessau (b. k. F., zur Geschäftsordnun ): nehme an, daß der Vorschlag des Präsidenten wohl erwogen i ss es wird mir deshalb außerordentlich schwer, mich dagegen auszu⸗ sprechen; aber in den letzten Tagen ist so häufig von den Mehrheits⸗ parteien der Minorität der Vorwurf gemacht worden, daß sie die Verhandlungen verschleppen wolle, — der Vorwurf ist unberechtigt; wir wollen nur den Zolltarif sachlich behandeln — deshalb be⸗ dauern wir, daß morgen abermals eine Sitzung ausfallen soll. Wir wünschen, die Verhandlungen fortzuführen und dadurch Zeit zu ge⸗ winnen für eine sachliche Berathung. Wenn wir dem Vorschlag des Präsidenten folgen, werden in den wenigen Tagen der nächsten Wochen, die uns noch übrig bleiben, die Herren, die auf die Fasanen⸗ und Hasenjagd gehen, wieder bemüht sein, die Verhandlungen zu über⸗ stürzen, und uns zwingen, Sitzungen von 10 und 12 Stunden abzu⸗ halten. Auf die Dauer wird das für jeden unangenehm. Ich bitte deshalb, morgen eine Sitzung abzuhalten, und zwar zur Fortsetzung dieser Berathung. 8
Präsident Graf von Ballestrem: Herr Roesicke hat Recht, wenn er meinen Vorschlag einen wohlerwogenen nennt. Wir haben diese Woche sehr fleißig gearbeitet. „Ferner ist der Sonntag und Montag ein Feiertag, an dem wir nicht arbeiten. Es ist begreiflich, daß die Herren, die von fern hergekommen sind, nach Hause wollen und wir ihnen einen Reisetag frei geben müssen. „Thut man zur richtigen Zeit rasten, so trägt man leicht die schwersten Lasten“, und von Dienstag ab werden wir die schwersten Lasten haben.
Abg. Singer (Soz.): Daß der Präsident nur einen wohl⸗ erwogenen Vorschlag gemacht, davon bin ich mehr wie überzeugt. Aber wenn nicht ihn, so hat die Mehrheit bei der Vertagung die Erwägung geleitet, daß sie morgen kein beschlußfähiges Haus haben werde. Sie (rechts) wollen sich den beschämenden Eindruck ersparen, daß morgen vor aller Welt wieder einmal die Beschlußunfähigkeit konstatiert würde, nicht weil die Opposition Obstruktion macht, sondern weil die tariffreundliche Mehrheit nicht im Hause ist. Ohne die Referate wäre in den letzten Tagen eine sachliche Berathung überhaupt nicht möglich gewesen, und diese sachliche Berathung über den Zolltarif wird wahrscheinlich die einzige bleiben; denn bei dem be⸗ rühmten Antrag von Kardorff würden wohl sachliche Erwägungen durch die Guillotine der Schlußanträge unmöglich gemacht werden. Wir wünschen, daß der Reichstag sachlich und gründlich über den Tarif ver⸗ handelt, und zwar nicht so, daß er 3 bis 4 Tage hintereinander 10 bis 12 Stunden sitzt und dann drei Tage frei läßt, sondern daß er Tag für Tag eine angemessene Zeit für die Berathung verwendet. An den Vor⸗ schlag des Präsidenten, den Antrag Gröber zur Berathung zu stellen, will ich keine lange Erörterung knüpfen. Meine Freunde müssen es nach wie vor als mit der Geschäftsordnung im Widerspruch stehend und unzulässig erachten, daß ein solcher Initiativantrag, der später gestellt ist, aus der Reihe vorgezogen wird, es sei denn, daß Niemand widerspricht. Ich erhebe hiermit diesen Widerspruch. Wir
behalten uns vor, unsere Bedenken üͤber die Zulässigkeit dieses Antrags an dem betreffenden Tage vor der Verhandlung über den Antrag zur Geltung zu bringen. Ich will Sie nicht hinhalten, weil die Züge für Sie bereit stehen. 3
Präsident Graf von Ballestrem: Für mich als Präsident ist die Frage, ob so ein Antrag zur Tagesordnung gestellt werden kann, bereits entschieden. Darum glaube ich meine Befugniß nicht über⸗ schritten zu haben, indem ich diesen Antrag auf die Tagesordnung vom Dienstag stellte. 8
Abg. Bebel: Die Sitte des Hauses, die Geschäftsordnung
schreibt vor, daß die Herren, einerlei, wie weit sie wohnen, zu den
Sitzungen des Reichstages anwesend sein sollen. Auf die entfernt
Wohnenden wird also keine Rücksicht genommen. Dazu kommt,
daß die Herren, die aus der Ferne gekommen sind, so selten ihre
Pflicht erfüllen, daß Dutzende dieser Herren hier anwesend sind, die ich mich nicht entsinne, seit Jahren gesehen zu haben. Einige von ihnen sind seit vier Jahren auch nicht zwanzig Tage hier gewesen. Seit dem 15. Oktober haben wir außerdem eine ganz ungewöhnlich große Zahl von freien Tagen gehabt. Wir gehen unter allen Umständen im Mai oder Juni nächsten Jahres auseinander. Wir haben noch manches zu erledigen. Dazu gehört die zweite und dritte Lesung des Tarifs. Gegen die Galoppberathung dieses Tarifs haben wir uns energisch erklärt. Sollten wir in die Lage kommen, jede Woche 4 Tage 10—12 Stunden hintereinander zu tagen, so muß das unsere Nerven so abpeitschen, daß eine richtige Verhandlung kaum möglich ist. Gerade in Rücksicht auf die Sachlichkeit der Verhandlungen ist es wünschenswerth, daß wir möglichst wenig Pausen machen und
die Sitzungstage möglichst richtig ausnutzen. Wir müssen den acht⸗ stündigen Arbeitstag innehalten. Ebenso wenig, wie man einem Pferde oder einem Ochsen zu viel Arbeit zumuthet, dürfte man sie einem Ab⸗ geordneten zumuthen. Es liegt auch eine große Zahl von Petitionen vor, auf deren Erledigung Herr Wurm einen großen Werth legt. Die sogenannten Mittelstandsfreunde haben in dieser Hinsicht alle Ver⸗ anlassung sich mit den Petitionen der Bauhandwerker zu befassen. Andere Petitionen hat die Kommission durch Fertigstellung des Berichts erledigt. Einige Initiativanträge sollte man doch noch wenigstens zur Berathung bringen. Wie soll es möglich sein, hier zum 1. April die Etatsberathung zu beenden, wenn die Herren in jeder Woche zwei Tage als Ferientage benutzen? Ich möchte da an Ihr konstitutionelles Ge⸗ wissen appellieren. Es ist dann das Phosphargesetz ührig, und die ver⸗ bündeten Regierungen können uns ja noch weitere Vorlagen einbringen. Vorgestern haben wir 10 ⅞, gestern gar 11 ½⅞ Stunden gesessen. Heute fingen wir wieder um 10 ÜUhr an, man hat also nicht einmal Zeit auszuschlafen (Zwischenrufe rechts); ja, die Herren drüben haben Zeit zu schlafen, aber nicht wir, die es mit ihrer Pflicht ernst nehmen. Jetzt kommt ein Vertagungsantrag, wir haben heute 7 Stunden ge⸗ arbeitet, das ist doch Fehn wenig im Vergleich zu den beiden letzten Tagen; aber daß Sie morgen garnicht arbeiten wollen, können wir unter keinen Umständen I lassen. 1 8
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Wir meinen nicht, daß die Ge⸗ schäftsordnung, weil sie einmal verletzt ist, auch ein zweites Mal verletzt werden darf. Wir erheben gleichfalls Widerspruch, daß der Antrag Gröber aus der Reihe vorweg genommen wird. Wir behalten uns vor, diesen Widerspruch am Dienstag zu erheben. Wir bitten auch, die Berathung morgen fortzusetzen. Wir sind dagegen, daß ein⸗ mal Ueberhastung und dann Pausen eintreten.
Der Antrag des Abg. Roesicke⸗Dessau wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der beiden freisinnigen Parteien, mit Ausnahme des Abg. Dr. Müller⸗Sagan, ab⸗ gelehnt; somit bleibt es bei dem Vorschlage des Präsidenten.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. (Antrag Gröber; Zolltarif.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist eine Denkschrift über die Ausführung der seh — Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze des Reichs zugegangen.
Se Lelrezan der vorjährigen Denkschrift, welche die bis Ende September 1901 begebenen Anleihebeträge sowie diejenigen auf Grund der gedachten Gesetze geleisteten Ausgaben, die bis zum Abschlusse des
an
aus
und den nach der begebenen ...
Seehandlungs⸗Sozietät und 19 Bankfirmen ... zum Kurse von 89,20 % unter der Verpflichtung verkauft worden, . von 89,80 % am 22. J. lichen Zeichnung aufzulegen. Stücke seitens des mit der Ausführung des Ge⸗ schäfts betrauten Reichsbank⸗Direktoriums er⸗ folgte vertragsmäßig bis zum 10. Februar 1902 gegen Einzahlung des Uebernahmepreises und ent⸗ sprechender Vergütung der Stückzinsen.
bungen im Nennbetrage von 117 105 178 845,30 ℳ erzielt worden. schnittskurse von 89,25 %.
Schuldkapitals g schri
sind, und um die den Etat überschreitenden Ein⸗ nahmen, soweit solche auf die Anleihekredite in Anrechnung kommen, d. i. 81 1
Rechnungsjahres 1900 endgültig verrechnet waren, kanzler durch das Gesetz,
ist der Reichs⸗
betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗ Etats für das Rechnungsjahr 1902, ermächtigt worden, zur Be⸗ streitung einmaliger außerordentlicher
Ausgaben die Summe von 113 200 439
ℳ im Wege des Kredits flüssig zu machen.
Von dieser Ermächtigung ist noch kein Gebrauch gemacht,
dagegen hat der Reichskanzler auf Grund des § 2 treffend die Feststellung 8
Von diesen zur Ausfertigung gelangten. vorjährigen Denkschrift noch un⸗
des Gesetzes, be⸗
t lung des Reichshaushalts⸗Etats für das Rechnungs⸗ jahr 1901, in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der ordnung vom 19. M. Schuldverschreibungen scheinen vom 1. April
Reichs⸗Schulden⸗
ärz 1900 bestimmt, daß weitere 3 prozentige im Nennbetrage von 100 000 000 ℳ mit Zins⸗ und 1. Oktober und in Stücken von 200, 500, 1000, 5000 und 10 000 ℳ ausgegeben werden.
100 000 000 ℳ 17 850 000 „
zusammen.
sind mittels Vertrags vom 13./14. Januar 1902
die Reichsbank, die General⸗Direktion der
Anleihebetrag zum Fer. kanuar 1902 zur öffent⸗ 8 Die Abnahme der
den
7 850 000 N.
Der Rest der 3 prozentigen Anleihe im
Neimbetrage vo
wurde durch die Reichsbank an der Börse zum Kurse
begeben. 8
Für die hiernach im Ganzen begebenen 3 %igen Schuldverschrei⸗
850 000 ℳ ist ein Reinerlös von Dies entspricht einem Durch⸗
Infolge dieser Verkäufe stellte das gesammte
kapital sich
2.
a. mit Zinsscheinen vom
1902 auf 519 000 000 ℳ, b. mit Zinsscheinen vom 1. April und 1. Oktober am 1. Oktober 1902 auf 974 500 000 ℳ :„%oigen Reichs⸗Anleihe hat eine Veränderung des eegen das Vorjahr nicht stattgefunden.
Der Gesammtbetrag der ö 1“ nach der Denk⸗
Bei 3 ½
der
ft vom 23. Oktober 1901 au
Dieser Betrag ermäßigt sich um die Er⸗ 8— . sparnisse, welche im Rechnungsjahr 1901 bei den
Anleihemitteln zu deckenden Ausgaben gemacht
Januar und 1. Juli am 1. Jult
1r.
181 saeee 5 655 934,73 „
2 850 000 ℳ von 91,70 %
3 %ige Schuld⸗
283 592,52 ℳ
7
bleiben Dagegen sind neu hinzugetreten die bereits
oben gedachten Anleihebewilligungen für das
Rechnungsjahr 1902 im Betrage von
H8 zur Zeit die Anleihekredite sich im Ganzen gII 111111“
beziffern.
Hiervon sind bis Ende September 1902 realisiert worden:
a. durch Begebung der früheren 4 prozentigen,
Schuldverschreibungen im Nennbetrage von
Zinsterminen vom 1. April und 1. Oktober
b. durch Begebung 3 prozentiger Schuldver⸗
schreibungen: 1) im Nennbetrage von 90 000 000 ℳ mit
C.
d
zur
1) 2)
4)
berechneten Anleihekrediten b
2627 627 657,79
113 200 439,— „
. 2 74
Zinsterminen vom 1. April und 1. Ok⸗ fobe —] 90 025 479,58 ℳ 2) im Nennbetrage von 700 000 000 ℳ mit
Zinsterminen vom 8¹ 2. Januar und n 1 708 683 161,95 „ zusammen im Nenn⸗
betrage von 790 000 000 ℳ 111“ durch Begebung 3prozentiger Schuldver⸗ schreibungen: 1) im Nennbetrage von 519 000 000 ℳ mit Zinsterminen vom 2. Januar und 1. Juli 464 908 963 71 ℳ 2) im Nennbetrage von 974 500 000 ℳ mit Zinsterminen vom 1. April und 1. Ok⸗ tober zusammen im Nenn⸗ betrage von 1 493 500 000 ℳ
839 903 953,56 „
jetzt 3 ½prozentigen 450 000 000 ℳ mit 445 705 020,05 ℳ
.1 304 812 917,27
0 828 096,79 ℳ
79 392 000,
. durch Begebung der 4 prozentigen Schatz⸗ anweisungen im Nennbetrage von 80 000 000 ℳ. I11“
insgesammt
Von den oben auf . . . .
. 2 628 618 578,85 ℳ .2 740 828 096,79 „
leiben somit Zeit noch verfügbar. b11ö11“
112 209 517,94 2 ℳ
Die bei den Anleihekrediten bis Ende des Rechnungsjahres 1901 eingetretenen Ermäßigungen betragen . . ..
Davon sind aus den nicht verausgabten
Krediten für die Expedition nach Ost⸗Asien in die Rechnung für 1902 übertragen. . . . . ..
267 605 088,68 ℳ
32 738 000,— „
bleiben Diese Ermäßigungen sind herbeigeführt worden:
durch die Ersparnisse, die bei den aus der Anleihe zu deckenden
Ausgaben eingetreten sind, um . . . . . durch die aus Verkaufserlösen über das Etats⸗ soll hinaus erfolgten Rückerstattungen auf vorschußweise aus der Anleihe gedeckte Aus⸗ gaben 1“*“ durch die Mehrbeträge der etatsmäßig zur Deckung von Anleiheausgaben bereitgestellten Ueberschüsse aus dem Münzwesen um. durch die auf Grund der Gesetze wegen Ver⸗ wendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung überwiesenen Einnahmen aus dem Ertrage der Zölle und der Tabacksteuer im Rechnungsjahr 1895/96 (Gesetz vom 16. April 1896)
13 000 000 ℳ 1896/97 (Gesetz vom
24. März 1897). . 50 000 000 1897/98 (Gesetz vom 31. März 1898). . 37 500 000 „
. 42 400 000 zusammen um
1898 (Gesetz vom 25. März 18990
234 867 088,68 ℳ
33 042 157,06 ℳ
247 583,27
15 115 316,44 „