füͤr Berlin außer den Host-
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Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. kün str Zeitungs⸗Spediteure entgegen. 1 , Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗An — Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 ℳ 50 ₰. Nachlieferung bereits wie der geringe Vorrath reicht.
zeiger bestehenden Gesammte
2 FE 1902 ftigen Monats beginnende Vierteljahr 8
tes einschließlich des Postblattes
Inhalt des amtlichen Theils: Ernennung von Ehrenrittern des Johanniter⸗Ordens.
Deutsches Reich.
8 Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc. 6 Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens
SGeset, betreffend die Kontrole
haushalts von Schutzgebiete. Bekanntmachung, betreffend die Hochseefischereifahrzeugen Anzeige, betreffend die Au
etzblatts“.
Zulassung zur — 8 in der Islandfahrt.
Königreich Preußen.
sonstige Personalveränderungen. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verlei rechts an die Stadt Malstatt⸗Burbach. Berichtigung der für die Stadt Bochum am 15. ausgefertigten Genehmigungsurkunde, von Schuldverschreibungen auf den Inhaber. Anzeige, Sammlung“.
Ko⸗ des Reichshaushalts, des Land Elsaß⸗Lothringen und des Haushalts der
Führung von
sgabe der Nummer 19 des „Reichs⸗
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
hung des Enteignungs⸗
15. Februar d. J. betreffend die Ausgabe
betreffend die Ausgabe der Nummer 8 der „Gesetz
den Rittmeister und Eskadron⸗Chef
Katzler (Schlesischen) Nr. 2 Roderich von Ro eder,
ines Freiherrn von Forstner Kreis Goldberg⸗Haynau, den
bei Ratibor, den
König Friedrich III. (2. Schlesischen)
von Selchow, den König Friedrich III. von Teichmann und Regierungs⸗Assessor von Deines zu
(2. Schlesischen) Logisch, den
8 Rosenberg in Oberschlesien, en
8 sischen) Nr. 6 und Adjutanten beim General⸗ VI. Armee⸗Korps Udo von Selchow,
den
den Hauptmann im von Raumer,
den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Grenadier⸗Regiment Hans Magnus
8 Kronprinz (1. Ostpreußischen) Nr. 1
Grafen von Hoym,
den 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 45
Feuersocietät Hans von Preußen,
den Gutsbesitzer Vieco von Bülow auf Romannsgut bei
Groß⸗Hoppenbruch in Ostpreußen, den Rittergutsbesitzer 1 1 höfen bei Sorquitten in Ostpreußen,
burg, 1 “ Kammerjunker und Legations⸗Sekretär Dr.
den
Bayern,
Major im Kriegs⸗Ministerium von Schellendorff, Geheimen Ober⸗Finanzrath, Mitglied des Direktoriums Dr. Otto von Glasenapp zu Berlin, dden Major a. D. Otto von Kalckstein zu Eberswalde, den Major und Bataillons⸗Kemmandeur im
den
den
Schwerin (4. Brandenburgischen) Nr. 8 Schrader,
den Oberst und Kommandeur der Eduard von Witzleben, den Professor und Direktorial⸗Assistenten an 8 Museen in Berlin Dr.
den Rittergutsbesitzer Vietznitz
phil. Valerian von Loga, Carl Freiherrn von bei Friesack, den Paul Freiherrn von Lüttwitz, den Rittergutsbesitzer in Pommern, den 9 Regiment Nr. 9 Hubertus Ritrmeister der Reserve des Regiments Nr. 16 Hennigs auf Techlin bei Tribsees in Oberstleutnant beim Stabe des
Grafen von Geßler, den
Pommern, den
roß, 2 der Reserve des 2. ments Nr. 9 Wilhelm von bei Damgarten in Pommern, Rittergutsbesitzer Friedrich von Möllen bei Köselitz in Pommern, Hauptmann beim Stabe des Posenschen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 20 Walther Grafen von Reichenbach, den in der 6. Gendarmerie⸗Brigade Paul von Werner zu Breslau, b Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Füfher e iment General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schlesischen) Nr. 38 Julius von Enckevort,
den
Stumpfeld zu Daskomw
den
den
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Generalstabe des I. Armee⸗Korps Hasso
Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 8. Ostpreußischen
Heinrich von Olszewski, den Landrath a. D. und General⸗Direktor der Ostpreußischen
H Klitzing zu Königsberg in
Otto von Bonin⸗Ponitz auf Heinrichs⸗ den Hauptmann a. D. Hans von Zobeltitz zu Charlotten⸗
jur. Albert von Schwerin auf Obersteinbach bei Scheinfeld in
Wilhelm Bronsart Reichsbank⸗ Infanterie⸗ Regiment Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗ 24 Emil von Haupt⸗Kadetten⸗Anstalt den Königlichen Bredow auf Legations⸗Sekretär bei der Gesandtschaft im Haag Dr. jur. Friedrich von Grünberg auf Pritzig Rittmeister und Eskadron⸗Chef im 2. Pommerschen Ulanen⸗
2. Hannoverschen Dragoner⸗ und Rittergutsbesitzer Fritz von
Infanterie⸗Regiments von der Goltz (7. Pommerschen) Nr. 54 Waldemar von
ürst Leopold von
Anhalt⸗Dessau (1. Nr. 26 Louis F
8S von Rössing
8 G scheidet auf seinen Antrag aus dem
den Hauptmann z. und Bezirks⸗Offizier beim Landwehr⸗ Dienst: 5 . ““] bezirk Weißenfels Louis von Koseritz zu Weißenfels, der Erste Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Liegnitz,
den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 5. Thüringischen Bankdirektor Plaeschke ist in gleicher Eigenschaft nach Infanterie⸗Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) Koblenz versetzt und 1 Lucas von Cranach, der Bankdirektor Dr. von Lumm in Berlin zum Ersten
den Rittmeister à la suite des 1. Brandenburgischen Dragoner⸗ Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Liegnitz ernannt Regiments Nr. 2 und persöͤnlichen Adjutanten Seiner worden.
Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Anton von der Schulenburg,
den
Rosenkrantz auf Rosenkrantz bei Gettorf in Schleswig⸗ Holstein, den Regierungs⸗Assessor Albert von Gröni ng zu Schleswig, den Kapitänleutnant und 1. Offizier an Bord Seiner Majestät Schiffes „Cormoran“ 2 ichard Freiherrn von Diepenbroick⸗Grüter, Oberstleutnant a. D. Friedrich von Pentz zu Göttingen, Majoratsbesitzer Werner Grafen von Görtz⸗Wrisberg auf Wrisbergholzen in Hannover, . Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Braunschweigischen Hree Nr. 92 Bernhard Schmidmann genannt von Wuthenow, Hauptmann a. D. Hilmar Freiherrn hausen zu Minden in Westfalen, Major im Generalstabe des VII. Armee⸗Korps Otto von Unger, 8 Rittmeister und Eskadron⸗Chef in 2 Westfälischen Husaren⸗ Regiment Nr. 11 Georg Freiherrn von Diepenbroick⸗ Grüter, 3 Rittmeister und Eskadron⸗Chef im Husaren⸗Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinischen) Nr. 7 Andreas Freiherrn von Hoverbeck genannt von Schoenaich, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Re⸗ giment von Goeben (2. Rheinischen) Nr. 28 Wilhelm von Suter, 8 b Königlich württembergischen Kammerjunker und Geheimen Legations Sekretär Carl von Moser zu Stuttgart, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments von Lützow (I. Rheinischen) Nr. 25 Franz von Glasenapp, Oberleumant a. und Rittergutsbesitzer Gustav Adolf von Harder auf Alt⸗Kätwin bei Laage in Mecklenburg⸗Schwerin, 3 Hauptmann und Distrikts⸗Offizier in der Großherzoglich
den den
den
den von Münch⸗
den
den den den
den den
den
den
Mecklenburg⸗Schwerinschen Landes⸗Gendarmerie Elert
Pommerschen Ulanen⸗Regi⸗
Massow auf Groß⸗
von Lowtzow zu Schwerin, — Rittergutsbesitzer Hans von Engel auf Breesen bei Neu⸗Brandenburg in Mecklenburg,
Rittergutsbesitzer Wilhelm Freiherrn von Kleydorff auf Wehrda bei Hünfeld, 8 81 Hauptmann und Batterie⸗Chef im 2. Kurhessischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 47 Thilo von Trott,
den Hauptmann im Generalstabe des XVIII. Armee⸗Korps Walter Freiherrn Treusch von Buttlar⸗Branden⸗ fels, v1““ 8 Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leib⸗Garde⸗) Regiment Nr. 115
den den
den
den
Kurt Freiherrn Schenck zu Schweinsberg,
im Ulanen⸗Regiment von
auf Pilgramsdorf, Regierungsrath a. D. Erich von Selchow auf Rudnik Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Grenadier⸗Regiment Nr. 11 Eduard
Rittmeister und Eskadron Chef im Dragoner⸗Regiment Nr. 8 Victor
Dr. jur. Carl Leopold Ritter
Rittmeister im Husaren⸗Regiment Graf Götzen (2. Schle⸗ Kommando
Feseen und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment b Magdeburgischen)
Preußen
Rittmeister a. D. Carl von Engel zu Parey an der Elbe, den Fideikommißbesitzer Richard Freiherrn von Weber⸗
den Rittmeister und Eskadron⸗Chef
2 Ro Regiment Nr. 6 Günther Haenel von Cronenthal, den Postrath Paul von Schlichting zu Lieznit, den Rittmeister und Eskadreinß im Königlich Sacchfthäul⸗ den Rittmeister der Reserve, Landesältesten un Fideikommiß⸗ Königin⸗Husaren⸗Regiment Nr. 19 Wolf von
Fübes Carl Grafen von Carmer auf Zieserwitz in Wolffersdorff, Schlesien, — 1 den Landesbestallten des Königlich sächsischen Mark rafthums den Rittergutsbesitzer Eugen von Wietersheim auf Wirrwitz, Oberlausitz Clemens Frafen E
8 Kreis Breslau, . Lippe⸗Biesterfeld⸗Weißenfeld zu Bautzen, den “ der Landwehr und Rittergutsbesitzer Jo⸗
hannes
den Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗-ungarischen der Reserve des 5. Landwehr⸗Ulanen⸗Regiments besitzer Carl Freiherrn Knittelfeld in Fberselermaon
den Gutsbesitzer Dr. jur. Geo rg Freiherrn von Szöge auf Capseden bei Grobin in Kurland,
nach Prüfung derselben durch das
des Durchlauchtigsten Herrenmeisters
Albrecht von Preußen, Königlicher Hoheit,
rittern des Johanniter⸗Ordens zu ernennen.
im Thüringischen Ulanen⸗
Rittmeister nts und Guts⸗ von Hanstein auf Murhof bei
Manteuffel⸗ Kapitel und auf Vorschlag
Prinzen zu Ehren⸗
Deutsches Reich.
folgende Personal⸗Veränderungen ein:
Bankdirektor Rump
Der Regierungs⸗Baumeister a. D. Hagen ist zum Mari Garnison⸗Bauinspektor in Kiel ernannt worden.
Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens. Vom 22. März 1902.
Wir Wilhelm, von Gottes König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Bundesraths
8
und des Reichstages, was f Das in der Genfer Konvention zum Neutralitäts erklärte Rothe Kreuz auf weißem Grunde, sowie die
olgt:
Zwecke des militärischen Sanitätsdienstes, Zwecken sowie schaften oder zur Kennzeichnung ihrer Thätigkeit nur au Grund einer Erlaubniß gebraucht werden.
Die Erlaubniß wird von den
nach den vom Bundesrath festzustellenden Grundsäͤtzen für das Gebiet des Reichs ertheilt. 2 oder Gesellschaften, welche sich im Deutschen Reiche der Krankenpflege widmen und für den Kriegsfall zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes zugelassen sind, nicht versagt werden.
Die von dem Bundesrath festgestellten dem Reichstage alsbald
Grundsätze sind zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider das Rothe Kreuz gebraucht, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft
8 3 Die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes wird durch Abweichungen nicht ausgeschlossen, mit denen das im § 1 erwähnte Zeichen wiedergegeben wird, sofern ungeachtet dieser Abweichungen die Eesähr einer Verwechselung vorliegt.
8 .
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1903 in Kraft.
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf den Vertrieb der bei der Verkündung des Gesetzes mit dem Rothen Kreuz bezeichneten Waaren, sofern die Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung nach näherer Bestim⸗ mung des versehen werden.
SIAe
Bis zum 1. Juli 1906 werden:
der Reichsbank treten mit dem 1. April d. 88
Der Erste Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Koblenz,
ne⸗
Gnaden Deutscher Kaiser,
des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
— 1 Corte „Rothes Kreuz“ dürfen, unbeschadet der Verwendung für
zu geschäftlichen zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesell⸗
Landes⸗Zentralbehörden
Die Erlaubniß darf Vereinen
Reichskanzlers mit einem amtlichen Stempelabdruck
6. arf das Rothe Kreuz fortgeführt
8—
S8
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