1903 / 46 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Ernennungen ec.

8 8

Garbers zu

Zer Arzugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 . Allr Postanstalten nehmen Bestellung un; für Berlin außer

den Hostanstalten und Zritungsspeditreureu für Lelbstabholer auch die Expedition SW., Wilhelmstraßze Nr. 32.

Einzelne Nu

mmern kosten 25 ₰.

Insertionspreis für den Ranm einer ruckzrile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichsanzeigers

und Königlich Preußischen Staatsanzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

W—— 8 5

Inhalt des amtlichen Teiles:

Ordensverleihungen ꝛc.

1 Zekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs. 11“ Ferecfech die Ausgabe von neuen Zins⸗ scheinen zu den Schuldverschreibungen der 31 prozentigen Deutschen Neichsanleihen von 1877 und 1881 und 8 den Schuldverschreibungen der Zprozentigen Deutschen Reichs⸗

anleihe von 1893.

. Erste Beilage: Uebersicht des auswärtigen Hee-. des deutschen Zoll⸗ gebiets mit Getreide und Mehl in der Zeit vom 1. Januar is 15. Februar 1903 und 1902. 1.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Ausführung der Bestimmungen

über die Ersetzung der Vorprüfung und der ersten Haupt⸗

prüfung für den Staatsdienst im Baufache durch die

Dipl rüfung. 3 lonrwrüfung die Errichtung einer fünften Pfarrstelle in

Urkunde, betreffend ꝛer der evangelischen St. Andreasgemeinde in Berlin.

Deutsches Reich.

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I1“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Professor Martin Switalski am Gymnasium in Braunsberg und dem Kaufmann Isaak Lamm zu Erfurt den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Kreiskommunal⸗ und Kreissparkassenrendanten Otto Stuelp zu Strasburg i. Westpr., dem Hegemeister a. D. August Sartung zu Jüdenberg im Kreise Bitterfeld, bisher zu Echleberoda im Kreise Querfurt, dem Gemeindevorsteher Louis Schröder zu Belgard im Kreise Lauenburg und dem Kirchenältesten, Hofbesitzer Hermann Müller ebendaselbst den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Steueraufseher a. D. Franz Rieger zu Glogau die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Schiffahrtsschutzmann Gustav Ebeling zu Stettin, dem Em. Fenmefteiger Friedrich Zottmann zu Wimmel⸗ em Hilfskläubesteiger Friedrich L“ urg im Mansfelder Seekreise, den Werkmeistern Eugen Traverso zu Hannover, Heinrich Becker und Außust Rentz zu Linden ( annover), den Holzhauermeistern Karl' Bender zu Oberstedten im EEE Wilhelm Dankof zu Nauheim un 3. dsgh Wilhelm Richter zu Mörggpim im erdinand Hoddow zu Rörchen m, Soltau Peter hristof Garbers zu Brelow im Kreise 11““ Hützel desselben Kreises, Kar ge z Möhlau im grn Bitterfeld und Eduard W chan zu Seegrehna im Kreise ehit egfee 2 risti önsmann zu 1u Fan e zu Neu battersleben im yT111““ chmiedegesellen Friedrich Lietemeier zu Be kreise Osnabrück und den Gutskämmerern - Bane 8— datis zu Keilshof im Kreise Angerburg und Aug. 1ee zu Reussen desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzei F. Felage⸗ dem Kaufmann Frchsar⸗ Braun zu Berlin die Rettungs⸗

medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Rettsgie ine Majestät der Kaiser haben im Namen de den Eine Mgeglchan Legationsrat und vortra 5 im Auswärtigen Amt Rücker⸗Jenisch, unter Verleihung 8 Titels und Ranges eines außerordentlichen 12 bevollmächtigten Hinisters, zum General onsul füͤr 2 egyp en zu ernennen geruht.

aiser haben Allergnädigst geruht: Havre den .“ als

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Seine Majestät der K. b dem Konsul von Oertzen in Generalkonsul zu verleihen.

Betan ntmachungg. Erweiterung des E114“ 1 Der F echverkehr zwischen Berlin und Asperg Eaa hern en. Lesiae worden. Die Gebühr für 88 ge wöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten betraͤg 1 92,

Berlin, den 21. Februar 1903. 8 8 den 21, diche Ober⸗Postdirektion Griesbach.

Berlin,

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 20 zu den 1“ der 3 ½ vorm. 4prozen⸗ tigen Deutschen Reichsanleihe von 1877, Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der 3 ½ vorm. 4prozentigen Deutschen Reichsanleihe von 1881 und Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗ verschreibungen der 3prozentigen Deutschen Reichs⸗ anleihe von 1893 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1903 bis 31. März 1913 nebst den Erneuerungs⸗ scheinen für die folgende Reihe werden von der Königlich Preußischen Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, SW. 68, Hranienstraße 92/94, unten links, vom 2. März d. J. ab werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden. 1

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staats⸗ papiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Reichsbankhauptstellen, die Reichsbankstellen und die mit Kassen⸗ einrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, sowie durch die⸗ jenigen Kaiserlichen Oberpostkassen, an deren Sitz sich eine der vorgedachten Bankanstalten nicht befindet, zu beziehen.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle der Staatspapiere selbst wünscht, hat ihr persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen) für jede Anleihe mit einem besonderen Verzeichnis zu über⸗ geben, zu welchem Formulare ebenda unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerierte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden, da diese sich in Bezug auf die mit den Inhabern der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.

Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Bank⸗ anstalten oder Oberpostkassen beziehen will, hat dieser Stelle die Erneuerungsscheine für jede Anleihe mit einem doppelten Verzeichnis einzureichen. Das eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungsstellen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er⸗ neuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats⸗ papiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Ober⸗ postkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 18. Februar 1903.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat Rasch aus Posen zum Regierungsrat, den Kreisdeputierten Freiherrn Kraft von Boden⸗ hausen in Bitterfeld zum Landrat des Kreises Bitterfeld und den Konsistorialassessor Heinrich Johannes Daniels zum Regierungsrat, Justitiar und Verwaltungsrat bei einem FFrovin lalschulkollegium, sowie 1b auf den Vorschlag des Magistrats zu Loitz den Gerichts⸗ referendar a. D. Ernst Beyer in Wolgast zum Bürger⸗ meister der Stadt Loitz zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Regierungsrat, Justitiar und Verwaltungsrat

Der rovinzialschulkollegium in Posen über⸗

Daniels ist dem wiesen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

In der Sitzung des Verwaltungsrats der Landschaft der Provinz Westfalen vom 22. November v. J. sind die am 6. Januar 1900 und am 20. Juni 1902 ohne Zeit⸗ beschränkung Allerhöchst bestätigten Direktionsmitglieder, und zwar:

er Landesökonomierat Christoph Winkelmann zu Köbbing bei Hiltrup als drittes ordentliches Mitglied der Direktion, und die drei stellvertretenden Mitglieder der Direktion

S

1) der Gutsbesitzer Josef Vrede zu Münster, 2) der Amtsgerichtsrat Hermann Köchling zu Münster, letzterer auch als Stellvertreter des Syndikus, und 3) der Gutsbesitzer Fritz Eickenscheidt zu Kray, als Stellvertreter in der vorgenannten Reihenfolge, sämtlich auf drei Jahre vom 1. Januar d. J. ab, wiedergewählt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

In Ausführung der Bekanntmachung vom 27. November 1902, betreffend die Ersetzung der Vorprüfung und der ersten Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache durch die Diplomprüfung Zentralblatt der Bauverwaltung 1902, Nr. 99, Seite 609, Eisenbahnverordnungsblatt 1902, Nr. 57, Seite 540 bestimme ich folgendes:

I. Maschinenbaueleben werden zur praktischen Vorbildung auf Grund der §§ 5 bis 13 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufach vom 1. Juli 1900 fortan nicht mehr eingestellt, die bereits eingestellten Maschinenbau⸗ eleven werden noch in der vorgeschriebenen Weise vollständig aus⸗ gebildet. Es kann jedoch vom 1. April 1903 ab die in den Diplom⸗ prüfungsordnungen geforderte einjährige praktische Beschäftigung auch in den Staatseisenbahnwerkstätten unter den in der nachfolgenden An⸗ weisung vorgesehenen Bedingungen abgeleistet werden.

II. Meldungen zur Ablegung der Vorprüfung 14 der Vorschriften usw. vom 1. Juli 1900) werden bei den Technischen Prüfungsämtern in Aachen, Berlin und Hannover nur noch für die am 1. April 1903 beginnende Prüfungsperiode angenommen; in der am 1. Oktober 1903 beginnenden Prüfungsperiode werden nur noch Wiederholungsprüfungen vorgenommen.

III. Meldungen zur Ablegung der ersten Haupt⸗ rüfung 20 der Vorschriften usw. vom 1. Juli 1900) werden hei den Technischen Prüfungsämtern in Aachen, Berlin und Hannover

nur noch bis zum 31. Dezember 1903 angenommen. Wiederholungs⸗ prüfungen finden nur noch bis zum 30. Juni 1904 statt. Die Tech⸗ nischen Prüfungsämter werden am 1. Juli 1904 aufgelöst.

IV. Diplomingenieure, welche die Prüfung bei einer Technischen Hochschule in Feehan nach dem 1. April 1903 unter den im Erlaß vom 27. November 1902 enthaltenen Voraussetzungen bestanden haben, können sich spätestens sechs Monate nach bestandener Diplomprüfung bei mir zur Ernennung zum Regierungsbauführer und zur Ausbildung im Staatsbaudienste melden und zwar entweder in der Richtung des e des Wasser. und Straßenbaus, des Eisenbahnbaus oder des Eisenbahnmaschinenwesens. Der Meldung sind beizufügen:

1) Ein Lebenslauf, in dem auch die Militärverhältnisse darzulegen sind. (Meldung und Lebenslauf sind in deutscher Sprache abzufassen und eigenhändig zu schreiben.)

2) Das Reifezeugnis der Schule.

3) Die Zeugnisse der Technischen Hochschulen, auf denen der Be⸗ werber studiert hat.

4) Das Zeugnis über die bestandene Vorprüfung.

5) Das Zeugnis über die bestandene Hauptprüfung.

6) Die Ernennung zum Diplomingenieur.

7) Ein Zeugnis über die praktische Beschäftigung

a. für Diplomingenieure des Hochbaufaches:

vpor dem Beginne des Studiums oder während der Sommer⸗ ferien vor Ablegung der Vorprüfung (mindestens acht Wochen) §§ 14 und 28 der Vorschriften usw. vom

1. Juli 1900 —,

b. für Diplomingenieure des Wasser⸗ und Straßenbau⸗

faches und des Eisenbahnbaufaches: vpoor dem Beginne des Studiums oder während der Sommer⸗ ferien vor Ablegung der Vorprüfung (falls eine solche Be⸗ schäftigung stattgefunden hat) §§ 14 und 28 der Vor⸗ schriften usw. vom 1. Juli 1900 —, c. für Diplomingenieure des Maschinenbaufaches: in einer Werkstätte während eines Jahres nach der Be⸗ stimmung in der Diplomprüfungsordnung.

V. Die Diplomingenieure, die von mir zur Aus⸗ bildung im Staatsbaudienste in Aussicht genommen werden, haben ferner beizubringen:

1) Ein amtliches Führungszeugnis.

2) Ein ärztliches Zeugnis, daß der Antragsteller frei von körper⸗ lichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krank⸗ Peiten ist 18 genügendes Seh und Hörvermögen und fehlerfreie

prache hat. 1t

Für diejenigen Diplomingenieure, die zur Ausbildung im Staats⸗ eisenbahndienste in Aussicht genommen süe⸗ kommen hierbei zur Anwendung § 1 der Anweisung für die Annahme und praktische Aus⸗ bildung der Regierungsbauführer des Eisenbahnbaufaches vom 13. Sep⸗ tember 1900 und § 1 der Anweisung für die Annahme und praktische Ausbildung der Eleven und der Regierungsbauführer des Maschinen⸗ baufaches vom 13. September 1900. (Der Wortlaut dieser Be⸗ stimmungen ist am Schlusse der Bekanntmachung abgedruckt.)

3) Den Nachweis, daß für die Dauer von vier Jahren die zum standesgemäßen Unterhalt erforderlichen Mittel gesichert sind.

VI. Die zur Ausbildung im Stagatsbaudienste zu⸗ gelassenen Diplomingenieure haben sich bei dem Chef der⸗ jenigen Provinzialbehörde zu melden, in deren Bezirk sie die praktis e Ausbildung zu erlangen wünschen. Ihre Ernennung zum Regierungsbauführer, ihre praktische Ausbildung und ihre Zulassung zur zweiten Hauptprüfung regelt sich nach den Bestimmungen der §§ 26 und folgende der Vorschriften übet die Aus⸗ bildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufach vom 1. Juli 1900. Die Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches, welche die Lokomotivführerprüfung noch nich: abgelegt haben sind jedoch vor Eintritt in die im § 29 festgesetzte zweijährige Ausbildungszeit zu⸗ nächst noch drei Monate im Lokomotivfahrdienst zu beschäftigen, wonach sie die Lokomotivführerprüfung abzulegen haben.