Anwetsung für die Annnhme und praktische Beschäftigung von Eö in den Werkstätten der preußisch⸗ hessischen Staatseisenbahngemeinschaft.
1) Junge Leute, die im Besitz des Reifezeugnisses eines Gym⸗ 11.“ Realgymnastums des Deutschen Reichs oder einer preußischen Oberrealschule find und beabsichtigen, das Maschinen⸗ baufach auf einer Technischen Hochschule zu studieren, werden, soweit Platz vorhanden ist, in die Werkstätten der preußisch⸗ eüischen taatseisenbahngemeinschaft zu der einjährigen prak⸗ tischen Beschäftigung aufgenommen, die durch die Diplomprü⸗ fungsordnungen 1902 für die Ablegung der Diplomprüfung für das Maschineningenieurwesen vorgeschrieben ist. Bei einer solchen Be⸗ schäftigung haben sich die Maschinenbaubeflissenen der Arbeitsordnung und den für ihre Ausbildung gegebenen Anweisungen unweigerlich
1 8 . 8 8 88 fien, ; die Aufnahme und Ausbildung wird keine Berechtigung für die spätere Uebernahme in den Staatsdienst erworben, ebenso⸗ wenig wird die Ausbildung in einer Staatseisenbahnwerkstätte für die etwaige Uebernahme von Diplomingenieuren in den Staatsdienst
ngt. 8 .
“ Für die Ausbildung ist eine Gebühr von 300 ℳ zu zahlen. Hiervon sind 200 ℳ bei dem Eintritt, der Rest nach sechs Monaten der Beschäftigung zu entrichten. Bei freiwilliger oder unfreiwilliger Entlassung aus Beshäöftigung wird die bis dahin entrichtete ebühr nicht zurückgezahlt. * 1 8 8 ühr ec Meldung ist unter Beifügung des Schulzeugnisses bei derjenigen Königlichen Eisenbahndirektion oder der Königlich reußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz einzureichen, in deren Bezirk die praktische Ausbildung ge⸗ wünscht wird. Der Wunsch auf Aufnahme in eine bestimmte Werk⸗ statt kann gestellt werden. Die Meldung soll so frühzeitig erfolgen, daß der Eintritt tunlichst schon am 1. April oder am 1. Oktober stattfinden kann. 8
5) Die praktische Beschäftigung kann zur Aufnahme des Studiums am 1. Oktober oder am 1. April unterbrochen und während der Ferien (August und September) fortgesetzt werden; unter besonderen Umständen
kann in diesem Falle die Weiterbeschäftigung in einer anderen Eisen⸗ bahnwerkstätte auf Antrag genehmigt werden. 8
6) Die praktische Beschäftigung ist so zu leiten, daß die Maschinen⸗ baubeflissenen einen allgemeinen Einblick in das gewählte Fach er⸗ langen, daß sie über die Eigenschaften und die verschiedenartige Be⸗ arbeitung der im Maschinenbau zur Verwendung kommenden Materia⸗ lien durch eigene Handhabung der betreffenden Werkzeuge im allge⸗ meinen unterrichtet werden und die gebräuchlichsten Kraft, und Arbeitsmaschinen durch eigene Anschauung kennen lernen, um, so vor⸗ bereitet, demnächst den Vorlesungen auf der Technischen Hochschule leichter folgen zu können. 1 8 1
7) Auf die Beschäftigung in der Modellschreinerei, Formerei, Schmiede und Dreherei ist ein Zeitraum von je ein bis zwei Monaten zu verwenden; die übrige Zeit entfällt auf die Beschästigun in der Schlosserei Die Reihenfolge der Beschäftigung in den verschiedenen Werkstättenabteilungen wird durch den Vorstand der Werkstätten⸗ inspektion bestimmt. Er hat einen bestimmten Vorarbeiter zur An⸗ leitung der Maschinenbaubeflissenen in der undhabung der Werk⸗ zeuge usw. zu beauftragen, die Maschinenbaubeflissenen auch anzuhalten, in einem Skizzenbuch Handzeichnungen der ihnen überwiesenen Werk⸗ zeuge und einfachen Arbeitstücke anzufertigen.
8) Der Maschinenbaubeflissene hat ein Geschäftsverzeichnis nach nachstehendem Muster zu führen, in dem eine Uebersicht seiner Tätigkeit unter Hervorhebung der einzelnen bedeutenderen Geschäfte zu geben ist. Das Verzeichnis i monatlich dem Vorstand der Werkstätteninspektion zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen. 11““
1“ 8
Maschinenbaubeflissenen N. N. “ wohnhaft. Straße Nr. .. Eisenbahndirektionsbesttt . . . Werkstätteninspektion.
E1““
eitdauer der Beseichnung Bescheinigung Bemerkungen Hehanf ner der Uebersicht des (Versäumnis Werkstätten⸗ der Vorstands durch Krank⸗
Fahr, 8 abteilung, Be⸗ der heit, Urlaub,
“ V S gin deti die gschäftigung Werkstätten⸗ müütöriche 5 ½ 8 g bLaftig Di eistun
von bis 9 ½ stattfand 8 inspektion Dienst g
9) Der Maschinenbaubeflissene erhält über die Dauer der prak⸗ — Bens Maschi über seine Fübrung und über die erlangte Vor⸗ bildung durch den Vorstand der Werkstätteninspektion ein Zeugnis, das von der vorgesetzten Eisenbahndirektion zu bestätigen ist. In dem Zeugnis ist anzugeben, daß der Maschinenbaubeflissene sich während seiner praktischen Beschäftinung der Arbeitsordnung ohne Ausnahme⸗ stellung unterworfen hat. Das Geschäftsverzeichnis ist mit dem Zeugnis zurückzugeben. 1 1 Welin⸗ den 10. W 1903. 8 1
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Budde. 11
Zu V2 der Bekanntmachung.
8 b eer Anweisung für die Annahme und praktische Ausbildung der Regierungsbauführer des Eisenbahnbaufaches vom 13. Sep⸗ tember 1900: .“ 8
Die Ernennung zu Regierungsbauführern des Eisenbahnbau⸗ faches darf nur erfolgen, wenn die Bewerber den Nachweis der für den Staatseisenbahndienst erforderlichen körperlichen Tauglichkeit erbringen. Dazu gehört insbesondere die Fähigkeit, die Farben richtig zu unterscheiden, und eine Sehschärfe auf den einzelnen Angen von mindestens 3 und † der von Snellen an⸗ genommenen Einheit, und zwar mindestens beim Gebrauch der ge⸗ wohnheitsgemäß getragenen Brille. Daß diese Voraussetzungen vor⸗ handen sind, muß durch einen Bahnarzt der Staatseisenbahnverwaltung oder durch einen Staatsmedizinalbeamten in der hierfür von der Ver⸗ waltung vorgeschriebenen Form bescheinigt werden. Bewerber, die diesen Anforderungen nicht genügen oder an sonstigen, ihre Verwend. barkeit im Eisenbahndienst ausschließenden körperlichen Mängeln, ins⸗ besondere an Schwerhörigkeit oder Sprachfehlern leiden, die eine sach⸗
eemäße Verständigung erschweren, sind von der Ernennung zum R. gemtaßs, astörei zund von der Annahme zur praktischen Rasbildunz
“ nach § 35, Absatz 2 der Vorschriften über die Aus⸗ bildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache vom 1. Juli 1900 von der praktischen Ausbildung die Regierungsbauführer auszuschließen, bei denen körperliche Mängel der vorbezeichneten Art erst nach der Ernennung zum Regierungsbauführer hervortreten.
§ 1 der Anweisung für die Annahme und praktische Ausbildung der Eleven und der Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches
13. September 1900: 8 88 ve. der Eleven des Maschinenbaufaches und die Er⸗ nennung der Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches darf, sofern die Bewerber im höheren Staatzeisenbahndienst angestellt zu werden wünschen, nur erfolgen, wenn diese den Nachweis der für den Staats⸗ eisenbahndienst erforderlichen körperlichen Tauglichkeit erbringen. Drzu gehört insbeiondere ein ausreichendes Hörvermögen, sowie die Fähig⸗
keit, die Farben richtiz zu unterscheiden, auf jedem Auge eine Sehschärfe von mindestens 8 der von Snellen angenommenen Einheit ohne Gebrauch einer Brille. Daß diese Voraussetzungen vorhanden sind, muß durch einen
Babhnarzt der Staatseisenbahnverwaltung oder durch einen Staats⸗ medizinalbeamten in der hierfär von der Verwaltung vorgeschriebenen Form bescheinigt werden. Bewerber, die diesen Anforderungen nicht genügen und die schriftliche Erklärung abgeben, daß sie eine Anstellung
im Staatseisenbahndienste nicht münschen, sondern eine Anstellung in einem der übrigen Staacsdienstzweige erstreben, können als Eleven an⸗ genommen und zu Regierungsbauführern des Maschinenbaufaches ernannt werden, bei der Annahme zur Ausbildung haben jedoch die für den Staats⸗ eisenbahndienst geeigneten Bewerber bei gleichzeitiger Meldung den Vorzug. Bewerber mit solchen körperlichen Mängeln, die ihre Verwendbarkeit auch in den übrigen Staatsdienstzweigen ausschließen, 1ö. solche, die an Schwerhörigkeit oder Sprachfehlern leiden, die eine sachgemäße Verständigung erschweren, sind von der Annahme überhaupt auszu⸗ 2 Bereits angenommene Bewerber, bei denen Mängel dieser
rt hervortreten, sind alsbald von der weiteren Ausbildung auszu⸗ schließen. Zeigen sich nach der Annahme Mängel, die nur die Ver⸗ wendung im Staatseisenbahndienst hindern, so ist den Bewerbern zu eröffnen, daß sie als Anwärter für den Staatseisenbahndienst nicht mehr in Betracht kommen können, und ihnen anheimzugeben, ob sie unter diesen Umständen noch eine Fortsetzung der Ausbildung wünschen.
8 1“
8 Urkunde, 8 8
betreffend die Errichtung einer fünften Pfarrstelle in der evangelischen St. Andreaskirchengemeinde in Berlin.
»Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizina “ und des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats, sowie nach Inhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:
§ 1. In der evangelischen St. Andreaskirchengemeinde zu Berlin wird eine fünfte Pfarrstelle errichtet.
§ 2. Diese Urkunde tritt mit dem 16. Februar 1903 in Kraft. Berlin, den 4. Februar 1903.
(L. S.) Das Königliche Konsistorium der Provinz Brandenburg, hAhAbtteillung Berlin.
Königliche Polizeipräsident. D. Faber.
von Borries.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, im hiesigen König⸗ lichen Schlosse den Vortrag des Stellvertreters des Chefs des Zivilkabinetts, Geheimen Oberregierungsrats von Valentini.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern mittag im hiesigen Königlichen Schlosse aus Anlaß des 50 jährigen Jubiläums des Jerusalems⸗Vereins mehrere Herren vom Vorstand desselben in Audienz.
“ u
Ihre Majestät die Kaiserin und ö haben der verwitweten Frau Generalleutnant von der Mülbe in Potsdam das silberne Frauenverdienstkreuz am weißen Bande Allergnädigst zu verleihen geruht.
85
Im Monat Januar d. J. haben
1202 Schiffe im Januar 1902 fngns
mit einem Nettoraumgehalt
von 244 346 Registertons (1902: 218 750 Registertons) den
Kaiser Wilhelm⸗Kanal benützt und, nach Abzug des auf chnung zu bringenden Elblotsgeldes,
(1902: 112 313 ℳ) entrichtet.
1
die Kanalabgabe in Anre an Gebühren 115 866 ℳ
Die Bevollmächtigten zum Bundesr „ Groß 8 og mecklenburg⸗schwerinscher Landgerichtspräsident Dr. Lernaggesd und Fürstlich reußischer Staatsminister von Hinüber sind in Berlin angekommen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. lotte“ am 20. Februar in Horta au 1“ setzt am 26. d. M. die günfe nach Vlissingen fort.
. S. „Jaguar“ ist am 21. Februg nach Swatow in See gegangen. 8
„Char⸗ Fayal (Azoren) ein⸗
Der diesjährige Brandenburgische Provinzial⸗ landtag ist gestern im Landeshause zu Berlin durch den Oberpräsidenten Dr. von Bethmann⸗Hollweg mit folgender Ansprache eröffnet worden: —
1 „Hochgeehrte Herren!
Nach einem friedlicher Tätigkeit gewidmeten Jahre treten Sie heute als die berufenen Vertreter der Provinz erneut zu gemeinsamer Arbeit zusammen. Mit freudigem Stolz haben wir im vergangenen Herbst die mälkischen Truppen auf märkischer Flur vor ihrem obersten Kriegsherrn Zeugnis von ihrer kriegsmäßigen Ausbildung ab⸗ legen sehen, und erneuten Dank sagen wir auch von dieser Stell⸗ unserem Kaiser und König für die vielfältigen und außergewöhnlichen Beweise von Gnade und Huld, die Er dabei Seinen Märkern hat zu⸗ 11“ lassen. Ihrer Berat
nter den Ihrer Beratung wartenden Vorlagen beanspru
Reglement, das zur Ausführung des neuen Provi zinsdojatiorachhehas zu erlassen ist, besondere Bedeutung. Aus den Vorschlägen des Provinzialausschusses werden Sie erkennen, welche Schwierigkeiten verschiedenster Art dem Gegenstande anhaften. Wie es aber bei den bisher gepflogenen Vorverhandlungen möglich gewesen ist, unter allen dabei beteiligten Stellen volles Einverständnis zu erzielen, so wird es auch, wie ich zuversichtlich hoffe, Ihren Entschließungen gelingen, mit den neu überwiesenen Staatsmitteln, der gesetzlichen Bestimmun gemäß, 8 Wher⸗ P T“ der 1g unter Entlastung leistungsschwacher G meinden nachhaltig zu förder ssern
Daß das neue acen ageg 8 EE1.“
— otati etz eine Rückwirkung au allgemeinen 1113“ der Provinz ausübt, d. ch ag de vorliegende Entwurf zum Etat.
Dieser selbst legt nebst ei gefügten Verwaltungsbericht Zeugnis davon ab, r Fstcdem Aufgaben der Provinz fortgesetzt wachsen. Das Ordinarium ist in den letzten zwanzig Jahren von 4 auf 8 ½ Millionen, also auf meh als das Doppelte gestiegen. Den Hauptanteil daran trägt die Ve 8 waltung des Armenwesens und die Fürsorge für die Pflege nicht Vollsinniger und Kranker sowie für die Erziehung Verwahrl ster Allein auf diesen Gebieten sind die Ausgaben von 1er.
4 ½ Millionen gewachsen. Diese Zahlen. die ihren Hö b noch lange nicht erreicht haben, eröffnen eeegntt ewi
die zu lindern auch
die Fülle des Elends und der an Ihre jüngste Aufgabe auf diesem
die Provinz als solche berufen ist. ch Gebiet — die Fürsorgeerfiehung Minderjähriger — entwickelt si 1 soweit schon jetzt ein Urteil möglich ist, in befriedigender Weise 8 läßt die Hoffnungen, welche an den Erlaß des Gesetzes geknüpft wur die als wohl begründet erscheinen. Daß noch nicht alle Schwierigkeiten, die sich zum Teil auch aus der Rechtsprechung der Gerichte eiges haben, überwunden sind, kann bei der einschneidenden Bedeutung de Gesetzes nicht wundernehmen. d
Auf dat schmerzlichste werden Sie es mit mir beklagen, daß; s Mann, der Jahre lang Ihre Beratungen geleitet hat, dieses Mal ni 3 unter uns weilen kann. Um so wärmere und herzlichere Wünsche senden w 8 auch heute dem durch Krankheit Ferngehaltenen, der von uns allen in gleiche Weise geliebt und verehrt wird. Der Geist treuer und gewissenhaf . Einmütigkeit, den er alle Zeit so wohl zu pflegen verstanden hat, möge auch Ihre diesjährigen Beratungen auszeichnen und zum Segen ür Heng leiten. Mit diesem Wunsche erkläre ich Ihre Sitzungen ür eröffnet.
Demnächst wurden die Verhandlungen unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten Kraatz eingeleitet und, nachdem der Landrat a. D., Kammerherr von Saldern zum Vorsitzenden gewählt war, nach einem dreimaligen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, in das die Versammlung
Not,
begeistert einstimmte, weitergeführt. 8 I L111“* “ EEE Breslau, 21. Februar. Seine Hoheit der Erbprinz
und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen heute vormittag aus Anlaß Höchstihrer silbernen Hochzeit die Glückwünsche des Oberpräsi⸗ denten der Provinz Schlesien, Herzogs zu Trachenberg, der Spitzen sämtlicher Hehörden der Vertreter des Magistrats, der Stadtverordneten und der Universität von Breslau sowie einer Abordnung des Herzogtums und der Stadt Meiningen und der Abordnungen sämtlicher Regimenter, zu denen Höchst⸗ dieselben in Beziehungen stehen, entgegen.
Karlsruhe (Schlesien), 22. Februar. Seine Königliche Hoheit der Herzog Nikolaus von Württemberg ist, w „W. T. B.“ meldet, heute hier gestorben. Höchstderselbe war am 1. März 1833 hier geboren und bekleidete in der österreichisch⸗ ngar scen Armee den Rang eines Feldzeugmeisters, in lte württembergischen den eines Generals der Infanterie à la 8ul 1 des Infanterieregiments Alt⸗Württemberg (3. Württembergischen, Nr. 121., Der Herzog war in kinderloser Ehe mit der au⸗ 24. April 1892 verstorbenen Herzogin Wilhelmine von Württen berg vermählt gewesen.
Die Beerdigung des Herzogs Nikolaus wird, wit hie „Schw. Merk.“ meldet, am Freitag 12 stattfinden. König⸗ Majestät der König von Württemberg und Seine K
liche Hoheit der Herzog Albrecht werden ihr beiwohnen
n Cöln, 21. Februar. Das päpstliche Breve, das de Weihbischof Fischer zum Erzbischof von Cöln präkonist⸗ ier ist, der „Kölnischen Volkszeitung“ zufolge, gestern abend h. eingetroffen. Bayern. 8
Der Staatsrat im Kultusministerium Dr. Wehner 16 wie „W. T. B.“ berichtet, zum Kultusminister ernann worden.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Der Landtag für das Herzogtum Coburg 27. Februar einberufen worden. 1
ist
Großbritannien und Irland
Dem Parlament ist, dem „W. T. B.“ zufolge, eine Auf⸗ stellung über den Stand der neu zu bildenden Armeekorps nn egangen. Danach sind die drei ersten Armeekorps vollständig ung Ausnahme von vier Kavallerieregimentern, die sch jetzt in Südfcns und anderen Kolonien befinden. Das V. und das VI. Armextosh. sind noch nicht gebildet, doch sind sämtliche zur Bildung des IVußer und VI. Armeekorps notwendigen Unterabteilungen versägbah inden 871 “ v sich zur Zeit noch in Sldafrige af sind 1 en ort noch gebraucht werden. 15 Hilfsbatter noch nicht gebildet worden. 6* 8 1
Frankreich. rde „ Bei den gestern vorgenommenen Senatswahlen wuree wie „W. T. B.“ meldet, der Deputierte wahs egehcs Ministe⸗ Poincarré zum Senator des Departements Meuse ue wählt. Ein Gegenkandidat war nicht aufgestellt. In Dig en wurden Gassier und Defarge (beide radikal) zu Senator r
gewählt, während der frühere Polizeinrs Set unterlag. h frühere Polizeipräfekt An
“
Der K Rußland. 1 Der Kaiser empfing, nach einer Meldung des „W. T. B. Marirezchbesa durg, um Sonnabendnachmittag den deutsche⸗ . aché, regattenkapitän 4 n Schim mann in Hesireg pitän Freiherrn von Sch
”
“ Italien.
Iu der Deputiertenkammer richtete vorgestern, ““ meldet, Chiesi eine e. die Regierung er Geldzuwendungen, die der italienische Polizeiagent in Lon be Prina dem dieser Tage in Brüssel verurteilten Rubino gemacht haer, 8 aus den Beri ten über die Prozeßverhandlung hervorgehe. Der 78 die bastssekretss des Innern Ronchetti erklärte, der Minister wisse sibesster Sache nichts, als was die Zeitungen behaupteten. Der Minm n; Fönne dem Treiben der Anarchisten nicht teilnahmlos gegenüberstehenn 1“ 1 Heldzuwendungen stattgefunden dütten. sa hna sie eine em Minift icht, sich Inforr
über dich Dinge zu verschaster. dlezenden
Türkei. chtet aus as Wiener „DTelegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ berichtet . Konstantinopel, der 1“ und der russisce Botschafter hätten am Sonnabend nachmittag dem Großv es Re⸗ as Memorandum über die Vorschläge der beiderseitigenf chen sücrungen zur Besserung der Verwaltung in den mazedonisälbe llajets Uesküb, Monastixr und Saloniki überreicht. Das ung umfasse im wesentlichen folgende Vorschläge: 1) Erneng 19 eines Generalinspektors auf 3 Jahre mit enisprechenden, ren; machten; 2) Ernennung von europäischen Gendarmerieoffizie d 3) regelmäßige Zahlung der Gehälter dur Vermittelung ern Ottomanban „an die alle Einkünfte aus Zehnten und 2 abzuführen seien. ichte Brieflich in Konstantinopel eingetroffene Konsularberghen
wie
aus Monastirmelden übereinstimmend, daß die mazedon i Komitees trotz des Winters eine außerordentlich rege
Tätig⸗