stellen, wollen ihn unabhängig machen von dem zufälligen Umstande, ob gerade das letzte Jahr einen Ueberschuß ergeben hat, und ich glaube, daß wir damit in dem Sinne handeln, der sich bei wiederholten Be⸗ schlußfassungen des Hauses kundgegeben hat. Eine wirklich das Budget⸗ recht des hohen Hauses tangierende Einschränkung vermag ich beim besten Willen darin nicht zu erblicken. Die andere Zweckbestimmung, das Extraordinarium des Eisenbahnetats aus diesem Fonds auf an⸗ gemessener Höhe zu erhalten, nimmt sogar ausdrücklich Bezug auf die jedesmalige Bewilligung des Landtages. Der Landtag wird in jedem einzelnen Jahr in der Lage sein, zu bestimmen: so und so viel soll aus diesem Ausgleichsfonds entnommen werden, um das Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung auf die und die Höhe zu bringen. Der Landtag ist also jedesmal in der Lage, zu bestimmen, wie viel der Ausgleichsfonds zu diesem Zweck hergeben soll.
Dann ist der Abg. Am Zehnhoff auf die Frage zurückgekommen, die auch schon der Abg. Fritzen bei der ersten Lesung des Etats be⸗ rührt hat, nämlich diesen Ausgleichsfonds auch dienstbar zu machen für den Ausgleich der Ansprüche des Reiches an Preußen. Der Abg. am Zehnhoff hat auch auf den Miquelschen Ausgleichsfonds Bezug genommen. Ich glaube, daß diese Bezugnahme zu Unrecht erfolgt ist; denn, meine Herren, der Ausgleichsfonds von 80 Millionen Mark, den mein Amtsvorgänger im Jahre 1896 vorgeschlagen hat, war lediglich bestimmt zur Ausgleichung von rechnungsmäßigen Fehl⸗ beträgen der einzelnen Jahre, nicht etwa von etatsmäßigen Fehl⸗ beträgen. Er sollte nicht verwandt werden, um den Etat zu balancieren, sondern lediglich, um ein etwa eintretendes Defizit bei der Rechnung auszugleichen. Wir würden also etwaige Ansprüche des Reiches an den Etat aus diesem Fonds nicht habe decken können. Dieser Fonds, der bisher bestimmt war lediglich zur rech⸗ nungsmäßigen Deckung von Defizits, entbehrte eben der Wirkung, die dieser jetzige Fonds haben soll, die einzelnen Verwaltungen an der vor⸗ sichtigen Aufstellung des Etatsvoranschlages zu interessieren.
Mein Hauptbedenken ist aber, daß, wenn wir auch diese ander⸗ weite Bestimmung mit der Zweckbestimmung des Fonds verbinden, wir keinen von beiden Zwecken voll erreichen würden. Die beiden Momente, die immer eine Unsicherheit in unsern Staatshaltsetat bringen, sind die Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage, nament⸗ lich bei den Eisenbahnen, und die Abhängigkeit vom Reich. Beides würden wir, fürchte ich, durch einen solchen Ausgleichsfonds von 200 Millionen Mark nicht beseitigen können. Wir würden den jetzigen Zweck, den wir mit diesem Fonds erreichen können, verfehlen, wenn wir auch noch den anderen Zweck in die Gesetzesvorlage hineinschrieben. Ich fürchte also, daß wir ein Scheinmannöver, wenn ich so sagen darf, machen würden, daß wir uns trösten würden: wir haben die Frage der Reichsfinanz⸗ reform für Preußen gelöst, während wir effektiv das nicht haben und die im Reiche notwendige Reform des Verhältnisses zu den Einzelstaaten noch mehr auf die lange Bank geschoben wird. Wer
den dringenden Wunsch hat — und das muß, glaube ich, jeder — daß diese Frage gelöst wird, der wird auch wünschen müssen, daß eine reelle Lösung erfolgt, nicht bloß eine Lösung, die den Schein der Lösung bietet, aber in Wirklichkeit keine Regelung darstellt.
Der Abg. von Arnim hat dann noch gesagt, die 60 Millionen ge⸗ hörten nicht in die Vorlage; ich glaube, auch Herr Dr. am Zehnhoff hat das getan. Herr von Arnim hat auch ausgeführt, es wäre nicht der richtige Moment für die Vorlage. Ich glaube, meine Herren, da ist schon richtig von Herrn Abg. Dr. Sattler erwidert worden, daß man solche Vorlagen gerade jetzt in mageren Jahren machen muß, wenn man sie überhaupt machen will; denn sowie wieder gute Jahre
kommen, erhebliche Ueberschüsse eintreten, stürzt sich alles auf die Ueberschüsse, und dann ist es nicht mehr möglich, eine solche Regelung zu machen. Da aber der Ausgleichs⸗
fonds in der nächsten Zeit noch nicht angefüllt sein wird, so haben wir vorher ihn einmal mit 60 000 000 ℳ zu füllen, um den Minister der öffentlichen Arbeiten diesen Fonds zur Verfügung zu stellen, der nach allseitiger Annahme als zweckmäßig anzusehen ist. Wir haben das gekonnt, indem das gewissermaßen eine Nachholung dessen ist, was wir in der Vergangenheit hätten tun können, und wir haben es gekonnt, weil wir in den letzten Jahren seit 1895 500 Millionen Reserven gelegt haben, so daß es vom finanziellen Standpunkte aus zu verantworten ist, diese 60 Millionen außeretatsmäßig durch An⸗ leihen zur Verfügung zu stellen.
Dann hat der Herr Abg⸗ Richter auch wieder die Thesaurierungs⸗ politik des Finanzministers von Miquel gestreift, und ihm ist schon seitens des Herrn Abg. Dr. Sattler und anderer Herren in durchaus zutreffender Weise entgegengetreten worden. Der Herr Abg. Richter sagte wieder, man solle die Gegenwart nicht so stark belasten zu Gunsten der Zukunft. Meine Herren, ich bin umgekehrt der Ansicht, daß wir alle Veranlassung haben, schon heute alle Ausgaben zu bestreiten, die auf das Heute ent⸗ fallen, und sehr vorsichtig zu sein mit der Belastung der Zukunft. Denn wenn sie die Entwickelung unserer Eisenbahnfinanzen ansehen, so finden Sie nirgends eine relative Steigerung der Einnahmen, im Gegenteil die starke Detarifierung, die Ausnahmetarife, deren Ein⸗ führung auf allen Seiten stattgefunden hat, bringen eine Minderung der Einnahmen mit sich, während auf der anderen Seite die Aus⸗ gaben im permanenten Anschwellen sind. Ich habe erst kürzlich aus⸗ geführt, wie der Betriebskoeffizient gestiegen ist, wie die Anforde⸗ rungen in Bezug auf die Löhne, auf die Schnelligkeit der Züge, auf die Bequemlichkeit im Wachsen sind, wie die Ausgaben für die wenig rentablen Nebenbahnen steigen. Kurz, wir sehen auf der einen Seite keine Steigerung der Einnahmen relativ, auf der anderen Seite sehr erhebliche Steigerungen der Ausgaben. “
Nun wollen Sie noch berücksichtigen, welches enorme Risiko in unserem ganzen Eisenbahnwesen steckt. Eine einzige neue große technische Erfindung kann den Staat mit Hunderten von Millionen belasten. Bei der Möglichkeit, daß die Zukunft neue große Aufgaben und damit Ausgaben von uns erfordert, ist es unerläßlich, das nicht auf die Zu⸗ kunft zu schieben, was schon in die Gegenwart gehört.
Deshalb, glaube ich, hat der Finanzminister von Miquel voll⸗ kommen recht getan, für die Gegenwart nach Möglichkeit die Fonds anzusammeln, die auch durch die mageren Jahre hindurchhelfen können; ich werde ihm auf diesem Wege durchaus folgen. (Bravo!)
Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Ich bezweifle, daß es jemals eine Mehrheit geben wird, die zu einer Regelung dieser Frage kommt, und wenn eine solche sich findet, wird sie nur von kurzer Dauer sein. Die Praxis wird stets die Theorie Lügen strafen. Das sehen wir auch den Unternehmungen der Kommunen. Ich bin deshalb stets
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ein Gegner der Auseinandersetzung der Eisenbahnverwaltun und der Finanzverwaltung gewesen, weil ich sie für unmögli erachte. Die Uebernahme gewerblicher Unternehmungen in die eigne Regie einer Kommune oder eines Staats bringt große Vorteile, aber auch große Nachteile mit sich. Die Verstaatlichung der Bahnen kompliziert die Etatisierung. Große industrielle Unternehmungen eignen sich gar nicht für die Verstaatlichung und die parlamentarische Verwaltung. So würde ich es beispielsweise 88 falsch halten, wollten wir die Tarife gesetzlich festlegen. bei diesen Unter⸗ nehmungen handelt es sich nicht nur darum, sie sachgemäß zu betreiben, sondern auch darum, eine Rücklegung zu machen für den Fall, daß z. B. eine große neue Erfindung eine ganze Menge Material wertlos macht. Wir können jeden Tag Gefahr laufen, einen großen Teil unseres in den Eisenbahnen steckenden Staatsvermögens zu ver⸗ lieren. Die Eisenbahnverwaltung muß aber für die Fonds sorgen. Ich will das Ergebnis der Kommissionsberatung abwarken; aber das Bedürfnis nach einer Regelung muß ich heute schon an⸗ erkennen. Den Versuch, den die Finanzverwaltung vorschlägt, müssen in 8 Füle macen aber b mäsen uns davon fern halten, noch weitere Ziele hereinzuziehen. Der Fonds muß auf die Sicherun des Eisenbahnbetriebs beschränkt bleiben. ß anf cherung Abg. Dr. Rewoldt (fr. kons.): Auch unter meinen politischen Freunden sind die Ansichten über die Vorlage geteilt, deshald möchte ich meinen Standpunkt darlegen. Vielfach ist von meinen politischen Freunden hervorgehoben worden, daß in den 90er Jahren eine Be⸗ nachteiligung der Eisenbahnverwaltung seitens der Finanzverwaltung erfolgt ist. Das hat dreierlei Nachteile ergeben: Man hat bei ab⸗ steigender Konjunktur nicht für genügenden Ersatz gesorgt, und infolge⸗ dessen mußten bei aufsteigender Konjunktur zu hohen Preisen die Ersatz⸗ mittel beschafft werden, welche man vorher billig hätte erlangen können. Alsdann konnte man bei aufsteigender Konjunktur nicht dem Verkehrs⸗ bedürfnis genügen, weil die Ersatzmittel auch hier nicht rechtzeitig be⸗ sorgt waren. Endlich war man der daniederliegenden Industrie nicht durch Aufträge zu Hilfe gekommen. Es ist nötig, daß ein der⸗ artiger Zustand nicht wieder eintreten kann. Der mehrfach erwähnte Dispositionsfonds kann nach den Ausführungen des Herrn Finanz⸗ ministers keine Abhilfe schaffen, weil er nur bei Ueberschüssen des Vorjahres vorhanden ist und außerdem seine Verwen⸗ dung nur bei eingetretener Verkehrssteigerung erfolgt. Es müssen daher Maßregeln getroffen werden, um die erforderliche Stabilität herzustellen und die Eisenbahnverwaltungen in die Lage zu setzen, mit festen Faktoren rechnen zu können. Der Herr Eisenbahnminister hat zwar die Sache recht optimistisch angesehen, indem er aussprach, nur wesentlich günstige Urteile gehört zu haben. habe im wesentlichen nur die Hervorhebung von Bedenken gehört. Ich hoffe aber trotzdem, daß die Vorlage zu einem günstigen Ende geführt wird. Die Bedenken betreffen einmal das Budgetrecht. Wenn aber anerkannt wird, daß ein erheblicher Uebelstand vorliegt, und man die Wichtigkeit des Eisenbahnwesens für unser ganzes Staatsleben in Betracht zieht, so wird man das Budgetrecht nicht zu ängstlich betonen dürfen. Ferner ist angeführt, der Zeitpunkt der Einbringung der Vorlage sei wegen der ungünstigen Finanzen nicht richtig gewählt. Ich meine daß der Zeitpunkt allerdings nicht richtig gewählt ist, aber nicht weil die Vorlage verfrüht, sondern weil sie verspätet kommt. Wenn man vor einigen Jahren bei den vorhandenen Ueber⸗ schüssen die Vorlage gehabt hätte, dann hätte man nicht die ganzen Ueberschüsse zur Schuldentilgung verwandt und müßte nunmehr nicht zur Füllung des Reservefonds eine Anleihe von 60 Millionen vorsehen. Alsdann ist dem einen die Vorlage zu weit, dem andern zu eng. Für zu weit halten sie diejenigen, welche glauben, das Bedürfnis durch jähr⸗ liche Einstellung in den Etat bezw durch Schuldenaufnahmen zu decken. Ich halte diese Bedenken mit Rücksicht auf die erwähnte Stabilität und auf die Folgen der Schuldenaufnahmen für nicht richtig. Die Vorlage ist denjenigen zu eng, welche wünschen, daß auch das finan⸗ zielle Verhältnis zum Reich durch einen Ausgleichsfonds geregelt werden soll. Auch diesen Bedenken kann ich nicht “ ie Matrikularbeiträge der Einzelstaaten an das Reich sind in der Ver⸗ fassung nicht als dauernde, sondern als provisorische Einrichtung ge⸗ dacht. Sehr erhebliche nationale Interessen sprechen dafür, daß das Reich nicht als lästiger Gläubiger gegenüber den Einzelstaaten er⸗ scheint, sondern daß umgekehrt die Einzelstaaten die Empfangenden sind. Darum muß aus nationalen Gründen großes Gewicht darauf gelegt werden, daß bald das Reich finanziell selbständig gestellt wird. Wollten wir in Preußen einen Ausgleichsfonds schaffen, welcher die finanziellen Schwankungen des Reichs ausgleicht, so würde vermutlich die Regelung der Reichsfinanzen auf unabsehbare Zeit hinaus auf⸗ geschoben werden. Ich glaube daher, daß auch dieses Bedenken nicht der Vorlage entgegenstehen darf, und ich hoffe, daß in der Kommission eine günstige Erledigung derselben erfolgen wird.
Damit schließt die Erörterung; die Vor j Budgetkommission verwiesen. 8. be1114“ Hierauf vertagt sich das Haus.
Schluß nach 3 Uhr. Nächste Sitzung: Montag,
(Etat der Eisenbahnverwaltung.) 11 Uhr.
Literatur.
Die Grundzüge der Steuerlehre. Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat, preußischen Oberverwaltungsgerichts. XVI und 445 S. Berlin Karl Heymanns Verlag. Geh. 11 ℳ Die wissenschaftliche Steuerlehre war den Gesetzgebungen lange Zeit vo
1 sgeeilt. Es fehlte deshalb an der praklischen Erp Ergebnisse. Erst sch rprobung der theoretischen
b eitdem zwei Staaten von der Größ Preußens und 1 seteig, mit so verschiedenartiger Sees schaftlicher Entwickelung ihrer Gebietsteile ihr System der direkten Steuern nach neuen Grundsätzen ausgebildet haben bietet sich die Möglichkeit einer umfassenden Ver leichung zwischen den theoretischen Anforderungen und der praktischen Erfüllbarkeit Beide Staaten haben die individuelle Einkommensbesteuerung mit der Verpflichtung zur Einkommensanzeige ei
- n eingeführt und eine ri f Behörde, ihren höchsten Ver cats ngsfähhesnh 11“
Von B. Fuisting, Senatspräsidenten des
mit Aus⸗ tragung der Rechtsmittel in letzter Insta Preußen hat die Ertragsteuern aus dem staatlichen 1 sans ausgeschieden, während Oesterreich unter Umgestaltun einer Erwerbsteuer die Ertragsbesteuerung durch Hinzufügung
des bisher fehlenden Gliedes der Rentensteuer vervollständ Diese Neuerungen haben Fuisting nach seinen ErFfrvongkändigt Nat wort dazu angeregt, die vorliegende übersichtliche systematische Da 5 stellung der Steuerlehre 8 veröffentlichen. Das Werk schließt sich den bekannten ausgezeichneten Kommentaren des Verfassers zu preußischen Einkommensteuer⸗, Ergänzungssteuer⸗ und Gewerbesten 8 gesetze als vierter Band an, dem noch ein fünfter, eine gef hehehtr. söstemätisce Hresäsgna gas Systems der direkten Steuern olgen soll, ist aber gleichzeitig mit besond f 5
der 1“ hüfänen sonderem Titel auch außerhalb
ehandelt ist das gesamte Steuerwesen. Den
der Darstellung bildet indessen das System der die göhäegad nämlich der Einkommens⸗, der Vermögens⸗ und der Ertragsbesteuer m. Die allgemeinste Aufmerksamkeit wird der letzte Abschnitt des Wer 82 in Anspruch nehmen; er hat die Förtbihn⸗ des Systems 6 direkten Steuern zum Gegenstande und enthält han 8 Male seit der von Miguelschen Steuerreform den Vorsahs en an Stelle der Vermögens (Ergänzungs)steuer zu den —. chlag, dings auf neuen, lebensfähigen Grundlagen b“ 88 und zugleich für die Zwecke der Einkommensbesteue en nutzbar zu machenden — Ertragsteuern zurückzukehren (§§ 167 vng Es 8 im Wesen der 1 daß die Einkommenbesteueruͤng i ff.). Darstellung den breitesten Raum einnimmt. Der Gegenet fb der seinem gesamteg Umnsange zat bither noch keine die rehlishesand dn euerpoliti eite so innig verbindende? 868 Teil des Werkes, dessen Inhalt in Behandlung erfahren; dieser
andlung des dzügen“ weit
Steuerrechts und der Steuerpolitik den Püücgehen 88s
überschreitet, ist für die Wissenschaft wie für die Praris eine reiche undgrube. Der 1 Ueceft. die allgemein anerkanehes rundsätze der Gerechtigkeit in der Besteuerung, zieht nach alle Richtungen hin die sich hieraus ergebenden Folgerungen und entfernt sich ebenso weit von den einseitigen oder unerfüllbaren Forderungen der Theorie wie von den „unhaltbaren Ausschreitungen“ der Praxis. Ueberall, zumal bei Abweichungen öhn der herrschenden Meinung und bei Bemängelung gesetzlicher Ein⸗ richtungen, ist auf eine überzeugende Begründung Gewicht gele t. 9. Die Ansichten des Verfassers über die Fortführung der 5 reform stimmen insoweit mit der herrschenden Lehre überein, aleoe in der Einkommensteuer das Rückgrat der direkten Steuern erblickt 8. 2 und weder die Ertragsteuern in ihrer derzeitigen, historisch gege scen Gestalt noch eine allgemeine Zuschlagbesteuerung der mehr zu belastengen Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer für durchführbar bage Aber sowohl über das Maß wie über die Richtung der Ergänzung 1 bedürftigkeit der Einkommensteuer hat er seine eigene Meinung. c eingehendsten Beachtung wert sind die gründlichen Ausführungecg e §§ 127 ff., die den Verfasser zur Ueberzeugung führen, daß die nie kommensteuer überhaupt nicht die geeignete Steuerreform füth 5 unteren Klassen sei und zu unverhältnismäßiger Belastung der un S 1 Volksklassen, insbesondere der kleinen Landwirte und Gewerbetreibem vn führe. Abgesehen davon, daß Fuisting hiernach das Gebiet der ⸗ kommensteuer eingeschränkt wissen will, sieht er auch den Grund der 2 EE1“ weniger in einer vneärich e sgen Erfassung 6 eistungsfähigkeit als darin, daß neben der Besteuerung na 8 Leistungsfähigkeit die nach dem Interesse (s. unten) ihren Plat G finden habe. Keinem der Gesichtspunkte scheint ihm aber die 2 6 mögenssteuer, insbesondere mit Rücksicht auf die in Preußen gemach bt Erfahrungen zu entsprechen c8 142, 166). Sein Vorschlag gede dahin: es seien der Einkommensteuer Ertragsteuern und zwar Frum steuer, Gebäudesteuer, Erwerbsteuer (Gewerbe und freie Berufe) m Kapitalrentensteuer zur Seite zu stellen. Die Ertragsteuern sodlenh der Regel den wirklichen, durch Rechnung oder Schätzung zu ermitteln 9 Ertrag, jedoch in weit ausgedehnterem Maße als bei der Einkommen steuer durch Rücksicht auf die Ertragsfähigkeitergäͤnzt, zur Grundlage ha die Die praktisch wichtigste Seite des Vorschlags ist wohl jene, die sich auf d. Errichtung besonderer fachkundiger Schsengekemme eoien für Gruni⸗ Gebäude⸗ und Gewerbeertrag bezieht; ihre Festsetzungen sollen für Einkommensteuerkommission bindend sein, nur der Kapitalsertrag Halt von der Einkommenschätzungskommission unmittelbar festgestel werden; auch sollen der Kapitalrentensteuer Einkünfte aus persönlich 88 Hebungsrechten, die steuerlich nicht anders behandelt werden könnohe als die Erträge reiner Arbeitstätigkeit entzogen bleiben (§ 18 3 Pn aer und Lasten sollen bei der Grund⸗, Gebäude⸗ und Erme⸗ bhe teuer nur insoweit in Betracht kommen, als der wirtschaft alle
Zusammenhang mit der Quelle nachgewiesen wird, kens⸗ übrigen jedoch bei der Rentensteuer abzugsfähig sein. Bemer 1 g wert ist noch die Ablehnung einer höheren Belastung der Aktiengesen⸗,
Wider
1 ener
schaften mit dem Argument, man würde zu der offenbaren rker
sinnigkeit gelangen, daß diejenigen, welche wegen unzulänglicher Kapitalskraft sich feeenersehsiehen, eben aus diesem Grunde aus⸗ belastet werden müßten, als solche, deren eigene Kapitalsktaf dener reicht; das wäre eine Belastung mangelnder zu Gunsten vorhan ein Kapitalskraft (S. 392). — Der Steuerfuß der Ertragsteuern so zoöse heftöitseg⸗ sein und von etwa ½ % des Ertrages progressiv bis ansteigen.
Eine eigenartige Gestaltung gewinnt der Vorschlag des Verfassers durch die verschiedenartige Feststellung der Untergrenze der Steuerp icht und der Einrichtung der „Interessebesteuerung“; Fuisting verstese darunter die Norm, daß der Steuerträger jedenfalls eine gewif Minimalsteuer nach der „Ertragsfähigkeit“ zu entrichten habe. Die „Ertragsfähigkeit“ soll für den Grund⸗ und Hausbesitz von den Kommissionen individuell für jede Quelle ermittelt werden; bei Aktien⸗ gesellschaften sollen 4 —5 % des Grundkapitals, bei den mit Erwerbs⸗ vermögen ausgestatteten privaten Gewerbetreibenden die Zinsen dieses Vermögens die „Ertragsfähigkeit“ darstellen; kapitallose Gewerbe⸗ treibende und Kapitalzins und Renteneinkommen sind von jevder Minimalbesteuerung befreit. Bei der Grundsteuer soll der zum voll⸗ ständigen Lebensunterhalte nicht ausreichende Kleinbesit freigelassen, doch darf die Grenze nicht zu weit gezogen werden (§ 122r bei der Ge⸗ bäudesteuer, die als Wohnhaussteuer, jedoch mit Ausschluß der land⸗ wirtschaftlichen und gewerblichen, wenn auch nebensächlich den Wohnungszwecken des Landwirtes oder Gewerbetreibenden dienenden Gebäude, gedacht ist, soll eine weitere ziffernmäßige Befreiuna nich stattfinden. Bei der Erwerbsteuer sollen die Grenzen der preußischen Gewerbesteuer (1500 ℳ Ertrag, 3000 ℳ Vermögen) durch die Erhöhung des Vermögensbetrages auf 5000 ℳ etwas erweitert werden. Auch bei der Kapitalrentensteuer soll ein Einkommen von 1500 ℳ die Unter⸗ grenze für die sodann progressiv aufsteigende Besteuerung bilden⸗
Dies sind die Grundzüge der Steuerreform des Verfassers⸗ der zweite Hauptgegenstand des Werkes stellt sich, wie gesagt, rechtliche und kritische Behandlung der Einkommensteuer dar. Fülle der in knappster Form Uehnkfenen sowohl die Fragen materiellen Steuerrechts wie die des Verfahreng umfassenden, in Einzelheiten eingehenden Ausführungen schließt eine Wiedergabe 48 dieser Stelle aus. Die reichste Erfahrung des seit einer Reihe von Jahren am obersten preußischen Verwaltungs erichtshofe kätigen Richters ist hier niedergelegt. Es muß genü 2 ür Hauptpunkte hervorzuheben. Jede sozialpolitische Funktion de Be rung lehnt Fuisting mit Nachdruck ab. Er beschränkt das Ei f hae au „quellenmäßige Einkommen“ (§ 41) und weist die Besteuerung außer⸗ ordentlichen und zufälligen Einkommens der K 8 ktu ewinne usw. energisch zurück. Solche Gewinne sollen 1 Pen Verkehrs⸗ steuern nicht getroffen werden (§§ 25, 27 88 didnch dur subsidiäre Einschätzung nach dem Aufwande erscheint ihm als ein Wider⸗
ruch der Einkommensteuer (§ 102).
p gegen den Grundgedanken 9 9. h 1 8 srnch, fer Meinung des Verfassers über das Veranlagungsver
die Schätzung aufs äußerste eingeschra die genau t e ein nd die Berechnung des Einkommens 81” “ geleg Peden. Die Veranlagung den nicht dahin ausgedehnt werden, d veshandentein einer Quelle ohne vollkommen zwingende Beweise, 8— nterlagene, zu behaupten. Somweit nicht der Stand des Kapital⸗ Uünsgens vbekannt ist, wird deshalb den Angaben
18 gen über den Gesamtertrag seines Kapitalvermögens 1 gen ven (§ 101). Auf das Schätzungswesen führt der dif. Fafler. ie von ihm befürchtete Ueberlastung der kleinen und in 5. 1 b . agd rirschafäichen “ durch die Einkommene
1 §8 „ 12 zurück. In der Frage,
Besteuerung nach dem Durchschnitte der Vorjahre, 88 dem letten foürfabhre oder nach der Leistungsfähigkeit der Gegenwart stattfinde 2 Fr scheidet er sich für die ausschließliche Besteuerung nach nen 1 u Vorjahre ohne jede Korrektur (§§ 44, 45). Die Kommis 5 5 e von den Behörden ganz unabhängig stellen und insbesonde 8 bäanten auch von dem Vorsitze ausschließen. Das eigentli 9 ftraus er Einkommensteuer, das Beanstandun swesen, die erforder⸗ chen „Unterlagen“ zu einer vom Bekenntnisse abweichenden Ve
anlagung und die Mittel und Wege späterer Richtigstellung zu füeghiger Veranlagungen findet eine sder Berentung der Sache ent⸗
prechende sehr eingehende Behandlun g. 8 chob ufs Geratewohl seien endlich noch einige Aeußerungen Uörpes 8 8 en, die nach verschiedenen Richtungen Interesse erwecken könn 9 2 e untergeordneten politischen Verbände „können das Aus⸗ h bgabenforderung nur vom Staate ableiten⸗ (S. 8 Sh des 1 ung des Besteuerungsrechtes des Staates muß „auf as Maß Ze⸗ 8 n wendigen beschränkt bleiben. Hierbei muß das gegenwärtige er⸗ 28 entscheidend sein“ (S. 5). „Das Hauptziel praktischer kengg ültit muß stets die Zufriedenheit der großen Masse der Bevaltegugf, mit den bestehenden 88 en sein⸗ (S. 26, ähnlich S. 2 den emerkenzwert ist auch der Vorschlag einer geringeren Belastung ec⸗ reinen Arbeitseinkommens aus Rücksechten der Billigkeit und Zwe
mäßigkeit g8 8), dins en Zweck der Anzeige, auch den Nichtlesern des Rüsen ach Schilderung zu geben und sie zu veranlass eiaben⸗ 8
möglichst zutreffende ald Leser desselben zu werden, glauben wir hiermit erfüllt zu