Rlückgang war, den wir gehabt haben,
8 Graf von Hutten⸗Czapski: 8 Fahrwassers der
kommisse, das
söͤnlich stehe auf dem Standpunkte,
Wenn man nun die Einnahmen auf das Kilometer reduziert, so stellt sich heraus, daß wir in diesem Jahre eine höhere kilometrische Einnahme haben als im vorigen Jahre, wenn auch die Steigerung nicht sehr erheblich ist. Nach den vorläufigen Ermittelungen
werden wir eine Mehreinnahme auf das Kilometer haben von 471 ℳ, während ich am 23. Februar im Abgeordneten⸗ hause diese Mehreinnahme mit nur 252 ℳ bezeichnen
konnte. Es hat sich also die kilometrische Einnahme in den letzten Monaten nicht unwesentlich günstiger gestaltet. Allerdings muß ich bemerken, daß diese Steigerung noch lange nicht so groß ist, wie der als unsere industrielle Krisis
anfing, wo in einem Jahre, 1901, die kilometrische Einnahme um
2069 ℳ sank. Wir haben also allen Anlaß, trotzdem es etwas besser ge⸗
worden ist, uns doch noch keinem Optimismus hinzugeben, sondern weiterhin sparsam und vorsichtig zu wirtschaften. Wenn wir das tun, und der wirtschaftliche Aufschwung anhält, dann hoffe ich, daß das Jahr 1903 mit einem besseren Ergebnis abschließen wird, als der Etat es vor⸗ aussieht. Vor allem bin ich aber zum Schluß in der Lage, die Erklärungabzu⸗ geben, die hoffentlich in diesem hohen Hause und im Lande Freude bereiten wird, daß das Defizit, was rechnerisch auf das Jahr 1902 vom Herrn Finanzminister noch im Januar, nach den damals vorliegenden Rapporten für den gesamten Staatshaushaltsetat mit 35 Millionen angenommen war, verschwinden wird. Denn es ist mir gelungen, in der Verwaltung rund 15 Millionen zu sparen (hört, hört!), und außerdem noch erhebliche Mehreinnahmen zu erzielen, so daß die viel⸗ geschmähten Eisenbahnen nun doch in der Lage sind, mit einem Etat
abzuschließen, der die befürchteten 35 Millionen Defizit voll deckt.
(Tebhaftes Bravo!)
Die vom Landtag genehmigten reußen und Oldenburg über die Verbesserung des ser usw. sind nicht im Staatsanzeiger veröffent⸗ licht worden, trotzdem alle Staatsrechtelehrer darin einig sind, daß dies nötig ist; ich möchte an die Stagatsregierung die Frage richten, warum die Veröffentlichung unterblieb. . 1
Ministerialdirektor Schultz: Die Frage, ob die Veröffentlichung nötig ist, wird von Fall zu Fall geprüft; in diesem Falle wurde sie verneint. Die Ansichten der Staatsrechtslehrer über die Notwendigkeit, alle Staatsverträge zu veröffentlichen, sind geteilt.
Beim Etat des Justizministeriums erklärt 8
Verträge zwischen
eine Anfrage des Fürsten zu Inn⸗ und Knyphausen de 86 Justizminister Dr. Schönstedt: “ Meine Herren! Ich bin sehr gern bereit, die Anfrage des Herrn Fürsten zu Innhausen und Knyphausen zu beantworten, soweit ich dazm nach der geschäftlichen Lage imstande bin. Ich kann also mit⸗ teilen, daß in gemeinsamer Arbeit von den Kommissarien des Justiz⸗ ministeriums und des Landwirtschaftsministeriums der Entwurf eines neuen Fideikommißgesetzes ausgearbeitet und daß auch die Begründung zu diesem Gesetzentwurf vollendet ist. (Bravo!) Es hat sich dabei um ein außerordentlich schwieriges Stück Arbeit gehandelt, und die Schwierigkeiten, um die es sich dabei handelt, kann nur der richtig würdigen, der den Gesamtinhalt des Gesetzes vor sich hat und da⸗ durch in der Lage ist, zu prüfen, wie tief ein solches Gesetz in die ver⸗ schiedensten rechtlichen Materien eingreift.
Der fertiggestellte Entwurf umfaßt ungefähr 250 Paragraphen, und die Begründung wird ungefähr ebenso viele gedruckte Folioseiten einnehmen. Es ist zwischen den Kommissarien der beiden Verwaltungs⸗ ressorts eine vollständige Einigung über den Entwurf erzielt worden, bis auf einen übrig gebliebenen Differenzpunkt, der der Klärung noch be⸗ darf, und das ist die Frage, wie die staatliche Aussicht zu regeln, welcher Behörde die Staatsaufsicht zuzuweisen ist. Den Herren ist bekannt, daß ursprünglich ein Entwurf lediglich im Landwirtschaftsministerium ausgearbeitet war ohne Zuziehung und Mitwirkung des Justiz⸗ ministeriums. Es ist damals von dem Herrn Landwirtschaftsminister für richtiger gehalten worden, zunächst einseitig in der Sache vorzu⸗ gehen. Als dieser Entwurf demnächst einer gemeinsamen Nachprüfung unterzogen worden ist, hat er eine vollständige Umarbeitung erfahren, und es ist wenig vom ursprünglichen Entwurf stehen geblieben. Dieser Umstand läßt es geboten erscheinen, den Entwurf in
seiner jetzigen Gestalt zunächst noch einmal den Provinzialbe⸗ hörden, jedenfalls den Oberlandesgerichten, zur Begutachtung
mitzuteilen. Es ist das insbesondere auch deshalb erforderlich, weil die Absicht besteht, das Gesetz, das in seiner Allgemeinhbeit ja zunächst nur die künftigen Fideikommisse im Auge hat, in seinen Erund⸗ prinzipien auch auf die bestehenden Fideikommisse auszudehnen. Wenn das nicht geschähe, wenn für die bestehenden Fideikommisse das alte Recht unverändert bestehen bliebe, so würde der Entwurf seine Be⸗ deutung im wesentlichen verlieren. Es sind deshalb in den Entwurf Uebergangsbestimmungen aufgenommen, welche die Frage regeln sollen, inwieweit und mit welchen Maßgaben die neuen Bestimmungen auf die alten Fideikommisse in Anwendung zu bringen seien.
Nun hat der Herr Fürst zu Innhausen und Knyphausen auch die Frage der Stempelregelung zur Sprache gebracht. Es ist das eine Frage, die das größte und allgemeinste Interesse in diesem hohen Hause findet und deren Wichtigkeit und Bedeutung ich keinen Augenblick verkenne. Aber sie gehört nicht eigentlich in ein Gesetz hinein, das die rechtliche Gestaltung der Fideikommisse regeln soll, und sie hat deshalb auch eine Regelung in dem vorliegenden Entwurfe nicht gefunden. Auch die geltenden Fideikommißgesetze — mögen sie sich im allgemeinen Landrecht oder in Sondergesetzen befinden — enthalten keine Be⸗ 8 Kosten und Stempel. Diese finden sich viel⸗
r in dem allgemeinen Kostengese und dem Stempelgesetz. wird einzusetzen sein, — 8 es sich darum A ö 2 E der Herr Finanzminister berufen, sprechen kann, an sich nscht Sn Ken⸗h befünchte A müssen, aus.
assen. Inwieweit es sich dabei
zugleich handeln wird um die Erlei⸗ 1 1 schterung der Bi ; 4 ist wiederum eine Frage, g der Bildung kleiner Fidei⸗
einzutreten, bevor das Staatsministerium sich darüber schlüssig macht, Seiner Majestät eine Vorlage zwecks Einbringung an den Landtag zu unterbreiten.
Ich hoffe, daß die Mitteilungen, die ich zu machen in der Lage
Hauses gereichen werden. Ich möchte nur noch einmal mich dagegen verwahren, daß etwa die Staatsregierung der Vorwurf einer ungebüͤhr⸗ lichen Verzögerung treffen könnte. Ich kann nur sagen, daß die Sache
einer Hingebung seitens der Herren, die mit der Lösung dieser schwierigen Aufgabe betraut waren, die die allergrößte Anerkennung verdient. Wenn es so lange gedauert hat, bis wir endlich zu einem vorläufig abgeschlossenen Entwurfe gekommen sind, so findet das seine Erklärung lediglich in der außerordentlichen Kompliziertheit der Materie und den in der Sache liegenden Schwierigkeiten.
v Saleske spricht ür die Einbeziehung der nen Pvon r.Senn. r9 sch fur aber bem Mnaaster darin bei, daß bei dem bäuerlichen Besitz andere Normen obwalten müssen. Nicht einverstanden sei er damit, neue Gesetz auf die bestehenden Fideikommisse anwendbar fein so
Justizminister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Ich bedauere, der Befürchtung, welcher Herr von Below⸗Saleske eben Ausdruck gegeben hat, den Boden nicht voll⸗ ständig entziehen zu können. Ich kann in dieser Richtung nur wieder⸗ holen, was ich vorhin gesagt habe, daß bei dem Ausbau dieses Gesetzes davon ausgegangen worden ist, daß es in seinen grundsätzlichen Be⸗
wenn das Gesetz an das hohe Haus gelangt,
auch für die bereits bestehenden Fideikommisse ein einheitliches, klares, durchsichtiges Recht zu schaffen. Es kann dadurch allerdings die Not⸗ wendigkeit entstehen, einzelne der Fideikommißstatuten, der Stiftungs⸗ urkunden einer Revision und Abänderung zu unterzieben; das Gesetz wird auch nach der Richtung hin Vorsorge zu treffen haben, wie und in welchem Umfange solche Revisionen herbeizuführen sein werden. Eines glaube ich noch hervorheben zu müssen: wenn wir ein Fideikommißgesetz machen wollen nur für die in Zukunft zu errichtenden Fideikommisse, so würde einem großen Teil der üͤber den bestehenden Zustand erhobenen Beschwerden nicht abgeholfen werden können; sie würden sich in perpetuum fortsetzen, und es würden das Ziel und der Zweck nicht erreicht werden, um derentwillen man eine Reform des Fideikommißwesens als ein dringendes Bedürfnis erkannt hat. Es würde insbesondere nicht das Ziel erreicht werden, für dieses schwierige Rechtsgebict eine klare, einfache, einheitliche Grundlage zu schaffen.
Oberbürgermeister Struckmann: Nach Anhörung der Provinzial⸗ beamten sollte der Entwurf des neuen Fideikommißgesetzes der Beffent⸗ lichkeit unterbreitet werden, ehe er an den Landtag kommt. Der Minister hat von Interessenten gesprochen. Wer ist aber Interessent? Zunächst muß man dabei an die Kreise der jetzigen Fideikommißbesitzer denken, dann aber auch an andere weite Kreise, da diese ganze Sache eine große volkswirtschaftliche Bedeutung hat.
Graf von Ziethen⸗Schwerin: In zwei Punkten kann ich nicht mit dem Minister übereinstimmen: einmal darin, daß die Fidei⸗ kommisbestimmungen sich nur auf den Großgrundbesitz erstrecken sollen. Ich halte es für beinahe ebenso nötig, daß den kleinen Grund⸗
J. gleiche Gelegenheit zur Fideikommißbildung gegeben wird wie den Großgrundbesitzern. Das Motiv der Bindung der Schulden kommt für den Bauernstand in viel höherem Maße in Betracht als für den Großgrundbesitz. Der zweite Punkt ist der, daß wir nun richtig in eine Zwickmühle hineingekommen sind. Minister Miquel hat uns bei dem Stempelsteuergeseß ausdrücktich gesagt, das gebört nicht hierber, sondern in das Fideikomnißgesetz binein. Jetzt wird uns gesagt, das gehört nicht in das Fideikomnißgesetz, das muß bei einer Revislon des Stempelgesetzes erledigt werden. Ich bin durch⸗ aus einverstanden mit dem, was Herr Struckmann gesagt hat. Auch ich wünsche, daß, wenn diese Gesetzesvorlage von den Provinzialbehörden begutachtet ist, sie veröffentlicht wird.⸗Wir werden Gelegenheit haben, uns über die Einzelheiten völlig klar zu werden. Wenn das Gesetz darauf an den Landtag kommt, wird es ihm nicht zum Schaden gereichen Ich kann es entgegen der Ansicht meines Freundes von Below nicht für einen Mißbrauch halten, wenn dieses Gesetz auch auf die alten Stiftungen bezogen werden soll. Im Gegenteil, das wird
dem Gesetz seinen größten Wert geben. Wir haben Stiftungsurkunden so wenig auf die jetzigen
aus alten Zeiten, die so veraltet sind und Verhältnisse passen, daß die damaligen Stifter, wenn sie heute lebten, selbst die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würden. Aber nicht nur aus alter Zeit, auch aus der neueren Zeit haben wir Stiftungsurkunden, die nicht gehauen und nicht gestochen sind.
Justizminister Dr. Schönstedt:
Ich möchte nur um die Erlaubnis bitten, einem Mißverständnisse entgegenzutreten, welchem anscheinend meine Worte begegnet sind. Wenn ich gesagt habe, daß in dem vorliegenden Entwurfe die Frage der Kosten und Stempel ihre Erledigung nicht gefunden habe, daß diese Frage vielmehr in einer Novelle zum Stempel⸗ und Kosten⸗ gesetze zu regeln sein würde, so hat diese Aeußerung nicht die Bedeutung, die ihr Herr Graf von Zieten⸗Schwerin beilegt. Es kann doch kein Zweifel darüber bestehen, daß gleichzeitig mit der Neu⸗ regelung des Fideikommißwesens auch die Stempel⸗ und Kostenfrage ihre Erledigung finden muß und wird. Ob dies in einem oder in
1 die i Entwurf moch nicht zur Entscheidung geöracht 1.1—₰ an.” Ie en
daß für d ba i g andere Regelungen erforderlich und geboten EJ —
grundbesitz. Der ausgearbeitete Entwurf hat nur besitz im Auge und behält es einer selbständigen vhehe Feshe ge 5 vor, für die Bindung des kleineren Grundbesitzes nach dem Vorbilde der für einzelne Landesteile bereits bestehenden Gesetzgebung, der An⸗ erden⸗ und Höfegesetze, Vorsorge zu treffen. Wie gesagt, der Entwurf Vecheänkr sich darauf, die Regelung für den Großgrundbesitz in ein⸗ heictlüchem Sinne für die ganze Monarchie zu schaffen. Es besteht in den vächstbeteillen Ressortz die Absicht, nach Anhörung der Pro⸗
regeln seien. gegeben worden auszudehnen, schränkung zu
zwei Gesetzen geschieht, dürfte von materieller Bedeutung nicht sein.
Wenn Herr Graf von Zieten⸗Schwerin sein Bedauern ausgedrückt bat, daß nicht auch der bäuerliche Grundbesitz in das Gesetz mit hineingezogen ist, so weise ich darauf hin, daß nach meiner Erinnerung in diesem hohen Hause bisher immer Einverständnis darüber geherrscht hat, daß die Regelung des bäuerlichen Grundbesitzes und dessen, was zu seiner Erhaltung in derselben Familie zu tun sei, sich nicht für ein allgemeines Gesetz eignet (sehr richtig!), sondern daß diese Punkte prinzipiell zu Und wenn öfter in diesem hohen Hause die Anregung ist, das westfälische Gesetz auch auf andere Provinzen so ist dieser Wunsch doch immer nur mit der Ein⸗
ZInzialbehörden, für die eine nicht zu lange Frist in Aussicht genommen ist und von der ich hoffe, daß sie im Laufe des Sommers oder zu Beginn des Herbstes beendet sein wird, Gruppen von nächstbeteiligten Interessenten zu berufen und mit ihnen noch einmal in eine Beratung
war, zur Befriedigung des Fürsten zu Knyphausen und dieses hoben
bearbeitet ist mit einem ganz außerordentlichen Kraftaufwande, mit
stimmungen auch auf die bestehenden Fideikommisse für anwendbar zu erklären sein würde. Die Zulässigkeit eines solchen gesetzgeberischen Aktes wird einem rechtlichen Zweifel nicht unterzogen werden können. Auch auf diesem Gebiet ist die Gesetzgebung allmächtig; in welchem Umfange sie von ihrer Allmacht Gebrauch machen wird, ist eine Frage für sich, und wird Ihnen genügend Gelegenheit gegeben werden, im einzelnen zu prüfen, welche der Be⸗ stimmungen des Gesetzes auf die alten Fideikommisse anzuwenden sein möchten, und welche nicht. Ich glaube, wie ich schon vorhin zum Ausdruck gebracht habe, daß ein wesentlicher Vorteil und Vorzug des Gesetzes darin gesucht werden muß, auf dem so außerordentlich verworrenen und vielgestaltigen Gebiete der Fideikommißgesetzgebung
meinden unendlich viel geschehen muß, außen zuzuführen. Ich meine deshalb,
bahnen, die Kleinbahnen für sich beansprucht, selbst wenn sie
nächsten Nachbarschaft. wege halte ich in diesem kleinen Gemeinden, und man sollte der Regierung danken, darauf hinarbeitet.
m Ausdruck gebracht worden, daß eine solche Ausdehnung
zulässig sei, als solche der bestehenden Fltze
vielleicht sogar für einzelne Teile derselben Proving die verschiedene sein müssen, und erst wenn festgestellt seiz daß gias Regelung den Sitten und Wünschen der bäuerlichen 8 spricht, nur insoweit würde die Gesetzgebung in Tätigken treta . Diese Frage ist keineswegs vertagt, sie beschäfrigt die Ressorts der Staatsregierung fortgesetzt und, wie ich Previnzialvertretungen. Ich meine, daß schon einteine Haazaa, landtage Gelegenheit genommen haben, sich mit der Frage zu be Ohne Anhörung der Provinziallandtage wird auf diesemg piapeane vorgegangen werden können, vielmehr werden sie Stellung zu nehmen haben. Ich glaube nicht, daß etz zälch des vorliegenden Gesetzes betrachtet werden kann, weng ag und bäuerlichen Grundbesitz in seinen Kreis hineingezagen
Herr von Below⸗Saleske: Die Erklärung ag.
1 erade beruhigt mich etwas. Es gilt *₰ -
faciunt idem, non est idem.
ürst zu Inn⸗ und Knpphausen eig dem Jahre 1. e. äbig ist. Beim Etat des Ministeriums des Inneru Berichterstatter Graf von Königsmarch die
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sten ein. Neben der Landflucht jetzt die eef besn dr Lüet oreteerns 4— nicht leistungsfähig. sei daber der Minister a
die schwachen Gemeinden im Interesse der Hogiene maih Pan 24.12 s Minister des Innern Freiherr von Hammetzttzig Meine Herren, ich muß doch die Königliche ctwas n Schutz nehmen gegen die Vorwürfe, die der Herr Paasetae hae ausgesprochen hat. Ich meine, es ist doch wohl ctwas zu vie geag wenn der Herr Vorredner annimmt, daß die b 8 regierung wenig zuvorkommend diesen kleinen Gemeinden ist. Ich möchte gerade im Gegenteil autdrücklich ae 8 das Bestreben der Königlichen Staatsregicrung ist, aach sa städtischen Gemeinden in ihrem Kampfe ums Dasetn False machen, ihnen weiter zu helfen, daß sie blühen und gCedechen ist es allerdings sehr häufig nötig, in diesen kleinen, Verkehr zum Teil abseits liegenden Gemeinden erst den S dürfnisse der Neuzeit zu wecken. Ich will gern anerkennen, de 12 meinden die gestellten Anforderungen auf den ersten Aug 2 erscheinen, die Anforderungen müssen aber im J
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und des gestellt werden — das sind die die der Herr speziell sich bezogen hat. diesen Gebieten einzuwirken ist nötig, um wieder Lebu
kleinen Gemeinden zu erwecken, ihnen wieder Zufuhr vothi verschaffen. Ich bin ganz der Ueberzeugung, daß in cime Gemeinde, auch in einer kleineren Stadtgemeinde nicht das J Anforderungen an die Hogiene durchgesetzt werden kann, mit in den großen Zentren des Verkehrs, in Berlin und in den städten der Provinzen, zu rechnen haben, daß wir unsere Ansprüche wesentlich heruntersetzen müssen; aber ich glaube, die Herren 1 alle überzeugt sein, daß gerade auf diesem Gebiete der Hygiene in d hinter der Entwickelung der Zeit etwas zurückgebliebenen kleinen Ge um ihnen wieder Zuzug vo daß die Anforderungen e Regierung prinzipiell nur im Interesse der Gemeinden liegen. S in einem einzelnen Falle von einer Lokalbehörde, wie es a deutet ist, der Bogen mal überspannt werden, so würde eine einzelnen Falle begründete Beschwerde auch bei mir immer Ohr finden. Was den zweiten angeblichen Uebelstand betrifft, daß man
Geld für Verkehrswege aufwende, so stehe ich auf einem i Standpunkt als der Herr Vorredner. Ich behaupte, eine Ge kann für Verkehrsverhältnisse überhaupt niemals genug Geld aut (Lebhaftes Bravo!¹) Je besser und je vollkommener das Wegeme desto mehr entwickelt sich der Verkehr, desto wertvoller with⸗ einzelne Grundstück. Und gehen Sie etwas weiter: es giebt ke diesen Gemeinden, welche nicht die großen Verkehrswege, die
Rückstande ist mit dem Ausbau der Kommunikationswege in
Gerade den Ausbau dieser Kommm ta Augenblick für die wichtigste Aazpah
Die Schullasten, das gebe ich zu, sind angenblicklich in Teilen des Landes außerordentlich drückend; sie sind auch Sie wissen aber, meine Herren, daß die Regierung seit I⸗ brer schäftigt ist, einen Ausgleich zu finden, und ich hoffe, daß es de gelingen wird, ein Schulunterhaltungsgesetz vorzulegen, welches den verschiedenen Meinungen die beiden Häuser des Landtages g. passieren kann. (Hört! hört!)
Die Steuerlast bedaure ich mit Ihnen allen. Es ist mit wohl bewußt, daß die Ansprüche an die Ausgaben aller Körper der Provinzen, der größeren Städte, der kleineren Städte, Landgemeinden, der Kreise —, daß diese Ansprüche in e. anormalen Verhältnisse zu dem Anwachsen der Einnahmen ft Die Ansprüche auf größere Ausgaben sind mir manah sehr erschreckend, und ich kann Ihnen sagen, daß von Instanz aus häufig nur mit sehr schwerem Herzen Anleihen be⸗ werden, deren Genehmigung mir obliegt. Ich halte es nicht für gesunde Entwickelung, daß viele und darunter auch gerade viele f. Gemeinwesen geneigt sind, die Rückzahlung für die Bedürfaisse Gegenwart der Zukunft zu überlassen, die Bedürfnisse jetzt durch leibe zu befriedigen, die Rückzahlung der Anleihe aber ad Calen Graecas zu vertagen. Es geht deshalb das Bestreben der Stas regierung, soweit sie Einfluß auf diese Finanzgestaltung der Ge⸗ wesen hat, dahin, die Amortisation dieser Anleihen zu derschächen, Daver der Amortisation zu verkürzen, damit nicht unsere Söhnt Enkel, denen gewiß noch viele andere Aufgaben die wir heute noch nicht übersehen können, von †h berein belastet sind mit einer Schuldealast, Uelche iher dbe Steuerkraft in Anspruch nimmt. Es wäre crwünscht, wenn 27 länge, den Prozentsatz der Steuern in einem großen Weile der meinden herabzusetzen. Prinzipiell aber für das ganze Land ein U. u fällen, das ist auch schwer.
(Schluß in der Zweiten Bellage)