Königreich Preußen.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.
1) Gegenstand des Vertrages.
stand des Unternehmens bildet die im Vertrage zu be⸗ vüarenns Leistung. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der
Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den rigen “ und 925 als zum Ver⸗ benga gehörig bezeichneten 2. ö Die in se. anschlägen angenommenen Vordersä 1.2 s Aenderungen, welche — ohne ahsia Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen — bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.
Abã sen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bauleitung lten. Leistungen, in den Bauentwürfen nicht sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zuf stimmung
werden. “
2) Berechnung der Vergütun *.
Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach wirklichen Leistungen unter Z zung der vertragsm — oe⸗ heitspreise berechnet. Diese veitsperise sind auch der Unt mit dem ein Vertrag abgeschlossen 8 Kostenanscht nicht vorgesehene Leistungen vit gbe⸗
hiervon sind zu begründen.
Die tung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗
mäßig ten Lohnsätzen.
3) e einer - Vergütung für Neben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeug, Geräten, Rüstungen.
Insoweit in den IIS für 2—— — e
l d E1Iö“ — owie di serears zer eehanen ,— d 2 Ps R e Scselngeder un dchs bbsceraden Sveeeeenegege. evermess orderlichen A un hent 7 E“ ohne daß üNhs eine EE Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird.
4) Mehrleistung gegen den Vertrag.
Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung 0. vöere Fegee Garnisonbaubeamten darf der Uesgrheee bee —₰ oder im Verdingungsanschlage nicht a em Verbot I1“ 2 die Bauleitung * auf 182 Gefahr und ,e7 ver-r u lassen: auch hat der Unternehmer nicht nur Sns nien 2. derartige Leistungen zu benes S.2.22 ür allen Smde aufkommen, welcher etwa vom Vertrage entstanden ist.
5) Minderleistung gegen den Vertrag.
8 Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Garnison⸗ baubeamten Anordnungen unter einer im Vertrage ,
verdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer An den
Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen nhe ene
6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, Versäumnisstrafe, Aufgraben von Altertümern.
Der Beginn, die heöe Vollendung der Arbeiten und
Fefa es bes nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten
risten zu erfolgen.
Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen
eine Fee nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens
14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bauleitenden ten zu. beginnen.
Die Leistung muß im Verhältnis zu den bedungenen Vollendungs⸗ bisee se Leee⸗ angemessen gefördert werden.
hl der zu verwendenden Arbeitskräfte und sowie die Ser ze an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.
Eine im Vertrage bedungene Versäumnisstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vert üllung ganz oder teilweise ohne Vorbehalt angenommen worden †
Eine tageweise zu berechnen Fumnisstrafe f Bies
von ebeem bleibt für die in die Zeit einer fallenden Sonntage und 2—2 Feie außer aen.
Wenn bei der Arbaiter des Unternehmerz ꝛc. Altertümer (Stein⸗ und te Gräberfelder — Ho — wälle, veserchen. e
Urnen und süee heine, und Vernen. aus i oder Metall, Münzen, Gegenstände von Glas, und anderen Stoffen usw. aus 21 heidnis 2 d Fne S 8 aufgegraben werden so o 1 Ut zu tun und — 32 Eene, ere hen geben. Unternehmer i tahe und deren Inhalt in jeder aenan Weise rReeonge vecgcemn ee Veränderung bezw. gegen Veräͤ⸗ ngeren oder gewonnenen Fundstücke geschützt wird
7) Hinderungen der Bauausführung. 8 Glaubt der Unternehmer in der ort⸗ brung der —, — .8—X8 durch 8e, “ des ng Beamten, durch höhere
t oder ee andere zwingende Umstände oder durch das nicht
enns Forts der Leistungen anderer Unternehmer behindert, o erstattet 2- dem bauleitenden Beamten hiervon sofort schrist⸗
S. esh., ben sahsvhi n EE“ An “ 8 und eine e ie zu auf die is öredezen stände ein m. Benehmen auf der telle erforderlich F. oder — 72 Vng Seüsge. 8 dem Bau 4——2 neee megesönent wieder aufzunehmen. 82 —2 dem Bau⸗ Beschr Be Kestgiteszrg. bleibt vorbehalten, falls die 12 dnungen des Feanen bezw. dessen Stell⸗ angemess es Unternehmers für d unterworsen. Im — kann ihre sofortige fristen Nesf, efglanxeeen g der im 24.— va Pere von der Baustelle verl — zu 8 iur Dauer der betreffenden A Irrenqern 11 wenn n 2. vhran ausg ver⸗ bereit ie hei Eintritt ei ür Unterkommen seiner Ardeiter — 1nchts führten ö— 2 ng „* dem bauseitenden vern S erschiedecn ffduncenen Preisen enrspeeß IA.FXS säta n sorgen. — 21 nr Eineits “ 1 88 † ₰ casa ane Ist für den ihm 8,2 seces dhaehrce, vens “ 1“ . beerde l⸗ 6* 2 mn r v 1 S gewährende —2s Heleistete linchs des Uina erwran 5
vertretenden
Einziehung. Dauert Monate, so
sen. —
besonderen
in
tragen, Maßgabe des Krankenversiche bei einer 822. in Gemäßheit des Un .— 15⁵) LezeeeeIes P gesetzes gegen versichern. Unternehmer der Militär. der 8.gg. melche verwaltung rung dieser Bestimmungen, auch für alle der Räume folge Nachteile, welche der genannten Verwaltung etwa durch —2g . nach ün. in Beziehung . die vorgedachten Gesetze entstehen, mit dem von von dem ‿2 reah : hllde sowie mit seinem ganzen 2— 2 Vermögen. rungen zu In Fae. iissee haftet der vFvFr* der Militärverwaltung find in Rechnung
8
Sn gerfchen besendee Sa cheblgrg wird gich die durch Vorstehendes übernommene Verpflichtung seitens der Militärverwaltung nicht gewährt. 16) ar. Ae 8e 9 ,9, ns. b. Erklärung bintichtrtc Sdeekaane von Geschenken usw. n.,gnen, aceen 89
Wegen Unterlassung Geschenken und Zuwendung von 12 “ erbei beschä — 2— Beamten oder desß
bief , Prsene
* einer
Vergüt Außerdem kann der Unternehmer im Fall e rgütung zu er gänzlichen Abstandnahme von der Bauan iner Unterbrechung
ie Fortjetzung des Baues durch Umstände, welche von der 15 wenn
behͤrde oder deren Organen zu vertreten finb gehindert wird.
8 im nachweislich entstandenen wirklichen Schaörngeheheser, Ersatz des V ihres
bubegng zu überlassen.
gleicher Weise Nn der pincsde, —' Fortführun
Auf die gegen den Untern
ersatzforderungen kammen die etwa eingezogenen oder verwirkten Flas lefens en in Eeeehn. die Schadenersazforderung niedriger als die Vers so kommt nur die letztere zur
Die Lei
tse entsprechen.
Die Stelle, welche den
Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Ab
A. der benden Fer — -4. v ingung zum a
1.=w. Stelle T. dem Unternehmer die
och Sege 8 ete sger de ——
noch ni uf seine Kosten en
für seine —F auszuführen, wenn g Fristen auf —
seine Leistung 2222‿ 8 beREenne Maßg rder⸗ i.
die Berechnung der
Umstand gehinderk wird
der Unternehmer zum Schadeners — E.5 einen von ihm zu eehmer geltend zu machenden Schaden⸗
die U.tec.⸗=— d heneüechenen — .
ftebt s jeder der
Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß ders ras sces und neegen
Abl. ener sechs Meonate dem — —2 22 werden; mEemnais a — unbeschadet der
oder Vers der Vertrag 8 in Le daß selben ausbedungene 4 um die
unterbrechung verlängert wird
anderen
8) Güte der Leistung.
10) Entziehung der Leist
sind, oder
232ö.
Entziehung zur döeen der
8 der g.
angemessenen Frist aufzufordern. Von der verfügten Brief
gegen
dem Unternehmer eine Abrechnung
üiber die üen beedeha — q₰ ꝓ mi können im Falle der Entz nur belh desjenigen Betrages gewährt welcher EE Guthaben desselben unter “ der entstandenen
1b2 ist. 11) Ordnungsvorschri
Der Unternehmer oder dessen Vertreter
anderen Aenderungen an den
82 der
ũ und den — AREn 12— den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ 2 ee Fene 8 . -. Eerenen nach dem Urteil der Bauleitung untüchtig Arbeiter, welche
fiskalischen andere werden. naöAaeebeöeaeeeee
teilen an Beamte usw. hat der Unternehmer eine Erklärung nach be⸗ stimmtem Muster zu unterzeichnen.
ung.
uschlag erteilt hat, ist berechtigt, desselben er.
redungen be⸗
der verlaufenen Zeit nicht genügend gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht
der Leistung ist der Un durch ein⸗
unter An⸗ senden Mängel nordnungen unter Bewilligung
8hn wird dem Unternehmer durch ein⸗ 9* Behändigungsschein
die ausgeführten Leis⸗
eer zustehenden ⸗7.1 und den Umfang der
desselben zum Schebeversoß finden d 1— döeeee-hen,
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itgeteilt. dem Unter⸗
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längstens
der von dem Garnit
gewährt.
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Vor Empfangnahme 5—4ö
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mner lichen Anordnungen
“ Von der veaeaen Eerien egs⸗ anberaumt und dem oder mittels Ueber
a mers für seine
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lizeilicher Be-eessgnpa
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Besecs dae, e 1Artrcrtefscemme —
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de wehdet de
Beamten einzureichen. 17) Zahlung.
1) Aufmessung während des Baueß und — 2—2 Beamte ist
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bei der te so soll das dem dems⸗ gleichwohl nicht vorenthalten werden.
18) Verzicht auf in Geltendmachung aller wibht vorbehaltenen Ansprüche.
ausdrückli
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19) Zahlende Kasse.
begeichneten “ eeeererker
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de R 11“
— S 2) Sicherheitsstellung (Kaution).
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2
don dcuth EW
deren 2 ö— —
Kautionen 42 82 8
Renten in
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zu beien gerrent ösren e’
an der in den 1ö.
8 en beizufügen.
2⁰0) Haftpflicht.
Eürzas. een
ung der Ablöfsung