. 90.
Einzelne U
Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; fur Berlin außer den Postanstalten und Zritungsspeditruren sur Brlbstabholer 8 auch die Expedittion SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
1 ummern kosten 25 ₰.
—
Insertionspreis für den Raum diart Vruchgeile 20 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
und Abniglich Preußischen Staatsanzeigers
des Dentschen Reichsanzeigers
8 8 Inhalt des amtlichen Teiles: 1
Ernen
Bekanntmachun elektrischen
Deutsches Reich. nungen ꝛc.
betreffend die zur Beglaubigung dur
Königreich Preußzen. .
ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen onstige Personalveränderungen. et, betreffend die Erweiterung d dermachung bbeeresen die Au wahlen für den Rei Betanmmachung, betreffend die —2 des preußischen kaatsschuldhuchs im abgelaufenen Göeschche
mheige, bet sarsealavadecfen
die Ausgabe der Nummer
die
rüfͤmter im Deutschen Reiche zugelassenen Systeme elektrischer Meßgeraͤte. 8e
und
es Stadtkreises Münster. slegung der Waͤhlerlisten
M. „Geset⸗
S Reg
S.
Am Am
ma Sa
in
ierun nennen.
Auf Grund
dcen Mebenehaans der sind die folgenden Prüfäm Clek) Umschaltzaͤhler fuͤr Gleichstrom,
strom 8 Form P und N, in Charlottenburg,
die R Fehe güschen Zeitsce 8
Seine Majestät der König haben A
richter in Dr. K. richter in Lehe, in Buer, zum —2 daselbst, zum Amtgrichter in Kirchen,
daselbst, b die Geri dencen Mecke in Bonn und Zimmer⸗
bach
in S
Deutsches Reich. eine Majestät de
den praktischen Ar ger
Bekanntmachung.
vom zur Beglaubigun
durch di ter im Beutschen 2 294
eich zu
orm
rizitätszählerfabrik H. Aron in .-Lernee
2) Unschaltzaähler uͤr ein⸗ und mehrphafigen 8 a 3
der Elektrizitätszählerf 8) Motorzähler für
ummern 1, 2, 3 erhalten.
Eine Bekanntemechne ft, von deren Berlin N.,
ius Springer,
rücke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 18. März 1903. lrausch.
r Kaiser haben Allergnädigst geruht: t Dr. Sannemann zum Kaiserlichen Lund Mitglied des Gesundheitsamts zu er⸗
§ 10 des Gesetzes, betreffend die elek⸗
1. i 1898 (R. bl. 2g elektrischer Meß⸗ elektrischen
elassen worden: K und L,
der
Wechsel⸗
Aron
Gleichstrom, Form GW. GWU, GB
en Gk. dior eeenr gitats⸗Aktiengesellschaft vormals Schuckert Biese Füsees deben vorstehender Reihenfolge entsprechend
Beschreibungen erfolgt in der Verlagsbuchhandlung
Monbijouplaß 3) Sonder⸗
Der Prafident der Piostansc Fschüschen Reichsanstalt.
Koönigreich Preußten.
den Gerichtsassessor Rexroth in Saarbrücken zum
richter daselbst,
Uergnädigst geruht:
Land⸗
den Gerichtsassessor Nebelung in Königsberg i. Pr. zum
tsrichter in Johannisburg, den Gerichtsassessor Lendzi tsrichter in Wischwill
den Gerichtsassessor
Frankfurt a. Oder, die Gerichtsassessoren Dr. Stein Sußmann in Schneidemühl zu den Gerichtsassessor Kropp aus
hart in Jüterbo Rodenberg zum
den Gerichtsassessor
den Gerichtsassessor Dr. Seligmann in Frankfurt
den Gerichtsassessor
den Gerichtsassessor Prang in Cöln zum
un in Düͤsseldorf zu Amtsrichtern in Duͤsseldorf,
die EI oren —— in Rüdesheim zu un
Dr. von
aarbrücken zu ernennen, sowie 8 u genehamigen. daß der Landgerichtsdirektor Dr. Leus
enstein an das Landgericht I in Berlin versetzt wer
—
an in Königsberg i. Pr. zum
Dr. Günther in Berlin zum Amts⸗
und
Amtsrichtern in Gnesen, Amts⸗
Bödiker in Lehe zum Amtsrichter
a. M.
Loewenstein in Frankfurt a. M.
Amtsrichter
Schaetzel in Cöln und Amtsrichtern in M.⸗Glad⸗
den Gerichtsassessor Diehl in Mayen zum Amtsrichter
ner e.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat Bra 9 in ö35ö Oberregierungsrat, den Regierungsassessor Dr. jur. Kautz in Johannisburg
zum Landrat und
den bisherigen Hofkammerassessor Eismann zum Hof⸗
kammerrat zu ernennen, sowie
dem Direktor der Elisabethenschule und des städtischen
Lehrerinnenseminars in Frankfurt a. M. Dr. Karl Rehorn
den Charakter als Schulrat mit dem Range einesMats vierter
Klasse zu verleihen. 1
Geset, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Münster.
Vom 31. März 1902.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer — was folgt: 8* .
1 §1.
Mit der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Münster
werden, unter Abtrennung von dem Landkreise Münster, auf
Grund der in den Anlagen unter I bis III abgedruckten Ver⸗
träge vom 28. April 1902 *) vereinigt: 9 die Landgemeinde Lamberti,
von der Landgemeinde Uederwasser die Bauernschaften
Gievenbeck und Uppenberg, des
8) von der Landgemeinde St. Mauritz das im Eingange zu III näher bestimmte
1 2. Dieses Gesetz tritt am 18 &ra 1908 in Kraft.
MUMrkundlich unter Unserer Höchste und — Königlichen ,—. nee Gegeben Berlin im Schloß, den 31. März 1903. (L. 8S.) Wilhelm. Graf von Büͤlow. Schönstedt. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. tudt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. Budde.
“ Justizministerium. Der Rechtsanwalt Jonas in Eberswalde ist zum No ar ür den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines
itzes in Eberswalde, und - 28, Rechtsanwalt Josef Meyer in Werl zum Notar
ür den Bezirk des Ober andesgerichts mit Anweisung fänes Amtssitzes in Werl, ernannt worden. 8 8— 18
Minist erium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinalangelegenheiten.
irektor der Chirurgischen Universitätsklinik, Pro⸗ e A Biers in Bonn ist zum Medizinalassessor bei dem föslen Baltollegium der Rheinprovinz ernannt worden. 11 Der Regierungsbaumeister Schmid in Marienburg ist zum Provinzialkonservator der Provinz Westpreußen bestellt e 2 Gesanglehrer des “ in Waldenburg, Kantor Hermann Tschirch ist der Titel „Königlicher Musikdirektor“ verliehen worden.
Landwirtschaft, Domänen *
inisterium für Minister nd Forsten.
u
8
Der bisherige Oberlandmesser Richard Hempel in 48 Selaadn Per Zfichohichoeee ernannt worden. Ihm ist eine etatsmäßige Vermessungsinspektorstelle bei der Generalkommission in Hannover verliehen.
Die Oberförsterstelle Kolpin im Regierungsbezirk
Potsdam ist zum 1. Juli 1908 anderweit zu besetzen.
Ministerium des Innern. 15 8 Bekanntmachung.
88 Nachdem Verordnung vom 28. März d. J. — Reccsegesänd 111 — bestimmt worden ist, daß Neuwahlen für den Reichstag am 16. Juni d. J. vorzunehmen
ind, setze ich hierdurch auf Grund des § 8 des Wahlges fen den Reichstag vom 31. Mai 1869 des § eheaüehse
.— sind bier nicht abgedru
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 22.
reglements vom 28. Mai 1870 fest, daß die Auslegung der ählerlisten am:
— Montag, den 18. Mai d. J., zu beginnen hat. 1 herlin, den 14. April 1902.
Der Minister des Innern.
8 S.
von Bischoffshausen.
Der Oberregierungsrat Brasch ist dem Regierungs⸗ präsidenten in Köslin zugeteilt worden.
8 Dem Landrat Dr. jur. Kautz ist das Landratsamt im Kreise Johannisburg übertragen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Das Preußische Staatsschuldbuch ist auchsin dem Ende März d. J. abgelaufenen Geschäftsjahre seitens der Be⸗ sitzer von Schuldverschreidungen der konsolidierten Staats⸗ . lebhaft in Anspruch genommen worden.
ie Zahl der eingetragenen Konten betrug Ende März
1901: 28909 über 1491682 ℳ,
1902: 80 387 „ 1 977 323 650 ℳ, sie ist bis Ende M
3 1903 auf 31 383 über 1 629 887 500 ℳ
gegen. .
Von diesen Konten entfallen 86 Proz. auf Kapitalien bis zu 50 000 ℳ und 14 Proz. auf größere veehrteni
sche Personen 18 919 Konten über 727 556 400 ℳ., für juriste
5769 Konten übher 617 979 100 ℳ und für ohne juristische Persönlichkeit 5974 Konten über ragen. Die 9 der Konten für Bevormunbete
t Stehenbe betrug 1834. 1b
in sich die Empfoe grechtigten von der Staatsse igungskafse
ℳ
on den halbjährlich 18 in Berlin durch Wer
g; 9 ee Anlagen zu diesem Geses — s. „Gesetzsammlung“ 1908
oder Poftanweisung direkt zusenbden, 5839 wurden durch Gutschrift auf SAchabant rokonto berichtigt und 18 806 Posten wurden bei den mit ber A
zahlung betrauten Königlichen Kassen und Reichsbankanstalten oben.
Von den Konteninhabern wohnen 27 011 in Pre 2 4020 in anderen Staaten Deutschlands, 202 in den üb⸗ Staaten Europas, 15 in Asien, 18 in Afrika, 54 in Amerika und 3 in Australien.
Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen 2— von
Konsols zu empfehlen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden, und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaben unbedingt sichern wollen, der ihnen, so lange ihr Recht von dem jeweiligen ve⸗ der 5— und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht. 8.2 Verwaltungskosten werden von den Konten⸗ inhabern nicht erhoben. Für jede Einschrift ist ein ein⸗ maliger Betrag von 25 Pfennig für jede angefangenen 1000 ℳ des Kapitalbetrages, über den verfügt wird (mindestens 1 ℳ) zu zahlen. 1
Die von uns herausgegebenen „Amtlichen Nachrichten über das Preußische Eraatsschuldbuch⸗, welche über Zweck und Einrichtung des Schuldbuchs Genaueres enthalten, können durch jede Buchhandlung oder direkt von dem Verlage J. Guttentag, G. m. b. H., Berlin, für den Preis von 40 dder durch die Post frei für 45 ₰ bezogen werden.
Berlin, den 8. April 1903.
Hauptverwaltun der Staatsschulden. von Hoffmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 der Sea e eseea. halt nemer Nr. 133 das etz, betreffend die Erwei 1ase e Mhatr, B0, 87. Mftr 1875. —veiterung des Berlin 17122 a. April 1903. önigliches Gesetzsammlungs Weberstebt. —
Nichlamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 17. April.
Obebchen Fhosaeeee D. Dryander itt mit Uelaut mech
“