1903 / 94 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Wir sind dann aus den Gründen, die ich mir schon anzudeuten erlaubt habe, in dem Gesetzentwurf nicht so weit gegangen, Minimal⸗ vorschriften hinsichtlich der Bebauung herzustellen, weil das Maß an die Sicherheit und Bequemlichkeit usw., das gefordert werden muß, in den einzelnen Landesteilen zu verschieden ist, und weil wir glauben, es sei zweckmäßig, das wie bisher den Baupolizeiverordnungen in den einzelnen Regierungsbezirken zu überlassen.

Dagegen hat man einstweilen vorgesehen, Minimalvorschriften aufzustellen hinsichtlich der Benutzung der Gebäude. Denn die besten Polizeiordnungen über die Bebauung nützen nichts, wenn sie zwar zunächst beobachtet, aber bei der Benutzung, durch die Belegung mit zu viel Menschen, mit zu zahlreichen Personen, unwirksam gemacht werden. Hier ist viel nachzuholen, indem man nicht nur die Her- stellung der Wohnungen, sondern auch ihre dauernde Benutzung in eine gewisse Kontrolle nimmt. Wir haben in dieser Beziehung im Westen, namentlich im Düsseldorfer Bezirk, einige Vorgänge ge⸗ schaffen, die nachher allgemeine Nachahmung gefunden haben, und auch bei diesem Gesetzentwurfe berücksichtigt worden sind.

Aber, meine Herren, die beste Bauordnung und die beste Woh⸗ unngsordnung wird nichts nutzen, wenn nicht eine angemessene Kon⸗ trolle oder ich will lieber sagen eine herzliche Fürsorge betätigt wird. Deswegen ist es vorgesehen, daß auch eine gewisse Aufsicht stattfindet, daß die Kommunen selber diese Aufsicht üben; denn es wird alles daran liegen, wenn wir auf diesem Gebiete weiter kommen wollen, die Gemeinden selber an der ganzen Sache zu interessieren, nicht schablonenhaft vorzugehen, sondern den Gemeinden die freudige Initiative zu überlassen. Deswegen wird den Gemeinden in erster Linie die Fürsorge auf diesem Gebiete überlassen, und zwar ist vorge⸗ sehen, bei großen Gemeinden besondere Wohnungeämter zu bilden.

Es wird sich ferner im Laufe der Entwicklung ergeben, daß auch in den wichtigeren Regierungsbezirken die Regierungspäsidenten mit derartigem Beirat versehen werden, wie er dem Regierungsbezirk Düsseldorf in dem Wohnungsinspektor nach den Bestimmungen des letzten Etatsgesetzes bereits beigegeben ist.

Ein wichtiges Kapitel ist die Förderung der Wohnungen dieser lleinen Leute, indem man ihnen die Straßenherstellungskosten er⸗ mäßigt, indem man die Kosten für den Bezug des Wassers und der⸗ gleichen, wo es erforderlich ist, ermäßigt.

Meine Herren, wir haben also auf administrativem Gebiete und hoffentlich künftig auch auf legislativem Gebiete den Rahmen geschaffen, innerhalb dessen sich eine zweckmäßige Fürsorge auf dem Wohnungsgebiete betätigen kann.

2 Wir sind aber ferner dazu übergegangen, wie dem hohen Hause la bekannt ist, im Laufe der letzten Jahre in immer steigendem Maße auch für unsere eigenen staatlichen Arbeiter und Bediensteten zu sorgen.

Ich darf mir erlauben, Ihnen in dieser Beziehung einige Daten vor⸗

8 zutragen.

b Es ist bekannt, daß die weitgehendste Fürsorge auf dem Gebiete des Wohnungswesens für die Arbeiter und minder bemittelten Be⸗ amten seitens der Eisenbahnverwaltung betätigt worden ist. Wir haben regelmäßig im Ordinarium des Eisenbahnetats Summen von 1 bis 1 ½ Millionen zur Errichtung von Dienstwohnungen fhr mittlere und untere Beamte ausgebracht. Es ist S— e allen Bahnhofeumbauten und bei der Anlegung 1 8 auf die Errichtung von Dienstwohnungen für eees. 1“

rücksichtigt worden, wobei man zugleich die Interessen des Betr⸗ wie der Fürsorge für diese Beamten gefördert hat. 1 Wir haben aber ferner im Extraordinarium des Heen e. 5. für 1900 bis 1903 allein für Verbesserung der 28 in den östlichen Grenzgebieten 6 Millionen aufgewendet, 18 die Eisenbahnverwaltung auch in erster Linie bei den Wehnangegesche bericscht vatge, d di Gisebabrveevaltun dem hohen Hause vorzulegen. Bishe⸗ n.S F eee. aus diesen Gesetzen die Summe von 25 Millionen .

, dem letzten sechsten Gesetz, was unlängf 1 verabsch es wird ce voraussichtlich ein Betrag von 7 bis 8 Millionen ü hat die Pensionskasse der Eisenbahnarbeiter, 19 89 Staat alljährlich Zuschüsse leistet, 7 ½ Millionen für F 1e willigt. Diese Fürsorge des Staates hat es 8 8 828 es Rechnungsjahres 1903 34 230 aus Staatsmitte 8 2 2 Wohnungen von Eüsenbabnbeviensteten innegehabt he28 2 ee gae 5 79 on mittleren und 2 1 dee g-a. e Aus e .r Pensionskasse waren

2391 Kleinwohnungen hergestellt. ;

vaüah fu wir vorgegangen seit Jahren auf e9 v8 der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung. Die reu ihrerseits konstant seit einer Reihe von Jahren 8 Peangs selbst gebaut, teils Prämien, teils unentgeltliche Dar 1 8 um den Arbeitern die Erbauung eigener Häuser zu r find auf diese Weise 13 Millionen für derartige Zwe e 77 5 worden; und auch aus den Wohnungsgesetzen hat die S. 2 eine Summe von 4 Millionen für derartige Zwecke 88 n

wird aus dem neuen Gesetz wahrscheinlich einen weiteren Betrag

men. 3 veeeee erinnern, daß wir mit den Mitteln des Etats in den letzten Jahren dazu sibergegangen sind, in erbeblichem 55 Wohnungen für Instleute in den Forsten 8 b-..; S t weniger als 4700 Beamte⸗ arbeiter, und daß daraus nich 1 902 Instleutewohnungen 1eshe Secn 88 de,--u Zustimmung des Landtages au⸗ V bauen; es sind seit 1894 ar ichem Maße Häuser zu ; naeenerae 820eo er. aeema. vtss geathes nur aus mit diesen Details n ¹ noch .2n e den letzten Jahren auch dazu Knd, in den Grenz⸗ und Industriegebieten, namentlich von Rheinlan

9 2 68 2 Berlin, Mittwoch, den 22. April und Westfalen und von Oberschlesien, in erheblichem Maße für Gendarmen Wohnungen zu bauen, teils mietsweise zu beschaffen.

Ich glaube also, daß der Staat in dieser Beziehung alles getan hat und ferner tun wird, was von ihm vom Gesichtspunkte einer an⸗ gemessenen Fürsorge für seine eigenen Arbeiter und Beamten verlangt werden kann.

Nun hat der Antrag des Herrn Abg. Weihe, wie er in früheren Jahren gestellt war, ganz allgemein die Tendenz verfolgt, das Rentengutsgesetz von 1891 in den Dienst der Wohnungsfürsorge für Arbeiter zu stellen und also dem Staate ganz allgemein die Aufgabe zu übertragen, die Fürsorge für die Arbeiterwohnungen zu übernehmen. Meine Herren, die Bedenken, die damals der Herr Vizepräsident des Staatsministeriums, Dr. von Miquel, der damalige Minister für Landwirtschaft, Freiherr von Hammerstein, geltend gemacht haben, muß ich meinerseits auch durchaus aufrecht erhalten. Ich meine, es würde ein Schritt sein, der zu ganz außerordentlichen Konsequenzen führt, die Staatsregierung mit einem unabsehbaren Obligo belasten würde, wenn der Staat dazu übergehen wollte, seiner⸗ seits auch die Fürsorge für die Wohnungen der Arbeiter ganz all⸗ gemein zu übernehmen. Auf diesem Gebiete ist durch das erfreuliche Zusammenwirken der privaten Bautätigkeit, der Tätigkeit der Bau⸗ genossenschaften und der Gemeinden wie der Landesversicherungs⸗ anstalten außerordentlich viel geschaffen worden und wird weiter ge⸗ schaffen werden, wenn man, wie es bei derartigen Dingen notwendig ist, mit einer erheblichen Reihe von Jahren oder Jahrzehnten rechnet. Ich möchte erwähnen, daß allein die Landesversicherungsanstalten bisher die Summe von 103 Millionen für derartige Zwecke hergegeben haben und daß auch die Entwickelung der Baugenossenschaften eine durchaus erfreuliche und in steigendem Maße wachsende ist. Während wir im Jahre 1897 134 Wohnungs⸗ und Baugenossenschaften hatten, ist diese Ziffer im Jahre 1903 auf 434 gestiegen, hat sich also von 1897 bis 1903 um 300 vermehrt, ein höchst erfreulicher Fortschritt auf dem in Rede stehenden Gebiet.

Meine Herren, ich glaube, es würde heißen, diese in der besten Entwickelung begriffene Tätigkeit zu unterbinden, wenn der Staat nun seinerseits dazu übergehen wollte, die ganze Wohnungsfürsorge für Arbeiter zu übernehmen. Ich meine, er kann das auch nicht, wenn man die finanziellen Konsequenzen eines solchen Schrittes überblickt. Der Antrag der Herren Dr. Weihe und Genossen, wie er früher ge⸗ stellt war, ging bekanntlich ganz allgemein dahin, Rentengüter, die aus einem Haus mit Gartenland bestehen, durch die Rentenbanken beleihen zu lassen und auf diese Weise staatsseitig den Kredit einzu⸗ setzen. Es ist schon damals vom Herrn Minister von Miquel mit Recht darauf hingewiesen worden, daß man unmöglich die Staatstätigkeit nur gerade auf diese Fälle der Schaffung von Arbeiterwohnungsgelegenheiten beschränken könnte; denn die Arbeiter, die in der Lage sind, sich ein Haus mit Garten zu beschaffen, sind im allgemeinen sehr viel günstiger gestellt als die Tausende und Abertausende von Arbeitern in großen Städten, die sich eine derartige Annehmlichkeit nicht verschaffen können. Wollte man die staatliche Tätigkeit bei diesen verhältnismäßig bestsituierten Arbeitern einsetzen, so würde man sie den Arbeitern nicht verfagen können, die verhältnis⸗ mäßig erheblich ungünstiger situiert sind, und es kann keinem Zweifel unterliegen es ist das damals besonders von dem Herrn Abg. von Zedlitz hervorgehoben worden —, daß man auf diese Weise zu Aufwendungen kommt, die in viele Hunderte von Millionen gehen würden. (Sehr richtig! links.) Von anderer Seite sind diese Auf⸗ wendungen sogar als in die Milliarden gehend bezeichnet worden.

In dem früheren Antrag Weihe und Genossen war gesagt worden, es sollte zunächst eine e p 5 eeeer en 8 S-re,

willigt werden, und es solle nachher dem Finanzminister un überlassen werden, wie hoch die Mittel in den künftigen Jahren zu bemessen seien. Man täusche sich nicht: wenn das Gesetz überhaupt eine haben 1““

von 2 Millionen gar nicht zu rechnen. ür

Feneh n⸗ größere Summen handeln, die die Staatskasse in höͤchstem Maße belasten würden. Nun wollen Sie sich doch mal die Situation unseres Se 1.ee ine Eisenbahnschuld, die in Höhe von . Soht Fabescer 8 die ja in günstigen Zeiten ihre vollkommene, ja überreichiche Deckung aus den 8 Se-. 8 a-G veeen

8 erfährt. Aber man uch m. F und da bitte ich, sich die Situation zu vergegen⸗ wärtigen, daß dem Staate die Verzinsung einer derartigen Schuld obliegt. Auf allen Gebieten wachsen die staatlichen Aus⸗ gaben, und dies 8 drängt es I. 11“

veiter wachsen zu lassen. 5 Zahte 1890/91 sich die gesamten Ausgaben des Staates auf 1 700 000 000 sich beliefen und im Jahre 1903 auf einen Betrag von 2 500 000 000 gestiegen sind, also in 13 Jahren eine Steigerung der Staatsausgaben um 800. Millionen Markl Allein die eigentlichen Staatsverwaltungsausgaben, die im Jahre 1890/91 360 Millionen Mark betrugen, sind im Jahre 1903 auf 552 Millionen enpeexechrelt alh ws Jahens Felhieren Shan, ünn, nene

usgaben um fam illionen Mark. vehaeta auch noch in Erwägung ziehen die kolossale Zu⸗ nahme der Reichsschulden, die in letzter Linie doch auch die Schultern der Bundesstaaten belasten. Während das Reich im Jahre 1886

2 auf 2700 Millionen gesteigert, so

x1 F hnückit von 2250 Millionen Schulden gemacht hat.

Bei dieser Zunahme der Ausgaben auf allen Gebieten bei uns,

bei der kolossalen E“ 8 der für

rmen Reichsschulden mu nicht nur der Herr Finanz⸗ 8 sondern 72 s 8 Seg vera. he doppelt hüten, neue Ausgaben auf den Staat zu übernehmen, die dinüchtlich ihrer Tragweite gar nicht übersehbar sind.

Der Antrag der Herren Dr. Weihe und Genossen, wie er früher

ger und Königlich Preußischen Staatsanzei

ger. 1903.

gestellt war, lag auch insofern ganz außerhalb des Rahmens des Renten⸗ gutsgesetzes vom Jahre 1891, als dieses bekanntlich einen agrar⸗ politischen Zweck verfolgt, nämlich den, den mittleren und kleineren ländlichen Besitz in unseren Landesteilen zu verstärken da, wo es not⸗ wendig ist, und daher die eigentliche Fürsorge für die Wohnungen der Arbeiter ganz außerhalb des Bereiches seiner Aufgaben läßt. Wollte man ganz allgemein die Fürsorge für die Arbeiterwohnungen in den Bereich der Staatsaufgaben ziehen, so würde man damit ganz über den Rahmen des Gesetzes vom Jahre 1891 hinausgehen.

Der Herr Abg. Dr. Weihe und die Herren Mitantragsteller haben ja nun den Antrag jetzt dahin beschränkt, daß die Tätigkeit der Rentenbank nur eintreten soll, soweit es sich um Arbeiterwohnungen mit einem halben Morgen Gartenland handelt. Es bietet das vielleicht eine Brücke zu dem Gesetze von 1891. Wir müssen daran festhalten, daß die Tätigkeit der Rentenbank nur eintritt, soweit es sich um die kolonisatorischen Zwecke der von mir gedachten Art handelt, also soweit es sich um Stellen handelt, wo aus der ländlichen Stelle selber der Lebensunter⸗ halt ganz oder doch wenigstens zum Teil für den betreffenden Inhaber gewonnen wird. Wir können nicht dazu übergehen, bloße Wohnungs⸗ stellen mit einem Stückchen Ziergarten durch die Rentenbank beleihen zu lassen, sondern müssen an dem Grundgedanken des Gesetzes von 1891 festhalten, daß der Inhaber wenigstens zum Teil seinen Lebens⸗ unterhalt aus der ländlichen Stelle ziehen muß. Ich bin aber mit dem Herrn Minister für Landwirtschaft aus Anlaß dieses Antrags der Herren Dr. Weihe und Genossen in Verbindung getreten, um ein Entgegenkommen zu betätigen, soweit es möglich ist, und habe mit dem Herrn Minister für Landwirtschaft vereinbart, daß wir hinsicht⸗ lich der Feststellung dieser Grenze so weit gehen wollen, wie wir es eben gegenüber dem Gesetze von 1891 verantworten können. Ich bin der Ansicht und die landwirtschaftliche Verwaltung stimmt mir bei, daß es nach dem Gesetze von 1891 selbst zulässig ist, auch Wohnstätten für industrielle Arbeiter mit Hilfe des Rentenbankkredits ins Leben zu rufen, sofern auch diese industriellen Arbeiter, wie ich es eben an⸗ gedeutet habe, wenigstens einen Teil ihres Lebensunterhalts aus der ländlichen Stelle ziehen, nicht aber reine Industriearbeiter sind. Ich erkenne durchaus an, daß wir auch ein allgemeines Interesse haben, diese Verbindung der industriellen Arbeiter mit der Landwirtschaft aufrecht zu erhalten, zu verhüten, daß diese Arbeiter ganz ihrem land⸗ wirtschaftlichen Betriebe entfremdet werden und ganz in die Stadt ziehen, ganz sich zu industriellen Arbeitern umwandeln. Wie ich schon angedeutet habe, wird die landwirtschaftliche Verwaltung und die Finanzverwaltung hinsichtlich der Ausdehnung dessen, was nun als mittlere oder kleinere ländliche Stelle anzusehen ist, in der wohl⸗ wollendsten Interpretation so weit gehen, als es das Gesetz vom Jahre 1891 zuläßt. Wir werden damit einen Versuch machen denn um

einen solchen Versuch handelt es sich zunächst —, bei dem auch gewisse nähere Grundsätze hinsichtlich der Arbeiter noch festzustellen sind mie—

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gegenüber rein ländlichen Stellen, und bei denen namentlich die Garantie geschaffen werden muß, daß die Stellen nicht einfach der Geundstuück spekulation verfallen. In dieser Beziehung wird es noch näberer Er⸗ wägungen bedürfen.

Ich kann mich dahin refümieren, meine Herren, daß ich glaube, nach wie vor die grundsätzliche Rebernahme der Wohnungsfürsorge für die Arbeiter im allgemeinen auf den Staat ablehnen zu müssen, daß ich aber durchaus die Wichtigkeit anerkenne, diese halb landwirt⸗ schaftlichen, halb industriellen Arbeiter auch der landwirtschaftlichen Seite ihrer Tätigkeit zu erhalten, und daß ich mit dem Herrn Minister für Landwirtschaft in der wohlwollenden Interpretation des Gesetzes von 1891 soweit als angängig gehen werde, um den Wünschen, die in dem Antrage zum Ausdruck gekommen sind, nach Möglichkeit entgegenzukommen. (Bravo!)

. Abg. Kaselowsky (nl., auf der Tribüne schwer verständlich) spricht sich für den Antrag g28

Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp. ves b e Verhandlung über den Antra

rden sind, haben sich als begründet erwiesen. ch die Lhc ha ee nicht geändert. Wir haben vor 8,23 darauf hingewiesen, daß Zehntausende von Arbeitern genötigt sind, fortwährend ihren Wohnsitz zu wechseln, um Arbeit zu finden. Diese sea ahen wären genötigt gewesen,

: Die Bedenken, die von meiner geltend ge⸗ Seitdem

ihr 7 75 oszuschlagen. ären diese Besitzungen Rentengüter gewesen, 2 tteatl Lcgehen mit den Schaden zu tragen gehabt. In Bünde in Westfalen sind 1700 solcher Arbeiterwohnungen erri⸗ tet worden. Das ist erfreulich; aber diese Wohnungen sind auch errichtet worden, ohne daß der Staat mitgeholfen hat. Dann ist zu 5eege daß dort eine große Hausindustrie vorhanden ist. Endli darf nicht vergessen werden, daß die Arbeiter in ein Abhängigkeits⸗ verhältnis zu den Arbeitgebern Welche Früchte das zeitigt, haben wir jüngst in Westfalen eleheng wo 4000 und mehr Arbeiter ausgesperrt worden sind. Der Minister hat uns ja heschi[dert, was alles von den Gemeinden, emeigegfegen Körper⸗ scaften und Versicherungsgesellschaften auf diesem Gebiete geschehen ist. Nach seinen glänzenden Darlegungen hätte ic eine ebenso strikte Ablehnung erwartet, wie sie der Kinister von Miquel gegeben hat. Aber er hat im Prinzip nachgegeben, es steht jetzt nur noch der Umfang und die Art des Einschreitens in rage. Das bedauern wir. Aber wir werden nach wie vor in der vphesüon verharren. Wir lehnen jeden Eingriff des Staatskredits ab. o sind denn die glänzenden Resultate der Rentenguts⸗ bildung? Ich vermisse den Nachweis dafür. Wenn andere Potenzen vorhanden sind, ist es nicht Aufgabe des Staats, frei⸗ willige Verpflichtungen einzugehen. Man sollte sich darüber seeven daß die Arbeiter im Wege der Genossenschaft die Wohnungsfrage regeln können, wobei sie selbst mitzusprechen haben, während 2 Antragsteller alles von oben reglementieren will. Die Grenzen, d der Finanzminister für das Reichswohnungsgesetz h 2 4. b— unsere volle Zustimmung. Wir werden ace den Antrag ablehnen

Abg. Glatzel (nl.): Wi 82 . grammatische Erklärung ee . seine pro⸗ vorliegenden Fafsung nicht dem erwünschten Irbed mir in der

deshalb habe ich ihn nicht mit cerh e mw entsprechen, Anregungen sind doch 29 .— * die darin gegebenen einzelnen Industriezentren berrscht dauernde Wo stimmen werde. In

eine Arbeiter weg, so kommt

die noch des näheren erwogen 1