Der Antrag Pichler wird abgelehnt; nur die Hälfte des Zentrums.
und der Rechten angenommen, ebenso § 2. nur vereinzelte Deutschfreisinnige und Nationalliberale.
tungstermin auf weitere Antrag wird ab und ebenso der 2 ändert angenommen.
elehnt gegen eine Minderheit des Zentrums
vorgeschlagene Resolution, nach welcher den durch
gelegenheit geschaffen werden soll. Damit ist die zweite Beratung beendigt 8 Schluß nach 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnersta der Krankenkassennovelle.)
Preußischer Landtag. Haäaus der Abgeordneten. 59. Sitzung vom 22. April 1903, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die weitere Beteiligung des Staats an dem Unter⸗ nehmen der Altdamm⸗Kolberger Eisenbahngesell⸗ chaft und an dem Baue von Kleinbahnen, und in Kasidun damit die Beratung der Denkschrift über die Ent⸗ wickelung der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen und der Nachweisungen über die Verwendung des Kleinbahnfonds.
Ueber den ersten Teil 1“ ist in der estrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. u1
ge Abg. Brütt (freikons.) berichtet über die Denkschrift und die Nachweisungen über die Verwendung des Kleinbahnfonds.
Die Forderung von 5 Millionen Mark zur Förderung des Baues von Kleinbahnen wird ohne Erörterung bewilligt.
Abg. Nölle (nl.) berichtet sodann über die Forderungen zur Beschaffung von ecieu (5 791 000 ℳ); die Summe
wird ohne Erörterung genehmigt. *
wi dechne wird diesForderung zur weiteren Beteiligung des Staats an dem Unternehmen der Altdamm⸗Kolberger Eisen⸗ bahngesellschaft durch Uebernahme von 104 000 ℳ neuer
nmaktien bewilligt. 1 See wird auch der Gesetzentwurf im ganzen ange⸗ nommen.
Es folgt die erste und zweite Beratung des Gesetzent⸗ wurfs, betreffend die Bebauung und ehe⸗ maliger Wallgrundstücke in Frankfurt a. M.
Abg. Oeser (freis. Volksp.) gibt einen historischen Ueberblick über die bauliche Entwickelung der Stadt Frankfurt a. M. und empfiehlt ie Annahme des Gesetzentwurfs, die im Interesse der Stadt liege. Ueber die rechtliche Natur der alten „Wallservstut⸗, die aus der Zeit der Entfestigung Frankfurts zu. Anfang des
vorigen Jahrhunderts herrühre, beständen in der Rechtsprechung und in der wissenschaftlichen Beurteilung vielfache Zweifel und weit⸗ 2 eehende Meinungsverschiedenheiten, es sei daher eine gesetzliche Fest⸗ legung des Rechts dringend geboten. Geheimer Oberregierungsrat von Falkenhayn (auf der Tribüne sehr schwer verständlich): Den Ausführungen des Herrn Vorredners kann ich mich nur anschließen. Es handelt sich bei diesem Gesetz⸗ entwurfe lediglich darum, ein seit langem geltendes Recht gesetzlich 8 fetee Ditfurth (kons.) Kübt namens seiner Partei die Erklärung ab, daß auch sie auf dem Boden des Gesetzentwurfes stehe. 8 Abg. Wellstein (Zentr.) erklärt die Zustimmung der Zentrums⸗ raktion; die Stadt Frankfurt habe ein Recht auf Benutzung der
d 1 3 14½ 12 J3 aa; mann (nl.): Auch meine politischen Freunde stimmen dem Gesetze zu.
Der Gesetzentwurf genommen. 1 8
In erster und zweiter Lesung wird auch der Geset⸗ entwurf, betreffend die E Tr.ic8, nh
Provinz Hessen⸗Nassau geltenden⸗ u⸗ 1 seae hehetecen Bestimmungen, ohne Erörterung urch Zustimmung erledigt. 1 2 nächsten Gegenstand der Tagesordnung She erste und zweite Beratung des Gesetzentwurfs vr. dehnung des Gesetzes, betreffend die Ablösung der Real⸗ lasten in der Provinz Schleswig⸗Holstein, 88 3. Januar 1873 auf den Kreis Herzogtum Lauenburg... muf den erd deta veS. ch ees väcch im allgemeinen einverstanden, bringt aber; 1 Eüscher bezügli Städte im Kreise Herzogtum Lauenburg, Eefügr che en bor vnd v 8 te gat dieienigen Gen,en ne Fülahe Zeit vom 3. Jo 1871 3 zum 1. Jan 900 1 we ben ch Moe FMbessung vnn den e.Se verlangt wird, mi 25 fachen Betrage abgelöst werden müssen. — 8 eün e n gskom missar widerspricht diesem Mhgfage S. bittet um Annahme des Gesetzentwurfs. Wenn in der Ablösung Reallasten etwas geändert werde,
wird darauf ohne Widerspruch an⸗
entstehe eine vngFeehhest 89 die 2 ie anderen Provinzen ausdehnbar sei. Nendeemg ns 1 Feeslit und Neukirch (freikons.) um Absetzung der zweiten Lesung von der Tagesordnung. 8 Das Haus beschließt demgemäß. . 28 2 zweite Be⸗ F dann die erste und eventuell auch zwe⸗
relca ntrags des Abg. Dr. Eckels auf .g eines Gesetzentwurfs zur A . ung fen. Seh bes
ie Enteignung von Grundeigentu⸗ 0r r 1194Emaag Antrage kann, wenn bis ertaae h 75
Königli erord der durch rechtskräftig durch Königliche Verordnung ode iich rersterfatigen
ß des Bezirksausschusses verliehen ist, der Bezirke
helclug biee 8 Planfetstellungbeschlug Ihechtan 82 Feag. riffnahme des nach seiner Maßgabe für das 11“ fice pruch genommenen Grundbesitzes ge hen Sicherheitsleistung gestatten., trifft weiter Be⸗ sti über die Sicherheitsleistung. süinüicen üper, 2ee af) begründet seinen Antrag, der im Interesse der Beschleuni gung des “ vekce saig üchten R. Ein Regierungskommis“ E. hüen e 8 liegen, sind dankenswert. erwünscht, deg Rüeiggoe n hennse leraig mee, ö““ t 3 den wird. eenn bisher die Regierung t eineme Viega jchen nicht an das Haus heran
Ptreten ist, so geschah dies lediglich aus verfassungsrechtlichen
1 ine lchen Antrage der ledenken. Unseres Erachtens widerspricht einem so JHSS. Artikel 9 der Verfassung. Am besten 1 15 8
stehenden Vorschriften praktischer gehandh
Der § 1 wird gegen wenige Mitglieder des Zentrums Der Antrag Wiemer wird abgelehnt, dafür stimmen
Zu § 3 läuft noch ein Antrag Pichler ein, den Gel⸗ 3 Jahre hinauszuschieben. Dieser
Albrecht. Der § 3 wird unver⸗ Angenommen wird noch die von der Kommission
das Phosphorverbot betroffenen Gegenden anderweitige Arbeits⸗ 1“ v““
g 1 Uhr. (Zweite Beratung
dafür stimmt
12
Abg. Fritzen (Zentr.): Wegen der schwierigen wir nicht in der Lage, den Gesetzentwurf ohne weiteres zu ver⸗ abschieden. Ich beantrage, denselben einer Kommission von 21 Mit⸗ gliedern zu überweisen.
Die Besprechung schließt damit. Kommission von 21 Es folgt
11“
chlie Der Antrag wird einer Mitgliedern überwiesen.
die Beratung des Antrags des Abg. Dr. Langerhans auf Annahme eines Gesetzwurfs zur Ab⸗ änderung des Gesetzes über die . Ehren⸗ gerichte, das Umlagerecht und die Kassen der Aerzte⸗ kammern vom 25. November 1899. Nach diesem Antrage soll in den § 49 des Gesetzes folgende Bestimmung eingeschaltet werden:
„Die Höhe der Umlage darf nur für alle Aerzte gleich sein oder im Verhältnis zur Höhe des Einkommens aus der ärztlichen Praris festgesetzt werden.*
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) begründet seinen Antra unter Hinweis auf die Ungerechtigkeit der jetzigen Besteuerung dur die Aerztekammetn.
Ministerialdirektor Dr. Förster: Der Minister ist bereit, eine anderweitige Regelung des Besteuerungsrechts der Aerztekammern vor⸗ zunehmen. Er hat einen entsprechenden Entwurf bereits dem Staats⸗ ministerium vorgelegt; aus diesem wird wohl eine Vorlage für die nächste Tagungsperiode hervorgehen.
Abg. Dr. Langerhans zieht unter diesen Umständen seinen Antrag zurück. 88 Die beiden folgenden Gegenstände der Tagesordnung
werden auf Antrag des Abg. Kirsch (Zentr.) gemeinsam zur Beratung gestellt:
Der Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt, in das Ein⸗ kommensteuergesetz die Bestimmung aufzunehmen, daß auch die Gemeindeabgaben für Grundbesitz, Gewerbe⸗ betriebe, Bergwerksbetriebe usw. bei der Veran⸗ lagung des Einkommens zur Einkommensteuer ab⸗ zugsfähig sein sollen.
Der Abg. von Wentzel⸗Belencin (kons.) beantragt, dem § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 folgende drei Absätze zuzufügen:
,8) die gesetzlichen Beiträge für Landwirtschafts⸗, Handels⸗, Handwerks⸗ und Gewerbekammern,
9) Beiträge für Meliorations⸗ und Entwässerungs⸗
27 renscheften, soweit sie für Verzinsung von Schulden er⸗ bexen werden,
10) die für landschaftliche Schulden statutmäßig er hobenen Tilgungsbeiträge, soweit sie der Verfügung des Schuldners entzogen sind.“
Alle diese Beiträge und Aufwendungen sollen also gleich⸗ falls bei der Veranlagung des Einkommens abzugs⸗ fähig sein.
Abg. Kirsch (Zentr.) weist zur Begründung seines Antrags auf
die früheren Verhandlungen über die Frage der Ausdehnung der ab⸗ zugsfähigen Aufwendungen hin. Die Gemeindesteuer belaste in vielen Gemeinden die Grundstücksbesitzer in erheblichem Maße. Der Grund, der früher von der Regierung gegen diese Ausdehnung der Abzüge vorgebracht sei, daß der Staat eine finanzielle Einbuße von 4 Millionen Mark erleiden würde, könne nicht ausschlaggebend 88 Abg. von Wentzel⸗Belencin (kons.) empfiehlt die Annahme seines Antrags aus Gründen der Gerechtigkeit. Die Ausführungs⸗ bestimmungen zum Gesetz bewiesen, daß man mit dem Gesetz solche Unbilligkeiten habe vermeiden wollen. Der Redner erklärt ferner, daß er auch dem Antrage Kirsch sympathisch gegenüberstehe. Nach dem Gesetze beständen noch mehr Härten, wie die Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaften. Um solche Härten nach Mögficten auszumerzen, bitte er um Aunahme der Anträge.
Generaldirektor der direkten Steuern Wallach lauf der Tribüne schwer verständlich): Der Finanzminister hat sich in dieser Session bereits über die Frage der Erweiterung der Ahzugsfähigkeit geäußert. Die Kommunalabgaben und die Einkommensteuern, das muß i dem Antrage Kirsch entgegenhalten, dürfen nicht von ein⸗
ander abhängig gemacht werden, denn je höher die Kommunal⸗ abgaben an einem Orte sind, desto geringer wären die Erträge der Staatseinkommensteuer. Die Staatssteuern müssen aber als das 3 bestehen bleiben; der Antrag Kirsch ist deshalb unannehmbar. Bei der tiefen Bedeutung dieser Frage für die Grundlage unserer Steuergesetzgebung muß ich davor warnen, eine Bresche wegen 2 Einzelfrage in das Gesetz zu legen; diese Frage kann nur bei einer durchgreifenden Reform der ganzen Steuergesetzgebung er⸗ örtert werden. Auch die Fassung des Antrags Kirsch ist nicht glücklich, zu den Gemeindeabgaben gehört z. B auch die Umsatzsteuer. — Dem Antrage von Wentzel⸗Belencin steht der Minister sympathisch gegenüber, aber auch hier ist es bedenklich, eine Einzelfrage zu lösen und die Grundlagen der Gesetzgebung zu “ ohne gleichzeitige allgemeine Reformen. werden auch andere Aenderungen in Er⸗ wägung gezogen werden müssen, wenn man nicht anderweitige Un⸗ gleichheiten herbeiführen oder weiter bestehen lassen will.
Abg. Dr. von Heydebrandt und der Lasa (kons.) beantragt die Vertagung, da eine große Anzahl Redner gemeldet seien.
Das Haus beschließt demgemäß. 8
Schluß der Sitzung 5 Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag 11 hr⸗ desesehagbchen weite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs über die Befähigung sür den höheren Verwaltungs⸗ dienst und dritte Beratung der Sekundärbahnvorlage.)
8 Literatur.
rundzüge des Völkerrechts. Von Dr. Albert Zorn. 128t vollständig neu bearbeitete Auflage. X und 315 S. vweite von J. J. Weber in Leipzig. Geb. 4 ℳ — Dieser Grund⸗ riß, dem ein Vorwort von dem Geheimen Justizrat, Professor Dr. Philipp Zorn (1899 Delegierter bei der Friedenskonferen; im Haag) vorausgeschickt ist, bietet eine allgemein verständliche Darstellung des Völkerrechts in gedrängter Kürze für weitere Kreise. Das immerhin noch den Umfang von 20 Bogen erreichende Werk ist aber nicht lediglich eine Zusammenstellung der von anderen durchgearbeiteten Materialien und der Resultate anderer, sondern hinsichtlich des Ausgangspunktes und der juristischen Konstruktion ganz selbständig. Das erste Buch hat es mit den Rechts⸗ subjekten des Völkerrechts (Staaten, Staatsgewalt, Staatsvolk, Staatsgebiet) zu tun, das zweite wendet sich den Organen des völker⸗ rechtlichen Verkehrs zu, wobei die internationalen ständigen Kom⸗ missionen, die Aemter der internationalen Verwaltungsgemeinschaften und die internationalen Gerichte Berücksichtigung finden. Die folgenden Bücher behandeln die Formen des völkerrechtlichen Verkehrs, den In⸗ halt der völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse (der umfang⸗ und stoff⸗ reichste Abschnitt), die Staatenstreitigkeiten und deren friedliche Er⸗ ledigung, das und Seekriegsrecht (u. a. die Blockade) und das Recht der Neutralen. 8 8 26 zollfreie Veredelungsverkehr. Von F. Lusensky, Geheimem Oberregierungsrat und vortragendem Rat im Ppenfischen Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin, Verlag von O. Häring. Geh. 5 ℳ — Die Arbeit perfolgt den Zweck, den zahlreichen Interessenten — Kaufleuten, Industriellen, Zollbeamten, Handelsvertretungen und an⸗ deren wirkschaftlichen Vereinigungen, Politikern und Volkswirten — die Beschäftigung mit der schwierigen Materie zu erleichtern. Sie
Verhältnisse sind
stellt nicht nur den geltenden Rechtszustand und, an der der Reichsstatistik, den Umfang des Veredelungsverkehrs 8 sondern vertieft auch wissenschaftli ) den Gegenstand in systematischer
8
Entwickelung. Ferner sind der Veredelungsverkehr und die seine Ausdehnung abzielenden Bestrebungen, unter verwandten Einrichtungen des In⸗ und Auslandes, Betrachtung unterzogen. Die in dieser Hinsicht gemachten Aus⸗ e enthalten, wie der Verfasser ausdrückich hervorhebt, eine persönlichen Ansichten, den Niederschlag seiner Studien und der aus ihnen gewonnenen wissenschaftlichen Ueberzeugung; sie gestatten aber keinen Rückschluß auf die Auffassungen 52 Stellen. Bei den großen Schwierigkeiten, die einem Eindringen in das Wesen des Veredelungsverkehrs und in die Grundsätze, die dabei in der Praxis unserer Zollbehörden maßgebend sind, entgegenstehen, wird diese fach· männische Darstellung in Interessentenkreisen auf eine um so freund⸗ lichere Aufnahme rechnen können, zumal es bisher an einer systema⸗ tischen Darstellung des Gegenstandes fehlte. 1
— e Vermögensverwaltung der eeege schaften. Handbuch für den praktischen Gebrauch. nter Be⸗ amtlicher Quellen herausgegeben von E. Reinke, Ober⸗ rechnungsrevisor beim Reichsversicherungsamt. Berlin⸗Grunewald. Verlag der „Arbeiter⸗Versorgung⸗, A. Troschel. (8 ℳ) — Aus der spärlichen Literatur über die berufsgenossenschaftliche Vermögens⸗ verwaltung hat nur die Schrift des Generalsekretärs Götze über die Kassen⸗ und der Berufsgenossenschaften weltere Ver⸗ breitung gefunden. Die seit dem Erscheinen dieses Buches (1889) eingetretene gewaltige Entwickelung der berufsgenossenschaftlichen Ver⸗ mögensverwaltung und die — gemachten Erfahrungen haben zu bestimmten Grundsätzen geführt, deren Klarlegung im Interesse der Berufsgenossenschaften liegt und die um so mehr erwünscht sein dürfte, als ihre Beobachtung eine genaue Kontrolle ermöglicht und dazu beiträgt, Vermögensverluste und Ausstellungen der Aufsichtsbehörde zu vermeiden. Das vorliegende Werk hat ferner den Vorzug, daß es klarlegt, wie die kaufmännische Buchführung bei der Vermögens⸗ verwaltung der Berufsgenossenschaften am besten zu verwerten ist, und daß es die bedeutenden Aenderungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch und die Unfallversicherungsgesetze für die Unterlage der berufsgenbssen⸗ schaftlichen Vermögensverwaltung mit sich brachten, ausführlich und anschaulich erläutert.
— Die Vorteile der “ praktischen Gebrauch für Versicherte zusammengest von G. Hunold, exped. Sekretär und Kalkulator im Reichsversiche⸗ rungsamt. Verlag von A. W. Hayns Erben, Berlin. Preis 90 ₰. — Die kleine Schrift behandelt in sechs Abschnitten Fragen, die für die nach dem Invalidenversicherun sgesetz 27⸗— — von besonderem Interesse sind. Der erste Abschnitt bringt kurze Angaben über Zweck und Wesen der Invalidenversicherung. In dem zweiten, dem eigentlichen Hauptabschnitte, werden die besonderen Vorteile, welche die gewährt, erläutert und die We⸗ Fgeiht, die zu ihrer Erlangung einzuschlagen sind. Der dritte Abschnitt macht die Versicherten mit den übrigen für sie wichtigen Be⸗ stimmungen des Gesetzes bekannt. Nachdem sodann im vierten Ab⸗ schnitt noch besonders zu heachtende Ratschläge erteilt sind, bringt der fünfte Abschnitt einzelne Beispiele für Berechnungen von Renten und Erstattungsbeträgen. Im sechsten Abschnitt endlich lernen die Ver⸗ sicherten die Behörden, denen die Durchführung der Invaliden⸗ versicherung besonders obliegt, und ihre Befugnisse kennen. Das Büch⸗ lein ist in einfacher, gemeinverständlicher Sprache abgefaßt und dürfte den Versicherten ein willkommner Ratgeber werden.
— Der Auktionator. Vorschriften des Ministers für Handel und Gewerbe vom 10. und 11. Juli 1902. Textausgabe mit den angezogenen Gesetzesparagraphen sowie Gebührentarif, Anmerkungen, Muster zu Ges äftsbüchern, Formulare zu Versteigerungsnieder⸗ schriften und Sachregister zum praktischen ebrauch. Von Gustav Trost. Verlag von A. W. Hayns Erben, Berlin SW. 12. eis 1,20 ℳ — Dieses Büchlein ft nicht allein für den Versteigerer und die Aufsichtsbehörden und Beamten, sondern auch für das große Publikum, insbesondere für die Pfandleiher, Spediteure, 8 2 missionäre, Lagerhalter, —, u. ga. m., von denen der Ver⸗ steigerer von freiwilligen Versteigerungen beweglicher Sachen oder der vereidigte, öffentlich angestellte Versteigerer seine Aufträge erhält, be⸗ stimmt. Es enthält die Vorschriften über den Umfang her Besn isse und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der eben . esstellen im Wortlaute, welche im Tert an-
und alle diejenigen gezogen sind, um so das für den Laien und auch für den Beamten zett⸗ Diese
raubende Nachschlagen in den Gesezen überflu u machen. Ministerialvorschriften traten am E.a in Kraft.
I
auf eergleich mit den iner kritischen
Zum ellt und erläutert
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankbeiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 16 vom 22. April 1903.)
Pest.
Aden. Am 9. März verstarb in Aden ein an der Pest er⸗ krankter, 2 Tage zuvor dort gelandeter Heizer des Transportbampfers „Syria“. 1
Syerjtisch⸗Ostindien. In der Stadt Mangalore ist ein Pestfall mit tödtlichem Ausgange am 15. März vorg ommen.
Mauritius. In der Zeit vom 6. Februar bis 12. März sind auf der Insel 13 Personen an der Pest erkrankt und 5 gestorben.
Britisch⸗Südafrika. Während der am 21. März abge⸗ laufenen Woche wurden aus Port Elizabeth 7 und aus Egst London 2 neue Pestfälle gemeldet. Auf dem Dampfer „Nevassa sind in derselben Woche 4 weitere Fälle von Pest, alle bei Asiaten, vorgekommen; das Schiff lag seit dem 18. März in der Saldanha⸗ Bay in Quarantäne. 3
“ Während der am 6. März beendeten Woche ist nur ein neuer, alsbald tödlich verlaufener Fall von Pest in Brisbane
estgestellt worden. 8
fettg gen t wofteulien. Während der ersten Woche des März sind nach dem amtlichen Ausweise keine Erkrankungen oder Todes⸗ fälle an der Pest mehr vorgekommen, doch efanden sich am 7. März noch 2 Pestkranke in Behandlung. Von 390 seit dem
Ausbruch der Seuche untersuchten Ratten sind 56 mit Pestbazillen
behaftet gewesen. Pest und Cholera. d.s Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta sind während der beiden Wochen ’5 bis 28. März 751 und 816 Personen an der Pest, 45 und 52 an der Cholera gestorben.
Cholera.
Türkei. Nach den amtlichen Ausweisen über die Cholera in Syrien wurden vom 30. März bis 5. April in Damaskus 8 Er⸗ krankungen (und 13 Todesfälle) an der Cholera festgestellt, vom 6. bis 11. April 10 (12). Die Gesamtzahl der Choleratodesfälle seit dem Wiederausbruch der Seuche belief sich auf 74.
Aegypten. In der Quarantänestation El Tor waren am 1. April zehn Tage seit Ankunft der ersten Mekkapilger ohne ver⸗ f gekerakanhen, 8S Amtlich
Niederländisch⸗Indien. Amtlichen Nachrichte krankten (starben) an der Cholera in Batavia 552 Januar bis 6. März (10) Personen, in Samarang vom 14 8 uar di. chus 2 Gh Soetghava vom ho⸗anmet dhaene
n 8 7. 8’h ampang (Madura) vom 22. Januar bis 11. Fe⸗
Ferner wurd 1 : benar hesbentschaft. Pebnedn aus 82v benering 8 Januar
2n Geeackangen (16 Todesfälle) an der Chieler-. —2
von Celebes aus d 8 11. bis 20. Februar 81 n 2en 9 2 2Bnamoe vom
aus der Unterabteilung Balangnipa vom 1.
132 (110) und aus de btei 28. Februar 52. (27). B Peecfaleng Fen 8
Macassar des Gouvernemen 9 ts biete sind amtlich für —2 nes
ih zufolge er⸗
von, 1. * 8 1 ro 8 zugebörigen Ge⸗ gebörigen
cücit