schweren, und der abgewiesene Referendar kann sich selbstverständlich bei dem Minister beschweren, und wenn der Fall so liegt, daß ihm tatsächlich Unrecht geschehen ist, wird der Minister dafür sorgen, daß ihm Recht wird. Aber ein besonderes Beschwerderecht im Gesetze einzuräumen, gewissermaßen ein Mißtrauensvotum für die Regierungspräsidenten in das Gesetz zu schreiben, das halte ich für absolut unnötig und für schädlich. Ich bitte deshalb, die beiden An⸗ träge Savigny, ich bitte den Kommissionsantrag abzulehnen und dafür
dden Paragraphen nach dem Antrage von Bockelberg anzunehmen.
(Bravo!l rechts.)
Der Antrag auf Wiederherstellung des § 4 der Regierungs⸗ vorlage wird, wie schon mitgeteilt worden ist, abgelehnt und der Kommissionsfassung zugestimmt.
Die §§ 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 des Entwurfs werden in der Kommissionsfassung ohne Erörterung angenommen.
§ 12 der Regierungsvorlage lautet: 2 8
„Die Minister der Finanzen und des Innern sind Fnäcftigt solche Personen, welche die Befähigung zum höheren Justizdien te haben, als befähigt für den Verwaltungsdienst zu erklären.
Die Kommission schlägt folgende Fassung vor: „Die Minister der Finanzen und des Innern sind ermächtigt, Personen, welche die Befähigung zum höheren Justizdienst erlangt aben und mindestens zwei Jahre als Justitiar oder anderweit bei Verwaltungsbehörden beschäftigt worden sind, sowie Landräte nach mindestens fünfjähriger Dienstzeit in dieser Stellung als befähigt für den höheren Verwaltungsdienst zu erklären. 1“ Bei Personen, welche die Befähigung zum höheren Justizdienst länger als 10 Jahre besitzen, sind die Minister an die zweijährige Dienstzeit nicht gebunden. en Fchtce gilt für Personen, welche in den Reichslanden
nach den dort geltenden Vorschriften die Befähigung zum böheren
Verwaltungs⸗ oder Justizdienst erlangt haben.“ 1 Dazu liegen folgende Anträge vor: Der Abg. von Ditfurth schlägt vor: “
in § 12 hinter die Worte „länger als zehn Jahre besitzen“ die
Worte einzuschieben: „und auf Grund derselben während dieses
Zeitraums im Justizdienst oder im öffentlichen Verwaltungsdienst
beschäftigt worden sind.“ —
1. Der Abg. von Bockelberg beantragt, in § 12 der
Kommissionsfassung den dritten Absatz vor den zweiten zu
tellen. .
Der Abg. von Saegeg schlägt vor, die zweijährige rist solle auf ein Jahr beschränkt werden.
5 8- auh Meyer⸗Diepholz veh. Wieder⸗
e ees § 12 der Regierungsvorlage.
p esteghunc he b§ (nl.): Wir stimmen unschs für den § 12 der
Regierungsvorlage, in zweiter Linie für die Kommisstonsanträge mit
dem Antrag von Savigny; wird auch diese Fassung abgelehnt, so sind ir für die K. issionsanträge.
8 s e gnesn lshee (kons.) und von Bockel berg (kons.)
begründen ihre Anträge. — 8—
8 Der Antrag Meyer⸗Diepholz wird gegen die Stimmen der
Frrisinnigen, der Nationalliberalen und eines Teils des
8 Fertlum abgelehnt. Der Antrag Savigny wird gegen die
Stimmen der Konservativen und der Freikonservativen an⸗ genommen. Der Antrag von Bockelberg wird ebenfalls an⸗
genommen und § 12 im ganzen in dieser Fassung genehmigt.
§ 13 wird ohne Erörterung angenommen.
Zu § 14 der Regierungsvorlage, den die Kommission unverändert gelassen hat, beantragt der Abg. von Bockel⸗
berg d nter dem Worte „Bestimmungen“ einzuschalten: „über die hinsichtlich der Universitätsstudien zu stellenden I.E.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren! Es ist richtig, daß in dem alten Gesetz die Aus⸗
die
führung dieses Gesetzes auch in Bezug auf die Anforderungen, die an
die Referendarien für das Universitätsstudium zu stellen sind, vorgesehen war, und zwar war dieselbe in die Hand des Staatsministeriums gelegt. Wenn diese Bestimmung in den Entwurf des jetzigen Gesetzes nicht wieder übernommen ist, so hat das lediglich seinen Grund darin, daß an die Stelle des Staatsministeriums nach dem jetzigen Gesetze die Ressortminister getreten sind, und daß die Minister der vee und des Innern allein nicht zuständig sind, über den inneren der Universitätsstudien und über die Einrichtung der Universitäts urse Bestimmungen zu treffen, sondern daß sie das nur tun können im Einvernehmen mit dem Justiz⸗ und dem Kultusminister. 8 An und für sich gehe ich davon aus, daß selbstverständlich v Ressortministern die Befugnis zusteht, diejenigen Anforderungen 8 . zustellen, welche für die Zulassung zum Referendariat innerhalb 6 für die Universitätsstudien festgestellten Bestimmungen zu erfüllen sind. Wir wollten aber in dieses Gesetz nicht eine Unsicherheit insofern hineinbringen, als ob wir, die Minister der Finanzen und des uns anmaßen wollten, ohne unsere Kollegen von der Justtz 2 e Kultus die Bestimmungen über den Universitätsunterricht selbst 12 regeln. Das ist nicht unsere Absicht. Wir hielten es aber für e 2 daß, wenn diese Bestimmung wörtlich aus dem Gesetz 8.I 8 das jetzige übernommen wird, man dann des Glaubens 5 wollten diese beiden Ressortminister nun auch sachlich in 8 8 8, 8 1 des Universitätsstudiums selbständig eingreifen, was selbs a. 8. nicht der Fall ist. Wenn der Antrag, der jetzt von Fer. 8. konservativen Partei gestellt ist, in dem Sinne 8a; 89* daß zwar die Ressortminister die “ 8b . 8 i jen an die jungen Leute, we eö.xceF an welche Universitätsstudien sie im Farge; “ müssen, so bin ich mit diesem Antrag einverstanden; 1 1 — gehend aber, daß den beiden Ressortministern ein “ 1. nb die Gestaltung des Universitätsunterrichts an sich und 2 han der juristischen Studien eingeräumt werden soll, 8. 91 16 ablehnen. Ich nehme an, daß die Herren Antragsteller d. g 8 dem ersteren Sinn ihren Antrag stellen wollen, und in diesem kann ich demselben zustimmen.
) bittet, den Antrag, der etwas plötzlich komme, bei 1“ ndch ö“ es habe sich herausgestellt, daß er einer Interpretation bedürfe. ,
Der Antrag von Bockelberg wird gegen die Se 8 Konservativen und der Freikonservativen abgelehnt und §
angen en, ebenso § 15. 8 dBnmnen, eüessan Kan fürssn Se dafür zu A. die Königliche Staatsregierung zu d Verwaltungs⸗
2 rsten Prüfung das Staats⸗ und Verwa Iö hhen nalbkonomie und bei der Entscheidung über die
werkerkammern usw.) sowie in geeigneten wirtschaftlichen Betrieben (Landwirtschaft, Industrie, Banken usw.) oder durch Studienreisen ihre Ausbildung zu vervollständigen.“
Der Antrag A wird ohne Erörterung angenommen.
Abg. Winckler (kons.) gibt einen Ueberblick über die Entstehungs⸗ geschichte des Antrags B und empfiehlt dessen Annahme und Berück⸗ sichtigung durch die Regierung.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Ich habe in der Kommission bereits ausgeführt, daß ich durchaus ein Anhänger des Prinzips bin, die jungen Ver⸗ waltungsbeamten in allen Zweigen des wirtschaftlichen Lebens, nicht nur in den Zweigen des eigentlichen Verwaltungsdienstes, zu beschäftigen. Ich bin sehr bereit, an junge Beamte, welche dienstlich abkömmlich sind, Urlaub zu erteilen, um sich auch in anderen Zweigen des wirt⸗ schaftlichen Lebens umzusehen. Ich bin ferner gern bereit, sie zu überweisen an Selbstverwaltungsstellen, welche nicht mehr in dem angenommenen Gesetz genannt sind. Die Beschäftigung war in dem Entwurf weiter ausgedehnt ganz allgemein auf Selbstverwaltungs⸗ behörden; in der Kommission ist es eingeschränkt worden auf die Be⸗ schäftigung bei einer Stadt⸗ oder Landgemeinde. Die weiteren Selbstverwaltungsbehörden, Provinzialverwaltungen und dergleichen, sind also aus dem Rahmen der ordinären, der gewöhnlichen Beschäftigung der Referendare herausgefallen. Ich werde immer bereit sein, Assessoren, soweit sie disponibel sind, auch an die Provinzial⸗ verwaltung und an ähnliche Selbstverwaltungskörper zu überweisen oder sie dorthin zu beurlauben; ich werde ihnen zu Studienreisen gern Urlaub erteilen, ich werde ihnen also diese weitere Ausbildung gern ermöglichen. Unter „ermöglichen“ darf aber nicht verstanden werden — das ist in der Kommission auch festgestellt worden —, daß man sie dafür staatlich bezahlt; das würde zu weit gehen, das kann der Staat nicht tun. Man kann ihnen nur, wenn sie dienstlich abkömmlich sind — und das wird in der Mehrzahl der Fälle möglich sein —, Urlaub erteilen. Je mehr die jungen Assessoren sich im Leben umsehen, auch außerhalb ihres eigenen Dienstes, desto besser wird es für sie und den Königlichen Dienst sein. Ich kann also nur empfehlen, die Resolution in diesem Sinne anzunehmen. “
Der Antrag B wird angenommen. “ Damit ist die zweite Beratung des Gesetzentwur erledigt.
Es folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Erweiterung und Vervollständigung des Staats⸗ eisenbahnnetzes und die weitere Beteiligung des Staats an dem Unternehmen der Altdamm⸗Kol⸗ berger Eisenbahngesellschaft und an dem Baue von Kleinbahnen.
Abg. Pleß (Zentr.) wünscht die weitere Erschließung von Landes⸗ teilen in der “ durch den Bau von Nebenbahnen, der ohne Rücksicht auf die Rentabilität im Interesse der Wohlfahrt des Landes erfolgen müsse. Der Redner empfiehlt besonders eine neue Linie 11“ —
g. Dr. Eckels (nl.) wünscht eine Linie Göttingen — — nela2 b9;nh Beeea- ) scht eine Linie Göttingen —Adelebsen Abg. Krebs Ha. empfiehlt bessere Eisenbahnverbindungen 19 g “ 8 en 8. 25à und befürwortet,
eim Bau der geplanten Linie Heilsberg —Allenstein ine⸗ . stadt Guttstadt zu berücksichtien. 8 11““
Abg. Dr. Glattfelt tr.) wü i Kreise felter (Zentr.) wünscht eine Eisenbahn im
Abg. Arendt⸗Labiau (kons.) bittet um eine Lini ir Allenburg — Friedland— Bartenstein. eine Linie Wehlau
Abg. Dr. Lotichius (nl.) befürwortet eine Ermäßigung d Gebühren beim Uebergang von Klein⸗ und öö aa.
bahnen und umgekehrt. Abg. Werner (Antis.) bittet, der Aktien eesellschaft, die sich zum ildet bat, baldigst die
Bau der Linie Hersfeld —Heimboldshausen ge Konzession zu erteilen.
Abg. Wallenborn (Zentr.) bemerkt, daß die Kreisstadt Bitburg die einzige Kreisstadt ohne unmittelbaren E“ sei. b
Abg. von Riepenhausen (kons.) bedauert, daß auch die dies⸗ jährige Sekundärbahnvorlage den berechtigten Wünschen Pommerns, besonders des Rügenwalder Kreises nicht gerecht werde.
Damit schließt die Generaldiskussion.
Der Gesetzentwurf wird angenommen, worauf das Haus sich vertagt. 8 8 1
Schluß der Sitzung 4 Uhr. Nächste n Freitag 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen und Initiativanträge.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
erung von Pferden aus den Königlich ungarischen R 8 Pffele hactbnitalken. 4 einer Bekanntmachung des Königlich ungarischen Ackerbau⸗ niniftafhms werden am 30. April d. J. im Lungee zu Budapest überzählige Stuten und Kastraten aus den Königlich ungarischen ferdezuchtanstalten zu Kisbér, Baͤbolna, Mezöhegves und Szokes⸗ ehérvar zur öffentlichen Versteigerung Nach den Lizitations⸗ bedingungen ist der Kaufpreis sofort bar gegen Empfangsbestätigung zu erledigen, und die Pserde werden nur gegen diese Bestätigung ver⸗ abfolgt. Die erstandenen Pferde müssen binnen 48 Stunden über⸗ nommen werden.
Saatenstand in Belgien.
rkaiserliche Generalkonsulat in Antwerpen berichtet unterm 14. Dags üsegichec des andauernden scharfen Frostes haben die Wintersaaten in Belgien fast allgemein erheblich gelitten, an vielen Stellen sind sie gänzlich erfroren. Im März d. J. herrschte vor⸗ wiegend günstige Witterung, so daß die Frühjahrsarbeiten keine Unter⸗ brechung erfuhren. Von den Frostschäden dbheseben, ist der gegen⸗ wärtige Saatenstand im großen und ganzen befriedigend.
In der Provinz Antwerpen haben sich die Weizen⸗ und Gerste⸗ felder beträchklich gelichtet. An vielen Stellen war Umpflügung not⸗ wendig. Im Süden der Provinz, wo schwerer Boden vorherrscht, hat auch Roggen nicht unerheblich gelitten. Der Getreideanbau wird in dieser Provinz nach und nach durch den Gemüseanbau e Namentlich hat der Bau von Frühkartoffeln, Erbsen und Spargel in diesem Frühjahr außerordentlich zugenommen. In den Poldern hat auch der Zuckerrübenbau infolge der guten Preise an Er-. ge⸗ wonnen. Die Aussaat der Erbsen, Bohnen und des Hafers sowie das Pflanzen der Frühkartoffeln erfolgte unter günstigen Bedingungen.
In der Provinz Ostflandern haben sämtliche Wintersaaten stark gelitten. In den Niederungen sind viele Felder von neuem be⸗
1 hen. . stellt noeden der Provinz West e haben die Roggen⸗, Weizen⸗ und Gerstenfelder teilweise neu besät werden müssen. Die Entwickelung der Saaten machte im März d. J., namentlich auf schwerem Boden,
gekräftigt. Auch die Wiesen entwickeln sich gut. schon Mitte März mit Vieh besetzt. Wie in der Provinz Antwerpen nimmt auch hier die Gemüsezucht auf Sandboden zu. Für die rüh⸗ jahrsarbeiten sind die Witterungsverhältnisse günstig. Die Hafer⸗ aussaat hat im März beendet werden können.
In der Provinz Hennegau steht der Roggen ebenso wie der neu gesäete Weizen schön. Der im Herbst gesäete Weizen sieht da⸗ gegen kümmerlich aus. An vielen Stellen wird er wahrscheinlich um⸗ gepflügt werden müssen. Auch hier ist das Weideland bereits mit Vieh besetzt. Voraussichtlich wird in dieser Provinz der Hafer⸗ und Zuckerrübenbau im Vergleich zum Vorjahre zunehmen
In der Provinz Namur müssen Gerste und Weizen zum größten Teil neu gesät werden. Spelz hat dem Frost besser widerstanden 3 Klee ist shan geblieben. Dagegen hat Luzerne nicht unerheblich ge⸗ litten. Die Frühjahrsarbeiten sind gut vorgeschritten. Man geht hier mehr und mehr zur Viehzucht über.
In der Provinz Limburg hat sich der frühzeitig gesäte und gut gedüngte Roggen kräftig entwickelt; der spät gesäte ist schwach, zum großen Teil auch nur spärlich aufgegangen und bedarf zur Kräftigung nachträglicher Düngung. Im Maastale ist der Weizen vielfach von Schnecken verwüstet worden. Infolgedessen müssen die Felder stellen⸗ weise umgepflügt werden. Wiesen⸗ und Weideland sieht gut aus. Raps und Klee stehen ebenfalls gut. Die Witterungsverhältnisse waren den Frühjahrsarbeiten und Aussaaten günstig.
In der Provinz Lüttich muß der größte Teil der Weizenfelder
neu bestellt werden. Die Witterung im März d. J. war der Ent⸗ wickelung der Wiesen und Feee eiate ise ders und hat auch die begünstigt. Die Obstblüte ist verhältnismäßig früh ein⸗ getreten. „ In der Provinz Luxemburg war der häufige Wechsel von Frost und Tauwetter in den ersten Tagen des Monats März dem Klee sowie den Spelz⸗ und Roggensaaten schädlich. Die Roggenfelder müssen hier vielfach neubestellt werden, da auch von nachträglicher Düngung kein Nutzen erwartet wird. Die übrigen Wintersaaten stehen gut. Die eaeeens sind bei günstigen Bedingungen in der zweiten Hälfte des Monats März gut fortgeh ritten. Stellenweise ist mit der Haferaussaat und dem Kartoffelbau bgonnen worden.
Ernte und Reishandel Japans.
Das Kaiserliche Generalkonsulat in YPokohama unterm 13. v. M.: Im J d. J. ist auf Grund der vom Ministerium für Ackerbau und Handel angestellten Erhebungen das Ergebnis der Reisernte des Jahres 1902 veröffentlicht worden. Der gesamte Ernte⸗ ertrag, der im Herbst v. J. auf 39 804 639 Koku) schät worden war, belief sich hiernach nur auf 36 999 358 Koku. Dies bedeutet gegenüber dem Ernteertrage des Vorjahres von 46 914 943 Koku eine Abnahme von 9 915 585 Koku oder 21,1 vom Hundert. Gegenüber einer Mitlelernte, die ge⸗ senwärtig auf 40 856 217 Koku veranschlagt wird, ist die vorjäha le Ernte um 3 856 859 Koku oder 9,4 vom Hundert zurückgeblieben. Die Hoffnung, vüch ehne Durchschnittsernte zu erhalten, hat sich mithin nicht ver⸗ wirklicht. Der Ertrag der Reisernte während der letzten zehn Jahre stellte
sich, wie folgt: EE 37 267 418 Koku
Weideland wurde
berichtet apanischen „Staatsanzeiger“ vom 2. März
8 1894 41 859 047 „ 1895 39 960 798 „ 1896 36 240 351 „ 1897 33 039 293 „ 898 47 387 666 „ 899 39 698 258 „ 900 41 466 734 „ 1901 46 914 943 „ 902 36 999 358 „
*) 1 Koku = 180,39 1. Was die einzelnen Teile Japans angeht, so ist das Ergebnis der Reisernte während des perflossenen Jadres in den 8 — bezirken von Osaka, ara und Aichi, sowie namentlich auf der Inser Kiushiu als verbältnismäßig günstig zu bezeichnen. Auch mebrere Bezirke 3585
Shikoko haben einen Ertrag gehabt, wel den Jabresdurchschnitt troffen hat. Dagegen dgllen die 18 N. 9 Hondo gelegenen rrwaltungsbezirke Mipagi, Jwate Toyama, welche Fans der Witterung des vorigen Jahres in ganz besonderem Maße getroffen worden sind, eine schlechte EGrnte guf. zuweisen. Auch der Ernteertrag der übrigen rüchte war in diesen Bezirken sehr gering. Um dem durch die Mißernte hervorgerufenen Mangel an Reis abzuhelfen, hat man, sobalb das schlechte Ernteerträgnis zu erwarten stand, große Mengen aus dem Ausland herangezogen. Es wurden während der Monate November, Dezember v. J. und Januar d. J. folgende Mengen Reis eingeführt:
von Aomort,
und fämtlich von Un⸗
Monat 1902 . 1901 Piculs“) Wert (Yen) **) siculs Wert (Yen) November 548 319 2 332 548,77 6 817 273 844,80 Dezember 859 889 3 453 060,46 42 331 155 958,44 1903³ 1902 Januar . 796 388 3 330 828,02 116 870 405 054,39
*) 1 Picul = 100 Catties = 60 479 kg. **) 1 Yen = 2,10 ℳ Ein Vergleich der entsprechenden Zahlen für das Vorjahr zeigt die Zunahme der Einfuhr in der letzten Zeit. B 8 8 Die starke Nachfrage hat naturgemäß auch eine erhebliche Preis⸗ steigerung im Gefolge gehabt. Während man im Sevtember v. J. noch 13,3 bis 14,3 Yen für den Koku Reis zahlte, wird egenwärtig der Preis an der Reisbörse in Tokio mit 15,53 bis 15,91 Yen notiert. Auch der Ertrag der Gersten⸗ Roggen⸗und Weizenernte ist um ein Berrächtliches hinter dem Ergebnis des Vorjahres zurückgeblieben.
Weniger gegenüber
* Durch⸗ em — 8ö 1901 schnitis Vor⸗ Durchschnitts “ ernte jahr jahr 8 Gerste Koku 8146048 8970973 8531119 824925 385071 Roggen „ 6373060 7293863 6905212 920803 532152 Weizen „ 3907669 4375371 4069977 467702 162308 m “ „ 17426777 20640207 19506308 2233430 979531.
Im Vergleich zum Vorjahre zeigt also die Ernte der in Rede stehenden drei Getreidearten im ganzen eine Abnahme von 12,1 vom Hundert gegenüber einer Mittelernte von 5 vom Hundert.
Handel und Gewerbe.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat Mäa nach Berichten der Industrie. ves
Der Arbeitsmarkt zeigt im Monat März, wi arbeitsblatt“ berichtet, im allgemeinen eine vüichte Nen⸗Nechs. Besserung. Dieselbe ging zum Teil aus vom Baugewerbe und — streckte sich auf die mit dem Baugewerbe im Zusammenhang steh V97 Industrien, zum Teil stand sie im Zusammenhang mit dem Ver der Früͤhjahrssaison in einzelnen Saisonindustrien Ab x unabhängig davon war in einzelnen Industrien eine Besserung zu
S . bl im Kohlenbergb gbau war — dang und die Be⸗
caffigung, soweit der Steinfehlder eschäftsg
orden der insel
nur langsame Fortschritte. Auf leichtem Boden hat der Kartoffelbau begonnen. 1 In der Provinz Brabant werden die erfrorenen Weizen⸗ und
Frage komme, nicht jareenehlen und Braunkohlenbergbau in 282- Arbeitskräften vorhandend ne n verPehn — Ueber. ürzungen der Arbeitszeit statt. — aunkohleniudustrie
Annahme zum höheren Verwaltungsdienste der Ausfall der Prüfung in diesen Disziplinen gebührend berücksichtigt werden, Fee. anet. B. die Königliche Sönatsregierung zu ersuchen, es Regierung
glich üäftigung in Zweigen Gerstensaaten zumeist durch Hafer ersetzt. Die nicht erfrorenen züglich war d V Besser, zum Teil vor⸗ assessoren zu ermöglichen, durch praktische Beschäf ts⸗ d⸗] Wintersaaten haben sich unter dem Einfluß des günstigen Märzwette se Beschäftigung in der —1 11“ „Hand⸗ 8 89 s günstig. riwetters 1 die Kokereien waren im allge N. der III; rie,