1903 / 97 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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Seekadetten gibt der Brief üABNN Eltern des Ermordeten gef hat. Er sei ich traurig und unglü 8 er den er⸗

to hätte; des Ausdrucks: Sie vndece ern Man glaubt den näfelnden Leutnant heraus⸗ der sei Dank in der Armer nicht die Regel ist. Dieser

der für Sekunda reif war, und es 81 tats einer sehr hohen

a 8 42 wie be⸗ ptet worden ist, solchen jungen Mann rmee hine Solche Leute soll man aus der Armee entfernen. en Oberlehrer wäre, wie mein Freund Eickhoff, ich hätte diesen Menschen nicht nach Sehanda versetzt. Angesichts Tat und seines Benehmens nach der Tat, angesichts des albernen Briefes kann ich mir nichts anderes konftruieren, als ein Konglomerat von Dummheit Gefü —— protz dieser Jüngling wird wo nicht dazu men, die Armee noch länger zu verunzieren. Ob er Gelegenheit nehmen wird, wie 52291 an anderer Stelle Sühne zu suchen, ich nicht; ich habe kein Mitleid mit solchem Mann, wenn er einige Jeit des Königs Rock getragen hat. Je größer die Armee wird, desto größer wird die Gefahr, daß nicht nur die Träger absoluter milit Ebrenhaftigkeit in die Armee kommen, sondern daß sie sich aus Parvenükreisen rekrutiert; desto mehr darauf gesonnen werden, bei der Einstellung der⸗

junger größere Garantien gegen Mißbrauch ihrer ttellung zu gewinnen. des Weaßentr

zunge Mann nicht einmal

Die Interpellation erwähnt das Verhot agens; hierauf hat der Reichsmarineminister gar nichts

antwortet. Denn wenn er von der Schwierigkeit spricht, die zwischen erlaubtem Waffentragen und unerlaubtem zu ben, so sind das wohl keine ernst zu nehmenden Gegengründe. Wir hahen schon eine Periode gehabt, wo die Marine nicht das Stilett 1 den Urlaub ö Matrofen E die ee nicht mitnehmen. er nichts een, ungen 1. 131 der Eee 22

ieren eegen er uN Füente.

8 ird, sie fühlen mögen Zegensfatz zum liste 8 * 5 8— ,2 8 und u nicht, d uppe. e e ha nicht zu erfüllen. Ich kann mir

k Fälle denken, wo das Waffentragen Dienst zur Erfüllung

be. der Armee wäre, es ist e an die

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wie es in —2 Armeen der Fall ist. In England zieht der Offizier

außer Dienst die Unisorm nicht und er ist stolz darauf, daß er darf. Man f also dieser Frage näher treten. Das was wir ben können, sein, 8 8.3 88 die in der Armer z! als ind, nicht dürfen. rr tötzel wun ege die Ruhe, e nhe Pen eren dem Burschen über hrt hat; daß sie n zu Excessen geschritten ist. Die Bevölkerung in Essen ist so ruhig aber sie wird nicht überall so ruhig sein, solche Knaben können die ölkerung auch zu Excessen Kein Wunder, wenn es Anarchisten 5 t. wenn die 2 tun 8

in solchen Dingen die schärfste Stellung nimmt. nicht Anarchift glauben, gegen die bestehende Gesellschaft zur Waffe greiten zu dürfens kerlande, der rine und dem Heere gut meint, darf eine solche Tat nicht ent⸗ schuldi und muß dafür sorgen, daß derartige alberne Dumme⸗ u in Zukunft vermieden werden. Darum begrüße ich die freudig und hoffe, daß sie im Hause Anklang

Abo. Hebel (Sos): Mit diesem Anklang ist es nicht get soudern es kommt an, 3 * —— 8 . was die I Uanten wollen,

fürchte, daß unsere Reden und Ankl verhallen werden dis zum nächsten Falle in instmnitum. „Die as r.

lichen Debatten über die Duelle und Militärmiß beweisen doch, daß wir es hier nicht mit einer 82 zu tun haben, sondern mit Auswüchsen eines Systems. Wir unterscheiden

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einen der nicht das 2— solche ee e et e

ohne Waffe kann

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bekommen. Der Fall Hüssener hat 8 eine —2

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Das vertreten, und auch gesagt, der babe instruktionsmät vorgenommen. 1 ührungen 8e boch die sofort 8—

ktenmäßigen Darlegu antwort Der Staatssekretä en Ien benger Namn in dee ber sech s weu dehnmesen kann, ein so schauerliches Verbrechen zu mangelhafte Ausbild vor? llen auf ihren Fhmnrakter Aberwacht werden, so hesagen die eeee ghecer 21 m er A war, man denn das gar nicht innerhalb der Marine bemerkt? Liest

den Brief des dann Farin eine so auffallende Ev leheltne n ist 2—, 412* einer 8 2— Ausbildung

2 Ausbildung

die Seekadetten

1.

fragen muß: 1 gefordert wird? E 2 daß der Ka w n ein Komplott geschmiedet haben, um aber auch die Marineverwaltung muß kommen kann, daß die Kadetten⸗ und im Lande volle Beachtung und also nicht * tragisch genommen werden

einer Verhaftung konnte doch schritten werden; dazu gehöͤrten bestimmte liegenden Fall hat es sich weder um eine gehandelt. 2 1— Vorgesetzte 1.* len Umständen

Lhenten een, von der Notwehr dringendsten äußerster Rot“ foll es

und Not für den Borg nicht fü⸗ wünsche, der Herr Fföscrraa⸗ üt sich aus. Eine Instruktion darü aus n wenn sie als Borgesetzte sofort ein Ungeborsam vorlsegt und ob sie don müßf gr und ähnlichen die Fraße auf, nicht im voraus legung und Handhabung getroffen uns das Ersuchen beschränkt noch nicht genügend ausgebildeten Urlaub das Waffentragen gestattet ausgesetzt, daß wir nicht weit genug froh nur diesen Punkt —— bald ergeben. auf Urlaub m, und kein Unglück. Männern muß werden, mit ihrem Stilett fo um sich zu fährlicher als der lel. Die in der Garnison. Im Urlaub sind die sie trinken gewöhnlich mehr, als ihnen in dem —₰n ringen. Darum man im Urlaub oder in der

recht aufzutreten; E“ .

ungenügende

auf

uns dadurch von Ihnen (rechts) daß wir dies System bekämpf Sie um die Sache herumzukommen een. Der Vemepene han den Abg. Stö zel mißverstanden, daß dieser gesagt habe, die Essener Bevoölkerung hätte sich ruhig verhalten. Im Ge⸗ ich habe den Eindruck, daß die dortige ner nicht nur geprügelt, as ist nicht nur die Stimmung e. und das mit Recht. nen Totschlag, hoffentlich die ausreichende . erwarten, daß nicht wieder wie sonst

Pnen sch ötung von hinten erinnert stark an den Sesang

wurde hekanntlich begnadigt. Vor 10 Jahren 8.Inne. hg. de de dens ben Acstet emden

üe eben ein System Des hef vesezne

at.

das betr

Mamnschaften ient den beginnt erst beim Fähnrich. Anders ist in der Armer. In dieser tragen auch die Mannschaften Waffen. lesen wir wiederholt, daß die Mannschaften auf Urlaub die mißbrauchen, auch in der Kaserne, auf Tanzböden, und die Trupventeile sogar untereinander. Ein besonders gravierender Fall ist neuerd in Potsdam vorgekommen. In Düsseldorf ist es vorgekommen, kadetten Soldaten wegen Nichtgrüßens angehalten ben. In anderen Orten sind ähnliche vorgekommen woraus vorgeht, daß es sich hier um ein System handelt. Die See⸗ kadetten hatten verabredet, sich ebenso Respekt zu verschaffen, wie es in der Armee üblich ist. Die hürgerlichen Blätter haben so be⸗ und die Marineverwaltung hätte Veranlaff ch darüber zu Wir haben Ursache, System auf entschiedenste entgegenzutreten, und das um so mehr, je mehr die .. Macht⸗ bekugnisse der Vorgesetzten ihren Größenwahn steigern Leute halten somsagen für die treter Gottes. Es würde ein

v Geist in die kommen, wenn die Ferrse e Sie Sie

len, das Waffentragen

Armee Zvvilrock gingen. Das aber wollen die u

Armee scheint eher das Volk als ZZ11“ 8 b. Se als Symptom v8 —— 1

die der Vorredner Ich dagegen im Namen

einen Augna des Veitr b söttes uns der Armee. ge handelt sich hier um 8 stark

uneen eahncen n Armes rechthviete. Pemeinte, solche war nicht I. Faͤhnrich . adett dildung dinde ee nnneüsen e

8 längere, tüchtige

find ibre Kameraden in der ähnriche zur See werden jungen Herren fühlen, ist bis zu —,n as sich diese sie keine Waffen tragen, würven sie üscen Shrade⸗ erllärlich. Wenn

Knoͤp rem ble 8 .“ sin bar natt 8 ee. ,, ssehs es hacslen Wenn btese 8 geen Lande wenig bekannt sfind., daraut

ung einlegen. Dieser e p im dritten Leute

Berinträchtigung ihrer Stellung können

—8 Deshalb ersuchen wir Stellvertreter, diese Frage zu prüfen und in zu entscheiden.

admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Es ist durchaus zutrefsend, was der Herr Vor⸗ redner sagte, daß ich kein Wort der Enkschuldigung für Hüssener an⸗ geführt habe, sondern im Gegentefl habe ich seine Tat auf das ent⸗ —7 verdammt. Ich habe nur die Beschränkung binzugefögt: „soweit nicht die gerichtliche Untersuchung ein anderes ergeben als bisher bekannt geworden ist!“ an. Der Herr Borredner hat weiter ausgeführt, Hüssener hätte vorher auf seine Ungeeignetheit erkannt werden muüssen und hätte vorher ent⸗ lassen werden sollen. Ja, Herren, es ist doch ein gewisser Ent⸗ schluß, einem fungen vollständig zu unterbinden. Man wird dech nicht ohne weiteres den Versuch aufgeben können, und hier liegt der Fall so. Ich habe mich bei der betreffenden vorgesetzten Behörde des Hüssener nech einmal erkundigt und habe folgendes Telegramm hierüber bekommen: „Es wird gesagt, daß der nc. Hüssener leicht erregbar set, gegen Untergebene sehr schroff, keine strenge Selbstzucht zeige, sehr wenig beltebt bei seinen Kameraden sei, und während der Marimeschuljahre ernstlich seine Entlassung er⸗ wogen sei (hört, hört! in der Mitte), jedoch noch ein letzter Verzuch beschlossen sei.“ . Es wird in dem Telegramm ferner mitgeteilt, daß anläßlich eines Vorfalls in den Rheinlanden, betreffend Anhalten von Militär⸗ personen durch einen Serfähnrich, Anfang Januar die Martmeschul⸗ fähnriche noch einmal eingehbend instruiert Millitärpersonen nicht anzuhalten, sondern in solchen Fällen zu melden. Ich führe das nur an, ,ö2Ae xö2 einem System in dieser ganz gewiß me sein kann; im Gegenteil, die betreffende Behörde hat eingesehen, daß hier leicht Mißverständnisse möglich sind und hat dem vorgebengt, indem sie die Fähmtiche instruiert hat, das Anhalten von Militärpersonen zu unterlassen. Also auch hier hat der Fähnrich direkt gegen die Instrukrion gehandelt. Er hat weiter gegen die Instruktionen gehandelt, die bezüglich der Behandlung Trunkener erlassen sind. Es existieren zwet Kabinettgordres, die regelmäßig in gewissen Abschnitten verlesen werden. Ich möchte mich darauf beschränken, die Ausführungsbestimmungen, nach welchen instrutert wird, vormlesen. Es heißt darin: 1 Außer dem Dienste bleibt swar die Trunkenheit des Soldaten immer eine grobe Unsittlichkeit, die auch seldst poltzeiliche Ereeßse zur Folge haben kann. Vorgesetzte werden aber durch ein kluges Benehmen sich in diesem Fall außer der unmittelbaren Berührung mit dem Trunkenen halten können und dadurch die daraus etwa entstehenden Bergehungen von Insubordination und von woͤrtlicher sowie gar tätlicher Widersetzung in den meisten Fällen vermeiden. Zwat kann es sich auch zutragen, daß Militärvorgesetzte sewie und Patrouillen genötigt werden, einen trunkenen Soldaten Orte des Excesses fortzuschaffen und seine Verhaftung Falls durch Gewalt, wenn schonendere Mittel nicht aus⸗ bewirken zu müssen, z. B. wenn bei öffentlichem Unfug, bei

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Staatssekretär des Reichsmarineamts, Staatsminister, Vige⸗

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admiral von Tirpit: . wird rc Uhenn ic de Frage recht verstanden bote, eebhe13 Benlangen einer bindenden Auslegung bestebender vgasb gestellt. Daza bin sch nicht berechtigt. bestehender Gesedetvaragraphen muß ich den Gen saan. bedanere fehr, daß ich diese Anslegung nicht twuts9,zun -sen“28 7. 881899 F en e 2. NeGs9 2b178r1*78.1908, üsesn

neuen Dienstgebäͤudes sur das Reichsma g5 5 683 400 5633 400 gefordert.) d. tene nr

Abg. von Waldow 2,Ne98 nene 888

der er n Feorderung a ürt vans 687 Fenken, die in der Plenarberatung kaum vefeece anunogeli Wir dalten eingebende ee saichwn 8

unerqutcklich es ist,

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