von Oriola die Angriffe des Abg. Bindewald gegen die Nationalliberalen zurückgewiesen hat, wird der Nachtragsetat der Budgetkommission überwiesen.
Darauf vertagt sich das Haus.
Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 1 Uhr. (Berichte und Krankenkassennovelle. .
Preußischer Landtag
Haus der Abgeordneten. *
61. Sitzung vom 24. April 1908, 11 Uhr.
Ueber den ersten Teil der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 8
ie daselbst im Auszuge wiedergegebenen Ausführungen
des Ministers der geistlichen zc. Angelegenheiten Dr. Studt
8 dem Gesetzentwurfe, betreffend die Bildung von e
fol
samtverbänden in der katholischen Kirche, hatten genden Wortlaut:
Meine Herren! Die beiden Gesetzentwürfe, die unter Nr. 4 und 5 der heutigen Tagesordnung der Beschlußfassung dieses hohen Hauses unterbreitet werden, beruhen auf einer gemeinschaftlichen Grundlage, die ich kurz zu erläutern mir gestatten möchte, ehe ich zu dem vorliegenden Gegenstande, betreffend die Bildung von Gesamt⸗ verbänden in katholischen Kirchengemeinden, übergehe.
Meine Herren, es handelt sich in beiden Entwürfen um äußere Angelegenheiten der katholischen Kirchengemeinden und um Bedürfnisse, die hervorgetreten sind im Laufe der Jahre in gleicher Weise, wie dies in den evangelischen Kirchengemeinden der Fall war. In Bezug auf die letzteren ist im Wege der Gesetzgebung den entstandenen Be⸗ dürfnissen bereits Rechnung getragen worden, zum Teil schon vor einer
katholischen Kirchengemeinden gemacht die Herren Bischöfe der innerhalb Preußens gelegenen Dizesen dazu bestimmt, an die Königliche Staatsregierung gesetzgeberische Vorschläge zu richten, die seitens des mir unterstellten Ressorts zum Gegenstand einer eingehenden Prüfung gemacht worden sind. Im Cinvernehmen mit dem Finanzressort hat dann eine bestimmte Formulserung jener Vorschläge stattgefunden, welche nun wiederum das Einverständnis der Herren preußischen Bischöfe gefunden hat, und so sind in der vorliegenden Form Ihnen zwei Gesetzentwürfe unter⸗ breitet, welche dazu bestimmt sind, den besonderen Bedürfnissen der — Kirchengemeinden des preußischen Staats Rechnung Wenn ich nun auf den vorliegenden Gesetzentwurf übergebe, so handelt es sich hier um die Befriedigung von Bedürfnissen, die her⸗ vorgetreten sind hinsichtlich der Bildung sogenannter Gesamt⸗ gemeinden, also parochialer Verbände, die sich als not⸗ wendig erwiesen haben in solchen Ortschaften, in denen die Bevölkerung rasch angewachsen ist. Bekanntlich vollzieht sich dieses rasche Anwachsen so, daß in der Peripherie eine große Anzahl von Arbeitern, kleinen Gewerbetreibenden usw. sich anstedelt. Die aus diesen Bevölkerungsschichten gebildeten Kirchengemeinden weisen selbstverständlich keine große Leistungsfähigkeit auf. Es handelt sich biernach darum, einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit zu üben in dem Sinne, daß gemeinschaftliche Verbände geschaffen werden, die es ermöglichen, die größere Leistungsfähigkeit der älteren, zum Teil auch gut dotierten Kirchengemeinden auf die schwächeren Pfarr⸗ gemeinden zu übertragen. Der hierdurch ermöglichte Ausgleich hat sich innerhalb der evangelischen Kirche bei Ausführung der darüber schon seit längerer Zeit bestehenden gesetzlichen Vorschriften durchaus bewährt. Rach dem Vorbild dieser Vorschriften haben
deeiem Sinne m beschließen. 8u dem Gesetzentwurf über die —öö kirch⸗ licher Hilfsfonds für neu zu errichtende katholische Pfarrgemeinden bemerkte der Mmister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: Mhecn Herren! Was den vorliegenden Gesetzentwurf anbetrifft,
Einvernehmen bezüglich — Letzterer henweckt dis Hetzägsa — —.— setzt sind die Herres Büschafe dal de Becgcnn. 8. gsonds. Bis an Gemeinden angewiesen auf freiwillige B
auf diekenigen Summen, die
des Kultugetats, aus dem Fonds von 200 000 ℳ, zur Ver⸗ fügung gestellt werden kirchen ist die Materie Generalfynoden bezw.
befugt sind, Steuern auszuschreiben bis zur Höhe von 1 % der ge⸗ samten, von den Gemeindegliedern aufzubringenden Leistung an Staate⸗ steuern der Kirchengemeinden. In gleicher Weise soll hier die Sache geordnet werden mit der Maßgabe, daß diese Fonds nicht den Synoden usw. die ja in der katholischen Kirche nicht vorhanden sind, sondern den Bischöfen zur Verfügung gestellt werden. Die Bischöfe fwad dann in der Lage, in gleicher Weise, wie dies auf evangelischer Seite ge⸗ schieht, Beihilfen zu gewähren, die in ihrer Summe denjenigen Be⸗ trägen entfprechen, die aus dem staatlichen Fonds zu dem gleichen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise ist es möglich, Diszesenhilfsfonds zu schaffen, aus denen die neu zu bildenden, aber unterstützungsbedürftigen Kirchengemeinden in den einzelnen Fällen mit L-v- Beihilfen versehen werden können.
glaube, hiernach die Annahme des Entwurfs um so mehr empfehlen zu können, als die Bedürfnisfrage Ulos —5 — zweifellos beiaht werden Bei der einmaligen Beratung der Den ift ü den Stand der Fewerbefsrderang in graltesngr
Preußen spricht ½₰ seiner Partei den
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auf diesem Gebiete getan hat wie sparsam ef das für eine Förderung des a2e., dsae.Euc Million zuschießt? 2 in der — * — der chulunter eingefü worden wäre, wenn der Zubußen weniger sparsam gewesen wäre. Der den Meisterkursen einverstanden. Ja, Partei nicht eine Ausdehn der die Frage sei nicht sp ei spruchreif. wieder mit en der ich
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