1903 / 98 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

nichts. Es ist auf dem Punkte, von dem der Unglücksfall ausgegangen ist, nachträglich durch Untersuchungen festgestellt worden, daß dort ein nicht abgetaner Schuß mit Kohlenstaub besetzt, also verbotwidrig her⸗ gestellt war in einer Weise, die notorisch zur Herbeiführung von Kohlenstaubexplosionen geeignet ist. Gegen diese Besetzung der Schüsse mit Kohlenstaub anstatt mit Letten ist mit vieler Mühe durch Jahre angekämpft worden. Es sind immer wieder Erlasse ergangen, die in Erinnerung bringen, daß der Weg der Sprengung mit Versatz

von Kohlenstaub eine schwere Gefahr in sich birgt, daß er absolut verboten sei und daß ein Versatz mit Letten notwendig sei. Es ist in allen Gruben, soviel ich weiß,

dafür gesorgt, daß an allen Stellen reichlich Letten vorhanden ist. Ich führe diese Unterlassung der Befolgung der Verordnung der Berg⸗ behörden nach den mir zugegangenen Nachrichten nicht allein auf den bösen Willen oder auf die Nachlässigkeit der Arbeiter zurück, sondern auf einen alten innigen Glauben, daß die Schüsse, die mit Kohlen⸗ staub versetzt sind, wirkungsvoller wären, und daß deshalb die Ar⸗ beiter immer von neuem zu diesem verbotenen Verfahren greifen. Daß aber die Explosion eine Kohlenstaubexplosion gewesen ist, geht klar hervor aus dem Befund der Strecken, in denen sie statt⸗ gefunden hat. Man kann das aus den an den Wänden, an den Zimmerungen anhaftenden Kokspartikelchen ganz genau sehen. Dieser Koks entsteht durch die Verbrennung des Kohlenstaubs, und darum ist eine Kohlenstauberplosion unter allen Umständen mit Sicherheit nach⸗ träglich festzustellen. Es ist also höchst wahrscheinlich, daß die Kohlenstaubexplosion dadurch hervorgerufen worden ist, daß zwei Schüsse kurz nacheinander abgegeben worden sind, daß der erste Schuß den Kohlenstaub aufgewirbelt hat, und daß der zweite Schuß, der wiederum höchstwahrscheinlich mit Kohlenstaub versetzt war, durch die lange Stichflamme, die ein derartiger, mit Kohlenstaub versetzter Schuß ergibt, den in Bewegung gesetzten Kohlenstaub entzündet hat. Nun entstehen weiterhin Zweifel darüber, ob diese Kohlenstaub⸗ explosion, die an der einige 100 m entfernten Arbeitsstrecke ursprüng⸗ lich stattgefunden hat, sich in der gleichen Weise fortgesetzt hat bis in die Förderstrecken, in denen der Zusammenbruch erfolgt ist. Die Untersuchungen darüber sind bisher nicht abgeschlossen. Unter den sachverständigen Bergbeamten bestehen darüber selbst Meinunge⸗ verschiedenheiten, ob lediglich Kohlenstaubexplosionen oder gleichzeitig eine Explosion durch Gase vorliegt, die durch die erste Kohlenstaub⸗ explosion erzeugt sind. Die Untersuchung wird ergeben, wie voraus⸗ sichtlich der Sachverhalt gewesen ist. Ueberaus wichtig ist es aber nicht, dies gerade festzustellen. Worauf es ankommt, ist zu unter⸗ zuchen, in welcher Weise ähnliche Unglücksfälle für die Zukunft zu ver⸗ beiden sind. Kohlenstaubervplosionen sind in Oberschlesien bisher äußerst eelten gewesen entgegen Westfalen, wo Kohlenstaubexplosionen häufiger vorgekommen sind, und Saarbrücken, wo sie ebenfalls mehrfach vorge⸗ ommen sind und zu sehr zerstörenden Wirkungen geführt haben. In Testfalen und in Saarbrücken hat die Bergverwaltung dazu über⸗ gehen zu müssen geglaubt, eine vollständige Berieselung der Gruben

anderer Insektionskrankheiten, insbesondere des Typhus, in erheblichem Maße vorliegen.

Meine Herren, Sie wollen aus all diesen Erwägungen sehen, daß wir in der Tat bereits ernsthaft die Abwendung neuer Gefahren ins Auge gefaßt haben, aber daß es ebenso voreilig sein würde, wenn wir nun der eben gegebenen Anregung sofort Folge leisten wollten. Sie dürfen sich versichert halten, daß ich mit vollster Aufmerksamkeit diese Dinge verfolgen werde. Wir haben eine Untersuchungskommission eingesetzt, diese Untersuchungskommission wird uns berichten, und ich werde auch für die Zeit, wo dieses hohe Haus nicht versammelt ist, dafür Sorge tragen, daß für alle diejenigen Herren, die sich für diese Frage interessieren, durch den Bericht, den ich in unserer Ministerial⸗ zeitschrift veröffentlichen lassen werde, Fürsorge getroffen wird, daß offenkundig wird, was das Ergebnis der Untersuchung ist.

Meine Herren, die Wirkungen des Unfalles sind ganz ungewöhnlich große gewesen; es müssen dort Explosionskräfte gewirkt haben, wie es nicht häufig vorkommt. Es ist zwar auf der Arbeitsstrecke, auf der die Schüsse abgegeben sind und wo zweifellos die erste Explosion stattgefunden hat, die Zerstörung nicht sehr groß. Dagegen ist die Zerstörung auf den angrenzenden Förderstrecken un⸗ gemein groß und die Zerstörung ist auch auf sehr weite Ent⸗ fernung bis über 600 m, bis zum Schacht zu bemerken gewesen. Es ist die Förderstrecke in einer Léänge von 380 m nach der einen Seite und von 30 m nach der anderen Seite vollständig eingestürzt.

Bei den Rettungsarbeiten, die notwendig waren, weil auf direktem Wege zur Strecke nicht vorzudringen war, haben in aufopferungs⸗ vollster Weise ein Steiger und 5 Mann sich beteiligt. Sie haben versucht, auf Umwegen zu der Unglücksstelle vorzudringen, um die etwa verletzten, etwa noch zu rettenden Leute zu retten. Aber vier von den braven Leuten sind leider den Nachschwaden erlegen, der Steiger und 3 Mann; 2 Mann sind schwerverletzt gerettet. Von den direkt be⸗ beteiligten Leuten ist, wie ich oben schon hervorgehoben habe, kein einziger gerettet. Wir haben also keinen einzigen Augenzeugen.

Nun hat der Herr Vorredner noch eine Reihe von Klagen gegen die Verwaltung erhoben. Er hat auf Grund von Ausführungen von einigen Arbeitern der Grube gesagt, daß die Wetterführung schlecht gewesen sei. Nach den Berichten, die mir amtlich vorliegen, ist sofort nach dem Unglücksfalle die Wetterführung durchaus tadellos befunden worden. Es sind auch in sehr kurzer Zeit die Nachschwaden in

einzelnen Gängen wieder beseitigt worden, was sicher dafür spricht, daß die Wetterführung eine gute gewesen ist. Daß momentan durch eine derartige gewalttätige Explosion die Wetterführung gestört und verschoben wird, ist selbstverständlich. Die Wettertüren sind selbst an einer Stelle, eiserne Türen, noch auf 600 m Entfernung vollständig aus den Angeln gerissen; die Wetterabschlüsse durch Brettertüren und Gardinen sind selbstverständlich beseitigt worden. Daß also Störungen in dem Gang der Wetter eintraten, ist selbstverständlich. Im übrigen aber ist die Maschinerie für die Ventilation vollständig tadelles und intakt gewesen.

anzuordnen, damit die Kohlenstaubexplosionen ein für allemal ver⸗ mieden würden, und die Durchführung der Rieselung hat allerdings in beiden Revieren dazu geführt, daß seitdem eine schwere Kohlenstaub⸗ explosion nicht mehr vorgekommen ist. Ich habe Ihnen bei Be⸗ sprechung der Wurmkrankheit hier schon vorgeführt, daß wir meinen, daß die Kohlenstaubexplosionen, wie sie namentlich in Westfalen und Saarbrücken vorgekommen sind, von so verderblichem Umfange sind, daß wir vor allen Dingen auf die Aufrechterhaltung der Rieselung in jenen weiten Distrikten halten müßten. Die ärztlichen Autoritäten haben aber in Westfalen geltend gemacht, daß die unselige Aus⸗ breitung der Wurmkrankheit in erheblichem Maße herbeigeführt sei durch die Rieselung, durch die Feuchtigkeit. Ich habe daher, wie ich hier schon angekündigt habe, daß ich es tun wollte, inzwischen in ;falen auf einigen Zechen die Berieselungen einstellen lassen, um rt zu versuchen, die Wurmkrankheit in den betreffenden Strecken zu ersticken.

Meine Herren, nun ist es einigermaßen bedenklich, in dem Augen⸗ blick, wo ich in Westfalen gezwungen bin, von einer Sicherheits⸗ maßregel gegen Kohlenstauberplosionen zurückzutreten, in einem anderen Revier ohne weiteres dieselbe Maßregel einzuführen, in einem Revier, in dem bisher durch die Tatsachen nicht erwiesen ist, daß die Gefahr der Kohlenstaubexrplosionen nur annähernd so groß wäre als in den westfälischen und Saarbrücker Bezirken. Eingewendet gegen meine Bedenken war hier im Hause und ist mir sonst schon eingewendet worden, daß die Gefahrmomente für die Fortpflanzung der Wurm⸗ larven in Oberschlesien lange nicht so groß sein würden, als sie in

Dann hat der Herr Vorredner noch einen Vorschlag gemacht, der ja nicht neu ist, der aber eine alte Forderung wiederholt,

die öfter von ihm und seinen Freunden und von anderen Parteien gestellt ist. Das ist die Forderung, zur Beaufsichtigung der Sicherheit der Arbeiter in den Gruben Arbeiter selbst mit heranzuziehen. Meine Herren, ich habe gegen diesen Vorschlag prinzipiell keinerlei Ein⸗ wendungen, was am hesten dadurch bewiesen wird, daß ich meinerseits vor einigen Monaten diese Einrichtung in Saarbrücken angeordnet habe. Ich glaube, daß es nicht zeitgemäß wäre, bei der Bestrittenheit der Frage, namentlich bei der Bestrittenheit der Frage auf Seiten der großen Mehrzahl der Privatindustriellen, daß ich da in einem Bezirk, in dem wir nur etwa des Umfanges des Berzbaues betreiben, nun mit einer derartigen Maßregel vorgehe, und zwingend auf unsere ganzen Nachbarn einwirke. Ich habe nun, um die Probe auf das Exempel zu machen, inwieweit eine derartige Beteiligung der Arbeiter wirklich zu guten Zielen führt, d. h., inwieweit durch die Beteiligung der Arbeiter Un⸗ fälle abgewendet werden, die Sicherheit erhöht wird, kein Bedenken getragen, in Saarbrücken, wo wir allein im wesentlichen monopolistisch den Kohlenbergbau betreiben, diese Einrichtung zu treffen, und ich möchte Sie nun bitten, mir etwas Zeit zu geben, daß ich Erfahrungen

mache, ob dieser Schritt, der von weiten Kreisen im Lande sicherlich sehr bestritten wird, wirklich die Folgen haben wird, die davon erwartet werden.

Im übrigen habe ich auch in Westfalen angeordnet, daß auf den westfälischen Zechen, die wir selbst besitzen, zur Abwendung der Ge⸗ fahr der Wurmkrankheit den Arbeitern Gelegenheit gegeben wird, den

Westfalen sind (Abg⸗Letocha: sehr richtig!); denn zu der Fortpflanzung ker Wurmlarven gehört nicht nur Feuchtigkeit, sondern auch Wärme, ud in der Mehrzahl der Strecken in Oberschlesien, so wird ausgeführt, liegen die hohen Wärmegrade, die für die Entwickelung der Wurm⸗ larven erforderlich sind, nicht vor. (Abg. Letocha: Sehr richtig!) Nichtsdestoweniger haben wir auch in Oberschlesien schon eine Reihe von Strecken, in denen die Temperaturen eine solche Höhe haben, daß die Gefahr einer Fortpflanzung der Wurmlarven vorhanden wäre, und daher ist eine generelle Anordnung der Berieselung in diesem Augenblick zweifellos noch nicht erforderlich, ja nicht zulässig. Da⸗ gegen ist durch den Herrn Oberberghauptmann, der in der vorigen Woche selbst in Oberschlesien war und die Grube befahren hat, die Sache persönlich untersucht worden. Er hat sofort angeordnet, daß in all den Förderstrecken, in denen größere Staubanhäufungen sind, durch Wasserwagen und Spritzen sofort eine Anfeuchtung des Bodens und der Wände erfolgt, (Abg. Letocha: Bravo!), so daß nach Möglich⸗ keit sofort das geschieht, was geschehen kann.

Gegen die Einführung einer Berieselung in Oberschlesien sprechen noch verschiedene Umstände. Wenn wir berieseln wollen, so fehlt bei einer großen Anzahl von Gruben das Wasser. Wir haben für weite 82 des oberschlesischen Bezirks künstlich große Wasserleitungen 8 anlegen müssen, um nur das nötige Trinkwasser zu be⸗

weerbin 8 Wasservorräthe sind nicht so groß, daß sie noch Berieselung der ganzen Bergwerke liefern wozu das Wasser vorhanden sein würde,

as uven woslzs Lus den Gruben b wass geade a wan gepumpt wird, das Sumpfwasser,

* . uns zweifellos wieder derselbe Vorwurf

n, de ugelassen haben Züin Westfalen g i 1 ieselt werden, ve. eine Reihe * 1.,.

hae Ze it Sump Strecken dineinbringen, d8n dieses 8 8 b 1 n Adlich 88 etre

Wasser trinken, und wenn sie deenedüch ist 1 effenden fahren sowohl der Verbreitung der

Beamten ihre Wahrnehmungen über, Nichtbefolgung der ge⸗ machten Vorschriften und über sonstige Wahrnehmungen zur Sicherung der Arbeiter den Betriebsbeamten mitzuteilen. Nach dieser Richtung kann ich auch hier nur wiederholen, daß für Oberschlesien genau dasselbe gilt. Wenn Arbeiter irgend etwas bemerken, so sollen sie gehalten sein, es jedem Betriebsbeamten mitzuteilen, und jeder Betriebsbeamte soll derartige Mitteilungen entgegennehmen. Ich weiß, daß bei den Arbeitern vielfach die Be⸗ fürchtung besteht, daß derartige Mitteilungen gewissen Unterbeamten nicht angenehm wären, unliebsam von ihnen vermerkt werden würden. Ich glaube aber, versichern zu dürfen, daß diese Befürchtungen un⸗ begründet sein würden, und daß, wenn auf Grund solcher Mitteilungen von Arbeitern ihnen schlechte Behandlung von Seiten der Unterbeamten begegnen sollte von Oberbeamten ist das sicherlich ausgeschlossen —, dann in der nötigen Weise von uns eingeschritten werden würde, daß daher das, was durch die Mitteilungen der Arbeiter erreicht werden kann, auch schon jetzt erreicht werden kann dadurch, daß sie die entsprechenden Mitteilungen machen. Ich glaube meinerseits, daß die Wirkung der Mitwirkung der Arbeiter bei der Sicherheit im Bergwerksbetriebe in erheblichem Maße überschätzt wird; aber ich verkenne nicht, daß in einer großen Zahl von Fällen die in der praktischen Arbeit selbst befindlichen Arbeiter sehr gute Fingerzeige und Winke gegeben haben, und ich kann nur wiederholen, daß mir derartige Mitteilungen stets in höchstem Maße willkommen sein würden. Ich bin aber nicht in der Lage, ehe ich die Erfahrungen in Saarbrücken für längere Zeit zum Abschluß gebracht habe, in anderen Bezirken in gleicher Weise vorzugehen.

Meine Herren, dann ist noch eine Einwendung von dem Herrn Vorredner gemacht worden dahin gehend, daß jetzt in ähnlicher Weise verfahren werden möchte, wie seinerzeit bei einem großen Unfall auf

der Saarbrücker Grube Camphausen verfahren ist, und er hat einen Erlaß meines Herrn Amtsvorgängers Maybach verlesen. Ich

Erlaß zu einer Zeit ergangen ist, als die Unfallversicherung noch nicht bestand, und daß der Erlaß nichts anderes angeordnet hat, als daß diejenigen Vergünstigungen, die die Arbeiter durch die Unfallversicherung bekommen würden, auch schon damals einige Monate vor Emanierung des Gesetzes den Arbeitern zugewendet würden. Gegenwärtig wird ganz dasselbe, was den Arbeitern auf Camphausen damals vor Erlaß des Gesetzes gewährt war, infolge des Gesetzes und sogar in größerem Umfange, als das Gesetz damals erlassen worden ist, da inzwischen Erhöhungen stattgefunden haben, ihnen gewährt. Also die Wünsche des Heern Vorredners sind meines Erachtens gegenstandslos; denn was er wünscht, wird den Arbeitern gewährt. (Bravol)

Auf Antrag des Abg. Stötzel (Zentr.) beschließt das Haus die Besprechung der Interpellation.

Abg. Dr. Hirsch⸗Berlin (fr. Volksp.): Dieses, Unglück lenkt aufs neue das Augenmerk auf die Bergleute und ihren schweren Beruf. Es ist tief bedauerlich, daß die Arbeiter wider die Vorschriften der Behörden handeln und dadurch an solchen Unglücksfällen die Schuld tragen. In anderen Ländern haben sich die schlagenden Wetter ver⸗ mindert, nachdem entsprechende Maßnahmen getroffen worden sind; solche Vorkehrungen sind bei uns auch getroffen worden, aber immerhin sind nach 1901 1209 Bergleute umgekommen. Das ist eine äußerst große Zahl. Mir will es scheinen, als ob die Berieselung durchgängig eingeführt werden sollte. Es muß alles aufgeboten werden, um jede mögliche Verhütungs⸗ maßnahme zu treffen. Die Grundlage, auf der die Bergarbeiter ihren Beruf erfüllen, muß sicher gestellt werden. Dazu gehört die Ein⸗ führung von Revisoren aus Arbeiterkreisen. Der Staat muß Muster⸗ anstalten in sozialer Beziehung haben, in denen das Leben der Arbeiter schergestellt ist. Hier soll man nicht abwarten, was die Privaten tun, ondern vorangehen und den Privaten den Weg zeigen. Ein ent⸗ prechender Antrag ist von uns 1899 eingebracht, leider aber abgelehnt worden. Die Arbeiter sehen doch injolge ihrer langlährigen Tätigke manches, was dem Revierbeamten bei einem flüchtigen Durchgange entgeht; ein Versuch wenigstenz in dieser Richtung sollte gemacht werden. In Rheinland und Westfalen ist man bereits weiterge. gangen, aber ist das Leben der oberschlesischen Bergarbeiter weniger wert als das der Arbeiter in den anderen Revieren? Die elementare Macht bleibt immer vorhanden, aber helfen und abschwächen koͤnnen

genügende Vorsicht und hinreichende Maßnahmen. ie Staats⸗ regierung soll Ernst machen und ein Geseg einbringen, in dem die

Arbeiter zur Grubeninspektion herangezogen werden. 8 Abg. Das bach (Zentr.): Ich schließe mich im wesentlichen den Ausführungen des Vorredners an und verweise auf ein Werk über

„Bergwerksverhältnisse in Großbritannien“, das bemerkenswerte Fingerzeige gibt. Empfehlenswert ist auch die Einführung Kr

elektrischen Lampe, die dem Bergmann große Vorteile gegenü er der jetzigen Grubenlampe bietet; er kann sie z. B. in jeder Stellun⸗ benutzen; dem gegenüber will es nichts sagen, daß das neueste Modell dieser Lampe 4 kg wiegt und daß der Preis nicht unerheblich ist. 1 Abg. Stötzel (Zentr., auf der Tribüne unverständlich) geht au die Einzelheiten des Unglücksfalles ein. Minister für Handel und Gewerbe Möller: Meine Herren! Nur einige wenige Worte der ae das, was die Herren Vorredner gesagt haben. Der Herr Abg. Da 2 hat mich berichtigt in meiner Auffassung einiger Ausführungen . Herrn Abg. Letocha. Er hat gesagt, daß die Unterstützungen, von denen der Herr Abg. Letocha gesprochen hat, nur sofortige Unter-⸗ stützungen sein sollten, nicht die Unterstützungen, die gesetzlich den Arbeitern zuständen. Die Herren haben aber beide, soviel ich weiß, nur ausgeführt, daß solche Notfällen gegeben werde sollten. Ich werde nun sehr gern untersuchen, ob Notfälle existieren. ich glaube aber nicht, daß zunächst eine Not bei den Leuten bestehen wird, denn die Beerdigungskosten sind auf Staatskosten übernommen das ihnen gesetzmäßig zustehende Sterbegeld wird ihnen trotzdem gezahlt. Außerdem ist ihnen am Schlusse des Monats der Lohn des ganzen vorhergehenden Monats gezahlt worden. Also eine sofortige Not kann nicht wohl existieren. Ich werde aber sehr gern der nachgehen, ob derartige Fälle vorhanden sind. Was die Bemerkungen der beiden Herren Vorredukr üͤber die Sicherheitslampe betrifft, so wird wohl das Haus damit einverstanden sein, wenn ich hier darauf nicht eingehe, denn in Oberschlesien 2 man keine Schlagwetter. Dort sind keine Sicherheitslampen, es g überall mit offenen Lampen gegangen, es wird dort überall m Schwarzpulver geschossen, weil bisher eine Gefahr in der Verwendung beider nicht vorgelegen hat. Ich bitte, mich daher von einer weiteren Beantwortung dieser Frage zu dispensieren. 1“ Damit schließt die Besprechung der Interpellation. Es werden sodann, nachdem die dritte Beratung des Gesetzentwurfs wegen Ausdehnung des Gesetzes, betreffend die Ablösung der R Schleswig⸗

eallasten in der Provin Holstein, vom 3. Fagnar 1873 auf den Kreis Herzogtum Lauenburg auf Antrag des Abg. Glatzel (nl.) von der

Tagesordnung abgesetzt worden ist, die Gesetzentwürfe, be⸗ rressend die Bildung von Gesomiverkäebden ü.

katholischen Kirche und die Bildung kirchlicher ilfs⸗ fonds für neu zu errichtende katholische Halr⸗ gemeinden, in dritter Lesung ohne Erörterung angenommen. Hierauf folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Befähigung für den höheren Verwaltungs⸗

dienst. Das Haus hat bei der zweiten Beratung den Gesetz⸗ entwurf in einer Fassung angenommen, die im § 4 und i § 12 eine wesentliche Aenderung der Regierungsvorlage enthält⸗ Der § 4 lautete nach der ⸗Wer durch ein Zeugnis der Gerichtsbehörde die erfolgte vor⸗ schrifismäßige Vorbereitung bei dem Amtsgerichte nachweist, wird von dem Regierungspräsidenten, in dessen Bezirk er be⸗ se nam F2 will, zum Regierungsreferendar ernannt. Nach der vom Hause bei der zweiten Lesung beschlossenen Eöö § 4: veaeE e folgte

„„Wer durch sein Zeugnis der Gerichtsbehörde die erfog

vorschriftsmäßige Vorbereitung nce 8 nns seiner In nahme durch die Minister der Finanzen und des Janfaigt von dem Regierungspräsidenten, in dessen Bezirk er besche

werden will, zum Regierungsreferendar ernannt.“

Der Abg. Freiherr von Ri 2 1 g. Rrichthofen (kons.) hea ser die Worte „nach seiner nnaschth 18 die Minister Finanzen und des Innern“ zu streichen. ür den Der Abg. von Savigny (Zentr.) Richt⸗ Fall der Annahme des Antrages des Abg. hofen dem § 4 folgende Fassung zu gehen: „die erfolgte vor⸗ Wer durch ein Zeugnis der Gerichtsbehörden dinen Antrag schriftsmäßige Vorbereitung nachweist, wird auf 28 schäftigt sein vne dem Regierungspräͤsidenten, in dessen Baüirk er be⸗ will, üm Regterungsreferendar ernannt⸗ 1 der Minister d er Antrag kann nur mit Genehmigung 88 er Finanzen und des Innern abgelehnt wer

(Schluß in der Zwesten Beilage.)

ntragt, 88 der

antragt, Freiherrn von

möchte den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam machen, daß dieser