1903 / 98 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage eiger und Königlich Preuß

Verlin, Montag, den 27. April

ischen Staatsanzeiger. 1

zum Der

Aeußerung, die ich Ihnen andere Konstruktion gewählt werden; es soll der Regierungspräsident

8 8 42* Schluß aus der Ersten Beilage. Meine Herten, ich komme zu dieser Aeußer . * G 8 c n hier mache, in aller Aufrichtigkeit nach sorgfältiger Ueberlegung und in seiner ressortmäßigen Entscheidung abhängig gemacht werden von Der § 12 1 ngsvorlage: Erwägung und auch aus praktischen Gründen. Ich habe nicht unter⸗ der vorgängigen Einholung der Zustimmung einer übergeordneten § autete in der Regierung ge: tigt,] lassen, mir Kenntnis zu verschaffen, wie denn nun das Herrenhaus sich Instanz, nämlich der beiden Disztplinarminister. Meine Herren, das

Nach den Ermittelungen, die ich bedeutet in meinen Augen eine Verschiebung der Verantwortlichkeit

ret, haben, als befähigt für den höheren Verwaltungsdienst zu angestellt habe, werden die beiden Fraktionen des SeeS2 die von 8 -2er 8 zu tragen 2 84* 8 Tee auf 3 rechte sowohl wie die linke, wenn ich sie so nennen darf, mit einer eine Stelle, die sie nicht zu trogen hat und tatsächlich gar nicht tragen 1nhengh. Ten ü alhe seste elcs in enngtehn 5 Mazorität erklären, daß das Gesetz für sie kann. Denn die Verantwortung hat der Regierungspräsident zu tragen, nach den dort geltenden Vorschriften erlangt haben.“ unannehmbar sei, wenn die Befugnisse der Regierungspräsidenten in und er kann sie tragen, und die Minister haben die Verantwortung Nach der vom Hause bei der zweiten Beratung ange⸗ dieser Weise beeinträchtigt werden, wie das in dem Beschluß des hohen nicht zu tragen, und sie koͤnnen sie auch nicht tragen. nommenen Fassung lautet § 12: 8 zcbtigt Hauses vorgestern geschehen ist. Ich glaube aber, überzeugt sein zu Meine Herren, jeder Regierungspräsident, der es mit seinen Amts⸗ baben und mindestens e in Jaht als Justitiar oder anderweit bei Abgeordnetenhauses insoweit würde entgegengekommen werden, um das referendare im besonderen Maße kümmern. Ich darf in dieser Be⸗ nach Gesetz ohne große weitere Fährlichkeiten unter Dach und ziehung aus einer gewissen eigenen Erfahrung sprechen, weil ich den etenhaus sich auf den Vorzug gehabt habe, diesen Posten eine Reihe von Jahren zu be⸗

Verwaltungsbehörden beschäftigt worden sind, sowie Landräte, ne mindestens fünfjähriger Dien tzeit in dieser Stellung als befähigt Fach zu bringen, wenn das Abgeordn b Antrag von Savigny 2, also auf die besondere Fixierung eines kleiden. Ich habe mir jeden Referendar, der sich zur Aufnahme bei

für den höheren Verwaltu sdienst zu erklären. N2s a nach 8 hece güt hehasen n überen Beschwerderechts einigen würde. Wenn das nicht geschieht, der Regierung beworben hat, kommen lassen, habe eine Unterredung 8 so habe ich die Ueberzeugung, daß das Gesetz in dieser Form von dem mit ihm gepflogen und ihn gefragt, was er auf der Universität ge⸗

Verwaltungs⸗ oder Justizdienst erlangt haben. 1 höheren Irhiast Herrenhause wieder amendiert werden und dann nochmals an das trieben hat, wohin seine ganze Richtung und Anlage geht, kurzum, ich

„Die Minister der Finanzen und des Innern sind Ermäͤcht solche Personen, welche die Hefähienag zum höheren Justizdienst zu diesem Beschluß stellen wird. e

„Bei Personen, welche die Befähigung 1. länger als 10 Jahte besitzen, sind die Minister an die ein Abgeordnetenhaus kommen wird. (Zurufe.) Die Herren sprechen habe mich üͤberzeugt, ob er wirklich ein ernstes Interesse für die An

Frhst nicht gebunden. von abwarten; es wird ja voraussichtlich uns nicht anderes übrig gelegenheiten der Verwaltung hat und ihn nicht etwa die Rücksicht auf von Fr 88c ee 18gans vese Prneenn bleiben als abzuwarten, aber Sie werden mir dann hinterher voraus⸗ vermeintliche sonstige Annehmlichkeiten zur Verwaltung führt, Jahr“ durch „zwe Ja re“ ersetzen, in Arfat g hinter den sichtlich recht geben und sagen, wir bätten wahrscheinlich einen oder und ich habe mich auch bei der Unterredung davon über⸗ orten länger als L29 Jahre besitzen“ die Worte: zwei Tage früher nach Hause gehen können, wenn wir früher uns ent⸗] zeugt, ob der Betreffende in der Lage ist, mit Leuten um

1 d dieses Zeitraums im Justiz- schieden hätten. (Heiterkeit.) Ich möchte deshalb dringend bitten, zugehen, ob er namentlich die Kunst hat, die jeder Verwaltungs

„und auf Grund der elben währen 8 8 .

.2— 8 als Rechtsanwälle oder im öffentlichen Verwaltungs⸗ auch heute noch ich weiß, es ist schwierig, da Sie sich schon in der beamte haben muß, mit dem kleinen Mann in richtiger

dienste beschäftigt worden sind⸗ 5. Vorberatung gewissermaßen gebunden haben auf den Standpunkt Weise zu verkehren. Diese Tätigkeit des Regierungspräsident

einschieben und statt „einjährige“ „zweijährige seten will der Regierung zurückzukehren und, wenn es absolut in Ihrem Sinne lähmen Sie, Sie lähmen ihm die Freude und nehmen ihm die Ver⸗

Mmnister des Innern Freiherr von Hammerstein: llegt, keine weiteren Einschränkungen zu machen als die der Fest⸗ antwortlichkeit, wenn Sie diese auf die Ministerialinstanz verschieben. stellung eines besonderen Beschwerderechts. Der Regierungspräsident, der die Referendarien annimmt, soll auch die

Verantwortlichkeit für sie haben; er soll die Verantwortung tragen dafür, daß sie in der Regierungsinstanz ordnungsmäßig ausgebildet und wohlvorbereitet zum Eramen nach Berlin entsandt werden.

Meine Herren, die Verantwortung auf die Ministerialinstanz ab⸗ zuschieben, wird meines Erachtens nichts anderes bedeuten, als das Schreibwerk in einer ganz übertriebenen Weise zu vermehren und das Verfahren in einer sehr bedeutenden Weise zu verlangsamen und zu erschweren. Denn, meine Herten, ich frage Sie: wie sollen die Minister in der Lage sein, zu beurteilen, wie der Herr Minister des Innern auch schon ausgeführt hat, ob Herr A. oder Herr B. der sich dei irgend einer Regierung als Referendarius gemeldet hat, in der 8 Tat geeignet ist zur Aufnahme in die Regierung? Es wird also in

Meine Herren! Guter Rat kommt über Nacht ist ein altes 1 Speichwort g aber leider, wie ich sehe, heute nicht bewährt hat. Dann ist noch ein zweiter Punkt in dem Gesetzentwurf, der bei faßt sind, sind mir einen gewissen Anstoß gefunden hat, das ist die Fixierung der

Die cte, die vorgestern in der zweiten Lesung ge b ja 46892 dankenswert, daß daraus das Bestreben von Zeit, während welcher die im Justizdienst Ausgebildeten, die das allen Seiten des Hauses hervorgeht, wirklich ein Gesetz zu stande Justizassessorexamen gemacht haben, bei etwaiger Zulassung zur Ver⸗ zu bringen, welches die Vorbereitung für den Verwaltungsdienst fördert, waltung warten sollen, ehe sie definitiv in die Verwaltung über⸗ dafür eintritt, daß wir künftig gut oder besser als jetzt vorgebildete nommen werden. Es ist bekannt, daß das heutige Recht eine drei⸗ Verwaltungsbeamte haben. Ich verhehle mir nicht, meine Herren, jährige Frist bestimmt. Die Königliche Staatsregierung geht aber und Sie alle gewiß auch nicht, daß dieses Gesetz noch immer nicht ein von dem Gedanken aus, daß es einer derartigen Frist nicht bedarf, ideales für die künftige dauernde Ausbildung der Verwaltungsbeamten daß keine Ressortminister, die Minister der Finanzen und des Innern, ist. Aber das Bessere ist der Feind des Guten, und ctwas Gutes Beamte aus anderen Zweigen übernehmen werden, wenn sie schasten wir mit diesem Gesetz, auch etwas Besseres, als wir jetzt die von ihnen selbst erzogenen Beamten schädigen, daß sie aber baben. Die Vorbereitung der künftigen Verwaltungkbeamten wird vertieft neween gern Befugnis und Möglichkeit sich wahren und verlängert verlängert in der Weise, daß die Zeit, welche auf die wohlen, besonders tüchtige Beamte aus anderen Zweigen, nament⸗ 1 eigentliche Verwaltungsvorbereitung gelegt wird, von zwei auf drei lich aus der Justiz, auch ohne weiteres in die Verwaltung zu über⸗ 1— —., 1 Jahre verlängert wird, und vertieft, meine Herren, durch die An⸗ nehmen, es deshalb der Festhaltung einer Frist überhaupt die —— erstattet baban, ohme wettetes mit 3 ordnungen, die von den Ressortministern über die Ausbildung selbst nicht bedarf. Das ist die Regierungsvorlage. Schon in der stimmungsvermerk der Minister wieder an diese er. werden getroffen werden. Es ist unfer ernstestes Bestreben und unser Kommission ist eingehend darüber gesprochen worden, und in der Kom⸗ das Ganze bedeutet bloß cine 2— 2 12 fecster Wille, diese Ausbildung so zu gestalten, daß nicht nur die müsston ist zu meinem Bevauerm settens der vecüe dieses Hauses rendarien, die unter Umftänden für denneserendar * „nng Praris, sondern auch die Wissenschaft dabei zu Rate gezogen werden durchgesetzt worden, daß doch wieder eine Frist gesetzt ist und zwar sein kann, die seinen Bildungsgang verzögert und daber ihn wie 2 und nicht zu kurz kommen sollen. eine zweilährige Frist. Ich habe dann in der Kommission mich der Eltern mit Kosten belastet. ih. Nun sind in den Beschlüssen des vorvorigen Tages einige, mit re u6 vr axxve- daß es —— nicht aug⸗ Nun, meine Herren, ist auch bei der ganzen Frage, glaube ich, denen ich mich auch beim besten Willen nicht befreunden kann. Das geschlossen ist, daß das Fe len einer jeden Frift zu Fverständnissen der tatsächliche Zustand der Dinge nicht vollkommen genüigend berück⸗ ine, und der wichtigste Beschluß ist derjenige, daß die Annahme der 8927 ee 72 es b. ür sichtigt. Die Herren gehen, glaube ich, vielfach von der Annahme Refetenbarien nicht mehr frei in die Hände der Regierungspräsidenten sich zur Verwaltung, 0 melhen, a wünschen ** 8 aus, als ob der Regierungspräfident hinsichtlich der Annahme der 8 Werden soll. Ich habe bereits vor einigen Tagen auszuführen sungen Leute lieber ihr richtsassessoreramen machen, um inn, ich Referendare vollkommen freie Hand hat. Die Sache ist aber so⸗ daß 8 Febar welche großen Bedenken gerade dieser Beschluß für die Praxis moöchte sagen, in allen Sätteln gerecht zu sein, um nach allen Seiten bei jeder Regierung die Anzahl der Referendarien beschränkt ist. hat: wie einmal dadurch die Annahme der Referendarien in Hände ihre Verwendung finden zu können. Ich würde das aber durchaus Weil die Anzahl der Anwärter für den höheren Verwaltungsdienst at ird, die in der Tat zu diesem Zwecke untauglich sind in die bedauern, denn wir bedürfen der verwaltungsseitig vorgeschulten zu groß geworden war, die Aussichten der Beamten sich infolgedessen inister. Die Minister können gar nicht die jun 2q— und je weiter die Welt vorschreitet, desto mehr werden wir zu sehr verschlechtert hatten, ist die Anzabl der Referendarien bei jeder dönde der Miatsn⸗ Tei des Reiches Ffich u der 11“ nnn dieser Befürchtung entgegenzutreten, habe Regierung beschränkt auf eine bestimmte Zabl: ist diese vorgeschriebene kennen, die in allen Te 8 e. sfj sahaf rüfen ich mich bereits in der Kommission einverstanden erklärt, wieder eine Zahl erreicht dann kann danach keiner mehr angenommen werden. Die V1 melden; sie köͤnnen, 2 8 v ff 18* Anfr em Frist einzuführen, aber nur eine einzährige Frist, wie ja auch die jungen Leute müssen sich jetzt schon als ganz junge Referendarien, doch nichts weiter tun, als 89 A. (Sebt Aüalath emn Mebeheit des Hauses sie tcecinet hat, und ich möchte diejenigen in vielfach schon a e derten nelcden, un ba nne der Regierungspräͤsident 4 . bei den Regierungs⸗ Herten, welche sich auch heute noch für eine zweizährige Frist aus⸗ Regierung angenommen zu werden. Sie werden dann notiert und in materielle Verantwortung würde also immer e 8 gesprochen haben, doch bitten, nicht auch in dieser Frage eine Divergenz 92 leser Noti inberufen; wenn die Zahl er⸗ 1 ale Verantwortung der Minister aber gar 2& 8 8 der Reihenfolge dieser No⸗ erungen einberufen; 3 präsidenten bleiben, die form eintreten zu lassen. Es würde die Verabschiedung dieses Gesetzes, reicht ist, dann werden alle später sich Meldenden abgewiesen, weil sie keine Verantwortung ar8 2 st ausgeführt, daß nach dem ganten wan wir auch noch diese Frage als eine weifelbafte ins Herrenhaus bei der betreffenden Regierung nicht mehr angenommen werden können. Ich habe weite auch unlängst nüten allgeme Rechtens ist, daß bringen, aufs kußerste 1“ Ich moͤchte d eshalb bitten, in dem Nun frage ich, soll in allen diesen Fällen der Regierungspräsident an , § 12 an dem Beschluß der einzährigen Frist festzuhalten. Die den Minister berichten und sagen: ich habe 4 Bewerber angenommen,

Organismus der Behörden es in Preußen allgemein die Klasse der Beamten, zu der die Referendarien gehören, von den äbrigen Beschlüsse, die vorgestern gefaßt sind, kann ich acceptieren, 10 haben sich gemeldet, lecas, ih die g lezten ög⸗ ckmäßig betracht

Landesbehörden, aber nicht von 8.ag. und ich bitte nochmals, in dem Sinne zu beschließen, daß wir wirklich Das kann kaum Ihre Absicht sein und als zwe . 8g e 8 8 dieser Beamtenklasse sich etwas Gutes zu stende ; 3 swerden. Die ganze Sache würde sich also nur als eine Vermehrung Berücksichtigung, daß sie spüter 0 a Rach einigen Bemerkungen des Abg. Kirsch (Zentr.), die des Schreibwerkes und als eine Verzögerung des Geschäft

bervotbeben, das würde ich für g0e unricktig halten, das würde auf der Trihüne unverständlich bleiden, schließt die General⸗ erweisen. Ich bin aber weiter mit dem Herrn Minister des Innern der

gerade ich möchte sagen den Referendarien Anlaß geben, sich dietussion. 1

mehr m dünken, al s Aagenblic seis fales enh san⸗ Die §88 1, 2 und 3 werden ohne Erörterung angenommen. Ansicht, daß auch von dem Standpunkt aller Parteien dieses hohe

Ich habe ferner darauf hingewiesen, daß die Gefahr doch wirklich Zu § 4 nimmt zunächst das Wort der Hauses es ench segt eicheinen

nicht von der Hand zu weisen ist, daß nicht sachliche 5 12e Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: AeHn üssthrat Xgen. 1 *

Annahme der Referendarien sich in erhöhtem Maße geltend ma en, Meine Herren! Der Herr Minister des Innern hat bereits den politische Gesichtspunkte in die Annahme der Referendarien hinein⸗ 8 ; zutragen, die mit dieser Annahme schlechterdings nichts zu tun

wenn diese Annahme in solche Hände gelegt wird, die das Material, . die ein elnen Referendarien gar nicht kennen, die außerdem kraft ihrer Standpunkt der Staatsregierung zu dem vorliegenden Paragrapben ebr Herrea, sae⸗ seit voch ehelich! Wem üe Vater seinen Sohn Snlh gansj anderen Zumutungen ausgesetzt sind, wie die Re⸗ gekennzeichnet, und ich möchte hier nochmals aussprechen, daß ich mich en8.; are Regierung gesandt haben daill, so wird er sich an den gierun eäfidenten in ihren Bezirken; der Schwerpunkt liegt aber den Darlegungen des Herrn Ministers des Innem venxe 8 betreffenden Abgeordneten in Berlin wenden und den zum Minister darin daß die Verantwortung, die moralische Verantwortung für die schließe Sie bitte, in dem § 4 die Regierungsvorlage wie er⸗ schicken, damit dieser den Referendar zu der Regierung übernehme. 1 . - 88 2 werden kann, benstenen⸗ 1 1 das irgendwie im nteresse der Referendare und F be g 8 8 tragen Meine Herren, es ist bei der vorigen Beratung seitens des Herrn ne —— ven. 8 ö †ꝙ V tr die Freiherrn von Zedlitz angeführt worden, daß wir ähnliche Konstruktionen, 9 8 G LFen 42 1-,2; v , e vorsieht, auch schon anderweitig in ist veränderlich und die Politik auch, und es gilt der at: heute dir, g. morgen mir! Alle Parteien des hohen Hauses sollten den Wunsch

. 3 1 ange 1 der Antrag von Savigny 2 auch direkt auflegen. Ich möͤchte Sie deshalb dringend bitten, das wie sie ine Konstruktion, Geieh zu einem guten Ende dadurch zu führen, daß Sie die Re⸗ unserer ganzen Gesetzgebung und Verwaltung haben, eine onstrukti haben, daß die Annahme der Referendare lediglich nach sachlichen

8 b B 1 s f äßi idung nur fassen 2* 3 in § daß die Annahme eitens der wonach eine einzelne Instanz die ressortmäßige Entscheid . 8 ʒ 1““ Sie aber kann nach vorher eingeholter Zustimmung einer anderen Instanz. Behnennenhe ae den w eee g- 2 daß Fälle vorkommen können, die durch die heutige Meine Herren, eine solche sie Fn 8 8 b22- 2 - t v. Taase

. mir enigsten 1 rendare. Gesetzgebung nicht getroffen werden, in denen dieser Zustand einmal Antrage von Savigny gedacht i g vr. 28 v

5 1 ben wohl in einzelnen Fällen eine Ver⸗ .

g d .r.e 2 2 25 . einer anderweitigen Instanz ein, nahme der Referendare ausscheiden zu lassen. (Sehr richtig!)

2 un würde 9 3 . 1 b 8 1

üene . 82 de Antrag wieder aufzunehmen, den der zuholen, aber immer einer koordinierten Instanz. Der Nun frage ich weiter: Wenn der Antrag von Savigm ea

Herr Abg. von Savigny in der vorigen Beratung unter Nr. 2 gestellt Landrat bedarf der Zustimmung des Kreisausschusses, der Regierungs⸗ er hier gestellt ist, angenommen wird, glauben Sie, dam 4

6 vorigen Beratene ausdrücklich ducch präͤsident der Zustimmung des Bezirksausschusses, der Oberpräsident Referendar irgend etwas zu erreichen? Der Antrag soll eine —22 6 dent der Zuftenn i ichen Fällen. Hier soll aber eine gang schaffen, daß nicht willkürlich ein einzelner Referendar von