Aufgebotstermin bei dem Gericht anzumelden und
auch den Nachweis ihrer Erbeigenschaft zu begründen. Darmstadt, den 18. Juni 1903.
Großherzogl. Amtsgericht Darmstadt II.
[26632] Aufgebot. 8 Der Rechtsanwalt Kolsen in Berlin hat als achlaßpfleger für diejenigen, welche Erben des im 22. März 1902 in Berlin verstorbenen Archi⸗ ekkten Ernst Jacob werden, das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nach⸗ laß des verstorbenen Architekten Jacob spätestens in dem auf den 26. September 1903, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Klosterstraße 77/78, III Treppen, Zimmer 5, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu uthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift der in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil, entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten. Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin, den 19. Juni 1903.
Königliches Amtsgericht I. Abteilung 84. [26624] 8 Aufgebot.
Der Gemeindevorsteher August Kageler in Mützel hat als Pfleger in der Verwaltung über den Nachlaß des am 16. August 1902 in Mützel verstorbenen Altsitzers Johann Joachim Köppen das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Altsitzers Johann Joachim Köppen spätestens in dem auf den 23. September 1903, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der
orderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke ind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Kachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit haftet.
Genthin, den 16. Juni 1903.
Königliches Amtsgericht.
[26623] Aufgebot.
Der Hausbesitzer Karl Berger in Baucke, als den unbekannten Erben der am 12. November 1902 in Baucke verstorbenen Rentenempfängerin Witwe Catharina Weiß, geborenen Langer, bestellter Pfleger, hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Catharina
eißt, geborenen Langer, spätestens in dem auf den 24. September 1903, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine bei diesem Gerichte anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche
ich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, or den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ nächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Neisse, den 22. Juni 1903. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
[26276]
zeichneten Geric bei diesem Gericht anzumelden.
Urkundliche oder in
enthalten.
Forderung nthalt 8 Urschrift
sind
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nissen den Erben sich nach
biger noch ein Ueberschuß ergibt.
Der Ziegeleibesitzer Peter J. Petersen in Rodenäs hat als Testamentsvollstrecker des am 15. Januar 1903 zu Sibbershusum, Gemeinde Rodenäs, ver⸗ storbenen Hofbesitzers Ludwig Bendix Christiansen und seiner am 12. Mai 1900 daselbst verstorbenen Ehefrau Helene Johanne geb. Paulsen das Auf⸗ lebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Rachlaßolänbigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Eheleute Ludwig Bendix Christiansen und Helene Johanne geb. Paulsen spätestens in dem auf Freitag, den 23. Oktober 1903, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ Gericht anberaumten Aufgebotstermine Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des ee izufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nich “ können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ und Auflagen berücksichtigt zu werden, von nur insoweit Befriedi ung verlamfer⸗ als Befriedi der nicht ausgeschlossenen Befriedigung Nuch haftet
ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Tondern, den 23. Juni 1903. G Königliches Amtsgericht. Abteilung 2.
[26638 Im Namen des Königs!
In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen, am 11. August 1865 zu Barmen geborenen und zuletzt ebendort wohnhaft gewesenen Buch⸗ und Steindruckers Johann Walter von Dirke hat das Königliche Amtsgericht, Abteilung 10, in Barmen durch den Amtsrichter Dr. Valentin für Recht erkannt:
Der verschollene, am 11. August 1865 zu Barmen geborene und zuletzt ebendort wohnhaft gewesene Buch⸗ und Steindrucker Johann Walter von Dirke wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Januar 1897 — Nachts 12 Uhr — festge⸗ stellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nach⸗
lasse zur Last. (gez.) Dr. Valentin. Vorstehende auszugsweise Urteilsausfertigung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Barmen, den 18. Juni 1903. Neutzling, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Abt. 10.
[26634] Durch Urteil des Königlichen Amtsgerichts zu Peine vom 13. Juni 1903 ist der zuletzt in Peine wohnhaft gewesene Johann Ludwig Bernhard Ernst Marcordes, geboren am 4. April 1851, für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1884 festgestellt. 1 Peine, den 13. Juni 1903. Königliches Amtsgericht. 3.
[26635) Im Namen des Königs!
In dem zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern des am 20. Juni 1874 in Neuhof verstorbenen Köllmers Johann Leopold Pohl hat das Königliche Amtsgericht, Abt. 3, in Ragnit durch den Amtsrichter von Raabe für Recht erkannt:
Folgenden Nachlaßgläubigern werden ihre ange⸗ meldeten Forderungen gegen den Nachlaß des am 20. Juni 1874 in Neuhof verstorbenen Köllmers Johann Leopold Pohl bezw. gegen die Johann Leopold Pohlsche Zwangsversteigerungsmasse, bei der König⸗ lichen Regierung zu Gumbinnen zu Spez Man. Band XIII Seite 732 hinterlegt, vorbehalten: 1) dem Altsitzer Erdmann Pohl in Swainen per Aulowöhnen, 2) dem Altsitzer Leopold Pohl in Lippinnen, Kreis Niederung, 3) der Christine oder Ernestine Pohl verehelichten Altsitzer Matthias Fleiß in Neuhof bei Szillen, 4) der Marie Pohl, jetzt separierten Besitzerfrau Kerkau in Neuhof bei Szillen, 5) dem Sohn des nach dem Johann Leopold Pohl verstorbenen Sobn desselben Besitzers Friedrich Vohl⸗ nämlich dem Besitzer Friedrich Wilhelm Pohl in Grüneiten⸗Schunwillen, 1 6) dem Sohn der vorverstorbenen Tochter Caroline Reimer, geb. Pohl, Albert Reimer, Besitzer in Naujeningken, 7) dem Sohn der vorverstorbenen Tochter Ernestine oder Christine Schweissing, geb. Pohl, Matthias Schweissing, Besitzer in Retheney. Ragnit, den 30. Mai 1903. Königliches Amtsgericht.
Abt. 3.
[26637] 3 Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Juni 1903 sind die folgenden dreiprozentigen fandbriefe der National⸗Hypotheken⸗Credit.Gesell⸗ chaft, e. G. m. u. H in Stettin: Serie D. Nr. 359 über 300 ℳ, Serie E. Nr. 3791 über 200 ℳ für kraftlos erklärt. Stettin, den 24. Juni 1903. Königliches Amtsgericht. Abt. 5.
m Namen des Königs!
gerkündet am 27. Mai 1903. Wüllrich, Gerichtsschreiber. In der Aufgebotssache des früheren Gastwirts Carl Urban zu Warburg — F. 20/02 — erkennt das Königl. Amtsgericht zu Warburg durch den Amtsrichter Rempe für Recht: 1) Die Police Nr. 47 088 der Baseler Lebens⸗ und Unfall⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Basel, aus⸗ gestellt auf Ernst Urban zu Warburg, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Antragsteller zur Last.
[26942]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 10. Juni 1903 ist das Sparkassenbuch Nr. 76746 der städtischen Sparkasse zu Aschersleben über 1203 ℳ, ausgefertigt für den Braumeister Carl Ziegler in Aschersleben, für kraftlos erklärt. Aschersleben, den 18. Juni 1903. Königliches Amtsgericht. [26639] Ausschlußurteil. In Sachen, betr. das 2
[26636]
Aufgebotsverfahrens fallen dem
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Aufgebot des über die im Grundbuch von Holzhausen Blatt 27 in Abt. III zunter Nr. 3 eingetragene Post von 24,60 und 7,10 ℳ gebildeten Hypothekenbriefes, ist in der Sitzung vom 9. Juni 1903 für Recht erkannt: 8 Der Hypothekenbrief über die in Blatt 27 von Holzhausen in Abteilung III Nr. 3. eingetragene Hypothek von 24,60 ℳ und 7,10 ℳ Kosten für den aandelsmann Jakob Bachrach in Frielendorf, laut Immissionsverfügung des Königlichen Amtsgerichts, Abt. I, vom 6. April 1881, ist kraftlos. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Homberg (Bez. Cassel), den 9. Juni 1903. Königliches Amtsgericht. Abt. 2.
[26614] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Tischlergesell Auguste Fischer, ge⸗ borene Liebau, in Liebau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Beiersdorf in Hirschberg i. Schl., klagt gegen ihren Ehemann, den Tischlergesellen Josef Fischer, unbekannten Aufenthalts, früher in Liebau, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an
vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hirschberg i. Schl., Wilhelmstraße 23, auf den 19. Oktober 1903, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Hirschberg, den 24. Juni 1903. 8
Bennek, “ als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[26921] Oeffentliche Zustellung. „Die Ehefrau Rudolf Furk, Louise geb. Doberg, in Cöln, Klemensstr. Nr. 28, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Schmidt in Essen, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den früheren Buchbindermeister Rudolf Furk, früber in Gelsenkirchen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 13. November 1903, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 3, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 24. Juni 1903.
v. d. Nahmer, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[26612] Oeffentliche Zustellung.
Der Spinner Emil Mast zu Mülhausen, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte J.⸗R. Dümmler u. Wirth daselbst, klagt gegen seine Ehefrau Delphine D'Haese, früher zu Mülhausen, z Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: die zwischen Parteien bestehende Ehe für aufgelöst, die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären und derselben die Prozeß⸗ kosten zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i Els. auf den 20. Oktober 1903, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mülhausen i. Els., den 24. Juni 1963.
Meyer, 3 Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[26613] Oeffentliche Zustellung.
Der Ansetzer Georg Delacôte zu Mülhausen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. R. Dümmler und Wirth daselbst, klagt gegen seine Ehefrau Luise geb. Munsch, früher zu Mülhausen, z. Zt. ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Che für aufgelöst, die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären und derselben die Prozeß⸗ kosten zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Mülhausen i. Els. auf den 17. No⸗ vember 1903, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der
öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . Mülhausen i. Els., den 24. Juni 1903.
Meyer, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[269131 Oeffentliche Zustellung. 1 Die Ehefrau August Kaiser, Karoline Katharina eb. Werner, zu Malstatt⸗Burbach, Krenzelsberg 11 a. Prozeßbepolmüchtigter: Rechtsanwalt Dr. Fröhlich in St. Johann a. S., klagt gegen den Schlosser August Kaiser, früher in Malstatt. Burbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: . 1
1) die zwischen den Parteien geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären, 1.
2) dem Beklagten die Kasten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 28. Oktober 1903, Vormittags 9 ⅞½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saarbrücken, den 18. Juni 1903.
Lugenbill, 5
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht [26619]
In der Prozeßsache
1) der unverehelichten Dienstmagd Else Schultze zu Bad Elmen, Parkhotel, vertreten durch ihre Mutter, die Witwe Schultze zu Magdeburg, Dreien⸗
bretzelstraße,
8 des Kaufmanns Paul Marci zu Magdeburg, Kaiserstraße, als Vormund des am 22. Mai 1903 geborenen Wilhelm Schultze, vertreten durch den Rechtsanwalt Huperz zu Wiedenbrück, Kläger, gegen den Tagelöhner Karl Blanke, früher zu Batenhorst, jetz unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Alimentation, ist Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung auf den 19. September 1903,
5 11 Uhr, an hiesiger Beshesteftele
8.
seraumt. Wiedenbrück, 20, Juni 1903.
Königliches Amtsgericht. 1 Vorstehender Auszug wird zum Zwecke der öffent⸗ errd,hesenngg an den Beklagten hiermit bekannt
Wiedenbrück, 20. Juni 1903 D. . ,0 8 8 . er Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.
[26615] Oeffentliche Zustellu . 1 2 „ n 8 Die Hauseigentümerin Therese Straßer zu Berlin, - hstraße 29, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat ugen B. Auerbach J. zu Berlin, Kochstraße 53, klagt gegen die Frau H. Bornhorst, früher zu Berlin Friedrichstraße 29, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter 6 Genenptung ng Peesehal⸗ durch Vertrag vom 2. E Lr. 19028, in dem Grundstücke der Klägeri hierselbst, Friedrichstraße 29, eine 8er lägerin, . 7 . 2 ne 3 . Oktober 19 1. Oktober 1902 bezogen a dae ig Rat. amn
der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur nländlichen Verhandlung des Rechtsstreits “ — 1“
28
monatlich mit je 166 8 die Miete all⸗
—Kläger 9 Anteile der Bobrgesellschaft Prinz Friedrich
Mieterin verpflichtet sei, die ganze Restmiete zu zahlen, daß zunächst die nicht bezahlte Junimiete und die Vorauszahlung der Miete bis zum 30. Sep⸗ tember 1903 verlangt werde, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 666,70 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 4. Juni 1903 zu zahlen und die Kosten zu tragen. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Käniglichen Landgerichts I zu Berlin, Grunerstraße, I. Stockwerk, Zimmer 13, auf den 3. November 1903, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 17. O. 225. 03. Berlin, den 19. Juni 1903.
Bohrisch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 2.
[26616] Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesitzer Friedrich Selka in Berlin,
Lippehner Str. 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗
anwalt Erich Hoffmann in Berlin, Chausseestr. 114, klagt
gegen den Kaufmann Wilbelm Krüger, unbekannten
Aufenthalts, früher zu Berlin, Neue Königstr. 4,
unter der Behauptung, daß er zufolge Beschlusses
des Königlichen Landgerichts I in Berlin vom
16. Februar 1903 in Sachen Selka csa. Krüger —
28. 7. 5.03 — bei der Königl. Ministerial⸗Militär⸗
und Baukommission in VBerlin am 19. Februar
1903 zur Sicherheit 2000 ℳ hinterlegt habe, 81 der Beschluß gegenstandslos geworden sei, 1b 8 Kläger auf die Rechte und Wirkungen aus demse 88 verzichtet habe, und daß, um die Rüͤckzahlung den hinterlegten Masse zu erlangen, die Klage gebo 6. sei, da ein Antrag auf Bestimmung einer Fris⸗ 85 Rückgabe und auf Anordnung der Rückgabe⸗ b⸗ Sicherheit gemäß § 109 Z.⸗P.⸗O. vom Gerich sc 8 gelehnt ist. Er beantragt, den Beklagten koß Sr pflichtig zu verurteilen, in die Rückzahlung der b— 5 Kasse der Königlichen Ministerial⸗Militär⸗ und 88
kommission am 19. Februar 1903 in Sachen Frie . rich Selka gegen Wilhelm Krüger auf Grund des Beschlusses des Landgerichts 1 Verlin vom 16. Fe⸗ bruar 1903 hinterlegten und unter Nr. 12 068 ver⸗ einnahmten 2000 ℳ nebst den aufgelaufenen Depo⸗ sitalzinsen an den Kläger, eventuell dessen Prozeß⸗ bevollmächtigten Rechtsanwalt Erich Hoffmann zu willigen und das Ürteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 12. Zivilkammer des Kenig. lichen Landgerichts! in Berlin, Grunerstraße, II. Sto 8 werk, Zimmer 21, auf den 29. Oktober 1903, S mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen be⸗ dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu ird stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wie
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 23. Juni 1903.
Meltzer, 1 8 Gerichtsschreiber des Erügkicen Landgerichts 5 1 26272 Oeffentliche Zustellung. 8 b Die g. Se. 1che 8 Traugott Hörnig und Friedrich Hermann Barth in Radebeul, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hasche daselbst, klagen gegen den Bäcker und Konditor Karl Frenzel, früher in Radebeul, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten auf Bestellung die in der Klagrechnung verzeichneten Waren und Arheiten geliefert haben, mit dem An⸗ trage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 150 ℳ 86 ₰ nebst 4 % Zinsen vom 6. April 1903 sowie 3 ℳ 4 ₰ Kosten eines zur Sicherung der Klagforderung erwirkten Arrestbefehls. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Lothringer Str. 1 II, Zimmer 189, auf den 21. Oktober 19023, Vormittags 39 Uhr. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Dresden, am 20. Juni 1903. 26271 Oeffentliche Zustellung. “ für das Wasserwerk „Neu⸗ brunn“ zu Radebeul, vertreten durch den Gemeinde⸗ vorstand Werner in Radebeul, Prozeßbevollmächtigten; Rechtsanwalt Dr. Hasche daselbst, klagt gegen dat Konditor Karl Frenzel, früher in Radebeul, 8 unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptun 2 daß der Beklagte in der Zeit vom 1. Foeee 1902 bis 1. April 1903 79 chm Wasser zum F von 19 ℳ 75 ₰ von ihm entnommen habe un daß ihm durch einen zur Sicherung seiner Forderang erwirkten Arrestbefehl und dessen Vollstreckung 1 3 85 ₰ Kosten entstanden seien, mit dem Antrahe, auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des J klagten zur Zahlung von 19 ℳ 75 nebst 4 36 Zinsen vom Tage der Klagzustellung sowie 19 82 85 ₰ Arrestkosten. Der Kläger ladet den Bellagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vo⸗ das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Lothringer Straße 1 II, Zimmer 189, auf den 21. Oktober 1903, Vormittags 19 Uhr. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Dresden, am 20. Juni 1903. [26262] Oeffentliche Zustellung.
Der Rentner F. H. Siepmann zu Rellinghausen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Russell in Essen, klagt gegen den früheren Rendanten Sprick, früher zu Herne, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte im Juli 1876 in Erfüllung eines Kaufgeschäfts dem
Carl zediert, auch die Umschreibung auf den Namen des Klägers beantragt habe, daß jedoch die Anteil⸗ scheine innerhalb der vertraglichen Frist von 14 Tagen nicht übergeben sind, da Beklagter, ohne seine Ver⸗ pflichtungen erfüllt zu haben, vorher flüchtig geworden ist, mit dem Antrage: 1) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, event. gegen Sicherheitsleistung, 8 2) den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 30 000 ℳ nebst 4 % Zinfen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. “ Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 17. Oktober 1903, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei 1ehegs dachten Gerichte zugelassenen Anwalt 8 hh en. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 22. Juni 1903.
8 70 ℳ i 9 sei und bei nicht pünkklicher Mians 1“
*
etszahlung I
Boneko, 8Z“ Gerichtsschreiber des Königlichen WI“ 8*