Fraukreich.
Die Herbstmanöver des IX. Armeekorps werden, der „France militaire“ zufolge, in der Gegend von Poitiers in der Richtung auf Neuville und Mirebeau stattfinden, und zwar werden am 9. und 10. September die Brigaden, am 13. und 14. September die Divisionen gegeneinander üben.
Umfangreiche Beurlaubungen, durch die 80 000 Tageslöhnungen erspart werden sollen, rufen mißbilligende Aeußerungen in der militärischen Presse hervor, die durch die geringe Zahl der bei der Fahne anwesenden Mannschaften deren Ausbildung in größeren Verbänden beeinträchtigt sieht. Die „permissionaires forcés“, Urlaubsgänger wider Willen, werden, nach dem „Echo de l'armée“, abteilungsweise durch Adjutanten nach den Bahnhöfen geführt.
Rußland.
Wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg gemeldet wird, ist der Konsul in Bitlis Maschkow zum Generalkonsul in Bagdad ernannt worden.
Italien.
Ueber das Befinden des Papstes liegen folgende Mitteilungen des „W. T. B.“ vor:
Der spapst blieb während des ganzen gestrigen Tages in einem Zustande beunruhigender Depression. Der Umstand, welcher den Aerzten besonders zu Besorgnis Veranlassung gibt, ist die fast vollständige Versagung der Nierentätigkeit. Im Laufe des Tages traten von Zeit zu Zeit Anfälle von Schwäche und Unruhe auf. Um 8 Uhr Abends wurde der nachstehende Krankheitsbericht dih eceshen 6
Der Kräfteverfall hält an; die Atmung ist etwas häufiger ge⸗ worden, sie beträgt 36, Temperatur 37, Puls schwach, 92 Schläge in der Minnute. Der Zustand des erhabenen Kranken ist immer noch ernst; eine unmittelbare Gefahr besteht nicht.
Rossoni. Mazzoni. Lapponi.
Der heute vormittag um 9 Uhr ausgegebene Krankheits⸗ berich lautet:
Bisber ist keine Aenderung in dem ernsten Zustand eingetreten, in dem sich der Papst am gestrigen Abend besand. Puls schwach, 92, Atmung 30, Temperatur 36,5. Mazzoni. Lapponi.
Der heutige Besuch Mazzonis beim Papst dauerte etwa 20 Minuten. Lapponi verließ den Vatikan um 9 Uhr 30 Minuten und begab sich nach seiner Wohnung; für 7 Uhr Abends ist eine neue Besprechung mit Rossoni angesetzt.
Im Falle des Konklaves wird der portugiesische Botschafter beim Päpstlichen Stuhl als Doyen des diplo⸗ matischen Korps den Sicherheitsdienst des Konklaves, das heißt die Vermittelung von etwaigen Mitteilungen zwischen den Mächten und der provisorischen Regierung des Päpstlichen Stuhls übernehmen. Der Botschafter wird während der Einschließung der Kardinäle sich in direkter Ver⸗ bindung mit dem Sekretär der Kongregation des Konsistoriums halten, der außerhalb des Konklaves die provisorische Regierung der Kirche vertritt.
Türkei.
Nach einer Meldung des Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗ Bureaus“ hätten die österreichisch⸗ungarische und die russische Botschaft die Aufmerksamkeit der Pforte auf Ausschrei⸗ tungen einzelner Militärpersonen und Zivilbeamten sowie einiger mohammedanischer Einwohner in den östlichen Kreisen des Wilajets Uesküb, die kürzlich von dem österreichisch⸗ ungarischen und dem russischen Konsul in Uesküb bereist worden seien, gelenkt und eine entsprechende Bestrafung der Schuldigen verlangt. Infolgedessen habe die Pforte eine aus Militärs und Gerichtsbeamten gebildete Untersuchun gskommission an Ort und Stelle entsandt. Außer⸗ dem habe der Generalgouverneur Hilmi Pascha die Orte Kumanowa, Ischtip, Kratovo, Kotschana, Egri⸗Palanka und das Gebiet des Malasch⸗Planina persönlich inspiziert.
Griechenland. 18
In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer entwickelte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Ministerpräsident Ralli das Programm des neuen Kabinetts und erklärte im Laufe seiner Rede, er werde alles tun, um die fremden Mächte zu veranlassen, ihren Widerspruch gegen das Korinthenmonopol aufzugeben. Der Ministerpräsident führte weiter aus, er mache sich einen Teil des Programms Delyannis' zu eigen, ver⸗ pflichte sich, eine Vorlage, betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Heeresoberbefehl, einzubringen und bat schließlich das
aus, ihm ein Vertrauensvotum zu erteilen. Theotokis und Zaimis erklärten, sie würden für das Ministerium stimmen. Die Kammer sprach hierauf einstimmig dem Kabinett ihr Vertrauen aus und nahm dann unter Widerspruch einiger Abgeordneten die Vorlage an, nach der die Zahl der Abge⸗ ordneten von 234 auf 198 herabgesetzt wird.
Serbien.
Bei dem Festmahl, das am Sonntag im Konak zu Belgrad stattfand, hielt der Ministerpräsident Apakumovitsch, wie
„T. B.“ berichtet, eine längere Rede, in der er dem Köni zu deffen Geburtstage die Glückwünsche der Regierung un des ganzen Landes übermittelte und sagte die Nation sei überzeugt, unter der Regierung des Königs Peter werde sich das monarchische Prinzip befestigen. Der König sprach in seiner Erwiderung die Zuversicht aus, daß es den vereinten Kräften aller gelingen werde, Serbien stark, zufrieden und glücklich zu
machen. ¹ Asien.
Der russische Kriegsminister Kuropatkin hat gester wie „W. T. B.“ erfährt, mit seiner Begleitung Pat⸗ gestere verlassen und die Heimreise angetreten. Die politische Krisis in Japan ist beigelegt. Der Marquis 8 tritt in engere Verbindung mit der politischen Partei eyukai und nimmt das Amt eines Präsidenten des Ge⸗ eimen Rats an. Der Premierminister Vicomte Katsura übernimmt sein Amt wieder. Graf Matsukata und Marquis “ wurden zu Mitgliedern des Geheimen ats ernannt. 3 8 Afrika.
Aus Kapstadt wird dem „W. T. B.“ berichtet, der Premierminister habe gestern dem Parlament das Budget vorgelegt; nach demselben belaufe sich der Wert der Ausfuhr auf 15 800 000 Pfund Sterl., d. s. gegen das Vorjahr mehr 5666 000 Pfund Sterl., und der Wert der Einfuhr auf 34 220 500 Pfund Sterl., d. s. gegen das Vorjahr mehr 10 228 469 Pfund Sterl. Der Ueberschuß der ordentlichen Einnahmen habe im letzten Jahre 1 028 682 Pfund Sterl. be⸗ ragen.
S2. reden Parlamentarische Nachrichten. üg Bei der am 10. d. M. im 6. Wahlkreise des Re⸗ gierungsbezirks Marienwerder (Konitz⸗Tuchel) vor⸗ genommenen Nachwahl zum Reichstag ist, wie „W. T. B.“ meldet, Kularski (Pole) mit 6024 Stimmen gewählt worden. Es erhielt ferner von Sikorski (Pole) 2959, Aly (Kons.) 2670, Bönig (Zentr.) 110 und Schlichtholz (Soz.) 91 Stimmen. Zersplittert waren 66 Stimmen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Mörtelkutscher der Berliner Mörtelwerke bereiten, der „Deutschen Warte“ zufolge, eine Lohnbewegung vor. Zu diesem wecke soll die Organisation gestärkt werden. Es werden deshalb die Zeeche von den Bauarbeitern nunmehr nach Ausweiskarten, die seit estern Organisierten . gefrag Lohn⸗ richtet sich gegen eine ßregelung und soll ferner zur Gewährung höherer Löhne und kürzerer Ar⸗ beitszeit führen. — Zur Lohnbewegung der hiesigen Kürschner (vgl. Nr. 147 d. Bl.) keilt dieselbe Zeitung mit, daß die Vorstände der Kürschnerinnung zu Berlin und des Vereins der Pelz⸗ warenfabrikanten in Deutschland in Beantwortung eines Schreibens der Lohnkommission der seit mehreren Wochen ausständigen Gesellen laut Versammlungsbeschluß neue Vergleichsverhandlungen abgelehnt haben. In der Antwort wird darauf hingewiesen, daß die Meister bei ihrem früheren Beschluß, den Neunstundentag und 33 % Lohnzuschlag für Ueberstunden zu gewähren, stehen bleiben. Die Ver⸗ weigerung der Unterschrift gegenüber dem Verband der Kürschner wird aufrecht erhalten. Der Streikleitung wird anheimgestellt, die Forde⸗ rungen zurückzuziehen und auf der Basis obiger Bewilligungen auf einen Vergleich und langjährigen Vertrag einzugehen. Mit den Zwischenmeistern der Spezialbranche für Mützenfabrikation pflegt der Arbeiterverband zur Zeit Verhandlungen; die betreffenden Kleinmeister verlangten von den Gro fagk tes zur Deckung der entstehenden ifferenz 10 % Lohnaufschlag. 8 8 Hifterend g079 macht sich, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, schon seit einigen Wochen eine große Bewegung bei den Maurern wegen der Anwendung des Tarifs bemerkbar. Da die Meister keine Ant⸗ wort gaben, versammelten sich am Sonntag die Maurer und Hand⸗ langer, fast alle Italiener, und beschlossen den Streik mit 474 gegen 13 Stimmen. Nach dem Votum ergriff einer der Anwesenden das Wort und ersuchte die Maurer, noch einmal an die Meister zu schreiben und, wenn sie keine befriedigende Antwort erhielten, an dem Beschluß festzuhalten. Dem Ersuchen wurde zugestimmt. Man be⸗ fürchtet, daß auf das Votum die Meister mit der Aussperrung ant⸗ worten würden; dann wären etwa 5000 Mann arbeitslos.
Der Ausstand der Bauarbeiter in New York hat, wie „W. T. B.“ meldet, nach langer Dauer mit einem Siege der Arbeit⸗ geber geendet. 20 000 gelernte Arbeiter nahmen gestern die Arbeit wieder auf, und man erwartet, daß ihre Zahl bis Mittwoch 50 000 betragen wird. (Vgl. Nr. 111 d. Bl.)
Kunst und Wissenschaft.
Ueber die Ausgrabung alter Grabhügel bei Timbuktu in Innerafrika enthält die illustrierte Zeitschrift für Länder⸗ und Völkerkunde „Globus“ in ihrem letzten Hefte einen interessanten Bericht, dem wir die folgenden Mitteilungen entnehmen. Es handelt 8. um die Aufdeckung von etwa 1000 Jahre alten Grabhügeln im ranzösischen Sudan, die eine eigene Kultur zeigen, ganz abweichend von jener der heute in jenen Gegenden herrschenden. Das Belang⸗ reiche aber ist, daß wir auch geschichtliche Schlüsse bezüglich der Er⸗ richtung jener Tumuli zu ziehen vermögen.
Die Araber haben große Reisende geliefert; es braucht nur an Ibn Batuta erinnert zu werden, der größere Reisen als irgend ein anderer Mensch im Mittelalter ausführte und tief nach Afrika eindrang. Einer seiner Landsleute, El⸗Bekri, gelangte um die Mitte des 11. Jahrhunderts bis in die Gegend von Timbuktu, und über ein dortiges Königsbegräbnis berichtet er folgendes:
„Beim Tode eines Se errichten die dortigen Neger (2) ein Foßes Holzgebäude über der Stelle, wo sich das Grab befinden soll. Im Innern dieses Baues strecken 18 die Leiche auf Teppichen und Kissen aus. Um den Toten herum häufen sie dessen Schmuck, Waffen, die Gefäße, aus denen er getrunken und gegessen hat, und verschiedene Speisen und Getränke auf. Mit dem Körper des Herrschers schließen sie mehrere seiner Köche und Getränkebereiter ein. Man bedeckt das hane Gebäude dann mit Matten und Ziegeln, worüber die ver⸗ ammelte Menge Erde aufhäuft, so daß ein recht großer Hügel ent⸗ steht. Rings herum wird ein Graben gezogen, welcher nur einen Zu⸗ gang zum Hügel freiläßt. Sie bringen ihren Toten Schlachtopfer dar und führen ihnen berauschende Getränke zu.“
Solche Grabhügel nun sind es, die in der Umgegend von Tim⸗ buktu von den Franzosen seit ihrer Besitzergreifung aufgefunden wurden und deren einer jetzt auch eröffnet worden ist. Massenhaft kommen solche Grabhügel dort, namentlich an den zahlreichen Lachen und kleinen Seen, oder an den Ufern des Nigers vor. Beim Nähertreten erkennt man, daß sie aus riesigen Haufen von Scherben und gebranntem Ton bestehen und die Form einer abgestumpften Pyramide besitzen, über welche sich Pflanzenwuchs verbreitet. Alle aber sind von großer Gleich⸗ förmigkeit des Aufbaues, wenn auch verschieden in der Größe, so daß ihre Herkunft von einem und demselben Volke sicher erscheint. Oft liegen die Hügel halbmondförmig angeordnet da, und im Innern des Halbkreises liegt noch ein kleinerer Hügel. Durchschnittlich sind sie 15 bis 18 m hoch, während ihre Grundfläche 150 bis 200 qm umfaßt. Eine Tondecke, untermischt mit Gefähscherben, ist darüber geschlagen, und auf dem Gipfel sieht man Herd⸗ und Brandstellen, so daß der Ton rot gebrannt erscheint. Aber, wie gesagt, dies ist nur ein Durchschnittsbild der Hügel, die alle ihren besonderen Namen führen.
Die ersten Beobachtungen über den Inhalt der Hügel wurden gemacht, als der Niger einen solchen bei Badiena durch Wasserfluten anschnitt; Gefäßscherben, Knochen, Kupfer und Eisen kamen zum Vor⸗ schein. 1896 wurden dann von französischer Seite unter Kapitän Florentin veeeügses unternommen; sie lieferten: 8 und Tierknochen, Schmuck, Arm⸗ und Fingerringe aus Kupfer, Eisen oder Bronze, Lanzen⸗ und Pfeilspitzen, Perlen aus Holz, Ton, Hombori⸗ marmor, Serpentin, hee⸗ Kupfer und Glas, endlich eine große Menge glasierter Gefäße von schöner Form, derart, wie die heutige dortige Bevölkerung sie nicht herzustellen vermag.
Die Eingeborenen wußten keinerlei Auskunft über den Ursprung dieser Tumuli zu geben, doch hatte ein SSanshranbcteens einige Traditionen, die er zum besten gab. Um die Sache weiter zu ver⸗ folgen, nahm der Kommandant des Postens Gundam, Leutnant L. Desplanges, im Jahre 1901 die Arbeiten in die Hand und beschloß die gründliche Ausgrabung des Tumulus von Killi. In dankenswerter Weise hat er darüber jetzt in „L Anthropologie“ 1903, Nr. 2, S. 151 bis 172 berichtet. .
Die drei von den Eingeborenen Koli Gurrey (Grabhügel des Häuptlings) genannten Tumuli liegen 4 km nordöstlich vom Posten Gundam und sind von einem Graben umgeben. Sie bilden einen Halbkreis von 150 m Durchmesser, innerhalb dessen ein kleinerer Hüger liegt, welcher nur 7 m hoch, 55 m lang und 22 m breit war. Diesen grub man aus. Die äußere Rinde des Hügels bestand aus Gefäßscherben, mit Sand gemischt, Steinen, Fischgräten, Knochen von Vögeln und Säugetieren. Es folgte ein Lager von gebranntem Ton und von „Banko“ (lufttrockenem Ton) von 55 bis 60 cm Dicke. Weiter nach dem Innern zu folgten lose Erde und Asche mit zahlreichen Spuren von Brand und Brandstätten, kalzinierte Knochen, zwischen denen man eine große Anzahl Lanzen fand und zwei Männergerippe, kenntlich d ihre Eisenwaffen und 1
ausgestellt wurden, gefragt. Die Ma
ließ. Fortgesetzte Grabung ließ noch eine Menge glasierter Gefäße,
Ringen an Armen und Füßen; zur Seite lagen kleine S-2 aus Homborimarmor. Das Innere des Hügels zeigte dann große, unregel⸗ mäßige Hohlräume, wie durch Einstürze verursacht. Am Grunde lagen massenhaft zerbrochene glasierte Gefäße, Lampen u. dergl. eben einer Anzahl Knochen, Pferdezähnen und Fischgräten, mit Scherben gemischt, entdeckte man in diesem Mittelpunkt des Hügels einen verwickelten Haufen von Weiber⸗ und Kindersteletten in allen Lagen wirr durcheinander. Die meisten dieser 25 oder 30 Skelette zerfielen, und nur wenige große Knochen und viele Zähne blieben er⸗ halten. Dabei fand man zahlreiche Armbänder, Ringe in verschiedenen Formen von Kupfer, alle stark oxydiert, ferner: eiserne oxydierte, nadelartige Spitzen, schlecht abgerundete Glasperlen (weiß, gelb, blau und grün), Halsbandperlen aus Feuerstein, Achat, Kor⸗ nalin von verschiedener Form und zahlreiche kleine, sieben⸗ zackige Kupfersterne. Dazu kommen kleine Figuren von Ibis, Krokodil, Schakal und anderen Tieren aus Kupfer und Ton sowie Gegenstände des täglichen Gebrauchs, Spinn⸗ wirtel; auch Kauri⸗ und andere Meeresmuscheln waren sehr zahlreich. Vier Münzen von Bronze verschiedener Größe waren leider so stark oxydiert, daß eine Inschrift oder Prägung sich nicht mehr erkennen
Amphoren, Vasen, Flaschen, Töpfe aus Ton zum Vorschein kommen, darunter ein 75 cm hoher und 60 cm weiter Krug, welcher Asche und grauen Staub enthielt. Diese veg arttr2e Keramik war durchaus verschieden von jener der heutigen Eingeborenen der Gegend. 8 Probegrabungen in den größeren benachbarten Grabhügeln er⸗ gaben, daß diese von der gleichen Beschaffenheit wie der kleinere Tumulus waren 1 1 Wie schon bemerkt, tragen die Hügel Bezeichnungen, die sich an sagenhafte Personen knüpfen, mit denen die Eingeborenen sie in Zu⸗ sammenhang bringen. Die allgemeine Bezeichnung in der Sprache der Songhray ist Gurgussu = Hohlhügel, während die Fulbe sie Tongomare, künstlicher Berg, nennen. Dies Bezeichnungen und der Inhalt, wie ihn die Ausgrabung ergab, stimmen völlig mit dem Bericht El⸗Bekris. Ist es auch nicht der Haupthügel des Königs gewesen, den man öffnete, so darf man doch annehmen, daß es der Tumulus der geopferten Frauen und Sklaven ist, zusammengescharrt mit den Resten der Opfertiere und Trinkgefäße. Die Scherben auf der Oberfläche rühren von Libationen her, welche Verwandte und Freunde der Geopferten diesen darbrachten. . Zur Zeit El⸗Bekris gehörte die Gegend, in welcher die Grab hügel sich befinden, zum Reiche Ghanata. Ueber die ethnische Stellung der Bestatteten und deren Kulturzusammenhang mit den Mittelmeer⸗ ländern werden noch Vermutungen unterlassen, bis weiteres bekannt geworden sein wird.
Land⸗ und Forstwirtschaft. 1 Zur Ausführung des Fleischbeschaugesetzes. Zur Beseitigung von Verschiedenheiten, die bei der Durchführung des Fleischbeschaugesetzes in Bezug auf die Einfuhr und Untersuchung ausländischen Fleisches hervorgetreten sind, haben die Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, für Landwirtschaft ꝛc., der Finanzen und für Handel und Gewerbe im Einverständnisse mit dem Reichskanzler folgendes angeordnet: .1) Frisches Blut von Tieren gilt nach § 1 B. B. D. als Fleis im Sinne des § 4 des Flelschbeschaugelebes und kann demzufolge nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 R.⸗G. nur „in ganzen Tierkörpern“ in das Zollinland eingeführt werden. Ob gesalzenes Blut als zubereitetes Fleisch im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 2 R.⸗G. angesehen werden kann, ist zweifelhaft. Die überwiegende Ansicht der Sachverständigen süh indes dahin, daß auch stark gesalzenes Blut die Eigen⸗ chaften des frischen Blutes im wefentlichen nicht verloren 23 und deshalb den Grundsätzen für die Einfuhr frischen Fleisches unterliegt. „Selbst wenn jedech gesalzenes Blut dem zubereiteten Fleische gleich geachtet wird, erzibt sich die Unzulässigkeit der Einfuhr daraus, 8 die nach § 12 Abs. 2 Ziffer 2 R.⸗G. erforderte zuve lässige Feststellung der Unschädlichkeit für die menschliche Gesundhe bei dem nicht in Verbindung mit ganzen Tierkörpern eingeführten Blut unmöglich ist. Eine Untersuchung von Blut ist zwar theoretis denkbar, aber praktisch undurchführbar. Auch starkes Salzen ist fern nicht geeignet, dem Blute von kranken Tieren die Gefährlichkeit fi die menschliche Gesundheit zu nehmen. Aus diesen Gründen kan gesalienes Blut — abgesehen von dem Falle des § 17 R.⸗G. (vergl. 29 B. B. D.) — zur Einfuhr nicht zugelassen werden. 3 ei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß nicht nur Blut, sondern auch alle anderen Teile von warmblütigen Tieren, so⸗ sern sie sich zum Genusse für Menschen eignen, in frischem Zustand nur insoweit einfuhrfähig sind, als sie sich in natürlichem hang mit dem ganzen Tierkörper oder den Tierhälften befinden. Dies gilt insbesondere auch für solche inneren Organe, deren Miteinführung im § 6 B. B. D. nicht zwingend vorgeschrieben ist. Beispielsweise dürfen also frisches Fett oder frische Därme, die sich außer Zusammen⸗ hang mit einem Tierkörper befinden, zur Einfuhr nicht zugelassen werden, und zwar auch dann nicht, wenn sie zugleich mit den Tier⸗ körpern, von denen sie angeblich herrühren, der Untersuchungsstelle zu⸗ geführt werden. u 2) Die Einfuhr durchgekochter Lebern, insbesondere von Schweins⸗ lebern, ist bisher über eine Reihe von Uinterfuchungsftellen zugelassen worden, selbst wenn sie das fiagi . in § 12 Abs. 2 Nr. 2 R.⸗G. vorgeschriebene Mindestgewicht von 4 kg nicht erreichten. Die Auffassung, daß diese Mindestgewichtvorschrift lediglich auf gepökeltes und nicht auch auf gekochtes Fleisch Anwendung zu findet hat, muß nach dem Wortlaute und der Entstehungsgeschichte der angeführten Bestimmung als zutreffend angesehen werden. Gleichwohl er scheint die Zulassung gekochter Lebern zur Einfuhr mit dem Fleischbeschaugesetze nicht vereinbar. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 R.⸗G. darf zubereitetes Fleisch nur eingeführt werden, wenn nach der Art seiner GeEng und Zubereitung Gefahren für die menschliche Gesundheit erfahrungsgemäß ausgeschlossen sind oder die Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit sich in zu-⸗ verlässiger Weise bei der Einfuhr feststellen läßt. Weder das eine noch das andere trifft für gekochte Lebern zu. Denn auch das Kochen der Lebern vermag nicht alle tierischen oder pflanzlichen Krankheits⸗ keime unschädlich zu machen; krankhafte Einlagerungen werden dur das Kochen aus den Lebern nicht entfernt, krankhaft veränderte Lebern behalten also auch bei noch so gründlicher Durchkochung die Eigen⸗ schaften eines hochgradig verdorbenen, ekelerregenden Nahrungs⸗ mittels bei. 3 1 Andererseits ist das Kochen der Lebern mehr als jedes sonstig.⸗ Zubereitungsverfahren geeignet, eine krankhafte T Organs zu verdecken; vor allem werden frische tuberkulöse Einlag⸗ rungen, in früher Entwickelung befindliche Echinokolken und Cist cerken ꝛc durch das Kochen derart verändert, daß sie entweder über haupt nicht zu erkennen sind oder in einer die Untersuchung e schwerenden Weise undeutlich werden. 78. w Aus diesen und anderen Gründen ist eine zuverlässige Untersuchung gekochter Lebern unausführbar. — ““ 8 3) Da innere Organe, namentlich vom Schwein, einzeln meist nicht das Gewicht von 4 kg erreichen, hat sich an mehreren Unter suchungsstellen eine Einfuhr solcher Organe im Zusammenhang mi einander und mit verschiedenen sonstigen Tierteilen in gepökeltem Zustande entwickelt. Beispielsweise werden Kopfteile (Zunge ꝛc.) des Schweins in Verbindung mit Lunge, Leber, Herz ꝛc. eingeführt, um dadurch der Mindestgewichtvorschrift in § 12 Abs. 2 Nr. 2 R.⸗G. zu genügen. 2 8 8 die zusammenhängenden Teile tatsächlich zusammen mindestens 4 kg schwer sind und ferner durch in § 13 vv1 vorgeschriebene Prüfung festgestellt wird, 9 die Organe ꝛc. auch in den inneren Schichten die Eigenschaften rischen Fleisches verloren haben, steht der Zulassung derartig miteinander verbundener Fleisch⸗ teile zur weiteren und bei günstigem Ausfalle der letzteren zur Einfuhr nichts entgegen.
8 8
4) Die Bestellung ausländischen
ubereiteten Fettes erfolgt häufig nach Probe. Es gehen daher nicht
elten in das Zollinland Fett⸗