1903 / 86 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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den Gerichtsassessor Meller in Hennef in Rheinbach,

den Gerichtsassessor Drucker in Cöln in Mülheim a. Rhein,

die Gerichtsassessoren Dr. Baltzer in Andernach und Dr. Valentin in Frankfurt a. M. zu Anatsrichtern in Barmen,

den Gerichtsassessor Voswinkel in Barmen zum Amts⸗ richter in Wermelskirchen,

den Gerichtsassessor Eickert in Düsseldorf zum Amtsrichter

zum

zum Amtsrichter

in Lebach, den Gerichtsassessor Eichhorn in Bonn zum Amtsrichter in Trier, 1 den Gerichtsassessor Dr. Lent in Münstermaifeld zum Ametsrichter in Rhaunen, den Gerichtsassessor von Hagens in Düsseldorf zum

Anmtsrichter in Wittlich,

den Gerichtsassessor Heß in Idstein zum Amtsrichter in Saarlouis,

den Gerichtsassessor William in Lyck zum Staatsanwalt in Tilsit,

den Gerichtsassessor Dr. Feisenberger in Neuwied zum Staatsanwalt in Bochum,

den Gerichtsassessor Dr. Hammacher Staatsanwalt in Cöln,

den Gerichtsassessor Becker in Insterburg zum Staats⸗ anwalt in Dortmund,

den Gerichtsassessor Dr. Weismann in Wiesbaden zum Staatsanwalt in Duisburg,

die Gerichtsassessoren Brandenburg in Hannover und I1““ in Essen zu Staatsanwälten in Essen zu ernennen, owie

zu genehmigen, daß der Landgerichtspräsident Dr. Andrae in Landsberg a. W. an das Landgericht in Kiel,

der Landgerichtsdirektor Hoffheinz in Memel an das 6“ II in Berlin,

der Landgerichtsdirektor, Geheime Justizrat Gentz in Stettin an das Landgericht in Breslau und

der Landgerichtsdirektor Becker zu Elberfeld an das Landgericht in Dortmund versetzt wede.

in Cöln zum

st geruht:

Seine Majestät der König haben Allergnädig

im Ministerium für Handel und Gewerbe den Geheimen Bergrat und vortragenden Rat Meißner zum Geheimen Oberbergrat,

die Geheimen Regierungsräte umnd vortragenden Näte eumann zu Geheimen Oberregierungsräten

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Dönhoff und N. zu ernennen.

Wmtsrichter j

tralfend die Feststellung des Staatshaushalt 8 etats für das Etatsjahr 1903. 8 Vom 8. April 1903. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von . Preußen ꝛc. . verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des der Monarchie, was folgt:

8

Landtages

8 . Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Staatshaus⸗ haltsetat für das Etatsjahr 1903 wird Int in Einnahme auf 2 674 281 030 und in Ausgabe auf 2 674 281 030 ℳ, nämlich auf 2 516 360 233 an forldauernden und auf 157 920 797 an einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben festgesetzt. § 2

Der (diesem Gesetz als weitere Anlage beigefügte) Etat der Verwaltungseinnahmen und Ausgaben der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse für das Etatsjahr 1903 wird in Einnahme auf 2800 und in Ausgabe auf 379 990 festgestellt.

§ 3

8 . Im Etatsjahr 1903 können nach Anordnung des Finanz⸗ ministers zur vorübergehenden Vernärkung des Betriebsfonds der Generalstaatskasse Schatzanweisungen dis auf Höhe von 100 000 000 ℳ, welche vor dem 1. Januar 1905 verfallen muüssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 und des § 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetzsamml. S. 607) Anwendung. 1 .

Die bis zur gesetzlichen Festiellung des Staatshaushalts⸗ etats 1) und der Anlage dazu 2) innerhalb der Grenzen ddeerselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nachträglich ge⸗

nehmigt.

Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes beauftragt. 1

Urkundlich unter Unserer Unterschrift uuund beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 8. April 1903. (L. S.) Wilhelm. Graf von Bülow. Schönstedt. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. ber von Rheinbaben. von Podbielski. reiherr von Hammerstein. Möl Budde.

Gesetz,

rgänzung der Einnahmen in d g. em altsetat für das 1903.

IEe

5 Vom 8. Apri r 8 April 1903.

Wir Wilhelm, von G 1 Preußen ꝛc. ottes Gnaden König von verordnen, mit Zustimmung vder bzes der Monarchie, was folgt: 1 8

Zur Bereitstellung des Geldbetrage. welcher gämtung der Einnahmen in dem Staatshaushaltsetat fürzdas Etatsjalr 1903 erforderlich und unter Kapitel 24 Titel 172 der Einnahme in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung in

Häuser des Landtages

zur Er⸗

gebracht ist, ist eine Anleihe Betrags von Schuld⸗

Hoͤhe von 72 075 100 in Ansatz durch Veräußerung eines entsprechenden verschreibungen aufzunehmen. 8

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister. 1

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197) und des Gesetzes vom 8. März. 1897 (Gesetzsamml. S. 43) zur Anwendung.

Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. .

Urkundlich unter Unserer Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 8. April 1903.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Bülow. Schönstedt. von Goßler.

Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben. Freiherr von Hammerstein.

von Podbielski. Budde.

Möller.

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zu den Vorschriften,

betreffend die Ausbildung und das Examen für die

Lehrer der Landwirtschaft an den Landwirtschafts⸗ schulen vom 9. Mai 1877.

Auf Antrag des Examinanden ist die Prüfungskommission, wenn nötig, unter Zuziehuag weiterer Kommissionsmitglieder, befugt, die Prüfung au Prche Lehrfächer der Anstalt auszu⸗ dehnen, welche unter den Prüfungsgegenständen der Ordnung vom 9. Mai 1877 nicht genannt sind. Durch das Ergebnis der Prüfung in solchen wahlfreien Fächern darf jedoch das Gesamturteil nicht beeinflußt werden.

In der Regel sind derartige Zusatzprüfungen in un⸗ mittelbarem Anschluß an das Examen für die Lehrer der Landwirtschaft an den Landwirtschaftsschulen abzulegen. 8

Berlin, den 28. März 1903.

Der

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

angelegenheiten. Im Auftrage: Im Anftrage:— Thiel. 1

Althoff.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Neßlinger in Koͤnigsberg i. b ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Königs⸗ erg i. Pr., mit Anweisung seines Amtssitzes in Königs⸗ berg i. Pr.,

der Rechtsanwalt Dr. Engelbrecht in Winzig zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau, mit Anweisung seines Amtssitzes in Winzig, und

der Rechtsanwalt Suchsland in Halle a. S. zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg a. S., mit Anweifung seines Amtssitzes in Halle a. S., ernannt worden.

Minist erium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Der bisherige Rektor Berns aus Kirn, Regierungsbezirk Koblenz, ist zum Kreisschulinspektor ernannt worden.

2.⸗ 8

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Der vom 1. April d. J. ab zum Vorsteher des akademischen Meisterateliers für Bildhauerei ernannte Senator, Professor Ludwig Manzel ist kraft seines Amtes und für die Dauer desselbven Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste geworden.

Für den Rest seiner Wahlperiode, d. i. bis Ende Sep⸗ tember 1903, und für die Dauer der nächsten, bis Ende Sep⸗ tember 1906, ist der Bildhauer, Professor Adolf Brütt zum Mitgliede des Senats gewählt und vom Herrn Minister berufen worden.

In Bestätigung der statutenmäßig von der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder vollzogenen Wahlen sind ferner:

1) der Maler, Professor Ludwig Passini,

2) der Maler, Professor Paul Meyerheim,

3) der Maler, Professor Woldemar Friedrich,

4) der Architekt, Geheime Regierungsrat, Professor

Dr. Hermann Ende,

5) der Architekt, Geheime Regierungsrat, Professor Julius Raschdorff, der Musiker, Professor Friedrich E. Koch,

7) der Musiker, Professor Albert Dietrich für die Zeit vom 1. Oktober 1903 bis Ende September 1906 zu Mitgliedern des Senats weiterberufen worden. 8

Berlin, den 31. März 1903.

8 8 Der Präsident. H. Ende.

8 8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Regierungs⸗ und Gewerberat Fritz Pirsch in Münster i. W. ist die etatsmäßige Stelle eines gewerbe⸗ technischen Rats bei der Regierung in Münster verliehen worden. Gleichzeitig ist er zum Aufsichtsbeamten im Sinne des § 139 b der Gewerbeordnung für den Bezirk dieser Re⸗ gierung bestellt worden.

Den Königlichen Baugewerkschuldirektoren Bluhm, Jessen, Schau und Hertlein sind die Stellen des Di⸗ rektors ber Baugewerkschule in Posen, Eckernförde, Nienburg a. W. und Buxtehude übertragen worden.

Dem vom Urlaub zurückgekehrten Regierungs⸗ und Ge⸗ werberat Beckmann ist die etatsmäßige Stelle eines gewerbe⸗ technischen Rats bei der Regierung in Bromberg verliehen,

leichzeitig ist er zum Aufsichtsbeamten im Sinne des § 139 b eeeeg für den Bezirk dieser Regierung bestellt

Dem Gewerbeinspektor Schmidt in Berlin ist die etats⸗

mäßige Stelle des zweiten gewerbetechnischen Hilfsarbeiter Beb 115] 8 eiters bei dem Polizeipräsidium in Berlin verliehen 5

1b

Zur Verwaltung einer Gewerbeinspektion sind versetzt

svorden: die Gewerberäte Jordan von Neuwied nach Arns⸗ von Fulda nach Torgau, Kres von Torgau nach Recklinghausen, Rübens von Goslar a. H. nach Lucken walde und die Gewerbeinspektoren Würfler von Essen a. R. nach Goslar a. H., Dr. Markstahler von Arnsberg nach Neuwied, Dr. Wilhelm Bender von Dorsten nach Bocholt.

Zu Gewerbeinspektoren sind ernannt worden die bisherigen kommissarischen Gewerbeinspektoren: Pohl in Saarbruücken, Dr. Geisler in Schwelm, Kawka in Prenzlau, Dr. Helwig in Pr.Stargard, Dr. von Langsdorff in Oppeln, Dr. Heucke in Wesel, Dr. Welzel in Aachen (II) und Feugchiolius in Unna. . 8

Den nachgenannten bisherigen Gewerbeinspektionsassistenten 8 ist die Verwaltung einer Gewerbeinspektion übertragen worden: Wauer aus Berlin (8) in Essen a. R., Dr. Schröder aus Magdeburg (1) in Fulda und von Gizycki aus Berlin (C) in Berlin (W). 8 4

Zu etatsmäßigen Gewerbeinspektionsassistenten sind ernannt worden die bisher auftragsweise beschäftigten Gewerbeinspektions⸗ assistenten: Stöckel in Lingen, Debusmann in Saarbrücken und Lüdemann in Cassel. Fr u6

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Eisenbahndirektor Michalke ist die etatsmäßige Stelle eines Eisenbahndirektors in den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten verliehen worden.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind die bisherigen Eisenbahnsekretäre Richard Gutkäß und Albert Neumann sowie die bisherigen Regierungssekretäre Arthur Göhr, Max Hüge und Fn. Schulze zu Geheimen ö“ Sekretären und Kalkulatoren und

der bisherige Bibliotheksekretär Hugo Müller zum Ge⸗ heimen Registrator, ferner

der Kanzleidiätar Armin Kanzleisekretär und

der Hilfszeichner Johannes Köbcke ernannt worden.

1““

zum Geheimen Zeichner

8* *

Franke

zum

Oberrechnungskammer.

Der Eisenbahnsekretär Roether aus Cassel, der Regie⸗ rungssekretär Lorenz und der Eisenbahnbetriebesekretär Laub aus Magdeburg sind zu Geheimen Rechnungsrevisoren bei der Königlichen Oberrechnungskammer ernannt worden.

8 1 Bekanntmachung.

Die Buchhaltereien II bis IX des Einziehungs⸗ amts der Gerichtskasse I hier bleiben vom 18. bis 23. April 1903 des Jahresabschlusses wegen für den Ein⸗ zahlungsverkehr geschlossen.

Auszahlungen werden durch die Zahlstellen ohne Unterbrechung geleistet. 8

Berlin, den 27. März 1903.

1 Königliche Gerichtskasse I. Kaehler, Amtsgerichtsrat.

EWö“

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 der „Gesetzsammlung“ enthält unter * Nr. 10 427 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsetats für das Etatsjahr 1903, vom 8. April 1903; und unter Nr. 10 428 das Gesetz, betreffend die Ergänzung der Ein⸗ nahmen in dem Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1903, vom 8. April 1903. Berlin W., den 9. April 1903. Königliches Gesetzsammlungsamt. Weberstedt. *

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende der „Gesetzsammlung“ enthält unter Nr. 10 429 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Hadamar, Idstein, Katzenelnbogen, Limburg a. L., Rennerod und Wallmerod, vom 1. April 1903: und unter Nr. 10 430 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Adenau, vom 4. April 1903. Berlin W., den 9. April 1903. Königliches Gesetzsammlungsamt. Weberstedt. 8

Richlamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. April.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute vormittag von 10 Uhr ab im hiesigen Königlichen Schlosse die Vorträge des Kriegsministers, Generals der In⸗ fanterie von Goßler, des Staatssekretärs des Reichsmarine⸗ amts, Staatsministers, Vizeadmirals von Tirpitz und des 5 des Marinekabinetts, Vizeadmirals Freiherrn von Senden⸗

ibran.

Seine Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 1. April d. J. genehmigt, daß dem technischen Leiter der Verwaltung der märkischen Wasserstraßen der Charakter als „Oberbaurat’“ mit dem Range der Ober⸗ regierungsräte beigelegt werde.

Königliche Gesandte in Muünchen Graf von 8 8 einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub

Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte sekretär,

Der

Pourtalé angetreten. der Königlichen Gesandtschaft von dem Legations Legationsrat Grafen von Schwerin geführt.

gesehen