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Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei⸗
8 Pfälzischen Ludwigsbahn, der Pfälzischen Maximiliansbahn
Einzelne Nummeru kosten 25 ₰.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Allr Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Insertionspreis für den Rau Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
und Königlich Preußischen Staatsanzeigers
i einer Bruckzeile 30 BS. des Deutschen Reichsanzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin, Mittwoch, den 16. September, Abend
8.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des Eisenbahnweges über Sibirien für den internationalen Postverkehr.
bungen auf den Inhaber durch die Aktiengesellschaften der
und der Pfälzischen Nordbahnen. 8 Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Salzungen.
Königreich Preußen.
Bekanntmachung, betreffend die zeitweilige Schließung der Königlichen Bibliothek.
Bekanntmachung, betreffend den Unterricht an der Unterrichts⸗ anstalt des Königlichen Kunstgewerbemuseums.
Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Beteiligung von Unteroffizieren und Mannschaften an Vereinigungen, Ver⸗ sammlungen usw.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter publizierten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden ꝛc.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem geistlichen Mitgliede des Direktoriums der Kirche Augsburgischer Konfession in Straßburg i. E., Pfarrer und geistlichen Inspektor Teutsch zu Buchsweiler den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Hilfspfarrer Dieterich zu Hrechberg im Kreise Thann den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem bisherigen Generalkonsul in Valparaiso, Minister⸗ residenten von Zimmerer den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Geheimen Regierungsrat Dr. Esser zu Straßburg i. E., dem Konsul Prayon de Pauw zu Gent, dem Konsul Richarz zu Bagdad und dem Dragoman, charakterisierten Konsul Dr. phil. Reinhardt, bisher Verweser des Konsulats in Buschär, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, sowie dem Kaiserlichen Förster a. D. Stürmel zu Oberbronn im Kreise Hagenau, bisher zu Forsthaus Ziegelberg, dem Brandmeister der freiwilligen Feuerwehr in Oberbronn im Kreise Hagenau Georg Zint und dem Aufseher Georg Grasser zu Hochfelden im Landkreise Straßburg i. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. .““
2 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Seiner Durchlaucht dem Herzog von Arenberg und Ihrer Durchlaucht der Herzogin von Arenberg, Prin⸗ zessin von Ligne, die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Ritterkreuzes des Königlich Bayerischen St. Georgs⸗ ordens, des Großkreuzes des Päpstlichen St. Gregoriusordens, des Päpstlichen Kreuzes „Pro ecclesia et pontifice“ und des Ehrenritterkreuzes des Deutschen Ritterordens, — letzterer: des
Königlich Bayerischen St. Elisabethordens. 11“
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Oberpostkassenbuchhalter Günther in Bromberg, den Oberpostsekretären Baßler in Chemnitz, Schaum in Frankfurt (Main), Schmidt in Berlin, Wauer in Chemnitz, den Postmeistern Geist in Uslar, Miehe in Bad Harzburg, Niemann in Roßlau (Anhalt), Ulitzsch in Zschopau und Wenzel in Buk bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Bekanntmachung.
Der Eisenbahnweg über Sibirien wird am 1. Ok⸗ tober für den internationalen Postverkehr eröffnet und zur Beförderung von Briessendungen aller Art aus Deutschland nach folgenden Ländern Ostasiens benutzt werden: 1 1) nach China mit Ausschluß des südlichen Teils,
2) nach dem Deutschen Schutzgebiet von Kiautschou, 3) nach Japan mit Ausschluß der Insel Formosa, 4) nach Korea.
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Es bietet sich auf diesem Wege eine wöchentlich viermalig
Verbindung nach Peking, Tientsin, Tongku und Tschifu und
wird am 30. September von Berlin abgehen. Die Absendung erfolgt täglich. Die Dauer der Beförderung beträgt je nach den Anschlüssen von Berlin bis Peking und Tientsin 20 — 22 Tage, bis Schanghai und bis Nagasaki 22 — 28 Tage. Berlin W. 66, den 16. September 1903. Der ““ des Reichspostamts. In Vertretung; 1 1111I“ 5
1““ Bekanntmachung, 3 betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Aktiengesellschaften der Pfälzischen Ludwigsbahn, der Pfälzischen Maxi⸗ miliansbahn und der Pfälzischen Nordbahnen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Luitpold, des Königreichs Bayern Verwesers, ist mit Urkunden vom Heutigen den Aktiengesell⸗ schaften der Pfälzischen Ludwigsbahn, der Pfälzischen Maxi⸗ miliansbahn und der Pfälzischen Nordbahnen die staatliche Genehmigung zur Ausgabe 3 ½ prozentiger, bis zum 31. De⸗ zember 1904 mit staatlicher Zinsengewährschaft versehener, vom Jahre 1909 anfangend innerhalb 60 Jahren zu amortisierender Schuldverschreibungen auf den Inhaber, halbjährig am 1. April und 1. Oktober verzinslich, erteilt worden, und zwar
1) der Aktiengesellschaft der Pfälzischen Ludwigsbahn für ein Prioritätsanlehen im Nominalbetrage von 2 378 500 ℳ,
eingeteilt in u“ 910 Stück zu 2000 ℳ Lit. G G GC, 469 Stück zu 1000 ℳ Lit. H H H,
179 Stück zu 500 ℳ Lit. J J J; 2) der Aktiengesellschaft der Pfälzischen Maximiliansbahn für ein Prioritätsanlehen im Nominalbetrage von 726 000 ℳ,
eingeteilt in
266 Stück zu 2000 ℳ Lit. D D, 162 Stück zu 1000 ℳ Lit. E E, 64 Stück zu 500 ℳ Lit. FF er Aktiengesellschaft der Pfälzischen Nordbahnen für ein Prioritätsanlehen im Nominalbetrage von 1 905 000 ℳ,
eingeteilt in 770 Stück zu 2000 ℳ Lit. A A, 322 Stück zu 1000 ℳ Lit. B B, 86 Stück zu 500 ℳ Lit. C C. München, den 13. September 1903. Königliches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann der Finanzen. Der Königliche Staatsrat Der Königliche Staatsrat von May. Freiherr von Raesfeldt. 1 8 “
8. Bekanntmachung, 8 betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde 1“ Salzungen.
Der Stadtgemeinde Salzungen ist zum Zweck der Aufnahme einer Anleihe von 500 000 ℳ gestattet worden, bis zu diesem Betrag Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber in Verkehr zu bringen.
Die Schuldverschreibungen werden in Stücken
8 zu 500 ℳ unter dem Buchstaben A Nr. 851 bis 1800, zu 100 ℳ unter dem Buchstaben B Nr. 251 bis 500 ausgefertigt.
Die Schuld wird mit 3 ½ vom Hundert perzinst und vom Jahre 1904 ab bis längstens 1947 durch Außlofung von Schuldverschreibungen im Januar jeden Jahres getilgt. Die Stadtgemeinde ist jedoch befugt, außer den planmäßigen Aus⸗ losungen auch größere Beträge zur Rückzahlung zu bestimmen.
Die Auslosungen sind im Regierungsblatt für das Herzog⸗ tum Meiningen und in den in Salzungen erscheinenden Zeitungen bekannt zu machen.
Meiningen, den 9. September 1903.
Herzogliches Staatsministerium, Arteilung des Innern. Schaller.
Königreich Preußen. Minicherium der geistlichen, Unterrichts⸗ und ““ Medizinalangelegenheiten. .“
Königliche Bibliothek.
Königliche Bibliothek ist nach 8. 1 der 21. bis einschließlich 26. Sep⸗
8 8
Die Benutzungsordnung vom tember d. J. geschlossen.
Berlin, den 15. September 1903.
Die “ 1 Königlichen Bibliothek.
einmalige Verbindung nach Der erste Versand über Sibirien
—&
eine wöchentlich mindestens Schanghai und nach Japan.
— 8 “
Schwenke.
“
8
Unterrichtsanstalt 3
des Königlichen Kunstgewerbemuseums
SW. 12, Prinz⸗Albrechtstraße 7.
Die Anmeldungen für das Wintersemester
1903/04 werden vom 21. bis 30. September täglich von
9 bis 2 Uhr im Geschäftszimmer der Anstalt entgegen⸗
genommen. Bei Meldung für die Fachklassen sind Arbeiten
vorzulegen, die ein Urteil über die Vorbildung des Bewerbers,
namentlich auf dem Gebiet des Architektur⸗ bezw. Ornament⸗ zeichnens, gestatten.
Die Aufnahmeprüfungen finden vom 5. bis
10. Oktober statt; der Unterricht in den Klassen beginnt
am 12. Oktober. 5 Der Direktor. Ernst Ewald.
Bekanntmaäachung.
Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis ge⸗ bracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist:
1) jede Beteiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubnis erteilt ist,
2) jede andern erkennbar gemachte Betätigung revolutio⸗ närer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen,
3) das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige Dienstlokale. Ferner ist sämtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntnis gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu er⸗ statten.
Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und für die zu Kontrollversammlungen einberufenen Personen des Beurlaubtenstandes, welche gemäß § 6 des Milit⸗Str.⸗Ges.⸗B. und § 30 B1 des Reichsmilitär⸗ gesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Kontrollversammlung den Vorschriften des Militär⸗ strafgesetzbuchs unterstehen.
Berlin, den 14. September 1903.
Der Kriegsminister. von Einem.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) das am 29. Mai 1903 Allerhöchst vollzogene Statut für die Genossenschaft zur Regulierung der Branitza im Kreise Strasburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 34 S. 317, ausgegeben am 27. August 1903;
2) das am 11. Juni 1903 Allerhöchst vollzogene Statut für den Oelixdorfer Deichverband im Kreise Steinburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 37. S. 373, ausgegeben am 22. August 1903;
3) das am 11. Juni 1903 Allerhöchst vollzogene Statut für den Kollmoorer Deichverband im Kreise Steinburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 38, S. 385, ausgegeben am 29. August 1903;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Juli 1903, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Greifenberger Kleinbahnen⸗ Aktiengesellschaft zu Greifenberg i. Pomm. zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Gülzow nach Stepenitz in Anspruch zu nehmenden Grundeigen⸗ tums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 34 S. 213, ausgegeben am 21. August 1903;
5) das am 14. Juli 1903 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft II zu Kamnig im Kreise Grottkau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 33 S. 287, ausgegeben am 14. August 1903;
6) das am 14, Juli 1903 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Gr. Krebs im Kreise Marienwerder durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 33 S. 309, ausgegeben am 20. August 1903;
7) das am 26. Juli 1903 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft V zu Schwirzheim im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 35 S. 253, ausgegeben am 28. August 1903;
8) das am 26. Juli 1903 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft III zu Weinsheim im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 35 S. 257, ausgegeben am 28. August 1903;
9) der Allerhöchste Erlaß vom 4. August 1903, durch welchen der Stadtgemeinde Schöneberg das Recht verliehen worden ist, das zur Ausführung des vom Nollendorfplatz bis zum Landwehrkanal in Berlin geplanten Notauslasses der Schöneberger Kanalisation er⸗ forderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung dauernd zu be⸗ schränken, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 36 S. 385, ausgegeben am 4. September 1903;