1904 / 66 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

nfessionen im Interesse

drungen, daß die Einheit der christlichen Ko n des Vaterlandes durchaus notwendig ist. Wir beten an verschiedenen Altären, aber wir wollen ungestört an diesen Altären beten. Was von unserer Seite geschehen kann, um die Kluft zwischen den Konfessionen nicht zu erweitern, soll geschehen. Aber lassen auch Sie es nicht nur bei schönen Worten bewenden. Was die Wirksamkeit der Kongregationen an Schulen betrifft, so würden wir dankbar sein, wenn die Direktoren darüber wachen und regelmäßig Bericht darüber erstatten Vielleicht wäre es auch für manchen Direktor ganz gut, an den Uebungen teilzunehmen. Sie können dann an den Berichten prüfen, wie weit der Orden Jesu hier einwirkt. Unusquisque bonus praesumitur, donec probetur contrarium.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Darüber, daß der Reichskanzler die Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes an⸗ geregt hat, ist vielfach eine große Erregung entstanden, die noch heute

Wäre die Entscheidung des Reichskanzlers schon vor dem Wahlkampf bekannt gewesen, so wären in die Agitation der ver⸗ schiedenen gewisse Mißverständnisse nicht hineingetragen worden. Ich will nicht in Abrede stellen, daß vielfach in unseren evangelischen Kreisen die nötige Kenntnis darüber gefehlt hat, was der 2 des Jesuitengesetzes enthält. Es ist unbekannt gewesen, daß eine eenderung unserer tatsächlichen Verhältnisse durch die Aufbebung des Paragraphen überhaupt nicht eingetreten ist, daß die Jesuiten nach wie vor ausgewiesen werden können. Auf Grund des Gefühls, daß die berufenen Stellen die Interessen der evangelischen Bevölkerung richt in vollem Maße gewahrt hätten, ist eine Bewegung inszeniert,

ch bis zu einem gewissen Terrorismus gesteigert hat, und ich aufs tiefste bedauere. Auch ist nicht zu leugnen, daß politische Parteirücksichten in dieser Frage mitgespielt haben. Aber wir wollen auch nicht vergessen, daß diese Empfindung von Leuten geteilt worden ist, die ganz genau wissen, was § 8 des Jesuitengesetzes besagt, denen es fern liegt, die religiöse Ueberzeugung Andersgläubiger zu verletzen, und die sich voll bewußt waren, daß sie Glieder einer einheitlichen christlichen Kirche sind. Wenn auch diese Männer heute noch denken: wie hat das gescheben können, so haben wir die Empfindung, daß unsere regierenden Faktoren nicht immer dieienige Festigkeit in ihrer Stellungnahme gezeigt haben, die heute bsolut notwendig zu sein scheint. ch halte es für meine Pflicht ud mein Recht, dies hier zum Ausdruck zu bringen. Nicht daß wir er katholischen Kirche ihre Freiheit mißgönnten, nicht daß wir ihr icht Gerechtigkeit widerfahren lassen wollten, nein, unsere Meinung eeht dahin: was konzediert worden ist, geht weit hinaus über das, was onzediert werden kann, führt zu einer Schädigung der evan⸗ Pliüschen Interessen, zu einer des konfessionellen Friedens. Harin hat Herr Hackenberg recht: die erwähnten alten Erlasse auf⸗ zuheben, war durchaus an der Zeit. Es ist richtig, Dinge, die nicht mehr notwendig sind, aber das Gefühl der Zurücksetzung und Er⸗ itterung erzeugen, zu beseitigen. Ich kann aber nicht so weit gehen etreffs der Hauptverfügung über die Marianischen Kongregationen. Der Regierung werden ja bei ihrem Entschluß wichtige Motive zur Seite gestanden haben; sie glaubte, im Interesse der Parität den Katholiken eine gewisse Freiheit lassen zu sollen, und sie hat sich gesagt, daß es richtig wäre, die Schülervereine nicht ins Dunkle se drängen, sondern die Verantwortung dafür den Leitern der Anstalt elbst zuzuweisen. Aber ich kann doch nicht ganz abweisen, was Herr H. . Namens meiner Freunde muß ich erklären, daß von g der Schülervereine nur so lange als zulässig er⸗ 3 der konfessionelle Friede oder er eebliche Interessen icht gestört werden sollten. In der Jesuitenfrage sagen wir: Bis terher, aber nicht weiter. Herr Porsch stellt die Jesuiten den anderen oden gleich; wir Evangelische sehen aber die Zesuiken doch etwas Wir meinen, daß der Jesuitenorden dazu gegründet ist Hraxis betreibt, gegen die evangelische Bevölkerung vor⸗ und in ihre konfessionellen Interessen einzugreifen. Und beil wir dieser Ueberzeugung sind, sind wir sämtlich der Meinung, haß wir dagegen protestieren müssen. Die evangelische Bevölkerung erlangt und erwartet, daß darin nicht weiter gegangen wird, und sie scht dazu. Ich verkenne nicht, daß die Stellung eines Ministers in Preußen Rücksichten verlangt, und ich maße mir nicht an, r Regierung tatsächlich Direktive zu geben, was sie zu tun hat; aber ir sind auch da und haben die Aufgabe, der Regierung die Stimmung in Volke ohne Scheu kundzugeben. Ich habe manchmal die Empfindung, die Regierenden nicht immer darüber informiert sind, was im Volke ber wichtige Fragen gedacht wird. Wir wollen den Katholiken Freiheit und Gerechtigkeit geben, soweit es mit den Staatsinteressen vereinbar ist, warnen aber dringend vor allem, was zu einer Schädigung der evangelischen Interessen führt. Gewiß müssen wir alle zusammenstehen auf einem Grund und Boden; aber die Regierung muß auch mit den Faktoren in der evangelischen rechnen. Handle sie 8 wie es den Katholiken gerecht ist, aber nehme sie auch Rücksicht au die Evangelischen. Nur dann wird, was sie will, zum Segen des Vaterlandes sein.

Präsident des Staatsministeriums, Reichskanzler Graf von Bülow:

Als ich diesen Saal betrat, drückte der Herr Abg. Hackenberg die Besorgnis aus, daß die Königliche Staatsregierung auf kirchenpolitischem Gebiet Zugeständnisse mache, durch welche die nationale Weiterentwicklung geschädigt werden könnte. Er sprach von Nachgiebigkeit gegenüber einer Partei dieses hoehen Hauses, gegenüber dem Zentrum, er sprach auch von kleinen Geschenken. In der Presse bin ich sogar dem Worte Kuhhandel begegnet. (Heiterkeit.) Ich freue mich, daß ich Ge⸗ legenheit habe, diese Vorwürfe einmal von dieser Stelle aus zu be⸗ leuchten.

soll denn das ewige Geschrei ich spreche selbstverständlich nicht von Geschrei in diesem hohen Hause (Heiterkeit), wo die Dis⸗ zssion zu meiner Genugtuung in ruhigen und würdigen Bahnen läuft, sondern ich spreche von dem Geschrei außerhalb dieses hohen auses was soll das Geschrei von Nachgiebigkeit gegenüber dem Zentrum, über Abhängigkeit der Regierung vom Zentrum, über Kuh⸗ handel? Wo sind denn die Kühe, die Staatskühe, die ich habe weg⸗ eiben lassen? (Heiterkeit. Zuruf des Abg. Dr. Friedberg: Nanu!) Herr Dr. Friedberg, ich sehe auch nicht das kleinste Kälbchen.

Ich möchte einmal die Liste derjenigen Zugeständnisse durch⸗ gehen, die man mir vorgeworfen hat als Konzessionen an den Ultra⸗

montanismus. Wenn ich dabei auch Fragen berühren muß, die, streng genommen, nicht vor das Forum dieses hohen Hauses, sondern vor das Forum des Reichstags gehören, so tue ich es, um derartige An⸗ klagen nicht unwidersprochen ins Land gehen zu lassen. Was hat man mir also alles vorgeworfen als Nachgiebigkeit gegenüber dem ntrum?

8 hat mir als solche ankreiden wollen das Gesetz für die Sicherung des Wahlgeheimnisses, das sogenannte Klosettgesetz Diese Forderung war, bevor sie erfüllt wurde, von keiner Seite sehr ernstlich bekämpft worden (Oh, ohl rechts), und sie war gestellt und urgiert worden von liberaler Seite und von niemandem lebhafter als von dem früheren Herrn Abg. Barth, den doch niemand für einen heimlichen Affiliierten des Zentrums halten konnte. (Heiterkeit.)

Man hat mir weiter vorgeworfen als Konzession an das Zentrum des Erhöhung des Zolles auf Malzgerste. (Heiterkeit.) Wenn es Sie interessert, so will ich Ihnen verraten, daß die erste Anregung zu einer Unterscheidung mwischen Malz⸗ und Futtergerste von einem

alen Abgeordneten an mich herangetragen worden ist.

Der Fall Spahn 2 Der Dr. Martin S ü durchaus aualiztert. Die Berufung eines . 5 8

den neu gegründeten Lehrstuhl für Geschichte in Straßburg und die katho⸗ lische Fakultät in Straßburg, zwei Maßnahmen, die seit Jahr und Tag einen breiten Raum in den kirchenpolitischen Diskussionen eingenommen haben. Ich habe schon einmal in diesem hohen Hause nachgewiesen, und der Staatssekretär für Elsaß⸗Lothringen Herr von Köller hat vor dem Reichstage dargelegt, daß diese beiden Maßnahmen getroffen wurden im Interesse des Reichsgedankens, im Interesse der Gewinnung der Reichslande für die Reichsidee, und daß nach der Ueberzeugung der zuständigsten Kenner der elsaß⸗lothringischen Verhältnisse, des früheren Statthalters, des verewigten Fürsten von Hohenlohe⸗Schillingsfürst, und des gegenwärtigen Statthalters, des Fürsten von Hohenlohe⸗ Langenburg, sie nützlich waren und nützlich gewirkt haben.

Ich komme nun zur Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes. Diese Aufhebung hat in den Ausführungen des Herrn Abg. Hackenberg einen verhältnismäßig geringen Raum eingenommen. Ich muß aber gegenüber der von dem Abg. v. Heydebrand mit Recht konstatierten Erregung im Lande auf diesen Punkt ausführlicher eingehen. In dieser Angelegenheit hat man mir zweierlei vorgeworfen. Man hat mir vorgeworfen, daß ich mich für die Aufhebung des § 2 erklärt und eingesetzt habe, und man hat mir die Taktik vorgeworfen, die ich in dieser Beziehung einge⸗ schlagen hätte. Ich wende mich zunächst zu dem letztgenannten Vor⸗ wurf, den mir der Vorredner, der Herr Abg. von Heydebrand, gemacht hat. Man hat getadelt, daß ich durch meine Ankündigung im Reichs⸗ tage über die Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes die ganze Frage aufgerührt hätte, ohne sicher zu sein, daß die Bundesregierungen meinem Antrage zustimmen würden. Bei dieser Gelegenheit will ich auch der falschen Behauptung entgegentreten, als ob die Bundesregierungen darüber verstimmt gewesen wären, daß ich sie von dieser meiner Ankündigung nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe. Was, meine Herren, habe ich denn ich glaube, es war am 3. Februar vorigen Jahres im Reichstage gesagt? Ich habe gesagt, daß die Zulassung von Niederlassungen des Ordens der Gesellschaft Jesu die Zustimmung der verbündeten Re⸗ gierungen nicht finden würde. Dieser Standpunkt der verbündeten Regierungen hat sich nicht geändert, Herr v. Heydebrand, und darin liegt die Antwort auf die Frage, die Sie soeben an mich gerichtet haben. Die verbündeten Regierungen sind auch heute noch ohne Aus⸗ nahme der Ansicht, daß die Zulassung von Niederlassungen des Ordens der Gesellschaft Jesu nicht angängig und nicht möglich sei. An keiner maßgebenden Stelle besteht die Absicht, den § 1 des Jesuitengesetzes aufzuheben. (Bravo!) Ich habe damals, am 3. Februar, aber weiter gesagt, daß nach meiner Ansicht die konfessionellen Verhältnisse inner⸗ halb des Reichs die Aufrechterhaltung des § 2 nicht mehr

notwendig erscheinen ließen. In diesem Sinne würde ich, soweit ich Einfluß hätte auf die Instruierung der preußischen Stimmen, Stellung nehmen zu den vorliegenden Initiativ⸗

anträgen des Reichstags. Ich habe nur von meinen persönlichen Ansichten und Absichten gesprochen. Ich habe nicht das Ver⸗

sprechen abgegeben, daß der § 2 sogleich aufgehoben werden würde, und ich konnte dieses Versprechen gar nicht abgeben. Ich habe nicht einmal zugesagt, daß die preußischen Stimmen in diesem Sinne ab⸗ gegeben werden würden. Ich habe mich nur dafür verbürgt, daß ich meinen Einfluß auf die preußischen Stimmen verwerten würde im Sinne der Aufhebung des § 2. Die Zustimmung des preußischen Staatsministeriums zu gewinnen, ist mir sogleich gelungen. Die Zu⸗ stimmung der Mehrheit der verbündeten Regierungen zu gewinnen, ist mir erst nach einem Jahre gelungen. Aber nicht nur waren selbst⸗ verständlich meine Absichten vollkommen loyal, sondern auch mein Vorgehen war durchaus korrekt. Wenn ich die Bundesregierungen von meinen Absichten nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe, so geschah dies aus besonderer Rücksicht. In einer so heiklen Angelegenheit wollte ich die Verantwortung nicht auf andere Schultern schieben, sondern ich hielt es für richtig, die Hauptverantwortlichkeit auf mich zu nehmen und es den Bundesregierungen zu überlassen, ob sie sich dieser meiner Auffassung anschließen wollten oder nicht. Ich verrate auch kein Geheimnis wenn ich sage, daß sich die Mehrheit der Bundesregierungen wohl schon früher für die Aufhebung des § 2 entschlossen haben würde wenn nicht gerade in jenem Augenblick das Vorgehen des Herrn Bischofs von Trier eine Erregung in protestantische Kreise hineingetragen hätte, welche ihre Rückwirkung auf die Entschließungen des Bundes⸗ rats nicht verfehlte. Die Mehrheit der Bundesregierungen war bis vor kurzem der Ansicht, daß die Aufhebung des § 2 doch nicht in⸗ diziert sei. Mit dieser Stimmung des Bundesrats mußte ich rechnen. Für meine Person bin ich von Anfang an der Ansicht gewesen und geblieben, daß die Aufhebung des § 2 ein Gebot der politischen Zweckmäßigkeit wie der Billigkeit war. Die Gründe, auf die sich diese meine Auffassung stützte, sind ungefähr die gleichen, welche Herr v. Bennigsen im Jahre 1896 entwickelt hat. Ich brauche die damaligen Ausführungen des Führers der nationalliberalen Partei nicht zu ver⸗ lesen; sie werden Ihnen allen bekannt sein. Wenn aber behauptet worden ist, Herr v. Bennigsen habe seine Erklärung unter anderen Umständen als später abgegeben, so erinnere ich daran, daß ein Jahr später, im Jahre 1897, der Herr Abg. Marquardsen im Namen der nationalliberalen Partei wiederum erklärte, die Mehrheit der national⸗ liberalen Partei würde für die Aufhebung des § 2 stimmen. In demselben Sinne nahm 1899 der Herr Abg. Büsing Stellung. Diese Haltung der nationalliberalen Partei hat sich auch nicht ge⸗ ändert, als ich am 3. Februar v. J. meine Erklärung abgab. Der Herr Abg. Franken erklärte damals und wie ich annahm im Namen der nationalliberalen Partei —, er würde sich freuen, wenn die Aufhebung des § 2 dazu beitragen würde, den religiösen Frieden zu fördern. Und noch im vergangenen Sommer, im Juni v. .

während die Wahlbewegung ihre höchsten Wellen schlug, erklärte der Führer der nationalliberalen Partei, der Abg. Bassermann, in hhs sehr beachtenswerten und beachteten Wahlrede, die er in Karlsruhe hielt diese Worte des Herrn Abg. Bassermann möchte ich d

verlesen, gegenüber den Angriffen, die wegen der Aufhebung des § 2 gegen die Königliche Staatsregierung gerichtet worden sind da also erklärte der Herr Abg. Bassermann wörtlich folgendes: Er könne die Erklärung nicht abgeben, daß er künftighin gegen die Auf⸗ hebung des § 2 stimmen werde. Die nationalliberale Partei habe ihren Mitgliedern freie Hand gelassen. Der Abg. Bassermann wir uns auf kirchenpolitischem Gebiet für Polizeigesetze begeistern? ist heute die Zeit illiberaler Ketzerrichterei gekommen? gilt der Satz, daß nur der, der im § 2 des Jesuiten⸗

gesetzes den Angelpunkt unserer inneren Politik zu erkennen vermaa

zge lismus it

ein freisinniger Mann ist, der den unverfälschten Liberalismus seiner Mannesbrust trägt? Jedenfalls hat die Mehrheit der Partei, der Herr Lbs. Hatvoan angehört, bei jeder Abstimmung über das Jesuitengesetz für hebung des § 2 gestimmt.

Nun bin ich allerdings in liberalen Blättern hier un Behauptung begegnet, es hätten manche liberale Abgeordn

deshalb für die Aufhebung des § 2 gestimmt, va

d da der ete nut

der stillen Hoffnung hingegeben hätten, die Meine würden dieser Aufhebung nicht zustimmen. (Heiterkeit.) llenfell Herren, was soll ich dazu sagen? Ich verstehe allefols es ist gewiß nicht mein Standpunkt aber a

der verstehe ich, wie man den Standpunkt einnehmen kann, g. n parlamentarische Apparat schädlich oder überflüssig ist. Boden man, wie wir alle, auf verfassungsmäßigem, konstitutionellem tlament steht, dann, meine Herren, begreife ich nicht, wie man das 69 man und parlamentarische Anträge so wenig ernst nehmen kann, mit der Beschlüsse faßt mit der Erwartung, in der stillen Hoffnung⸗ ingehen. reservatio mentalis: die Regierung würde nicht darauf 28 en. (Heiterkeit und: Sehr gut!) Das ist ja beinahe jesuitisch, 5h auf⸗ berg! (Große Heiterkeit.) Ich mache also die Herren des in Ab⸗ merksam, daß ich viel zu konstitutionell bin, als daß sehen stimmungen und Anträgen nicht immer die ernstliche Aisatges 1- sollte, das Beschlossene und Beantragte nun auch wirklich re sehen. (Sehr gut!)

Also, meine Herren, mein Standpunkt in der Frag schen, di hebung des § 2 entsprach durchaus dem Standpunkt, 22n bis in Mehrheit der nationalliberalen Partei seit vielen Jahren g auch die letzte Zeit eingenommen hat. Meine Haltung entsprach a Sie dem Standpunkt, den die konservative Partei vertreten deh wissen alle, meine Herren, daß unter dem Antrag auf ,8 8 § 2 die Namen standen des Herrn Grafen von Stirum, Clemen Freiherrn von Richthofen, des leider verstorbenen Abg⸗Grafen und Klinckowstroem, des von uns allen beklagten Herrn von vieler anderer hervorragender konservativer Abgeordneten wer konservative Autorität nicht gelten lassen will, der etft mit Recht der Herr Abg. Porsch soeben daran erinnert, daß Antrag auf Aufhebung des § 2 ausgegangen ist von einem eich von einem ausgesprochenen Liberalen, von einem alten Fo 8 mann, von dem Herrn Abgeordneten Rickert, daß der erste Antrag den Namen des Herrn Abg. Rickert trug⸗ 18 1

Also in der Frage der Aufhebung des § 2 befinde cch; Einklang nicht nur mit dem, was ich für nützlich und notwendig für das Land, sondern auch mit allen Parteien, mit der greßen heit des Reichstags, und insbesondere auch mit der Mehr nationalliberalen Partei. Wenn man, wie soeben Herr von brand, von Schwäche gesprochen hat, so kann es sich keineasa Schwäche handeln gegenüber irgend einer Partei, sondern 8g ka nur handeln um ein freundliches Entgegenkommen gegenüber ch schluß, den mit überwältigender Mehrheit der Reichstag angeng hat. Und wenn was ich bestreite in dieser Frage gesündigt wäre, so wären wir allzumal Sünder, und niemand würde haben, sich hinzustellen und zu sagen: ich danke Dirz Gett, nicht bin wie der Ministerpräsident. (Heiterkeit.)

Ich möchte noch eins sagen. Ich bia auch . Aenahme, gegnet, als ob ich die Aufregung nicht vorausgesehen hätte, welch Aufhebung des § 2 hervorrufen würde. Das ist ein Irrtum. Sturm habe ich sehr wohl vorausgesehen. Ich bin aber der A daß ein leitender Miiniste seine Politik unmöglich einrichten auf Beifall oder Mißfallen, auf Applaus oder Zischen, daß 5 die Unpopularität nicht scheuen muß, sondern daß er 82 tun muß, was dem ruhig und pflichtmäßig erwogenen Inten Landes entspricht.

Endlich möchte ich doch noch darauf hinweisen, daß 8% A Engere Ausschuß für die Abwehrbewegung gegen die Zulassältzag Jesuiten in das Deutsche Reich am 1. März 1895 den 8 3 des Bundesrats Abdrücke einer Petition gegen die Aufhebun 1 Jesuitengesetzes übersandt hat, in der es heißt: es

„Es liegt uns wenig daran, ob die Befugnis, einzelne Jaa als Privatpersonen auszuweisen oder zu internieren, 8 it alles dagegen kommt darauf an, daß die Ordenstätigken Jesuiten nach wie vor im Deutschen Reiche untersagt bleibt

Zu den Unterzeichnern dieser Petition gehören zahlreiche perlag setzt noch eine Rolle spielen im Evangelischen Bund. Also au meine Herren, auch in dieser Frage der Aufhebung des 8 2 n Schwäche und Nachgiebigkeit nicht die Rede. Ich wiederho 6n s einmal: wo sind die Kühe, die ich habe wegtreiben lassen nichts geschehen, weder auf gesetzgeberischem noch auf personell

biet, was den immer wiederholten Vorwurf der Schwaͤche igk gierung gegenüber Forderungen des Klerikalismus, der Abhängn Regierung vom Ultramontanismus irgendwie berechtigt erscheinag könnte. Mit derselben Eatschiedenheitaber, mit der ich bestrelte irgendwelche Zugeständnisse gemacht, daß ich irgend wel ess nahmen getroffen hätte, durch welche das staatliche Inkeden schädigt worden wäre, oder durch die gerecht und b. Protestanten sich verletzt fühlen konnten —, mit derselben heit betone ich gegenüber den heute zwar verhüllten, aber doch erkennbaren Klagen des Herrn Abg. Porsch, deßh katholischen Mitbürger allen Grund haben, sich der Rechte unde heiten zu erfreuen, die sie bei uns genießen. (Sehr cee Meine Herren, es gibt Punkte, über die wir uns iruns ie w werden verständigen köͤnnen. Sie haben Wünsche, die -9 19 erfüllen können, Sie erheben Beschwerden, die wir nie n, abstellen können. Das liegt im Wesen der Dinge. * en brand hat eben mit Recht gesagt, daß das Grenigebiet zm

und Kirche ein sehr beitles Gebiet ist, durch dessen Berühran schwere Beunruhizung entstehen kann. Wir müössen von n vermeiden, ohne Not an dem modus vivendi zu cübe, n Jahte 1887 die Weisheit des Füͤrsten Biemar cfunden ser Weisheit des verewigten Papstes Leo XIII. 9

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