1904 / 66 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 17. März

chsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Das aber erkläre ich mit aller Bestimmtheit, daß die tatsächliche Hand⸗

habung der Gesetze die katholische Kirche und unsere katholischen Mit⸗ bürger befriedigen muß. Und das erkläre ich mit ebenso großer Bestimmt⸗ heit, daß die Königliche Staatsregierung von dem aufrichtigen Wunsche beseelt ist, den Wünschen der katholischen Bevölkerung so weit Rechnung zu tragen, als dies in einem paritätischen Staate möglich ist, so weit aber auch nicht weiter! Rechnung zu tragen, als dies zulässig ist in einem paritätischen Staate, ohne den Rechten des Staats etwas zu vergeben oder berechtigte Empfindungen der anderen Konfession zu verletzen.

Meine Herren, wenn Sie die Lage der katholischen Kirche in Deutschland mit ihrer Lage in manchen anderen Ländern vergleichen (sehr richtig! rechts) ich nenne absichtlich keine Namen, aber auch in katholischen Ländern —, so glaube ich, Sie haben allen Grund, mit dieser Lage zufrieden zu sein, Sie haben allen Grund, diese Lage dankbar zu empfinden als einen Segen der Toleranz, und auch Ihrer⸗ seits wie das zu meiner Befriedigung Herr Dr. Porsch in Aussicht gestellt hat immer und überall Toleranz zu üben.

Meine Herren, der Herr Abg. Hackenberg hat auch gefragt, welche Grenzen die Rücksicht auf die Wünsche der katholischen Bevölkerung haben, wo Halt gemacht werden würde in der Befriedigung der Wänsche der katholischen Bevölkerung. Ich nehme keinen Augenblick

Anstand, darauf zu erwidern, daß die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des konfessionellen Fridens, die conditio sine qua non dieses Friedens die Respektierung der

Hoheitsrechte des Staats ist. Die staatlichen Hoheitsrechte wird die Königliche Staatsretierung nie und unter keinen Umständen preis⸗ geben. Gegenüber dem Herrn Abg. von Heydebrand betone ich, daß wir selbstverständlich weit davon entfernt sind, die katholische Be⸗ völkerung besser behandeln zu wollen als die evangelische. Ich hoffe aber, daß der Herr Abg. von Heydebrand auch mit mir einverstanden sein wird, wenn ich weiter sage, daß es eine ethische Ungerechtigkeit und ein politischer Fehler sein würde, die Katholiken schlechter zu be⸗ handeln. Evangelische und katholische Interessen haben gleichmäßig Anspruch auf Berücksichtigung, auf Schutz, auf Förderung durch die Staatsregierung.

Nun weiß ich sehr wohl, wie verschieden die katholische Kirche ist von unserer evangelischen Kirche. Ich weiß, daß das Verhältnis der katholischen Kirche zum Staat ein anderes ist als das der evangelischen. Ich weiß gerade Herr von Heydebrand hat das früher mal ausgeführt in einer Diskussion, der auch ich beiwohnte —, daß evangelische Interessen und katholische Interessen nicht über einen Leisten geschlagen werden können. Das verhindert aber nicht, daß, wie schon vor vielen Jahren Fürst Bismarck gesagt hat, die Re⸗ gierung es den katholischen Deutschen schuldig ist, unermüdlich die Wege aufzusuchen, auf denen die Regelung der Grenze zwischen der weltlichen und geistlichen Gewalt in der schonendsten und konfessionell am wenigsten verstimmenden Weise durchgeführt werden kann.

Meine Herren, der Herr Abg. D. Hackenberg hat von Im⸗ ponderabilien gesprochen, die nicht außer acht gelassen werden bürften. Dessen, meine Herren, bin ich mir sehr wohl be⸗ wußt. Ich betrachte es als die erste Pflicht der Regierung, dafür zu sorgen, daß die Gewissensfreiheit in keiner Weise bedroht wird, die geistige Freiheit, die dem Deutschen teurer ist als jede andere, die freie Forschung, auf der unser wissenschaftliches Leben be⸗ ruht. Ich halte es aber für einen Fehler, wenn, wie es vielfach ge⸗ schieht, der Kampf für diese Güter in einer Weise geführt wird, durch die ohne Not fremde Gefühle und Ueberzeugungen verletzt werden ssehr richtig!), und ich halte es für falsch, ihn zu führen mit Zwangsmitteln, die auf geistigem Gebiet selten zu dauernden Erfolgen führen. (Sehr wahr!) Ich mißbillige und ich basse jede Unduldsamkeit, aber ich mißbillige auch jene Unduldsamkeit, die glaubt, daß sie allen Geist und alle Wissenschaft allein gepachtet hat, die jeden verdammt, der einer andern Welt⸗ auffassung huldigt, und diese Unduldsamkeit findet sich nicht nur bei denjenigen, die festhalten an der christlichen Weltanschauung. (Sehr wahr!) .

Von meinen drei Herren Vorrednern ist die Kluft zwischen den Koufessionen beklagt worden. Meine Herren, ich habe mehr als einmal

von dieser Stelle darauf hingewiesen, daß unter den Konfessionen wie zwischen den Konfessionen und dem Staat grundsätzliche Gegensätze

stehen, die wir nie werden beilegen können. Aber wir müssen trachten, auf praktischem Gebiet zu einem friedlichen Nebeneinander⸗ leben zu kommen, wir müssen sehen, daß wir auf dem Gebiet der konkreten katsachen ein friedliches Einvernehmen herstellen, und wo es mangel⸗ haft ist, verbessern. Der Kampf der Lehre wird nicht aufhören, so⸗ ange nicht eine der beiden Kirchen aufgehört haben wird zu bestehen. Soweit das menschliche Auge in die Zukunft reicht, wird das nie der Fall sein. Was soll aber dabei herauskommen, wenn in der Weise, wie es zu meinem Bedauern neuerdings geschehen ist, der Kampf der Lehre, der Prinzipien, der Doktrin auf das politische Gebiet über⸗ tragen wird! Ich halte es für eine der größten staatsmännischen keistungen des Fürsten Bismarck und für sein unvergängliches Ver⸗ dienst, daß er es verstanden hat, den Kulturkampf beizulegen. Ich bin nicht der Ansicht eines Hauptrufers im konfessionellen Streit,

Herrn Superintendenten Meyer in Zwickau, der sich oft mit meiner politischen Haltung beschäftigt und der in einer Rede, die ich

ihm gelesen habe, die Beilegung des Kulturkampfes durch den Fürsten Bismarck den „schmählichen Kulturfrieden“ nannte und sie als eins der traurigsten Ereignisse der deutschen Geschichte, fast trauriger als den Canossagang König Heinrichs IV. bezeichnete.

i ich solche und ähnliche Elucubrationen höre und lese, wenn ich wanche der Angriffe lese, welche gegen die Königliche Staatsregierung wegen ihrer Haltung hinsichtlich der Aufhebung des § 2 gerichtet

d, so verstehe ich die Empfindung, mit der Huß dem alten Weibe zusah, dem stupiden alten Weibe, das Reisig zu seinem Scheiterhaufe Ferbeitrug. 8

Die große Mehrheit des deutschen Volkes will nach meiner Ueber⸗ zeugung nichts wissen von einem neuen Kulturkampf, den die Fanatiker auf beiden Seiten zu entzünden immer bereit wären. Nicht die Regierung braucht den Frieden, sondern das deutsche Volk braucht ihn. Das deutsche Volk sollte mit kleinlichen, gehässigen, elenden konfessionellen Hetzereien verschont werden, verschont werden von beiden Seiten. Ich halte es weder für klug noch für patriotisch, die Gegensätze, die ohnehin zwischen den bürgerlichen Parteien bestehen, noch zu verschärfen durch eine über⸗ triebene Betonung der konfessionellen Unterschiede. Aus Gründen der äußeren wie der inneren Politik, im Hinblick auf unsere nationale Geschlossenheit nach außen, wie gegenüber der sozialdemokratischen Gefahr im Innern, haben wir die Pflicht, unnötigen Streit zu ver⸗ meiden und die konfessionellen Gegensätze nach Möglichkeit in den Hintergrund zu drängen. Das deutsche Volk ist schon so zerklüftet, daß wir, was uns trennt, so weit das möglich ist, aus dem Wege räumen müssen, auch wenn es nicht ohne Opfer an der eigenen Recht⸗ haberei abgeht. (Beifall.)

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Aus Anlaß der vor zwei Jahren in diesem hohen Hause gegebenen Anregung habe ich mich der Aufgabe gewidmet, fest⸗ zustellen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen gewisse Erlasse meines Herrn Amtsvorgängers aus dem Jahre 1872 einer Abänderung bezw. Aufhebung unterzogen werden können.

Nachdem heute von den drei Herren Rednern aus diesem hohen Hause anerkannt worden ist, daß berechtigte innere Gründe und Rücksichten auf die Empfindungen der Katholiken dafür sprechen, fünf von diesen Erlassen zurückzunehmen, habe ich mich nur noch mit der Hauptfrage, die namentlich der Herr Abg. Hackenberg hier berührt hat, nämlich mit den Marianischen Kongregationen zu beschäftigen.

Es hat eines eingehenden Studiums dieser Frage bedurft, um zu einem bestimmten Ergebnis zu gelangen, und deshalb dürfen Sie sich auch nicht wundern, wenn zwei Jahre darüber hingegangen sind, ehe das mir unterstellte Ressort eine bestimmte Stellung zu dieser Frage einnehmen konnte. Es war mir aber, nachdem ich mich persönlich über das Für und Wider genau unterrichtet hatte, nicht zweifelhaft, daß meine Entschließung in dieser Richtung nicht anders ausfallen konnte, als sie in der Verfügung vom 23. Januar d. J. festgelegt ist.

Meine Herren, ich bin mir der Verantwortung voll bewußt, die ich mit dieser Entschließung übernommen habe. Ich wollte mich nur gegen die Unterstellung verwahren, als ob Gründe der Opportunität oder gewisse politische Gründe, die außerhalb der kirchenpolitischen Fragen liegen, mich zu der Entschließung bestimmt hätten. Die Entschließung ist eine ganz freie, persönliche; sie ist ganz unabhängig von augenblicklichen politischen Konstellationen von mir getroffen worden. Ich übernehme mit vollem Bewußtsein die Ver⸗ antwortlichkeit für sie, aber nicht allein mit vollem Bewußtsein, son⸗ dern auch mit voller Beruhigung; denn die Gegengründe, die gegen

meine Entschließung hier angeführt worden sind, haben mich in keiner Weise überzeugen können.

Ich kann dem Herrn Abg. Hackenberg den Vorwurf nicht er⸗ sparen, daß seine Darstellung einseitig war, geschöpft aus Quellen, die als einwandsfrei nicht angesehen werden können. (Widerspruch links.) Ich habe vorhin schon erwähnt, daß sorgfältige Erwägungen der Entschließung vorangegangen sind, und darf namentlich auch be⸗ tonen, daß mich insbesondere beschäftigt hat diejenige Frage, die den dringendsten und begründetsten Anlaß zu einem Bedenken geben konnte, nämlich die, inwieweit die Marianischen Kongregationen nach Maß⸗ gabe der gegenwärtigen Verhältnisse in einem organischen Zusammenhang mit dem Jesuitenorden stehen. Ich bin zu der Verneinung dieser Frage gelangt, nicht allein auf Grund von Berichten der mir nach⸗ geordneten Behörden und auf Grund von Forschungen in der Literatur, sondern auch auf Grund von gewissenhaften Zusicherungen, die mir von leitenden, maßgebenden Persönlichkeiten der katholischen Kirche darüber gegeben worden sind.

So waren allmählich alle Garantien gesammelt und ich konnte dazu übergehen, mir zu vergegenwärtigen, ob und inwie⸗ weit etwa pädagogische Interessen einer Aufhebung des Erlasses meines Herrn Amtsvorgängers vom 4. Juni 1872 ent⸗ gegenständen. Auch diese Prüfung hat zu einem Ergebnis geführt, das eine Entschließung nur in dem von mir entschiedenen Sinne zur Folge haben konnte.

Der Verfügung meines Herrn Amtsvorgängers vom 4. Juni 1872 sind gutachtliche Berichte der Provinzialbehörden vorangegangen, und da ist es charakteristisch, daß der damalige Chef einer überwiegend katholischen großen Provinz genau auf die Uebelstände aufmerksam ge⸗ macht hat, die aus der einseitigen Aufhebung der Marianischen Kon⸗ gationen ohne gleichzeitige Berücksichtigung der allgemeinen Frage der Schülervereine usw. hervorgehen würden. Er hat auf die Ver⸗ bitterung aufmerlsam gemacht, die sich in katholischen Kreisen geltend machen würde, namentlich in den Kreisen der Eltern gegenüber ihrem Bestimmungsrecht über die religiöse Erziehung ihrer Kinder, und hat ferner hervorgehoben, wie der Erlaß in seiner praktischen Ausführung wirken würde, wie er notwendig führen müßte wie das heute übrigens auch schon anerkannt worden ist zu gewissen Verschleierungen und zu einer Umgehung des Verbots.

In der Tat, meine Herren, der ganze Entwickelungsgang dieser An⸗ gelegenheit seit dieser Zeit hat diese Befürchtungen in vollem Maße bestätigt. Es ist eine zunehmende Verbitterung darüber eingetreten, und das Bestreben der katholischen Eltern, ihren Kindern eine nach⸗ drückliche religiöse Einwirkung zuteil werden zu lassen, hat in immer

weiterem Umfang Platz gegriffen. Andererseits aber 8 8* kann ich nur zu meinem Bedauern konstatieren 5b 2B möglich gewesen, die Verfügung, 3 der Marianischen Kongregationen unter den

chfül bringen. Damals war die i ligen Durchführung zu haIe ben daß nicht nur der Religionslehrer, sondern irgend

ein Geistlicher di geitung der Vereine übernahm. Damit war den

Schülern aber gleichzeitig die Gelegenheit eröffnet, sich in einer für die Behörden gar nicht kontrollierbaren Weise bestehenden Vereinen anzuschließen. Es entwickelte sich daraus ein Uebelstand, den ich nachher noch zu berühren Gelegenheit haben werde.

Weiterhin wurde die Situation noch dadurch erschwert, daß mit dem damaligen Ministerialerlaß irgendwelche religiösen Vereine anderer Konfessionen nicht getroffen wurden. Das hat die weitere Folge ge⸗ habt, daß im Laufe der Zeit eine Menge von religiösen Vereinen der evangelischen Konfession unter den Schülern sich gebildet haben,

die ein unangefochtenes Dasein führten, während auf dieser speziellen Kategorie katholischer religiöser Vereine die Last des

Verbotes lag. Der Zustand also, wie er von einem der damals befragten Herren vorausgesehen war: eine Verbitterung auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine beinahe vollständige Unwirk⸗ samkeit des Verbots, konnte unmöglich noch weiter aufrechterhalten werden. Ich gestehe zu, daß mir erst im Laufe der Zeit alle diese Konsequenzen klar geworden sind; ich habe sie auch in meinen früheren

Stellungen nicht so beobachtet, einmal infolge des Um⸗ standes nicht, weil dieser latente Zustand nicht zur Kenntnis der Behörden gelangte und auch in der Oeffentlichkeit nur

bekannt war, daß eine Verbitterung auf katholischer Seite infolge der Aufhebung der Marianischen Kongregationen sich kundgegeben hätte.

Meine Herren, wahr ist es ja, daß die Bezeichnung „Mariantsche Kongregationen“ gewisse für das evangelische Empfinden peinliche Gefühle erregt. Das ist mir durchaus erklärlich, namentlich wenn man dahei berücksichtigt, daß der Ausgangspunkt dieser Kongregationen auf den Jesuitenorden zurückzuführen ist, wenn man ferner berück⸗ sichtigt, daß gewisse Uebelstände, theoretisch betrachtet, aus einzelnen Bestimmungen der Statuten solcher Kongregationen sich ergeben konnten. Ich brauche bloß daran zu erinnern, daß in einigen Statuten Würden, Titel, gewisse Hervorhebungen einzelner Mitglieder für Wohlverhalten vorgesehen waren, und will zugeben, daß damit ein gewisser Hochmut gefördert werden kann. Aber wenn der gegenwärtige Zustand so, wie ihn die Unterrichtsverwaltung vor⸗ gesehen hat, geordnet wird, dann werden diese Uebelstände ohne weiteres verschwinden, und jeder Evangelische wird sich sagen können, daß weder staatliche noch unterrichtliche Interessen benachteiligt werden.

Die Kautelen, die seitens der Unterrichtsverwaltung getroffen sind, bestehen darin, daß gefordert wird: erstens die Unterstellung der Leitung der Kongregationen unter den Religionslehrer, die Disziplinar⸗ aufsicht des Gymnasialdirektors und die jederzeit widerrufliche Ge⸗ nehmigung des Provinzialschulkollegiums, Kautelen, die nach jeder Richtung hin das unterrichtliche und staatliche Interesse, aber auch das Interesse des konfessionellen Friedens in wirksamer Weise wahren. Ich setze voraus, daß die Loyalität und die Einsicht der kirchlichen Oberen und der mit der Beaufsichtigung dieser sich etwa bildenden Vereine betrauten Lokalinstanzen Uebelstände vermeide wird, die heute wieder als selbstverständliche Folge der Aufhebung dieses Verbots bezeichnet sind. Ich kann mir nicht denken, daß diese Uebelstände sich erheblich würden geltend machen können, ohne daß sich nicht allein die Leiter der Vereine, sondern auch die mit der Be⸗ aufsichtigung derselben betrauten Persönlichkeiten sofort werden sagen müssen, hier ist ein Eingreifen notwendig. Wenn also eine Prüfung der Statuten stattgefunden hat und alles vermieden wird, was etwa zu Befürchtungen hinsichtlich der Beeinträchtigung des konfessionellen Friedens im staatlichen Interesse, im unterrichtlichen Interesse Anlaß geben könnte, dann sind wir in der Lage, die Statuten zu ge⸗ nehmigen, und tritt irgend eine Aenderung ein, so ist es zweifellos das kann ich namentlich Herrn Dr. Heydebrand heute schon ver⸗ sichern —, daß wir von den uns vorbehaltenen Kautelen einen umfassen⸗ den Gebrauch machen werden. Die Angelegenheit ist in der Presse, glaube ich, tendenzlös aufgebauscht worden. Erstens hat man sich an dem Namen gestoßen, der an sich wenig zu bedeuten hat, und zweitens an der vermeintlichen Verbindung mit dem Jesuitenorden. Sollte die letztere in irgend einer organischen Weise bestehen, so würde von einer Genehmigung dieser Statuten selbstverständlich nicht die Rede sein können und ebenso wenig von einer Genehmigung der Vereine.

Was nun die Frage betrifft, ob in nennenswertem Maße eine Vereinsbildung stattfinden wird, so glaube ich, getrost in die Zukunft sehen zu können. Ich habe eine Statistik derjenigen Vereine auf⸗ stellen lassen, die zur Zeit des Erlasses des Verbots in der Monarchie bestanden, haben und daraus entnommen, daß die Zahl dieser Vereine eine erstaunlich geringe war. Es hat sich im Laufe der Zeit ein un⸗ haltbarer Zustand dahin entwickelt, daß trotzdem unter Umgehung des Verbots gewisse latente Vereine bestanden haben, die von anderen Personen geleitet wurden, und an denen die Schüler in unauffälliger Form teilnehmen konnten. Uebelstände aus dieser Teilnahme sind nicht in die Oeffentlichkeit gedrungen. Also insofern wird man nicht behaupten können, daß, wenn nun der Zustand legalisiert wird und alle Garantien der staatlichen Aufsicht gegeben werden, nun mit einem Mal daraus sich dem staatlichen und 1b im höchsten Grade nachteilige Verhältwisse, ve r. Ich erklre also nochmals, daß sch in der Beluetang an der 1apale in die Zukunft sehe und mit großer Kreise er⸗ und gewissenhaften Auffassung der beteiligten ka

ü virklichen, die heute hier, ie Befürchtungen sich nicht verwirk 98 2 konstatieren muß, in etwas einseitiger Form zur Geltung

gebracht worden sind. er in er och dem Herrn Abg. Dr. Porsch gegenüber z

Mnes hagtie emeh dene Entschließung einer e. gelischer Religionslehrer bereits ihre Remedur gefunden hat. Der beteiligte Professor, der diese Entschließung angeregt hatte, hat selbst anerkannt, daß die Fassung des von ihm behandelten Themas ein Mißgriff und eine Ungeschicklichkeit war, und das Provinzialschulkollegium in Magdeburg hat alsbald, nachdem es von der Sache Kenntnis erhalten hatte, an die evangelischen höheren Schulen in der Provinz Sachsen eine Verfögung gerichtet, die einen Hinweis auf den be⸗ kannten 1901 an die geordneten