1904 / 264 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Bemerkungen. Die verkaufte Me

ee wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechtel Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß nn 8 erechet

Qualität 8 * * m wurden Am vorigen Außerde -. gering mittel gut Verkaufte ne2 usids nitts⸗ Markttage xe 8 b äglicher Getahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge 1 vSeee Durch. vc egsaäligt b 5 8 schnitts⸗ er niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner jentner preis ben Honp elaeginch ℳ. 8 Weizen. 7. osen.. .. 16,00 16,00 S. . 80 16,00 15,90 4. 11. 1 romc 1. P.. 18 70 16,80 1690 1700 1710 1720 8 . - r 8 Breslau ö1““ 15,60 16,50 16,60 17,00 17,10 17,60 . * 2 ’. . 8 Strehlen i. Schl.. 14,80 14,80 16,10 16,10 17,40 17,40 160 2 640 16,50 16,00 4. 11. 8 11“ 16,30 16,50 16,90 17,10 17,50 17,70 1 9 1 1 8 Grünberg i. Schl. . . . . . . 17,00 17,00 17,30 17,30 8 . 8 1 Söwenberg i. Schlt. .... 17,30 17,30 17,50 17,50 17,70 17,70 8 8 2 . . . Oppeln 16,60 16,60 16,80 16,80 17,00 17,00 8 134 16,75 17,27 31. 10. 8 Neuß v14““ 17,50 17,50 18,00 18,00 350 6 260 17,89 17,78 5. 11. 8 1““ 17,20 17,20 18,00 18,00 18,40 18,40 43 786 18,11 18,19 31. 10. Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 7. Babenhausen 18,00 18,00 255 4 590 18,00 17,80 31. 10. 8 Illertissen... 18,10 18,10 18,20 18,20 18,30 18,30 ig 3 8 . 5 be““ 19,00 19,00 19,20 19,20 12 234 19,18 18,51 31. 10. 8 Gengen a Brenz. 17,00 17,00 17,80 18,00 18,20 V 18,20 51 929 18,05 18,02 31. 10. 8 14*“ 17,40 17,60 17,80 18,00 18,20 18,80 385 6 993 18,16 18,14 31. 10. Roggen. 8. osen. . 1 12,60 12,70 12,80 13,20 40 512 12,80 12,76 4. 11. 8 strowo i. P 12,30 12,40 12,50 12,60 12,70 12 80 8 9 8 8 - Breslau.. .. . 12330 12,80 12,90 13,30 13,40 13,60 2 8 8 2 . Strehlen i. Schl. . . 12,80 12.80 13,10 13,10 13,40 13,40 190 2 470 13,00 13,00 4.11 . Striegau. . 12,70 12,90 13,10 13,30 13,50 13,70 8 8 8 3 8 . Grünberg i. Schl. 12,60 12,60 —- 13 10 13,10 2 2 8 Löwenberg i. Schl. 13,00 13,00 13,20 13,20 13,30 13,30 8 2 8 1 8 . I 13,00 13,00 13,25 13,25 13,50 13,50 14 186 13,29 13,29 31. 10. . Neuß 14,30 14,30 14,80 14,80 110 1 620 14,73 14,56 5. 11. 8 Aalen 1“ 14,80 14,80 5 74 14,80 14,70 31. 10. b Giengen a. Brenß.. . . . 14,00 14,00 14,80 14,80 8 113 14,16 14,40 31. 10. . Gerste. 7. 2* e“ 13,80 14,00 15 209 13,93 13,98 11. 8 12,20 12,60 12,70 13,10 13,20 13,60 8 . . 8 . 8 11“ 12,80 13,30 13,80 14,30 14,80 15,50 8 2. 2 8 8 . Strehlen i. Schl.. 13,00 13,00 14.20 14,20 15,40 15,40 180 2 700 15,00 15,00 4. 11. 6 e“ 13,40 13,80 14,20 14,60 15,00 15,40 8 . . 8 8 8 Grünberg i. Schl. 14,60 14,60 14,90 14,90 1 8 . 8 Löwenberg i. Schl. 14,20 14,20 14,60 14,60 15,00 15,00 8 8 8 1 . . vF 13,50 13,50 13,80 13,80 14,20 14,20 120 1 656 13,80 14,20 31. 10. 6 Aalen i. Wrttbg.. 17,60 17,98 18,20 18,20 151 2 708 17,99 17,87 31. 10. 8 Giengen a. Brenz 17,00 17,40 17,60 17,80 18,00 18,20 743 13 225 17,79 17,56 31. 10. Hafer. 22 13,50 13,50 14,00 14,30 14 40 14,50 40 568 14,20 14,25 4.11. 8 strowo i. P.. 12,70 12,80 12,90 13,00 13,10 13,20 . . . . . Beh.. 12,20 12,70 12,80 13,20 13,50 13,80 8 . . 4 Strehlen i. Schl. 12,80 12,80 13,10 13,10 13,40 V 13,40 70 910 13,00 13,00 4. 11. 8 o 13,00 13,20 13,40 13,60 13,80 14,00 8 8 . . * 8 Grünberg i. Schl.. 14 20 14,20 14,60 14,60 . 4 Löwenberg i. Schl.. 12,40 12,40 12,60 12,60 12,80 12 80 1 8 E 8 E“; 13,20 13,20 13,40 13,40 13,60 153,60 34 496 13,40 13,55 10. 8 Z —- 13 20 12420 60 840 14,00 13,44 5. 11. 8 . Aalen i. Wrttbg.. 8 8 13,60 13,9 14,20 14,20 59 822 13,95 13,81 31. 10. 94 8 111““ 12,00 13,00 13,40 13,80 14,00 14 60 162 2 233 13,77 13,87 31. 10.

prechender Bericht fehlt⸗

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 99. Sitzung vom 7. November 1904, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des Antrags der Abgg. von Willisen, Freiherr von Buddenbrock (kons.) und Genossen: 8 „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Maßregeln zu treffen, die geeignet sind, die den Militäranwärtern im Staats⸗ und Kommunaldienst aus den gegenwärtigen Besoldungsvorschriften erwachsenden Nachteile tun⸗ lichst auszugleichen.“ Nach der Begründung des Antrags durch den Abg. Frei⸗ herrn von Willisen (kons.), über die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt das Wort der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Wir haben uns über diesen Gegenstand in der Sitzung dieses hohen Hauses vom 28. April 1903 eingehend unter⸗ halten, und ich dachte nicht, daß wir das Vergnügen haben würden, uns alsbald wieder mit dieser Materie zu beschäftigen. Ich vermag auch nicht anzuerkennen, daß der verehrte Herr Vorredner wesentlich neues in der Sache vorgebracht hat, und ich kann mich daher nur darauf beschränken, nochmals den Sachverhalt vorzutragen, wie er sich gestaltet hat. In zwei Punkten muß ich allerdings dem Abg. Freiherrn von Willisen widersprechen, indem er sagte, es sei in der Sache nichts geschehen. Ich werde mir erlauben, nachher darauf zurückzukommen, was seitens der Staatsregierung in der Sache bisher geschehen ist. Der andere Punkt ist der, daß der Abg. Freiherr von Willisen die finanzielle Tragweite der ganzen Angelegenheit nicht genügend würdigt. Meine Herren, wir haben Detailermittelungen noch nicht vorgenommen, um keine Beunruhigung in die Beamtenkreise hinein⸗ zutragen. Aber nach den eigenen bisherigen Schätzungen des Abg. Freiherrn von Willisen würde die Zustimmung zu dem Antrage für die Staatskasse eine Ausgabe von jährlich 5 Millionen Mark bedingen, und ich bin nicht in der Lage, die Sache so auf die leichte Achsel zu nehmen, wie das Herr von Willisen tat. Meine Herren, wenn man in der Lage ist, alllährlich den Etat vorzulegen, wenn man sieht, wie enorm die Anforderungen auf allen Gebieten des Staatslebens wachsen, so trägt man in der Tat sehr erhebliche Bedenken, eine Summe von 5 Millionen Mark jährlich auf den Etat zu nehmen und alfo dauernd damit die Staatskasse zu belasten. 8 8

Im übrigen sagt der Herr Abg. Freiherr von Willisen: es bestände über drei Punkte Uebereinstimmung, zunächst über die Anerkennung der Tätigkeit der Unteroffiziere. In diesem Punkt kann ich ihm voll beistimmen. Ich habe diese Anerkennung schon damals hier aus vollem

Der zweite Punkt, über den Uebereinstimmung herrsche, sei, daß den Unteroffizieren eine kränkende Zurücksetzung erspart werden müsse. Auch in dieser Beziehung stimme ich mit dem Herrn Vorredner überein.

Dann aber der dritte Punkt! Da sagt er: es hätte eine tat⸗ sächliche Zurückstellung der Unteroffiziere, der Militäranwärter gegen⸗ über den Zivilanwärtern stattgefunden; darüber könne kein Zweifel sein. In diesem Punkte, meine Herren, bin ich außerstande, mich der Auffassung des Herrn Vorredners anzuschließen. Ich darf noch⸗ mals daran erinnern, daß der Ausgangspunkt der ganzen Beschwerde der ist, es sei durch die Besoldungsordnung von 1892/93 eine ungünstige Aenderung in den Anstellungsverhältnissen der Militäranwärter eingetreten. Ich habe mir damals schon nachzuweisen gestattet, daß diese Auffassung unrichtig ist. Diese neue Besoldungsordnung hat wie allen Beamten, so auch den Militäranwärtern wesentliche Vorteile gebracht, indem sie das System der Dienstaltersstufen einführte, das die Beamten unabhängig davon machte, ob zufällig in der höheren Kategorie der Befoldungsgemein⸗ schaft durch Abgang oder Pensionierung eine Vakanz eingetreten war, und den Beamten den festen Anspruch eröffnete, nach einer Reihe von Jahren höhere Bezüge zu bekommen. Also diese Besoldungsordnung ist eine wesentliche Verbesserung, die alle Beamten unabhängiger und sicherer gestellt hat, als es früher der Fall war.

Im übrigen ist ja vollkommen zuzugeben, daß die Militär⸗ anwärter im allgemeinen in späteren Lebensjahren die Gehaltsätze erreichen, in denen die Zivilanwärter sich befinden. Das beruht auf der gänzlich anderen Vorbildung der Militär⸗ gegenüber den Zivil⸗ anwärtern. Der Herr Abg. Freiherr von Willisen hat nur die eine Seite der Sache dargestellt, aber doch, glaube ich, die Kehrseite der Medaille in seinen Ausführungen nicht genügend berücksichtigt. Zunächst wird von den Militäranwärtern keinerlei Schulbildung verlangt, wenn sie nachher in den Zivildienst übergehen; es genügt eben, daß sie zwölf Jahre dem Heere gedient haben, in der Tat ein Anspruch, daß wir sie mit voller Liebe und voller Fürsorge in unsern Staatsdienst übernehmen. Der Zivilanwärter dagegen muß zunächst das Reifezeugnis für Obersekunda beibringen; vielfach sind sogar Elemente darunter, die das Abiturienteneramen abgelegt haben, und dann ist gewöhnlich eine vier⸗ bis fünfjährige informatorische Be⸗ schäftigung bei einem Landrat oder Bürgermeister erforderlich, um sie überhaupt auf den Dienst vorzubereiten. Der Zivilanwärter hat daher ein sehr viel höheres Maß auch von finanziellen Leistungen, namentlich sein Herr Vater, aufzuwenden, bis er in die Karriere ein⸗ tritt, als das bei dem Militäranwärter der Fall ist. Dann wird der Militäranwärter sofort mit Diäten berücksichtigt, sowie er in den Zivildienst eintritt, während die Zivilanwärter drei Jahre unentgelt⸗ lich arbeiten müffen. Also außer der erheblich größeren Schulbildung, außer der vier⸗ bis fünfjährigen informatorischen Tätigkeit, hat er

Henzen ausgesprochen, und ich stehe auch ganz persönlich auf dem da ich wie er ein Soldatenkind bin.

noch ein dreijähriges unentgeltliches Diätariat zurückzulegen, während der Militäranwärter gleich vom ersten Tage der Beschäftigung an

Diäten bekommt. Der Militäranwärter bekommt auch höhere Di er fängt mit 1350 an, während der Zivilanwärter nut 1100 beginnt. Und, meine Herren, die Anstellungsverhältnisf definitive Anstellung hat sich seit Jahren für die Millitäranlg wesentlich günstiger gestellt als für die Zivilanwärter. Weil erheblich größere Zahl von Zivilanwärtern vorhanden ist, hal infolge des Grundsatzes des Alternierens, daß immer ein 2 anwälter und ein Zivilanwärter angestellt werden muß, in den Jahren die Anstellung als etatsmäßige Beamte für die 2 anwärter wesentlich günstiger gestellt als für die Zivilanwärtet. gf ist dazu gekommen, daß die Militäranwärter bei der Allgem Verwaltung und der Verwaltung der direkten Steuern infolge Grundsatzes des Alternierens bereits nach dreijähriger diätarl Dienstzeit in die etatsmäßige Stellung der Regierungssekretär rückten, während sich bei den Zivilanwärtern diese Zeit auf 6 ½ verlängert hat. Also auch dies ist ein sehr wesentliches 28 sst welches zu Gunsten der Position der Militäranwärter spricht. 60 ja das vollkommen zuzugeben, wie ich eben schon sagte, Militäranwärter in einem höheren Lebensalter, nachdem sie lang der Armee und dem Könige gedient haben, erst in

staatsdienst eintreten, daß sie in das Höchstgehalt naturgemäß einrücken als die Zivilanwärter.

ff daß Herr von Willisen hat in seiner damaligen Red gesagt, Militäranwärter erst mit dem 60. his 61. Jahte in das Höchftg

3 n einrücken, und er hat auch heute die Daten wiederholt, mwenigste⸗

sagt, daß sie mit dem 60. Jahre das alt erreichten, 8 die Zivilanwärter bereits mit 8 oberste Gehalt einrückten. Es wäre also dieses eine Altersdifferenz b8 11 Jahren nach seiner Darstellung. Ich habe schon 1 Jahre gesagt, daß nach unseren genauen Ermittelungen

fassung nicht zutrifft, daß die Differenz sich vielmehr nur 2 90 stellt. Ich habe nun eine neue Statistik erheben lassen für 9 g 1901. Danach gestaltet sich der Unterschied sogar nur auf s sodaß die Militäranwärter 5 Jahte später in das Höchstae

rücken als die Zidilanwärter. Herr von Wlllisen hat 69., 9 wieder gesagt, daß eine erhebliche Anzahl erst mit 8 etwa in die höchste Stufe einrück.. Die Sache bat 1s 1903/1904 so gestellt, daß 1 Militäranwärter mit 921 g mlh 2 mit 54, 24 mit 55, 24 mit 56, 30 mit 57, 17 mit 98, bnnge 10 mit 60, 4 mit 61, 2 mit 62, 2 mit 63 Jahren, * nehj von diesen 123 Beamten nur 24 mit einem Lebensalter schnitt ba 58 Jahren das Höͤchstgehalt erreicht haben. Der Durchs v vftge Alter von 55 bis 58, also mit etwa 57 Jahren daa em sht erreicht, und bei den Militäranwärtern, die erst in ch romala⸗g Alter das Höchstgehalt erreicht haben, sind, wie t9 ac haupli⸗ andeutete, besondere Umstände maßgebend gewesen, na haben· 3 na daß sie länger als 12 Jahre beim Militär gedient t 9

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en no die Herren nicht ermüͤden, ich könnte die eimelnen DWacrhe