1904 / 276 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

8 Großhandelspreise von Getreide

in Berlin und an außerdeutschen Börsenplätzen fͤr die Woche vom 14. bis 19. November 1904 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

8 Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 8 1000 kg in Mark. 8 (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.) Woche Da⸗ 114,/19. gegen 8 Sn Vo F. 8 88 woche Berlin. ,guter, gesunder, mindestens 712 g das 1. 138,90 1uA.“ 8 das 1 . 177,00 Hafer, 8 8 8 450 g das 1 142,60 Bod⸗ 138,42 137,52 eneeenee“ 42 . Wecen⸗ n 1““ 187,67] 186,76 ““ 124,83 124,79 c4““ 154,55 154,50 11311“ 137,57 137,52 Budapest. hb“ 128,23 127,08 Weggen, 1116“ 172,56 169,61 er, v4““ 121,44 120,54 114“A“ 126,53 125,21 1b1““ 131,88 129,20 Odessa. Roggen, 71 bis 72 kg das hl . . . . . .... 96,09 95,43 Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl . . . . . . . 125,04 123,73 Riga. Roggen, 71 bis 72 101,78 102,89 n, 8 111“ 130,74 129,87 Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats 19786 180 ⁄5 Antwerpen. 4“ 139,33 139,35 8a“ 145,39, 145,40 11131“ 145,39 145,40 E111“ 147,41 147,42 8een11“ 157,50 157,52 EZö11“ 152,49 151,70 Kurrachte mrt. 131,25 131,11 Bombay, Club weiß . . . . .. .. 143,37 143,39 Amsterdam. 1A“ 111,36 110,56 117,39 116,59 ““ 151,97 151,97 amerikanischer Winter⸗ . . . .. . .. 165,33 165,33 aIZ 14“ 114,40 113,97 1111““ 101,31 99,62 London. Produktenbörse (Mark Lane). v4“ 153,55 153,55 Wenen d 1A14“ 149,10/ 149,10 Weiz englisches Getreide, 140,98 141,37 Mittelpreis aus 196 Marktorten - 115,04 114,44 (Gazette averages) 136,93 137,39 Liverpool. ““ 149,55 149,55 154,22 154,22 T 11ö““]; 131,79 132,03 1141“ 137,87 137,87 3 157,50 fer, eehs weißer, neu 118,39 hc““ 98,14 125,25 Mais amerikan. bunt 106,91 Säbhaaa 97,67 Chicago. 111— Dezember 174,48 izen, Lieferungsware]/ Mai . . . . .. . .. 171,05 173,83 11“ 150,30 151,68 8 6““ 82,28 83,39 Neu York. roter Winter⸗ u“ öe6“ 186,05 Fenber 181,50 183,2 Weizen 1 Lieferungsware ö“ 174,41 176,63 157,88 158,33 8 96,22 96,85 Buenos Aires. s eizen 26,5 8 8 Mais - Durchschnittsware 111666** 1 75,23 88

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗ duktenbörse = 504 Pfund engl. erechnet; für die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter eizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt. . Hüfbs Se 8 8 Göe = 56 Pfund englisch;

8 8 = 2100 i ö1eöeee“];

des Uerrscacnh 8 Preise 8 Reichswährung sind die

zeinzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ e mittelte wöchentlichen Durchschnittswechselkurse an 8 1Pegliner Vüttel 88 Grunde gelegt, und zwar 8 Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse 1 Phtärebar 8 sür Fedsn und Amsterdam die Kurse

e ze. Preise in Buenos Aires unt ücksichti

Südiesn p. iter Berücksichtigung der

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten.

101. Sitzung vom 22. November 1904, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des EE“ beseee eines erichts in Düsseldorf. 3 Obesih vnesgorie bestimmt: In der Stadt Düsseldorf

in Oberlandesgericht errichtet. G Leen Sic nach der Regierungsvorlage: Dem Oberlandes⸗ gericht in Dusseldorf werden zugewiesen: 1) unter Bon dem Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln die dhir . der Landgerichte in Kleve, Düsseldorf und Elberfeld, 2) unte vewenmnang von dem Bezirk des Oberlandesgerichts in Hamm die Bezirke der Landgerichte in Duisburg und Essen.

Die Kommission hat den § 2 dahin geändert, daß der Landgerichtsbezirk Essen bei Hamm belassen wird. Im übrigen hat die Kommission das Gesetz unverändert angenommen.

8§3 bestimmt: Der Tag, an welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt.

Die Abgg. Dr. Bachem (Zentr.) und Genossen be⸗ antragen, 8 3 zu fassen, wie folgt: „Dieses Gesetz tritt in Kraft gleichzeitig mit der Errichtung von Landgerichten in Crefeld und M.⸗Gladbach. Der Zeitpunkt wird durch König⸗ liche bestimmt“.

Der Abg. Trimborn (Zentr.) beantragt, den § 3, wie folgt, zu fassen: „Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1907 oder an einem spätern, durch Königliche Verordnung zu be⸗ stimmenden Termine in Kraft.“

Ueber den Beginn der Verhandlungen ist bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Auf die Ausführungen des Abg. Roeren (Zentr.) zu § 1 der Vorlage erwidert der

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ich kann mich dem Wunsch des Herrn Vor⸗ redners nur anschließen, daß Sie sich bei Ihrer Abstimmung über den vorgelegten Gesetzentwurf lediglich bestimmen lassen durch sachliche Gründe, daß Sie dabei prüfen die Interessen aller beteiligten Kreise der Bevölkerung, mögen sie der Industrie, der Landwirtschaft oder dem Handel angehören. 1t

Die Gründe für die Regierungsvorlage und ebenso die Gegen⸗ gründe sind bei der ersten Lesung in diesem Hause und in der Kom⸗ mission in einer so eingehenden Weise erörtert worden, daß ich glaube, es nicht verantworten zu können, darauf zunächst wieder einzugehen. Ich glaube, ich würde dadurch Ihre Zeit in einer Weise in Anspruch nehmen, die Ihren Wünschen nicht entspräche. Ich halte es aber für meine Pflicht, zunächst bei den Einzelpunkten, die Herr Roeren hier vorbrachte, insoweit ich sie nicht als richtig anerkenne und anerkennen kann, meine entgegengesetzte Auffassung zur Geltung zu bringen.

Herr Roeren hat zunächst gemeint, die Verhäͤltnisse seien eigentlich in Cöln kaum abweichend von denen bei anderen Ober⸗ landesgerichten, die Sitzungsdauer sei in Cöln ebenso lang wie anderswo, wenn man die Pausen mit einrechne, die bei anderen Ober⸗ landesgerichten durch die Beratung der Sachen ausgefüllt würden. Die Ihnen vorgelegte Statistik ergibt aber doch in höchst auffälliger Weise, wie kurz in der Tat die eigentlichen Verhandlungen in den Sitzungen des Cölner Oberlandesgerichts sind, wie sie vielfach nur 10, 15 Minuten, eine halbe Stunde, fast zur Hälfte weniger als vier Stunden dauern das sind Zustände, wie sie bei keinem anderen Oberlandesgericht vorkommen, sie sind in Cöln um so auffälliger, weil dort die von Herrn Roeren ins Gefecht geführte Praxis besteht, daß das Gericht nicht unmittelbar nach dem Plaidoyer in die Beratung eintritt, sondern sofort bereit ist, auch die nächste Sache zur Ver⸗ handlung zu bringen. Das ist eine Einrichtung, die gerade im Interesse der Anwälte liegt und die Tätigkeit der Anwälte in ungewöhn⸗ lichem Maße erleichtert, indem ihnen nicht zugemutet wird, während der langen Beratungen des Gerichts in einer vorhergehenden Sache müßig zu warten. Wenn trotzdem in so zahlreichen Sachen die Anwälte versagen, während das Gericht zur 5 handlung bereit ist, so beweist das, daß die Zustände in Cöln ungesund sind, und daß eine Abhilfe notwendig geboten ist. Die Zustände haben sich ja, wie ich schon bei der ersten Lesung anerkannt habe, einigermaßen im Laufe des letzten und des vorletzten Jahres ge⸗ bessert. Die Leistungen des Cölner Oberlandesgerichts stehen gegen⸗ wärtig auf dem Durchschnitt der übrigen Oberlandesgerichte, vielleicht etwas über dem Durchschnitt. Sie erreichen keineswegs das Kammer⸗ gericht, das ungefähr mehr leistet, auf den Kopf der betreffenden Richter gerechnet; aber sie sind an und für sich, was die richterliche Tätigkeit angeht, durchaus anzuerkennen und befriedigend. Es ist aber unrichtig, wenn der Herr Abg. Roeren meint, durch eine Vermehrung des Richterpersonals würden nun alle die Uebelstände, die dort noch bestehen, beseitigt werden können. Ich muß hier zunächst den Zahlen entgegentreten, mit denen der Herr Abg. Roeren operiert hat. Er hat fortwährend von 43 Richtern gesprochen, die in Cöln 3800 Sachen erledigen sollten, was über menschliche Kräfte gehe. Er hat dabei vollständig unter den Tisch fallen lassen die 12 Hilfsrichter, (Abg. Roeren: Nein!) die bei dem Oberlandesgericht tätig sind. (Abg. Roeren: Einschließlich dieser. Wir sind nur 33 Räte und 12 Hilfsrichter!) Das Cölner Oberlandesgericht besteht einmal aus 1 Chefpräsidenten, 6 Senatspräsidenten und 33 Räten; das macht 40. Diesen treten seit dem vorigen Jahre oder noch länger 12 Hilfsrichter hinzu; das macht 52. Also das Divisionsexempel ist vollständig anders als das⸗ jenige, was der Herr Abg. Roeren Ihnen unterbreitet hat. (Abg. Eckert: Hört! hört!) Ich kann ferner hinzufügen unter Wiederholung allerdings dessen, was ich schon einmal gesagt habe, daß die Justiz⸗ verwaltung immer vollständig gleichen Schritt gehalten hat mit den Leistungen der Anwälte in Cöln. Sie hat Hilfskräfte bewilligt, sie hat auch Vermehrungen des etatsmäßigen Personals eintreten lassen, sobald sie sich überzeugte, daß die Anwälte zu größeren Leistungen bereit waren⸗ Trotzdem aber sind die Verhältnisse keineswegs auf einen befriedigenden Fuß gebracht worden. Sie stehen nach wie vor weit zurück hinter denen aller übrigen Oberlandesgerichte der Monarchie. Am 31. Oktober d. J. ist festgestellt worden, wie 1 die Termine bei den einzelnen Oberlandesgerichten in der Monarchie herausgerückt sind, und da ergibt sich, daß in Cöln diese Termine hinausgehen bis in die zweite Hälfte des Juni. Es ist die Geschäftslage für alle einzelnen Senate in der Monarchie festgestellt und daraus ergibt sich, daß bei dem Kammergericht, dem stärkst be⸗ schäftigten Gerichte der ganzen Monarchie, nur bei 5 von 17 Senaten 88 8n zweite Hälfte des Monats Januar, am günstigsten stehenten ger Termin. Dagegen find in Cöln bei dem Mitte März Rees Senat, einem einzigen, die Terminstage bis zweite Hälfte März ö Se Und dann geht es weiter:

älfte Mai, zweit. Hes aülfte April, zweite Hälfte April, erste Hälfte Mai, zweite Hälfte Mat, zweite Hälfte Juni. (Hört, hört!) Noch vor wenigen Tagen ist an mich eine Beschwerde von eine Prozeßpartei gelangt, deren Sache am 10. November 8 8 ich nicht irre, zur Verhandlung gestanden hatte, und der b 8 den Anwälten mitgeteilt wird, die Sache sei nicht zur Verhandlung

gekommen, sondern auf den 6. Juni nächsten

Der Mann beschwert sich darüber mit 8 und die Justizverwaltung ist verpflichtet, soweit es in ihren Kräften stebt, Vorsorge zu treffen, daß solche Zustände sich nicht verewigen; das bezweckt eben die gegenwärtige Vorlage.

8 1“ ö“

Wir haben auch wieder eine von dem Herrn Abg. Roeren an-⸗ geregte Statistik aufstellen lassen, wie es denn nun seit dem Monat Mai d. J. mit der Sitzungsdauer in Cöln gehalten worden ist, und da ergibt sich ganz genau dasselbe Resultat wie für die frühere Zeit. Es ist ganz eigentümlich, und es spricht das dafür, daß es sich um typische Zustände handelt, daß die Durchschnittsdauer der Sitzungen beinahe auf die Minute in diesem Jahre dieselbe ist wie im vorigen Jahr. Im vorigen Jahr war die durchschnittliche Dauer der Sitzung 3 Stunden 28 Minuten und in diesem sind es 3 Stunden 27 Minuten. Daraus erhellt, daß man hier es in der Tat mit bleibenden Ver⸗ hältnissen zu tun hat, die in der besonderen Art der Cölner Verhält⸗ nisse ihren Grund haben. 8

Es haben seit dem Monat Mai d⸗ J. in Cöln 391 Sitzungen stattgefunden. Davon haben 233 die Dauer von 4 Stunden nicht erreicht, sie sind unter 4 Stunden geblieben, 100 unter 3 Stunden, 42 unter 2 und 10 unter einer Stunde. Mehr als 4 Stunden haben im ganzen nur 126 von den 391 Sitzungen gedauert und mehr als 5 Stunden 22 Sitzungen. Solche Zustände bestehen, ich wiederhole es, bei keinem anderen preußischen Oberlandesgerichte. Die normale Dauer der Sitzung beträgt überall 5 Stunden; sie wird bei den meisten tatsächlich überschritten, auch bel solchen Gerichten, an denen ähnliche Einrichtungen wie in Cöln bestehen. Es gibt nämlich noch andere Oberlandesgerichte, bei denen die Beratung sich nicht an die Verhandlung der Sache anschließt, sondern auf eine spätere Sitzung verlegt wird. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es z. B. bei dem Oberlandesgericht in Celle auf Grund alter Gewöhnung ebenso ge⸗ halten wird. Aber auch da haben die Sitzungen tatsächlich eine 2 Dauer von 5 Stunden. Die Sitzungen werden in Cöln durch⸗ schnittlich besetzt mit 12 bis 15 Stunden; aber es ist etwas ganz Gewöhnliches, daß davon 10 bis 12 Sachen ausfallen und nur 3 bis 4 zur Verhandlung kommen. Den Richtern kann daraus ein Vorwurf nicht gemacht werden, sie sind da, sind bereit, vor sich ver⸗ handeln zu lassen; aber es geschieht nicht.

Auf das Anwaltsmonopol, meine Herren, ist der Herr Abg⸗ Roeren auch wieder eingegangen und hat gemeint, die Assoziationen würden sich der Entwickelung der Dinge von selbst anschließen, sie würden ihr folgen, und sie seien nur aufgehalten, gehemmt worden, weil die Frage der Teilung des Oberlandesgerichts Cöln hinein⸗ geworfen sei. Ja, meine Herren, tatsächlich liegt die Sache gerade umgekehrt. Assoziationen gibt es in Cöln erst, seit die Frage der Teilung des Oberlandesgerichts in Anregung gekommen ist. Im Jahre 1901 hat die erste Assoziation stattgefunden, und dann sind ein paar, zwei, drei, ihr gefolgt. Es sind, glaube ich, jetzt im ganzen von den stark beschäftigten Anwälten vfer, die sich einen jüngeren Kollegen zu⸗ gelegt haben, um dadurch in ihrer Arbeit erleichtert zu werden. Die Verteilung der Mandate auf die am meisten gesuchten und ich will ohne weiteres zugeben: nach der öffentlichen Meinung tüchtigsten An⸗ wälte ist nach wie vor eine für die Erledigung der Geschäfte überaus ungünstige. 39 Anwälte sind zur Zeit bei dem Oberlandesgericht zu⸗ gelassen, von den 9788 Mandaten aber, die, wenn für jede Seite ein Mandat zu Grunde gelegt wird, gegenwärtig bei dem Oberlandes⸗ gericht in Cöln anhängig sind, haben zwei Bureaus, die mit vier Anwälten arbeiten, 1950 Sachen, also beinahe 20 %. ⁄10 der An⸗ wälte hat in seinen Händen der sämtlichen Sachen! Wenn man etwas weiter hinaufgeht, so ergibt sich, daß 5 Bureaus, die mit 10 Anwälten arbeiten, 40,2 % aller Sachen haben, und 7 Bureaus, zusammen mit 12 Anwälten, 50,5 %. Also diese 12 Anwälte, die noch nicht ein Drittel der gesamten Anwaltschaft ausmachen, haben in ihren Händen über die Hälfte der Gesamtheit der anhängigen Sachen.

Nun, meine Herren, hat ganz gewiß der Herr Abg. Roeren nicht behaupten wollen, daß die übrigen Anwälte in Cöln nicht auch tüchtig seien. Ich glaube, es besteht darüber gar kein Zweifel, daß sich auch unter diesen gering beschäftigten Anwälten eine Reihe von hervor⸗ ragend tüchtigen Männern befindet, in deren Händen jede Sache gut aufgehoben sein würde. Aber die historische Entwickelung der Dinge, die Gewöhnung der Bevölkerung hat dahin geführt, daß, trotzdem eine reichliche Auswahl von Anwälten dort gegeben ist, nach wie vor die Mandate sich konzentrieren in wenigen Händen, deren Inanspruch⸗ nahme in den verschiedenen Senaten zu so zahlreichen Kollisionen führt, daß sie trotz aller von der Justizverwaltung herbeigeführten ge⸗ schäftlichen Erleichterungen jeden Augenblick behindert sind, in irgend⸗ einer Sache aufzutreten. Wir haben in der Justizverwaltung die Ueberzeugung und diese Ueberzeugung wird geteilt von den der Sache doch am nächsten stehenden Herren, den Vorstandsbeamten, ins⸗ besondere dem Oberlandesgerichtspräsidenten und der Mehrheit der Senatspräsidenten in Cöln —, daß nur durch eine Teilung des Gerichts Hilfe geschafeen werden könne. Wir haben die Ueberzeugung, daß solche Zustände, wie sie in Cöln bestehen, sich in Düsseldorf nicht wieder bilden und einleben werden. Ein mathematischer Beweis dafür läßt sich selbstverständlich nicht führen, aber diejenigen, die den Ver⸗ hältnissen näher stehen, die die Gewöhnungen in Cöln und Düsseldorf mit einander zu vergleichen in der Lage sind, sind von der Ueber⸗ zeugung getragen, daß in Düsseldorf, wo auch bisher ein durchaus prompter Geschäftsgang bei dem Landgericht besteht, der sich sehr günstig abhebt gegen die Verhältnisse anderer Landgerichte, auch b einem Oberlandesgericht solche Zustände nicht eintreten werden.

Ich beschränke mich für jebt auf diese Bemerkungen und werde abwarten, inwieweit die weitere Diskussion mir Anlaß gibt, u weiter zur Sache das Wort zu nehmen. Ich unterlasse es auch, 88 jetzt zu den heute gestellten Anträgen Stellung zu nehmen. Nur da Eine will ich zur Vereinfachung der Diskussion alsbald bemerken, daß die Sachlage insoweit eine Aenderung erfahren hat, als nach Kommissionsbeschluß im Gegensatz zu der Vorlage der Bezirk des Landgerichts Essen ausgeschieden wird, alfo bei Hamm verbleiben und nicht dem neuen Oberlandesgericht zugewiesen werden soll. Ich kann namens der Königlichen Staatsregierung erklären, daß seitens derselben diesem Antrage Widerspruch nicht entgegengestellt wird und nicht ver⸗ sucht werden soll, Sie zur Wiederherstellung der Vorlage zu be⸗ 6 stimmen. Ich kann weiter hinzusetzen, daß der Oberlandesgerichts. präsident in Hamm, der, wie die Herren vielleicht aus der ersten Ver⸗ handlung sich entsinnen werden, ursprünglich Bedenken gegen die 5 lage erhoben hat, aus eigener Initiative vor einiger Zeit berichtet hat, daß er in der durch den Kommissionsbeschluß gegebenen Regelung eine glückliche Lösung der schwierigen Organisationsftage erblicke und nun⸗ mehr jegliches Bedenken gegen die Vorlage fallen lasse. (Bravo!) Abg. Schiffer (nl.): Die Vorlage ist von weittragender 82

kann aber trotzdem nüchtern behandelt werden. Auch di

deut