2) Der denaturierte 5 1 zu anderen Zwecken als zur ü nicht verwendet werden. Bien 1gs n michts herxmen bei welcher Denaturierungen von Zucker zur Bienenfütterung vorkommen, hat dem Haupamte oder, wo ein solches nicht vorhanden ist, der zuständigen Steuerstelle des Bezirks, in welchem die Bienenstöcke aufgestellt sind, von dem Inhalte des Bestellscheins Mitteilung zu machen, und daß dies geschehen ist, in der betreffenden Abmeldung zu vermerken. 4) Dem hiernach benachrichtigten Hauptamte oder der dasselbe vertretenden Steuerstelle bleibt es überlassen, die Verwendung des Zuckers zur Bienenfütterung zu kontrollieren. Ebenda.)
Steuerfreie Verwendung von Abraumsalzen zum Klären von Talg. In lekerrn mit dem Reichskanzler Meichsschatzamt) hat der preußische Finanzminister durch allgemeine Verfügung vom 22. Oktober d. J. entschieden, daß die Abgabenfreiheit
deren Kochsalzgehalt 60 v. H. ihres Gewichts nicht übersteigt und deren steuerfreie Ablassung nach § 19 der Aus⸗ führungsbestimmungen zum Salzabgabengesetz an Kontrollmaßregeln nicht gebunden ist, dennoch von der Verwendung dieser Salze zu einem nicht steuerpflichtigen Zweck abhängig zu machen ist. Da⸗ gegen ist die Verwendung solcher Salze zum Klären von Talg nicht zu versagen, da neuerdings von dem Bundesrate eine mildere Aus⸗ legung des § 20 Ziffer 4 des Flsahgah n9s e. in dem Sinne für zulässig erachtet worden ist, daß abgabenfreies Salz nur von Menschen nicht genossen werden oder in Genußmittel für Menschen nicht über⸗ gehen soll. Wie die chemische Untersuchung ergeben hat, geht bei Verwendung von Karnallit zum Klären von Talg nichts von dem Salzgehalt in den Talg über. Es unterliegt daher keinem Bedenken, die Vergünstigung der steuerfreien Verwendung von Abraumsalzen
von Abraumsalzen,
Kohlenproduktion im Deutschen Reich in den Monaten Januar bis Oktober 1904.
(Karnallit und Kyserit) zu genanntem Klärungszwecke auch künftig weiter zu gewähren. 1 8 Eb⸗
8
chluß für das ganze Jahr ermittelt und veröffentlicht werden.
Bergwerks⸗ und Hüttenbetrieb Oesterreichs
im Jahre 1 903. Menge und Wert der in Oesterreich im Jahre 1903 gewonnenen Bergbau⸗ und Hüttenprodukte sind aus der nachfolgenden Zusammen⸗ stellung zu entnehmen:
I. Bergwerksproduktion.
Menge Gesamtwert 8 Feaen . erenz erenz
Erzeugnisse 11“ gegen im Ses gegen 8 das e- das Vorjahr
2 2
“ 21 475 + 20 737 105 779 + 84 639 j 219 578 — 3 298 2 871 309 — 167 465 Quecksilbererze 833 208 — 67 189 2 209 188 + 81 761
—. 126 879 + 42 328 1“ 17 159 836 — 283 147 221 961 + 31 413
530 869 — 5 803 14 766 560 + 344 555 3 263 179 + 601 521
zupfererze
Z“ 295 438 — 23 830 1 878 610 + 260 876
11“ 570 + 105 9 105 + 222
ne, 8 18 103 +† 6 798
ismuterze.... 2 22 7
eitinh er 409 + 231 3 005 — 261
Uranerze .. . .. 451 — 13 85 118 — 104 515
Wolframerze . . . 488 + 37 66 630 + 32 384
Schwefelkies 44 753 + 7 548 102 979 + 13 713 Alaun⸗ u. Vitriol⸗
88 29 783 1 119 23 826 + 5 766
61 789 + 5 325 128 851 + 31 244
“ 295 895 + 626 1 882 503 + 68 777
12 733 + 3 54 000 + 13 280
.1 762 1 . 221 575 209 + 178 378 100 380 387 — 8953 993 114 981 113 + 4530 720 97 435 374 + 535249.
II. Hüttenproduktion.
8 196 + 1 075 21 093
8 5 + 3157
Gilh. 11“ 39 81 187 † 268 077 3 398 270 + 87 085 2
8 cksilber. 5233 +† 121 2 982 781 + 170 262
Snnch E 9 613 + 474 1 381 021 + 160 639
vitriol .. . 619 ußroheisen.. 1 993 + 19 169
Roheisen überhaupt 8 324 — 209 943 lei
137 058 + 23 854 57 727 569 — 4049 087 13 573 246 — 269 188 71 300 815 — 4318 275
. . . . 121 619 + 8980 4004 491 4 1 ei. 4 511 Bleiglätte. 9 234 — 993 318 559 — 38 397 Rihelspalamm. — “ 66 946 + 2986 oba⸗ Km⸗ 92 886 ink (netalisch). 8 88 8 18 86 + 772 516 inkstaub 2— 64 114 inn 8 66521 — Fnkeon (regulus) 8 8bö1öö“ 7150 + 1 300 Sonstige Antimon- 8 produkte .. .. 197 629 — 2 219 Uranpräparate .. . 58 — 37 116 837 — 84 062 Eisenvitriol . . . . 2 975 + 270 14 473 + 3 269 Schwefelsäure . . . 91 054 + 821 203 719 + 9845 Alaunu 8“ 25 Mineralfarben.. 16 906 + 2 053 133 562 — 6 405 1 Minerelfaebin k ts 569 693 — 37 354 642 020 — 95 686 Steinkohlenbriketts 1 221 640 + 172 677 604 450 + 164 654 Kbktkt 11 682 634 + 74 174 682 634 + 74174.
11 (Statistisches Jahrbuch des K. K. Ackerbauministeriums.)
Rußland.
von Büchern und anderen Drucksachen. Laut 1; Zolldepartements vom 2. Oktober 1904, Nr. 26 177, 1 Bücher jeder Art und andere Drucksachen, die aus dem Auslande auf den Namen solcher wissenschaftlichen und Lehranstalten eingehen, die laut Gesetzes das Recht zum zollfreien von Lehrmitteln haben, ohne vorherige Verständigung zwischen der beziehenden Anstalt
und dem Zollamt zollfrei einzulassen, wenn aus den Frachtpapieren
Oktober Januar bis Oktober Briketts Briketts Stein⸗ Braun⸗ Koks und Stein⸗ Braun⸗ Koks und kohlen kohlen Naßpreß⸗ kohlen kohlen 8 Naßpreß⸗ steine steine t t t t 2 t t t t ; . 2 615 832 98 343 73 727 23 490% ß24 783 666 876 578 679 185 188 998 etsö6 6 Befelan S. 710] 3 007 154 — 564 718 5 272] 26 698 432 — 5 054 313 “ lausthal 78 617 66 506 7 071 5 744 740 321 560 345 69 464 51 240 . Dortmund. 5 779 934 — 933 144 161 975 55 827 265 — 8 869 840 1 557 956 Bonn. 1 225 948 676 321 51 716, 171 365 11 425 298 5 481 398 495 363 1 440 036 Preußen . 811““ . [9 701 041 3 848 324 1065 655 927 292 92 781 822] 33 616 753 10 115 555 8 292 545 8 Se Vorjahre. . 10 8— 1 3 705 822 1 018 576 869 276 90 8 8. 31 303 9 448 613 7 516 047 irk München 8 3 5 — — 22 14 — — Berginspektionchezirt Münhen. 1 671 7943 — — 15 394 34069 — 2. 8 Zweibrücken 58 405 — — — 566 788 — — — Bayern. “ 118 051 8 038 — — 1 104 420 35 559 — — Im Vorjahre... 128 178 1 316 — — 1 110 244 18 583 — inspektionsbezirk Zwickau I und II . 200 315 — 4 264 1 842 1 990 917 — 44 506 13 200 Oelsnitz i. E. 148 770 — — 786 1 502 982 — — 4 886 Dresden 51 348 30 029 952 1 867 460 815 312 839 7 996 14 799 Leipzig. — 139 115 — 25 094 — 1 236 533 — 216 264 Sachsen 11““ 400 433 169 144 5 216 29 589 3 954 714 1 549 372 52 502 249 149 Im Vorjahre 405 606 164 374 5 622 24 998 3 891 379 1 495 409 59 186 233 689 I““ — 38 161 — 4 646 — 308 493 — 48 340 anschweg“ — 146 238 — 28 300 33 1 145 815 — 254 323 Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Coburg⸗ Gpotha und Schwarzburg⸗Rudolstadt. 1 913 2 654 — — 14 260 29 996 — — Sachsen⸗Altenburg. — 187 262 — 44 235 — 1 873 047 — 432 497 Anhallt — 148 312 — 15 855 — 1 110 975 — 135 100 Elsaß⸗Lothringen . 145 7588 — — — 1 422 238 — — — Deutsches Reich 1““ . 10 367 196 4 548 133 1 070 874 1049 517 99 277 87 39 670 010 10 166 354 9 41 955 Im Vorjahre. 10 715 781] 4 428 183 1 024 198 991 204 96 778 527] 37 404 630 9 507 799 8 612 962
Die Produktion in den übrigen deutschen Staaten ist wegen ihrer Geringfügigkeit unberücksichtigt gelassen. Sie wird am Jahres⸗
8
oder aus der Postdeklaration sicher hervorgeht, daß die Kisten, Ballen oder Hafee nur die betreffenden Gegenstände enthalten.
ollfreier Einlaß von Gegenständen für die Kriegs⸗ gefangenen. Auf Grund des Art. 16 des in Nr. 91 der russischen Gesetzsammlung von 1904 (Art. 935) veröffentlichten zeitweiligen Reglements, betreffend die Kriegsgefangenen im russisch⸗japanischen Kriege, sind Gegenstände, die zu Gunsten und zur Unterstützung von Kriegsgefangenen gespendet werden gemäß Art. 16 der Haager Kon⸗ berctihn vom Jahre 1899 von allen Zöllen und anderen Gebühren efreit.
Infolgedessen hat das Zolldepartement angeordnet, für die Kriegs⸗ gefangenen eingehende Gegenstände unter der Bedingung zollfrei ab⸗ zulassen, daß eine Bescheintgung des Zentralbureaus für Erkundigungen über die Kriegsgefangenen vorgelegt wird, wonach die aus dem Aus⸗ lande eingetroffenen Gegenstände tatsächlich für Kriegsgefangene be⸗
stimmt sind. (Zirkular des Zolldepartements vom 6. Oktober 1904, Nr. 26 429.)
Absatz elektrotechnischer Artikel in Russisch⸗Polen. Russisch⸗Polen ist ein gutes Absatzgebiet für elektrotechnische Artikel aller Art, wie Motoren, Batterien, Dynamos, Akkumulatoren, Beleuchtungskörper, Bogenlampen, elektrische Spielsachen und Glocken. In Warschau ist das Geschäft in elektrischen Artikeln zur Zeit noch nicht bedeutend, dürfte sich aber künftighin, zumal nach Beendigung des Krieges, durch die kürzlich stattgefundene Errichtung eines zentralen Elektrizitätswerks erweitern. Besonders nimmt die elektrische Be⸗ leuchtung in Privatwohnungen und Geschäftsräumen immer mehr zu.
(Das Handelsmuseum.)
Vereinigte Staaten von Amerika.
Vorschriften für die Einfuhr von lebendem Vieh, von Futter usw. Laut des Ackerbaudepartements vom 10. März 1903 ist, wenn in einem fremden Lande eine seuchenartige oder ansteckende Krankheit herrscht, die Hirhahf von Tieren, die für diese Krankheit empfänglich sind, oder die von Fleisch, Häuten oder anderen Erzeugnissen derselben sowie die von Heu, Stroh, Futter oder ähnlichen Gegenständen, die aus diesem Lande stammen oder durch dieses durchgeführt werden, in die Vereinigten Staaten nicht gestattet, sofern diese Einfuhr die Viehzucht daselbst gefährden würde. Wenn die Einfuhr solcher Tiere oder Erzeugnisse erlaubt ist, so soll sie den Vorschriften unterworfen sein, wie sie von dem Ackerbausekretär erlassen werden; diese Erzeug⸗ nisse und Gegenstände sollen, wenn es zur Verhütung der Einschleppung oder Vetcrethüm von Seuchen erforderlich ist, beschlagnahmt, unter Beobachtung gestellt oder es soll anderweitig über sie verfügt werden. Die Uebertretung dieser Verordnung oder anderer Vorschriften des Ackerbausekretärs, betreffend die seuchenartigen oder ansteckenden Tier⸗ krankheiten, wird mit einer Geldbuße von 100 bis 1000 Doll. oder mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit beiden, Geldbuße und Ge⸗ fängnis zusammen, bestraft. 8
Absatz von Mineralwasser nach Südchina.
Nach einer Mitteilung des österreichisch⸗ungarischen Konsulats in Hongkong kommen für den Absatz von Mineralwasser außer dem ge⸗ nannten Freihafen in den Nachbargebieten noch die Vertragshäsen Südchinas und Macao in Betracht. Infolge zu hoher Preise und in Ermangelung geeigneter Reklame findet gegenwärtig von österreichischen Mineralwässern nur Teplitzer und Levicowasser, sodann Karlsbader
Sprudel und einige Bitterwässer beschrä kt bsatz. dels⸗ Museum, Wien.) 4 9 Ten 8“
Ausschreibungen.
Lieferung von drei roßen Pumpwerkenan die Stadt⸗ verwaltung von Cardiff (mit einer Feifttn von 700 889 680 000 und 680 000 Gallonen Wasser in der Stunde). Außerdem soll die Lieferung der zugehörigen (1) Dampfmascht ungsunter⸗ 82 as motorenanlagen vergeben werden. Die Liefern segen — Hall Cardiff, 8 agen können von dem Boro' Engineer, Town ist für Angebote: Hinterlegung von 5 Guineen bezogen werden. ” Intelligence- 21. Dezember 1904. (Her
Oswestry Lieferung von 6 Motoromnibpssennve Senvande Die (Großbritannien) an die Cambrian Rattrbes 1
direktion Breslau
Wagen müssen zur Aufnahme von 20 Personen sowie von Gepäck eeüekichah seen 1a hercs zu erfahren durch H. E. Jones, Locomotive Superintendent, Oswestry, Grafschaft Salop. Frist für Angebote: 3. Dezember 1904. (Commercial Intelligence.)
rojektierte elektrische Anlagen in Großbritannien⸗ Das Prpi⸗ District Council von Little Lever beschloß, die Konzession (provisional order) für eine elektrische Beleuchtungsanlage in Antra zu bringen. — Auf Vorschlag der Stadtverwaltung von Dover so eine Reihe von Dörfern in der Umgebung der Stadt mit elektrischem Strom zu Beleuchtungs⸗ und Kraftzwecken versehen werden; ferner wird die Verlängerung der elektrischen Straßenbahn (um 2 engl. Meilen) eplant. — Das Lighting Committee in Cardiff empfahl dem Town ouncil die Aufnahme einer Anleihe von 87 000 Pfd. Sterl. zwecke Erweiterung des unzureichenden Elektrizitätswerks. (he Electrical Engineer.)
Der Bau und Betrieb einer elektrischen, Straßen⸗ bahn zwischen Azcoitia und Zumaya (Spanien) so am 10. Januar 1905 von der Direccién general de Obras püblicas
in Madrid vergeben werden. (Moniteur des Intérêts Matériels.)
Bau eines Stahlwerks auf der Insel Elba. Im An⸗ schluß an die gleichlautende Notiz in Nr. 272 des Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“ vom 18. November d. J, Zweite Beilage, sei mitgeteilt, daß die Elba Società Anonima di Miniere e di Alti Forni
ihren Sitz in Genua hat.“ (Aus Gazzetta Ufficiale del Regno d'Italig.)
Lieferung von Zündhölzchen an die Staatsmonopol⸗ verwaltung in Athen auf die Dauer von 6 Jahren, vom 14. April 1905 ab. Der erfolgreiche Bewerber hat binnen 6 Monaten in Athen eine Fabrik einzurichten und in Betrieb zu setzen, welche monatlich 2 ½ Millionen Schachteln Zündhölzer zu liefern vermag.
(Bulletin Commercial.)
Bahnbauin Argentinien. Der Kongre hat an R. Christophle y Companta *) die Konzession für eine Eisen ahn von Puerto de San Nicolàs de los Arroyos nach Bragado, Station des Ferro⸗ carril Oeste de Buenos Aires, verliehen. Für die im Lande nicht hergestellten Bau⸗ und Betriebsmaterialien wird für die Dauer von 20 Jahren Zollfreiheit zugestanden. (Boletin Oficial de la Repüblica
Argentina.) Eine Lieferung von F1. (u. a. 11 J nach Java für Zwecke des Eisenbahnviadukts über den ji⸗Koebang
soll am 7. Dezember 1904, Mittags, durch das Ministerie van Kolonien in ˙s Gravenhage vergeben werden. Das Besteck liegt im technischen Bureau des genannten Ministeriums offen und kann auch zum Preise von 12,50 Gulden durch die Buchhandlung Mart. Nijhoff in 's Gravenhage bezogen werden. (Nederlandsche Staatscourant.)
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 20 099, nicht recht⸗ zeitig gestellt 322 Wagen. In Oberschlesien sind am 23. d. M. gestellt 7725, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Nachweisung über gestellte und nicht W“ Wagen für die in den Eisenbahndirektionsbezirken Magdeburg, Halle und
Erfurt belegenen Kohlengruben.
Es wurden Wagen, auf 10 t 19⁰⁴ berechnet, Monat Tag] cestellt nicht gestellt November 1 5840 87 V
8 2 5897 30
. 3 5828 22
k. 4 5679 96
2 8 6009 43 7 5777 —
5745 4
5179 502 4827 1018 4771 1137 5969 336
80 — Sonntag
5864 131 1 6188 202 zusammen.. 73653 3608 Durchschnittlich für G 5666 277 den Arbeitstag 1[1903 5505 0
Für den Verkehr lebenden Geflügels von Fstn nach Deutschland im Transit durch Galizien und die Bukowina hat der österreichische Eisenbahnminister, wie der Berliner Handels⸗ kammer mitgeteilt wird, folgende Vors riften erlassen: a. Die Fütterung und Tränkung russischen Ge ügels beim Durchgang durch Galizien und die Bukowina wird bahnseits nicht übernommen. Es ist daher Sache der Versender, das Geflügel unmittelbar vor der Aufgabe gehörig zu füttern und zu tränfen sowie die bezüglichen Wagen und Käfige mit ausreichendem Futter und Wasser zu versehen. b. Nach Deutschland bestimmtes russisches Geflügel wird österreichischerseits nur in Mengen von mindestens 1500 g bezw. bei Frachtzahlung für dieses Quantum übernommen, Diese Bestimmungen treten am 20. Dezember d. J. in Kraft.
— Ueber die Aussichten für den Absatz von Spiritusmotoren und Automobilen nach Cuba sind den Aeltesten der Kaufmann⸗ schaft von Berlin vertrauliche Mitteilungen zugegangen. Näheres ist im Verkehrsbureau der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin, Neue Friedrichstraße 54 1, zu erfahren.
— In der Generalversammlung der Berliner Aktiengesell⸗ schaft für Eisengießerei und Maschinenfabrikation wurde u. a. eine Dividenverteilung von 10 % b chlossen. Anfragen von Aktionären über die Verwertung der Gesells⸗ aftsterrains an der Wiebe⸗ und Huttenstraße wurden seitens der Verwaltung dahin be⸗ antwortet, daß leider der Bau der städtischen Kanalisationen für 8 betreffenden Stadtteil sehr langsam veren und, bevor 8192 nicht bellendet sich Fine Verwertung der Terrains in diesen Str ni eerbeiführen lasse. 1 bs mit
— Fast sämtliche Flaschen fabrtkanten Deubschschen haben einer Jahresproduktion von mehr als 1b in Berlin Fhasceme 8 laut Meldung des „W. T. B.“⸗, gestaxx .. vereinbart, sammlung im Savoy⸗Hotel 1 P. Varen⸗ Venben Regelung der Produktion unf bhen Gesam
Dezember
tse 1 15. den, etwa 5 % der den band bis.2 — ber Fanen ch der Ciniräte nd dhat eine maßoolle Preispoltit
offen gehalten. bilverkehrs⸗ schlossen. I, Breslau pescls⸗ entt Dichogntker Haftung gesellschaft als ’. kapitalkräftigsten Kreise angehören. Der
itglieder ebildet, der Mitg t ist, eine regere und bequemere Ver⸗ e neh Brlelsgaft t, den Vororten herzustellen. Als n
übernimmt die Gesellschaft den zwischen der Oberpest⸗ v Freiherrn von Kloch ehea.
der Gesellschaft dürfte das Ministerio de zenos Aires Auskunft geben können.
*) Ueber den Sie s Püblicas in