1905 / 4 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jan 1905 18:00:01 GMT) scan diff

werte Zusammenstellung der Skiausflüge und Skihochtouren in Tirol und Vorarlberg von Othmar Sehrig, dann die reichhaltige Rubrik Wintersport. Unter dieser Rubrik finden wir im 1. Januar⸗ heft Bilder von dem ersten diesjährigen Rodelrennen in Gossensaß. Die Merktafel für den Wintersport und das Verzeichnis der empfehlenswerten Rodelbahnen sind besonders für die Praxis bestimmt. Einen dauernden Wert aber, auch für den anspruchsvollsten Kunst⸗ freund, haben die in Heft 19 auf das stimmungsvollste geschmückten Beiträge Das Isartal im Winter von Albert Halbe, Mänchen; Winterfahrt im Spitzmeilengebiet von O. Roegner, Freiburg i. B.; Unser Almpeterl von Toni Schruf u. a. 8 8 Drei in Leipzig bei C. F. Kahnt Nachfolger erschienene musik⸗ theoretisch⸗reformatorische Schriften Capellens werden von dem Leipziger Musikgelehrten Professor Dr. Hugo Riemann in einer um⸗ fangreichen Studie „Das Problem des harmonischen Dualismus“ im ersten Heft der von Schumann begründeten „Neuen Zeitschrift für Musik“, Leipzig (C. F. Kahnt Nachfolger) besprochen. Der zweite Band der Deeseyschen Hugo Wolf⸗Biographie erfährt in dem⸗ selben Heft eine eingehende Prüfung durch Dr. M. Bauer. Korre⸗ spondenzen aus Bremen, Cöln, Lübeck, Magdeburg, Stuttgart. Wies⸗ baden, Konzertberichte aus Leipzig und Berlin, eine reiche Chronik, Bücherschau usw. vervollständigen den übrigen, interessanten Inhalt dieses den 72. Jahrgang der altberühmten Zeitschrift eröffnenden Heftes.

Kurze neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.

V Leben! Gedichte von Baumann. 1 Berlin W. erlag im Goethehaus. ee vahsstsgh . in Geethege Faus. Von Carl Enders. :20 % ortmund. Fr. Wilh. Ruhfus. Lessing, sein .hen und seine Werke. 1. Band ee ö“ Für die Jugend Henns. von Alban Rößler. Gebodn. 0h Leipzig, K. G. Th. Scheffer. 1 8 veg, 8 . wBeäseusgane 1 Monat“ Heft 2 bis 4 à ·1 Stuttgart, Deutsche Verlagsanster. Die Fa Fehas der Dis,iplinar⸗Strafgewaltz Von Freiherrn von Meerscheidte Hüllessen. Kart. 1,25 Ber . 12. E. Mi u. Sohn. 8 11“ das Heer. Der amtliche Wortlaut 8 läutert durch eine der Sprechsprache dnceaht⸗ Fasfung, Senhg. abdruck aus dem „Hauslehrer“. 0,20 Leipzig, K. G. vene 8 Ein Klassenversuch mit der begrisfliches Heat im ersten Leseunterricht. Von J. Spie 1“ ru aus dem „Hauslehrer“ 0,50 Leipzig, K G. Th. Scheffer. Rubol Zeitungs⸗Katalog für 1905 der Annoncenexpedition Ru⸗ olf

Berlin. 38. Aufl. 3 Mes anh Katalo 9 für 1905 der Annoncenexpedition Haasen⸗

stein u. Vogler in Berlin.

Im on Grethlein u. Co. in Leipzig sind erschienen; Fereresantane Hosen Von Freiherrn von Esebeck. 5 Lawntennis 8 reiherrn Robert von Fichard. Mit 22 Abbi in. 2. Aufl. 3 8 Föbldnsgende port⸗ Bd. II. Die Rassen der Hunde von Emil Ilgner. Mit 84 Abbildungen. 5 Der Angelsport von Gustav Fellner. Mit vielen Ab⸗ bildungen und 2 Tafeln Fischabbildungen. 4,50

8

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Erneuerung des Vertrages des Kalisyndikates mit den landwirtschaftlichen Körperschaften über die Lieferung 3 von Kalisalzen. Mit dem Schluß des Monats Dezember liefen die Verträge über die Lieferung von Kalidüngesalzen ab, die das Syndikat der Kaliwerke mit den landwirtschaftlichen Bezugsvereinigungen, an deren Spitze die Deutsche Landwirtschafts⸗Gesellschaft steht, ab⸗ geschlossen hat. Gleichzeitig beabsichtigt auch das Kalisyndikat, Bedingungen für den freien Handel festzusetzen. Die 8 Kalisyndikat angeschlossenen Bergwerke ging hierbei von der Ansicht aus, daß es für ihre Interessen besser sei, den freien Handel mehr zu bevorzugen als bisher, wo die landwirtschaftlichen Bezugsvereinigungen zu⸗ günstigeren Bedingungen Kalidüngesalze beziehen konnten als der freie Handel. Demnach strebt das Syndikat der Kaliwerke an, dem letzteren günstigere Bedingungen zu stellen, sodaß die Vergünstigungen, die bisher den landwirt⸗ schaftlichen Bezugsvereinigungen eingeräumt waren, zum größeren Teil in Wegfall zu kommen haben. In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 3. De⸗ zember wurden diese Verhältnisse erörtert, und es wurde der Grundsatz ausgesprochen, daß den Bezugsvereinigungen eine Vorzugsstellung ver⸗ bleiben müsse. Diese Vorzugsstellung sei darin begründet, daß es den landwirtschaftlichen Vereinigungen zu danken sei, daß sie das Kali⸗ düngesalz in den nndreirischaftlichen Gebrauch in Deutschland inner⸗ halb der letzten 20 Jahre eingeführt und dessen steigende Verwendung mit Erfolg durchgeführt haben, während dem Handel dabei nicht mehr viel zu tun übrig bleibe, als auf Grund der Arbeiten der landwirt⸗ schaftlichen Vereinigungen die Ware zu vertreiben. In dem nun am 15. Dezember abgeschlossenen Vertrage hat eine Verschiebung der Rabatte zu Gunsten des freien Handels tatsächlich stattgefunden. In anderer Beziehung aber ist das Verhältnis der landwirtschaftlichen Bezugsvereinigungen zur Kaliindustrie insofern aufrecht erhalten, als nach wie vor und sogar in höherem Maße Mittel zur Verfügung gestellt sind, um Versuche aller Art und wissenschaftliche Arbeiten seitens der Landwirtschaft auch weiterhin zu fördern. Auch dürfen ebenso wie früher dier landwirtschaftlichen Bezugsvereinigungen ihren Kunden eine Preisermäßigung in Form einer Rückvergütung auf den Grundpreis zubilligen, was dem reien Handel nicht gestattet ist. Der neue Vertrag ist auf fünf Jahre ab⸗

geschlossen.

Weizeneinfuhr Marseilles. 8

Nach den Wochenübersichten des in Marseille erscheir

„Seémaphore“ hat die Weizeneinfuhr Marseilles auf dem Seewege betragen:

in der Zeit vom 27. Novbr. bis zum 2. Dezember v. J. 202 421 dz

davon aus Rußland . . . . . . .. 130 342 5

in der Zeit vom 4. bis zum 9. Dezember v. J. . 316 095

davon aus Rußland . . .. 217 728

in der Zeit vom 11. bis zum 16. Dezember v. J.. . 234 294

1 davon aus Rußland . . . . . . . . 144 689 8

in der Zeit vom 18. bis zum 23. Dezember v. J. . 223 850

davon aus Rußland . . . . . . . .169 930

In den Marseiller Docks und Entrepots befanden sich am 21. De⸗

zember v. J. 218 090 da.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Zer un Ausfüͤhrung des Aiegegeiaagal insse d weiteren Ausfü⸗ s Fleischbeschaugesetzes, insbesondere zur Beseitigung vonugfücrungs Fresschbesähoßgen die bei der An⸗ wendung der Vorschriften über die Einfuhr und Untersuchung des ausländischen Flessches hervorgetreten, sind unterm 7. Hezember v. J. Verfügungen erlassen, denen wir nachfolgende Bestimmungen von all⸗ gemeinerem Interesse entnehmen: R

I. In Jeneresse Zeit ist eine Einfuhr gekochter Rinder⸗ zungen, meist in Behältern, in denen die Zwischenraͤume mit Fet ausgegossen sind, oder in einer Umhüllung von Rindsdärmen, die

gekochte Lebern mangels der Möglichkeit einer zuverlä⸗ suchung nicht eingeführt werden dürfen, stellen auch gekochte Rinderzungen aus g. bei anderen sind sie jedoch eingelassen worden

Einwirkung des Kochen Krankheitsstoffen befreit, insbesondere kann hierdurch die nichtung der bei Erkrankung und Pyämie) im gan

kann an gekochten Zu

die Durchsetzung mit Finnen und die Herkunft von Tierer

kannt werden. Hiernach trifft die in § 12 Abs. 2 Nr. 2 beschaugesetzes für die Einfuhr zubereiteten Fleisches daß nach der Art der Gewinnung und des Flei

ausgeschlossen sind

it beitae Rinderzungen nicht zu. Die Einfuhr solche

ist daher als unzulässig anzusehen. Da jedoch die bisher an einigen Beschaustellen e beanstandete Zulassung gekochter Zungen in Handelskreisen

schlossenen des Fleischbeschaugesetzes). II. Nach der Anweisung f

Wildschweine) vor der Untersuchu säule und des Kopfes in Hälften zu zerlegen. kreisen ist die Bitte gestellt, bei der Einf eine solche Zerlegung zu verzichten, weil schweine in ungeteiltem Zustande deren 9 unterliegt keinem Bedenken, bei eingefü

Zugeständnis wie bei Schweinen im Inlande

ing durch Sh

zu machen,

Kopfes abgesehen werden darf, wenn auf andere sichergestellt wird, daß Finnen nicht vorhanden sind.

Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen

Erste Beilage, Seite 2) ist die Produktion der Zuccherific

Seite bereits hingewiesen wurde.

Ausschreibungen.

Konsulats in Bari werden demnächst in

mit Offerten an das Handelsmuseum.)

Schry werden. Angebote sind bis zum 31. Januar 1905 an den

des Kantons Aargau in Aarau zu richten. (Moniteur d Matériels.)

von Rotterdam. Vergebungstermin: 16. Januar 1905. des Intérsts Matériels.)

arbeiten zu dem Bau zweier Straßenbrücken (übe

Repuͤblica Argentina.)

Mittags, an die Consulting Engineers Mordey and D

auch die Lieferungsunterlagen gegen Hinterlegung von 8 zogen werden können. (

Abänderung des Zolltarifs f

afrikanische Schutzgebiet vom 31. Januar 1903 hat de

ouverneur desselben 1 18 9 Helnam. daß sämtliche Einfuhrzölle, mit Ausnahme der position A I10 Tund f und Tarifnummer A X auf

Nach Verordnungen des Kaiserlichen Gouverneurs gebiets Togo vom 29. Juli und 4. November bezw. 1. Dezember in Kraft getreten sind, unterliegen Schutzgebiet eing gabe des folgenden Tarifs.

1) Spirituosen:

des Alkoholgehalts mittels des Alkoholometers p 19 einem Alkoholgehalt von 50 % Tralles für b. bei einem Alkoholgehalt von mehr als 50 % Tra Prozent mehr 1,3 c. bei einem

jedes Prozent weniger 1,3

sst, für 1 1 1 ist, sih Tabak 50. für das Kilogramm

100 kg, 8 cker 5 pro 100 kg, 8 9 Feütgieum und Brennöl 5,5 für das Liter,

6) Feuerwaffen 3 ℳ.— ür das Stuͤck,

vielfach rot gefärbt sind, versucht worden. Unter Berufung auf die Allgemeine Verfügung vom 22. Juni 1903 unter Nr. 2, nach der

7) Pulver 1 pro ilogramm,

Zuhr von Wildschweinen auf durch Belassung der Wild⸗ altbarkeit erhöht werde. Es rten Wildschweinen dasselbe

auf Antrag des Besitzers von der Spaltung der Wirbelsäule und des Weise ausreichend

Zolltarif für das Schutzgebiet Togo.

igen nter⸗

haben verschiedene Beschau⸗

leichem Grunde zurückgewiesen;

Nach einer gutachtlichen Aeußerung des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts und anderer Sachverständiger werden Rinderzungen durch die s nicht von allen in ihnen etwa vorhandenen

sichere Ver⸗

der Tiere an Blutvergiftung (Septicämie zen Fleische verbreiteten, zu Fleischvergiftungen des Menschen Anlaß gebenden Stoffe nicht erreicht werden. Ferner ngen eine Reihe von wesentlichen Mängeln, wie

a, die eines

natürlichen Todes gestorben sind, nur unsicher oder überhaupt nicht er⸗

des Fleisch⸗ aufgestellte Zubereitung

es Gefahren für die menschliche Gesundheit erfahrungsgemäß oder die Unschädlichkeit für die menschlich in zuverlässiger Weise bei der Einfuhr feststellen läßt, auf

se Gesund⸗ r Zungen

rfolgte un⸗ zu der ent⸗

schuldbaren Auffassung geführt haben kann, daß der Bezug solcher are aus dem Ausland erlaubt sei, hat die Versagung der ferneren Einfuhr gekochter Zungen erst vom 1. April 1905 ab einzutreten. Unberührt hiervon bleibt das schon seit dem 1. Oktober 1900 in Kraft befindliche Verbot der Einfuhr gekochter Zungen in luftdicht ver⸗ Büchsen oder ähnlichen Gefäßen 12 Abs. 1

ür die tierärztliche Untersuchun des in das Zollinland eingehenden Fleisches sind Schweine (einschließlich der

der Wirbel⸗ nteressenten⸗

daß nämlich

gestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“.) Zuckerproduktion Italiens im Jahre 1903/04.

In dem kürzlich unter vorstehender Ueberschrift veröffentlichten Artikel (s. Nr. 307 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 30. v. M.,

io Ostigliese

mit 8 854 584 kg angegeben. In Wirklichkeit hat die genannte Fabri im Jahre 1903/04 nur 4 854 584 kg erzeugt. Hierdurch erklärt die Additionsdifferenz von 4 Millionen kg, auf welche am uße

brit 8

Die Ausführung elektrischer Untergrundkabel, Um⸗ schalter usw. in Pudsey (Großbritannien) soll vergeben werden. Spezifikationen usw. sind erhältlich bei den Consulting Engineers Shepherd and Watney Greek⸗street⸗chambers, Leeds. Frist für an den Town Clerk zu richtende Angebote: 20. Januar 1905.

(The Electrical Engineer.)

Bedarf an Präzisionsapparaten für Elektrizitäts⸗ werke in Italien. Nach einer Mitteilung des österreichisch⸗ungarischen diesem Orte sowohl als auch

in Tarent Elektrizitätswerke für Beleuchtungszwecke errichtet, die Präzisionsapparate benötigen dürften. Interessenten können sich ferner Instituto tecnico in Bari wenden. (Das

weiz. Der Bau einer Rheinbrücke soll vergeben

Baudirektor es Intéröts

Lieferung von 1176000 kg gußeisernen Wasser⸗ leitungsröhren nebst Zubehör an die Stadtverwaltung

(Moniteur

Brückenbau in Argentinien. Behufs Vollendung der Vor⸗

r den Rio

Corrientes und Rio Mocoretä), deren Baukosten auf 540 000 Doll. und 100 000 Doll. veranschlagt wurden, sind der Direccion General de Vias de Comunicaciön in Buenos Aires weitere 2000 Doll. Gu⸗ sammen 5007 Doll.) angewiesen worden. (Boletin Oficial de la

Lieferung von Straßenbahnschienen nebst Zubehör nach Angebote sind bis zum 26. Januar 1905,

awbarn, 82,

Victoria-street, Westminster, London SW., einzureichen, von den

Guineen be⸗

The Electrical Engineer.)

ür Deutsch⸗Südwestafrika. Auf Grund des § 6 der Zollverordnung für das deutsch⸗südwest⸗

r Kaiserliche

durch Verordnung vom 17. November v. J.

unter Tarif⸗ Branntwein,

Waffen und Munition festgesetzten, vom 18. November ab bis auf weiteres nicht erhoben werden. 8 8

des Schutz⸗

v. J., die am 1. August

die in das

eführten Gegenstände einem Einfuhrzoll nach Maß⸗

Spirit d alkoholhaltige Flüssigkeiten aller Art, welche 1““ 8 Substanz versetzt sind, durch welche die Fest⸗

erhindert ist:

1 1 64 ₰,

Ues für jedes

₰, 1 8 Alkoholgehalt von weniger als 50 % Tralles für II. Spirituosen und añt bolhaltige Flüssigkeiten aller Art, welche

1 an oder mit einer Substanz versetzt sind, durch welche die E“ Altoholgehalts mittels des Alkoholometers verhindert

3) Salz, außer Salz zu landwirtschaftlichen Zwecken, 2 für

8

.8) alle übrigen Gegenstände, soweit sie nicht ausdrücklich für z frei erklärt sind, 10 % vom Einfuhrwert. Zollfrei sind: 8 8 8

1) Alle vom Gouvernement selbst eingeführten Gegenstände;

2) alle von der Kaiserlichen Marine und der Reichspostverwaltung zu dienstlichen Zwecken eingeführten Gegenstände; 8

3) alle von christlichen Missionen, Kirchengesellschaften, Kranken⸗ und Heilanstalten eingeführten Gegenstände, die unmittelbar den Zwecken des Gottesdienstes, des Unterrichts und der Krankenpflege dienen;

4) alle Maschinen, Geräte, Materialien und Betriebsmittel, welche unmittelbar zum Bau und zur Unterhaltung von Wegen sowie unmittelbar zum Bau, zur Unterhaltung und zum Betriebe von Eisenbahnen und sonstigen Transporteinrichtungen bestimmt sind;

5) Handwerkszeug und ähnliche Gerätschaften, die von Hand⸗ werkern oder Künstlern in Ausübung ihres Berufes mitgeführt werden;

6) auf besonderen Antrag Anzugs⸗ und Heiratsgut (wie Haus⸗ haltungsgegenstände, Bekleidungsstücke, fertige Wäsche), welches zum Zweck dauernder Niederlassung und zum eigenen Gebrauch der in das Schutzgebiet einwandernden oder sich nach demselben verheiratenden Europder und denselben gleichgestellten Personen eingeführt wird;

7) Handgepäck europäischer und denselben gleichgestellter Reisender;

8) Kleidungsstücke, Wäsche, Reiseausrüstungen, photographische Apparate nebst kleineren Mengen von Platten, kleinere Mengen von Verzehrungsgegenständen und dergleichen, welche Reisende zum eigenen Gebrauche mit sich führen;

32 getragene Kleidungsstücke und getragene Wäsche, sofern sie nicht zum Verkauf eingehen;

10) Umschließungen und Verpackungsmittel;

11) Cffeneetiee aller A

12) lebende iere aller Art, einschließlich Geflügel, sowie frisches Fleisch, frische und getrocknete Fische; fesc 1) Fan 8 Palmöl, Kol almkerne, Palmöl, Kola und andere landwirtschaftliche Pro⸗ dukte westafrikanischen Ursprungs; 6 schaf 8s

15) Sämereien und lebende Gewächse;

16) Korkholz;

17) Düngungs⸗ und Desinfektionsmittel

18) Kohlen, Koks und Briketts;

.19) Eis;

20) Mineralwasser;

21) Filter;

22) Bauholz, Bausteine, Kalk; 8 b 8

23) landwirtschaftliche Maschinen und Ersatzteile, landwirtschaft⸗ liche Geräte;

24) Maschinen für gewerbliche und bergmännische Betriebe sowie für Wasserbohrungen und Ersatzteile;

25) Transportmittel aller Art und Ersatzteile, Zuggeschirre;

26) phvsikalische, astronomische; chemische, mathematische, optische und ähnliche Geräte, die wissenschaftlichen Zwecken dienen; 8

27) medizinische Instrumente und Apparate, Arzneien und Ver⸗ bandmittel;

28) gedruckte Bücher, bedrucktes und beschriebenes Papier, Etiketten, Frachtbriefe usw.;

29) Bilder mit und ohne Namen, Statuen;

20) Särge, Grabsteine und Grabschmuck; 1

31) Münzen und Geldzeichen, die zum Umlauf im Schutzgebiet zugelassen sind;

32) Dienstuniformen;

33) Muster ohne Wert.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I1 Berlin stand das nachbezeichnete Grundstück zur Versteigerung: Danziger Straße 96, der Frau Baumeister Henny Friedrichs ge srig. 11,37 a. Nutzungswert 9530 Mit dem Gebot von 16 000 bar und 140 000 Hypotheken blieb Kaufmann Heinr. Silberberg, Behrenstraße 52, Meistbietender.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin: Fasanen⸗ sraß⸗ 70/71, Ecke Peaihke Straße 8, in Dt.⸗Wilmersdorf, dem Architekten Karl Peucker hier gehörig. 13,63 a. Nutzungswert 27 0600 Mit dem Gebot von 86 000 bar und 435 000 —]— blieb Rentier L. Pakuscher in Schöneberg, Bamberger

Straße 45, Meistbietender. Sedanstraße 70 in Schöneberg, dem Zimmermeister Aug. Großklaß gehörig. 7,16 a. Nutzungswert 1899 Mit dem Gebot von 100 000 und 53 625 blieb Hans Schröder in Stettin, Hohenzollernstraße 10, Meist⸗

nder.

Tägliche Wagengestellung 8 Ruhr und in Oberschlesien. n der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 18 377, 2 reitig gestelt ine Eegan 1 1“ In er esien sind am 2. d M. gestellt 5367, nicht . zeitig gestellt keine Wagen; am 3. d. M. 5977 besw. 298

Nach dem Jahresbericht des Vereins Berliner Gr stücks⸗ und Hypotheken⸗Makler in Berlin Verein) für 1904 haben die Grundstückskäufe im ver⸗ gangenen Jahre die der Vorjahre erheblich überschritten und kommen dabei Summen in Frage welche niemand voraus⸗ ahnen konnte. Der Krieg in stasien blieb fast eindruckslos, und mit dem Aufschwung des Handels und der Industrie in Deutsch⸗ land war in erster Linie ein außergewöhnlicher Bedarf an modernen Lokalen aller Geschäftsbranchen im Stadtinnern vorhanden. Es wurden in der Leipziger Straße, Friedrichstraße, Unter den Linden Behrenstraße, Kronenstraße, Königstraße, Charlottenstraße und Mark⸗ grafenstraße im Grundstücksverkehr enorme Umsätze erzielt, und es entstanden hierdurch Prachtbauten, welche Berlin zur Zierde gereichen. In ganz hervorra bendem Maße hat die Leipziger Straße gewonnen. hi waren die Besitzveränderungen durch Erwerbung von Grund⸗ ktücken seitens der Konsumenten trotz der bedeutend erhöhten Preise so zahlreich, daß nur noch wenige Objekte zu haben sind, und diese Straße, wie der Bericht es bezeichnet, in kurzer Zeit als „ausverkauft“ gelten kann. Was von der hheh. Straße

r Kohlen und Koks

gilt, lasse sich auch von dem westlichen Teil der Friedrichstraße, zwi

Unter den Linden und Leipziger Straße, sagen. Eine Vites 2— 85 steigerung haben auch die Häuser in der Potsdamer Straße 9 zur Brüͤcke erfahren, da sich Geschäfte, welche in der Leipziger und Friedrichstraße kein Unterkommen finden, hier ansiedeln. Von den Nebenstraßen der Fhegrichftrahe bleiben besonders die Französische Jäger⸗, Tauben⸗ und Mohrenstraße von der Bankwelt und den Ver⸗ sicherungsgesellschaften bevorzugt, während die Straßen in der Nähe des Hausvoigteiplatzes von der Konfektionsbranche begünstigt werden. In der Louisenstadi herrschte rege Nachfrage nach neuen Fabrikgrund⸗ stücken mit zeitgemäßen Einrichtungen oder nach hellen, luftigen Musterlagern. Im Zentrum hat man auch mit alten loder ver⸗ alteten „Giundstücken stark aufgeräaumt. In Moabit ist auf dem früheren Borsigschen Terrain an der Straße Alt⸗Moabit Bochumer, Elberfelder und Essener Straße ein ganz neuer Stadtteil entstanden. Ebenso hat sich in den der Innenstadt anschließenden Stadtteilen bis zu den Weichbildgrenzen und in den anstoßenden Vor⸗ orten eine Bautätigkeit entfaltet, wie sie seit Jahren nicht beobachtet worden ist, wobei allerdings in einigen Gegenden eine Ueberspekulation und Ueberproduktion hervorgetreten ist. Es wurden im Jahre 1904 subhastiert: Amtsgericht I Berlin 207 Grundstücke (1903: 171), Amtsgericht 1I Berlin 118 Grundstücke (1903: 81), Amtsgericht Charlottenburg 50 Grundstücke (1903: 40), Amtsgericht Rirdorf 74 Grundstuücke (1903: 31). Während sich die Umsätze in der Innenstadt meist aus Abrißgrundstücken oder fertigen Häusern zusammensetzten, kommt, wie der Bericht ausführt, in den sog. Baugrenzen der Baustellenhandel in Betracht.