1905 / 40 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Feb 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen

222 40. Berlin, Mittwoch, den 15. Februar

Staatsanzeiger 1905.

i it einer anderen Gesellschaft aus⸗ Der Erneuerungs⸗ und der Spezialreservefonds sind sowohl von Ebö“ die Bahnanlage oder deren Betrieb einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu 8258 werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der halten. . 8 Naofe chen Staatsregierung. Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der

Köngcihe Genehmigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be

bet Konzessionsurkunde, früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staate ge⸗ E11“ Pebeffen Hen Bau und Betrieb einer vollspurkgen nehmigt waren. ver Crls aus den entsprechenden abgäͤngigen Materialien, videskolenbahn von Elmshorn über Barmstedt nach ür den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für b. eine den Betriehseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗ urch die Elmshorn⸗Barmstedt⸗Oldesloer die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reichsgesetz⸗ lage, deren Hoße durch das Regulativ festgesetzt wird, ir Wil zen ꝛc. vom 23. Mai 18 eichsgesetzblatt S. „ʒder Bestand des zur Zeit der Umwandlung der Kleinbahn von achdem 8 8 F 58 fesehbrätt e 12hee e und abändernden Bestimmungen Elmshorn nach Barmstedt in eine Nebeneisenbahn (Artikel II1) vor⸗ 2 e 1 e

Altien S dnung) maßgebend. Die Spurwe gesellschaft unter d mshorn⸗Barmstedt⸗Oldesloer (vergleiche § 55 der Bahnordnung g hüe de Acgenlhüüscgase angetragen worden Bahn soll 1,435 m betragen.

einer eser Gesellschaft die Konzession zum Baue und Betrieb 8 1 3 Besti . nuns 89 den Betrieb mittels S.oe und für die Beförde⸗ Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen

handenen gleichartigen 2 der Kleinbahn.

Der Sppezialreservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung

1 1 8 r Staatsregierung bleibt vorbehalten: 8 mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ 8 Perschrfilonen und in bfenülgche Zfetbhdnee agemig 92 efsema der Bahgline in ihrer vollständigen Durchführung pee eabg. ee egsgen, cne fließen: Ubnds b g fur. 1b enpunkte, 5 . 88 Baraftevorfenen cpneh 81“ Wir dhechocr der ge enhnn der Zahl und der Lage der Stationen, a. der Betrag der nach dem Cehel gastavertrag verfallenen, nicht fesion ninteredt nach Oldeslce zu erteilen, er mir der Wirkung die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn abgehobenen Gewinnanteile und Zinsen, 8 8 Rtälen, daß 9 nachstehenden Zeningnacen⸗ 8 Nebeneisenbahn die bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Feststellung b. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ Grund r. er Sh 48 Privatanschlußbahnen der Entwürfe für die Betr eebsmittel und ihrer Anzahl. 1 einnahmen zu entnehmende Rücklage, 8 8. Jul, scessenes über Klein 8 1 r Herstellung und zum Dem Staate bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten c. die Zinsen des Spezialreservefonds, sscb einer g⸗ 2 (Gesetzsamml. S. 225) P Laftene unter dem Entwürfe bedingten Benachteiligungen seines Eigentums oder seiner d. der Bestand des zur Zeit der Umwandlung der Kleinbahn von 8 Juni 18:5: einbahn von Elmshorn Haasß nebst Nachträgen, vor⸗ sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Elmshorn nach Barmstedt in eine Nebeneisenbahn (Artikel I1) vor⸗ Käͤltlich der Raongene Fenehusgee saue vne Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Unternehmer vor. handenen gleichartigen Fonds der Kleinbahn. 3 bahn Auch w. I wdes Dritten anfgös 5 für die genannte Nebeneisen⸗ behalten. Erreicht der Spezialreservefonds die Summe von 45 000 ℳ, so in zuglei ollen Wir der Gesellscha⸗ d Beschränkung des Grund⸗ 2) Die Bahn von Elmshorn nach Oldesloe muß so gebaut und können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die eigentumg cch das Recht zur Entziehung un 85 ngen verleihen. ausgerüstet werden, daß die Ueberführung von Personenzügen mit Rücklagen 20 lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ve⸗ 110 Achsen mittels schwerer Lokomotiven in einstündiger Aufeinander⸗ Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Di 9 Elmshorn⸗Barm⸗ folge nach beiden Richtungen möglich ist. Auch ist sie in die Anschluß⸗ Die Wertpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ seet⸗Drh Gesellschaft bildet sich unter der Ffere Füniar Sitz in bahnhöfe selbständig einzuführen. 8 nahmten und nicht sofort zur ö Beträge zu Elmeho eeloer Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft und 1 r der öffentlichen 3) Der Unternehmer hat allen Anordnungen, welche wegen pollzzei⸗ beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Nrbeitarn oder unter des Minis⸗ 5 Oder licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum

Die an einem anderen, an der Bahn geregenen künftig ergehenden troffen werden mögen, nachzukommen. 8 Erneuerungs⸗ oder Spezialreserbefonds nicht oder nicht vollständig zu, Reichg e Gesellsschhaft ist den bestehenden, wie de 8. 2 4) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Be⸗

zund Landesgesetzen ohne 3 Ehr 2 vahn n Ei üe negenichaft in das Handels⸗ Fricbefahre 2 Fnehʒen. Per Sngen. Ng fan8 mit Ge⸗ üstung register gemäß Artikel XIX dieser Urkunde erfo gen. —„ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die 8r hr zur plan⸗ und anschlagemäßigen Vollerdung und Tuorüf Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Seee 1486 ihn erforderliche Anlagekap Wege der Aktienbegebung zu be. Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb⸗ 2 saßend ℳ, und zwar das Betr ag von 1 966 000 ℳ, festgesetzt. nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Der Unternehmer ist verpflichtet: 8 Vor Grundkapital duf follen zunächst nur 1 400 000 beschafft Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen vachen dem Aktienkap 8 har und voll einzuzahlen und lediglich zur 5) Für den Fall, daß der Unternehmer mit der Erfüllung der Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der güc a8 jeser veohtta Vollendung und Ausrüstung der Bahn⸗ ihm mit bezug auf den Bahnbau obliegenden Verpflichtungen, ins⸗ von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs⸗ orcke 8- anschlagschfgecloe sowie zum Ausbau der Kleinbahn Elms⸗ besondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen, r. ermstedt n einer Nebeneisenbahn zu verwenden. und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zah b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April ss En rmhsser Betrag des Aktienkapitals in Höhe von 566 000 lung einer Strafe von 145 000 mit der Maßgabe verpflichtet, daß jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗ 8 Zwecke des Erwerbes der Kleinbahn von Elmshorn dier e darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Strafe nungsjahr zu Grunde zu legen,

i Harmstedt durch Umwandlung der für diese ausgegebenen Aktien als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtswegs dem c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nötig shaliten der Elmshorn⸗Barmstedt⸗Oldesloer Eisenbahn⸗Aktiengesell- Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht. erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu ist zu verwenden. Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Unternehmer beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgesetzten

nageemnächst zum durf Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien bei der Generalstaatskasse den Betrag von 145 000 ℳ, in Worten: Fristen einzureichen.

Uohs inogesamt den Betrag des festgesetzten Grundkapitals von „Einhundertfünfundvierzigtaufend Mark⸗, bar oder in preußischen 238 den ahee nicht dbessesineg. festgeses 2 Staath,⸗ dder dam Seeate. Feehelesstetin Saee * in 8 „2 vermsee. vefpftbee SeEes; der Sss * gebends. bleibt der t überlassen, einem Teile der auszu⸗ nländischen Eisenbahnprioritätsobligationen unter erechnung Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insowe nen ie, Fe HBesclchaft, 8 emee. ben übricen aller dieser Werkpapiere nach dem Kurswert nebst den noch nicht 8 das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die e-

kammaktje ilung des Reinertrags fälligen Zins⸗ und Erneuerungsscheinen zu hinterlegen und in taatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere Recüntegregunaktien) 8 baaß. 2 Neengbeftane hicees bevorzugten gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zu ver.] mit bezug auf die Ermiktelung der Militäranwaärter bestehenden

a- nzur 5 5 en kei änden, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugnis und no ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen. veßen Rechte nenh Iee L drNn beegezdenne füahee durch Verwendung der Barbeträge oder durch Veräuße⸗ Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der 1 s den Inhabern der übrigen 3 rung der verpfändeten Wertpapiere die velnes esüsr ““ II1“ II1““ 5 ge sen z 9 8 inzuziehen. Die Rückgabe der zu den Papieren etwa gehörigen und zwar un er Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenig ts werden. dirfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus gnbüniscen erfolgt in 8 Verfallterminen, kann jedoch von dem be. Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesebes

der Aren Akt 8 Mi untersagt werden, wenn nach seinem allein ent⸗ vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren 8 Atüen Fnären kann nach der vollen Leistung des . secenenen Mchisf partfalegs nnen den Bau verzögern sollte. Auch Staatsbeamten ꝛc, maßgebend gewesen ist —, andererseits für die

etrieh lum Abla fe desjenigen Kalenderhalbjahrs, in welchem scheid inist nächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts Arbeiter Pensions⸗’, Witwen⸗ und Unterstützungskassen nach den Fätgetages ahe eröffnet wird, sedenfalls aber vicht über das⸗ d8 des bes eaeh. Küaces keas Fotz nach 8 entsprechenden Teil jetzt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von la se Baufrz⸗

sahr hinaus, in welchem die im Artikel VIII Nr. 4 d Wertpapiere schon vor völliger Vollendung des Pensionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzurichten

lüreen die Geui cbräa soweit die erübrigten 1 85 Se Se en 8 H che zurückgeben zu lassen. und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. . Nrtien ewährung von Banxzinsen bis zu 3 ½ % des Nennbetrag 6) Falls die festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von b II. 2, 5 zugesichert werden. dem Minister der Ffbeltschen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau⸗ Die Verpflichtungen des Unternehmers zu Leistungen für die Vorse ie gesamte 9. III. 1 fristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Strafe Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahnpostgesetze vom B kande zu üb⸗ eitung der Bau, und Beiriebaverwaltung ist einem eingezogen, sondern auch die erteilte Konzession durch landesherrlichen 20. Dezember 1875 (Reichsgesetzblatt S. 31) und den dazu gehörigen

sefugni ertrage die Gesellschaft mit den gesetzlichen 3 d die im § 21 des Gesetzes vom 3. No. Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit sef nsen amd Verrsitcelcher des Vorstands einer Aktiengesell⸗ Sn vene vacbehaceae Be steggerung der vorhandenen Bahnanlagen bis zum Ablaufe von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebs⸗ lchen Veauft und für die Geschäftsführung, insoweit sie der staat⸗ ingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte eröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 ist. chtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwort, eingele der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879

encd. Daßl des B. stand lls derselbe aus mehreren Per bel wersteigfr gg ehnabme ber Hflcht hor Ablauf der in 1 das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Be⸗ h or er 8 8 3 8 6 Se ri . süggeäleben soll, die Wahl ng. Valiigarden und der technischen dem angezogenen § 21 festgesetz b u „Sofern innerhalb des vorhezeichneten Zeitranms in den Verhält⸗ 8 tbeiten. bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen; nissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder d Die Geschäft 1 d'- Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Miniftels 1 vosdeung für den Vorstand unterliegt der Genehmigung unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der nSofern die 1 kutlichen Arbeiten. Vorstand selbst behörde. Der Unternehmer soll nicht verpflichtet sein, zur 1 e BTE““ die Bahn die Eigenschaft als Neben⸗ ec nden dio 8 16 Betriebsleitung nicht durch den dürß 8 l und lung des Personenverkehrs, mehr als drei der 182 dr tten 8 Isen ahn verliert, tritt das Eisenbahnpostgesetz mit den dazu gehörigen Uschäftsor di orstehenden Bestimmungen auch auf die Wa d vierten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende Wagenklassen in ollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung. ung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. die Zäͤge ciazustellen. Auch soll derselbe innerhalb der ersten fünf XIII

f die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar Der Unternehmer ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen

sän de Mital; IV. Jahre nach dem au 8

N. 91 8 5 stglierer des Aufsichtsrats und des Vorstands, sowie g ten werden können, mehr als täglich drei der Personen⸗ für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗

Fanc eeanten der Gesellschaft müssen Angehörige 8en 8 bishtsengegazfeneme Züge in jeder Richtung zu fahren. Ung auf d bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesctzlichen und reglemenlart⸗ nahmen zucelasweit nicht vom Minister der öffentlichen 8 rbeit 2) Der Unternehmer ist, verpflichtet, das leweilig ban K. schen Bestimmungen zu unterwerfen.

d een werden, im Inland ihren Wohnsitz haben. preußischen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem 8 89 MV. statlaje Staatsregierung 3 sie das fberhaupt hinsichtlich der Einrichtung und Merfchnung der Karise diee. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Unternehmer die⸗ de gch. Interesse für hesttberrchtgt sehe e der eleng ancen und für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen

t gt erachtet, bei den Versa⸗

weit solches von dem Minister der öffent⸗ Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

dl 1 1 sätze zu befolgen, sowe Fretlktionärendaen des Aufsichtsrats und der Generalversammlung dErundgiche eh ss der, deme erachtet wird.

8 XV. allen ung di einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die f abe bleibt für die ersten fünf Jahre nach dem Anderen Unternehmern bleibt sowohl der An luß an die Bahn Vone diesen Vhs Rech zu ermöglichen, ist der Staatsregierung 72. auf Ssöö Bahn folgenden 1. Januar dem Unternehmer mittels Zweigbahnen, als die üis mng der Heschl oder teil⸗ saltenge einer die vollftangene und Zusammenkünften rechtzeitig unter die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den weise gegen zu vereinbarende, nötigenfalls vom Minister der öffentlichen

zn Der Fägesor nung nne Angäbe ver Beratungsgegenstände ent⸗ Güterverkehr uͤberla hir Für 2 EEe 4 815 Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsähe vorbehalten. en nister 1 machen. 2 telli und die änderung des 2 8 - XVI. scher 2 welchen 1 sffenülichen Arbeiten ist berechtigt, steltncgen Aufsichtsbehörde. In betreff 85 bbee“ 8 Nach Eröffnung des Betriebs ist der Unternehmer zur Aenderung und neralversammlungen; g erachtet, die Berufung außeror jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, ge die Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der

. Gleise auf zu verlangen. Bahn nach dem Ermessen der Aussichtsbehörde vorwiegend von nur den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit veane ve v. die in Babhcer Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu dal Iehren, Höchst. der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im vee Le äbelt keande Konzession als 11 1 Fe 1v Recht tarifsaͤtze für 8 der Egfentsicen Besa veenn 8 e. 8 saändern⸗ ndernd erson gebunden inanziellen Lage des Unternehm 6t be rrerbigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anford Hinsigerungen ibernden Beschlüsse der Ge ellschaft, überhaupt alle finanziellen Lag em Unternehmer bleibt überlassen, nach Maß⸗ ledigli 8 V 8 1 Gesellf aft, aupt 8 igestellt. Dem Unternehn edig im Interesse der Landesverteidigung NTEI“ 8 bhn enlcaft, überhanpte esee Arbeiten festg 6. und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der fallfigen Kosten dem Unternehmer tatt dgeh., n. es⸗ ag dg 8 und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ gabe der reich oöchstsätze die Sätze für die Tariklassen nach eigenem der Gesetzgebung and für d n erstatten, wenn nicht im Wege degie sion erteil oraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Grenzen dieser H d Erhöbungen wie Ermaͤßigungen der Tarf. kehehafe b Fhehe. b7 1* 8 i k gg erlangen nur darch dit Genehmigung der Staats⸗ Kenessehe eth fevinsonder Zustimmung der Aussichtsbehörde vor⸗ die betreffenden 82 h. Artikel ) getroffen werden. Im übrigen fallen ersaesellschaft hat alle ihren

een dem Unternehmer zur Last. i Betri XVII. Zentodertranemlungsbeschlässe, bevor P. Pnlchsgecertan beteffenoh zunehg 8 nateemeümet bat nit der geöffheng des Heteiche der geslshescede nnes Lwregncen Genehsregierungur Eintragung in das Handelsregist ldet, der ganzen Bahn einen C 29i 1897 (Reichsgesetzblatt S. 218 1 et, hesamte Nebeneisenbahnunternehmen gege Bbuchs vom 10. Mai 1897 (Reichsgesetzblatt S. 219) vor. Erstatlung d Selbite 1n, der öhmigung g mit dem Antrage auf die vorb⸗ 8 11“ nd andelsgesetzbuchs vom 1 ilanzreservefonds) einen Spezialreserv g der Selbstkosten jederzeit schulden⸗ und lastenfee nmeldun vorzulegen und die ntscheidu eezeichnete Prüfung un eschriebenen Reservefonds G 25 eisimmungen und dem we e Staatsregierung auf deren eeeh, e nebe Insbeso g ur Eintragung in das Hand ng der Staatzregierung de nach den bestehenden Normativbe Mun zur Aus⸗ Werer⸗ 8 rnahmonder 8 andelsregister beizufügen. 29 gteren unter Genehmigung des Ministers der öffent⸗ Sollt Ministers der öffentlichen des Babme des Betnassen Beschlüsse der Geselschaf ufühen die führung der, lebteren eüjenden von Zeit zu Zeit der Prüfung 19 Arbeif en nach dem Ermessen des Minitste reigenen Bahn ar Ander ü unkerzlehenden Regulative zu bilrk wegf